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BVOH - Wer wir sind: Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Rechtliches – News (Gebühren für das Zahlen mit PayPal & Co / Brüssel und die Datenmacht der Großkonzerne)

Gebühren für das Zahlen mit PayPal & Co – BGH untersucht

Die Karlsruher Richter verhandelten am Donnerstag, den 10.12.20 eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus. Das Unternehmen hatte ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufgebrummt. Im Januar ist voraussichtlich das Urteil zu erwarten.

Worum geht es:

  • Transparenz für den Kunden und
  • einheitliche Bedingungen / Chancengleichheit.

Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet seit Anfang 2018 Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Ob das auch für Paypal und Sofortüberweisung gilt, die nicht erwähnt werden, ist bislang umstritten.

Die Entscheidung ist auch für viele Onlinehändler relevant.

Brüssel und die Datenmacht der Großkonzerne

Jeder Marketing-Verantwortliche weiß, wie wichtig die Platzierung an erster Stelle bei der Suche ist. Wer eine optimale Platzierung und Sichtbarkeit will, der zahlt und kauft eine Anzeige. Das kennt man gleichwohl im Lebensmitteleinzelhandel, wo Unternehmen zahlen, damit ihre Produkte in der Werbung oder den Regalen der Händler prominent platziert werden.

Großkonzerne wie Google, Amazon & Co sammeln Unmengen an Daten, soweit nichts Neues. Auch das damit Macht einhergeht, haben wir alle schon gehört.

Was also soll daran die EU Kommission beschäftigen?
Das Internet hat einigen Anbietern eine Marktmacht ermöglicht, wie sie kaum ein Unternehmen vorher erreichen konnte. „Manche Unternehmen sind so groß, dass sie ihre eigenen Regeln schaffen können“, warnte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kürzlich in der „Wirtschaftswoche“.

Die EU-Kommission will neue Regeln und damit einen neuen Rechtsrahmen schaffen:

  • Die Macht der Plattformen soll begrenzt,
  • Verbraucherrechte gestärkt und
  • mehr Transparenz bei Algorithmen herstellt werden.

Am 15. Dezember, wollen EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Digitalkommissar Thierry Breton ihre Pläne für den „Digital Services Act“ und den „Digital Markets Act“ vorlegen.

Wird das das digitale Grundgesetz?
Man kann sich vorstellen, das Google, Facebook und Co. dieses Gesetz fürchten. Würde es ihnen doch die Macht über den europäischen Markt nehmen, weil sie ihre Geschäftspraktiken offenlegen und mehr Wettbewerb ermöglichen müssen.

Ist das sinnvoll?
Ja finden wir, weil der rechtliche Rahmen für digitale Dienstleistungen seit der Verabschiedung der E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 unverändert ist. Nicht so die die Online-Welt: Die tägliche Nutzung digitaler Mittel verändern sich täglich. In den letzten 20 Jahren entwickelten sich viele neue Wege, um online zu kommunizieren, einzukaufen oder auf Informationen zuzugreifen und all das geht ständig weiter. Es ist also an der Zeit, auch die Regularien zeitgemäß anzupassen.

Wie wir berichteten, hat sich der BVOH für Euch bereits Anfang September in der Konsultation zum Digital Services Act Package eingebracht.

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Amazon zu Datenmissbrauch und Buy-Box

Heute hat die EU-Kommission erklärt, dass ein Verfahren gegen Amazon eröffnet wird. Im wesentlichen werden zwei Themen genauer betrachtet:

  1. Missbräuchliche Nutzung von Daten der Händler, die über Amazon verkaufen
  2. Missbräuchliche Entscheidung sowie wettbewerbsrechtliche Bedenken bei der Auswahl für die Buy-Box

Oliver Prothmann, Präsident BVOH meint dazu:

“Es ist richtig, dass die EU-Kommission sich das Verhalten von Amazon bei der Datennutzung und der Vergabe der Buy-Box anschaut. Immer mehr Händler melden uns, dass Amazon auf Basis der Daten, die die Händler auf Amazon erzeugen, selber nutzt. Des weiteren fordert Amazon von den Händler immer häufiger Informationen über Lieferanten ein. Damit hat Amazon den direkten Zugang, um das Produkten selbst zu sourcen. Laut den Aussagen der Händler muss ich davon ausgehen, dass Amazon die Marktbeherrschung für das eigene Geschäft ausnutzt.”

Original Wortlaut der Pressemitteilung der EU-Kommission:

Kartellrecht: Kommission richtet Mitteilung der Beschwerdepunkte an Amazon wegen Nutzung nichtöffentlicher Daten unabhängiger Verkäufer und leitet zweite Untersuchung der E-Commerce-Geschäftspraxis des Unternehmens ein

Brüssel, 10. November 2020
Die Europäische Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Kommission wirft Amazon vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen.

