Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Hilfreiche Tipps: Wie wehre ich mich erfolgreich gegen Privatgewerbliche?

Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür und es soll in den Kassen der Händler klingeln. Diese Chance wittern nicht nur die Onlinehändler, sondern auch die ganzen illegalen Privathändler, die eigentlich ein Gewerbe angemeldet haben sollten und natürlich auch den Verbrauchern sämtliche Rechte einräumen müssen. Auch für sie beginnt jetzt die Hochsaison. Und das sehr zum Ärgernis der ordentlichen und seriösen Händler. Was könnt ihr dagegen tun und wie könnt ihr euch wehren? Hier Tipps, die euch helfen sollen.

Was ist ein privatgewerblicher Händler?

Kurz und knapp: Es ist eine Privatperson, die in einem so großen Umfang Handel treibt, das sie eigentlich ein Gewerbe angemeldet haben müsste. Jedoch verzichtet sie darauf oder verschweigt es. Warum macht sie das? Im Wesentlichen geht es hier um 2 Vorteile:

Erstens, sie möchte keine Steuer abführen, d.h., der privat gewerbliche Händler hinterzieht Steuern.

Zweitens möchten diese Händler den Verbrauchern ihre ihnen zustehenden Rechte vorenthalten. Da wären z.B. das lästige Widerrufsrecht oder auch das Gewährleistungsrecht.

Damit erschleicht sich der privatgewerbliche Händler eine Fülle an Vorteilen, die dem ordentlich handelnden Unternehmer nicht zur Verfügung stehen. Und diese sind tatsächlich sehr gewichtig. Allein ein Wegfall der Retouren und der damit verbundenen Kosten geht schnell in die Tausende pro Monat.

Das Gesetz und die Gerichte haben hier noch keine eindeutige Regelung gefunden. Der BGH hat sich bereits 2008 damit auseinandergesetzt und Folgendes formuliert:

„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“ (Quelle: Az. I ZR 3/06)

(Quelle: M2M Kommunikation)

Unternehmen oder Unterlassen? Das ist hier die Frage.

Gerade Kleinsthändler, die tatsächlich am meisten unter den Privatgewerblichen leiden, schreien allzuoft “Leben und leben lassen” oder “Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.”

(Quelle: Wortfilter Facebook-Gruppe)

Diese Haltung ist aus unternehmerischer Sicht schlicht falsch. Jeder Händler hat den Anspruch auf einen fairen Wettbewerb und es gibt eine Reihe an Gesetzen, die die Unternehmer schützen. Diese müssen in solchen Fällen angewendet werden. Und das muss der betroffene Online-Händler schon selbst in die Hand nehmen.

Viele Händler würden es gerne sehen, wenn die Plattform ihnen die Arbeit abnehmen und zugleich Polizei, Richter & Henker spielen würde. Das ist aber aus Marktplatzsicht nicht wünschenswert. Die Plattformen halten sich raus.

Fazit: Der Unternehmer muss selbst tätig werden und etwas unternehmen. Das ist auch richtig so.

Tipp 1: Kontakt suchen

Das erste Weg sollte der direkte Kontakt zum illegal tätigen Händler sein. Das könnt ihr z.B. auch über einen eBay-Gast-Account machen, so dass ihr selbst als Händler anonym bleibt. Eine freundliche Mail und das Aufzeigen der Risiken kann Wunder wirken. Wird es aber wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht, denn viele dieser Privatgewerblichen wissen sehr wohl, was sie falsch machen.

Tipp 2: Die Ämter

Das Gewerbeamt, das Ordnungsamt und das Finanzamt sind nur einige Verwaltungseinrichtungen, die sich für illegales unternehmerisches Handeln interessieren könnten. Aber: Dazu müsst ihr die Hosen runter lassen. Eine anonyme Meldung wird nur sehr schleppend bearbeitet. Jedoch könnt ihr etwas ‘drive’ einbringen, indem ihr über euren Rechtsanwalt die Meldung formulieren lasst. Er wird dann ggf. auch noch weitere Möglichkeiten aufzeigen, z.B. eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Bei Meldungen über einen Rechtsanwalt bleibt ihr anonym.

Wenn ihr die Sache selbst in die Hand nehmen wollt, dann liefert dem Amt vollständiges und umfassendes Material, so dass es den Beamten leicht fällt, die Situation zu überblicken.

Tipp 3: Die Abmahnung über einen Rechtsanwalt

Das ist die schnellste und effektivste Möglichkeit, sich gegen einen privatgewerblichen Händler zu wehren. Meistens vergehen nur Wochen und seine Angebote sind ‘offline’ oder er hat den Account und seine Angebote den gewerblichen Anforderungen angepasst. Habt ihr einen guten Anwalt, so fragt er vorher die Schufa ab und ihr habt somit auch das Kostenrisiko minimiert. Denn: Sollte der Privatgewerbliche kein Geld haben, so bleibt ihr als Kostenschuldner auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Daher: Vorher prüfen, ob er Geld hat.

Warum nutzen denn die meisten Händler nicht diese einfach Möglichkeit? Sie haben Bedenken, dass ihnen ihre Aktion auf die Füße fallen könnte. Zum einen fürchten sie, dass sie selbst etwas falsch machen, zum anderen haben sie Sorge, dass der private Händler durch ‘Black Hat’-Praktiken ihren Account in Gefahr bringen könnte.

Duschen, ohne nass zu werden, geht halt nicht. Ja, theoretisch bestehen diese Risiken, in der Praxis habe ich jedoch noch nie einen solchen Fall erlebt. Da ist sie dann wieder die ‘German Angst’. Jeder kann und muss das Risiko für sich selbst einschätzen daher: ‘It’s up to you’.

Tipp 4: Der Abmahnverein

Die meisten kennen einen recht bekannten Abmahnverein, den IDO® Verband e. V.. Die Mitgliedschaft kostet 96,00€ im Jahr. Unter einem solchen Deckmantel könnt ihr dann auch abmahnen (lassen). Ihr bleibt anonym.

Fazit: Es ergibt wenig Sinn, sich laufend über die ‘bösen’ Privatgewerblichen zu beschweren. Ihr seid selbst Unternehmer, also unternehmt etwas was! Eure Arbeit nimmt euch niemand ab.

Ich bin dann mal weg: Alles Gute! – Steffen Griesel verlässt Plentymarkets

Manche Mails überliest man einfach nicht. Da schickte Steffen Griesel doch heute eine Mail mir dem Header “Ich bin dann mal weg: Alles Gute!”. Nein, es ist kein Scherz. Steffen Griesel verlässt Plentymarkets.

Und das ist die Mail

Liebe Geschäftsfreunde und plentyPartner,

nach 10 Jahren verlasse ich heute die plentymarkets GmbH in meiner Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer und wende mich neuen Projekten zu.

Aus dem damals 7-köpfigen Startup-Team hat sich ein erfolgreiches Unternehmen mit rund 150 Mitarbeiter/innen entwickelt. Und da man bekanntlich gehen soll, wenn es am schönsten ist, möchte ich mich auf diesem Wege herzlich bei Dir für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken.

Alles Gute für die Zukunft!

Steffen

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Griesel
Geschäftsführer (CCO)

Büro: 0561 – 98 *** ***
Mobil: 0170 – ** ** * **
Mail: ****@plentymarkets.com

Was soll ich sagen?

