Anleitung: So funktioniert Amazons Schutz der Verkäuferleistung

“Schutz der Verkäuferleistung” von Amazon, was ist das?

Account Health Assurance oder kurz -AHA- und auf Deutsch “Schutz der Verkäuferleistung” ist ein von Amazon angebotenes Programm welches die Suspendierung eurer Verkäuferkonten verhindern soll. Es ist kostenlos. Die Registrierung erfolgt automatisch. Aber was leistet dieses Angebot und wo sind seine Grenzen?

Zuerst einmal die Voraussetzungen zum Programm “Schutz der Verkäuferleistung”

Um es kurz zu machen: Ihr müsst gut sein. Es gilt für “[…]Verkäufer im Verkaufstarif Professionell, deren Bewertung der Verkäuferleistung mindestens 6 Monate lang bei 250 oder höher liegt, wobei die Bewertung in diesem Zeitraum nicht länger als 10 Tage unter 250 liegen darf. Außerdem müssen die Verkäufer eine gültige Telefonnummer für Notfälle in Seller Central hinterlegt haben.”, schreibt das Unternehmen in den News im Sellercentral.

“Schutz der Verkäuferleistung” – Aber was sind die Leistungen?

Hierzu schreibt Amazon “Wenn ein Problem auftritt, das normalerweise zur Deaktivierung des Kontos in einem Store führen würde, in dem Sie registriert sind, überprüft ein Spezialist für Verkäuferleistung den Sachverhalt und arbeitet proaktiv mit Ihnen an der Lösung.

(Quelle: Screenshot Markus Schöberl, Amazon auf LinkedIn)

Solange wir Sie innerhalb von 72 Stunden erreichen können und Sie zusammen mit uns an der Problemlösung arbeiten, wird Ihr Konto nicht deaktiviert. Mit der Gewissheit, dass Sie sich um Ihre Verkäuferleistung nicht sorgen müssen, können Sie sich stärker auf das Geschäftswachstum konzentrieren.

Schutz der Verkäuferleistung – Zwischenfazit

Amazon erweitert massiv für Seller die bisher eine gute Leistung gezeigt haben und die gemäß der Verkäuferleistung als vertrauensvoll gelten den Service. Das Unternehmen verspricht Handlungssicherheit.

Und jetzt schauen wir auf die Grenzen, denn diese haben es in sich!

Denn dazu äußert sich Amazon auch recht klar:

“Unabhängig von Ihrer Registrierung beim Programm “Schutz der Verkäuferleistung” oder der Bewertung Ihrer Verkäuferleistung kann Amazon Sie gemäß dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften sofort vom Programm ausschließen und Ihr Verkäuferkonto deaktivieren. Dies kann passieren, wenn der Verdacht besteht, dass Sie an betrügerischen, irreführenden, illegalen oder schädlichen Aktivitäten beteiligt sind oder wenn Sie die einschlägigen Vorschriften nicht einhalten.”

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Viele Fehler, welche zur Kontensperrung führen liegen nämlich in genau den genannten Bereichen. Schauen wir einmal was in den FAQ steht. Und dort steht nichts Wesentliches.

Die Grenzen des Programms sind recht schnell erreicht. Und zwar dann, wenn euer Verhalten unberechtigt gegen den Business Solutions Vertrag verstößt.

Einordnung des Programms “Schutz der Verkäuferleistung”

Ohne Wenn und Aber, die neue >Krankenversicherung< ist gut. Klar hat sie ihre Grenzen, aber das muss sie auch. Fakt ist, dass diese Initiative viele >Fälle< erschlägt, die Sellern Kopfschmerzen bereitet haben. Aber – und auch das gehört zur Wahrheit – das Programm ist auch ein wenig >Alter Wein in neuen Flaschen<. Viele Elemente der Initiative lebt Amazon gegenüber Händlern schon seit geraumer Zeit.

Trotzdem- und auch das ist gut- haben Händler nun Sicherheit und können ein standardisiertes Verhalten des Handelspartners im Falle, dass etwas aus dem Ruder läuft erwarten.

Noch einmal kurz und knapp: #welldone

Zukunft des Online-Shoppings: Intelligentes Tracking gefragt

Verspätete Paketzustellungen führen oft zu Kundenbeschwerden und hohen Servicekosten. Eine Studie von parcelLab zeigt auf, dass nahezu zwei Drittel der Online-Käufer bei Lieferproblemen den Kundendienst kontaktieren, was deutlich Kosten verursacht.

Die Befragung, durchgeführt von Fittkau & Maaß, ergab, dass insbesondere Frauen und Vielkäufer mit dem Lieferservice zufriedener sind als Männer und Wenigkäufer. Unterschiede zeigen sich auch zwischen den Einkommensschichten.

Ein Hauptproblem für Online-Kunden sind Lieferverzögerungen und Pakete, die in Postfilialen geliefert werden, obwohl der Empfänger zuhause ist. Rund 40% der Befragten kritisieren die mangelnde Versandkommunikation und unzureichende Tracking-Optionen. Besonders junge Käufer unter 30 Jahren und technikaffine Nutzer erwarten umfassende Informationen und Echtzeit-Updates als Standard.

 

In Bezug auf zukünftige Lieferwünsche bevorzugen Kunden weniger futuristische Lösungen und mehr serviceorientierte Ansätze. Über zwei Drittel aller Befragten wünschen sich fortschrittliche Tracking-Technologien, die genaue Zustellzeiten bieten.

 

Die komplette Studie ist kostenfrei zum Download verfügbar, wodurch Online-Händler wertvolle Einblicke gewinnen können, um ihre Services zu optimieren.

Kommentar: BGH Entscheidung gegen Amazon. Krude Sichtweise des Unternehmens.

Mittlerweile hat auch Amazon ein kurzes Statement zu der BGH Entscheidung abgegeben. Doch diese erstaunt, denn scheinbar möchte sich Amazon noch immer gegen höchstrichterliche Sicht wie der Konzern einzuordnen ist wehren. Verständlich, denn der ursprünglich in 2021 vom Bundeskartellamt erlassene Bescheid gilt nur für 5 Jahre. Dann muss neu beschlossen werden.

Wo haben Kartellamt & BGH die marktbeherrschende Stellung festgestellt?

Dazu kann die ursprüngliche Entscheidung des Bundeskartellamts gelesen werden oder ihr werft einen Blick in die aktuelle Pressemitteilung des BGH:

“[…] und hat eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler”, so der BGH

Es geht hier also um Marktplatz Dienstleistungen für Händler!

Amazons Perspektive ist eine andere.

Vielfach betonte das Unternehmen, dass es mit vielen etablierten, erfolgreichen deutschen und internationalen Unternehmen konkurriert. Das gilt gleichermaßen für Amazon Geschäfte in anderen Branchen. Nicht selten werden dann die HDE Zahlen gezückt, dass der Anteil des Onlinehandels am gesamten Einzelhandel lediglich 13,4% betrage. Soll bedeuten: Wir sind ja gar nicht so wichtig. So liest sich denn auch Amazons Stellungnahme:

„Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Damit Kund:innen und Unternehmen weiter auf unsere Innovationsfähigkeit vertrauen können und davon profitieren, werden wir weiterhin mit dem Bundeskartellamt kooperieren.“, so ein Amazon Sprecher.

Ihr merkt es, da stimmt doch was nicht!

Amazon will nicht verstehen, dass es bei der Frage der wettbewerblichen Vormachtstellung gar nicht um den E-Commerce oder dem Einzelhandel geht. Das B2C Geschäft steht in diesem Fall beim Bundeskartellamt nicht auf dem Prüfstand.

Tatsächlich geht es hier um Amazons marktbeherrschende Position gegenüber den Händlern. Es ist ein reines B2B Thema. Punkt. Amazons Sichtweise ist >Bullshit<, denn Fakt ist noch einmal – und das jetzt auch mit BGH Meinung – Amazon ist der Chef im Ring, wenn es um Marktplätze bzw. Marktplatzdienstleistungen geht.

Wie ist nun zu bewerten, dass das Unternehmen so bewusst und gezielt versucht mittels Ignorieren der Fakten und Streuen von >Fake Information< in diesem Kontext versucht die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen?

Über diese Frage muss diskutiert werden.

Was tun, wenn Amazon-Listings wegen Designs gesperrt werden?

Unrechtmäßige Designsperrungen auf Amazon erkennen und bekämpfen, darum geht es in diesem Beitrag.

Stellen Sie sich vor, Sie wachen eines Morgens auf und entdecken, dass Ihr erfolgreiches Amazon-Listing plötzlich gesperrt ist. Der Grund? Ein angebliches Designrecht, das von einem Wettbewerber geltend gemacht wird, obwohl ähnliche Produkte schon lange vor der Anmeldung des Designs verkauft wurden. Dieses Szenario ist keine Seltenheit und stellt eine große Ungerechtigkeit für ehrliche Verkäufer dar, die plötzlich vor massiven Umsatzeinbußen stehen. In diesem Artikel beleuchten wir, wie einige Akteure das EU-Designrecht missbrauchen, um Konkurrenz auszuschalten, und welche Schritte Sie ergreifen können, um sich zu verteidigen und Ihre Listings wieder zu entsperren. Was aber, wenn die üblichen Vorgehensweisen fehlschlagen und Amazon auf Ihre Beschwerden nur mit vorformulierten Antworten reagiert? Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie Sie sich effektiv wehren können und Listings sehr schnell wieder frei bekommen können.

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Kurze Einführung zum Thema EU-Designs und deren Missbrauch auf Amazon

EU-Designs, auch bekannt als Gemeinschaftsgeschmacksmuster, bieten Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, das Aussehen ihrer Produkte auf dem gesamten europäischen Markt zu schützen. Ein registriertes EU-Design schützt die ästhetischen Merkmale eines Produkts, einschließlich Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Textur und Materialien. Die Registrierung bietet einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil, da sie dem Inhaber das exklusive Recht verleiht, Dritte von der Nutzung oder dem Verkauf ähnlich aussehender Produkte auszuschließen.

Jedoch hat die steigende Popularität dieses Rechtsschutzes eine dunklere Seite offenbart: den Missbrauch durch manche Akteure, die EU-Designs für Produkte registrieren, die bereits weit verbreitet sind. Diese Praxis zielt darauf ab, Wettbewerber einzuschüchtern oder aus dem Markt zu drängen, indem ungerechtfertigte Designverletzungsansprüche geltend gemacht werden. Auf Plattformen wie Amazon kann dies zur Sperrung von Listings führen, oft gestützt auf schwache oder ungültige Ansprüche, die dennoch erhebliche finanzielle Verluste für die betroffenen Verkäufer bedeuten können.

Dieser Missbrauch des EU-Designrechts untergräbt nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern belastet auch das System, das eigentlich dazu gedacht ist, Innovationen und kreatives Schaffen zu fördern. In den folgenden Abschnitten werden wir untersuchen, wie Verkäufer sich gegen solche ungerechtfertigten Ansprüche zur Wehr setzen können und welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um die Integrität ihrer Geschäftstätigkeit zu bewahren und ihre Produkte auf Amazon erfolgreich zu vertreiben.

Bedeutung der Problematik für Verkäufer und die dadurch entstehenden Herausforderungen

Die ungerechtfertigte Durchsetzung von Designrechten auf Plattformen wie Amazon stellt für Verkäufer nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein betriebswirtschaftliches Problem dar. Wenn ein Listing aufgrund einer angeblichen Designverletzung gesperrt wird, sind die sofortigen finanziellen Auswirkungen oft gravierend. Umsatzeinbußen können insbesondere für kleinere Unternehmen oder Einzelunternehmer existenzbedrohend sein. Darüber hinaus kann die Sperrung eines Produkts das Vertrauen der Kunden untergraben und langfristig zu einem Verlust an Marktanteilen führen.