Ferner hat die Kommission ein zweites förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Wir müssen verhindern, dass Plattformen mit Marktmacht, die auch selbst über die Plattform verkaufen, wie etwa Amazon, den Wettbewerb verzerren. Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert. Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon- Plattform müssen fair sein. Die Regeln sollten nicht künstlich die eigenen Angebote von Amazon oder die Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen,
begünstigen. Der elektronische Handel boomt und Amazon ist die führende Plattform in diesem Bereich. Deshalb ist ein fairer Zugang zu Online-Kunden ohne Verzerrung des Wettbewerbs für alle Verbraucher wichtig.“

Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Nutzung von Marktplatz-Verkäuferdaten durch Amazon

Amazon hat als Plattform eine doppelte Funktion: Zum einen stellt das Unternehmen einen Online- Marktplatz zur Verfügung, über den unabhängige Händler ihre Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und zum anderen tritt das Unternehmen auf diesem Marktplatz selbst als konkurrierender Einzelhändler auf.
Amazon hat als Marktplatz-Dienstleister Zugang zu nichtöffentlichen Geschäftsdaten unabhängiger Verkäufer, wie z. B. der Zahl der bestellten und ausgelieferten Produkte, den von den Verkäufern über den Marktplatz erzielten Einnahmen, der Anzahl der Aufrufe von Angeboten der Verkäufer, den Versanddaten, der bisherigen Aktivität der Verkäufer und den geltend gemachten Verbraucherrechten für Produkte (z. B. in Anspruch genommene Garantien).

Bisherige Ergebnisse der Kommission zeigen, dass den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr große Mengen nichtöffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung stehen, die direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts fließen, wo sie aggregiert und genutzt werden, um Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon auszutarieren – zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem Marktplatz. Amazon kann so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkaufen, und seine Angebote auf der Grundlage nichtöffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer ggf. anpassen.

Die Kommission vertritt in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vorläufig die Auffassung, dass Amazon durch Nutzung nichtöffentlicher Verkäuferdaten die normalen mit dem Wettbewerb im Einzelhandel verbundenen Geschäftsrisiken vermeiden und seine beherrschende Stellung im Bereich der Marktplatz-Dienste in Frankreich und Deutschland, den größten Märkten für Amazon in der EU, ausweiten kann. Bestätigt sich dieses Vorgehen, läge ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des jeweiligen Verfahrens nicht vor.

Untersuchung der Amazon-Geschäftspraxis zum Einkaufswagen-Feld und zu „Prime“

Ferner hat die Kommission eine zweite kartellrechtliche Untersuchung zur Geschäftspraxis von Amazon eingeleitet, da sie Bedenken hat, dass das Unternehmen die eigenen Einzelhandelsangebote und die Angebote von Marktplatz-Verkäufern, die die Logistik- und Zustellungsdienste von Amazon nutzen („Versand-durch-Amazon“), bevorzugt behandelt.
Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die Kriterien, nach denen Amazon das Einkaufswagen- Feld vergibt und es Verkäufern ermöglicht, Prime-Kunden zu beliefern („Prime durch Verkäufer“), zu einer Vorzugsbehandlung der Angebote von Amazon oder der Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, führen.

Für Verkäufer ist die Zuweisung dieses Felds (d. h. die Anzeige ihres Angebots in dem Feld) von entscheidender Bedeutung, da dort nur das Angebot des jeweiligen Verkäufers für ein gewähltes Produkt erscheint und der überwiegende Teil aller Verkäufe über dieses Feld generiert wird. Ferner bezieht sich die Untersuchung auf die Möglichkeit von Marktplatz-Verkäufern, Prime-Kunden wirksam zu erreichen. Da die Zahl der Prime-Nutzer ständig zunimmt und Prime-Kunden in der Regel mehr Produkte über Amazon bestellen als andere Kunden, ist es für die Verkäufer wichtig, sie mit ihren Angeboten zu erreichen.

Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Hintergrund und Verfahren

Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist in der EU Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Am 17. Juli 2019 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung der Nutzung von Daten der Marktplatz-Verkäufer durch Amazon ein.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften. In einer solchen Mitteilung setzt sie die Parteien schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis. Die Unternehmen können dann die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, sich schriftlich dazu äußern und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden zu der Sache Stellung nehmen. Weder eine Mitteilung der Beschwerdepunkte noch ein förmliches Kartellverfahren greifen dem Untersuchungsergebnis vor.

Weitere Informationen können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb über das öffentlich zugängliche Register unter der Nummer AT.40462 eingesehen werden.
Die Kommission hat Amazon und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass sie eine zweite eingehende Untersuchung der Geschäftspraxis von Amazon eingeleitet hat.
Räumlich erstreckt sich das Verfahren auf den Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme Italiens. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat bereits im vergangenen Jahr begonnen, ähnliche Bedenken mit besonderem Schwerpunkt auf dem italienischen Markt zu prüfen. Die Kommission wird die enge Zusammenarbeit mit der italienischen Wettbewerbsbehörde während der gesamten Untersuchung fortsetzen.

UPDATE 11.11.2020

Wir haben von Amazon ungefragt eine Stellungnahme zu unserer Berichterstattung erhalten, mit der Bitte diese zu veröffentlichen. Dies ist einmalig in der Zusammenarbeit mit Amazon und wir kommen der Bitte gerne nach.

Eine Amazon Sprecherin:
“Wir stimmen mit den vorläufigen Annahmen der Europäischen Kommission nicht überein und werden auch weiterhin unser Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass sie von einer zutreffenden Sachlage ausgeht. Amazon macht weniger als 1 Prozent des weltweiten Einzelhandels aus – und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, größere Einzelhändler. Kein Unternehmen kümmert sich mehr um kleine Händler oder hat in den vergangenen zwanzig Jahren mehr für ihre Unterstützung getan als Amazon. Es gibt mehr als 150.000 europäische Händler, die in unseren Stores verkaufen. Sie erwirtschaften jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz und haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen.“

Oliver Prothmann meint dazu: „Das Zitat zeigt deutlich, wie ernst Amazon das Verfahren der EU-Kommission nimmt. Es zeigt auch, wie Amazon versucht, seine Monopolstellung wegzudiskutieren, indem Amazon sich mit dem gesamten Einzelhandelsmarkt inklusive Lebensmittelhandel vergleicht. Doch wie das Bundeskartellamt bereits erklärte, hinkt dieser Vergleich, weil der Markt anders definiert ist. Denn die Frage ist, ob die “mehr als 150.000 europäischen Händler” ohne weiteres über andere Kanäle “jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften und Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen haben” könnten. Ich bleibe dabei, das Verfahren ist richtig und wird diese Abhängigkeit der Händler vom Wirken von Amazon hinterfragen und richtigstellen.”

