So ergeht es aktuell einem JTL-Servicepartner aus Hürth. Denn dort ist zurzeit Wilken Haase beschäftigt. Wilken ist im E-Commerce Zirkus eine bekannte Person und ein alter Haase der Branche. Ihr kennt Wilken Haase von Gambio und Brickfox. Bevor er zum Hürther JTL-Servicepartner wechselte, dort ist er Head of Sales, war er bei einer in Hagen gegründeten JTL-Agentur in Lohn und Brot. Ein dem Autor bekannter Whistleblower hat nun Wortfilter exklusiv eine Vielzahl von internen Mitarbeiter-Gruppenchats aus seinem vorherigen Arbeitsverhältnis zur Verfügung gestellt. Die JTL-Agentur hatte zu dieser Zeit circa 25 Mitarbeitende.
Inhaltsverzeichnis
- Lest selbst: Die Chat-Nachrichten
- Jeder Onlinehändler hat das Recht, sich informiert zu entscheiden. Und die Pflicht, dieses Recht auch wahrzunehmen.
- Ist rechtes und rassistisches Gedankengut überhaupt Thema im E-Commerce?
- Wie sollten wir aber mit einem Rassisten umgehen, der in unserem Unternehmen beschäftigt ist?
- So reagiert sein jetziger Arbeitgeber
- Wie könnt ihr euch besser schützen?
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Lest selbst: Die Chat-Nachrichten
Wortfilter hat vorab Wilken Haase mit diesen Nachrichten konfrontiert und ihm einen Fragenkatalog zugesendet. Bis zur Veröffentlichung des Beitrags lag keine Rückmeldung vor. Diese Chats sind nach weiteren Wortfilter-Recherchen und Aussagen von direkt Betroffenen Wilken zuzuordnen. Auf seinem Facebook-Profil äußert sich Wilken mehrmals kritisch gegenüber rechter Meinung.
„ich mach dich vom kameltreiber noch zur elite. gelebte integration für araber in deutsche ordnung.“, so Wilken Haase zu einem Kollegen.


„ich tus an der einen seite rein um das zu verhindern, an der anderen ecke kommt n arabischer pharao und haut alles kaputt, weil er nicht aufs ganze kuckt, sondern lieber aufs kleingeld und nicht ne weiter als ne stunde. zum. verzweifeln.“


Wortfilter hat wegen der vermuteten strafrechtlichen Relevanz auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen erstattet. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Trotzdem müssen die Nachrichten eingeordnet werden: In keinem Kontext darf es vorstellbar sein, solche Äußerungen von sich zu geben.
Jeder Onlinehändler hat das Recht, sich informiert zu entscheiden. Und die Pflicht, dieses Recht auch wahrzunehmen.
Es ist ein Balanceakt, zu entscheiden, den Namen des Äußerers, hier Wilken, zu nennen oder nicht. Aber jeder Onlinehändler, Arbeitgeber und Geschäftspartner sollte in der Lage sein, bewusst zu entscheiden, mit wem er zusammenarbeitet. Soweit die These. Eine kurze Wortfilter-Umfrage innerhalb unserer Bubble hat gezeigt, dass Händler und Dienstleister sehr wohl viel Wert auf solche Informationen legen.
„Rassismus ist überall schlimm. Und ich finde es wichtig, darüber informiert zu werden. Ich möchte mit Rassisten nicht zusammenarbeiten und kann das als Entscheider auch nicht für mein Unternehmen verantworten. Solche Äußerungen verurteile ich auf das Schärfste.“, meint Enno von Essen, Unternehmer und E-Commerce Berater.
„Wir arbeiten mit internationalen Herstellern und beauftragen selbst Agenturen und Dienstleister. Aufgrund unserer Unternehmenswerte und der Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern können wir uns Reputationsrisiken nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Geschäftspartner bewusst und informiert auswählen können.
Auch wenn solche Berichte kontrovers diskutiert werden, halte ich es für wichtig, dass Unternehmen Zugang zu relevanten Informationen haben. Nur so können sie auf Basis ihrer eigenen Werte und ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern bewusst entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten möchten.“, sagt Jan Stoll, selbst CEO eines E-Commerce Dienstleisters gegenüber Wortfilter.
Wir müssen uns davon lösen, dass eine solche identifizierende Berichterstattung möglicherweise eine Prangerwirkung hat. Es überwiegt das Schutz- und Informationsinteresse der Branchen-Öffentlichkeit. Es ist wichtig, dass Entscheider im E-Commerce diese Informationen zur Verfügung haben, um Schaden vom eigenen Unternehmen und Kunden abzuwenden.
Ist rechtes und rassistisches Gedankengut überhaupt Thema im E-Commerce?
