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Paketlogistik erwartet Wachstum im Weihnachtsgeschäft

Was erwartet uns?

Die deutsche Paketlogistik erwartet im Weihnachtsgeschäft durch den wachsenden Online-Handel eine erhebliche Steigerung der Lieferungen gegenüber 2019. Das Handelsblatt berichtet auf Basis von Zahlen der Unternehmen DPD und Hermes. Die aktuell steigenden Corona-Fallzahlen werden dafür sorgen, dass am Jahresende so viele Sendungen zugestellt werden, wie nie zuvor.

Hermes Germany erwartet für das Weihnachtsgeschäft 2020 rund 120 Mio. Sendungen.  Das wären rund 20% mehr als im Vorjahr. CEO Olaf Schabirosky formuliert: “Wir gehen vom mengenstärksten Weihnachten aller Zeiten aus.”. Für einzelne Wochen erwartet Hermes rund zwölf Mio. Pakete, an Spitzentagen bis zu 2,6 Mio. Er vermeldet gleichzeitig einen Peak-Zuschlag von 0,25 Euro für geschäftliche Aufträge in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020.

GLS rechne mit einem Zuwachs von mehr als 100.000 Paketen am Tag.

Wie stellt man sich darauf ein?

Die Paketlogistiker wollen entsprechend der Prognose sowohl die Belegschaft in den Sortierzentren und in der Auslieferung aufstocken, als auch die Flotte der Lieferfahrzeuge deutlich erweitern. 

So wird GLS konkret die Flotte mit bis zu 1.000 Fahrzeugen (Zustellung und Langstrecke) aufstocken. Notiz am Rande: Corona brachte für GLS auch einen gestiegenen Anteil B2C als noch zu Beginn des Jahres 2020.

Die Kosten werden teilweise direkt weitergegeben. So werde DPD den Firmenkunden von November bis Weihnachten einen Zuschlag von 75 Cent pro Paket berechnen, Hermes einen Preisaufschlag von 25 Cent. GLS hat auf Nachfrage dazu bisher noch keine Aussage getroffen, ebenso wie Deutsche Post DHL.

Vorbereitende Ratschläge

…für private Kunden und Onlinehändler, bekam ich von Anne Putz, Head of Communication & Marketing GLS

·         Privatkunden: Wie jedes Jahr raten wir Privatkunden ihre Pakete so früh wie möglich abzugeben und zudem auf die richtige Verpackung zu achten sowie darauf zu achten alte Labels auf Paketen zu entfernen und Adressen leserlich auf die Pakete anzubringen.

·         Online-Händlern raten wir uns frühzeitig ihre erwarteten Mengen mitzuteilen und wenn sich Änderungen ergeben, auch diese rechtzeitig zu übermitteln. Und auch hier spielt die Verpackung ein wichtige Rolle.

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/

Foto: Logistik Heute

Überlastung der Paket-Verteilzentren führt zu Verzögerung der Auslieferung an den Kunden

http://bvoh.de/ueberlastung-der-paket-verteilzentren-fuehrt-zu-verzoegerung-der-auslieferung-an-den-kunden/

Paketdienstleiter DHL storniert den Händlern alle zusätzlichen Abhol-Fahrten

Donnerstag, den 16. März 2020: Der Onlinehandel boomt, entgegen anderslautenden Meldungen in der jüngsten Vergangenheit. Dies wäre für die Unternehmen gut, wenn sich aktuell nicht der Effekt einstellen würde, der schon vor dem letzten Weihnachtsgeschäft diskutiert wurde. Die Paketdienstleister, allen voran DHL, kommen an ihre Kapazitätsgrenzen.

„Es haben uns verschiedene Händler extrem irritiert angerufen, weil Paket-Logistiker wie DHL die zusätzlichen Abhol-Fahrten beim Händler ersatzlos storniert haben“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann besorgt, „Hätten die Paketdienstleister rechtzeitig auf den Engpass hingewiesen, hätten die Händler den Verkauf drosseln können. Jetzt stehen die gepackten Pakete beim Händler und werden nicht ausgeliefert.“

Das bedeutet, dass die Einkäufe der Verbraucher nicht beim Verkäufer abgeholt und in die Verteilzentren gebracht werden. Somit verzögert sich die Auslieferung an den Käufer um mehrere Tage.