Pressemitteilung
Deutsch
Englisch

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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Digital Umfrage der Bundesnetzagentur zu digitalen Plattformen 

BVOH unterstützt die digitale Umfrage der Bundesnetzagentur

Trotz vieler Vorteile kann der Vertrieb über digitale Plattformen aber gerade für gewerbliche Kunden auch Schwierigkeiten mit sich bringen. Davon können besonders kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein, die zunehmend auf digitale Plattformen als Marketing- und Vertriebskanal angewiesen sind. Dies eröffnet digitalen Plattformen die Möglichkeit, die Bedingungen der Geschäftsbeziehung einseitig zu Lasten ihrer gewerblichen Kunden zu bestimmen und eventuell unbillige Geschäftspraktiken auszuüben.

Vor diesem Hintergrund ist die Bundesnetzagentur an Ihren Erfahrungen als gewerblicher Kunde im Umgang mit digitalen Plattformen in Deutschland interessiert. Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit darzulegen, ob und in welcher Form Sie Schwierigkeiten bei Ihren Marketing- und Vertriebsaktivitäten über digitale Plattformen in Deutschland erfahren. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird bewertet, ob die bestehenden rechtlichen Regelungen ausreichende Abhilfemaßnahmen vorsehen, um Ihren Schwierigkeiten als gewerbliche Kunden rasch und effizient begegnen zu können.

Bitte nehmt Euch unbedingt Zeit für die Umfrage:

https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/119-NEU/node.html;jsessionid=9B1D0232E87F20B5EC97C698EE8EA5EA

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E-Commerce Deutschland Awards

Bewerben Sie sich für die E-Commerce Deutschland Awards

Die E-Commerce Deutschland Awards werden 2021 zum vierten Mal vergeben. Der prestigeträchtige Wettbewerb, der mit einer besonderen Gala zur Präsentation und Auszeichnung der Gewinner verbunden ist, hat sich zu einem wahren Juwel im Veranstaltungskalender des deutschen E-Commerce Marktes entwickelt und sammelt von Jahr zu Jahr immer mehr Einreichungen.

E-Commerce Unternehmen, Dienstleister und Agenturen sind eingeladen, ihren Beitrag in einer von zehn E-Commerce-Kategorien einzureichen. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das einreichende Unternehmen auf dem sehr dynamischen deutschen Markt präsent und aktiv ist, einen Beitrag zum E-Commerce in der Region leistet oder sich durch innovative Lösungen zum Nutzen der gesamten Branche auszeichnet.

Es gibt zehn Kategorien, in denen sich Unternehmen bewerben können:

  • Best Sales Generating Tool (vom Lead zum Kunden)
  • Best Customer Communication Tool
  • Best Solution for International Expansion
  • Best Logistics Solution
  • Best Platform / Shop Software
  • Best Payment Provider
  • Best Analytics / BI Solutions
  • Best Agency
  • Best IT and Infrastructure Solution
  • Best Innovation in E-Commerce

E-Die dritte Ausgabe der Commerce Deutschland Awards (2020) war in Bezug auf Bewerbungen und Statistiken äußerst erfolgreich. Mehr als 350 Unternehmen aus ganz Deutschland entschieden sich für die Einreichung ihres Beitrags und machten es zu einem der größten Rankings für E-Commerce-Unternehmen in Deutschland. Über 10.000 Stimmen wurden abgegeben, um die besten Beiträge zu ermitteln. In der Endrunde haben mehr als 30 E-Commerce-Experten die „Creme de la Creme” unter den Einsendungen ausgewählt und sie auf der prestigeträchtigen Gala am Vorabend der Hauptveranstaltung – der E-Commerce Berlin Expo – ausgezeichnet. In diesem Jahr werden sogar noch mehr Einsendungen und Abstimmungen erwartet, da die Awards im ganzen Land immer mehr an Popularität gewinnen.

Jury

Erwähnenswert ist unsere hervorragende Jury. C-Level-Vertreter von E-Commerce-Giganten und großen Player wie Chiquelle, mytheresa, Facebook Deutschland, Xing, Universal Music, Beiersdorf, Moebel.de oder Mercedes-Benz Cars werden die Top 10 Unternehmen in jeder Kategorie sorgfältig bewerten und schließlich den Gewinner bestimmen.

Nach der Einreichungsfrist werden die Unternehmen aufgefordert, Stimmen der Öffentlichkeit zu sammeln, um ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen. In den vergangenen Jahren wurden die E-Commerce Germany Awards an die Branchenführer wie idealo, Intershop, dotSource, CrossEngage, ProductsUp oder Lengow vergeben.

Einreichungen…

…für die E-Commerce Germany Awards sind bis zum 30. November 2020 möglich.