Es ist eigentlich naheliegend, dass der E-Commerce von einem Rechtsdrift verschont geblieben ist, denn moderne Technologien und internationales Handeln deuten zunächst nicht darauf hin, dass Rassismus oder rechtes Gedankengut ein Thema in der Branche sind. Aber das ist weit gefehlt. Eine 2025 stattgefundene Umfrage in einer Onlinehändler-Facebook-Gruppe hat gezeigt, wie sehr auch unter den Onlinehändlern rechtes Mindset Einzug gehalten hat:

„Übrigens hatten wir 2017 mit 88 % unangefochten die FDP auf Platz 1 gewählt. Danach kamen die Grünen mit ca. 7 %, gefolgt von je ca. 3,5 % AFD, CDU, Linke und Piraten. Und Schlusslicht mit unter 3 % war die SPD.
2021 war das dann schon ganz anders: Da lag die AFD schon mit 15 % auf Platz 2 nach der FDP mit 43 %.„, so die Zusammenfassung des Initiators der Umfrage in seiner Community.
Die Umfrage zeigt, welcher Wechsel in den Köpfen vieler Händler stattfindet. Das ist beängstigend und sollte uns alle ermahnen, dass wir als Unternehmer auch Vorbilder sind und mit beiden Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen sollten.
Wie sollten wir aber mit einem Rassisten umgehen, der in unserem Unternehmen beschäftigt ist?
Jedem von uns kann es passieren, dass wir über einen Auftragnehmer, Mitarbeitenden oder Freelancer mit Rassisten konfrontiert werden. Aber wie reagiert man hier richtig?
Hier ist die JTL Software GmbH ein gutes Beispiel. Innerhalb eines firmeninternen Chats soll ein Support-Mitarbeiter das N-Wort verwendet haben. JTL entschied sich daher für eine sofortige Kündigung, so ist es Wortfilter zugetragen worden. Der Name des Mitarbeiters ist bekannt.
Auch hätte Wilken Haases vorheriger Arbeitgeber ihn fristlos kündigen können.
„Sollten diese Aussagen in einem Mitarbeiter-Chat des Unternehmens so getroffen worden sein, wäre eine fristlose Kündigung durch den damaligen Arbeitgeber sicherlich berechtigt gewesen.“, so Volker Ekey, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Es gilt als Arbeitgeber, dass ihr Schaden vom eigenen Unternehmen abwenden wollt, und natürlich möchtet ihr eure anderen Mitarbeitenden vor menschenverachtenden, herabsetzenden und rassistischen Äußerungen schützen.
Haases derzeitiger Arbeitgeber, die go eCommerce GmbH aus Hürth von Arne Theisen und Patrick Hennig, hat jedenfalls vorbildlich reagiert. Arne Theisen ist euch sicherlich noch von seiner Zeit bei der JTL Software GmbH bekannt. Auch sie sind von Wortfilter mit den Chats konfrontiert worden. Ihnen wurde eine Liste mit Fragen zugesendet. Der JTL-Servicepartner hat die Presseanfrage professionell durch einen Rechtsanwalt beantworten lassen.
Das ist auch die einzig richtige Möglichkeit. Wenn ihr mit solchen oder ähnlich gearteten Sachverhalten konfrontiert werdet, dann nehmt professionelle Hilfe in Anspruch. Das kann ein Medienanwalt sein oder eine PR-Agentur, die auf Krisenkommunikation spezialisiert ist.
Andreas Hoschke, Geschäftsführer Hoschke & Consorten : „Das Wichtigste ist, Haltung zu zeigen. Dazu gehört, dass der Betroffene geschützt und unterstützt werden muss. Es muss völlig klar sein, wo man steht. Dazu gehört auch, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klarzumachen, dass ein derartiges Verhalten nicht toleriert wird. Von einem Unternehmer erwarten die Mitarbeitenden Führung, auch in ethischen und moralischen Fragen.“
So reagiert sein jetziger Arbeitgeber
go eCommerce stellt daher auf die Frage, ob ihnen diese Äußerungen bekannt waren, glaubhaft klar, dass sie ihnen unbekannt waren und das Unternehmen erst durch die Wortfilter-Presseanfrage von derartigen Äußerungen erfahren hat.