Die Herausforderungen gehen jedoch über den unmittelbaren finanziellen Schaden hinaus. Verkäufer müssen oft einen erheblichen Aufwand betreiben, um die Sperrung aufzuheben. Dies umfasst in der Regel die Suche nach juristischer Beratung, das Zusammenstellen von Beweisen, die das Design als nicht neu oder nicht eigenartig charakterisieren, und möglicherweise langwierige rechtliche Auseinandersetzungen. Die Komplexität und die damit verbundenen Kosten können besonders für kleinere Akteure abschreckend wirken.

Zusätzlich besteht die Herausforderung, dass die Kommunikation mit Amazon häufig durch Standardantworten gekennzeichnet ist, die wenig Spielraum für individuelle Erklärungen oder schnelle Lösungen bieten. Die Frustration über diesen Prozess kann bei Verkäufern zu einer Abwanderung führen, die sich gezwungen sehen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken oder andere Vertriebskanäle zu suchen.

Diese gesamte Situation betont die Notwendigkeit einer klaren und zugänglichen Informationsquelle sowie effektiver Strategien, um die Rechte der Verkäufer zu schützen und die Integrität des Marktplatzes zu bewahren. In diesem Kontext ist es essenziell, dass Verkäufer verstehen, wie sie ihre Rechte effektiv verteidigen und ungerechtfertigte Ansprüche erfolgreich abwehren können.

Definition und Erklärung von EU-Designs und deren Zweck

Ein EU-Design, offiziell als Gemeinschaftsgeschmacksmuster bezeichnet, ist ein Schutzrecht, das die visuellen Merkmale eines Produkts oder Teils eines Produkts innerhalb der Europäischen Union schützt. Dies umfasst Elemente wie die Form, Farben, Muster und die Gesamterscheinung eines Gegenstands. Das Ziel eines solchen Designs ist es, dem Inhaber ein exklusives Recht zu verleihen, das Design kommerziell zu nutzen und Dritte von der Herstellung, dem Angebot, dem Verkauf, der Einfuhr oder Ausfuhr von Produkten, die diesem Design entsprechen, auszuschließen.

Die Schutzdauer eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters beträgt zunächst fünf Jahre ab dem Anmeldetag und kann um bis zu vier weitere Fünfjahresperioden verlängert werden, sodass der Schutz insgesamt bis zu 25 Jahre andauern kann. Die Registrierung eines EU-Designs erfolgt über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bietet einen unkomplizierten Weg, um Designrechte in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig zu sichern.

Der primäre Zweck des EU-Designschutzes liegt darin, Innovation und Kreativität zu fördern, indem Designern und Unternehmen die Gewissheit gegeben wird, dass ihre kreativen Investitionen geschützt sind. Dies fördert wiederum wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt. In einem funktionierenden System schützt das Designrecht somit nicht nur die Interessen der Rechteinhaber, sondern unterstützt auch die Entwicklung eines vielfältigen und innovativen Marktes für Verbraucher.

Wie und warum Designs missbräuchlich registriert werden

Die missbräuchliche Registrierung von EU-Designs entsteht, wenn Akteure die rechtlichen Rahmenbedingungen ausnutzen, um sich ungerechtfertigte Vorteile auf dem Markt zu verschaffen. Dieses Verhalten kann verschiedene Formen annehmen, ist aber oft gekennzeichnet durch die Registrierung von Designs, die nicht die gesetzlichen Kriterien der Neuheit und Eigenart erfüllen.

  • Fehlende Neuheit: Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Missbräuchliche Anmeldungen ignorieren häufig diese Voraussetzung und registrieren Designs, die bereits öffentlich bekannt sind oder auf bereits existierenden Produkten basieren. Das Amt überprüft dieses Erfordernis erst einmal nämlich nicht.
  • Mangelnde Eigenart: Ein Design muss eine Eigenart aufweisen, das heißt, der Gesamteindruck beim informierten Benutzer muss sich von anderen Designs unterscheiden. Missbräuchliche Registrierungen beinhalten oft Designs, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, da sie zu nah an bestehenden Designs liegen oder allgemeine, nicht spezifische Formen verwenden.
  • Strategische Registrierungen: Einige Unternehmen oder Individuen melden bewusst Designs an, die breit genug sind, um Wettbewerber einzuschüchtern oder abzuschrecken. Sie nutzen die Designrechte als Werkzeug im Wettbewerb, weniger zum Schutz echter kreativer Leistungen.
  • Ausnutzung der Rechtssysteme: Die missbräuchliche Nutzung von Designrechten erfolgt oft in Kombination mit der Ausnutzung langsamer rechtlicher Prozesse. Durch die Registrierung eines ungültigen Designs können unehrliche Akteure rechtliche Auseinandersetzungen provozieren, die für den angegriffenen Parteien zeit- und kostenaufwendig sind.

Dieses Vorgehen kann auf Plattformen wie Amazon gravierende Auswirkungen haben, da die Plattform bei Vorwürfen von Designverletzungen häufig automatisch reagiert und Listings sperrt, ohne eine tiefergehende Prüfung der Rechtslage vorzunehmen. Der Missbrauch von EU-Designrechten stellt somit eine ernsthafte Bedrohung für den fairen Wettbewerb und die Rechtssicherheit auf dem digitalen Markt dar. Die Herausforderung für rechtschaffene Akteure liegt darin, sich gegen solche Praktiken zu wehren und gleichzeitig die Integrität und den Zweck des Designschutzes zu wahren.

Beispiele missbräuchlicher Fälle von Designanmeldungen

Um das Problem des missbräuchlichen Einsatzes von EU-Designs zu verdeutlichen, betrachten wir einige fiktive, aber realistische Beispiele, die auf tatsächlichen Vorkommnissen basieren könnten:

Fall 1: Das allgemeine Smartphone-Design

Ein Unternehmen A registriert ein Design für ein Smartphone, das eine allgemeine rechteckige Form und einen typischen Bildschirm aufweist – Merkmale, die bei den meisten modernen Smartphones zu finden sind. Dieses Design wird dann genutzt, um Klagen gegen Wettbewerber B und C zu erheben, deren Smartphones ebenfalls diese allgemeinen Merkmale aufweisen. Unternehmen A behauptet, dass die Produkte von B und C das eingetragene Design verletzen, obwohl klar ist, dass solche grundlegenden Merkmale bereits weit verbreitet waren.

Fall 2: Das Retro-Stuhldesign

Ein Designer D registriert ein Design für einen Stuhl, das stark an ein populäres Modell aus den 1970er Jahren erinnert, das gemeinfrei geworden ist. Trotz der offensichtlichen fehlenden Neuheit des Designs nutzt Designer D das registrierte EU-Design, um von verschiedenen Möbelherstellern Lizenzgebühren zu fordern oder droht mit rechtlichen Schritten, falls diese nicht zahlen.

Fall 3: Das generische Textilmuster

Hersteller E registriert ein einfaches kariertes Muster als EU-Design, obwohl ähnliche Muster seit Jahrzehnten in der Textilindustrie verwendet werden. Hersteller E verwendet diese Registrierung dann, um andere Bekleidungshersteller, die ähnliche Muster verwenden, abzumahnen und die Entfernung ihrer Produkte vom Markt zu verlangen.

Diese Beispiele zeigen, wie das EU-Designrecht missbraucht werden kann, um unfaire Vorteile zu erlangen oder Konkurrenten zu schaden. Solche Praktiken nicht nur beeinträchtigen den fairen Wettbewerb, sondern untergraben auch das Vertrauen in das System des geistigen Eigentums, das eigentlich dazu gedacht ist, echte Innovationen und kreative Leistungen zu schützen.

Beschreibung der Auswirkungen einer Sperrung auf das Geschäft der Verkäufer

Eine Sperrung auf Amazon aufgrund einer angeblichen Designverletzung kann tiefgreifende Auswirkungen auf das Geschäft eines Verkäufers haben. Die direkten und indirekten Folgen einer solchen Sperrung sind vielfältig und können langfristige negative Effekte nach sich ziehen.

  • Direkte finanzielle Verluste: Das offensichtlichste und sofort spürbare Ergebnis einer Sperrung ist der Verlust des Umsatzes. Für viele Verkäufer stellt das gesperrte Produkt eine wesentliche Einkommensquelle dar. Die Einstellung der Verkäufe kann daher schnell zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Diese Situation wird noch verschärft, wenn Lagerkosten und andere fixe Kosten weiterlaufen, während die Einnahmen abrupt stoppen.
  • Beeinträchtigung der Kundenbeziehungen: Verkäufer bauen oft über Monate oder Jahre hinweg Kundenbeziehungen auf. Eine plötzliche Unfähigkeit, Bestellungen zu erfüllen, kann zu Unzufriedenheit und Vertrauensverlust führen. Dies kann sich negativ auf die Kundenbewertungen und das allgemeine Markenimage auswirken, was langfristig die Kundenbindung beeinträchtigt.
  • Verschlechterung des Rankings und der Sichtbarkeit: Amazon verwendet Algorithmen, die unter anderem Verkaufszahlen berücksichtigen, um die Platzierung von Listings in Suchergebnissen zu bestimmen. Eine längere Abwesenheit oder eine Reduzierung der Verkaufsaktivität kann dazu führen, dass ein Listing in den Suchergebnissen nach unten rutscht, was die Sichtbarkeit des Produkts weiter verringert und eine Erholung nach der Freigabe erschwert.
  • Erhöhter administrativer und rechtlicher Aufwand: Die Bemühungen, ein gesperrtes Listing wieder freizuschalten, können umfangreich und zeitaufwendig sein. Dies umfasst die Kommunikation mit Amazon, die Beschaffung und Einreichung der erforderlichen Dokumente und Beweise sowie möglicherweise die Einleitung rechtlicher Schritte. Dieser Prozess kann Ressourcen binden, die andernfalls für die Entwicklung des Geschäfts oder die Verbesserung des Kundenservices genutzt werden könnten.
  • Langfristige strategische Nachteile: Ein gesperrtes Listing kann den Markteintrittsplan eines Unternehmens erheblich stören, insbesondere wenn es um den Launch neuer Produkte geht. Die Planung und Ausführung von Marketingkampagnen, die Abstimmung mit Lieferketten und andere strategische Aktivitäten können durch die Unsicherheit und die Ressourcenbindung, die mit einer Sperrung einhergehen, negativ beeinflusst werden.

Diese Faktoren verdeutlichen, dass eine Sperrung weit mehr als nur eine temporäre Unannehmlichkeit darstellen kann. Sie kann die Grundlagen eines Geschäfts erschüttern und erfordert eine schnelle, durchdachte Reaktion, um die Auswirkungen zu minimieren und die Wiederherstellung des normalen Geschäftsbetriebs zu beschleunigen.

Problematik der standardisierten Antworten von Amazon und mangelnder Unterstützung

Die Kommunikation mit Amazon bei einer Listing-Sperrung wegen einer vermeintlichen Designverletzung ist oft frustrierend für Verkäufer, da die Antworten in der Regel standardisiert und wenig auf die individuellen Umstände des Falles eingehen. Diese Art der Kommunikation wirft mehrere Probleme auf, die sowohl die Effizienz als auch die Effektivität des Lösungsprozesses beeinträchtigen.