Reichen Sie Ihre Bewerbung ein unter: https://ecommercegermanyawards.com

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jacob Przybylski: awards@ecommerceberlin.com

Erfahren Sie mehr über die E-Commerce Berlin Expo 2021

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Paketlogistik erwartet Wachstum im Weihnachtsgeschäft

Was erwartet uns?

Die deutsche Paketlogistik erwartet im Weihnachtsgeschäft durch den wachsenden Online-Handel eine erhebliche Steigerung der Lieferungen gegenüber 2019. Das Handelsblatt berichtet auf Basis von Zahlen der Unternehmen DPD und Hermes. Die aktuell steigenden Corona-Fallzahlen werden dafür sorgen, dass am Jahresende so viele Sendungen zugestellt werden, wie nie zuvor.

Hermes Germany erwartet für das Weihnachtsgeschäft 2020 rund 120 Mio. Sendungen.  Das wären rund 20% mehr als im Vorjahr. CEO Olaf Schabirosky formuliert: “Wir gehen vom mengenstärksten Weihnachten aller Zeiten aus.”. Für einzelne Wochen erwartet Hermes rund zwölf Mio. Pakete, an Spitzentagen bis zu 2,6 Mio. Er vermeldet gleichzeitig einen Peak-Zuschlag von 0,25 Euro für geschäftliche Aufträge in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020.

GLS rechne mit einem Zuwachs von mehr als 100.000 Paketen am Tag.

Wie stellt man sich darauf ein?

Die Paketlogistiker wollen entsprechend der Prognose sowohl die Belegschaft in den Sortierzentren und in der Auslieferung aufstocken, als auch die Flotte der Lieferfahrzeuge deutlich erweitern. 

So wird GLS konkret die Flotte mit bis zu 1.000 Fahrzeugen (Zustellung und Langstrecke) aufstocken. Notiz am Rande: Corona brachte für GLS auch einen gestiegenen Anteil B2C als noch zu Beginn des Jahres 2020.

Die Kosten werden teilweise direkt weitergegeben. So werde DPD den Firmenkunden von November bis Weihnachten einen Zuschlag von 75 Cent pro Paket berechnen, Hermes einen Preisaufschlag von 25 Cent. GLS hat auf Nachfrage dazu bisher noch keine Aussage getroffen, ebenso wie Deutsche Post DHL.

Vorbereitende Ratschläge

…für private Kunden und Onlinehändler, bekam ich von Anne Putz, Head of Communication & Marketing GLS

·         Privatkunden: Wie jedes Jahr raten wir Privatkunden ihre Pakete so früh wie möglich abzugeben und zudem auf die richtige Verpackung zu achten sowie darauf zu achten alte Labels auf Paketen zu entfernen und Adressen leserlich auf die Pakete anzubringen.

·         Online-Händlern raten wir uns frühzeitig ihre erwarteten Mengen mitzuteilen und wenn sich Änderungen ergeben, auch diese rechtzeitig zu übermitteln. Und auch hier spielt die Verpackung ein wichtige Rolle.

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Foto: Logistik Heute

Facebook & Instagram gewinnbringend im Weihnachtsgeschäft einsetzen

Verkaufen Sie bereits über Facebook & Instagram?

Oder möchten Sie die Kanäle noch zum Weihnachtsgeschäft gewinnbringend einsetzen? Dann melden Sie sich hier direkt für das Webinar an.

Facebook bietet mit Lösungen wie Facebook Shops, Instagram Shopping oder Checkout eine breite Palette an Produkten an, die Sie dabei unterstützen können, Umsatz zu machen.

Im Facebook Webinar wird gezeigt:

  • wie die Produkte funktionieren &
  • wie Sie Machine Learning Systeme optimal für sich einsetzen

Datum: Mittwoch, 21. Oktober 2020

Zeit: 09:30 – 10:30

Um sich direkt anzumelden hier klicken.

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Umfrage Forschungsgruppe Retourenmanagement

Wie beeinflusst die Corona-Pandemie das Rücksendeverhalten?

Der BVOH unterstützt die Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg bei der Datensammlung.

Bitte um rege Teilnahme!

Haben Sie Veränderungen beobachtet und fragen sich, ob es nur Ihnen so geht? Wie stark sind die Effekte? Oder ist alles gleich geblieben?

Genau diesen Fragen geht die aktuelle Kurz-Umfrage (12 Fragen) der Forschungsgruppe Retourenmanagement nach. Teilnehmer erhalten nach der Auswertung kostenfreien Zugriff auf den kompletten Ergebnisbericht.

Um an der Umfrage Forschungsgruppe Retourenmanagement teilzunehmen, klicken Sie auf folgenden Link: https://ww2.unipark.de/uc/Corona_Retouren/?a=Wortfilter

Zur Forschungsgruppe

In der vergangenen Dekade hat sich das Internet als Distributionskanal etabliert.

Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit kommen selbst traditionelle Handelsunternehmen wie Ikea, H&M oder C&A nicht umher, den Kunden zusätzlich zum klassi-schen Präsenzhandel einen Onlinekanal anzubieten. Allerdings besteht für den Käufer im Versandhandel vor Abschluss des Kaufvertrags keine Möglichkeit sich über den tatsächlichen Zustand der Kaufsache zu informieren. Um diese strukturelle Absatzbarriere auszugleichen, gewähren die Anbieter besonders kundenfreundliche Retourenregelungen. Beispielsweise offerieren die Schuhhändler zalando und mirapodo jeweils ein 100-tägiges Rückgaberecht und übertreffen so freiwillig die gesetzlichen Mindestanforderungen im Fernabsatzhandel. Die §§ 312bff. in Verbindung mit § 355f. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gewähren privaten Verbrauchen das Recht, im Fernabsatz geschlossene Verträge innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die verbraucherfreundliche Gesetzgebung und kulante Retourenpraktiken der Unternehmen führen zu Retourenquoten von bis zu 70 Prozent.

