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Über Cindy Mattern | bvoh.de

BVOH - Wer wir sind: Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Amazon bietet der EU-Kommission eine Lösung der wettbewerbsrechtliche Bedenken an

Wie alle wissen, ist Amazon ein datengesteuertes Unternehmen, dessen Einzelhandelsentscheidungen größtenteils von automatisierten Systemen getroffen werden, die sich auf die entsprechenden Daten stützen. Amazon hat eine doppelte Rolle als Plattform. Es betreibt einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und gleichzeitig verkauft es Produkte auf seiner Plattform als Einzelhändler, der im Wettbewerb mit unabhängigen Verkäufern, sogenannten Marktplatz-Händlern steht. Aufgrund dieser doppelten Position hat Amazon Zugang zu einer Vielzahl von Daten über die Aktivitäten der unabhängigen Verkäufer auf seiner Plattform, einschließlich nicht-öffentlicher Geschäftsdaten.

Die Vorgeschichte

Vor genau drei Jahren, am 17. Juli 2019 leitete die Kommission eine förmliche Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Amazons Nutzung nicht-öffentlicher Daten von den genannten Marktplatz-Händlern, gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Am 10. November 2020 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie ihre vorläufige Auffassung darlegte, dass Amazon sich nicht auf die Geschäftsdaten unabhängiger Verkäufer stützen sollte, um seine Einzelhandelsentscheidungen zu kalibrieren, da dies den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform verzerrt und einen wirksamen Wettbewerb verhindert.

Parallel dazu leitete die Kommission eine weitere Untersuchung ein:

  • Die sogenannte Buy Box, die an prominenter Stelle das Angebot eines einzigen Verkäufers anzeigt und den schnellen Kauf von Produkten durch direktes Anklicken einer Kaufschaltfläche ermöglicht, und
  • Das Prime-Programm, das Kunden gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr Premiumdienste anbietet inkl. bevorzugtem Versand.

Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Regeln und Kriterien für die Buy Box und das Prime-Programm Amazons eigenes Einzelhandelsgeschäft sowie Marktplatzverkäufer, die Amazons Logistik- und Lieferdienste nutzen, unangemessen begünstigen. Diese Voreingenommenheit kann anderen Marktplatzverkäufern, ihren unabhängigen Spediteuren, anderen Marktplätzen sowie den Verbrauchern, die möglicherweise nicht die besten Angebote zu sehen bekommen, schaden.


Amazon macht Vorschlag zum Umgang mit Buy-Box und Prime

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf beide Untersuchungen auszuräumen, hat Amazon die folgenden Verpflichtungen angeboten:

Daten von Marktplatzverkäufern

  • Amazon verpflichtet sich, keine nicht-öffentlichen Daten, die sich auf die Aktivitäten unabhängiger Verkäufer auf seinem Marktplatz beziehen oder daraus abgeleitet sind, für sein Einzelhandelsgeschäft zu verwenden, das mit diesen Verkäufern konkurriert. Dies würde sowohl für Amazons automatisierte Tools als auch für Mitarbeiter gelten, die die Daten von Amazon Marketplace für die Zwecke von Einzelhandelsentscheidungen nutzen könnten. Die relevanten Daten würden sowohl individuelle als auch aggregierte Daten umfassen, wie z.B. Verkaufsbedingungen, Umsätze, Sendungen, bestandsbezogene Informationen, Daten über Kundenbesuche oder die Leistung der Verkäufer auf der Plattform. Amazon verpflichtet sich, diese Daten nicht für den Verkauf von Markenartikeln und Eigenmarken zu verwenden.

Buy Box
Amazon verpflichtet sich:

  1. alle Verkäufer gleich zu behandeln, wenn es darum geht, ihre Angebote für die Auswahl des Gewinners der Buy Box zu bewerten,
  2. und darüber hinaus dem Gewinner der Buy Box ein zweites konkurrierendes Angebot anzuzeigen, wenn es ein zweites Angebot gibt, das sich hinsichtlich des Preises und/oder der Lieferung ausreichend vom ersten unterscheidet. Beide Angebote enthalten die gleichen beschreibenden Informationen und bieten das gleiche Einkaufserlebnis. Dies wird die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher verbessern.