  • Mangelnde Spezifität und Relevanz der Antworten: Viele Verkäufer erhalten vorformulierte Antworten, die nicht auf die spezifischen Details ihrer Beschwerde oder ihres Falles eingehen. Dies führt zu einem Gefühl der Hilflosigkeit, da die Antworten oft keine konkreten oder hilfreichen Informationen darüber enthalten, wie das Problem tatsächlich behoben werden kann.
  • Verzögerte Prozesse: Aufgrund des automatisierten Charakters der Kommunikation kann es lange dauern, bis individuelle Fälle tatsächlich von einem Menschen überprüft und bearbeitet werden. Diese Verzögerungen können die Dauer der Listing-Sperrung unnötig verlängern, was wiederum zu weiteren finanziellen Verlusten führt.
  • Fehlende Transparenz: Amazon-Verkäufer stehen oft vor dem Problem, dass die genauen Gründe für eine Sperrung nicht klar kommuniziert werden. Ohne ein klares Verständnis der zugrunde liegenden Ursache ist es für die Verkäufer schwierig, die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems zu unternehmen.
  • Einschränkungen im Widerspruchsprozess: Die standardisierten Antworten lassen häufig wenig Raum für einen effektiven Widerspruch oder eine Berufung. Verkäufer, die versuchen, ihre Situation zu klären und die Sperrung aufzuheben, stoßen oft auf bürokratische Hürden, die es schwer machen, ihr Anliegen effektiv vorzutragen.
  • Fehlende proaktive Unterstützung: In vielen Fällen fehlt es an proaktiver Unterstützung durch Amazon, um den Verkäufern bei der Navigation durch den Prozess zu helfen. Dies kann besonders für neue oder unerfahrene Verkäufer eine große Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise nicht über das Wissen oder die Ressourcen verfügen, um auf eigene Faust effektiv zu handeln.

Diese Kommunikationsbarrieren verschärfen die Schwierigkeiten, die mit einer Sperrung verbunden sind, und können das Vertrauen in Amazons Plattform untergraben. Für eine gerechte und effiziente Lösung ist es entscheidend, dass Amazon seine Kommunikationsstrategien verbessert und mehr auf die individuellen Bedürfnisse und spezifischen Umstände der Verkäufer eingeht.

Erste Schritte: Überprüfung der Legitimität des Designs und Sammlung relevanter Beweise

Wenn Sie als Amazon-Verkäufer mit einer Sperrung Ihres Listings aufgrund einer behaupteten Designverletzung konfrontiert sind, ist es entscheidend, schnell und systematisch zu handeln. Der erste Schritt in diesem Prozess ist die Überprüfung der Legitimität des geltend gemachten EU-Designs und die Sammlung aller relevanten Beweise, die Ihre Position stärken können.

  • Überprüfung der Designregistrierung: Beginnen Sie damit, das EU-Design zu recherchieren, das als Grundlage für die Sperrung Ihres Listings angeführt wird. Überprüfen Sie, ob das Design tatsächlich im Register des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen ist. Notieren Sie sich die Registrierungsnummer, das Datum der Anmeldung und der Registrierung und die spezifischen Merkmale des Designs, die geschützt werden.
  • Vergleich des Designs mit Ihrem Produkt: Analysieren Sie, inwieweit Ihr Produkt tatsächlich Ähnlichkeiten mit dem registrierten Design aufweist. Achten Sie dabei besonders auf die Merkmale, die in der Designregistrierung als einzigartig oder neu dargestellt wurden. Dies kann Ihnen helfen zu verstehen, ob eine tatsächliche Verletzung vorliegen könnte.
  • Sammlung von Gegenbeweisen: Suchen Sie nach Beweisen, die zeigen, dass Ihr Produkt nicht das geltend gemachte Design verletzt. Dies kann beinhalten:
    • Vorherige Existenz: Beweise dafür, dass ähnliche Designs oder Produkte bereits vor der Anmeldung des betreffenden Designs existierten.
    • Differenzierende Merkmale: Klare Darstellung der Unterschiede zwischen Ihrem Produkt und dem geschützten Design.
  • Dokumentation der Produkthistorie: Sammeln Sie alle verfügbaren Informationen über die Entwicklung und den Vertrieb Ihres Produkts, einschließlich Entwurfsdaten, Markteinführungszeitpunkt und Verkaufsgeschichte. Dies hilft zu demonstrieren, dass Ihr Produkt unabhängig von dem geltend gemachten Design entwickelt wurde.
  • Rechtliche Beratung: Es kann sehr nützlich sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein spezialisierter Patentanwalt kann Ihnen nicht nur helfen, die Komplexität des Designsrechts besser zu verstehen, sondern auch effektive Strategien für die Kommunikation mit Amazon und die rechtliche Auseinandersetzung entwickeln.

Indem Sie diese Schritte sorgfältig durchführen, legen Sie ein solides Fundament für die Widerlegung der behaupteten Designverletzung und für die mögliche Wiederaufnahme Ihres Amazon-Listings. Dieser Prozess ist entscheidend für die Verteidigung Ihrer Interessen und die Minimierung der Auswirkungen der Sperrung auf Ihr Geschäft.

Strategien zur Entsperrung der Listings: Löschungsverfahren, einstweilige Verfügungen, Druckausübung auf den „Sperrer“

Nachdem die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen sind, stehen Ihnen verschiedene Strategien zur Verfügung, um die Sperrung Ihres Amazon-Listings effektiv anzugehen. Diese Maßnahmen reichen von rechtlichen Schritten bis hin zu direkten Verhandlungen mit dem „Sperrer“.

  • Druckausübung auf den „Sperrer“: Eine direkte Strategie ist, den „Sperrer“ unter Druck zu setzen, die Beschwerde gegenüber Amazon zurückzuziehen. Dies kann durch formelle Aufforderungen oder durch Androhung weiterer rechtlicher Schritte erfolgen, sollte der „Sperrer“ nicht bereit sein, die Beschwerde zurückzunehmen. Oft ist es wirksam, die rechtlichen und finanziellen Risiken, die eine fortgesetzte unrechtmäßige Sperrung für den „Sperrer“ bedeuten könnten, klar zu kommunizieren.
  • Löschungsverfahren einleiten: Wenn Sie nach Ihrer Überprüfung zu dem Schluss kommen, dass das geltend gemachte Design die gesetzlichen Anforderungen für Schutzfähigkeit nicht erfüllt (z.B. wegen fehlender Neuheit oder Eigenart), können Sie ein Löschungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einleiten. Ein erfolgreiches Löschungsverfahren führt zur Ungültigkeitserklärung des Designs, was die Basis für die Sperrung Ihres Listings untergraben würde.
  • Einstweilige Verfügung beantragen: In Fällen, in denen ein schnelles Handeln erforderlich ist, insbesondere wenn erhebliche finanzielle Verluste drohen, können Sie eine einstweilige Verfügung gegen den „Sperrer“ bei Gericht beantragen. Diese rechtliche Maßnahme zielt darauf ab, die sofortige Aufhebung der Sperrung zu erreichen, indem das Gericht den „Sperrer“ vorläufig daran hindert, seine Ansprüche gegen Ihr Listing durchzusetzen. Wir haben jetzt schon einige Male diese Strategie erfolgreich gewählt, auch wenn der Gegner nicht innerhalb der EU angesiedelt war. Die Weiterleitung der einstweiligen Verfügung an die Amazon Rechtsabteilung hat in der Regel ausgereicht. Eine Zustellung andie Gegenseite war für Amazon normalerweise nicht notwendig. Wir haben mit dieser Methode Listings in etwa 2 Wochen wieder freibekommen, wenn Amazon auf die erste direkte Bitte um Freigabe nicht entsprechend reagiert hat.
  • Verhandlung und Mediation: In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, eine weniger konfrontative Herangehensweise zu wählen, indem man Verhandlungen oder eine Mediation anstrebt. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn der „Sperrer“ selbst nicht vollständig über die Unrechtmäßigkeit seines Handelns informiert ist oder wenn es Raum für einen Kompromiss gibt, der beiden Parteien Vorteile bietet.
  • Kommunikation mit Amazon: Schließlich sollten Sie auch weiterhin aktiv mit Amazon kommunizieren, um die Situation zu klären. Es ist hilfreich, alle rechtlichen Schritte und die Beweise, die Sie im Rahmen Ihrer Verteidigung gesammelt haben, Amazon gegenüber detailliert darzulegen. Dies kann die Plattform dazu bewegen, die Sperrung zu überdenken und möglicherweise aufzuheben.

Durch die Kombination dieser Strategien können Sie eine robuste Reaktion auf eine ungerechtfertigte Sperrung Ihres Amazon-Listings aufbauen. Jede Situation erfordert eine angepasste Herangehensweise, basierend auf den spezifischen Umständen und der Natur des Konflikts.

Darstellung realer Fälle aus unserer Praxis

Listing für Sportartikel von Unternehmen aus UK gesperrt

Ein markantes Beispiel aus der Praxis, das die Herausforderungen und Strategien im Umgang mit Designsperrungen auf Amazon verdeutlicht, betrifft einen Sportartikelhersteller. Ein britisches Unternehmen hatte behauptet, ein eingetragenes EU-Design für diesen speziellen Sportartikel zu besitzen, obwohl das Design in Wirklichkeit bereits vor der Anmeldung von einem chinesischen Hersteller produziert und verkauft wurde. Dieses chinesische Design war sogar schon vorher in China geschützt worden.

Das britische Unternehmen nutzte das EU-Design, um das Listing unseres Mandanten auf Amazon sperren zu lassen, was den legitimen Verkauf des Produkts durch andere Händler blockierte. Die Situation eskalierte, als der betroffene Verkäufer von Amazon eine Standardbenachrichtigung über die Sperrung erhielt. Trotz mehrerer Versuche, die Angelegenheit direkt mit Amazon zu klären, blieb die Sperrung bestehen, da die Plattform in der Regel nicht aktiv wird, ohne dass der Sperrer die Beschwerde zurückzieht.

In diesem Fall haben wir für unseren Mandanten Schritte unternommen, um den Sperrer dazu zu bewegen, die Beschwerde zurückzunehmen. Dazu gehörte die deutliche Darstellung der vorherigen Existenz des Designs und der Beweis, dass das EU-Design nicht hätte registriert werden dürfen. Als der Gegner sich dann immer noch „zierte“, die Beschwerde gegenüber Amazon zurückzunehmen, obwohl er eingesehen hatte, dass das Design nicht neu und somit löschungsreif war, haben wir dann seinen britischen Anwalt in den Emails in CC genommen. Britische Anwälte können durchaus teurer als deutsche Anwälte sein und so hat der „Sperrer“ aus UK dann doch irgendwann die Beschwerde bei Amazon zurückgenommen, da er die Rechnungen seiner britischen Anwälte für das Studium der ganzen Emails nicht mehr bezahlen wollte. Man kann in seiner Strategie also durchaus auch mal kreaktiv werden.

Die Auseinandersetzung zeigte, wie kritisch und komplex solche Fälle sein können und unterstrich die Notwendigkeit einer gründlichen Vorbereitung und der Bereitschaft, rechtliche Schritte zu ergreifen, um die eigenen Verkaufsrechte effektiv zu verteidigen.

Listing für Partyzelte aufgrund eines EU-Designs eines chinesischen Inhabers gesperrt

In einem anderen Fall ging es um deutlich mehr monatlichen Umsatz, so dass schnelles Handeln erforderlich war. Es ging um mehrere zehntausend EUR monatlicher Umsatz, die durch die Sperrung des Listings ausgefallen waren. Ein Händler hatte sich an uns gewandt, da mehrere Listings für Partyzelte aufgrund eines EU-Designs eines chinesischen Inhabers gesperrt worden war.

Da die Rechtsabteilung von Amazon und auch der „Sperrer“ aus China auf unser erstes Schreiben nicht adäquat reagiert haben, haben wir uns dazu entschlossen, eine einstweilige Verfügung gegen den „Sperrer“ zu beantragen, dass dieser unterlassen solle, die Listings ungerechtfertigt zu sperren. Nachdem wir dem Richter glaubahft gemacht haben, dass wir den „Sperrer“ zuvor über die uns mitgeteilte Kontakt-Emailadresse über unseren Wunsch der Aufhebung der Beschwerde informiert hatten und genügend Zeit für eine Reaktion eingeräumt hatten, hat das Landgericht Düsseldorf diese einstweilige Verfügung erlassen.