DHL war auf Anfrage leider zu keiner Stellungnahme bereit. Auf der offiziellen Coronavirus-Webseite (https://www.dhl.de/coronavirus) sagt die DHL, „Bisher gibt es keine wesentlichen Einschränkungen unserer Dienstleistungen in Deutschland. Aufgrund der aktuell hohen Paketmenge kommt es teilweise zu Verzögerungen bei der Auslieferung von Sendungen.“ Dem entgegen sprechen die eMails, die DHL gestern an Händler in ganz Deutschland verschickt haben:

  • „Leider müssen wir Ihnen heute aber mitteilen, dass wir trotz erheblicher Kapazitätssteigerungen nun für den morgigen Tag zu einer drastischen Maßnahme greifen müssen, um sicherzustellen, dass wir unseren Betrieb im Paketzentrum Feucht nicht längerfristig gefährden. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir morgen keine Abholung Ihrer Pakete durchführen werden, um die gewonnene Zeit und Kapazität für eine dauerhafte Stabilisierung unserer Produktion zu nutzen.“
  • „Die Sonderfahrt zu Ihrer Logistik, die für heute bestellt wurde, wurde abgelehnt. Des Weiteren hat Ihre bestellte Sonderfahrt nur die Hälfte an Rollcontainern mitnehmen können, da im Moment keine Kapazität in den einzelnen Paketzentren mehr vorhanden ist. Ihre Sonderfahrt für den Rest der Woche wurde aus denselben Gründen storniert.“

„Es ist in keiner Weise zu akzeptieren, dass die DHL in der aktuellen Situation, nach vier Wochen Lockdown, nicht in der Lage ist, die Kapazitäten richtig zu planen. Die KMUs im Onlinehandel mussten auch extreme Anpassungen vornehmen, um den Bedarf für den Verbraucher zu decken. Es gibt keine Ausreden wegen mangelnden Kapazitäten bei Transport oder Personal. Hier kann es sich nur um Fehlplanung handeln“ sagt Oliver Prothmann.

DPD und GLS haben bestätigt, dass es einen starken Anstieg bei der Abfertigung vom Paketvolumen gibt, aber bisher keine Engpässe zu vermelden sind. Die Meldungen von verschiedenen Händlern, dass bei DPD die Pakete vor den Verteilzentren länger als bisher auf den sogenannten ersten Scan warten, wollte uns Pressesprecher Rey nicht bestätigen.

Aufgrund des Lockdowns durch das Coronavirus ist es bei der Auslieferung von Paketen an den Verbrauchern zu Entlastungen gekommen, weil die Quote der Erstzustellung stark angestiegen ist und der geringere Verkehr in den Städten eine schnellere Lieferung zulässt. Des Weiteren wurden auch die Auslastungen der Verteilzentren durch den Wegfall von großen Mengen an B2B-Warensendungen reduziert. Die aktuelle Lage scheint aber nicht dazu zu führen, dass DHL und DPD Schwierigkeiten bei der Einlieferung in die eigenen Verteilzentren hat.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter des Mittelstands im Onlinehandel. Der BVOH ist die sichtbare Stimme des ehrbaren Online-Kaufmanns und hat sich zur Aufgabe gemacht, die Onlinehändler, Politik, Online-Marktplätze, Zulieferer und Ausrüster zusammen zu bringen. 

Pressekontakt

Cindy Mattern | Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)

eMail presse@bvoh.de | www.bvoh.de

DPD bevorzugt Amazon bei der Paketbeförderung

Heute erschien auf der internetworld.de ein Interview mit DPD CEO Boris Winkelmann von Ingrid Lommer. Erstaunlich war seine Offenheit hinsichtlich der Bevorzugung von Großversender und Schwergewicht Amazon. Da es wahrscheinlich auch ähnliche Vereinbarungen mit DHL und Hermes geben wird, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle selbst versendenden Händlern. Und leider ist es auch eine Bestätigung der Vermutung vieler Händler.

