Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

eBay Cyber Week

Kleine und mittelständische Händler kommen in der Cyber Week bei eBay.de groß raus

  • Deutsche KMU bieten zur umsatzstärksten Zeit des Jahres hunderttausende von Produkten auf dem eBay-Marktplatz an

  • Cyber Week bei eBay unter https://www.ebay.de/weihnachten

  • Video mit Händler- und Expertenstimmen zur Cyber Week

Dreilinden/Berlin, 23. November 2016 – Wenn am Freitag das Online-Weihnachtsgeschäft mit der Cyber Week eingeläutet wird, stammt ein großer Teil der bei eBay.de angebotenen Produkte von kleineren Verkäufern. eBay stellt hunderttausende von Angeboten kleinerer und mittlerer Unternehmen auf seinen Aktionsseiten zur Cyber Week prominent ins Rampenlicht und unterstützt sie so in der umsatzstärksten Zeit des Jahres.

Stefan Wenzel, Deutschland-Chef bei eBay, erklärt: „Auch im deutschen Online-Handel gewinnt die Cyber Week zunehmend an Bedeutung. Kleineren und mittleren Unternehmen bietet eBay eine leistungsstarke Plattform, um einen Teil des Weihnachtskuchens abzubekommen. Unsere Partnerschaft hilft den Verkäufern, in Sachen Reichweite mit den großen Händlern konkurrieren zu können. Hiervon profitieren gleichzeitig unsere Nutzer, indem sie bei eBay eine Angebotsvielfalt finden, die im E-Commerce ihresgleichen sucht.“

https://youtu.be/vBMGcfA5yZg

Zum Angebotsinventar der Cyber Week bei eBay.de gehören nicht nur beliebte Elektronikartikel wie das iPhone, die PlayStation 4 oder auch Drohnen – ebenfalls angeboten werden im Weihnachtsgeschäft gefragte Produkte aus den Kategorien Haushaltsgeräte, Spielzeug, Möbel & Wohnen, Uhren & Schmuck, Sport sowie Beauty & Gesundheit.

Um die kleineren Verkäufer bei der Cyber Week zu unterstützen, bietet eBay mehrere Angebotsaktionen. Den Auftakt bildete die Aktion „eBay WunderWOW!“, die am vergangenen Donnerstag, den 17. November, startete. Mit dem Coupon-Code „PWUNDERWOW16“ erhalten Nutzer bis zum kommenden Donnerstag 10 Prozent Rabatt auf verschiedene Waren in sieben Fokuskategorien. Weitere Angebotsaktionen werden im Laufe der Cyber Week bekannt gegeben.

In einem heute veröffentlichten Video hat eBay Online-Händler sowie -Experten zum Potenzial der Cyber Week befragt. Das Video kann hier abgerufen werden.

Weitere Informationen zu eBay erhalten Sie unter presse.ebay.de. Tagesaktuelle Meldungen von eBay gibt es im Pressebereich und auf unserem Twitter-Account @eBayDE_News

(Quelle: eBay Pressemitteilung vom 23.11.2016)

Die Theorie: Niemals nie eine Mail von eBay & Amazon öffnen

Die Praxis und die Wünsche der Onlinehändler sehen leider anders aus.

Wie ich zuletzt auf dem #tdoh16 in einem Workshop beobachtet habe, wünschen sich viele Händler direkte Mail-Notification von den Marktplätzen. Bekommen sie aber nicht. Zumindest nicht auf dem richtigen Weg.

Überrascht über das geringe Learning

Wirklich perplex bin ich über das sehr geringe Learning vieler Händler. Sind doch gerade die direkten (Fake-)Mails der Marktplätze die Ursache der meisten Phishing-Attacken. Aktuell werden die unzähligen Amazon Fake-Angebote wie die Sau durch’s Dorf getrieben. Aber viele erinnern sich ja auch noch an die ausgetauschte Bankverbindung, die vielen eBay-Händlern dieses Jahr Nerven kostete.

(Quelle: wortfilter.de Facebook-Gruppe)

Warum ändern (sich) viele Geschäftsleute nicht(s)? Der Wunsch nach direkter und individueller Händlerkommunikation mit den verschiedenen Anbietern mag zwar groß sein, aber doch NIE über Mail-Accounts. Immer über die Plattformen und die dort eingerichteten Postfächer.

Zum Kopfschütteln brachten mich sowohl die „Gedankenlosigkeit“ der Händler als auch das geringe Risikobewusstsein der Plattformen.

Was wäre eine Lösung gegen Phishing Mails?

Marktplätze sollten die Notwendigkeit erkennen, dass individuelle Kommunikation über ihre Plattform möglich sein muss. Dazu gehört in meinen Augen besonders, dass verschiedene Rechte und Hierarchien vergeben werden müssten. Ergo: Mails müssen an einzelne Händler-Mitarbeiter geroutet werden. Ist es so schwer, das einzurichten?

Eine Verkäufer-App wäre auch eine Lösung. Eine gute Seller-App, die wesentliche Kennzahlen und Nachrichten mobil verfügbar macht, ist wichtig und notwendig für Marktplatzhändler.

In Sachen Sicherheit ist noch viel zu tun

Alle Plattformen haben noch viel Arbeit vor sich, ihre Marktplätze sicher zu gestalten. Dazu gehört die Möglichkeit, mehrere Nutzer mit unterschiedlichen Rechten zu einem Account anzulegen, aber auch die 2-Wege-Authentifizierung. Am Ende des Tages ist das natürlich ein Schutz der Händler vor der eigenen Dummheit (davon gibt es genug), aber auch diese Frage ist zulässig: Hast du schon einmal einem Blinden das Sehen beigebracht? Fazit: Rechnen musst du immer mit dem DAU!

NEWSFLASH: Zusätzliche Informationen zu den Richtlinien für anreizbasierte Bewertungen

Neues aus dem Amazon Seller Central:

Zusätzliche Informationen zu den Richtlinien für anreizbasierte Bewertungen

22.11.2016

Amazon hat vor Kurzem die Richtlinien zum Verbot von anreizbasierten Bewertungen aktualisiert, einschließlich derer, die im Austausch gegen ein kostenloses oder vergünstigtes Exemplar des Produkts abgegeben werden.