Einige unter  Ihnen werden sich jetzt fragen, dass dieses Vorgehen doch eigentlich sinnlos ist, da man die einstweilige Verfügung zur Vollstreckung doch vermutlich ohnehin nicht in China dem „Sperrer“ zustellen könnte. Dies war aber der Rechtsabteilung von Amazon in Deutschland egal. Diese hat nach Kenntnisnahme der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf die Beschwerde wieder aufgehoben.

Eine einstweilige Verfügung zu beantragen ist sicherlich kostspieliger als die übrigen Varianten. Allerdings lohnt sich ein solches Vorgehen natürlich immer dann, wenn aufgrund des hohen zu ewartenden Schadens durch Gewinnausfall diese Kosten vergleichsweise gering sind.

Was lernen wir aus diesen Fällen?

Man muss in jedem Fall abwägen, welches die ökonomisch sinnvollste Lösung für den Mandanten ist. Für manche reicht es vollkommen aus, wenn man die Löschung des EU-Designs beantragt und die Löschung ein paar Monate dauert, da es nicht um viel Umsatz geht. In anderen Fällen zählt aufgrund des hohen Gewinnausfalls jeder Tag, so dass ein sehr schnelles Handeln notwendig ist.

Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt

Die Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt kann entscheidend sein, um die Herausforderungen, die mit einer Sperrung von Amazon-Listings aufgrund vermeintlicher Designverletzungen einhergehen, effektiv zu bewältigen. Ein spezialisierter Patentanwalt bringt nicht nur tiefgehendes Verständnis für geistiges Eigentumsrecht mit, sondern auch wertvolle Erfahrung im Umgang mit Plattformen wie Amazon.

  • Rechtliche Expertise: Patentanwälte, die sich auf geistiges Eigentum spezialisieren, sind mit den Feinheiten des Designsrechts vertraut. Sie können die Stärken und Schwächen eines Falls beurteilen und fundierte Ratschläge zur Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche geben.
  • Strategieentwicklung: Ein Anwalt kann helfen, eine klare Strategie zu entwickeln, wie auf die Sperrung reagiert werden soll. Dies umfasst die Vorbereitung und Einreichung von Beschwerden, das Verfassen von rechtlichen Schreiben an den „Sperrer“ und das Durchführen von Verhandlungen oder Mediationen.
  • Vertretung in Verfahren: Sollte es erforderlich sein, vertritt der Anwalt den Verkäufer in rechtlichen Verfahren, sei es bei der Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder bei der Durchführung eines Löschungsverfahrens. Die professionelle Vertretung kann die Chancen auf eine erfolgreiche Lösung erheblich verbessern.
  • Kommunikation mit Amazon: Anwälte können effektiv mit Amazon kommunizieren, um die spezifischen rechtlichen Aspekte des Falls darzulegen. Ihre Fachkenntnisse und rechtliche Autorität können dazu beitragen, dass Amazon die Angelegenheit ernster nimmt und schneller reagiert.
  • Entlastung und Beratung: Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt entlastet die Verkäufer von dem Druck, sich eigenständig durch komplexe rechtliche Herausforderungen zu navigieren. Anwälte können zudem über mögliche Risiken aufklären und dazu beraten, wie sich langfristige Schäden für das Geschäft vermeiden lassen.

Indem Sie einen Patentanwalt einschalten, sichern Sie sich nicht nur juristischen Beistand, sondern auch einen strategischen Partner, der darauf spezialisiert ist, Ihre Rechte zu schützen und Ihr Geschäft vor ungerechtfertigten Eingriffen zu bewahren.

Wie man sich optimal vorbereitet: Informationen, die der Anwalt benötigt

Um die Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt effektiv zu gestalten und die Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihres Falls zu maximieren, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Hier sind spezifische Informationen, die Sie Ihrem Anwalt bereitstellen sollten, damit dieser Ihre Situation umfassend beurteilen und entsprechend handeln kann:

  • Detaillierte Fallbeschreibung: Erklären Sie den Sachverhalt so genau wie möglich, inklusive des Zeitpunkts der Sperrung Ihres Listings und aller relevanten Vorkommnisse, die dazu geführt haben könnten. Je detaillierter Ihre Informationen, desto besser kann Ihr Anwalt die Situation verstehen und entsprechend agieren.
  • Kommunikation mit Amazon: Liefern Sie alle Korrespondenzen, die Sie mit Amazon geführt haben, einschließlich jeglicher Benachrichtigungen über die Sperrung und folgender Kommunikation. Diese Dokumente sind entscheidend, um den Verlauf der Ereignisse nachzuvollziehen und Ihre Argumentation gegenüber Amazon zu stützen.
  • Nachweise über die Unabhängigkeit Ihres Produkts: Sammeln Sie alle Beweise, die zeigen, dass Ihr Produkt unabhängig entwickelt wurde, einschließlich Entwurfszeichnungen, Entwicklungsnotizen und Datierungen dieser Dokumente. Diese Informationen sind essentiell, um zu beweisen, dass Ihr Produkt das geltend gemachte Design nicht verletzt.
  • Details zu Ihrem Produkt: Geben Sie detaillierte Informationen und Spezifikationen Ihres Produkts, einschließlich Fotos, Beschreibungen und Verkaufshistorie. Diese Daten helfen Ihrem Anwalt, die Unterschiede zwischen Ihrem Produkt und dem geschützten Design zu analysieren und entsprechend zu argumentieren.
  • Geschäftliche Auswirkungen: Erläutern Sie die finanziellen und betrieblichen Auswirkungen der Sperrung auf Ihr Geschäft. Dazu zählen Umsatzverluste, beeinträchtigte Kundenbeziehungen und andere relevante Geschäftseinbußen. Diese Informationen sind wichtig, um die Dringlichkeit und den Schaden in Ihrem Fall zu unterstreichen.

Durch das Bereitstellen dieser umfassenden Informationen ermöglichen Sie es Ihrem Anwalt, eine starke Verteidigung für Ihr Anliegen aufzubauen und aktiv gegen die Sperrung Ihres Listings vorzugehen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Appell an Verkäufer, proaktiv zu sein und rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Dieser Artikel hat die vielschichtige Problematik der ungerechtfertigten Sperrungen von Amazon-Listings aufgrund von EU-Designs und die daraus resultierenden rechtlichen und geschäftlichen Herausforderungen beleuchtet. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Überprüfung der Legitimität: Es ist entscheidend, dass Sie die Echtheit und die Rechtmäßigkeit der gegen Ihr Listing geltend gemachten Designansprüche gründlich überprüfen.
    • Sammlung von Beweisen: Die Zusammenstellung umfangreicher Beweise ist unerlässlich, um Ihre Position zu stärken und die Unabhängigkeit Ihres Produktdesigns zu beweisen.
    • Rechtliche Strategien: Diverse rechtliche Maßnahmen, wie Löschungsverfahren, einstweilige Verfügungen und direkte Aufforderungen zur Rücknahme ungerechtfertigter Ansprüche, sind wirksame Mittel zur Verteidigung Ihrer Rechte.
    • Zusammenarbeit mit Fachleuten: Die Kooperation mit Patentanwälten, die sich auf geistiges Eigentum spezialisieren, bietet Ihnen nicht nur juristische Expertise, sondern auch praktische Unterstützung im Umgang mit komplexen Verfahren und Verhandlungen.

Appell an Verkäufer

Als Verkäufer auf Amazon ist es essenziell, nicht passiv zu bleiben, wenn Ihr Listing ungerechtfertigt gesperrt wird. Proaktives Handeln ist gefragt, um Ihre geschäftlichen Interessen und Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Zögern Sie nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sobald Sie mit einer solchen Situation konfrontiert sind. Ein spezialisierter Patentanwalt kann entscheidend dazu beitragen, die Sperrung effektiv und effizient anzufechten und Ihr Listing schnell wiederherzustellen.

Indem Sie informiert und bereit sind, die notwendigen Schritte zu ergreifen, können Sie nicht nur Ihre aktuellen Listings schützen, sondern auch ein sichereres Umfeld für Ihr zukünftiges Geschäftswachstum auf Amazon schaffen. Es ist wichtig, sich dieser Herausforderungen bewusst zu sein und vorbereitet zu sein, um auf sie reagieren zu können. Dies stärkt nicht nur Ihre Position als Verkäufer, sondern trägt auch dazu bei, den Marktplatz fair und wettbewerbsfähig zu halten.

BGH entscheidet: Amazon ist Chef im Ring. Mit Konsequenzen.

Der BGH hat entschieden, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit hat das Gericht erstmals  über eine Beschwerde gegen eine Feststellung gemäß §19a GWB entschieden. Gegen diese Feststellung gibt es keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten.

Hintergrund: Bundeskartellamt vs. Amazon

Das Verfahren wurde ursprünglich 2021 vom Bundeskartellamt angestoßen. Die Behörde wollte feststellen ob Amazon eine überragende Stellung im Markt hat. Dabei nutzen die Beamten die ebenfalls 2021 eingeführten neuen Regelungen des § 19a Abs. 1 GWB. Dieser sieht ein 2-Stufiges Verfahren vor. Erst ist die Marktstellung festzustellen um dann in Schritt 2 dem Unternehmen Verhaltensweisen zu untersagen. Gegen die Entscheidung in Schritt 1 hatte Amazon Beschwerde eingelegt. Über diese Entscheidung hat nun der BGH als letzte Instanz entschieden.

Amazon ist weltweit unter anderem im Bereich des E-Commerce, als stationärer Einzelhändler und als Anbieter von cloudbasierten IT-Dienstleistungen (Amazon Web Services, AWS) tätig.

“Der Konzern war zum 27. Dezember 2021 mit einer Marktkapitalisierung von 1,721 Billionen USD das fünftwertvollste Unternehmen der Welt, wobei der Börsenwert innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre um etwa 443 % gestiegen war. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr 2021 weltweit Umsätze von rund 469,8 Mrd USD. Auf Deutschland entfielen davon rund 37,3 Mrd USD. Damit stellte Deutschland auf den Umsatz bezogen nach den USA den zweitwichtigsten (Absatz-)Markt für Amazon dar. Die jährlichen Gewinne stiegen von (weltweit) 3 Mrd USD im Geschäftsjahr 2017 auf 33,4 Mrd USD in 2021, mithin um 1013 %. Amazon gehört mit 1,6 Mio Mitarbeitern zum 31. Dezember 2021 zu den größten Arbeitgebern weltweit.

Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 5. Juli 2022 nach § 19a Abs. 1 GWB festgestellt, dass Amazon.com, Inc. einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt.

Die Feststellung ist auf fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft befristet.

Gegen diesen Beschluss haben Amazon.com, Inc. und eine deutsche Konzerngesellschaft Beschwerde mit dem Antrag eingelegt, den Beschluss aufzuheben. Während des Beschwerdeverfahrens wurde Amazon von der Europäischen Kommission als Torwächter gemäß Art. 3 Digital Markets Act (DMA) benannt. Für die von Amazon betriebenen Vermittlungsplattformen Amazon Marketplace und Amazon Advertising gelten in der Europäischen Union seit dem 7. März 2024 die das Marktverhalten regelnden Vorschriften des DMA. “, so die Pressemitteilung.

In ihrer Entscheidungsbegründung drücken sie sehr klar aus, wie sie Amazons Stellung im Markt bewerten: “Die Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb setzt keine konkrete Wettbewerbsgefahr oder Wettbewerbsbeeinträchtigung voraus. Vielmehr reicht dafür das Vorliegen der strategischen und wettbewerblichen Möglichkeiten aus, deren abstraktes Gefährdungspotential durch die Vorschrift adressiert wird.” und weiter “Der Konzern ist auf einer Vielzahl von verschiedenen, vertikal integrierten und in vielfältiger und konglomerater Weise miteinander verbundenen Märkten tätig und hat eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler.” ist in der Pressemitteilung des BGH vom gestrigen Tage zu lesen.

