Seit dem 01.01.2023 gibt es in Spanien eine wichtige Änderung in Bezug auf die Verpackungskennzeichnung. Die Vorschrift, das Symbol “Grüner Punkt” auf Verpackungen anzubringen, ist nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen haben Unternehmen jetzt die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie das Symbol verwenden möchten oder nicht. Diese Veränderung ist positiv für Exporteure nach Spanien, da sie nun von den früheren Lizenzkosten und Verwaltungsaufwänden befreit sind.
Freiwillige Entscheidung für den “Grünen Punkt” als Verpackungskennzeichnung
Mit der neuen Regelung haben Unternehmen die Wahlfreiheit, ob sie das “Grüner Punkt”-Symbol auf ihren Verpackungen verwenden möchten oder nicht. Diejenigen, die es weiterhin verwenden möchten, dürfen dies gerne tun. Aber auch diejenigen, die das Symbol nicht mehr nutzen möchten, haben jetzt die Möglichkeit, es zu entfernen. Diese Änderung macht es für Hersteller und Händler einfacher und flexibler, ohne dabei die Umweltverantwortung aus den Augen zu verlieren.
Hintergrund der Änderung
Früher war es für Exporteure nach Spanien gesetzlich vorgeschrieben, das Symbol “Grüner Punkt” auf Verpackungen anzubringen und die Verpackungen bei einer örtlichen Lizenzstelle zu registrieren. Diese Verpflichtung wurde nun aufgehoben, weil erkannt wurde, dass das Symbol allein nicht ausreichend über die Recyclingfähigkeit der Verpackung informierte. Es diente lediglich als Bestätigung, dass der Hersteller oder Händler einen finanziellen Beitrag zum Recycling geleistet hat, was jedoch bereits durch die Registrierung im Verpackungsregister der Zentralen Stelle gewährleistet ist.
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