Wir betrachten eine Bewertung als anreizbasiert, wenn Sie die Bewertung direkt oder indirekt beeinflusst haben oder die Möglichkeit haben, sie direkt oder indirekt zu beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise die Überwachung, ob eine Bewertung geschrieben wurde, oder die Bereitstellung oder Einbehaltung zukünftiger Vorteile, je nachdem, ob eine Bewertung geschrieben wird oder wie der Inhalt der Bewertung ausfällt. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, in denen eine Bewertung als anreizbasiert angesehen wird und nicht zulässig ist:

  • Sie stellen ein kostenloses oder vergünstigtes Produkt, einen Geschenkgutschein, Rabatte, Geldzahlungen oder andere Vergütungen als Gegenleistung für die Bewertung bereit.
  • Sie bieten kostenlose oder reduzierte Produkte oder andere Vorteile an oder behalten diese in Zukunft ein, je nachdem, ob der Kunde eine Bewertung schreibt oder nicht.
  • Sie verwenden einen Bewertungsservice, bei dem die fortlaufende Mitgliedschaft des Bewerters vom Schreiben von Bewertungen abhängt.
  • Sie verwenden einen Bewertungsservice, bei dem Sie Kunden basierend auf deren Bewertungen einstufen können.
  • Sie verwenden einen Bewertungsservice, bei dem Kunden ihr öffentliches Amazon-Profil registrieren, sodass Sie die Bewertungen Ihrer Produkte überwachen können.

Die Bereitstellung von Anreizen für Kundenbewertungen verstößt gegen unsere Richtlinien und möglicherweise auch gegen den Federal Trade Commission Act.

Die folgenden Aktionen sind im Allgemeinen zulässig, sofern Sie die oben genannten Einschränkungen beachten:

  • Sie können Rabatte anbieten, die generell für alle Kunden verfügbar sind, wie zum Beispiel Blitzangebote.
  • Sie dürfen kostenlose Produkte auf Fachmessen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgeben, bei denen es Ihnen nicht möglich ist, zu überprüfen, ob Empfänger eine Bewertung schreiben, oder Vorteile bereitzustellen oder zurückzuhalten, je nachdem, ob eine Bewertung geschrieben wird oder wie der Inhalt der Bewertung ausfällt.

Die oben genannten Änderungen betreffen nur andere Produktkategorien als Bücher. Das Bereitstellen von Rezensionsexemplaren von Büchern – eine lang bewährte Praktik – ist auch weiterhin gestattet.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Hilfeseiten:

Allgemeine Informationen zu Werbeinhalten
https://www.amazon.com/gp/help/customer/display.html?nodeId=202094170

myDealz.de und andere Schnäppchen Portale fliegen aus Amazons Partnerprogramm

Amazons Entscheidung dürfte myDealz.de und andere Schnäppchen-Portale empfindlich treffen.

Einige Mitglieder meiner Facebookgruppe berichteten mir heute, dass keine Amazon PartnerNet-Angebote mehr bei myDealz.de zu finden sind. Sie stellten die Frage ob, myDealz von Amazons Partnerprogramm ausgeschlossen wurde. Eine Nachfrage ergab: myDealz.de ist ausgeschlossen.

MyDealz.de ist eine Schnäppchenplattform, die regelmäßig günstige Angebote aus dem Netz durch ihre Mitglieder listen und voten lässt. Die myDealz-Community umfasst 530.211 Mitglieder. Die Plattform selbst lebt und finanziert sich durch die Teilnahme an Affiliate-Programmen.  Vergleichbare Seiten, wie z. B. snipz.de oder mein-deal.com, funktionieren nach einem ähnlichen Modell.

Und so funktioniert Amazons Partnerprogramm

So funktioniert das Amazon Partnerprogramm. (Quelle: Amazon)

„Das Amazon Partnerprogramm ermöglicht es Webseitenbetreibern und Bloggern, trackbare Links zu Amazon zu erstellen und auf ihren Internetseiten bzw. Blogs einzubinden. Werden über diese Speziallinks Verkäufe auf Amazon generiert, erhält der Partner eine Werbekostenerstattung von bis zu 10% des vermittelten Umsatzes. Die Teilnahme am Programm ist absolut kostenfrei und unverbindlich – die Links sehr leicht zu integrieren.“ (Quelle: Amazon PartnerNet)

MyDealz.de bestätigt den Ausschluss

Eine Rückfrage bei myDealz.de’s Pressesprecher Steffen Greschner ergab, dass die Meldung stimmt. „Die Partnerschaft zwischen Amazon und myDealz.de ist beendet“, so Steffen. Er wies allerdings auch darauf hin, dass dieses keine Einzelentscheidung zu Lasten von myDealz.de sei, sondern erklärte, dass Amazon eine globale Entscheidung getroffen habe.

Auch andere Plattformen sind betroffen

Auch snipz.de und mein-deal.com sind raus. In der Tat bestätigten denn auch Recherchen bei anderen Schnäppchen-Portalen, dass keine Partnerlinks zu Amazon mehr gesetzt werden.

Bitter: Die Plattformen verlieren Millionen

Rund um das Amazon PartnerNet hat sich ein ganzes Business gebildet. Von unzähligen Nischenseitenanbietern bis hin zu den Preisvergleichsseiten und Schnäppchenriesen. Besonders Letztere erziel(t)en Millionenumsätze mit Amazon. Diese Einkünfte sind nun futsch! Das wird den Plattformen sehr weh tun. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, in der Cyber Week und vor dem Weihnachts-Sale ist das dramatisch.

Warum sperrt Amazon die Portale aus?

Ich habe Amazon angefragt, kann aber hierüber bisher nur mutmaßen. Als sehr zahlengetriebenes Unternehmen wird sich der Handelsriese sehr gut ausgerechnet haben, welchen Nutzen Schnäppchenportale haben. Offensichtlich keinen sehr großen (für Amazon).