Nichts, ich bin sprachlos. Nach anfänglichen ‘Startherausforderungen’ habe ich Plentymarkets schon lieb gewonnen. Steffen war mir mit seiner sehr offenen und freundlichen Art immer ein angenehmer Gesprächspartner. Schade das du gehst Steffen.

Ich wünsche dir ganz viel Glück, Gesundheit und Erfolg. Du kannst mit deinem Bruder und deinem Team auf einen großen Erfolg blicken. Well done.

E-Commerce Geschäftsklimaindex: Gute Laune macht sich breit

Plentymarkets veröffentlicht 3 mal jährlich den E-Commerce Geschäftsklimaindex. Im Gegensatz zur Vorsaison hat sich die Stimmung verbessert. Händler hoffen auf ein starkes letzes Quartal.

Nach den Ergebnissen vom Frühjahr und Sommer 2017, die weniger gut ausfielen, erholt sich die Stimmung der Händler zum Herbst wieder deutlich: Mit 72,82 Punkten erreicht der 10 plentymarkets E-Commerce Geschäftsklimaindex den Höchststand des Jahres. Der Index verbleibt dabei im positiven Bereich zwischen 50 und 100 Punkten der Skala.

Deutliche Besserung der Stimmung

Sowohl die aktuelle Stimmung der Händler als auch deren Einschätzung des kommenden Halbjahres haben sich dabei deutlich verbessert. Vor allem die Bewertung der aktuellen Situation fiel in diesem Quartal deutlich positiver aus: Während im Sommer noch jeder Fünfte seine Lage als schlecht bewertete (20,35%) halbiert sich dieser Anteil fast auf 11,83%. Gleichzeitig steigt der Anteil der positiven Bewertungen von einem Drittel (33,33%) auf knapp die Hälfte der Befragten (47,34%).

Betrachtet man jedoch die Veränderung der Stimmung bezogen auf die Größe der Händler, so wird eine sehr unterschiedliche Entwicklung sichtbar: Während die selbstständigen Händler ohne Mitarbeiter ihre Stimmung um 11,52 Punkte verbessern konnten, stagnierte gleichzeitig der Index der Firmen mit 11 oder mehr Personen (-1,39 Punkte). Trotzdem liegt die Stimmung der 1-Personen-Unternehmen mit einem Indexwert von 60,97 in der aktuellen Umfrage weiterhin deutlich unter den 80,62 Punkten der Händler mit 11 oder mehr Mitarbeitern.

Kleinere Unternehmen stärker saison-abhängig

Weitet man die Betrachtung auf die vorangegangenen Umfragen aus, so lässt sich feststellen, dass die Unternehmen mit 11 oder mehr Mitarbeitern generell eher Saison-unabhängig sind und gleichmäßig auf einem hohen Niveau verharren. Auf der anderen Seite sind die 1-Personen-Unternehmen besonders stark von den saisonalen Veränderungen betroffen, was sich in starken Veränderungen in der Stimmung zwischen den Jahreszeiten auswirkt.

Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer (63,64%) beschäftigt auch im 10. Index 1 bis 10 Mitarbeiter. Am stärksten waren unter den Umfrageteilnehmern die Branchen Kleidung/Schuhe/Accessoires (18,40%), Sport / Freizeit (8,59%) und Heimwerken/Werkzeuge/Gartengeräte (7,98%). Kleidung/Schuhe/Accessoires setzt sich mit fast 20% also deutlich von den anderen Branchen ab, mit einem doppelt so großen Anteil wie die zweit meist vertretene Branche.

Methodik des Plentymarkets E-Commerce Geschäftsklimaindex

Der plentymarkets E-Commerce Geschäftsklimaindex entspricht üblichen Berechnungen zur Konjunkturerwartung: Die Teilnehmer bewerten ihre aktuelle Situation und ihre Geschäftslage in den nächsten sechs Monaten mit „gut“, „befriedigend“ oder „schlecht“. Der Index wird anschließend aus den jeweiligen Salden der „guten“ und „schlechten“ Angaben errechnet und anschließend auf einen Bereich von 0 – 100 normiert. Dabei gilt: Werte von 0 bis 50 zeigen an, dass mehr Händler die Lage negativ einschätzen als positiv. Der Wert 50 zeigt an, dass zwischen den beiden Positionen ein absolutes Gleichgewicht herrscht. (Quelle: Blog Plentymarkets)

Und bei euch so?

Wie ist bei euch die Laune? Wir das was dieses Jahr? fette Beute gemacht? Oder eher hängen im Schacht?

Black Friday: Exklusiv-Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Hogertz

Die auf Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Hogertz LLP vertritt die Inhaberin der deutschen Marke ‘Black Friday’.  Da der nächste ‘Black Friday’ ja mit dem 24. November vor der Tür steht, freut es mich, dass einer der Kanzleipartner, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hogertz, sich für ein Interview auf Wortfilter bereit erklärt hat.

Aktuell stellten bereits viele Händler in der Wortfilter-Facebook-Gruppe die Frage, wie denn dieses Jahr mit den Herausforderungen rund um die eingetragene Marke ‘Black Friday’ umzugehen ist. Hierzu veröffentlichte ich kürzlich den Artikel: Black Friday – was geht dieses Jahr?– Aber nun zu dem Interview:

Erst einmal recht herzlichen Dank, Alexander, dass du dir die Zeit genommen hast, uns die Fragen zu beantworten.

(Quelle: hogertz.com)

Deine Kanzlei hat seinen Sitz in Berlin, du bist aber geborener Kölner und bist auch im Herzen des Rheinlands ausgewachsen. Wer mehr über deine Kanzlei und deinen Werdegang wissen möchte, kann sich auf deiner Internetseite www.hogertz.com umschauen.

Frage: Letztes Jahr gab es einen enormen Wirbel um die Marke „Black Friday“. Was war dran an der Aufregung?

Die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong hat die 2013 angemeldete Wortmarke „Black Friday“ exklusiv an die Black Friday GmbH lizenziert. Die Black Friday GmbH betreibt seit Jahren sehr erfolgreich die Plattform www.blackfridaysale.de (BlackFridaySaleDE) und ist damit quasi ein natürlicher Partner für den deutschen Markt. Wie jeder Markeninhaber setzte sie sich gegen Verletzungen ihrer Marke zur Wehr, dies allerdings mit Augenmaß. Das war und ist markenrechtlich nicht nur völlig üblich, sondern sogar notwendig. Wer seine Marke nämlich nicht verteidigt, dem drohen Schutzeinbußen oder gar der Verlust der Marke. Kein verständiger Markeninhaber würde dies riskieren. Darüber hinaus darf die Lizenznehmerin der Marke und selbstverständlich auch sämtliche der zahlreichen Unterlizenznehmer, worunter sich u.a. der Axel Springer Verlag (BILD Black Friday) befindet, erwarten, dass die Marke vor unberechtigtem Gebrauch geschützt wird.

Frage: Also viel Lärm um nichts?