Auszug aus dem Interview

[…] Manche Marktbeobachter erwarten, dass auch im schlimmsten Paketkollaps die Pakete von Amazon wohl noch pünktlich ankommen würden, weil der Marktplatz spezielle Vereinbarungen mit seinen Logistik-Partnern pflegt […].

Winkelmann: “Sagen wir so: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der größte E-Commerce-Player, mit der Marktmacht, die er nun einmal hat und angesichts der Paketmenge, die er in Umlauf bringt, in den Verhandlungen gewichtiger auftreten kann. Amazon stellt sehr hohe Ansprüche an seine Partner. Die Pakete stehen in einem besonderen Fokus. Allerdings ist daran nichts Ungewöhnliches: Bei den Top 10 Kunden ist es nicht ungewöhnlich, dass wir mit großen Kunden ein bestimmtes Servicelevel verbindlich vereinbaren […].”

Winkelmann verkennt, wer ihm das Geld bringt

Und verkennt, wer für die gleichmäßige Auslastung seiner Depots sorgt. Das ist nicht Amazon. Das ist die Vielzahl an kleinen, mittleren und auch größeren Versendern, die über das ganze Bundesgebiet verteilt für die Auslastung, den Umsatz und den Ertrag von DPD sorgen.

Denn nach wie vor haben die KMU-Versender den größten Anteil an den täglich circa 10 Mio. versendeten Paketen und nicht Amazon. Für gerade diese Versender ist die Bevorzugung ein Schlag ins Gesicht, tragen sie doch am Meisten zum Ergebnis der KEP-Branche und damit auch von DPD bei.

Fakten: Die Frankfurter Gruppe vereint 20 Händler. Sie beschäftigen 1.800 Mitarbeiter und versenden jährlich über 14 Mio. Pakete, so ihr Sprecher Oliver Prothmann.

Dieses Ungleichgewicht ist nicht hinnehmbar, stellt es doch eine starke Benachteiligung der KMU-Händler dar.

Der Händler steht mal wieder im Regen

Während der Großversender die Paketdienste DPD, Hermes und DHL mit individuellen Verträgen knebeln kann, haben die kleinen und mittleren Versandhändler keine Chance. Und leider fehlt es wie so oft an einer Stimme, die den Händlern Gewicht gibt.

Es darf nicht sein, dass wenige Großversender ihre Macht bei den Paketdienstleistern so zum Nachteil der KMU gebrauchen.

Und wer kann helfen?

Die Verbände und auch die Plattformbetreiber, wie z. B. eBay, Rakuten, real und Hood. Wie schon so oft scheinen sowohl die großen Verbände wie HDE, bevh, BVOH und der Händlerbund schlicht zu versagen. Aber auch die anderen Marktplätze stehen dem in nichts nach.

eBay: Positioniert sich gerne als Partner des Handels. Wenn es aber darauf ankommt, mehr als ein Lippenbekenntnis zu erwarten, dann wird es schwer. Warum schafft es der Marktplatz, der ja gerne spielt, nicht selbst mit Waren zu handeln nicht einen Rahmenvertrag auf die Beine zu stellen?

Oder warum gelingt es eBay nicht einmal, die Paketzahlen der Top 100 Händler abzufragen und zu kommunizieren?

Rakuten, real,  Hood u.a.: Man könnte meinen, dass ihnen die Schicksale und die Herausforderungen seiner Partner völlig egal sind. Noch nie habe ich von diesen Marktplätzen der 3. und 4. Reihe wahrgenommen, dass sie Händler unterstützen.

HDE: Vertritt der HDE denn überhaupt den KMU-Versandhandel oder ist das ausschließlich ein Spielplatz der Großen und Alten aus der Branche?

bevh: Den Zusammneschluß mit dem KMU starken Verband BVOH haben sie ja verkackt und das, was jetzt an kleinen und mittleren Händlern in dem Verband vertreten ist, ist nicht mehr als eine knappe Hand voll (an der ein paar Finger fehlen).

BVOH: Der Verband ist viel zu klein und kann sich kaum jedes Themas annehmen.

Händlerbund: Ist eher ein Alibiverband und ein Steigbügelhalter für das Projekt ‘Mache die Familie A. reich’.

