Der Widerrufsbutton bei Amazon kommt am 19. Juni 2026 – und Amazon hat sich erstmals exklusiv gegenüber wortfilter dazu geäußert, wie der Konzern die neue Pflicht umsetzt. Das Gute vorweg: Für dich als Händler ändert sich fast nichts. Amazon baut die Widerrufsfunktion selbst in die bestehende Bestellübersicht ein, deine Prozesse bleiben unberührt. Nur eine einzige Aufgabe bleibt an dir hängen – und die kennst du schon von jeder anderen Plattform. Was ein Amazon-Sprecher wortfilter ins Stammbuch geschrieben hat, liest du hier im Wortlaut.
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Amazon bricht das Schweigen – und gibt Entwarnung
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Händler, die an Verbraucher verkaufen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Geregelt ist das im neuen § 356a BGB, Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673 . Der Kunde widerruft seinen Vertrag dann mit wenigen Klicks online, statt eine E-Mail oder einen Brief zu schreiben. Auf der Oberfläche erscheint dafür ein klar beschrifteter Button.

Für Onlinehändler auf Marktplätzen ist die Lage entspannt. Die technische Umsetzung übernimmt der Plattformbetreiber, also Amazon selbst. Wie der Konzern den Widerrufsbutton einbaut, hat ein Amazon-Sprecher gegenüber wortfilter erstmals offiziell erklärt.
Das schreibt ein Amazon-Sprecher wortfilter exklusiv
Auf Nachfrage hat Amazon Stellung bezogen und den eigenen Ansatz in den gesetzlichen Rahmen eingeordnet. Ein Amazon-Sprecher erklärt:
Wir haben die Richtlinie (EU) 2023/2673 auf Amazon.de umgesetzt und unseren Kund:innen damit eine klare und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt, die wir in unseren bestehenden Rückgabeprozess integriert haben. Das Ganze sieht dann in der Bestellübersicht so aus: […]
Für Verkaufspartner ändert sich nichts, unsere bestehenden Rückgabeprozesse und Richtlinien bleiben unverändert.
Amazon-Sprecher gegenüber wortfilter
Dazu lieferte Amazon einen Screenshot der Bestellübersicht mit, der die neue Funktion an Ort und Stelle zeigt. Mehr Aufwand entsteht für dich als Verkaufspartner nicht: Amazon stellt die Funktion bereit, der Rückgabeprozess bleibt der gewohnte.
Eine Pflicht bleibt – und die trifft jeden Seller
Eine Sache musst du selbst erledigen, und zwar genau wie auf allen anderen Plattformen und in deinem eigenen Shop: Du passt deine Widerrufsbelehrung an. Künftig informierst du darin über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion.
Für die korrekte Formulierung gibt das Gesetz ein Muster für die Widerrufsbelehrung vor. Alternativ wendest du dich an deinen Rechtsdienstleister. Trusted Shops bietet zudem einen kostenlosen Rechtstexter an, der dich durch die Anpassung führt.
Bei eBay klingt es fast wortgleich
Amazon ist nicht allein. Auch eBay setzt die Widerrufsfunktion zum 19. Juni um und übernimmt die Technik selbst. Käufer üben ihr Widerrufsrecht dort direkt über Kaufhistorie und Bestelldetails aus, Käufer und Verkäufer erhalten automatisch eine Kopie der Erklärung per E-Mail. Auch bei eBay bleibt für dich nur die Pflicht, deine Widerrufsbelehrung zu ergänzen.
Der Unterschied liegt im Ton der Debatte. Bei eBay zweifeln zwei Kanzleien die Rechtskonformität an. Bei Amazon kommt die Botschaft ohne Streit aus: bestehende Prozesse, integrierte Funktion, kein Mehraufwand für Verkaufspartner.
Fazit: Belehrung anpassen, dann ist Ruhe
Der Widerrufsbutton bei Amazon ist für dich kein Großprojekt. Amazon baut die Funktion in den eigenen Rückgabeprozess, deine Abläufe bleiben unangetastet. Dein einziger Handgriff ist die angepasste Widerrufsbelehrung – mit dem amtlichen Muster, deinem Rechtsdienstleister oder dem kostenlosen Rechtstexter in wenigen Minuten erledigt. Wer dir mehr Aufwand einreden will, verkauft dir vor allem eines: seine eigene Dienstleistung.





Danke für diesen interessanten Beitrag.
Der Link zum Muster für die Widerrufsbelehrung funktioniert leider nicht.
..danke für den Hinweis. Ist geändert.