Aus dem Umfeld von großen Preisvergleichsseiten bekam ich den Hinweis, dass Amazon derzeit bemüht sei, individuelle Verträge mit den jeweiligen Partnern abzuschließen. Am Ende des Tages wird Amazon wohl die Meinung vertreten, selbst stark genug für guten Traffic zu sein. Ob Amazon nun Preissuchmaschinen bezahlt oder nicht, ohne Einbeziehung der Amazon-Preise ist jede Preissuchmaschine für den Nutzer ohne Relevanz. Das bedeutet: Amazon könnte sich auch auf den Standpunkt stellen: Unsere Links könnt ihr gerne kostenlos haben, aber bezahlen werden wir nicht für den Traffic.

Update: Amazon teilt mir mit, dass sie keine Auskunft zu geschäftlichen Beziehungen geben.

Meine Meinung:

Die Schnäppchenportale, und gerade myDealz.de, sind mir schon häufig sehr unangenehm aufgefallen. Und zwar immer dann, wenn Preisfehler von Händlern exzessiv beworben und ausgenutzt wurden (Erinnerung: notebooksbilliger.de), oder auch, wenn es zu erheblichen Manipulationen gekommen ist (Hier das Beispiel: Conrad Elektronik). Ich frage mich in der Tat, ob die großen Marktplätze solche „Durchlauferhitzer“ wirklich brauchen und welchen Wert die Konvertierungen und Konsumenten haben, die über solche „Buden“ kommen. Daher fällt mir kaum Kritik ein.

Pressemitteilung: ATP-Webshop in neuem Glanz atp-autoteile.de

Heute erreichte mich die Pressemitteilung von Peter Pöllath, ATP Autoteile. Er hat seinen Shop gelauncht. Ohne Zweifel ist die Leistung groß. Der Shop ist komplett selbst entwickelt. ABER: es ist die Version 0.0.0.1. Auf Peter und sein Team wartet noch viel Arbeit. Was seht ihr? Was fehlt, was soll noch verbessert werden?

Hier die Pressemitteilung:

Völlig neu gestaltete Website mit verbesserter Nutzererfahrung

Autoteile-Shopping ganz leicht

Ideal nutzbar auf allen Endgeräten

Der Online-Teilehändler ATP aus Kirchenthumbach hat seinen Shop komplett überarbeitet. Er erstrahlt jetzt nicht nur in einem neuen Design, sondern bietet auch eine verbesserte Nutzererfahrung. Besonders wichtig: die Kunden können das benötigte Ersatzteil jetzt noch besser finden. Denn bei der Neugestaltung haben die Auto-Experten großen Wert auf eine einfache und komfortable Suche gelegt. Im Zeitalter von Smartphones und Tablets darf eine Eigenschaft natürlich auch nicht fehlen: Die neue Website passt sich dem Endgerät des Nutzers jetzt perfekt an. Außerdem sorgt eine SSL-Verschlüsselung dafür, dass das Online-Shopping bei ATP besonders sicher ist.

„Eine Website mit einem so großen Shop auf den neuesten Stand zu bringen, ist eine große Herausforderung, der wir uns gern gestellt haben“, sagt Dr. Stefan Uebelacker, Direktor Vertrieb & Marketing. „Wir wollen ja, dass unsere Kunden gern bei uns einkaufen.“ Dabei war den Ersatzteil-Experten vor allem wichtig, dass die Funktionalität der Seite auf dem allerneuesten Stand ist. Und das ist augenscheinlich gelungen. Ein kundenfreundliches Design geht einher mit einer besonders übersichtlichen Startseite.

Auch die Navigation wurde überarbeitet und orientiert sich noch mehr an den Bedürfnissen der Ersatzteilkäufer. Sie finden jetzt auch dank einer verbesserten Suchfunktion noch schneller zum richtigen Teil. Bereits mit Eingabe des Artikels erhalten die Kunden nun individuelle Vorschläge zu den gesuchten Produkten. Dazu kommen natürlich wie bisher Top-Angebote und erste Marken. Und natürlich funktioniert die Website perfekt auf allen Endgeräten, egal ob Tablet, Smartphone oder Laptop.

„Eine weitere Sache war uns noch sehr wichtig“ führt Uebelacker weiter aus. „Die Sicherheit unserer Kunden sollte an erster Stelle stehen.“ So sorgt eine SSL-Verschlüsselung dafür, dass die Kundendaten nicht in falsche Hände gelangen können. Dahinter stecken die neuesten Sicherheitstechnologien, die einen Zugriff Unberechtigter auf Kundendaten wirksam verhindern.

Da eine Website niemals still steht arbeiten wir ständig hinter den Kulissen, um den Einkauf bei ATP noch besser zu machen. Das sieht man als Kunde nicht immer. Aber man spürt es, wenn man am Ende besonders schnell genau das richtige Teil zur Verfügung hat. Und genau das ist unser Ansporn: wir wollen unseren Kunden Bequemlichkeit und Geschwindigkeit liefern. Die neue Website ist ein wichtiger Baustein dafür.“

Der neue Shop findet sich wie bisher unter www.atp-autoteile.de

Über ATP

ATP-Autoteile.de ist einer der führenden europäischen Anbieter im KFZ-Teile-Aftermarkt. Das im Jahr 2002 gegründete Handelsunternehmen mit Sitz in Kirchenthumbach (Verwaltung) und Pressath (Logistik) hat sich auf den Online-Vertrieb spezialisiert.

Das Produktportfolio umfasst neben Ersatz- und Verschleißteilen auch Autopflege/Chemie, Elektronik, Tuning/Styling sowie Werkzeug und Zubehör. Gegenwärtig sind im Onlineshop atp-autoteile.de mehr als 800.000 neue Pkw-Teile zu günstigen Preisen in Originalteile-Qualität verfügbar. Eine hochmoderne Logistik sorgt für reibungslosen und schnellen Versand.

ATP beschäftigt heute rund 450 Mitarbeiter an den beiden Standorten Pressath und Kirchenthumbach. Darüber hinaus sind weitere in- und ausländische Vertriebs­gesell­schaften für den Kundenservice und Vertrieb der Waren zuständig.