Alles in allem ein Armutszeugnis, was sich die Partner der Händler ausstellen. Schade, sehr schade.

Was muss sich ändern?

Liebe Verbände, Marktplätze und Plattformen, bekommt doch endlich einmal euren Hinter hoch und tut etwas. Nehmt euch der Herausforderungen und der Themen der KMU-Händler an. Bitte.

Ihr Politiker da draußen, bitte seht, dass unsere Wirtschaft und der Handel nicht von Amazon getragen werden. Die Arbeitsplätze, die Steuern und auch die Innovationen kommen von den KMU. Wir brauchen einen starken Mittelstand und es muss vermieden werden, dass die Verhandlungsmacht bei wenigen Großen liegt und Entscheidungen zulasten der gesamten Händlerschaft getroffen werden. Ihr könnt für Fairness sorgen.

Händler, meldet euch, tobt, schreit, meckert! Nur eines solltet ihr nicht tun: still sein! Jedes ‘Das ist aber scheiße’ ist mehr Wert, als dass ihr euch nicht mit einer Meinung an den Dingen beteiligt. Resigniert nicht, sondern meckert und seid laut.

Das fordere ich

Lieber Devin, lieber Eben, lieber Denis, setzt euch bitte gegenüber der KEP-Branche für eure Verkäufer ein. Sorgt dafür, dass sie gegenüber einzelnen großen Versendern bei den Paketdienstleistern nicht benachteiligt werden. Bitte sammelt und veröffentlicht Daten, die Transparenz und Verständnis über die Versandvolumina eurer Verkäufer schaffen. Stellt euch als Rahmen-Partner zur Verfügung.

Liebe Verbände, Alibibünde und Kleinstansammlungen, bitte gebt Statements ab. Bitte problematisiert die Paketherausforderungen in der Politik und in den Leitmedien.

 

Bild: pistonheads.com

Morning News | 25. Nov. 2017 | Amazon Demonstration | Die Story im Ersten

Morning News | 25. Nov. 2017 | Amazon Demonstration | Die Story im Ersten: Das System Amazon | Twitter Battle eBay vs. Amazon | Hermes | DPD | Abmahnstudie | eBay Tricks | Black Friday | Amazon Black Hat Praktiken | Länge: 16:50 Min

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Nullnummer: Umsatzsteuernachforderung durch DPD & Amazon

DPD und Amazon kündigen eine Nachzahlung der Umsatzsteuer an. Die Forderung betrifft alle Amazon Verkäufer, die ihre Waren auch mit dem Service ‘Prime durch Verkäufer’ versenden. Der Nachforderungszeitraum ist vom 1. Januar 2016 bis zum 30. November 2017. Mir liegen Belege für Forderungsbeträge in Höhe von über 70.000€ vor. Die betroffenen Händler haben aber Glück. Für sie ist das ein Nullsummenspiel.

Was war passiert?

Händler, die Ihre Waren auch über den Amazon Service ‘Prime durch Verkäufer’ versenden, erhielten zunächst von Amazon eine beunruhigende E-Mail:

Guten Tag,

DPD GmbH (DPD) hat uns informiert, dass Ihnen, aufgrund eines Fehlers, vom 1. Januar 2016 bis zum 30. November 2017 beim Kauf der DPD Versandetiketten über „Versandentgelt kaufen“ in Seller Central keine Umsatzsteuer berechnet wurde.

DPD sendet Ihnen daher am 16. November 2017 eine aktualisierte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 31. August 2017 zu. Auf dieser Rechnung finden Sie den Betrag, den DPD bereits für Sie beglichen hat. Am 21. Dezember 2017 erhalten Sie eine weitere aktualisierte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. September 2017 bis 30. November 2017, die ebenfalls bereits von DPD beglichen wurde.

Falls Sie keine Rechnungen erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an DPD: amazon_mfn@dpd.de oder telefonisch unter: +49 (0) 261-8889-112.

Sie können beide Rechnungen in Ihrer nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Die von DPD in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sollte über Ihre regelmäßige Umsatzsteuererklärung als normale Vorsteuer erstattungsfähig sein.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember 2017 die DPD Versandkosten unter „Versandentgelt kaufen“ in Seller Central inklusive Umsatzsteuer angezeigt werden.