Prime
Amazon verpflichtet sich:

  1. nicht-diskriminierende Bedingungen und Kriterien für die Qualifizierung von Marktplatzverkäufern und Angeboten für Prime festzulegen,
    den Prime-Verkäufern die Möglichkeit zu geben, jeden Spediteur für ihre Logistik- und Lieferdienste frei zu wählen und die Bedingungen direkt mit dem Spediteur ihrer Wahl auszuhandeln,
    keine Informationen, die sie über Prime über die Bedingungen und Leistungen von Drittunternehmen erhalten haben, für ihre eigenen Logistikdienste zu verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten der Spediteure nicht direkt an die konkurrierenden Logistikdienste von Amazon weitergegeben werden.
  2. Die angebotenen Verpflichtungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Marktplätze von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie schließen Italien für die Verpflichtungen in Bezug auf Buy Box und Prime aus, da die italienische Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung vom 30. November 2021 Amazon bereits Abhilfemaßnahmen für den italienischen Markt auferlegt hat.
  3. Die Verpflichtungen würden fünf Jahre lang in Kraft bleiben.
    Ihre Umsetzung würde von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der der Kommission regelmäßig Bericht erstatten würde.

EU-Kommission bittet um Stellungnahme zu Amazon Vorschlag

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Verpflichtungszusagen, die Amazon angeboten hat. Ziel ist es, wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von nicht-öffentlichen Daten von Marktplatzverkäufern und einer möglichen Voreingenommenheit bei der Gewährung von Zugang zu Buy Box und Prime auszuräumen.

Die Kommission fordert alle interessierten Parteien auf, sich bis zum 9. September 2022 zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen von Amazon zu äußern.

Der BVOH sammelt die Stellungnahmen

Wir fordern alle Marktplatzhändler auf, uns Ihre Meinung zu den Vorschlägen von Amazon per E-Mail zu schicken. Der BVOH sichtet alle Stellungnahmen und lässt sie in die offizielle Stellungnahme des BVOH an die EU-Kommission einfließen. Es werden keine persönlichen Daten und Namen an die EU-Kommission weitergeleitet.

Pressemitteilung der EU

BVOH – Wer wir sind:

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

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BVOH Webinar: Markenschutz in China – Einblicke wie Alibaba Marken und geistiges Eigentum schützt

Interlectual Property (Vortrag in Englisch)

Alibaba unterstützt große Marken, KMUs und Handelsunternehmen dabei, ihre Produkte über Alibaba Plattformen (wie Tmall und Tmall Global) nach China zu vermarkten und zu verkaufen. ‚Made in Germany‘ ist nach wie vor ein hoch attraktives Qualitätssiegel für chinesische Kunden.

Derzeit nutzen etwa 1.700 deutsche Marken Tmall und Tmall Global um die chinesischen Verbraucher zu erreichen. Beim Global Shopping Festival 2021 war Deutschland erneut unter den Top 5-Märkten, die nach China verkauften. Im vergangenen Jahr konnten weltweit über 290k Marken am Shopping-Event Umsätze von insgesamt 84,5 Milliarden US-Dollar erwirtschaften.

Im Webinar “Markenschutz in China” könnt Ihr Folgendes erwarten:


1. Einblicke in das Alibaba Ecosystem
2. Deep Dive in das Thema Intellectual Property Protection durch Alibaba Kollegen aus dem Londoner und Pariser Büro (daher findet der Vortrag in Englisch statt). Diese teilen mit Euch, wie Folgendes erreicht wird:

  • 96 % der proaktiv entfernten Inserate wurden gelöscht, bevor ein einziger Verkauf stattfand.
  • 98 % der eingereichten Löschungsanträge wurden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
  • 744 Hinweise wurden durch Alibaba an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, dies führte zur Schließung von 1.458 an der Herstellung und dem Vertrieb illegaler Waren beteiligten Einrichtungen.

 

Wann: 24. März 2022
Uhrzeit: 11-12 Uhr
Wo: Microsoft Teams


Speaker: Alibaba Kollegen aus dem Londoner & Pariser Büro





Marion Couvreur
Deputy Director, Global IP Enforcement Alibaba Group





Graham Clemence
Senior Director, Global IP Enforcement Alibaba Group



Patrick Kühl
Business Development Manager Alibaba Group

 

BVOH – Wer wir sind:

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BVOH Webinar: Stärke das Vertrauen in Deinen Online-Shop

Welchen Einfluss nimmt die Autorisierung durch einen Markenhersteller auf das Vertrauen und die Conversion meines Online-Shops?