Das bayerische Wirtschaftsministerium verlieh ATP in den Jahren 2012 und 2015 die Auszeichnung „Bayerns Best 50“ für besonders wachstumsstarke Unternehmen.

Ansprechpartner für Redakteure bei ATP:

Deborah Bauer

Schulgässchen 2

92647 Kirchenthumbach

Tel. 09647-92903-505

E-Mail: deborah.bauer@atp-autoteile.de

Amazon veranstaltet erste „Voice Shopping Week“ mit Alexa

von Jochen Krisch, erschienen auf excitingcommerce.de

Es gibt Dinge im Online-Handel, die momentan nur Amazon kann. So veranstaltet Amazon diese Woche seine erste „Voice Shopping Week“ („Alexa, what are your deals?“):

Wie sich Amazon das Shoppen mit Alexa vorstellt, gibts im zugehörigen Video zu sehen. Und natürlich auch, wofür sich Alexa sonst noch nutzen lässt.

https://youtu.be/mCjvV3iFsuw

Amazon ist der erste E-Commerce-Anbieter, der sich von der Screenfixiertheit der Branche löst, und von den Dash Buttons bis hin zum Echo den Spielraum für alternative Shopping-Möglichkeiten auslotet („Warum Amazon auf Smart Devices wie Echo oder Dash setzt“).

 

[author] [author_image timthumb=’on’]https://twive.files.wordpress.com/2012/09/317f8-6a00d83451bda369e2017ee3bccb90970d-800wi.png?w=350&h=233[/author_image] [author_info]Jochen Krisch ist einer der profiliertesten Branchenexperten für E-Commerce. Er ist seit 2012 Mitglied im E-Commerce-Beirat der Internetworld Business und wurde 2013 von den Lesern der t3n zum wichtigsten Kopf im E-Commerce gewählt.[/author_info] [/author]

Denis Burger und Dr. Reinhard Schmidt haben neue Rollen bei eBay Deutschland übernommen

  • Denis Burger ist Mitglied der deutschen Geschäftsleitung und verantwortet als Senior Director Seller Growth den Bereich der gewerblichen Verkäufer, Advertising und Markenbetreuung bei eBay

  • Dr. Reinhard Schmidt leitet als Senior Director Hard Goods Verticals die eBay-Kategorien Haus & Garten, Unterhaltungselektronik sowie Fahrzeugteile & -zubehör

Dreilinden/Berlin, 21. November 2016 – Denis Burger und Dr. Reinhard Schmidt haben neue Aufgaben bei eBay in Deutschland übernommen. Während Reinhard Schmidt bereits zuvor für den weltweiten Online-Marktplatz tätig war, ist Denis Burger neu zu eBay gekommen. Er verantwortet als Senior Director Seller Growth die Gewinnung neuer sowie die Skalierung des Geschäfts bestehender gewerblicher Verkäufer, Einkaufsgemeinschaften und Marken. Hierzu gehören Vertrieb, CRM, B2B-Marketing und -Operations. Außerdem ist er für das programmatische und direkte Advertising-Geschäft von eBay in Deutschland verantwortlich.

Vor seinem Wechsel zu eBay war Denis Burger als Partner bei Oliver Wyman für digitale Wachstumsstrategien, insbesondere von Unternehmen der Technologie-, Medien- und Telekommunikationsbranche, zuständig. Zu weiteren Stationen seiner Karriere zählt unter anderem die Boston Consulting Group, wo er insbesondere Projekte in den Bereichen Marketing, Sales und Pricing betreute. Denis Burger hat an der WHU Otto Beisheim School of Management Business Administration mit Schwerpunkt Internationales Management, Marketing und Produktionsmanagement studiert. Er berichtet an Kris Beyens, Vice President Operations eBay EMEA sowie Stefan Wenzel, Deutschland-Chef von eBay. Seine Rolle bei eBay wurde neu geschaffen.

Reinhard Schmidt leitet als Senior Director Hard Goods Verticals die Kategorien Haus & Garten, Unterhaltungselektronik sowie Fahrzeugteile & -zubehör bei eBay in Deutschland. Ebenfalls umfasst seine Rolle die Bereiche Brand Relations und Deals & Retail Promotions sowie die Entwicklung neuer vertikaler Bereiche für eBay. In seiner Rolle berichtet Reinhard Schmidt an Gülfem Toygar, Vice President Verticals eBay Germany.

Reinhard Schmidt startete seine Karriere bei eBay 2008 bei dem zu eBay gehörenden Online-Fahrzeugmarkt mobile.de, wo er für die Strategieentwicklung, Kooperationen und den Bereich Automotive Intelligence zuständig war. 2012 übernahm er die Leitung von eBay Motors. Zu seinen weiteren bisherigen Aufgaben bei eBay gehörten der Aufbau der eBay Fashion Business Unit, die Leitung des Retail Promotions Programms, die Entwicklung neuer Vertikal-Initiativen und -Strategien sowie die Verantwortung für eBay Plus und des Bereichs Shipping & Local.

Zuvor war Reinhard Schmidt acht Jahre als Consultant und Projektleiter bei der Boston Consulting Group tätig. Er hat an der Georg-August-Universität in Göttingen Betriebswirtschaft studiert und an der Technischen Universität Berlin im Bereich Finanzen und Marketing promoviert. Reinhard Schmidt übernimmt seinen neuen Aufgabenbereich von Martin Barthel, der eBay auf eigenen Wunsch verlassen hat.

 

(Pressemitteilung eBay vom 21.11.2017)

eBay Cassini Suchergebnisse: China Händler unter ferner liefen

(Titelbild Quelle: onlinemarktplatz.de)

eBays Cassini rankt Händler mit Versand aus China schlechter

Gute Nachricht für die Händler: eBay gab am Rande und fast unhörbar in einem Nebensatz auf dem #tdoh16 bekannt, dass sie die China-Händler, die aus China direkt versenden, deutlich schlechter in den Suchergebnissen darstellt. Eine Überprüfung zeigt, dass die Angaben stimmen. Anfang des Jahres ergab die Suche nach „e27 led“ noch 3 Händler in den ersten 5 Suchergebnissen. Aktuell findet sich unter den ersten 5 Suchergebnissen kein chinesischer Händler. Könnt ihr mein Ergebnis bestätigen?