90 Tage nach dem Erhalt der Rechnung von DPD am 16. November 2017 (für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2017) und 90 Tage nach dem 21. Dezember 2017 (für den Zeitraum vom 1. September 2017 bis 30. November 2017) wird Amazon Payments Europe den von DPD bereits beglichenen Betrag der Umsatzsteuer für Ihre Sendungen von Ihrem Seller Central-Konto einziehen, sofern dieses gedeckt ist.

Für alle Umsatzsteuerbeträge, die Amazon Payments Europe nicht von Ihrem Seller Central-Konto einziehen kann, darf DPD den noch ausstehenden Differenzbetrag direkt von Ihnen einfordern. Dies gilt nur für Rechnungen für gekaufte DPD Versandetiketten vor dem 1. Dezember 2017.

Ab dem 1. Dezember 2017 werden Ihnen von DPD für alle über „Versandentgelt kaufen“ in Seller Central erworbenen DPD Versandetiketten die Beträge inklusive Umsatzsteuer berechnet und am 4. Geschäftstag des Folgemonats in Rechnung gestellt, beginnend mit Ihrer Dezember Rechnung am 5. Januar 2018.

Wir bitten Sie, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuer-Rückzahlung >

Falls Sie weitere Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

Nächste Schritte:

  • 16.11.2017: Zusendung einer aktualisierten Rechnung von DPD für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.08.2017
  • 90 Tage nach dem 16.11.2017: Einzug Ihres Umsatzsteuerbetrags für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.08.2017 von Amazon Payments Europe von Ihrem Seller Central-Konto
  • 21.12.2017: Zusendung einer aktualisierten Rechnung von DPD für den Zeitraum vom 01.09.2017 bis 30.11.2017
  • 90 Tage nach dem 21.12.2017: Einzug Ihres Umsatzsteuerbetrags für den Zeitraum vom 01.09.2017 bis 30.11.2017 von Amazon Payments Europe von Ihrem Seller Central-Konto
  • Monatlich ab dem 05.01.2018: Zusendung einer Rechnung von DPD über alle in Seller Central erworbenen DPD Versandetiketten inklusive Umsatzsteuer

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Verkäuferservice

Ein paar Stunden später erhielten die Händler dann eine Mail von DPD. Die erklärt dann noch einmal das geplante Procedere. Und das ist die nachfolgende Mail an die betroffenen Händler:

Sehr geehrter Kunde,

wie bereits durch den Amazon Seller Service kommuniziert erhalten Sie rückwirkend anbei die Transportrechnungen für den Leistungszeitraum 1. Januar 2016 bis 31. August 2017.

Der einzuziehende bzw. zu zahlende Betrag entspricht dem Umsatzsteuerbetrag. Dieser wird durch Amazon nach Ablauf der Zahlungsfrist von 90 Tagen nach Rechnungsdatum eingezogen. Die bereits durch Amazon eingezogenen Transportkosten sind hiervon nicht betroffen.

Die in den angefügten Rechnungen entsprechend ausgewiesene Umsatzsteuer können Sie im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich als Vorsteuer zum Abzug bringen, so dass Ihnen kein Liquiditätsnachteil entstehen sollte. Bezüglich der Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Für Rückfragen zur Rechnungstellung wenden Sie sich bitte an:

DPD Deutschland GmbH

August-Horch-Strasse 2-4

Team Amazon MFN – DPD

56070 Koblenz

oder:

Email: amazon_mfn@dpd.de

Tel: 0049 (0) 261 8889 112

Mit freundlichen Grüßen

DPD Deutschland GmbH
T+49 (0) 261 8889-112 |  amazon_mfn@dpd.de

Im Angang dieser Mail wurden dann auch die Rechnungen versendet. Tatsächlich ist es in der Vergangenheit so gewesen, dass über die gekauften Versandetiketten nie durch DPD oder Amazon eine Rechnung ausgestellt worden ist. Lediglich die Versand-Beträge waren in den Amazon-Abrechnungen zu sehen. Diese wurden von Amazon auch einbehalten.

