US-Gericht entscheidet: Unternehmen haben Anspruch auf Rückzahlung unrechtmäßiger Zölle

Nachdem der Supreme Court of the United States bereits im vergangenen Monat zahlreiche dieser Maßnahmen für rechtswidrig erklärt hatte, gibt es nun eine weitere Entscheidung. Ein Richter am United States Court of International Trade in New York hat entschieden, dass Importeure Anspruch auf die Rückzahlung bereits gezahlter Zölle haben, wenn diese auf Grundlage der inzwischen für unzulässig erklärten Maßnahmen erhoben wurden.

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Hintergrund: Zölle auf Basis eines Notstandsgesetzes

Die umstrittenen Zölle waren von Präsident Trump unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 verhängt worden. Damit konnte die Regierung Handelsmaßnahmen ohne Zustimmung des US-Kongresses umsetzen.

Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit nutzte Trump diese Befugnisse, um Zölle gegen zahlreiche Handelspartner der USA einzuführen. Ziel war es offiziell, Handelsdefizite zu reduzieren und Druck auf internationale Handelspartner auszuüben.

Der Supreme Court kam jedoch zu einem anderen Ergebnis: Das betreffende Gesetz erlaube es dem Präsidenten nicht, eigenständig umfassende Zollmaßnahmen zu verhängen. Die Richter erklärten die entsprechenden Zölle deshalb für rechtswidrig. Offen blieb allerdings zunächst eine Frage: Muss die US-Regierung bereits gezahlte Zölle zurückerstatten?

Unternehmen klagen auf Rückzahlung

Genau diese Frage landete nun vor dem Gericht für internationalen Handel in New York. Mehrere Unternehmen hatten dort Klage eingereicht, nachdem der Supreme Court die Zölle für unzulässig erklärt hatte.

Den Anfang machte ein Unternehmen aus dem Bundesstaat Tennessee. Weitere Kläger folgten, darunter auch der Logistikkonzern FedEx. Das Gericht entschied nun zugunsten der Unternehmen: Importeure haben Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Zölle.

Milliardenrisiko für den US-Staat

Die Entscheidung könnte finanzielle Folgen für die US-Regierung haben. Bereits unmittelbar nach dem Urteil des Supreme Court hatten Beobachter mit einer Welle von Rückforderungen gerechnet. Schätzungen der University of Pennsylvania zufolge geht es um rund 175 Milliarden US-Dollar an möglicherweise zu erstattenden Zolleinnahmen. Das entspricht etwa 2,5 Prozent des gesamten US-Staatshaushalts.

Auswirkungen auf internationale Handelspolitik

Die juristischen Auseinandersetzungen haben auch politische Folgen. Nach den Entscheidungen in den USA hat das Europäisches Parlament die Umsetzung eines geplanten Zollabkommens mit den Vereinigten Staaten vorläufig gestoppt.

Damit wird deutlich, dass der Streit um die Trump-Zölle nicht nur innenpolitische Auswirkungen hat, sondern auch internationale Handelsbeziehungen beeinflusst.

So können Händler US-Zölle zurückfordern

Nach den Gerichtsentscheidungen können Unternehmen möglicherweise zu Unrecht gezahlte US-Zölle zurückfordern. Entscheidend ist dabei eine Voraussetzung: Den Antrag kann nur der „Importer of Record“ stellen – also das Unternehmen, das die Ware offiziell beim US-Zoll angemeldet und die Zölle bezahlt hat.

Der Antrag erfolgt über die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection. In vielen Fällen wird dazu ein sogenannter Protest (CBP Form 19) eingereicht. Alternativ können Unternehmen ihre Zollmeldung über eine Post Summary Correction (PSC) korrigieren.

Mehrere Firmen haben zusätzlich Klagen beim United States Court of International Trade eingereicht, darunter auch der Logistikkonzern FedEx.

Wichtig für europäische Händler: Wenn der Import über einen US-Distributor oder Logistikdienstleister erfolgte, kann nur dieses Unternehmen die Rückforderung geltend machen.


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