Gute Entscheidung, falsche Motivation?

Nein, ich denke nicht, dass die Entscheidung aus einer falschen Motivation heraus getroffen wurde. Im Gegenteil. Ursächlich wird hier der Blick auf das Kauferlebnis gewesen sein. Kein Konsument erfreut sich langer Lieferzeiten und möglichen Herausforderungen beim Zoll.

Kann und soll dieser konsumentenzentrierte Gedanke weiter fortgesetzt werden?

Marktplätze und Plattformen stecken ja grundsätzlich in dem Dilemma, dass von der Händlerschaft oft erwartet wird, dass sie „staatliche“ Aufgaben wahrnehmen sollen. Als Beispiel äußern Marktplatzhändler oft den Wunsch, dass die Plattformen „Privatgewerbliche“ vom Handel ausschließen sollen. Vertreter der Marktplätze weisen dann jedoch darauf hin, dass dies nicht ihre Aufgabe sei. Und dem stimme ich zu.

Unfairer Wettbewerb im Online-Handel (Quelle: heise.de)

Aber: Solche Anbieter-Gruppen bescheren den Konsumenten schlechte Kauferlebnisse, wie eine Untersuchung von heise.de 2015 zeigt. Und gerade deshalb ist es für alle Plattformen wichtig, das Kauferlebnis der Konsumenten zu sehen, wenn er Produkte zweifelhafter Herkunft erwirbt. Der Konsument differenziert am Ende des Tages nicht, bei welchem Händler er gekauft hat, sondern nennt den Marktplatz. Dieses Verhalten kennen viele unter dem Begriff „Marktplatzamnesie.“

Internationaler Handel muss seine Grenzen haben

Cross Border Trade ist wichtig, richtig und gut. Aber genau da wo der Handel in Gefahr läuft, gegenüber Käufern schlechte Erfahrungen zu produzieren, muss ihm Grenzen gesetzt werden. Ich wünsche mir, dass die Plattformen diesen Gedanken weiter umsetzten!

Zum Schluss ein sehr lesenswerter Artikel

„Maximaler Profit, minimales Risiko- Amazons unfaires China-Business“, erschienen in der c’t Ausgabe 20/2015. Schade finde ich, dass sich der Artikel ausschließlich auf Amazons China Business konzentriert, denn das ist falsch. Auch eBay unterstützt erheblich chinesische Händler bei ihrem Markteintritt in Deutschland und die EU. Und das mit den identischen Konsequenzen für Händler und Konsumenten, wie der c’t Artikel beschreibt.

Und etwas zum Nachdenken, Kommentar eines Händlers:

„Update: After doing some research, we finally were able to figure out setting up a UK Ltd. to start selling in Europe! We decided to cancel the VAT and EORI for our US LLC and do it right from the beginning. The benefits of the UK Ltd. weren’t very clear in Module 10, but the reason for the UK entity is to save money on currency exchange and the VAT revenue thresholds. In fact, we will save over $20k in VAT-free revenue between the UK and Germany alone!“

Kick Off der Coaches: Amazon Förderprogramm “Unternehmer der Zukunft”

Am 18.11.2016 trafen sich alle Coaches zum 1. mal bei Amazon in Berlin

Das Amazon Förderprogramm “Unternehmer der Zukunft” startete bereits im Oktober mit der Bewerbungsphase. Diese läuft bis zum 31.12.2016. Ziel des Programms ist es, kleine Unternehmer für die digitale Welt zu rüsten. Als Coaches sind gestandene E-Commerce-Größen an Bord, wie z. B. Peter Höschl von shopanbieter.de oder Chal-Tec und Projekt-A. Und natürlich KW-Commerce.

Unternehmer der Zukunft – lokal und um die Welt

(Quelle: Amazon)

Was ist das Amazon Förderprogramm “Unternehmer der Zukunft”?

Das Förderprogramm wurde von Amazon gestartet, um speziell kleinere und mittlere Händler auf den Weg in das digitale Zeitalter zu begleiten. Das Programm unterstützt Unternehmer dabei, im E-Commerce fußzufassen oder ihr bestehendes Online-Geschäft weiterzuentwickeln und international auszubauen.

Eine Menge an Bewerbungen wurden gesichtet und besprochen

Als Coaching Team haben wir uns schnell zusammengefunden und sind hart in die Begutachtung der Bewerber eingestiegen. Unglaublich großartig, wie schnell Einigkeit bei der Bewertung der Bewerbungen herrschte. Die guten in’s Töpfchen …

Was habe ich heute gelernt?

Amazon selbst war mit 4 Mitarbeitern vertreten, und diese hatten ihre Hausaufgaben gemacht. Großartige und knackige Agenda. Professionell und Hands on. Das Team passte unglaublich gut zusammen und ergänzte sich hervorragend in seinen Exzellenzen. Beeindruckt war ich von der hohen Motivation aller Coaches. Ich glaube, dass dieses Förderprogramm für jeden Unternehmer eine einzigartige Chance ist, von den großen Erfahrungen und dem Wissen aller Coaches zu profitieren.

Die ersten Bewerber wurden den Coaches zugeteilt

Nachdem wir die ersten Bewerber gesichtet hatten, wurden diese ihren zukünftigen Coaches zugeordnet. Ich bekam meinen Wunschbewerber: einen Einzelhändler mit über 200-jähriger Geschichte. Großartig. Herausfordernd.

Was noch kommen wird

Ja, ich hoffe es werden sich noch viele Unternehmen und Unternehmer bewerben, denn der Bewerbungsschluss ist erst am 31.12.2016. Wer also mitmachen möchte, kann sich gerne hier bewerben: https://www.amazon.de/p/feature/yz9mymo2dmqg7s8.

Wie ist das nun mit der Produktvielfalt und 1 Mrd. Produkte bei eBay?