Im Prinzip ja. Um das ganze Theater um die Markenrechte zu verstehen, muss man aber die dahinterstehenden Interessen im Blick haben. Die Aufregung wurde im Wesentlichen durch einen Wettbewerber der exklusiven Lizenznehmerin der Marke ausgelöst. Bei genauerer Betrachtung fand die Dramatisierung des Vorgangs lediglich bei einigen Online-Medien statt, während der Printbereich – wenn überhaupt – eher sachlich-neutral und der Rundfunk meines Wissens überhaupt nicht berichtete. Der Grund dafür ist simpel: Im Online-Bereich existiert ein starkes Eigeninteresse, die Marke schlechtzureden, weil sie durch die Existenz der Marke ihre gewinnträchtigen Affiliate-Deals unter Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ in Gefahr sehen. So hatten im vergangenen Jahr selbst bekannte Online-Newsportale mit reißerischer Aufmachung äußerst negativ über die Marke, die Markeninhaberin und die exklusive Lizenznehmerin der Marke berichtet. Bei genauerem Hinsehen entpuppten sich diese Newsportale aber als Wettbewerber der Markenlizenznehmerin, weil sie eigene Verkaufsveranstaltungen unter Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ durchführten. Das Perfide dabei war, dass sie in ihren Veröffentlichungen weder ihr eigenes geschäftliches Interesse an der negativen „Berichterstattung“ im Zusammenhang mit der Marke kenntlich machten noch ihr finanzielles Interesse an der Verkaufsveranstaltung selbst deutlich werden ließen. Es handelte sich bei diesen Verkaufsveranstaltungen nämlich um Affiliate-Deals, die dem Leser dreist als redaktionelle Berichterstattung verkauft wurden. Erwartungsgemäß hat das Landgericht Berlin diese Praxis auf Antrag der Markenlizenznehmerin verboten.

Frage: Wie sieht denn aus deiner Sicht die Perspektive für dieses Jahr aus? Wird die Markeninhaberin ihre Rechte weiter durchsetzen oder wird sie sich der negativen Stimmung beugen?

Wir haben es hier mit einer eingetragenen Marke zu tun. Trotz einiger Anträge auf Markenlöschung existiert die Marke weiter fort. Dazu muss man wissen, dass Markenlöschungen eher selten sind. Die Markenämter sind nämlich bereits bei Anmeldung einer Marke zur sorgfältigen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen gehalten, was auch geschieht. Als die Marke im Jahre 2013 angemeldet wurde, hielt das Markenamt die Marke für eintragungsfähig. Diese Einschätzung halten wir für zutreffend, weil die Bezeichnung „Black Friday“ den angesprochenen Verkehrskreisen, womit die Gesamtbevölkerung gemeint ist und nicht einige besonders gut informierte Personen, zum Zeitpunkt der Markenanmeldung schlichtweg unbekannt war. Aus diesem Grund ist die Markeninhaberin sehr zuversichtlich, dass die Löschungsanträge zurückgewiesen werden. Es dürfte daher nachvollziehbar sein, dass die Markeninhaberin den Markt sehr genau beobachtet und ihre Markenrechte in diesem Jahr noch wesentlich stärker durchsetzen wird.

Alexander, vielen Dank. Es bleibt spannend und die Branche wird auch weiterhin die Entwicklungen rund um ‘Black Friday’ beobachten. Wir sind alle neugierig, wie sich die aktuellen Verfahren entwickeln werden.

Amazon News: Sehr gute Zahlen für das Q3 & Kurssprung nach oben

Amazon veröffentlichte heute nach Börsenschluß seine Zahlen für das Q3/2017. Analysten warnten, Amazon könnte Prognose nicht erfüllen. Aber dem ist nicht so. Der Handelsriese übertrifft alle Erwartungen. Die Aktie springt nachbörslich in die Höhe.

34% Plus gegenüber dem Vorjahr

Der Umsatz im abgelaufenen Q3 lag bei fast 44 Mrd. US$. Ein Anstieg von 34% ggü. dem Vj. Analysten erwarteten lediglich einen Umsatz von gerade einmal 41 Mrd US$.

Guter Gewinn pro Anteilschein

Der Gewinn pro Aktie lag unverändert zum Vorjahr bei 0.52 USD$. Allerdings übertraf er die Schätzungen der Analysten bei weitem. Diese würfelten gerade einmal 0.03 bis 0.05 US$ per Share.

Und schon ging der Kurz durch die Decke

(Quelle: marketwatch.com)

Nachbörslich sprang der Kurz um 6% in die Höhe. Das lag an dem nicht erwarteten Gewinn.

“In the last month alone, we’ve launched five new Alexa-enabled devices, introduced Alexa in India, announced integration with BMW, surpassed 25,000 skills, integrated Alexa with Sonos speakers, taught Alexa to distinguish between two voices, and more. Because Alexa’s brain is in the AWS cloud, her new abilities are available to all Echo customers, not just those who buy a new device,” sagte Jeff Bezos im ‘Earning Call’

Was erwartet der Riese für Q4

  • Wachstum in Q4 zwischen 28 bis 38% auf max. 60.5 Mrd. US$ Umsatz
  • Reibach zwischen 300 Mio. US$ und 1.65 Mrd. US$ (Vj.: 1.3 Mrd. US$)

Analysten erwarten für das Q4 einen Umsatz von 58.75 Mrd. US$

Plentymarkets versucht sich an eBay SEO

Mit Atila Szekely hat Plentymarkets schon seit Jahren einen guten Kenner rund um das Thema eBay SEO. Konsequent, dass der Transaktionsdienstleister nun auch ein Plugin veröffentlicht hat, um Händlern bei der Analyse und Optimierung ihrer eBay-Angebote Unterstützung zu bieten. Well done. Die Plugins stehen nur Plentymarkets-Nutzern zur Verfügung.

2 Plugins+ 1

Insgesamt wird Plentymarkets dieses Jahr noch 3 eBay SEO Plugins veröffentlichen. 2 sind seit gestern live, eines steht noch in den Startlöchern. Die Plugins können von Plenty-Kunden kostenfrei genutzt werden. Sie setzen im Wesentlichen den Bereich der eBay API ein, der nur durch Nutzertoken zugängig ist.

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Das Marketing Plugin

Innerhalb des Plenty-Systems können Händler nun auch Marketingkampagnen buchen. Bisweilen war das den Sellern nur über die eBay-Seite möglich. Das hatte zur Konsequenz, dass den Verkäufern wichtige Informationen in ihrem ERP fehlten. Nunmehr lassen sich die Verkaufs-Aktionen vollständig in das Plentymarkets-System integrieren. Hier erfahrt ihr mehr über dieses Plugin: https://marketplace.plentymarkets.com/plugins/markets/ebaymarketing_5158

(Quelle: Plentymarkets)

Spannend und gut finde ich dieses Plugin

Das Analyse-Plugin zeigt euch basierend auf einem Angebot die verschiedenen Traffic-Quellen an. Das ist sehr spannend, denn dadurch könnt ihr weit vor dem Ranking-Check bereits erkennen, welche Auswirkungen auf welche Traffic-Quelle eine SEO oder Marketing-Kampagne hat.

Ferner könnt ihr den Traffic im Verhältnis zu euren Sales betrachten. Großartig, wenn ihr den Erfolg von Kampagnen messen möchtet.

(Quelle: Plentymarkets)

Ich empfehle allen Plenty-Kunden, diese beiden kostenlosen Plugin zu nutzen. Berichtet doch einmal über eure Erfahrungen mit den beiden Tools.