Nicht erst seit der Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Online-Anbieter enorm. Auch etablierte Händler sehen sich in stetig steigendem Mitbewerb zu immer neu hinzukommenden Anbietern. Steigende Marketingkosten drücken den Ertrag. Die neu geworbenen Shop-Besucher in zahlende Kunden zu konvertieren, ist und bleibt die zentrale Herausforderung, um die Rentabilität sicherzustellen. Stärke das Vertrauen in Deinen Online-Shop mit dem Echtzeit-Siegel „Authorized Partner“ mit TÜV-ShopIdent und grenze Dich deutlich als autorisierter Markenpartner ab. Das schafft bei Kunden Vertrauen in der Kaufentscheidung.  

Stärke das Vertrauen in Deinen Online-Shop mit dem Echtzeit-Siegel „Authorized Partner“ mit TÜV-ShopIdent – erfahren Sie mehr darüber im BVOH-Webinar:

  • wie Du die Autorisierungsplattform authorized.by nutzen, um die Autorisierungen Deiner Markenpartner zu erhalten,
  • wie Du die Autorisierung Ihrer Markenpartner in Deinem Shop für Verbraucher sichtbar machen kannst und
  • welchen Einfluss das Echtzeit-Siegel „Authorized Partner“ mit TÜV-ShopIdent auf die Conversion Deines Shops hat.

Wann: 15. März 2022

Zeit: 14-15 Uhr

Wo: Online (Microsoft Teams)

 Speaker: Felix Nottensteiner | CEO authorized.by | Member of TÜV Saarland  

Profitiere von den BVOH-Mitgliedskonditionen und informiere Dich.

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BVOH Webinar mit dem Grünen Punkt & Amazon: Keine Angst vor dem Verpackungsgesetz!

Keine Angst vor dem Verpackungsgesetz!

Abmahnungen vermeiden – Verpackungen rechtssicher in Verkehr bringen Im letzten Jahr hagelte es kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstößen gegen die verpackungsrechtliche Registrierungspflicht. Und der Druck auf den Onlinehandel lässt auch 2022 nicht nach. Das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) wartet gerade im laufenden Jahr mit diversen neuen Pflichten und Fristen auf. Egal ob du dein Wissen auffrischen willst oder du dich erst in die Materie einarbeiten musst – unser Partner Der Grüne Punkt macht dich als BVOH-Mitglied in Sachen Verpackungsgesetzgebung und Verpackungslizenzierung fit, damit du deine Ware rechtskonform verpacken und versenden kannst.

Darüber hinaus erklären Dir Amazon, wie das bei Ihnen ganz konkret aussieht:

Vertreten durch  Morton Hemkhaus Environmental Program Manager Extended Producer Responsibility Team Zitat: “Die Umsetzung der Prüfpflichten von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern genießt bei Amazon höchste Priorität.”

 

Was erwartet dich im Webinar “Keine Angst vor dem Verpackungsgesetz!”

  • Was die wichtigen gesetzlichen Regelungen der novellierten Verpackungsgesetzgebung sind und welche Stichtage du kennen musst.
  • Welche Pflichten sich für dich als Online-Marktplatz-Händler*in durch das Verpackungsgesetz ergeben (selbst wenn man nur gebrauchte Versandverpackungen verwendet) und
  • Was sich mit welchen Folgen für dich als Nutzer elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister wie FBA ändert (zum Beispiel Nachweis der EPR-Registrierungsnummer und der erfolgten Systembeteiligung gegenüber dem Marktplatzbetreiber).
  • Wie Verpackungslizenzierung praktisch geht. Also, was heißt und wie geht Systembeteiligung? Was musst du zur Zentralen Stelle Verpackungsregister mit dem LUCID-Portal wissen? Welche Verpackungen sind betroffen? Was ist zu tun und welche Unterstützung bietet der Grüne Punkt?

 

Wann: 10.3.2022

Uhrzeit: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Wo: Microsoft Teams

Speaker:  Georg Schmidt Fachreferent für die deutsche Verpackungsgesetzgebung im Vertrieb des Grünen Punkts Nutze Deine Vorteile als BVOH Mitglied beim Der Grüne Punkt – Partner des BVOH.