Anzahl eBay Angebote weltweit

Also: Die tatsächliche Anzahl von Angeboten, die bei eBay gelistet sind, liegt bei circa 3 Milliarden. Und das ist eine richtig gigantische Anzahl. Dieses Zahlen beziehen sich auf die weltweite Plattform, also aus der Summe der einzelnen nationalen Marktplätze.

Hinweis: Angebote, die in zwei Kategorien gelistet sind, werden aus technischen Gründen doppelt gezählt. Z.B. bei eBay Österreich und bei eBay Schweiz sind Angebote deutscher Verkäufer enthalten, die auch nach Österreich bzw. in die Schweiz liefern.

Produktvielfalt (nicht zu verwechseln mit der Anzahl der Angebote):Ich erkläre das einmal ganz einfach an einem iPhone. Dieses gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen, neu, gebraucht, in Originalverpackung, unboxed, mit Zubehör, ohne Zubehör, mit Vertrag, ohne Vertrag, mit Simlock, ohne Simlock, defekt oder refurbished.

Das bedeutet, jedes Listing des iPhones ist ein eigenes Produkt, welches unterschiedliche Interessen der Konsumenten anspricht. Der Eine möchte es neu verschweißt und dem Nächsten reicht es unboxed.

Fazit: Diese enorme Auswahl ist ein USP von eBay und wird in dieser Mannigfaltigkeit von keinem Marktplatz so gespielt.

Befragt euch doch einmal selber, wenn ihr etwas Ausgefallenes sucht: Da schaut und stöbert ihr doch bei eBay, oder?

Dass Amazon Business kommt, ist kein Gerücht! Jetzt anmelden!

Das Programm ist bereits am 5. Oktober gestartet

Durch einige Berichte in der Presse wurde kolportiert, dass demnächst das Programm Amazon Business auch in Deutschland eingeführt wird. Angeheizt wurde die Gerüchteküche durch einen Bericht bei rp-online.de. Das Programm Amazon Business ist bereits am 5. Oktober gestartet und interessierte Verkäufer können sich schon für das Händlerprogramm bewerben und registrieren. Auch Unternehmer-Käufer können sich registrieren.

Amazon Business: Kontoeinrichtung und Unternehmen verifizieren

Worum geht es bei dem Amazon Business-Programm?

Bereits 2015 führte Amazon sein Business-Programm in den USA ein. Hier berichtete t3n.de. Es geht darum, für Unternehmen eine Beschaffungslösung zu schaffen. Das bedeutet, Unternehmer-Käufer können Ware auf Rechnung kaufen oder bekommen sogar die Möglichkeit, die Ware per Kredit zu finanzieren. Aber auch die Anbindung von externer Software, die unternehmensspezifische Beschaffungsprozesse abbildet, ist möglich.

Ist der B2B Markt denn groß?

Im Grunde geht es Amazon darum, den wesentlich größeren B2B Markt für sich zu erschließen. Denn dieser ist weit größer als der B2C Markt. 2015 verzeichnete der B2B-Versandhandel ein Plus von 32,5 % (Quelle: BEVH, Creditreform). Laut einer Hochrechnung des IFH in Köln hat das B2B-Marktsegment am gesamten E-Commerce-Volumen einen Anteil von 95 %. Das entspräche einem B2B-Umsatz von mehr als 900 Milliarden €. Bisweilen nutzen nur 14 % der Unternehmen das Internet zur Abwicklung ihres Gesamtumsatzes. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2013)

Das Amazon Business-Verkäuferprogramm

Ausgewählte Händler haben bereits am 5. Oktober einen Nachbericht in ihrer Seller Central gehabt. Sie wurden bereits zur Registrierung und zum Upgrade auf ein Amazon Business-Verkäuferkonto eingeladen. Amazon hat hierzu bereits eine eigene Startseite eingerichtet.

Händler können bereits Unternehmerkonten eröffnen

Auch für interessierte Unternehmer, die ihre Einkaufsprozesse über Amazon zukünftig abwickeln möchten, ist bereits eine eigene Landingpage eingerichtet. Die Funktionen, die bereits zur Verfügung stehen, sind: Bestellprozesse definieren, Unternehmenskonto verwalten, Amazon Business Analytics

Fazit:

Bemüht man einmal die Amazon-Hilfe aus der Seller Central und gibt Amazon Business ein, so erscheinen schon alle Hilfeseiten. Diese dokumentieren, dass der offizielle Start von Amazon Business unmittelbar bevorsteht.

Es war ja nun seit fast einem Jahr zu erwarten, dass Amazon auch einen Markteintritt in den lukrativen B2B-Markt sucht. Für mich überraschend ist in der Tat, dass die etablierten B2C-Marktplätze noch nicht einmal ansatzweise versucht haben, ihre eigenen Services zu verbessern oder sich einen eigenen USP zu erarbeiten. Damit wäre dann die Frage, wer am Ende den Markt gewinnt, auch nicht mehr so schwer zu beantworten. Amazon wird recht schnell die Nase sehr weit vorne haben, denn der Handelsriese wird die gleiche Metrik an den B2B-Handel legen, wie man es schon beim B2C-Handel getan hat: 100-prozentige Konzentration und Fokussierung auf den Kunden!

Jetzt hatten ja nahezu alle B2B-Anbieter bereits mehrere Jahre die Möglichkeit, den Erfolg von Amazon zu beobachten. Auch die eigentlich freundlichen Institute haben gebetsmühlenartig bereits gepredigt, dass sich der B2B-Kunde nicht wesentliche von B2C-Konsumenten unterscheidet. Da muss ich mich doch echt Fragen: Warum tut sich nichts?

Wie schlecht ist denn zum Beispiel der Auftritt von mercateo.com? Auch der hochgelobte B2B-Marktplatz contorion.de glänzt nicht. Bevor ich überhaupt einmal mir Preise anschauen kann, muss ich erst einmal das ein oder andere Fenster wegklicken. Na ja und besonders rechtssicher ist der Marktplatz auch nicht. Auf der einen Seite wird ein 30-tägiges Rückgaberecht eingeräumt aber in der Widerrufsbelehrung lese ich dann von einer Widerrufsfrist über 14 Tage. Preislich scheint auch dieser Marktplatz nicht sonderlich attraktiv zu sein.