Welche Bedeutung hat nun diese höchstrichterliche Entscheidung

Tatsächlich war der Entscheid über Amazon marktbeherrschende Stellung bereits rechtskräftig. Die Behörde hat seitdem die Möglichkeit effizienter gegen das Unternehmen vorzugehen um ihm Verhaltensweisen zu untersagen. In der täglichen Händlerpraxis ist dieses Damoklesschwert welches latent über Amazon schwebt zu spüren: Amazon ist netter zu den Sellern geworden.

Damit zeigt sich in der Praxis, dass Experten wie z.B. Prof. Dr. Gerrit Heinemann sich geirrt haben. Heinemann bezeichnete das Amt gegen Amazon als >zahnlosen Papiertiger<.

Auch wenn für viele Politik, Behörden und Gesetze abstrakt und ohne Einfluss wirken, es ist nicht so. Zwar sind politische Wege lang und oftmals sind es Wege der kleinen Schritte, aber sie helfen.

Hier ein paar mutmaßliche Amazon Entscheidungen bei denen der § 19a Abs. 1 mit gewirkt haben kann:

  • Schnellere Freigabe von einbehaltenen Zahlungen
  • Verschiebung der Rücklagenrichtlinie
  • Aufhebung von Suspendierungen
  • Aussenkommunikation bei Händlerthemen

Was denkt ihr, wo behandelt euch Amazon noch unfair und wo würdet ihr euch mehr Aktivität wünschen?

Facebook Gruppen: Automatischen Posten nicht mehr möglich

Das Socialmedia Sharing Tool Buffer berichtet, dass ein Teilen von Beiträgen über Drittanbieter Tools in Facebook-Gruppen ab dem 22. April nicht mehr möglich sein soll. Eigene Tests bestätigen dies. Eine Begründung hierfür liefert Meta dazu nicht. Diese Änderung wurde im Rahmen eines Graph API Updates angekündigt.

Und das ändert sich nun

Wie bereits bekannt ist, ist das automatische Teilen von Beiträgen über Drittanbieter Tools in Gruppen nicht mehr möglich. Ob es einen praktikablen Workaround geben wird bleibt abzuwarten. Vielleicht ergeben sich ja über die Meta Business Suite Lösungen.

Diese Group API Funktionen sind betroffen:

Darüber hinaus dürfen Gruppen Administratoren auch keine Apps mehr in Gruppen installieren.

Es entfallen also die Möglichkeiten Facebook Gruppen detailliert zu analysieren. Bisher war es Möglichkeiten Mitglieder und deren Beteiligungsverhalten auszulesen oder Gruppen zu vergleichen.

Warum das ganze?

Mangels einer Begründung durch Meta kann geraten werden. Es darf angenommen werden, dass die Neuerungen zum Schutz der Mitglieder eingeführt worden. Dass das automatisierte Posten eingestellt worden ist, deutet darauf hin, dass Meta das Nutzererlebnis der Gruppen-Mitglieder verbessern möchte.

Aber die Veränderungen können durchaus auch im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen in den USA stehen. Über Gruppen lassen sich Zielgruppen sehr genau adressieren.

Amazon: Mit diesem Template dürft ihr eure Kunden nach Bewertungen fragen

Rezensionen sind wichtig und werden es auch bleiben, denn Verbraucher orientieren sich stark an den Meinungen anderer Benutzer eines Produkts. Wegen vieler Fake Rezensionen kämpft Amazon seit Jahren unermüdlich gegen incentivierte  Produktbewertungen. Nun zeigt Amazon allen Händlern wie eine Regel (ToS) konforme Nachfrage für die Abgabe einer Rezension bei Kunden möglich ist. Ist das eine Anleitung?

So fragt Amazon selbst nach Bewertungen

Unterstellt wird, dass Amazon sich an die eigenen Regeln hält und daher diese Bewertungs-Nachfrage als Vorlage für eigene Formulierungen genutzt werden darf ohne den eigenen Account in Gefahr zu bringen.

(Quelle: Screenshot Beilagenzettel | Credit: Malte Karstan & Vincent L.)

“Wir würden uns über Ihr Feedback freuen. Um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Kundenerfahrung bieten, sollten Sie eine Kundenbewertung schreiben.”, bittet Amazon seine Kunden.

Und so sind die Amazon Regeln

Wie kann ich Käufer dazu motivieren, eine Rezension zu einem bestimmten Produkt zu verfassen?

Amazon versendet automatisch E-Mails, in denen die Käufer darum gebeten werden, Rezensionen und Bewertungen zu hinterlassen. Sie selbst brauchen nicht aktiv zu werden.

Sollten Sie Käufer trotzdem um Rezensionen bitten, dürfen Sie nicht ausschließlich positive Rezensionen einfordern oder nur Käufer mit einem positiven Einkaufserlebnis um Rezensionen bitten. Sie dürfen Kunden auch nicht auffordern, eine bereits veröffentlichte Rezension nachträglich zu ändern oder zu entfernen, oder versuchen, auf die Rezension einzuwirken. Sie dürfen dazu beispielsweise keine Vergütung anbieten. Darunter fallen u. a. Geld oder Geschenkgutscheine, kostenlose oder ermäßigte Produkte, Rückerstattungen und andere zukünftige Vorteile.

(Quelle: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G201972160?mons_sel_mkid=amzn1.mp.o.A1PA6795UKMFR9&mons_sel_mcid=amzn1.merchant.o.A2FYBJHB205XCC&mons_sel_persist=true)

Es ist erlaubt, aber …

Wäre nicht die Sorge wegen Amazons harter >Strafen< und der im Nachgang einer Suspendierung maximal nicht stattfindenden Kommunikation würden sich wahrscheinlich mehr Seller trauen ähnliche Formulierungen wie Amazon zu verwenden.

Die Sorgen wegen Rezension Anforderungen vom Handel auf Amazon ausgeschlossen zu werden ist bei Sellern groß, sehr groß.

“I dont know if Amazon will allow other sellers to write “Please consider writing a customer review.”, schreibt ein Amazon-Experte auf LinkedIn.

Eine Konten Suspendierung kann die eigene Existenz gefährden oder sogar vernichten. Die Seller-Angst ist nachvollziehbar.

Was muss sich ändern

Zwar hat Amazon die eigenen Regeln in den letzten 2 Jahren schärfer formuliert, aber das Unternehmen hält die Tür für Eigeninitiativen der Händler offen. Was jedoch fehlt sind noch klarere Formulierungen die Händler verwenden können. Warum stellt Amazon nicht einfach 10 oder 20 zugelassene Vorschläge zur Verfügung?

Kostenlose Webinare: Welche Online-Vertriebskanäle sind für mich relevant?

Erfolg im Handel ist immer auch eine Frage des Vertriebs. Dies gilt umso mehr im Onlinehandel, in dem Händler:innen aus einer Vielzahl an möglichen Vertriebskanälen wählen können. Doch welche E-Commerce-Kanäle gibt es und worin unterscheiden sie sich? Und wie findet man für den eigenen Online-Vertrieb den idealen Kanal? Diese und viele weitere relevanten Fragen beantwortet das Wissensportal Quickstart Online (https://quickstart-online.de/) mit einem speziellen Vertriebskapitel in seinem umfassenden E-Commerce-Lernangebot „In 9 Schritten zum Online-Händler“.

„Die Entscheidung für die richtigen Vertriebskanäle braucht neben einer genauen Kenntnis der Zielgruppe vor allem auch aktuellstes Know-how“, erklärt Philipp Stählin, der sich mit seinem Team bei Amazon um die Aktivitäten für kleine und mittlere Unternehmen kümmert. „Mit der ‚Vertriebskanäle‘-Lektion auf Quickstart Online wollen wir Händler:innen dabei unterstützen, ihren Online-Vertrieb auf ein neues Level zu heben.“

Vertriebskanäle auf einen Blick

Im ersten Schritt präsentiert das Webinar „E-Commerce Vertriebskanäle“ von Klaus Forsthofer darum einen allgemeinen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Vertriebskanäle für den digitalen Handel und gibt praktische Tipps, wie man sich für den passenden Kanal entscheidet. Wann empfiehlt sich der Verkauf über einen eigenen Onlineshop und wer sollte hierfür auf Shop-Baukästen bzw. auf professionelle Shop-Systeme zurückgreifen? Der Managing Partner und Co-Gründer der Marktplatz-Agentur MarktPlatz1 erläutert zudem, warum sich der Verkauf über Marktplätze wie Amazon, ebay oder Otto.de vor allem für den schnellen Start in den Onlinehandel lohnt und erläutert die Unterschiede zwischen einem Multichannel-, Crosschannel- und Omnichannel-Ansatz. Bei der Realisierung eines Omnichannel-Auftritts hat der Coach für das Amazon-Förderprogramm „Unternehmer:innen der Zukunft“ zudem noch drei grundsätzliche Empfehlungen: Qualität vor Quantität setzen, Schritt für Schritt vorgehen und Mut zu kalkulierbaren Fehlern haben!

Das Basis-Webinar von Klaus Forsthofer kann man sich hier ansehen: https://quickstart-online.de/tutorials/vertriebskanaele-e-commerce-kanaele/#vid-3883

Wie man auf dem Amazon Marketplace durchstartet

Zwei weitere Webinare der Lektion widmen sich dem Amazon Marketplace. So erklärt Sabrina Reid im Modul „Verkaufen bei Amazon“, wie man als Verkaufspartner bei Amazon starten und den eigenen Onlinehandel dort schrittweise erfolgreich entwickeln kann. Dabei sprechen für die New Accounts Managerin bei Amazon gute Gründe für eine Präsenz auf dem Marketplace – vom einfachen Zugang zu Millionen Kund:innen über die Bekanntheit und das Vertrauen in die Marke Amazon bis hin zur Nutzung des europaweiten Versandnetzwerks. Vor diesem Hintergrund erläutert Sabrina Reid, wie man sich als Verkaufspartner bei Amazon registriert und die Funktionen im Verkäuferkonto (Seller Central Account) optimal nutzt. Darüber hinaus zeigt das Webinar, wie man für den eigenen Onlinehandel auf Amazon die richtige Versandlösung wählt und die Bestellungen und den Zahlungseingang effizient verwaltet.

Sabrina Reids Einführung zum Verkaufen bei Amazon findet man hier: https://quickstart-online.de/tutorials/verkauf-auf-amazon-grundwissen/#vid-3884

Steigende Kosten, anhaltende Inflation und die Erwartungshaltung der Kund:innen führen vor allem bei Produkten mit niedrigem Preis zum starken Preiswettbewerb und sinkenden Margen. Im Webinar „Produkte mit niedrigen Preisen auf Amazon.de“ erläutert David Jost darum, wie Verkaufspartner solcher Produkte auf Amazon.de mithilfe verschiedener Funktionen die eigene Profitabilität wahren und die Kund:innen zugleich optimal zufriedenstellen können. Für den Account Manager bei Amazon ermöglicht zum Beispiel das „Versand durch Amazon-Programm Small and Light“ speziell für Produkte unter 11 Euro eine passende und kostengünstige Prime-Logistiklösung mit Expansionsmöglichkeiten im europäischen Raum. Zudem ist die Programmfunktion „Mindestbestellmenge“ für Händler:innen eine Chance, den Umsatz bei Bestellungen mit mehreren Einheiten zu steigern und zugleich Versandkosten zu sparen. Und laut David Jost sind nicht zuletzt Coupons ein praktischer Weg, die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen und zugleich Niedrigpreisprodukte kosteneffizient und zielgerichtet zu bewerben.

