In der Community wurde jetzt mehrmals die Frage gestellt, ob die Umsatzsteuernachforderung denn nicht Merchants, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, belasten. Nein, auch für sie ist das eine Nullnummer.
Wie haben Kleinunternehmer die Versandkosten behandelt?
Bisher gingen alle Händler davon aus, dass die Beträge Nettobeträge waren, da der Vertragspartner Amazon EU S.a.r.L. ja außerhalb Deutschlands in der EU in Luxenburg sitzt. Für Verkäufer, die sich der Kleinunternehmerregelung unterworfen haben, galt in solchen Fällen das sogenannte Reverse Charge Verfahren.
Roger Gothmann von Taxdoo hat das Verfahren in diesem Artikel auf Wortfilter bereits erklärt: Reverse Charge- Wann zahlt ihr die Umsatzsteuer für Amazon & Co.?
Wenn ihr als Unternehmer eure Produkte über Amazon und eBay verkauft, müsst ihr die Umsatzsteuer für die Dienstleistungen dieser beiden Großkonzerne selbst berechnen (Reverse Charge) und an euer Finanzamt abführen. Grundsätzlich gilt das für alle Dienstleistungen, die andere Unternehmer aus dem Ausland an euch erbringen.
Das bedeutet nun, sie haben die anfallende USt. an das Finanzamt gemeldet und im Rahmen des Reverse Charge Verfahrens auch bezahlt. So weit, so gut.
Was machen diese Händler jetzt mit der Nachberechnung?
Naja, sie beantragen bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Änderung der Umsatzsteuererklärung. Am besten nutzt ihr dazu die Hilfe eures Steuerberaters. Roger Gothmann, der ein ehemaliger Umsatzsteuer-Sonderprüfer ist, empfiehlt:
Man stellt einen Antrag auf Änderung. Umsatzsteuererklärungen stehen meistens unter einem Vorbehalt der Nachprüfung und sind daher jederzeit änderbar.
Die Änderung der Erklärung führt dann zu einer Erstattung des Finanzamtes auf euer Bankkonto. Damit habt ihr dann bereits den Betrag auf eurem Konto, bevor er von Amazon-DPD eingezogen wird. Frist 18. Februar 2018. Wichtig ist, dass ihr zügig die Erstattung bzw. Änderung beantragt.
Fazit
Auch für Händler, die die Kleinunternehmerregelung nutzen ist die Nachberechnung durch DPD eine Nullnummer. Die bereits fälschlicherweise an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer wird ihnen erstattet. Der Erstattungsbetrag entspricht dem Nachzahlungsbetrag, der an DPD zu entrichten ist. Damit ist also die Nachberechnung von DPD auch für diese Händler eine Nullnummer.
Anmerkung
Habt ihr bisher die Versandkosten falsch behandelt, dann fällt der Fehler jetzt auf. Zum Glück, denn irgendwann wären die Nachzahlungen so hoch gewesen, dass sie euch möglicherweise das Genick gebrochen hätten. Also nicht jammern, sondern froh sein, dass der Fehler bei euch noch so früh aufgekippt ist.
Hinweis
Für nicht Kleinunternehmer gilt dieser Beitrag: https://www.wortfilter.de/nullnummer-umsatzsteuernachforderung-durch-dpd-amazon/
Und was ist wenn du nur Gelegenheitsverkäufer bist bei Amazon! Bekommst du nichts zurück!
Aber natürlich. Die Erstattung durch das FA hat ja nichts mit Amazon zu tun.
Also, mal ehrlich:
KEIN Kleinst- / Kleinunternehmer würde einen 13b Reverse Charge buchen.
Geht das in Excel überhaupt ? (Ironie)
Und eigentlich müßte der “Profi” EX-UST Sonderprüfer wissen, dass es zu den Buchungen ja keine Belege seitens DPD/Amazon gab.
Laut GOB: Keine Buchung ohne Beleg. Auch kein 13b. Also viel Spaß bei einer Buchprüfung mit einem richtigen Prüfer.
PS: Jetzt noch schnell Eigenbelege erstellen und abheften 😉
…wenn ein KU nicht das RCV nutzt, dann gute Nacht. Also das glaube ich nicht. Und keinen Beleg? Aber sicher und zwar die Amazon Abrechnung auf der die Beträge schön sauber und sorgfältig aufgeführt sind. Du handelst selbst nicht auf Amazon? Du wolltest einfach mal ein wenig Stänkern? Ist o.k., kannste machen 😉 🙂