Und hier könnt ihr noch mehr erfahren: https://marketplace.plentymarkets.com/plugins/markets/EbayAnalytics_5144

“Durch die Pluginfähigkeit können wir selbst und unsere Partner Erweiterungen für plentymarkets sehr einfach bereitstellen und über den plentyMarketplace allen Anwendern zugänglich machen. Die beiden neuen Plugins zur Analyse der Ebay-Angebote und zur Verwaltung der Ebay-Verkaufsaktionen sind dafür zwei aktuelle Beispiele. Wir sehen gerade bei Ebay sehr viel ungenutztes Potenzial, welches viele Händler schlicht liegen lassen. Durch die Integration der Verkaufsaktionen direkt in plentymarkets unterstützen wir unsere Händler dabei kurzfristig, Umsatzzuwächse generieren zu können. Mit dem Ebay Analytics Plugin stellen wir in der ersten Version die Besucherströme dar und verknüpfen diese in der nächsten Version mit den Verkäufen, damit der Händler einfacher Defizite feststellen kann. Weiterhin veröffentlichen wir in Kürze ein Plugin, welches klare Handlungsanweisungen zur Optimierung einzelner Ebay Angebote vorschlägt.” (Jan Griesel, CEO & Founder Plentymarkets)

Plentymarkets kündigt einen Artikel-Check an

Baygraph hat ja bereits seit einigen Wochen einen Artikel-Check im Einsatz. Ein Extrakt hieraus ist der kostenlose Mobile-Check. Die Entwicklungen sind zunächst einmal keine Raketenwissenschaft, fragen und vergleichen sie zunächst ja nur ein paar Parameter des gelisteten Artikels ab. Komplexer wird das Tool erst dann, wenn es umfangreiche Handlungsanweisungen formulieren soll oder wenn eine Vielzahl an externen Daten zur Bewertung eines Listings benötigt werden.

Auch Afterbuy hat ja mit seiner SEO-Tool-Box diesen Ansatz bereits sehr gut verfolgt. Ich finde es großartig, dass sich nun auch Plentymarkets dieser Herausforderung stellt. Für die eBay-Händler ist diese Entwicklung zu begrüßen und es wäre außerordentlich, wenn noch weitere Transaktionsdienstleister, wie z.B. JTL oder Dreamrobot, dieser Idee folgen würden.

Mein Vorschlag: Macht als Seller bei euren Dienstleistern Druck. Dann bewegen sie sich auch. Hoffentlich.

Amazon Business startet Business Prime-Versand

• Business Prime-Versand bietet kostenlosen Premiumversand ohne Mindestbestellwert
• Tarife richten sich nach Nutzer-Zahl innerhalb des Unternehmens
• Alle Nutzer eines Amazon Business-Kontos profitieren von Versandvorteilen

Amazon Business startet Business Prime-Versand

Amazon Business bietet Unternehmen ab sofort den Business Prime-Versand, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, die allen Nutzern eines Amazon Business-Kontos kostenlosen Premiumversand ohne Mindestbestellwert ermöglicht. In Deutschland erhalten Geschäftskunden ihre Bestellungen mit Business Prime-Versand am nächsten Tag.

Kunden können unter folgendem Link mehr erfahren oder sich für eine 30-tägige Probe-Mitgliedschaft anmelden: www.amazon.de/businessprimeversand

„Der Business Prime-Versand kombiniert die breite Auswahl der Produkte bei Amazon Business mit der Geschwindigkeit und Bequemlichkeit, die Prime-Kunden bereits kennen und schätzen“, sagt Sam Nicols, Director Amazon Prime Deutschland. „Die Einführung von Business Prime-Versand ist eine wertvolle Ergänzung, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten ist.“

Die Kosten für die jährliche Mitgliedschaft des Business Prime-Versandes orientieren sich an der Nutzer-Zahl des jeweiligen Business-Kontos: 200 Euro für bis zu 10 Nutzer, 500 Euro für bis zu 100 Nutzer und 4.000 EUR für mehr als 100 Nutzer. Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. Sobald der Konto-Administrator die passende Mitgliedschaft sowie die Nutzer im Unternehmen auswählt, werden diese per E-Mail über die Aktvierung des Business Prime-Versandes informiert. Jeder neue Nutzer, der zu einem bestehenden Konto mit Business Prime-Versand hinzugefügt wird, profitiert automatisch von diesem Vorteil.

„Mit Business Prime-Versand können gewerbliche Kunden mit mehreren Nutzern ihren wachsenden Beschaffungsbedarf erfüllen und sich auf die komfortable Lieferung ihrer Bestellung verlassen“, sagt Todd Heimes, Director Amazon Business EU. „In jedem Bereich ihres Unternehmens können Geschäftskunden nun schnell und einfach genau die Produkte erhalten, die sie benötigen. Gleichzeitig behalten sie immer den Überblick und die Kontrolle über ihre Ausgaben,“ ergänzt Florian Böhme, Head of Amazon Business Deutschland.

„Schneller, kostenloser Versand ist für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter sehr hilfreich“, sagt Martin Schröder von der Kummert GmbH, einem von mehr als 50.000 Amazon Business-Geschäftskunden. „Wir achten auf Schnelligkeit und die einfache Nutzbarkeit von Lösungen und Programmen, die wir innerhalb unseres Unternehmens verwenden. Wir nutzen den Prime-Versand unter anderem, weil er uns erlaubt, dringend Benötigtes schnell und unkompliziert zu beziehen. Die gesparte Zeit können wir dann für andere Arbeiten nutzen.“

Über Amazon Business

Amazon Business ist ein Marktplatz, der die für Amazon Kunden gewohnte und beliebte Produktauswahl, Komfort und Nutzen mit neuen Funktionen und einzigartigen Vorteilen für Geschäftskunden kombiniert. Über Amazon Business stehen hunderte Millonen Produkte zur Auswahl – von IT und Labor-Equipment bis zu Artikeln für den Bildungssektor und die Gastronomie. Amazon Business- Kunden profitieren zudem von einer Vielzahl an Vorteilen, wie eine spezielle Produktauswahl und Business-Preise, einen Multi-Seller-Marktplatz, Einzel- oder Multi-User-Konten, Business Prime-Versand, die Einrichtung von Freigabeprozessen, die Integration von Einkaufssystemen, eingebaute Steuerbefreiung, einen speziellen Kundenservice und vieles mehr. Auf www.amazon.de/business können sich Kunden für einen kostenlosen Amazon Business-Account anmelden.

(Quelle: Pressemitteilung Amazon)

eBay News: Die eBay Bildersuche ist jetzt live

Angekündigt wurde die Bildersuche von eBay im Juli 2017. In eBays Facebook-Messenger-Bot sowie in dem Piloten ‘Shop the Hashtag’ ist sie schon länger verfügbar. Ab heute ist die neue Bildersuche offiziell live – zunächst allerdings nur in den USA.

Devin Wenig kündigte heute das Roll Out an

Über Twitter kündigte heute eBays CEO Devin Wenig den Start des Roll Outs an. Zunächst wird die Bildersuche in den USA verfügbar sein.

(Quelle: Twitter)

Es ist zu erwarten, dass die Bildersuche noch vor dem Start des Weihnachstgeschäfts auch in Deutschland eingeführt wird.

eBay stellt die neue Bildersuche vor

In einem Video stellt eBay euch die neue in die eBay App integrierte Bildersuche vor:

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Was habt ihr zu beachten?

Lest einmal diesen Artikel. Hier habe ich bereits beschrieben, was ihr bei euren Bildern beachten solltet, wenn ihr mit der Bildersuche gefunden werden wollt: https://www.wortfilter.de/was-bedeutet-die-neue-ebay-bildersuche-fuer-eure-bilder/

Und noch mehr Hintergrundwissen

Mit einer Bildersuche könnt ihr mit Fotos nach Produkten stöbern. Die Bildanalyse nutzt künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, damit ihr passende eBay-Angebote schneller findet.