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BVOH Webinar mit Google: Future of Commerce

Google und die Zukunft des Handels

Wandel ist in Retail und im eCommerce nichts Neues. In letzter Zeit haben wir aber beobachten können, dass der Wandel von 10 Jahren innerhalb von 6 Monaten passiert ist. Der Druck auf Profitabilität, Omnichannelerfolge, Inspirational Browsing und Data & Privacy sind nur einige der Trends, die wir beobachten konnten. Google hat das Ziel Konsumenten, Hersteller und Händler mit einer ganz neuen Shopping Erfahrung zusammenzubringen. Das bedeutet:

  • die richtigen Produkte,
  • zum richtigen Zeitpunkt
  • im richtigen Umfeld anzuzeigen,

…damit Hersteller & Händler besser und schneller Ihre Ziele erreichen können.

Was erwartet Dich im Webinar Future of Commerce

Im Webinar gibt es einen Überblick, was bereits möglich und was noch geplant ist.  Natürlich könnt Ihr auch Eure Fragen stellen. Der Shopping Minister von Google für Deutschland und Zentraleuropa erklärt die neuesten Trends und Chancen.

Wann: 3. Februar 2022

Zeit: 11-12 Uhr

Wo: Online (Microsoft Teams)

 Referent: Timo Seewald, Shopping Minister Google Germany and Central Europe

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BVOH-Meta-Breakfast-Club: Discovery Commerce

BVOH-Meta-Breakfast-Club

Discovery Commerce – so bringst du Produkte und Personen zusammen.

Die Art und Weise, wie Menschen Produkte entdecken und kaufen, hat sich verändert. Wir sprechen mit den Meta-Kollegen über die wichtigsten Schritte damit Eure Produkte die richtigen Menschen finden. Das Ziel ist ein attraktiver und nahtloser Einkauf. Wir starten mit einer Keynote von Kai Herzberger. Es folgt eine Präsentation der ersten Schritte für ein erfolgreiches Umsetzen von Discovery Commerce, abgerundet von Best Practise und Q&A.

 

Speichere Dir den Termin und sei dabei!

Wann: 9.2.22

Uhrzeit: 11 Uhr

Wo: Microsoft Teams

 

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3 Experten-Webinare erwarten Dich im Mai – bist Du dabei?

Spannende Webinare organisiert vom BVOH – alle Termine findest Du in unserem Kalender.

Willkommen sind auch Teilnehmer, die bisher kein Mitglied im Verband sind.

Melde Dich gleich an: 

 

BVOH – Wer wir sind:

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Experten-Webinar: Restart GB – Was kommt nach dem Brexit – am 20.5.21 / 14-15:30 Uhr

Restart GB – Was kommt nach dem Brexit?

Sei dabei, wenn Dir am 20. Mai um 14:00 Uhr Experten von Zollcoaching.de, Seven Senders und MS Direct im Webinar erklären, was für Onlinehändler nach dem Brexit jetzt wichtig ist und wie es gehen kann. Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 1. Januar 2021 stehen E-Tailer vor neuen Herausforderungen. Der freie Warenverkehr endet und Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben sind fällig. 

Wie lässt sich der Versand in den umsatzstärksten E-Commerce-Markt Europas weiterhin reibungslos abfertigen?   Restart GB – Was kommt nach dem Brexit: Seven Senders und MS Direct haben die Lösung für Online-Shops & Francine Dammholz ist als ehemalige Zöllnerin und mit zollcoaching.de bekannt für profundes Wissen aus der gelebten Praxis.  

Was erwartet Dich?

  • End-to-end Paketversand UK
  • Export- und Importverzollung UK
  • Lokales Retourenmanagement UK
  • Stolpersteine aus Zollsicht
  • Zeit für Deine konkreten Fragen an die Experten

Die Experten

 Francine Dammholz
Ehemalige Zöllnerin/ Wirtschaftsjuristin LL.M /Geschäftsführerin
Keine Zollnews rundum Brexit und Co mehr verpassen: https://zollcoaching.de/newsletter

 Peter Egger
Head of Sales MS Direct Group

 Felix Hasenzahl
Team Lead Sales Seven Senders GmbH

Klingt interessant und kommt genau richtig? Sei am 20.5.21 um 14 Uhr beim Webinar „Restart GB – Was kommt nach dem Brexit“ dabei!  

Dein Zugang zum Workshop

BVOH Mitglieder bekommen den Teilnahmelink per Newsletter-Mailing.

Du möchtest teilnehmen und bist noch kein Mitglied des BVOH? Dann sende jetzt eine E-Mail an Cindy Mattern & erhalte Deinen Zugang!