Vor diesem Hintergrund Lehrstuhl für Produktion und Logistik im Sommersemester 2012 die Forschungsgruppe Retourenmanagement ins Leben gerufen. Die Forschungsgruppe verfolgt das Ziel, aktuelle Fragestellungen des Retourenmanagements unter enger Einbindung der betrieblichen Praxis zu beantworten. Kern der Forschungsgruppe ist ein Befragungspanel, das etablierten Retourenmanagement-Experten die Möglichkeit gibt, sich aktiv an den unabhängigen Forschungsprojekten zu beteiligen. Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt vollumfänglich aus den allgemeinen Lehrstuhlmitteln. Es wurden bislang keine Auftragsstudien durchgeführt.

Die Forschungsgruppe verfügt über eine eigene Homepage. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Forschungsgruppe Retourenmanagement.

Quelle: https://www.uni-bamberg.de/pul/forschung/forschungsgruppe-retourenmanagement/

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E-Zigaretten und E-Liquids: Online-Marktplätze sollen zu Kontrollen verpflichtet werden

In der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 wird mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten & E-Liquids gefordert.

Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen rechtlich verpflichten, Kontrollen des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids durchzuführen. Nicht-rechtskonforme Produkte gälte es dann nach Vorstellung des Bundesrats durch den Marktplatz selbst zu entfernen.

Verbraucherinnen und Verbraucher gälte es besser vor illegalen importierten E-Zigaretten zu schützen. Am 9. Oktober 2020 forderte er die Bundesregierung auf, sich mit seinen Vorschlägen zu befassen. Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Onlinehandel im Fokus

Angebote im Onlinehandel sollen künftig genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel. Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichten, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Produktangebote an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und illegale Produkte zu entfernen. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Möglichkeit verstärkter Zoll-Kontrollen gegen die Einfuhr illegaler E-Zigaretten zu prüfen.

Verbotene Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen

Mängel bei E-Zigaretten, die die Gesundheit gefährden können, seien insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen über toxikologische Wirkungen, warnt der Bundesrat.

Verbraucherschutz auch bei Importen

Die bisherigen Maßnahmen der Behörden gegen Anbieter seien häufig nicht erfolgreich gewesen, weil viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten: Ein erheblicher Teil des Handels mit E-Zigaretten entfalle auf den internationalen Onlinehandel. Verbraucherschutz sei aber auch bei Importen zu gewährleisten, fordern die Länder in ihrer Entschließung.

Beschlussdrucksache: Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten (PDF, 108KB, nicht barrierefrei)

Quelle: bundesrat@newsletter.bund.de
Quelle Foto: dpa

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Keynote: Der Onlinehandel ist systemrelevant

BVOH Präsident Oliver Prothmann spricht Keynote zum Thema: Der Onlinehandel ist systemrelevant

Folgen Sie dem Link zur Videoaufzeichnung : https://vimeo.com/465751132/db69d4baa3

Aktuell können sich Nutzer weiterhin registrieren und alle Aufzeichnungen anschauen.

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ibi verlagert die E-Commerce-Tage ins Internet

Nach dem Erfolg im Mai startet die virtuelle Webkonferenz “E-Commerce-Tage online” im Herbst in eine 2. Runde. An drei Tagen erhalten Sie gebündeltes Expertenwissen zu allen relevanten Themen, um zukünftig im Handel erfolgreich zu sein.

Von 6. bis 8. Oktober erwarten Sie mehr als 30 Vorträge, interaktive Frage&Antwort-Sektionen sowie begleitende Gesprächsrunden zu zahlreichen Themen, die die E-Commerce-Welt aktuell beschäftigen. Treffen Sie online erfolgreiche Händler und Experten von AVE Absolut Vegan Empire, Conrad Electronic, komoot, Shopgate, dem Bundesverband Onlinehandel e. V. und viele mehr.

Was erwartet Sie?

  • Über 1.600 Teilnehmer,
  • mehr als 30 Vorträge,
  • sechs interaktive Q&A-Sessions und
  • Meet&Talk-Sessions

Welche Themen?

Das Themenspektrum erstreckt sich von den Strategien in einer Plattformwelt, wie man aus Daten beim Payment und Marketing mehr machen kann bis hin zu Vertriebskanälen & Prozessen.

  • aktuelle E-Commerce-Strategien,
  • Digitalisierungsprojekte,
  • Online-Marketing,
  • Plattformkonzepte, Paymententwicklungen,
  • Logistik-Trends und
  • vieles mehr

ibi research bietet den Teilnehmern erneut in zahlreichen Online-Vorträgen direkten Expertenkontakt ohne Reiseaufwand. Neu sind die begleitenden Meet&Talk-Sessions.

Die Beiträge stehen den Teilnehmern kostenlos und bis Ende 2020 zur Verfügung.

Zielgruppe: (Online-)Händler, Hersteller, Dienstleister, Branchenvertreter, Start-ups und Multiplikatoren.