Die eBay Entwickler haben die Bildererkennung mit einem riesigen Bestand an Kundenfotos trainiert. Dadurch habe eBay einen technischen Vorteil, erklärt Mohan Patt, VC bei eBay. Dank maschinellem Lernen ist der Marktplatz in der Lage, schnell und sicher die gesuchten Produkte anhand von Fotos zu finden.

Bei eBays Imgagesearch kommt ein künstliches neuronales Netz (Convolutional Neural Network) zum Einsatz. Das Ergebnis wird mit den aktuellen Listings bei eBay verglichen – diese umfassen rund 1,2 Milliarden Produkte. Für das Ranking der einzelnen Artikel verwendet eBay die Open-Source-Plattform Kubernetes. Die ersten Gehversuche machte die Bildersuche während der “eBay Hack Week”.

eBay: Der mobile OS-Link ist anklickbar, aber andere Bugs sind noch da…

Immer wieder kamen Diskussionen zwischen den Händlern darüber auf, dass eine Abmahngefahr bei eBay besteht, da in der App-Ansicht der OS-Link nicht anklickbar sei. Mir sind zwar keine Abmahnungen bezüglich des Fehlens des Links in der mobilen Ansicht bekannt, aber faktisch ist das richtig. Der Fehler ist nun behoben.

Eine Herausforderung weniger

Damit erfüllt die App-Ansicht nun auch diese gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorschrift ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Und wenn von einem Link die Rede ist, ist auch klar, dass dieser anklickbar sein muss. Sonst wäre es kein Link, sondern nur eine URL.

     

Bisher konnten in der App die HTML-Tags nicht angewendet werden. Das hat sich nun zum Glück geändert. Wie ihr auf dem Bild erkennt, sind auch andere HTML-Tags möglich.

Damit hat es eBay geschafft, diesen Abmahngrund zu beseitigen. Das scheint aber nicht der einzige Bug zu sein, der behoben worden ist. Kürzlich wurde von Lesern kritisiert, dass in der App die Grundmengenangabe nicht dargestellt werde. Auch diese wird nun einwandfrei in der App zur Verfügung gestellt.

Noch nicht gelöst ist das Problem der fehlenden mobilen Kurzbeschreibung. Seit circa 14 Tagen wird sie in den Apps nicht mehr dargestellt. Wann es einen Bugfix geben wird, konnte eBay mir nicht sagen.

Und in den Kategorie Ansichten fehlt die Darstellung der Grundpreise. Hier soll es aber ebenfalls in Kürze einen Bug-Fix geben.

Dadurch drohen Händlern Abmahnungen oder möglicherweise Vertragsstrafen. Das ist unerquicklich und vor allem unnötig. Denn die rechtlichen Anforderungen sind eBay bekannt.

Warum passieren also immer wieder solche Fehler?

Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Es ist für die Plattformen noch immer eine Herausforderung, die Besonderheiten des deutschen und europäischen Rechts umzusetzen. Wie auch andere große Marktplätze scheitert eBay regelmäßig an den rechtlichen Besonderheiten.

Die  Seiten der Plattformen werden global entwickelt, so dass nationale und regionale Anforderungen nur mit großem Aufwand umgesetzt werden können. Und genau daran scheitert nicht nur eBay, sondern auch Amazon.

Dass aber beide es immer noch nicht schaffen, eine Arbeitsroutine einzurichten, die die Rechtssicherheit von Änderungen gewährleistet, hat schon ein wenig mit Dilettantismus zu tun. Und da nehmen sich beide, eBay und Amazon, nichts.

Was würde ich mir wünschen?

Viele Bugs sind so offensichtlich, dass es mir schwer fällt, nachzuvollziehen, warum sie nicht schneller bemerkt werden. Ich fände es großartig, wenn eBay und Amazon mehr Sorgfalt walten lassen würde und wenn sowohl Juristen als auch Anwender sich Änderungen in einer Sandbox vor einem Rollout ansehen könnten.

Alternativ fände ich es auch sehr smart, wenn es einen schnellen Bug-Fixing Prozeß nach einem Rollout geben würde.

Typisierung von Fake Bewertungen: Troll oder Scherzkeks, wer ist euch lieber?

Fake-Bewertungen sind für die meisten Online-Händler ein echtes Übel. Nicht wenige Wettbewerber oder allzu herausfordernde Verbraucher hinterlassen ihre unangenehmen Ergüsse auf euren Bewertungsprofilen. Das ist einmal die andere Seite der Medaille. Denn in dieser Studie geht es nicht darum, dass ihr oder eure Wettbewerber die eigenen Bewertungsprofile schönt. Hier geht es um gezielte Angriffe auf eure Online-Reputation.

Teuer, teuer und viel Arbeit

Was für eine Seuche, wenn ein Wettbewerber oder ‘unzufriedener’ Mensch eine Fake-Bewertung bei euch hinterlässt. Sie zerstören euren guten Ruf, kosten deshalb bares Geld und machen euch viel Arbeit.  Denn es ist nur schwer möglich, solche Fake-Bewertungen aus den Profilen zu löschen. Und im Zweifel halten sie potentielle Kunden davon ab, bei euch einzukaufen. Eine Plage halt.

Aber wie schaut’s denn aus?

Wie ist hierzulande der Status Quo von Fake-Bewertungen? Welcher Typ Mensch neigt dazu, gefälschte Bewertungen im Internet zu hinterlassen? Trusted Shops hat nun versucht, im Rahmen einer YouGov-Umfrage und Kurzstudie Antworten zu finden. Über 2.000 Teilnehmer konnten interviewt werden.

(Quelle: Trusted Shops & YouGov-Studie)

Zur Methodik: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.035 Personen im Zeitraum zwischen dem 11.10.2017 und 13.10.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Viel Geschäft, viele Bewertungen, viele Fakes

Im diesjährigen Weihnachtsgeschäft könnte jedoch die Zahl der gefälschten Bewertungen in bemerkenswerter Weise zunehmen – frei nach der Devise „Wo viel gekauft wird, wird auch viel bewertet“. So gehen vier Prozent der befragten Personen davon aus, dass sie zur Weihnachtszeit eine Fake-Bewertung schreiben werden. Immerhin 10 Prozent der Befragten sind noch unentschlossen, ob sie das konsumfreudige Treiben in den Wochen vor den Festtagen mit Fake-Bewertungen begleiten werden oder nicht.

Zu Hause nix zu melden, aber im Netz trollen

Was sind die Motive dieser Menschen, die gerade über Fake-Bewertungen hart gegen das etablierte Bewertungssystem angehen? Um sich dem Phänomen anzunähern, hat Trusted Enterprise auf Basis seiner Expertise im Management von Kundenbewertungen vier Typen von Fake-Bewertern ausgemacht und bewusst überspitzt in „Ego-Pimper“, „Digital-Rambos“, „Scherzkekse“ und „Trolle“ differenziert. Diese Typen wurden im Rahmen der YouGov-Umfrage auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis: Trolle werden mit Abstand als häufigste Verursacher (35 Prozent) von gefälschten Bewertungen für Dienstleistungen und Produkte genannt. Auf Platz zwei „kämpfen“ sich die Digital-Rambos (26 Prozent). Mit 20 Prozent folgen Ego-Pimper, knapp vor den Scherzkeksen (19 Prozent).