Interessiert an weiteren Tipps? Hier geht es zum kompletten Modul mit David Jost: https://quickstart-online.de/tutorials/verkauf-auf-amazon-grundwissen/#vid-7118

Eine Frage des Shop-Systems

Die beiden abschließenden Module des Kapitels „Vertriebskanäle“ thematisieren die Auswahl und den richtigen Umgang mit Shop-Systemen. Denn das Angebot an Shopsoftware-Herstellern ist in der Tat groß. Das Webinar „Finde das passende Shopsystem“ von Frank Stegemann, Global Account Manager der Shopware AG, gibt deshalb wichtige Hilfestellungen für die Auswahl des individuell passenden Shop-Systems. Einleitend werden dabei die Fragen aufgeworfen, die man vor der Einrichtung eines Onlineshops klären muss. Zum Beispiel: Welche Funktionen sollte der Shop mitbringen? Und welche längerfristigen Ziele sollen durch den Shop erreicht werden? Auf dieser Basis stellt Frank Stegemann neutrale Kriterien vor, die bei der Auswahl des Shop-Systems berücksichtigt werden sollten und zeigt schließlich an konkreten Beispielen die Vor- und Nachteile verschiedener Software-Nutzungsmodelle (Self-Hosted oder SaaS).

Frank Stegemanns Webinar zur Auswahl des richtigen Shop-Systems finden Interessierte hier: https://quickstart-online.de/tutorials/shopsysteme/#vid-5356

Wie man ein Shop-System am besten in einen Onlineshop integriert, welche Optionen bestehen und was bei Planung und Nutzung eines Shop-Systems zu beachten ist, erfährt man im Online-Kurs „Shopsysteme“. Georg Wittmann stellt hierbei verschiedene Shop-Systeme (Plug-ins, Shop-Baukasten, Shop-Software) und deren Vor- und Nachteile gegenüber. Für die Vorbereitung und Planung eines Shop-Projekts empfiehlt der Geschäftsführer von ibi research an der Universität Regensburg eine Konzeption in sechs Schritten – von der Festlegung des Projektziels über den Organisationsaufbau, die Konkretisierung der Anforderungen, die Erhebung von Prozess- und Systemanforderungen, die Systemgestaltung und Partnerwahl bis hin zur agilen Projektumsetzung. Seine Botschaft: Ein Onlineshop-Projekt ist mehr als nur ein schickes Frontend, sondern immer auch mit vielen nachgelagerten Prozessen verbunden. Dementsprechend gibt Georg Wittmann Interessierten für die Auswahl eines Shop-Systems auch eine umfangreiche Checkliste mit relevanten Kriterien an die Hand. Bei komplexeren Shop-Systemen empfiehlt der Experte zudem die Zusammenarbeit mit spezialisierten Agenturen, die aber auch immer auf klare Vorgaben hinsichtlich Strategie und Zielsetzung angewiesen sind.

Der gesamte Online-Kurs von Georg Wittmann ist hier zu sehen: https://quickstart-online.de/tutorials/shopsysteme/#vid-3964

Noch mehr Know-how rund um einen erfolgreichen Start in den Onlinehandel gefällig? Dann einfach mal auf Quickstart Online  reinklicken! Es lohnt sich.

eBay: Wir überweisen ihre Zahlung erneut

Viele private und gewerbliche Händler melden, dass ihre Auszahlungszahlung am 20. und/oder 21. April von eBay nicht ausgeführt werden konnte. Laut Mitteilung von eBay habe die Händler eigene Bank das Geld mangels Verifikation zurück gebucht. eBay werde die Zahlung versuchen erneut auszuführen. Händler sollen ihre Bankverbindung prüfen. Eine ähnliche Herausforderung gab es bereits.

Bereits vor circa 2 Jahren gab es so etwas schon einmal

Als die neue Zahlweise bei eBay eingeführt worden ist gab es kurzzeitig eine ähnliche Störung mit einer nahezu identischen Meldung durch den Plattformbetreiber. Wie auch damals lag die Ursache der Störung nicht beim Händler.

(Quelle: Screenshot ebay | Privat Konto)

Nicht korrekte Meldung

Leider informiert eBay seine Verkaufspartner falsch, denn – wie bereits damals – war die Ursache nicht bei der Bank, also in der Verantwortung der Händler sondern bei eBay zu suchen.

Auch aktuell teilt der Marktplatz seinen Kunden mit, dass sie ihre Bankverbindung prüfen und sich an ihre Bank wenden sollen. Das ist nicht notwendig.

Schnelle Lösung, keine Sorge

Wie auch in der Vergangenheit ist zu erwarten, dass sich diese Herausforderung schnell in Wohlgefallen auflösen wird. Offensichtlich hat es Probleme bei der Datenübermittlung gegeben, die zu diesem Fehler geführt haben.

Es besteht also kein Grund sich Sorgen zu machen.

Florian Ritter und Paul Truffner von Tassenliebling im #UdZ Podcast zum Amazon Marketplace

Sie sind 24 Jahre jung, kommen aus Österreich und entwickeln gemeinsam E-Commerce-Ideen, seitdem sie mit 15 Jahren Schulfreunde wurden: Florian Ritter und Paul Truffner sind die Gründer von Tassenliebling, einer Brand für personalisierte Tassen, Kisten und Poster. Angefangen haben die beiden 2020, mitten in der Coronapandemie, mit dem eigenen Onlineshop. Heute verkaufen sie die Produkte von Tassenliebling schwerpunktmäßig über den Amazon Marketplace und verzeichnen dabei kontinuierlich wachsende Umsätze.

„Wir hatten schon vor Tassenliebling damit angefangen, über den Amazon Service ‚Kindle Direct Publishing‘ Fitnessbücher zu verkaufen. Da wir wenig Startkapital hatten, sind wir auf das Konzept von Print-on-Demand gekommen, denn dafür benötigt man keine Ware, sondern die Bücher werden erst on-Demand – also erst wenn eine Bestellung reinkommt –gedruckt“, erzählt Paul Truffner im Gespräch mit Podcast-Moderator Jan Bechler. Zu den „hyperpersonalisierten“ Produkten von Tassenliebling war es von da nur noch ein kleiner Schritt, schließlich geht es auch hier um ein Dropshipping-Modell, bei dem nach Bedarf individuell produziert wird und für das keine Lagerhaltung nötig ist.

Wesentlich für den Erfolg von Tassenliebling sind zum einen die Qualität und Originalität der Designs, um die sich neben Florian Ritter inzwischen auch ein mehrköpfiges Team von Freelancern kümmert. Eine wichtige Rolle spielt aber auch der Editor, mit dem die Kunden und Kundinnen die Motive individualisieren können. Auf Amazon wird das über das Feature Amazon Custom umgesetzt. „Im Kern bedeutet das, dass statt dem ‚In den Einkaufswagen legen‘ ein ‚Jetzt anpassen‘-Button erscheint. Wenn man darauf klickt, öffnet sich ein Pop-Up-Feld und dort kann man als Händler alles mögliche an Personalisierungsoptionen für den Kunden zum Ausfüllen oder zum Auswählen bereitstellen“, erklärt Florian.

Wer mehr darüber erfahren will, über welche Kanäle Florian und Paul ihre Produkte vertreiben, auf welche Marketingstrategie sie dabei setzen und wie die beiden ihre Freundschaft und das gemeinsame Unternehmertum vereinen, der sollte sich die neue Folge anhören von „Unternehmer:innen der Zukunft – der Amazon Podcast zum Marketplace“.

Im Fokus von „Unternehmer:innen der Zukunft – Der Amazon Podcast zum Marketplace“ stehen alle 14 Tage persönliche Erfolgsstories, Tipps und Tricks sowie nützliches Expertenwissen für Unternehmer:innen rund um den Amazon Marketplace. Hörer:innen finden den Podcast auf allen gängigen Streamingdiensten von Spotify über Apple bis Deezer, Google und Amazon Music.

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Wie sie im Podcast weiter erzählen, sind Florian Ritter und Paul Truffner von Amazon Custom so überzeugt, dass sie die Funktion auch generell Amazon Verkaufspartnern als zusätzliche Option empfehlen. „Es ist ein Feature, das eigentlich jeder Amazon Händler kennen sollte“, sagt Florian. „Egal in welchem Segment du bist, wenn du Amazon Custom aktivierst, bekommst du die Möglichkeit, automatische Rücksendungen zu deaktivieren. Und es lassen sich auch gut Upsells machen. Wir finden das ein super Tool, um sich auch in sehr umkämpften Nischen hervorzuheben.“

Das Customized-Modell von Tassenliebling sehen Florian und Paul zudem als gute Chance, um sich gegen Wettbewerb aus Fernost zu wappnen. Denn zum einen können Konkurrenten aus Asien bei den Versandzeiten nicht mithalten und zum anderen braucht es ein passendes Sprach- und Kulturverständnis, um attraktive Bild und Textmotive für den jeweiligen Markt anzubieten. Selbst wollen die Tassenliebling-Gründer nun die sich ihnen bietenden Chancen zum weiteren Wachstum nutzen, wie Florian Ritter erklärt: „Das sind für uns die internationale Expansion, das Entwickeln neuer Produkte und die Ausweitung der Produktpalette. Außerdem erschließen wir laufend neue Nischen und bieten neue, bessere Produkte an in den bestehenden Nischen.“

Amazon für Gründer:innen und Kleine Unternehmen

Amazon will noch mehr Gründer:innen sowie kleinen und mittleren Unternehmen helfen ihren Traum zu leben: Das kostenfreie digitale Wissensportal Quickstart Online unterstützt KMUs in Deutschland beim Einstieg in den Onlinehandel, egal ob bei Amazon oder anderswo. Zudem können Kund:innen seit letztem Jahr unter Amazon & Kleine Unternehmen gezielt Produkte von kleinen Unternehmen, wahlweise auch aus der eigenen Region, entdecken. Jetzt mehr erfahren, wie Amazon Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt unter www.unternehmerinnenderzukunft.de.

 

Erfolgreicher Start in den Onlinehandel – Teil 1

Warum ist Onlinehandel sinnvoll? Welche Herausforderungen warten auf dem Weg zum eigenen Online-Shop? Wie werde ich mit meinem Angebot digital sichtbar? Und sollte ich mit meinem Onlinehandel besser auf einem Marktplatz oder in einem eigenen Webshop präsent sein? Vor dem Einstieg in den Onlinehandel stellen sich viele Fragen. Die Antworten darauf findet man nun auf Quickstart Online, einem Wissensportal rund um das Thema E-Commerce von HDE, „Händler helfen Händlern“ und der Amazon-Initiative „Unternehmer:innen der Zukunft“.  „Neben Live-Webinaren und persönlichen Beratungen bietet Quickstart Online ein umfassendes Angebot an Onlinekursen von ausgesuchten Expert:innen zu sämtlichen Aspekten des Onlinehandels“, erläutert Markus Schöberl, Director Seller Services Amazon.de. „Und das Beste daran: Guter Rat ist auf Quickstart Online nicht teuer, sondern sogar komplett kostenfrei.“.

Der Bereich Basiswissen teilt sich dabei in drei Themenblöcke auf: Neben einem Grundwissen-Teil zum Thema E-Commerce geben die Webinare zudem Einblick in die verschiedenen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für den perfekten Start in den eigenen Onlinehandel. 

„Grundwissen E-Commerce“ in drei Schritten

Das Kapitel „Grundwissen E-Commerce“ präsentiert in drei Webinaren die Grundlagen des Onlinehandels sowie die Herausforderungen und Potentiale, die bei der Digitalisierung des Einzelhandels entstehen. So bietet der Onlinekurs „Grundwissen Onlinehandel“ von Frank Rehme einen ersten Überblick über die Bedeutung, Herausforderungen und Möglichkeiten des Onlinehandels. Der Unternehmer und Strategieberater begleitet seit 25 Jahren Unternehmen beim digitalen Wandel. Seine Botschaft: Der Handel kämpft in der digitalen Welt nicht mehr um die Brieftasche, sondern um die Aufmerksamkeit der Menschen. Der Onlinehandel braucht dementsprechend vor allem digitale Fitness, die sich von der eigenen Warenwirtschaft bis zur Präsenz auf Marktplätzen oder im eigenen Online-Shop erstrecken muss. Mit acht Top-Tipps gibt Frank Rehme einen praktischen Leitfaden vor, an dem sich bislang stationäre Händler:innen für einen erfolgreichen Start in den E-Commerce orientieren können. 