(Screenshot Amazon Tabelle: Bezeichnung/Netto Betrag/Ust % (0%) / Ust € (0€)/ Gesamtsumme (Nettobetrag))

(Screenshot Amazon Seller Central – Transaktionsübersicht)

Fazit: Amazon hat die Leistung ‘Versandentgelt kaufen’ zwar den Händlern ohne ausgewiesene  Umsatzsteuer netto abgezogen, eine ordentliche Handelsrechnung hat der Verkäufer aber bisher NICHT erhalten.

Wer hat mit wem einen Vertrag?

Vielen Händlern war nicht bewusst, dass sie tatsächlich einen Vertrag mit DPD haben. Amazon ist also NICHT Verkäufer des Services ‘Versandentgelt kaufen’. Die Etiketten werden also tatsächlich von DPD dem Händler verkauft. Amazon behält lediglich die Kosten ein und führt die Beträge an DPD ab.

(Screenshot aus der Amazon Vereinbarung)

Fazit: Es besteht also ein Vertragsverhältnis zwischen Merchant und DPD. Amazon leitet nur die einbehaltenen Beträge an den Versanddienstleister weiter.

Wie sind die Rechnungen zu lesen?

Die nun von DPD an die Amazon-Verkäufer versendeten Belege entsprechen einer ordentlichen Handelsrechnung. Sie enthalten ein Datum, weisen den Leistungszeitraum aus und haben die richtige Fälligkeit notiert. Und auch sonst entsprechen sie allen Anforderungen.

Auf den Rechnungsbelegen sind genau die Beträge netto aufgeführt die ihr in der Vergangenheit alle bezahlt habt. Ohne Ausnahme. Es handelt sich NICHT, wie von manchen vermutet, um Nachberechnungen. Alle dort aufgeführten Leistungen sind von euch in der Vergangenheit netto bezahlt worden. Daher weist die Rechnung auch nur einen zu zahlenden Betrag in Höhe der Umsatzsteuer aus:

Auch wenn euch zunächst einmal die Höhe der Rechnung verwirrt, tatsächlich wird ‘NUR’ die noch nicht berechnete und auch noch nicht abgeführte/erstattete Umsatzsteuer bezahlt werden müssen.

Wie ist jetzt der Ablauf?

Der Ablauf ist nun denkbar einfach. Zur nächsten Umsatzsteuer-Anmeldung meldet ihr diese Rechnungen. Das bedeutet in o.g. Beispiel, dass dieser Händler einen Betrag in Höhe von 56.614,79€ vom Finanzamt erstattet bekommt.

Hinweis: Bei vereinzelten Händlern wird die Einreichung der DPD Rechnungen zu einer Erstattung führen. Diese führen regelmäßig zu Nachfragen oder Prüfung des Finanzamts. Daher empfehlen Roger Gothmann von Taxdoo und ich, dass ihr die Rechnungsbelege in Kopie, die Mails von Amazon und DPD sowie ein kurzes erläuterndes Schreiben durch euren Steuerberater der anstehenden Voranmeldung beifügt. Das ist in der Regel ausreichend, damit das Finanzamt auch ohne Verzögerung und ohne Nachfrage den Betrag erstattet.

Nachdem euch das Finanzamt das Geld erstattet hat und es auf eurem Bankkonto auch gutgeschrieben worden ist, vergehen circa 3 bis 4 Wochen, also maximal 30 Tage. Die nächste Voranmeldung muss bis zum 10.12.2017 eingereicht sein. Händler die die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung nutzen, reichen also die Rechnung dann nicht zum 10.12.2017, sondern zum 10.01.2018 ein. Ihnen werden die Beträge also etwas später vom Finanzamt erstattet.

Nachdem ihr also das Geld erhalten habt, vergehen noch maximal 30 Tage und Amazon wird euch die Umsatzsteuer einziehen. Das wird um den 14.02.2018 geschehen.

Fazit: Die Sache ist eine ‘Nullnummer’. Tatsächlich bedeutet die Nachberechnung & Erstattung für euch zwar Arbeit und Aufwand, aber am Ende des Tages ist der ganze Spaß ein Nullsummenspiel. Sprich, es enstehen bei euch KEINE zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil, je nach Höhe der Erstattung werdet ihr einen kleinen Zinsgewinn mitnehmen können, da die Erstattung durch das Finanzamt deutlich früher passieren wird als die Belastung durch Amazon/DPD.