Der Troll

Wir kennen sie auch aus dem täglichen Leben, aber im Netz entfalten sie so richtig ihr Können: die Trolle. Hauptsache, zu irgendetwas geschrieben und am besten noch etwas richtig Mieses. Wir lieben sie. Die Trolle verarbeiten in diesem Verhalten ihren Alltag. Ihre Meinung ist im wirklichen Leben nicht gefragt und sie werden häufig zu Hause an der sehr kurzen Leine gehalten.

Trolle werden mit Abstand als häufigste Verursacher (35 Prozent) von gefälschten Bewertungen für Dienstleistungen und Produkte genannt.

Der Rambo

Es fehlt ihnen an Feingefühl, sie denken nicht nach, was sie anrichten können, und haben kein soziales Korrektiv. Also schießen sie aus allen Rohren. Und wenn sie schon einmal dabei sind, dann dichten sie auch gerne noch etwas dazu.

Auf Platz zwei „kämpfen“ sich die Digital-Rambos (26 Prozent).

Der Ego-Pimper

Ähnlich wie der Troll leidet der Ego-Pimper auch unter einen wirklich schlechtem Selbstbild. Er fühlt sich oft missverstanden und zieht viel EGO aus seinem Bewertungsverhalten. Ein kleiner Mensch halt. Und oft sehr unzufrieden.

Mit 20 Prozent folgen Ego-Pimper.

Der Scherzkeks

Zugegeben, der Typus ist mir noch nicht über den Weg gelaufen. Mit nur 19% scheint er auch kaum in der Netzwelt vertreten zu sein.

Das Schlusslicht ist der Scherzkeks (19 Prozent).

Ihr seid alle Opfer. Und nu?

Ja, erst einmal seid ihr in den Hintern gekniffen und es ist sehr schwer, gegen diese Fakes anzukämpfen. Selbst wenn ihr eine Bewertung eindeutig als Fake identifiziert, bedeutet das noch lange nicht, dass sie aus euren Profilen verschwunden ist.

Was meint Trusted Shops dazu?

“Verbraucher und Unternehmen sind Fake-Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt Möglichkeiten dagegen anzugehen. Da bei vielen Shops in Spitzenzeiten stündlich Tausende von Feedbacks eingehen, ist eine Prüfung der Bewertungen manuell nicht mehr zu stemmen. „Trusted Enterprise setzt bei der Validierung von Bewertungen unter anderem auf Künstliche Intelligenz (KI). Sie hilft uns dabei, gefälschte Bewertungen zu identifizieren“, kommentiert Daniel Feyler, KI-Experte bei Trusted Enterprise. „Doch Künstliche Intelligenz kann noch viel mehr: Mit ihr können die Meinungen zahlloser Kunden auf zentrale Kernaussagen komprimiert werden. Auf deren Basis können Unternehmen bessere Entscheidungen treffen.“

Macht es euch selbst!

Die erste Lösung muss sein, dass ihr Kontakt mit dem Kunden aufnehmt. Mitunter hat er einfach nur einen schlechten Tag und möchte etwas gekuschelt werden. 5 Minuten zuzuhören, kann da schon Wunder bewirken. Denkt daran, immer eine gegengeschlechtliche Lösung zu finden, also ist der Kunde ein Mann, sollte eine Mitarbeiterin anrufen, und umgekehrt.

Schlechtes mit Schlechtem zu beantworten, kann auch ein Ansatz sein. Bewertungsportale und Profile auf Marktplätzen sind kaum vor Fakes zu schützen. Und sämtliche Anbieter und Matktplätze stemmen sich dagegen, Bewertungen zu löschen. Was also könnt ihr als Händler machen?

Zu einem müsst ihr verstehen, dass ein 100% Profil sehr unglaubwürdig gegenüber Verbrauchern wirkt. Sprich: Sie werden misstrauisch. Fazit: Es ist also o.k., wenn ihr die eine oder andere Kritik in eurem Profil stehen habt.

Aber geht damit professionell um. Es ergibt keinen Sinn, jede schlechte Bewertung als Fake zu klassifizieren. Seid konstruktiv und geht auf die Bewertung ein, so dass ein Verbraucher aus eurem Kommentar lesen kann, dass ihr euch der Probleme annehmt und Service bei euch groß geschrieben wird.

Beispiel:

Bewertung: “Produkt funktioniert nicht, kein Kontakt, zieht K. über den Tisch”

Eure Antwort: “Wir sind für alle Kunden erreichbar unter 0174-3261815 und helfen gerne. Melde Dich”

Und wenn ihr merkt, dass ihr massiv durch einen Wettbewerber angegriffen werdet, dann zieht alle Register: Schaltet das Portal und die Marktplätze ein. Nutzt eure rechtlichen Möglichkeiten und auch, wenn das wettbewerblich unfair ist, bekämpft Fakes mit Fakes. Das sollte aber die ‘letzte Lösung’ sein und immer bleiben. Denn werdet ihr dabei erwischt, bedeutet das nicht nur eine Abmahnung, sondern das kann auch zum Ausschluß aus dem Handel auf den Marktplätzen führen.

10 + 10 Tipps wie ihr mit Kunden umgehen könnt

Kundenkontakt im Online-Handel: 10 Tipps im Umgang mit sogenannten Arschlochkunden

Kundenservice im Online-Handel – Der tägliche Wahnsinn!

Zahl des Tages: ebay – 11 Mrd. US$ mobiles Handelsvolumen (GMV) in Q3/17

Manchmal muss man einfach nicht alles kommentieren. Mal die Zahl wirken lassen. Und vielleicht als Händler eine Frage stellen: Bin ich mobil gut aufgestellt?

(Quelle: eBay Auftritt von redcoon)

Oder auch die In Trade GmbH von Ralf Dümmel:

Redcoon und Dümmel haben noch Luft nach oben. Ihr auch?

Amazon Global Store: Über 400.000 Produkte von Amazon.de nun auch in China verfügbar

Ab sofort haben chinesische Kunden über den Amazon Global Store Zugang zu über 400.000 Produkten von Amazon.de. „Made in Germany“ ist in China sehr beliebt, insbesondere Babyprodukte, Küchen- und Haushaltswaren sowie Artikel für Körperpflege erfreuen sich großer Nachfrage.

Den Amazon Global Store gibt es bereits seit 2014 – eine Innovation speziell für den chinesischen Markt. Die Idee dahinter: Chinesische Kunden können internationale Markenprodukte direkt aus den Herstellerländern bestellen. Zunächst war das Angebot auf Produkte von Amazon.com beschränkt, 2016 wurde es um Zugang zu Amazon.co.uk und Amazon.co.jp erweitert.

Für chinesische Kunden ist die Bestellung sehr bequem – ihr Einkaufserlebnis unterscheidet sich nicht vom bisherigen Einkauf auf der chinesischen Seite von Amazon: Sie nutzen denselben Log-in, haben weiterhin nur einen Warenkorb und tätigen ihre Zahlung vor Ort. Auch der Kundenservice ist in China ansässig. Bei den Preisen ist die deutsche Mehrwertsteuer bereits rausgerechnet, die Einfuhrgebühr kommt automatisch hinzu. Geliefert wird direkt aus europäischen Amazon Logistikzentren, für Prime-Kunden innerhalb von fünf bis neun Arbeitstagen in 82 Städte überall in China.