Jetzt sind ja gerade die Veranstaltungen, die B2B thematisieren oder aber Vorträge rund um Amazon, recht gut besucht. Ich frage mich, was das Auditorium denn in solchen Vorträgen macht. Ob sie sich in der Nase bohren, oder Däumchen drehen?

Wer seit Jahren aufmerksam zuhört, der weiß, dass es nur einen Weg gibt, sein Geschäftsmodell erfolgreich am Markt zu platzieren: die Bedürfnisse des Kunden bestens erkennen und bestens bedienen. So einfach das auch zu sein scheint, so schwierig erscheint das doch für den deutschen Handel und die Hersteller zu sein.

Kassenzone.de: Ist eBay die bessere Alternative für Händler? Interview mit Mark Steier

Alexander Graf interviewt mich in Berlin.

Am 7. Oktober traf ich mich mit Alexander Graf von Kassenzone.de in Berlin und wir sprachen locker über eBay, den von ihm veranstalteten Digital Commerce Day aber auch über das neue Förderprogramm für Händler, welches Amazon auf der Amazon Academy 2016 angekündigt hatte. Und zum Ende erhalten die Veranstalter diverser Amazon-Kurse, rund um den Private Label FBA-Hype noch einen Seitenhieb. Hier das Intro auf Kassenzone.de:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von w.soundcloud.com zu laden.

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„Der höchst unterhaltsame Mark Steier (www.wortfilter.de) hat sich mit mir über den Status quo von eBay & Amazon unterhalten. Es ging um die Relevanz eBays für Händler, neue Tools, schlechte Amazon-Berater und die vielen Chancen, die Händler aus seiner Sicht liegen lassen. Natürlich sprechen wir auch über den kommenden DCD im März. Nachdem das erste eBay-Interview 2014 mit dem leider verstorbenen Axel Gronen die Spitze der Kassenzone-Charts erstürmt hat, dürfte das Interview mit Mark in ähnliche Regionen vorstoßen. Wir sprechen außerdem über das neue Förderprogramm für Händler bei Amazon.

Ich bin aufgrund der sehr lahmen Weiterentwicklung von eBay in den letzten Jahren etwas skeptisch. Die Pro-eBay-Argumente von Mark leuchten allerdings ein. Amazon macht es den Händlern und Herstellern zur Zeit sehr einfach, während die Einstiegshürden bei eBay teils gewaltig sind. Für ambitionierte Unternehmen sind das allerdings gute Nachrichten, weil sich die Wertschöpfung dann eben nicht auf das alte Angebot-Preis-Verfügbarkeit-Spiel reduziert, sondern eben doch „alte“ Handelsqualitäten (z. B. Produktdatenpflege…) gefragt sind. Viel Spass beim Interview.“

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Recap: 1. DreamRobot Professional Day

Besser spät als nie!

Am 17. September veranstaltete DreamRobot seinen 1. Professional Day. In ihrem Headquarter in Bielefeld luden DreamRobot 50 ausgesuchte Kunden zu Ihrer Veranstaltung ein. Ich selber war als Redner vor Ort und war beeindruckt.

Was ist DreamRobot?

DreamRobot ist eine Multi-Channel-Komplettlösung, die es Onlinehändlern ermöglicht, ihr Business nahezu automatisiert abzuwickeln. Besonders hervorzuheben ist, dass DreamRobot bereits Lösungen unter 10 € anbietet.

Der Professional Day

Zunächst stellten sich einmal die Sponsoren vor. Hervorzuheben ist hier die Firma Lufapack. Das ist ein Fulfillment-Dienstleister, der eine direkte Schnittstelle zu DreamRobot bereits integriert hat. Gerade für Händler, die sich im Nebenerwerb erst einmal selbstständig machen möchten und neben Amazon auch andere Marktplätze bedienen wollen, ist diese Lösung einfach nur großartig. Lufapark leistet auch einen sogenannten Pre-Amazon FBA Service.

Sehr spannender Vortrag von Julian Peters

Julian berichtete sehr eindrucksvoll von seiner Geschichte, wie er in Asien deutsches Markenspielzeug sowohl im stationären Handel (er betreibt 15 Geschäfte) wie auch online betreibt. Diese Erfolgsgeschichte erinnert mich an meine eigene Message: “China ist keine Einbahnstraße“. Mit ein wenig Glück könnt ihr Julian auf meinem Stammtisch in Hongkong treffen.

Die Höhle der Löwen war ganz nah

Und dann war auch noch Markus Gahr, Geschäftsführer der In-Trading Handelsgesellschaft mbH vor Ort. Die In-Trading Handelsgesellschaft mbH ist der Online-Arm von Ralf Dümmel, einem Investor aus der Sendung “Höhle der Löwen”.

Die Abendveranstaltung

Ich bin ja nun wirklich auf vielen Abendveranstaltungen, aber diese hat alles abgeschossen, was ging. Wir haben alle Tränen gelacht und es war einfach nur bombastisch. Wir verbrachten einen Abend auf der Bielefelder Sparrenburg mit einem ganz großartigen Moderator. Sowohl der Tag wie auch die Abendveranstaltung haben mir einmal mehr das sehr enge und persönliche Verhältnis zwischen Kunden und Dienstleister vor Auge geführt. Toll und sehr selten.

 

Black Friday ist eine Marke: Das Horror-Szenario für Onlinehändler im Überblick

Die Wortmarke Black Friday kann Onlinehändlern Ärger bereiten. Von Jochen G. Fuchs. (Grafik: DVARG/Shutterstock)

Seit kurzem mahnt ein Unternehmen in Deutschland Händler wegen der Verwendung des Begriffes „Black Friday“ ab. Was Onlinehändler jetzt wissen müssen.