Wichtig ist eine klare Haltung und eine klare Distanzierung. Entsprechend antwortet das Unternehmen über seinen Rechtsanwalt:
„Unsere Mandantschaft distanziert sich ausdrücklich von derartigen Äußerungen. Ihr ist es ein besonderes Anliegen klarzustellen, dass sie rassistische, sexistische oder sonstige diskriminierende Aussagen unter keinen Umständen duldet oder billigt. Unsere Mandantschaft nimmt den Vorfall sehr ernst, arbeitet fortlaufend an ihrer eigenen Sensibilität und Weiterentwicklung in diesem Bereich und ist stets darum bemüht, Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Identität oder sonstigen Merkmalen mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Die Aussagen repräsentieren damit in keiner Weise die Ansichten unserer Mandantschaft.“
Nur wie geht ein Unternehmen jetzt mit einem solchen Mitarbeiter um? „Plant ihr, den Sachverhalt intern aufzuklären oder mit dem Mitarbeiter zu besprechen?“, war die Frage an go eCommerce.
Die Antwort:
„Unsere Mandantschaft nimmt den geschilderten Sachverhalt sehr ernst. Selbstverständlich haben bereits interne Gespräche mit dem betreffenden Mitarbeiter stattgefunden. Unsere Mandantschaft ist intensiv bemüht, die genauen Umstände und den Kontext der damaligen Äußerungen aufzuklären und umfassend zu bewerten.
Unsere Mandantschaft duldet keine rassistischen, sexistischen oder sonst wie diskriminierenden Äußerungen und distanziert sich ausdrücklich von derartigen Haltungsmustern. Zugleich ist es ihr wichtig, verantwortungsvoll mit dem bisher gezeigten Verhalten des Mitarbeiters umzugehen: In den acht Monaten seiner Tätigkeit im Unternehmen hat er sich tadellos verhalten, und es gab zu keinem Zeitpunkt Hinweise auf entsprechende Denkmuster oder diskriminierendes Verhalten.
Vor diesem Hintergrund ist unsere Mandantschaft – bei aller notwendigen Klarheit in der Sache – bereit, dem Mitarbeiter eine zweite Chance zu geben, sofern die laufende Aufarbeitung bestätigt, dass es sich um einen einmaligen, in der Vergangenheit liegenden Fehltritt handelt und der Mitarbeiter glaubhaft macht, dass er sich mit dem Geschehenen auseinandergesetzt hat und für derartige Äußerungen in Zukunft nicht (mehr) einsteht.“
Hier ist wichtig zu verstehen, dass es arbeitsrechtlich schwierig ist, dass der Mitarbeiter für Verhalten bei seinem alten Arbeitgeber verantwortlich gemacht werden kann.
„Der aktuelle Arbeitgeber hat wahrscheinlich kaum Möglichkeiten den Mitarbeitenden arbeitsrechtlich wirkungsvoll zu belangen“, so ein Kölner Rechtsanwalt in einem Telefonat.
Abschließend interessierte Wortfilter, ob sich die Firma auch gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit äußern möchte. Auch hier ist eine klare Position wichtig, daher:
„Gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit kann unsere Mandantschaft versichern, dass der Vorfall intern lückenlos aufgeklärt und ausgewertet werden wird. Auf Basis dieser Bewertung werden anschließend die Maßnahmen ergriffen, die nach sorgfältiger Abwägung als am besten geeignet erscheinen, um den eigenen hohen Ansprüchen an ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander gerecht zu werden.“
Die gesamten Antworten auf den Fragenkatalog lassen keine Zweifel offen, dass sich die go eCommerce GmbH gegen jedes rassistische und diskriminierende Verhalten stellt. Und das ist wichtig. Denn auch ihr als Händler könnt unverschuldet und unwissend mit solchen Inhalten konfrontiert werden.
Wie könnt ihr euch besser schützen?
„Prüfe, wer sich ewig bindet“, heißt es im Volksmund. Und das ist auch der Ansatz. Macht ein Social-Media-Screening zum Standard. Befragt eure Bewerber klar und dokumentiert die Antworten. Natürlich wird der Bewerbende nicht unbedingt die Wahrheit sagen, aber für eine spätere Krisenkommunikation können die Befragung und standardisierte Prüfprozesse wichtig sein.





Sorry, aber ich finde das Ganze trotz meiner häufigeren Kritik an JTL und JTL-Service Partnern inkl. go-ecommerce etwas dick aufgetragen. Auf jeder Baustelle und in vielen Handwerksbetrieben dürfte es derber zugehen und wer da mal mit z.B. Polen zusammengearbeitet hat, der kennt noch ganz andere Kaliber. Ich kenne es von früheren Ferienjobs in einer Fabrik auch eher „handfest“, wobei dort u.a. Türken selbst ordentlich
EIn Problem im eCommerce ist natürlich, dass häufig digitale Tools wie Chats etc. verwendet werden, wo sowas dann nachvollziehbar ist, ggf. auch Jahre später noch. Und dass sich die Wählerschaft im Allgemeinen auch im eCommerce wiederfindet, überrascht nun auch nicht besonders.