Melden Sie sich jetzt kostenlos an!

Wann: 6.10. – 8.10.2020

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.ecommerce-tage.online

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Deutsche Post DHL erhöht die Paketpreise für Geschäftskunden mit Januar 2021

Preisanpassung zum Jahreswechsel, gleichzeitig mit der Mehrwertsteuer-Rückumstellung

Am 29. September 2020 kommuniziert die Deutsche Post DHL die Preisanpassung. Als Begründung für die Erhöhung benennt Deutsche Post DHL:

  • Gestiegene Transportkosten,
  • höhere Personalkosten sowie
  • die großen Investitionen für den Ausbau der Post- und Paketinfrastruktur.

Zum neuen Jahr können sich Geschäftskunden also auf steigende Kosten einstellen.

Besonders schwere Paketsendungen über 20 Kilogramm sind betroffen. Sie in der Sortierung und Auslieferung mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden. Deren Handhabung sei durch die Corona-Schutzmaßnahmen zusätzlich erschwert.

Was noch?

Externe Effekte werden einbezogen. Der bestehende Mautzuschlag wird durch einen CO2-Zuschlag auf jede Paketsendung ergänzt. Dieser resultiert aus dem im November 2019 beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung und tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Preiserhöhungen betrifft (laut Lebensmittel Zeitung) Geschäftskunden mit mindestens 200 Paketen pro Jahr. Er gilt laut DHL sowohl für Geschäftskunden mit Listenpreisen als auch für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Konditionen. Die Erhöhungen beziehen sich auf den DHL Paketversand und betreffen nicht das nationale und internationale Express-Geschäft.

Offene Fragen…

Ist das das richtige Signal von Deutsche Post DHL, wenn der stationäre Geschäfte gerade verstärkt versucht im Onlinehandel Fuß zu fassen? Welche Effizienz-steigenden Maßnahmen könnten helfen, die Kosten zu senken? Nutzt man Corona zur Gewinnmaximierung? …

Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. sagt:

„Wir empfinden die angekündigten Preisanpassungen als überraschend in dieser herausfordernden Zeit. Die Erhöhung erfolgt gleichzeitig mit der Mehrwertsteuer-Rückumstellung, dem Jahresabschluss und in einer vermutlich wieder gravierenden Pandemie-Situation – also auch zeitlich fraglich. Es trifft einmal mehr die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die insbesondere während Corona die Hauptlast der Versorgungslage tragen. Nun müssen sie sich einmal mehr mit steigenden Kosten auseinandersetzen.“

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Eindämmung miss­bräuch­licher Ab­mah­nungen beschlossen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0

Am 10.09.20 hat das Kabinett einen Entwurf zum “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0” (GWB) beschlossenen. Es soll Abmahnungen einschränken, die  primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Verbände dürfen abmahnen, müssen sich aber zukünftig für ihre Abmahnbefugnis als „qualifizierter Wirtschaftsverband“ der Prüfung und regelmäßigen Kontrolle des Bundesamtes für Justiz (BfJ) unterwerfen.

Das Ganze muss natürlich noch durch Bundesrat und Bundestag, was voraussichtlich Anfang Oktober der Fall sein wird, bevor es in Kraft tritt. Unter Punkt C des Entwurfs steht: “Alternativen: Keine.” – dem stimmen wir als BVOH absolut zu!

Spannend sind auch:

  • § 13a: Vertragsstrafe soll auf 1.000 Euro beschränkt sein
  • § 13 Abs. 4 Nr. 1: Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr dürfen nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden (sie dürfen zwar abgemahnt werden, aber es dürfen dafür keine Kosten geltend gemacht werden)
  • § 13 Abs. 4 Nr. 2: DS-GVO-Verstöße dürfen nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden (sie dürfen zwar abgemahnt werden, aber es dürfen dafür keine Kosten geltend gemacht werden); bedauerlicherweise nur dann, wenn der Abmahnende ein kleines Unternehmen oder ein Kleinstunternehmen ist
  • § 14: Der “fliegende Gerichtsstand” wird aufgehoben

Die Wirksamkeit wird sich erst noch erweisen müssen.

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/

#OHK2020 – We grow together!

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen – hybrid #OHK2020

Steigende Fallzahlen und Verordnungen seitens der Landesregierung lassen eine ursprüngliche Durchführung des Programms leider nicht zu. Deshalb wagt plenty den Schritt und transformiert den 13. OHK in die virtuelle Welt. Ein hybrider #OHK2020 wird auch in Zeiten von COVID-19 ein hochwertiges und unvergessliches Erlebnis erzeugen, welches dem ursprünglichen Konzept in nichts nachsteht. An zwei Tagen erwartet euch ein einzigartiger Mix aus Infotainment, Networking und Know-how rund um plentymarkets sowie alle Top-Themen aus der E-Commerce-Szene. Auch hier ganz nach dem Motto “We grow together!”.

Top-Speaker, Top-News und Top-Know-how

Für Spannung ist an beiden Tagen gesorgt, denn Top-Speaker wie Peer Steinbrück, Ranga Yogeshwar und viele weitere haben zugesagt. Sie referieren zu wichtigen Themen rund um E-Commerce, Online-Handel, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz etc. Über 40 hochwertige Vorträge und Workshops, viele namhafte Aussteller und ein völlig neues 360-Grad Konzept erwarten dich. Der BVOH Präsident Oliver Prothmann wird ebenfalls einen Vortrag halten.