Ralf Kleber, Country Manager von Amazon.de, am 16.10. in Peking beim Start des Angebots von Amazon.de im chinesischen Amazon Global Store

Geplant ist, das Angebot kontinuierlich auszubauen. Das verschafft chinesischen Kunden eine noch größere Auswahl an deutschen Markenprodukten und erleichtert gleichzeitig deutschen Herstellern den Verkauf ihrer Produkte in China.

(Quelle: Amazon.de Pressemitteilung)

Forschung zu KI: Amazon und Max-Planck-Gesellschaft vereinbaren Zusammenarbeit

• In einem neuen Amazon Research Center werden in den nächsten fünf Jahren über 100 hochqualifizierte Stellen im Bereich Machine Learning nahe dem Campus der Max-Planck-Gesellschaft in Tübingen geschaffen • Die renommierten Max-Planck-Wissenschaftler Prof. Dr. Bernhard Schölkopf und Prof. Dr. Michael J. Black unterstützen das Forschungszentrum • Die Max-Planck-Gesellschaft erhält Amazon Research Awards im Wert von 420.000 Euro pro Jahr • Amazon plant, 1,25 Mio. Euro in neue Forschungsgruppen in der Technologie-Initiative Cyber Valley zu investieren

Forschung zu Künstlicher Intelligenz: Amazon und Max-Planck-Gesellschaft vereinbaren strategische Zusammenarbeit

Amazon und die Max-Planck-Gesellschaft haben eine strategische Zusammenarbeit vereinbart, um die Forschung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) voranzutreiben. Dazu wird Amazon ein Research Center nahe dem Campus des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Tübingen einrichten. Als Teil der Cyber Valley-Initiative soll der neue Standort die Forschungsaktivitäten von internationalen Key-Playern aus Wissenschaft und Industrie auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz bündeln.

In den kommenden Jahren plant Amazon, 1,25 Mio. Euro zu investieren, um neue Forschungsgruppen der Cyber Valley-Initiative in Tübingen zu finanzieren. In der im Dezember 2016 gestarteten Initiative wird in KI-Bereichen wie Robotik, Machine Learning und Maschinelles Sehen geforscht. Zu den Initiatoren der Initiative gehören das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, das Land Baden-Württemberg, die Universitäten Stuttgart und Tübingen sowie BMW, Bosch, IAV, Daimler, Porsche und ZF Friedrichshafen.

Um die angewandte Forschung zur Künstlichen Intelligenz auszubauen, plant Amazon, in den nächsten fünf Jahren 100 Stellen für hochqualifizierte Mitarbeiter im Tübinger Research Center zu schaffen. Der Standort Tübingen wird das vierte Research Center von Amazon in Deutschland nach Berlin, Dresden und Aachen und wird sich auf KI-Forschung konzentrieren, durch die die Kundenerfahrung insbesondere bei visuellen Systemen verbessert werden soll. Kunden, die verschiedene Produkte und Services von Amazon – wie Amazon Web Services und Alexa – nutzen, werden von den Forschungsergebnissen profitieren.

Zwei Direktoren des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme, Prof. Dr. Bernhard Schölkopf (Abteilung für Empirische Inferenz) und Prof. Dr. Michael J. Black (Abteilung für Perzeptive Systeme), unterstützen den neuen Forschungsstandort als Amazon Scholars. Sie werden auch weiterhin ihre Abteilungen am Max-Planck-Institut leiten. Prof. Dr. Bernhard Schölkopf ist ein führender Experte für Machine Learning in Europa und Miterfinder von Methoden für computergestützten Fotografie. Außerdem hat er wegweisende Technologien mitentwickelt, durch die Computer Kausalität erlernen können. Mit Kausalität prognostizieren KI-Systeme das Kundenverhalten als Antwort auf automatisierte Entscheidungen, beispielsweise auf die Reihenfolge der Suchergebnisse, um das Sucherlebnis zu optimieren. Prof. Dr. Michael J. Black ist ein führender Experte im Bereich Maschinelles Sehen und Mitgründer der Firma Body Labs, die KI-Verfahren zur Erfassung von menschlichen Körperbewegungen und -formen aus 3D-Bildern für die Anwendung in verschiedenen Branchen vermarktet. Amazon hat die Firma Body Labs erworben, die ihren Hauptsitz in New York hat.

Im Rahmen der Kooperation unterstützt Amazon die Max-Planck-Gesellschaft jährlich mit Amazon Research Awards (ARA) im Wert von 420.000 Euro (500.000 US-Dollar). Das Amazon Research Awards-Programm (https://ara.amazon-ml.com) fördert akademische Forschung und damit verbundene Beiträge für Open-Source-Projekte von führenden akademischen Forschern weltweit. ARA werden an Fakultätsmitglieder akademischer Einrichtungen in Nordamerika und Europa für Forschung in Bereichen wie Robotik, Maschinellem Lernen und Maschinellem Sehen vergeben. Mit der Unterstützung durch ARA wird die Max-Planck-Gesellschaft Forschung von Doktoranden und Post-Doktoranden finanzieren, die in den Bereichen der Institute für Intelligente Systeme forschen.

„Wir begrüßen das Engagement von Amazon im Cyber Valley und für die Forschung zur Künstlichen Intelligenz“, sagt Max-Planck-Präsident Martin Stratmann. „Wir gewinnen damit einen weiteren starken Partner, der die internationale Bedeutung der Forschung auf dem Gebiet des Maschinellen Lernens und Wahrnehmens im Raum Stuttgart-Tübingen noch einmal steigern wird. Mit dem Einstieg von Amazon beim Cyber Valley gewinnt unsere Idee an Fahrt, durch einen Ausbau der KI-Forschung im Raum Stuttgart-Tübingen auch ein fruchtbares Umfeld für Aktivitäten der Wirtschaft zu schaffen“, so Stratmann. „Nur wenn wir Spitzenforschung und Unternehmergeist zusammenbringen, entsteht der Nährboden für Innovationen, die sich später einmal als technologische Durchbrüche erweisen können.“

Ralf Herbrich, Direktor, Maschinelles Lernen bei Amazon und Geschäftsführer des Amazon Development Center Germany, fügt hinzu: „Amazon investiert fortlaufend in Forschung und die damit verbundenen Stellen für hochqualifizierte Fachkräfte. Mit dem Amazon Research Center in Tübingen wird Amazon Teil einer der größten Forschungsinitiativen in Europa im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dies belegt unser Engagement, hochqualifizierte Stellen in der Forschung und Entwicklung für Zukunftstechnologien zu schaffen.”

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen des Managements abweichen. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen sind beträchtlichen Risiken und Unwägbarkeiten unterworfen. Dies betrifft zum Beispiel die Summe, die Amazon.com in neue Geschäftsmöglichkeiten investiert und den Zeitpunkt dieser Investitionen, die Zusammenstellung der Produkte und Dienstleistungen, die dem Kunden verkauft werden, die Kombination des Nettoumsatzes, hergeleitet aus Produkten im Vergleich zu Dienstleistungen, die Höhe der Einkommenssteuer, Risiken bezüglich Wettbewerb, Wachstumsmanagement, neuer Produkte, Services und Technologien, potenzieller Schwankungen der operativen Ergebnisse, internationaler Expansion, Ergebnissen von Gerichtsverfahren und Rechtsansprüchen, Optimierung der Distributions- und Datenzentren, Saisonalitäten, geschäftlicher Vereinbarungen; Akquisitionen und strategischen Transaktionen, Wechselkursen, Systemstörungen, Lagerbeständen, gesetzlichen Regulierungen und Besteuerung, Zahlungsverkehr und Betrug. Weitere Informationen über Faktoren, die die Finanzergebnisse von Amazon.com beeinflussen könnten, sind in den von Amazon.com bei der Securities and Exchange Commission [US-Börsenaufsichtsbehörde] eingereichten Unterlagen ausgeführt, darunter der aktuelle Geschäftsbericht (Form 10-K) sowie nachfolgende Berichte.