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Experten-Webinar: Die Marktplätze MYTOYS GROUP & limango stellen sich vor – am 27.5.21 um 15 Uhr

MYTOYS GROUP & limango stellen sich vor

 

Sei dabei, wenn sich am 27. Mai um 15:00 Uhr die MYTOYS GROUP mit den Shops myToys, mirapodo und yomonda und dem eigenstehenden Marktplatz limango in Kooperation mit dem BVOH vorstellt.

Die MYTOYS GROUP, als Teil der OTTO GROUP, ist die Plattform für die Zielgruppe „Familie“ und deckt alle Bedürfnisse einer Familie. Das Sortiment umfasst damit nicht nur alles rund ums Kind, sondern auch Schuhe, Mode und Home & Living.

Du bist auf der Suche nach einem umsatzstarken Umsatzkanal und nach einer Partnerschaft auf Augenhöhe? Dann bieten Dir die MYTOYS GROUP und limango zusammen mit dem BVOH die perfekte Gelegenheit, herauszufinden was die nächsten Schritte sind und um Deine persönlichen Fragen zu stellen:

  • Wer sind die MYTOYS GROUP & limango – was zeichnet die Marktplätze aus?
  • Wen suchen MYTOYS GROUP & limango?
  • Welche Kategorien sind gefragt?
  • Onboarding: Wie funktioniert es und was sind die nächsten Schritte für Interessenten?

Special: Es gibt auch ein exklusives Einsteiger-Angebot für Mitglieder des BVOH!

Die Experten:

Christian Keller limango – Partner Manager & Sales Lead Marktplatz

Katrin Wiessner MYTOYS GROUP – Senior E-Commerce Consultant Fashion

Carina Drasl MYTOYS GROUP – E-Commerce Consultant Hartware

Klingt interessant und kommt genau richtig? Dann sei am 27.5.21 um 15 Uhr dabei!

Dein Zugang zum Workshop

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Webinar mit Taxdoo: One-Stop-Shop (OSS) und Fernverkäufe 2021 – am 12. Mai 2021 von 13-15 Uhr

Die größte Reform der Umsatzsteuer für den EU-Onlinehandel

Europa steht vor einer der größten Umsatzsteuerreformen für den grenzüberschreitenden Online-Handel: Wegfall der nationalen Lieferschwellen für den Versandhandel, Einführung einer europaweiten Lieferschwelle und Meldung grenzüberschreitender Fernverkäufe über das One-Stop-Shop-Verfahren ab dem 1. Juli 2021. Der Vertrieb von Produkten über Online-Shops oder elektronische Marktplätze bietet Online-Händlern den Vorteil großer Reichweite. Sobald der Vertrieb der Produkte grenzüberschreitend erfolgt, sind umfangreiche umsatzsteuerrechtliche Regelungen zu beachten, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Die bisher gültigen Regelungen werden zum 01.07.2021 europaweit gänzlich reformiert, sodass sich spätestens jetzt jeder Online-Händler mit den Änderungen der grundlegenden Prozesse der europaweiten Umsatzsteuer-Compliance befassen muss. In unserem Webinar am 12. Mai 2021 von 13-15 Uhr informieren Euch die Experten von Taxdoo über die rechtlichen Änderungen und die praktischen Auswirkungen auf Eure Compliance-Prozesse.

Was erwartet Euch?

Ihr erhaltet im Webinar einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fragen:

  • Welche Auswirkung hat der Wegfall der nationalen Lieferschwellen aller EU-Staaten?
  • Was ist der One-Stop-Shop und für wen bringt er tatsächlich eine Vereinfachung?
  • Was kann über den One-Stop-Shop gemeldet werden und was nicht?
  • Wann ist weiterhin eine lokale Registrierung notwendig?
  • Wie kann ich mich für den One-Stop-Shop registrieren und welche Erklärungspflichten gibt es im One-Stop-Shop-Verfahren?

Das Webinar beleuchtet auch die Fallstricke, die sich aufgrund der neuen Regelungen und der Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen ergeben. Die Gesetzesänderung ist für Euch als Online-Händler komplex und wird zu erhöhten Compliance-Anforderungen führen. Seid auf den 1. Juli 2021 gut vorbereitet!