30. September – die spektakuläre Prime-Time-Eröffnung

Das erste Highlight des 13. OHK findet am 30. September statt. Mach es dir mit dem „Primetime-Package“ bequem, ganz gleich ob Laptop, PC oder Smart-TV, an dem „Prime-Time-Event“ kannst du auf jeder Plattform teilnehmen. Um 20:15 Uhr startet das „Big Opening Event“ mit der Keynote von Jan Griesel und den heißesten plentyNews. Danach darfst du dich auf einen „Special Guest“ und jede Menge Entertainment freuen. Ergänzende Berichte und Interviews übertragen wir während der Veranstaltung unter dem #OHK2020 parallel live auf unseren Social Media Kanälen. Du schaffst es nicht zum Prime-Time-Event? Kein Problem! Die Keynote und die Vorträge stehen auch nach dem #OHK2020 im plentyPLAZA für dich zur Verfügung.

01. Oktober – 4 Bühnen, 360-Grad, virtuell und völlig neu: der „plentyPLAZA“

Am 01. Oktober öffnen die virtuellen Messehallen. Du kannst dich im digitalen Kongress- Palais, unserem #plentyPLAZA, 360-Grad frei bewegen und mit zahlreichen Ausstellern in verschiedenen Themenwelten in Kontakt treten. Auch der Austausch mit anderen Besuchern ist möglich. Von vier verschiedenen Bühnen streamen wir an diesem Tag live über 40 Vorträge und Workshops rund um das Thema „E-Commerce“. Was erwartet Euch: 2 Tage, 40 Vorträge, über 40 Aussteller, mehr als 1500 Teilnehmer Wann: 30.9.-01.10.2020 Wo: https://www.ohk2020.de/

BVOH – Wer wir sind

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause. Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/

E-Commerce-Tage online 6.10. – 8.10.2020

ibi verlagert die E-Commerce-Tage ins Internet

Nach dem Erfolg im Mai startet die virtuelle Webkonferenz “E-Commerce-Tage online” im Herbst in eine 2. Runde. An drei Tagen erhalten Sie gebündeltes Expertenwissen zu allen relevanten Themen, um zukünftig im Handel erfolgreich zu sein.

Von 6. bis 8. Oktober erwarten Sie mehr als 30 Vorträge, interaktive Frage&Antwort-Sektionen sowie begleitende Gesprächsrunden zu zahlreichen Themen, die die E-Commerce-Welt aktuell beschäftigen. Treffen Sie online erfolgreiche Händler und Experten von AVE Absolut Vegan Empire, Conrad Electronic, komoot, Shopgate, dem Bundesverband Onlinehandel e. V. und viele mehr.

Was erwartet Sie?

  • Über 1.600 Teilnehmer,
  • mehr als 30 Vorträge,
  • sechs interaktive Q&A-Sessions,
  • Meet&Talk-Sessions
  • Guest-Speaker: BVOH Präsident Oliver Prothmann

Welche Themen?

Das Themenspektrum erstreckt sich von den Strategien in einer Plattformwelt, wie man aus Daten beim Payment und Marketing mehr machen kann bis hin zu Vertriebskanälen & Prozessen.

  • aktuelle E-Commerce-Strategien,
  • Digitalisierungsprojekte,
  • Online-Marketing,
  • Plattformkonzepte, Paymententwicklungen,
  • Logistik-Trends und
  • vieles mehr

ibi research bietet den Teilnehmern erneut in zahlreichen Online-Vorträgen direkten Expertenkontakt ohne Reiseaufwand. Neu sind die begleitenden Meet&Talk-Sessions.

Die Beiträge stehen den Teilnehmern kostenlos und bis Ende 2020 zur Verfügung.

Zielgruppe: (Online-)Händler, Hersteller, Dienstleister, Branchenvertreter, Start-ups und Multiplikatoren.

Melden Sie sich jetzt kostenlos an!

Wann: 6.10. – 8.10.2020

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.ecommerce-tage.online

https://bvoh.de/termin/e-commerce-tage-online/

Verantalter: ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Telefon: 0941 943-1901
E-Mail: info@ibi.de
Website: https://www.ibi.de

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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Rechtliches – News (Abmahnmissbrauch / Verbraucherschutzverstöße / Cookies / Amazon)

Politische Einigung beim Gesetz gegen Abmahnmissbrauch 

Laut Zeitungsberichten gab es in der vergangenen Woche eine politische Einigung beim Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Der Beschluss soll nach der Sommerpause im Rechtsausschuss, Bundestag und Bundesrat folgen. Voraussichtlich kann im Herbst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gerechnet werden.

Details finden sich unter: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/koalitionsfraktionen-einigen-sich-auf-gesetz-zur-staerkung-des-fairen-wettbewerbs

Bundesamt für Justiz für grenzüberschreitende Durchsetzung bei Verbraucherschutzverstößen zuständig

Für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherschutzverstößen (nach der CPC-Verordnung) ist nun mit dem am 30.06.2020 in Kraft getretenen Verbraucherschutzdurchführungsgesetz das Bundesamt für Justiz zuständig. Es erhält dafür zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungbefugnisse.

Mit dem sog. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz) werden das bisherige Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz ersetzt, sowie die Regelungen an die grundlegend überarbeitete und seit 17.01.2020 anwendbare CPC-Verordnung angepasst.