(Quelle: Pressemitteilung Amazon)

Black Friday – was geht dieses Jahr?

Am 24. November steht er wieder vor der Tür: der ‘Black Friday’. Letztes Jahr gab es ja eine Menge Gepoltere um die Rechteverteidigung der von einer Hongkong Limited eingetragenen Marke. Was hat sich nun geändert?

Black Friday ist eine eingetragene Marke

Und daran hat sich auch 2017 noch nichts geändert. Das bedeutet: Online-Händler, die mit dem Begriff ‘Black Friday’ werben möchten, stehen vor den gleichen Risiken wie schon 2016. Sie können eine Abmahnung erhalten, wie sie auch schon im vergangenen Jahr recht häufig ausgeteilt worden sind.

(Quelle: dpma.de)

Eine Lösung…

…ist es, sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzen und Lizenzrechte zu erwerben. Dass das Unternehmen, die Super Union Holdings Ltd., diese vergibt, ist bekannt. Nur die Konditionen kenne ich noch nicht.

BlackFriday bei Wortfilter.de

Wer mit dem Feuer spielen mag, kann solche Formulierungen benutzen. Ein Schutz vor einer Abmahnung stellt das jedoch nicht dar. Im Gegenteil: Im schlimmsten Fall kassiert ihr eine Abmahnung und müsst euch vor Gericht streiten. Das kann teuer werden. Markenrechtliche Streitwerte fangen bei 50.000€ an. Und das bedeutet dann mal eben ein Kostenrisiko von nicht weniger als 5.000€. Rechnet sich das für euch?

Aber: Ein Ende ist in Sicht

Unmittelbar nach dem letztjährigen #Beef# sind etliche Löschungsanträge beim Markenamt zu der Marke eingegangen. Der erste bereits am 10. Oktober 2016 und der letzte am 13 April 2017. Angegeben wurde als Rechtsgrund des Löschungsantrages: ‘Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse’.

(Quelle: Markenrecherche DPMA)

Noch ist über keinen der Löschungsanträge entschieden. Diese Verfahren dauern, leider. Aber: “Die Chancen auf eine Löschung der Marke sind sehr gut”, so Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen von der auf Marken- und Urheberrecht spezialisierten Kanzlei IP Kneller in Köln und Zweibrücken.

Geduld ist nicht die Tugend eines Kaufmanns

Aber was bleibt uns anderes übrig? Nichts. Ihr müsst euch also noch etwas in Geduld üben. Mit etwas Glück hat sich die Herausforderung in der Saison 2018 erledigt und die Marke ist gelöscht. Bis dahin gilt: Abwarten und Tee trinken.

eBay Tipp: #lebenamlimit – Bild & Rufnummer in den Rechtlichen Informationen

Einige eBay Händler versuchen in meinen Augen recht smart, die neuen eBay Grundsätze zur Nennung der Kontaktdaten auszunutzen. Daher möchte ich euch diese Möglichkeit einmal vorstellen. Aber: Vorsicht! Ich denke nicht, dass diese Möglichkeit im Sinne von eBay ist.

So machen es einige Händler

Zufällig bin ich über diese Ansicht gestolpert. Der Ansatz ist sehr gut, aber leider seit der Einführung der neuen Grundsätze m.E. nicht gestattet oder aber zumindest sehr grenzwertig. Trotzdem finde ich die Idee aus 2 Gründen sehr smart: 1. bietet der Händler als zusätzlichen Service-Kanal Whatsapp an und 2. finde ich, dass die Darstellung sehr gelungen ist.

(Hinweis: Diese Darstellung ist m.E. nicht grundsatzkonform)

Was sagt der neue Grundsatz?

Dieser ist im Grunde eindeutig und beschreibt klar, an welcher Stelle Rufnummern erlaubt sind:

(Quelle: ebay.de)

Der Ort, an dem die Angaben eingefügt werden können, ist das Feld ‘Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben‘. Wird jetzt eBays Regel streng ausgelegt, dann ist die so von einigen Händlern dargestellte Information nicht regelkonform.

Aber es geht auch in ‘erlaubt’

Da in dem Feld ‘Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben‘ HTML erlaubt ist, lassen sich auch andere Dinge einbinden. Hier ein Beispiel:

(Hinweis: m.E. eine grundsatzkonforme Nutzung der Möglichkeit)

Hier der Link zur Eingabe: http://cgi4.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterBizSellerInfo. Hierzu  könnt ihr diesen Quelltext verwenden. Die Größe des Bildes lässt sich im Quelltext einstellen:

(Hinweis: Diesen Quelltext könnt ihr einfügen: <img src=”http://michaelgross.net/telefon_0042.gif” height=”300″ id=”telefon”><br> Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: <a href=”https://ec.europa.eu/consumers/odr” target=”_blank”>https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>)

Es geht natürlich auch ganz verrückt und im 90er-Style, schaut einmal hier: https://www.ebay.de/itm/122412654345#telefon. Natürlich ist das keine gute Darstellung und nicht von mir empfohlen. Es soll lediglich gezeigt werden, dass ein .gif dargestellt werden kann und dass die Position mit einem Anker ansprechbar ist. Das kann z.B. in der M2M-Kommunikation hilfreich sein.

Warum finde ich die Idee grundsätzlich smart?

Wer nur mit einem Bild, also ohne Rufnummer oder Hinweis auf z.B. Whatsapp, die Idee umsetzt, handelt m.M.n. nach eBays Regeln. Großartig sind die Fokussierung auf die Rufnummer-Angabe im Impressum und der Verweis auf die Erreichbarkeit. Was meint ihr?

Wir haben uns da etwas ausgedacht

Michael Gross von Baygraph und ich haben eine Idee, die wir euch in den kommenden Tagen kostenlos zur Verfügung stellen werden. Natürlich kann man diese Darstellungsmöglichkeit auch dazu nutzen, aktiv den Verbrauchern seine Erreichbarkeit anzuzeigen. Wir haben uns das so gedacht:

(von 9:00 bis 17:00 Uhr)

(von 17:01 bis 9:00 Uhr)

 

 

 

 

 

Wir stellen euch einen Link mit Quelltext zur Verfügung, den ihr hier einfügen könnt. Zwischen 9:00 bis 17:00 Uhr ist dann das Bild links geschaltet und ab 17:01 bis 9:00 Uhr das Bild rechts.

Leider ist eine selbstzukonfigurierende Lösung auf die Schnelle zu aufwendig. Aber halt eben nur auf die Schnelle 🙂 Was haltet ihr von der Idee?

Hinweis

Dieser Tipp wird eine kurze Halbwertzeit haben. Ebay plant ja eine geänderte Darstellung der Kontaktdaten. Im Zuge dieser Änderung wird wahrscheinlich dieser Tipp nutzlos werden.