Referenten

Dr. Moritz Lukas, Vice President Sales und Prokurist Taxdoo GmbH Anna-Katharina Heidbüchel, Steuerberaterin, Senior Manager Knowledge Taxdoo GmbH Taxdoo ist die Plattform für automatisierte und sichere Umsatzsteuer-Prozesse und bildet für die führenden Online-Händler in Europa neben der Abwicklung der laufenden EU-weiten Umsatzsteuer-Compliance, Intrastat und Finanzbuchhaltung noch zahlreiche weitere Compliance-Services über eine einzigartige Plattform ab. Klingt interessant und kommt genau richtig? Sei am 12.5.21 um 13 Uhr beim „Webinar mit Taxdoo: One-Stop-Shop (OSS) und Fernverkäufe 2021“ dabei!

Präsentation aus dem Workshop: 2021-05-12_BVOH-OSS

 

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Dreiviertel der Händler sehen in Amazon keinen Partner​

BVOH stellt Report mit den Ergebnissen einer Umfrage zur Beziehung zwischen Händlern und Amazon vor


Pressemitteilung: 210419_BVOH_Presse_Dreiviertel-der-Haendler-sehen-in-Amazon-keinen-Partner

Press Release (english): 210419_BVOH_Press_Three quarters of merchants do not see Amazon as a partner

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat im Dezember 2020 gewerbliche Händler zu deren Beziehung und Zusammenarbeit mit Amazon befragt. Über 1.600 Personen haben an der äußerst umfangreichen Umfrage teilgenommen und somit ergibt sich ein bisher nicht gekannter Einblick in Gepflogenheiten zwischen Amazon und den Händlern.

Der Report umfasst Erkenntnisse aus über 20 Themen- und Servicefeldern beim gewerblichen Verkaufen auf Amazon. Erstmals gibt es Zahlen zu der Zusammenarbeit mit Amazon sowie der Nutzung von diversen Services wie Buy Box, FBA (Fulfilment by Amazon), Prime durch Verkäufer (SFP), Amazon Pay und Händlersupport. Auch Maßnahmen wie Abmahnungen, Artikellöschungen, Paper-of-Action (POA), Geldeinbehalt und Kontosperrungen werden ausgiebig analysiert. Das Beratungsunternehmen p.digital gmbh wurde mit der Durchführung und Auswertung beauftragt. Die Ergebnisse können unter www.p.digital/shop erworben werden.

Über alle Themen zeigt sich, dass die Händler mit der Unterstützung durch Amazon äußerst unzufrieden sind. 78% der Händler sehen eine schwierige bis keine Partnerschaft. Maximal 5% der Händler erhalten eine zufriedenstellende Unterstützung durch den Händlersupport. Die Händler geben gleichzeitig an, durchschnittlich 51,2% des Unternehmensumsatzes durch Amazon zu erwirtschaften, wodurch die Abhängigkeit der Händler vom Geschäft auf Amazon deutlich wird. Bei Händlern, die mehr als 5 Jahre auf Amazon verkaufen steigt diese Abhängigkeit auf 55%.

Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel meint dazu: „Die Händler, mit ihren durchschnittlich 11 Mitarbeitern, haben ihre betriebliche Planung darauf ausgerichtet, dass die eingekauften Waren über Amazon verkauft werden. Wenn Amazon nun durch Artikellöschung, falscher Preisfehler-Sperrung, Vertriebsbeschränkung, Geldeinbehalt bis hin zu Kontosperrung den Verkauf unterbindet, muss es wenigstens möglich sein, von Amazon einen eindeutigen Grund zu erfahren und mit einem Mitarbeiter bei Amazon eine Lösung zu finden.“

Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie schwierig es ist, über Amazon erfolgreich zu verkaufen:

Um die sogenannte Buy Box zu erhalten, geben die Händler an, dass der Verkaufspreis 22,3% günstiger sein muss als das vergleichbare Angebot vom Händler Amazon.
44% der Händler geben an, dass sie am Verkauf eines Markenproduktes gehindert werden, wobei 78% der Händler sagen, dass Amazon diese Verkaufsbeschränkung ausspricht.
80% der Händler haben auf Amazon schon Erfahrung mit Artikellöschungen gemacht und fast immer, wenn es um den Vorwurf des Verkaufs von Testern, Proben, gebrauchten Artikeln anstatt Neuware oder sogar Fake-Produkten geht, war dieser Vorwurf unberechtigt.