Es geht dabei um die effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Besonderes Augenmerkt liegt auf Fällen, in denen Unternehmen aus dem einen Mitgliedstaat Verstöße gegen verbraucherschützende Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten begehen. Beispiele: Verstöße gegen fernabsatzrechtliche Regelungen oder Regelungen zur alternativen Streitbeilegung, unlautere und irreführende Geschäftspraktiken oder missbräuchliche Vertragsklauseln.

Bei einem Verstoß oder Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank in beide Richtungen gestellt. Das BfJ wird auf Ersuchen seiner Partnerbehörden aus den anderen EU- oder EWR-Staaten tätig.  Oder das BfJ ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher zu schützen.

Das Gesetz ist zu finden unter: http://w w w. gesetze-im-internet. de/vschdg/
Die CPC-Verordnung finden Sie unter https: //eur-lex. europa. eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2394

BGH-Urteil zu Cookies

Der BGH äußert sich zu Fragen der Verwendung von Cookies auf Webseiten: Der Nutzer muss in die Verwendung von Tracking-Cookies aktiv einwilligen können. Für Website-Anbieter gilt es nun zu prüfen, ob sein Cookie-Banner den Vorgaben der BGH-Entscheidung entspricht.

Details können nachgelesen werden unter: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868

Amazon: Ein US Gericht entscheidet: Amazon für Produkte haften, die über seinen Marktplatz verkauft werden!

Was genau ist Amazon: Marktplatz, Drittanbieter, Zwischenhändler? In einem aktuellen US Fall ist genau das sehr entscheidend. Der Kunde kauft auf Amazon eine Laptop-Batterie bei Lenoge. Die explodiert. Bei wem also liegt die Gewährleistung? Das Berufungsgericht (der Fourth Appellate District Division One, Kalifornien) sieht diese Pflicht bei Amazon. Tamebay berichtete am 17.8.20.

Warum? 
Amazon nimmt das Produkt in Besitz, bewahrt es im eigenen Lager auf und platziert sich damit zwischen Lenoge und dem Kunden. Der Kunde gelangt über die Amazon-Website zum Produkt, es folgen die Abwicklung der Bestellung, Bezahlung und so weiter… all das liegt bei Amazon, statt Lenoge, Die Haftungsansprüche resultierten nach Meinung des Gerichtes aus der aktiven Rolle, die Amazon im gesamten Geschäft übernimmt. Von diesem Urteil dürften wir zu mindestens in den USA noch hören, auch wenn es erst einmal nur eine District-Entscheidung ist.

Wird es Auswirkungen auf die EU Rechtssprechung haben? Das bleibt an der Stelle völlig offen.

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Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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Quelle: Newsletter InfoRecht – Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht des DIHK, Ausgabe 08/2020
Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Kartellamt-ueberprueft-Praktiken-von-Amazon-article21976105.html
Bild: https://spd-erkelenz.de/courses/gerechtigkeit/

Douglas als Omnichannel Unternehmen

Douglas auf dem Weg zum digitalen Omnichannel-Unternehmen

Auch an Douglas ging Corona nicht spurlos vorbei. Die 2.400 Douglas-Filialen blieben auch wie andere Geschäfte europaweit wochenlang geschlossen. Stattdessen boomte Douglas eCommerce. Wachstum im 3. Quartal: 70,3% Umsatz im Online-Handel. Das sind in den ersten neun Monaten: 640 Millionen Euro gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr. So ist es Douglas gelungen, den Rückgang des gesamten Konzernumsatz auf „nur“ 7,5% zu beschränken.

Das Filialnetz wird wie bereits bekannt überarbeitet und neu strukturiert. Während im letzten Jahr von einer Schließung von etwa 70 europäischen Filialen die Rede war, erwartet man eher 200-300 Filialen, so Branchen-Kenner (keine von Douglas bestätigte Zahl).

Business Insider veröffentlicht am 13.8.20 ein Interview mit der Douglas Chefin Tina Müller und skizziert den Weg des Unternehmens zum digitalen Omnichannel. Man kann herauslesen, dass Corona diesen Prozess bei Douglas beschleunigt: Aktuell sind es bereits über 40% Umsatz im Onlinegeschäfts in Deutschland.

Chance des Wandels für KMU?

Der Zugang zur Plattform für andere Händler wurde während Corona zunehmend erleichtert. Insgesamt sind im Sortiment etwa 17.000 neue Produkte von 50 neuen Partnern hinzugefügt. Seit Längerem gibt es neben dem bekannten Sortiment bereits Schmuck und Accessoires. Man denke auch darüber nach, ebenso Kleidung auf der Plattform zu vertreiben, sagte Müller in vorangegangenen Interviews.

Der Weg von dem bekannten Douglas zur Beauty-Plattform ist spannend. Auf dem Marktplatz werden die Kunden neben dem eignen Douglas-Sortiment auch Zugriff Produkte von Douglas-Partnern haben. Ähnlich wie bei anderen Marktplätzen zeigen sich damit für Multichannel-Händler und Marken interessante Perspektiven auf.

Liegt hier eine große Chance für den Mittelstand im Onlinehandel?

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Quelle:
1. https://www.businessinsider.de/wirtschaft/handel/tina-mueller-erklaert-hier-warum-douglas-bald-nicht-mehr-nur-make-up-und-parfuem-verkauft-sondern-auch-mode-vor-allem-im-internet/
2. e-tailment Newsletter vom 14.8.20: “Deutschlands größte Parfümeriekette wandelt sich zu einem digitalen Omnichannel-Unternehmen”