Was sagt der Steuerfachmann dazu?

Ich habe Roger Gothmann von Taxdoo den Vorgang vorgelegt und ihn um Stellungnahme gebeten. Roger ist ehemaliger Umsatzsteuer-Sonderprüfer.

Viele Händler bzw. deren Buchhaltungssysteme werden vermutlich aus den ursprünglichen (falschen) Abrechnungsbeträgen die Umsatzsteuer automatisch herausgerechnet und als Vorsteuer beim Finanzamt gemeldet haben. Das bedeutet, dass sie sich jetzt auf keinen Fall den, auf den neuen bzw. korrigierten Rechnungen ausgewiesenen, Umsatzsteuerbetrag in Gänze als Vorsteuer erstatten lassen dürfen, ohne die Vergangenheit zu korrigieren. Die oftmals vorgenommenen Vorsteuererstattungen (rückwirkend bis Januar 2016) waren allerdings nicht zulässig, wenn damals entweder gar keine Rechnungen oder keine Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer vorlagen. Eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist immer eine der Mindestvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG). In den Fällen müssen die entsprechenden Vorsteuerbeträge im Zweifel zunächst an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

Und er merkte an, dass die DPD sich nicht rechtsfonform verhalten hat. Dieser Umstand betrifft euch aber nicht. Er kann zur Folge haben, dass DPD eine Strafe erhält.

Zudem war DPD gesetzlich verpflichtet (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG), innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf eines jeden Monats eine ordnungsgemäße Rechnung, also insbesondere mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer, zu erstellen.

Fazit: Bitte prüft, wie ihr in der Vergangenheit mit den Beträgen für die Etikettenkauf umgegangen seid, bzw. fragt bei eurem Steuerberater AUSDRÜCKLICH nach, ob er diese richtig (also ohne Vorsteuerabzug) verbucht hat.

Hat euer Steuerberater diesen Abzug für euch gemacht, hat er nicht richtig gebucht. Sein Fehler führt dann zu einer Nachzahlung. Diese ist dann aber unabhängig vom jetzigen Vorgang zu betrachten. Sie wäre bei jeder Prüfung wahrscheinlich aufgekippt.

Die vorgenommenen Vorsteuererstattungen (rückwirkend bis Januar 2016) waren allerdings nicht zulässig, wenn damals entweder gar keine Rechnungen oder keine Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer vorlagen. Eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist immer eine der Mindestvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG). In den Fällen müssen die entsprechenden Vorsteuerbeträge im Zweifel zunächst an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Das dürfte in einigen Fällen zu umfangreichen Korrekturen der Umsatzsteuererklärungen und damit oft einhergehenden Nachfragen der Finanzämter führen.

Habt ihr einen Schaden?

Der Schaden hält sich in Grenzen. Ihr habt unnötigen Aufwand und mit Sicherheit erst einmal einen ordentlichen Schrecken gehabt. Tatsächlich halten sich aber die Kosten und der Schaden in Grenzen. Dem Grunde nach werdet ihr sogar einen kleinen Zinsgewinn einstreichen.

Ist eine solche Nachberechnung überhaupt zulässig?

Das ist dann eher eine Frage, die zivil- also nicht steuerrechtlich zu klären ist. Daher habe ich Rechtsanwalt Malte Mörger dazu befragt:

Ich habe in Folge dieser Entscheidung in weit über 100 Fällen aus nachträglich gestellten Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer […] eingefordert; mir liegen hierzu auch bereits erste erstinstanzliche Urteile vor, die die nachträgliche Forderung unisono zusprechen. Ich halte es daher für nicht unwahrscheinlich, dass die Fehlerkorrektur durch DPD zu einem Anspruch auf Nachzahlung der Umsatzsteuer führt.

Fazit: Die Nachberechnung der Umsatzsteuer ist zulässig.