🎥 Wer mit Frank Rehme die Basics des Onlinehandels kennenlernen will, findet hier das Webinar.    

Im Webinar „Vom Ladengeschäft ins Web – Fahrplan, Setup & Checkliste“ gibt der E-Commerce- und Strategieberater Florian Knust stationären Händler:innen praktische Tipps für einen erfolgreichen Übergang in den Onlinehandel. Ein wertvolles Tool ist dabei der Sales Excellence Canvas, mit dessen Hilfe man in nur 20 Minuten die wichtigsten Bausteine für den eigenen E-Commerce-Fahrplan definieren kann. Neben einem 3-Phasen-Modell zum Start in den Onlinehandel stellt Florian Knust noch drei Online-Sales-Booster vor, mit denen sich die Verkäufe im eigenen Ladengeschäft wie im Online-Shop auf ein neues Niveau heben lassen. 

🎥 Florian Knusts Onlinekurs kann man sich hier ansehen.

„Von Offline zu Online“ – wie man diesen Schritt am besten plant und für beide Bereiche nachhaltig erfolgreich gestaltet, weiß Ines Spanier aus eigener Erfahrung. Die Exportkauffrau ist Inhaberin der Spanier Tex GmbH und Gewinnerin des Amazon Förderprogramms Unternehmerinnen der Zukunft 2018 in der Kategorie „Von Offline zu Online“. In ihrem Webinar zeigt Ines Spanier, wie Händler:innen ihren stationären Handel mit dem Onlinehandel kombinieren können, um mehr Kund:innen und Umsatz zu generieren. In diesem Sinne stellt sie u. a. Kosten und Nutzen von Offline- und Onlinekanälen gegenüber, erläutert die wichtigsten Fragen für eine effektive Kundenakquise und klärt über die Unterschiede in der Zielgruppenansprache im B2B- und B2C-Bereich auf. 

🎥 Hier geht es zum kompletten Vortrag von Ines Spanier.  

Fördermittel richtig wählen 

Im Webinar „Basiswissen Fördermittel“ klärt Katja Theunissen, Unternehmensberaterin für Existenzgründer:innen und KMUs, u. a. darüber auf, wie sich eine Unternehmensfinanzierung im Handel und E-Commerce fördern lässt, wo man die wichtigsten Informationen hierzu findet und welche Förderung es generell im Bereich der Digitalisierung für den Handel gibt. Denn in der Tat unterstützen Bund, Länder und Kommunen Unternehmen mit verschiedensten Programmen – allerdings immer ausgehend von einer konkreten Maßnahme bzw. einem konkreten Bedarf. Dabei weiß Katja Theunissen aus ihrer mehr als 25-jährigen Erfahrung, dass für einen effektiven Einsatz von Fördermitteln Information das A und O ist. Und dass Gründer:innen auf der Suche nach der passenden Förderung nicht nur nach Zuschüssen schauen sollten, sondern unter Umständen von einem Darlehen sogar mehr profitieren.  

🎥 Mehr Infos hierzu gibt’s hier.

Finanzierungs-Know-how kompakt gebündelt 

Um die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung im Onlinehandel geht es in den beiden abschließenden Webinaren. In diesem Sinne gibt Nikolaus Hilgenfeldt, Gründer und Geschäftsführer des Berliner FinTechs Myos, in seinem Onlinekurs „Finanzierungsmöglichkeiten für Online-Händler:innen“ einen Überblick darüber, warum und unter welchen Umständen eine Finanzierung sinnvoll ist. Darüber hinaus erläutert Hilgenfeldt die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten – vom Eigenkapital bis zur ertragsbasierten Finanzierung. Zudem zeigt er detailliert auf, was eine Warenfinanzierung auszeichnet und unter welchen Voraussetzungen man diese im Onlinehandel am besten einsetzt.  

🎥 Das Webinar von Nikolaus Hilgenfeldt gibt es hier zu sehen.

 

Interessiert an weiteren Insights? Quickstart Online bietet noch viel mehr spannenden Input für Euren erfolgreichen Onlinehandel. Also: Einfach mal vorbeischauen, Webinare besuchen und anschließend durchstarten! 

Produktsuche im E-Commerce: In Deutschland bevorzugt mit Suchmaschinen und auf Online-Marktplätzen

Aktuelle Civey-Umfrage von eBay Ads zeigt:

  • Rund jeder zweite Deutsche nutzt Suchmaschinen und Online-Marktplätze, um einen Artikel beim Online-Einkauf zu finden.
  • Online-Foren und soziale Medien spielen für die Produktrecherche im Internet eine eher untergeordnete Rolle.
  • Externe AnzeigenBETA von eBay Ads ermöglichen Händler*innen den Zugang zu einer größeren Zielgruppe auf externen Kanälen wie z. B. Google.

Dreilinden/Berlin, 10. April 2024 – Wo die Customer Journey startet: Deutsche Konsument*innen nutzen im Internet in erster Linie Suchmaschinen wie Google (53,3 Prozent) und Online-Marktplätze (49,6 Prozent) wie eBay oder Amazon, um einen Artikel für den Online-Einkauf zu finden. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von eBay Ads, für die das Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Für Online-Händler*innen bedeutet dies vor allem eines: Da rund jeder zweite Kauf bei Suchmaschinen und Online-Marktplätzen beginnt, sollten sie mit ihren Angeboten auf beiden Kanälen sichtbar sein. Eine effiziente Möglichkeit bietet eBay Ads seit kurzem mit dem neuen Werbeformat „externe AnzeigenBETA“. Durch die Möglichkeit, ihre eBay-Angebote auch auf externen Kanälen wie z.B. Google zu bewerben, können Händler*innen nicht nur ihre Verkaufschancen bei Suchmaschinen zusätzlich ankurbeln, sondern auch den Zugriff auf eine deutlich erweiterte Zielgruppe in deren Suchergebnissen ermöglichen.

„Die Art und Weise, wie Menschen Produkte online finden, entwickelt sich stetig weiter. Für Marketer und Händler*innen ist es daher wichtig, diese Änderungen im Auge zu behalten. Im Fokus der Customer Journey stehen laut unserer aktuellen Umfrage ganz klar die Suchmaschinen wie Google und Online-Markplätze wie eBay“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising. „Mit unseren Werbelösungen Anzeigen Standard und Erweitert sowie unserem neuesten Werbeformat externe AnzeigenBETA bieten wir den Händler*innen ideale Voraussetzungen, auf den beiden zentralen Kanälen der Customer Journey zu werben und mit erhöhter Sichtbarkeit bei potenziellen Käufer*innen zu punkten, wenn sie nach entsprechenden Angeboten suchen.“

Weitere Kanäle spielen für die Produktsuche kaum eine Rolle

Nach Suchmaschinen und Online-Marktplätzen folgen im Produktsuche-Ranking der deutschen Konsument*innen mit weitem Abstand die Preisvergleich-Plattformen (29,6 Prozent) und die Online-Shops einzelner Hersteller (28,8 Prozent). Online-Foren (2,2 Prozent) und soziale Medien wie TikTok oder Instagram (1,7 Prozent) spielen für ihre Einkaufsrecherche eine eher untergeordnete Rolle. Insbesondere 18- bis 29-jährige Konsument*innen setzen auf Suchmaschinen (60 Prozent), um Produkte zu finden. Online-Marktplätze sind bei den 30- bis 39-Jährigen am beliebtesten (57,7 Prozent). Im Vergleich sind sich Frauen und Männer einig darüber, was die zentrale Rolle von Suchmaschinen und Online-Marktplätzen für ihre Produktsuche im Internet angeht. Auffällig ist jedoch, dass die Männer eher mal auf Preisvergleich-Plattformen zu finden sind (33,5 Prozent – Frauen: 25,8 Prozent), während Frauen vermehrt in den Online-Shops einzelner Hersteller nach Produkten suchen (30,4 Prozent – Männer: 27,1 Prozent).

Mit externe AnzeigenBETA Verkäufe ankurbeln

Mit dem neuen Werbeformat „externe AnzeigenBETA“ von eBay Ads verfügen Händler*innen seit kurzem über einen direkten Zugang zu exklusiven Anzeigenplatzierungen auf externen Kanälen wie z. B. Google. Über diese sichtbare Platzierung auf externen Kanälen können sie ihre Reichweite vergrößern, um eine erweiterte Zielgruppe und mehr kaufbereite Käufer*innen außerhalb von eBay zu erreichen und zusätzlichen Traffic auf ihre eBay-Festpreisangebote zu lenken. Durch das Cost-per-Click (CPC)-Modell von externen AnzeigenBETA entstehen Kosten für die Händler*innen nur dann, wenn ein*e Interessent*in auf der Suche nach einem entsprechenden Angebot auf die externe Anzeige klickt. Gleichzeitig behalten sie zu jeder Zeit die volle Kostenkontrolle über ihr festgelegtes Budget. Externe AnzeigenBETA bietet Händler*innen somit eine effiziente Möglichkeit, die Aufmerksamkeit von weiteren Millionen Nutzer*innen externer Kanäle gezielt auf ihre Angebote bei eBay zu lenken und so ihre Verkaufschancen zusätzlich zu erhöhen. Weitere Informationen zu externe AnzeigenBETA finden sich unter https://www.ebayads.de/werbeloesungen/werbeformate/externen-anzeigen/.

Über die Umfrage

Die aktuelle Umfrage wurde vom 08. bis 10. Februar 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurde in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Welche dieser Möglichkeiten würden Sie am ehesten nutzen, um einen Artikel beim Online-Einkaufen zu finden?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Sabine Justiz von Golden Peanut im #UdZ Podcast zum Amazon Marketplace

Sabine Justiz stammt aus einer traditionsreichen Hamburger Händlerfamilie, die auf den Import von unverarbeiteten Nahrungsmitteln und Nährstoffen spezialisiert ist. Und so kam es, dass sie nach einigen Jahren als Gründerin einer Kreativagentur sowie später als Pferdezüchterin dann doch die Nähe zum Familiengeschäft suchte. „Ich hatte die Idee, eine Produktlinie herauszubringen, die für die gesunde Ernährung der Tiere steht. Und so ist schließlich die Marke Golden Peanut entstanden“, erzählt Sabine Justiz im Gespräch mit Jan Bechler. Dabei stand zunächst vor allem ein Produkt im Mittelpunkt, dem besonders verdauungsfördernde Eigenschaften zugeschrieben werden: „Flohsamenschalen waren damals das zentrale Produkt, mit dem diese ganze Geschäftsidee und auch das, was uns heute ausmacht, begonnen hat“, berichtet die Gründerin im Podcast.

Schon bald nach dem Start von Golden Peanut 2010 begann Sabine Justiz damit, neben Futter- und Nährstoffen für Tiere unter der Marke auch Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsstoffe für Menschen anzubieten. Der Vertrieb erfolgte neben dem eigenen, selbstprogrammierten Onlineshop schnell auch über eBay sowie über Amazon, das sich zum wichtigsten Vertriebskanal für das Unternehmen entwickelte. Während Golden Peanut in der Anfangszeit noch einer der ersten Marketplace Seller in dem Bereich war, belebte sich das Anbieterfeld bald immer mehr. „Es ist ein sehr großer Wettbewerb entstanden, der auch unheimlich preisgeprägt ist. Das hat uns dazu veranlasst, dass wir nicht nur das Sortiment immer mehr erweitert haben, wie etwa um Trendprodukte, sondern auch viele individuelle Mischprodukte konzipiert haben, die nicht jeder einfach so nachmachen kann und wo es dann nicht nur um den Preis geht“, erzählt die Unternehmensgründerin. Dazu hat Golden Peanut inzwischen eine komplette eigene Produktion aufgebaut, die mit mehr als 20 Personen besetzt ist und die gesamte Wertschöpfungskette vom Sourcing der Rohstoffe über den Import und das Qualitätsmanagement bis hin zum Entwickeln von neuen Food-Konzepten, dem Abfüllen und dem Vertrieb umfasst.