Aus Sicht des BVOH ist der Umgang seitens Amazons mit sogenannten Preisfehlern ein sehr problematisches Vorgehen. Mehr als zwei Drittel der Händler geben an, dass Amazon nicht näher bekannte Algorithmen nutzt, um den Verkaufspreis vorzugeben. Mit sogenannten Niedrigpreis- bzw. Hochpreisfehlern drängt Amazon den Händler dazu, einen bestimmten Preis für das Angebot anzugeben. Präsident Oliver Prothmann sagt dazu: „Amazon wirkt kartellrechtswidrig auf die Freiheit der Preisgestaltung des Händlers ein. Ohne die Kenntnis z.B. von Einkaufskonditionen, Kostenstruktur und Verfügbarkeit, die den Verkaufspreis beim Händler bestimmen, meint Amazon vorgeben zu können, was der Verkaufspreis sein soll. Dieser weitere Eingriff seitens Amazons in die Freiheit des Handels muss aufhören.“

Die größte Bedrohung für einen Händler ist eine Kontosperrung. Fast ein Viertel der Händler geben an, dass in den letzten 12 Monaten ihr Konto durch Amazon gesperrt wurde. Über zwei Drittel der Händler haben erst am Tag der Sperrung davon erfahren und wurden nicht vorab von Amazon gewarnt.

Diese und viele weitere Ergebnisse zeigen auf, dass Amazon kein rechtskonformes Handeln ermöglicht und auch, dass Amazon sich nicht an die Absprachen mit dem Bundeskartellamt (Juli 2019) sowie die EU Platform-to-business Verordnung (P2B-Verordnung) hält.

Der Bundesverband Onlinehandel fordert Amazon auf, die Beziehung mit den Händlern zu reformieren und mit eindeutiger und klarer Kommunikation die geschäftliche Zusammenarbeit zu erneuern. Des Weiteren sollten alle Algorithmen überarbeitet werden, damit die Händler nur noch mit wirklichen Fehlleistungen konfrontiert werden. Drittens fordert der BVOH von Amazon, dass ein rechtskonformes Handeln auf Amazon möglich sein muss und überall, wo Amazon dieses nicht gewährleistet, Amazon selbst die Verantwortung übernimmt (Verursacherprinzip).

Von der Bundesregierung fordert der BVOH eine Vollzugsbehörde zur Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen wie z.B. der P2B-Verordnung. Was helfen Gesetze, wenn sie nicht eingehalten werden?

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KEIN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit dem Grünen Punkt in Frankreich ab dem 1. April 2021

Update Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer

15.4.21 PRO Europe sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt. Das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hat dem am 15. März 2021 stattgegeben.

Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.

Es gibt also aktuell KEINEN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit dem Grünen Punkt in Frankreich, geplant war das ab dem 1. April 2021.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hat ein detailliertes Merkblatt zu den Kennzeichnungen „Triman“ und „Grüner Punkt“ in Frankreich herausgegeben. Sie können es kostenlos anfragen.

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Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/

BVOH-Facebook & Instagram Shopping Workshop

Sei dabei, wenn sich am 3. März um 16:30 Uhr Facebook / Instagram Shopping in Kooperation mit dem BVOH vorstellt und mit Dir Deinen ersten Artikel live bringt.

Interaktiver Workshop mit Experten von Facebook/ Instagram

Hast Du schon oft darüber nachgedacht, die Kanäle Facebook & Instagram zu nutzen, bisher aber nicht den Anfang gemacht?

Der BVOH bietet Dir in Kooperation mit Facebook und Instagram die perfekte Gelegenheit, das zu ändern. 

In unserem Workshop geben wir Dir eine detaillierte Anleitung, wie du Deinen Online Verkauf in ein einheitliches Shopping Erlebnis für Facebook und Instagram verwandeln kannst.

Experten von Facebook/ Instagram zeigen Dir:

  • wie Du Deinen Shop gestalten,
  • Deine Kunden Weltweit erreichen und
  • auf Dich aufmerksam machen kannst.

Nutze die Gelegenheit: Stelle Deine Fragen den Fachexperten von Facebook / Instagram rund um FB/ IG Shopping!

Nach einem kurzen Willkommen von Kai Herzberger (Group Director DACH & EMEA | Commerce, Marketplaces & Disruptors / VCs) & Oliver Prothmann (Präsident Bundesverband Onlinehandel e.V.)

…wird es praktisch!