Außer Spesen nix gewesen

So ist es. Ein wenig Sturm im Wasserglas, etwas Verwirrung, aber am Ende des Tages könnt ihr euch beruhigt schlafen legen. Und das ist gut so, denn die Cyber Week startet und das Weihnachtsgeschäft steht in den Startlöchern.

Ein Hinweis noch von mir:

Folgt solchen Aufforderungen, die in manchen Facebook Gruppen rumgeistern, NICHT. Natürlich könnt ihr der Rechnung widersprechen und Zahlungen zunächst unter Vorbehalt leisten, dazu reicht eine Mail an DPD mit Nennung der Rechnungsnummer. Dadurch könnt ihr dann im Nachgang Rechnungen anfechten, die eurer Meinung nach zu Unrecht an euch gestellt worden sind, ohne dass ihr in Verzug kommt.

ABER: Die jetzigen Rechnungen resultieren NICHT aus Nachberechnungen der DPD. Das ist nämlich ein anderes auch sehr brisantes Thema, welches ich in einem gesonderten Artikel einmal behandeln werde. Es ist eine besondere Unart von DPD, dass nicht selten Sendungen und Retouren nachberechnet werden und das mit kaum nachvollziehbaren Begründungen bzw. auf Grund von Fehlern bei DPD. Aber wie schon gesagt: Andere Baustelle. Daher lasst euch nicht verwirren, sondern wendet euch an euren Steuerberater. Das ist der/die richtige Mann/Frau für so etwas.

DPD stellt ab März 2017 von Gewichts- auf Paketmaß-Bepreisung um [UPDATE]

Versandkosten sind ein vergleichsweise großer Kostenblock bei Versandhandelsunternehmen. An regelmäßige Preisanhebungen aufgrund Kraftstoff- und Mautzuschlägen haben sich unabhängig vom Versanddienstleister längst alle gewöhnt. Eine komplette Umstellung von Gewichts- auf Paketgrößen-Abrechnung ist jedoch seltener.

Diese Umstellung wurde einzelnen Händlern und Versandschnittstellen-Anbietern (wie coureon) nun zum 01. März 2017 angekündigt.

Was bedeutet dies für DPD-Kunden konkret?

Zunächst werden vermutlich v.a. Neukunden direkt auf das neue Berechnungs-System, welches auch Hermes einsetzt, umgestellt werden. Es kann aber auch erwartet werden, dass die (Alt-)Verträge von DPD Bestands-Kunden sukzessive auf die neue Abrechnungs-Methode migriert werden. Bitte das UPDATE am Ende des Beitrags beachten.

Händler sollten dringend prüfen, ob diese Umstellung Ihre Versandkosten positiv oder negativ betrifft. Händler mit sehr großen Paket-Maßen müssen mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Händler mit kleinen und schweren Paketen können sich hingegen über Einsparungen freuen.

DHL rechnet nach wie vor nach Gewicht ab

Lediglich DHL Paket berechnet die Versandgebühren weiterhin anhand des Paketgewichts und nicht anhand der Paketgrößen.

[UPDATE vom 28.02.2017]

DPD hat uns klärend mitgeteilt, dass die obigen Änderungen v.a. für Kleinversender gelten. Dies bedeutet konkret:

  • Die Berechnung der Versandgebühren nach Paketgrößen nach dem sogenannten „T-Shirt Pricing“ (S, M, L, etc.) ist für Klein-, Ad-hoc- und Privatversender schon länger der Standard.
  • Im konkret geannten Fall stellt DPD den Versandvermittler (auch Versandschnittstellenanbieter geannt) Coureon von einer gewichtsabhängigen auf eine volumenabhängige Bepreisung um. DPD teilte uns mit, dass es seitens DPD im Einzelfall möglich ist, dass einzelne Händler oder Versandvermittler (wie im aktuellen Fall) von Gewichts- auf Größenmodelle (oder umgekehrt) umgestellt werden können.
  • Eine grundsätzliche Umstellung des Preismodells durch DPD für Bestands- aber auch Neukunden hin zu einem Größen-Abrechnungsmodell ist jedoch NICHT geplant: Größere Kunden – darunter natürlich auch Onlinehändler – werden auch in Zukunft nach einem gewichtsbasierten Preismodell abgerechnet.