Wer mehr über die Gründerinnengeschichte von Sabine Justiz erfahren will, darüber wie sie das Unternehmen und ihre Rolle als Mutter vereint sowie über die strategische Aufstellung von Golden Peanut, der sollte sich die neue Folge anhören von „Unternehmer:innen der Zukunft – der Amazon Podcast zum Marketplace“.

Im Fokus von „Unternehmer:innen der Zukunft – Der Amazon Podcast zum Marketplace“ stehen alle 14 Tage persönliche Erfolgsstories, Tipps und Tricks sowie nützliches Expertenwissen für Unternehmer:innen rund um den Amazon Marketplace. Hörer:innen finden den Podcast auf allen gängigen Streamingdiensten von Spotify über Apple bis Deezer, Google und Amazon Music.

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Seitdem Sabine Justiz 2011 mit Golden Peanut in den Amazon Marketplace einstieg, hat sich dort nicht nur die Wettbewerbsdichte verändert, sondern auch die Angebotsbreite der zur Verfügung stehenden Marketingmöglichkeiten: „Wir sind lange weg von der Zeit, wo man einfach ein Produkt bei Amazon einstellt und dann erwartet, dass sich das von selbst verkauft. Heute muss man sich täglich das Ranking anschauen, man muss täglich beobachten, was die Wettbewerber machen und welche Keywords plötzlich gesucht oder auch plötzlich nicht mehr gesucht werden. Der Endverbraucher lässt sich so schnell durch irgendwelche Ereignisse beeinflussen, dass man das permanent im Auge behalten muss“, erklärt die Golden-Peanut-Gründerin im Gespräch mit Jan Bechler.

Um mit ihrem Unternehmen weiter zu wachsen, startet sie nun den Schritt in den US-Markt. „Wir haben gerade eine Firma in den USA gegründet und sind im Moment dabei, die ersten Lieferungen vorzubereiten“, erzählt Sabine Justiz. Für ihr Unternehmen sieht sie im Heimatland von Amazon große Chancen: „Der Markt ist einfach viel, viel größer als unserer hier. Und die Amerikaner sind einfach auch offener dafür, verschiedenste Produkte auszuprobieren. Außerdem ist das Marketing einfacher, da der Lebensmittelbereich dort in dieser Hinsicht nicht so stark gesetzlich reguliert ist wie hier.“

Amazon für Gründer:innen und Kleine Unternehmen

Amazon will noch mehr Gründer:innen sowie kleinen und mittleren Unternehmen helfen ihren Traum zu leben: Das kostenfreie digitale Wissensportal Quickstart Online unterstützt KMUs in Deutschland beim Einstieg in den Onlinehandel, egal ob bei Amazon oder anderswo. Zudem können Kund:innen seit letztem Jahr unter Amazon & Kleine Unternehmen gezielt Produkte von kleinen Unternehmen, wahlweise auch aus der eigenen Region, entdecken. Jetzt mehr erfahren, wie Amazon Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt unter www.unternehmerinnenderzukunft.de.

Kommentar: Brickfox Veranstaltung abgesagt. Keiner wollte hingehen.

Manchmal schlägt ja das Karma zu. Da wo ein Dietmar Hölscher auftaucht ist eine Pleite nicht weit. Er ist der aktuelle Brickfox CEO. Und erwartungsgemäß laufen die Dinge unsauber, unehrlich und unseriös. Wie aus unternehmensinternen Kreisen zu erfahren ist, ist der Grund warum die foxcon nicht sattfindet mangelndes Interesse. foxcon heisst die Brickfox Veranstaltung.

Brickfox: CEO Dietmar Hölscher

Eine nicht stattfindende E-Commerce Veranstaltung ist eigentlich keinen Kommentar wert. Wäre da nicht das absolut unsaubere Verhalten von Brickfox gegenüber Speakern und (den wenigen) Teilnehmern. Natürlich geht es aber auch um den CEO Dietmar Hölscher. Er ist durch seine unwahren Tatsachen Behauptungen (Er ist deswegen verurteilt worden) und falscher Berichterstattung zu Amazon in der Branche unangenehm aufgefallen. Er vertritt die irrige Meinung, dass seine Firma wegen Amazon pleite gegangen ist & äußerte das in einem TV Beitrag.

“Ich verstehe nicht wie Hölscher den CEO Posten bei Brickfox bekommen hat. Er ist doch ein absoluter Blender”, so ein Brancheninsider der anonym bleiben möchte.

Sammelbecken für E-Commerce Clowns

Es scheint, dass unter Hölschers Ägide Brickfox zum Sammelbecken der E-Commerce Clowns geworden ist. Wilken Haase, wir kennen ihn noch als Gambio-Gesicht, hat dort ein neues zu Hause gefunden. Er ist ( hat sich) bei Gambio unsanft vor die Türe gesetzt (.) worden. Jedenfalls ist Wilkens Tag des Abschieds dort seitens seiner Kollegen angemessen gefeiert worden, wird erzählt.

Brickfox foxcon findet nicht statt

Aber zurück zur Brickfox Veranstaltung foxcon. Noch gestern postete auf LinkedIn einer der wenigen Teilnehmer, dass er sich auf die Veranstaltung freue. Ein Speaker  antwortete auf diesen Post, dass er eine Mail erhielt: Die Veranstaltung findet nicht statt. Das Posting ist mittlerweile gelöscht.

“Ich habe einen Speakerauftrag für die foxcon der mir zugesagt wurde und ich habe einfach eine Mail bekommen mit: „Ich muss dir absagen, die foxcon wird nicht wie geplant stattfinden… alles weitere nach Ostern…“”, so der Sprecher in einer PN an den Autor.

Soweit die Fakten. Und jetzt das Unsaubere.

Brickfox: Unsauber, unehrlich und unseriös

Noch einmal zur Erinnerung. Den Veranstaltern war bereits vor Ostern bekannt, dass die foxcon nicht stattfindet. Schaut ihr heute (Stand: 13:37 Uhr) auf die Veranstaltungsseite foxcon.org, dann lest ihr, dass diese Veranstaltung stattfindet. Der vor Ostern  abgesagte Speaker ist in der Agenda noch online. Da hat es wohl Dietmar Hölscher und Brickfox nicht so mit der Wahrheit, oder?

Und wie von einem Blender gewohnt wird die foxcon auch als >Ausverkauft< promotet.

(Screenshot foxcon.org | Stand: 12:41 Uhr)

Die Kommunikation zu den Speakern, die aktuelle fehlende Absage und das Anzeigen einer ausverkauften Veranstaltung ist unehrlich, unseriös und unsauber. So etwas gehört sich einfach nicht und schadet ehrlichen Veranstaltern.

Keiner wollte hingehen

Fragen wir einmal nach den Gründen warum die Teilnehmer kein Interesse an der Veranstaltung hatten. Die Agenda ist schlecht. Brickfox hat im Markt kaum Relevanz. Die foxcon wurde kaum beworben. Das grundsätzliche Interesse an Veranstaltungen ist gesunken. Wer heute noch etwas auf dem Konferenz-Markt reißen möchte, der muss anständig abliefern. Und das kann Brickfox nicht.

Wir werden wahrscheinlich noch die eine oder andere Messe sehen, die nicht stattfinden wird. Aber dann hoffentlich mit sauberer, ehrlicher und seriöser Kommunikation der Veranstalter!

eBay Preisfehler: Was danach passierte ist wirklich erschreckend

eBay Preisfehler oder Preisfehler im Allgemeinen sind ein großen Ärgernis für Händler. Juristisch ist es meist sehr einfach solche Käufe zu stornieren. Jedoch sollten faire Verbraucher diese erst gar nicht ausnutzen. Das hat schon Geschmäckle, macht viel Arbeit und ist sehr nahe am Parasitismus. Das die Plattformen in solchen Fällen ihre Händler kaum unterstützen ist zu beklagen.

eBay Preisfehler bei 11teamsport

Diesem Unternehmen passierte kürzlich ein Preisfehler. Ein Paar Puma Sneakers wurde irrtümlich für 3,60€ bei eBay angeboten. Der UVP liegt bei 119,95€. Mehrere hundert Kunden kauften. Die Aufträge wurden durch den Händler storniert. Das kann er, weil es sich um ein Erklärungsirrtum handelt.

Nur was danach passierte ist erschreckend. Fast 300 – dreihundert (!!) – Käufer bewerten 11teamsports negativ. Schon zum Kauf ist klar, dass es sich hier um einen Preisfehler handelt. Dieses Wissen darf jedem Käufer unterstellt werden. Da ist wohl bei allen Käufern, die negativ bewertet haben der moralische Kompass verrutscht. Bei einem Amazon oder eBay Preisfehler zu kaufen ist schon komisch, aber dann auch noch negativ zu bewerten ist >unter aller Sau<.

Juristisch lässt sich leider auch nur wenig schnell gegen diese Vielzahl an negativen Feedbacks unternehmen. Sie sind schlicht hinzunehmen oder es muss ein langer prozessualer Weg mit einer Dauer von meistens einem Jahr und mehr beschritten werden.

Amazon, eBay Preisfehler: Wie verhalten sich die Plattformen?

Um es kurz zu machen: Beide Plattformen reagieren nicht. Ein Händlerschutz ist faktisch nicht vorhanden. Im Gegenteil wie hier beim eBay Preisfehler von 11teamsport zu erkennen ist.

Der eBay Verkäufer erhielt während der letzten 1,5 Monate wegen eines eBay Preisfehlers fast 300 negative Bewertungen. Davon wurde keine einzige von eBay gelöscht. Darüber hinaus hat der Seller seinen Status als Top-Verkäufer verloren. Er bezahlt daher mehr Provision und hat eine deutlich schlechtere Sichtbarkeit seiner Listings gegenüber Mitbewerbern in Kauf zu nehmen. Es ist konservativ zu rechnen, dass sich der Ertragsverlust im zweistelligem Prozentbereich messen lassen wird.

Die Erfahrung zeigt, dass negative Feedbacks weitere schlechte Bewertungen nach sich ziehen. Es wird also Monate dauern bis sich der Händler von diesem einem eBay Preisfehler erholen wird. Im schlimmsten Fall kann das sogar sein Verkäufer-Konto oder seine Existenz kosten.

Wenn nun die Kostenseite im Unternehmen des Sellers betrachtet wird stellen sich einem die Haare zu Berge: Alleine die Prozesskosten einen solchen Fehler auszubremsen und die nachfolgenden Überlastungen im Customer-Support dürfen bei über 10.000€ liegen.

Meinung: Lassen eBay & Co. ihre Händler im Stich?

Diese Frage ist mit einem einfachem, deutlichem und lautem >Ja!< zu beantworten. Gerade eBay welches sich gerne als Partner der Verkäufer geriert hätte diesen Seller schützen müssen.

Tatsächlich hat der eBay Kundenservice alle Werkzeuge an der Hand. Bewertungen können gelöscht werden oder zumindest kann eine Whitelisting eingetragen werden, so dass der Händler seinen Status und die damit verbundenen Vorteile (Höhe Provision & Sichtbarkeit) nicht verliert.

Das eBay hier nicht eingreift ist zu kritisieren. Die Plattform spielt mit der wirtschaftlichen Existenz dieses Händlers. Das ist weder partnerschaftlich noch fair. Hier nutzt die Plattform ihre Position ungerechtfertigterweise und zum Schaden des Händlers aus.

Erschreckend!