Durch den Workshop leiten uns:

  • Nadine Neubauer – Product Marketing Manager Central Europe
  • Roman Linker – Client Solutions Manager Marketplaces, DACH Commerce
  • Max Riemschneider – Client Solutions Manager Fashion Platforms, DACH Commerce

Voraussetzungen

Du willst interaktiv mitmachen?
Folgende Voraussetzungen braucht es, um einen Katalog mit einem Beispiel-Produkt im Workshop anzulegen:

Überprüfe bitte vorab:

Klingt interessant und kommt genau richtig?
Dann sei am 03.03.21 um 16:30 Uhr dabei & registriere Dich aktiv für den Workshop!

Dein Zugang zum Workshop

Sende jetzt eine E-Mail an Cindy Mattern & erhalte Deinen Zoom-Zugang!

Ergänze folgende Angaben:
E-Mail-Adresse:
Vorname:
Nachname:
Unternehmen:
Ja, die oben genannten Voraussetzungen habe ich überprüft.

BVOH – Wer wir sind:


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/

ecosistant bietet in Kooperation mit dem BVOH Sonderkonditionen

ecosistant – Wer wir sind und was wir machen

B2C Onlineshops, die an Endkunden im (EU-) Ausland liefern, müssen die Verpackungsgesetze in ihren Zielländern beachten. Dabei unterscheiden sich die Vorgaben für Onlinehändler von Land zu Land teils deutlich.

Prinzipiell gilt in jedem Land das „Polluter Pays“-Prinzip. Das bedeutet, dass „Inverkehrbringer“ von Produkten sich an einem nationalen Entsorgungs-System beteiligen und Gebühren für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen.

Bei ecosistant erhalten Sie einfache Schritt-für-Schritt Anleitungen und Empfehlungen für Recycling-Systeme in jedem Land. So haben Sie stets die notwendige Transparenz, die Verpackungsgesetze in Europa zu erfüllen.

ecosistant bietet in Kooperation mit dem Bundesverband Onlinehandel e.V. Sonderkonditionen

So funktioniert’s:

  • Den digitalen ecosistant-Service für Ihre Zielmärkte oder für ganz Europa mit Gutscheincode ecosis10bvoh buchen und 10% sparen: https://www.ecosistant.eu/services/
  • Für jedes Land einen kurzen Online-Fragebogen ausfüllen (Verpackungsmengen, Verpackungsarten, Jahresumsatz, etc.)
  • Sie erhalten sofort eine Übersicht, wie Sie Ihre individuellen Verpflichtungen zum Verpackungsrecycling in jedem Land erfüllen können, inkl. Ansprechpartner & Kostenschätzung für jedes Land
  • Mitglieder des Verbandes wenden sich an mailto:mattern@bvoh.de und erhalten einen erweiterten Rabatt-Gutschein in Höhe von 20%

Ihre Vorteile mit ecosistant:

  • Digital: ecosistant ist der erste digitale Berater und steht Ihnen jederzeit zur Seite
  • Zeitersparnis: Keine langen und stetig wiederkehrenden Recherchen mehr nötig
  • Transparenz: Sehen Sie auf einen Blick welche Vorschriften für Ihren speziellen Fall gelten
  • Agilität: Der Service hält Sie stets über Änderungen in Ihren Zielmärkten up-to-date und passt sich Änderungen Ihres Unternehmens an
  • All-in-One: Durch künftige Updates wird ecosistant um Compliance-Guides für Elektrogeräte, Batterien und Textilien erweitert und so zur All-in-One-Consulting-Plattform für Umweltcompliance im E-Commerce

Die Website: https://www.ecosistant.eu/

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/



Kurzbefragung in Zusammenarbeit mit TextilWirtschaft

10 Fragen der Textilwirtschaft (Deutscher Fachverlag GmbH)

Der BVOH unterstützt mit der Auswertung der Antworten den stationären Handel. 

Sie sind stationärer Händler und verkaufen auch auf Onlineplattformen?

Dann richtet sich die Umfrage der Textilwirtschaft direkt an Sie.

Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und unterstützen Sie mit Ihren Antworten den geplanten Artikel. Die Redaktion freut sich auch über die Möglichkeit Sie kontaktieren zu dürfen. Hinterlegen Sie dazu gern Ihre Daten in Punkt 10 der Umfrage.

Und natürlich ist das Teilen der Umfrage mehr als erwünscht!

BVOH – Wer wir sind


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. wurde am 8. April 2006 in Dresden gegründet. Wir verstehen uns als Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) und arbeiten an der Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle Beteiligten. Bei uns ist der Mittelstand des Onlinehandels zu Hause.

Werde Mitglied und bringe Dich tatkräftig ein: https://bvoh.de/mitglied-werden-im-bvoh/