 

In Deutschland ist der Black Friday als Verkaufsveranstaltung noch relativ jung, in den USA ist der Begriff umgangssprachlich bereits so geläufig wie „Weihnachten“ oder „Winterschlussverkauf“. Was die Black Friday GmbH, Betreiber des Schnäppchenportals blackfridaysale.de, nicht davon abgehalten hat, sich die Nutzungsrechte für den Begriff Black Friday als Wortmarke in Deutschland zu sichern. Jetzt könnte Onlinehändlern am kommenden Black Friday, den 25. November, Ärger drohen. Alle Fakten und eine rechtliche Einschätzung mit Handlungsempfehlungen für Onlinehändler.

Black Friday, eine eingetragene Marke?

Lizenznehmer für die Wortmarke „Black Friday“ ist in Deutschland die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de betreibt. (Screenshot: Blackfridaysale.de)

Die Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong ist aktuell Inhaber der Wortmarke „Black Friday“, die ursprünglich am 20. Dezember 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen wurde. Aktuell soll die Wortmarke für rund 1000 eingetragene Waren und Dienstleistungen gelten. Damit will sich das Unternehmen die Rechte an der Wortmarke „Black Friday“ für Produkte und Dienstleistungen aller möglichen Kategorien sichern: Von „A“ wie Akkumulator über „K“ wie Kneiferetuis bis hin zu „Z“ wie Zirkusdarbietungen.

Das Vorgehen des Unternehmens erscheint uns zweifelhaft, die willkürliche Auswahl der Produkte und Dienstleistungen deutet nicht auf eine ernsthafte Nutzung der Wortmarke hin, sondern eher auf eine vorsorgliche Sicherung möglichst vieler Branchen und Produkte.

Das würde für eine maximale Anzahl an Angriffsflächen für Abmahnungen sorgen, da eine sehr große Chance besteht, dass ein Händler eine der eingetragenen Dienstleistungen oder Produkte anbieten wird – und sich somit zur Zielscheibe einer Abmahnung macht. Erste Abmahnungen wurden schon verschickt.

Die Black-Friday-Falle: Onlinehändler erhalten Abmahnungen

Erste Abmahnungen sind bereits versandt worden. (© fovito – Fotolia.com)

Die Anwälte der IT-Recht-Kanzlei München berichten, dass einem Mandanten eine Abmahnung des  Markenrechtsinhabers Super Union Holdings vorliegt. Der Abmahnung liegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Kostennote bei, deren Höhe aus einem Gegenstandswert von 100.000 Euro berechnet wurde.

t3n liegt ebenfalls eine solche Abmahnung des Markeninhaber mit demselben Gegenstandswert vor, deren Kosten sich auf rund 4000 Euro belaufen. Trotz laufender Abmahnungen und der bereits 2013 erfolgten Eintragung der Wortmarke Black Friday wird die Marke von Rechtsexperten sehr kritisch betrachtet.

Die rechtliche Einschätzung zur Wortmarke Black Friday

Eine Wortmarke einzutragen sichert einem Unternehmen die exklusive Nutzung dieser Marke für bestimmte Bereiche zu – dabei sind aber Spielregeln zu beachten. Es darf kein sogenannter Gattungsbegriff eingetragen werden. Zur Verdeutlichung: Computer ist beispielsweise ein Gattungsbegriff und kann nicht eingetragen werden, ABC-Computer hingegen könnte als Marke eingetragen werden.

Laut Experten hätte die Wortmarke Black Friday eigentlich gar nicht eingetragen werden dürfen. „Ein allgemeingebräuchlicher Begriff kann nicht einfach als Wortmarke eingetragen werden“, sagt Heidi Kneller-Gronen, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei IP Kneller in Köln und Zweibrücken. „Zusätzlich ist eine Eintragung für sämtliche Waren und Dienstleistungen, wie es in diesem Fall geschehen ist, bereits zweifelhaft und deutet auf eine missbräuchliche Nutzung der Wortmarke hin.“

Der Begriff Black Friday könne als als allgemeingebräuchlich betrachtet werden, wenn dieser Begriff umgangssprachlich in den Sprachgebrauch eingegangen ist. Nach Einschätzung von Kneller-Gronen ist der Black Friday mit dem deutschen Begriff „Winterschlussverkauf“ vergleichbar. Die Tatsache, dass die Wortmarke eigentlich gar nicht existieren dürfte, löst das Problem leider nicht für betroffene Onlinehändler und Websitenbetreiber.

Black Friday ist eine Wortmarke: Was Onlinehändler jetzt tun können

Ist die Marke nämlich erst einmal eingetragen worden, zählt, was im Register steht. „Wenn die Marke eingetragen ist, wird das Gericht dem Markeninhaber Recht geben“, sagt Rechtsanwältin Kneller-Gronen.

Daher rät die Rechtsanwältin den Betroffenen, einen Anwalt aufzusuchen, der eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, die nur so lange gilt, wie die Marke existiert. „Das ist wichtig, damit bei einer eventuellen Markenlöschung keine Ansprüche der Gegenseite mehr bestehen“, sagt die Expertin.

Etwas streitlustigere Händler können auch direkt einen Löschantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen und der Gegenseite mitteilen, dass soeben ein Löschantrag gestellt wurde. „In diesem Fall besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Gegenseite trotzdem eine einstweilige Verfügung erlässt“, sagt Kneller-Gronen.

Hintergrund: Verwirrspiel um die Wortmarke Black Friday

In Deutschland ist der Lizenznehmer der Wortmarke Black Friday die Black Friday GmbH, die mit dem Portal „blackfridaysale.de“ eine der bekanntesten Adressen für den „Feiertag der Sonderangebote“ anbietet. Das Unternehmen wirbt mit dem Slogan „Black Friday – Das Original“ und betreibt seit dem Start im Jahr 2013 ein erfolgreiches und lautes Marketing für das eigene Schnäppchen-Portal.

Wir haben den Anbieter gefragt, was er mit der Nutzung der Wortmarke beabsichtigt. Die Antwort: Das Unternehmen wolle die eigenen Kunden vor einer rechtlichen Auseinandersetzung schützen. Abmahnungen würde die Black Friday GmbH nicht veranlassen: „Es muss sich in diesem Jahr kein Händler Sorgen wegen Abmahnungen in Bezug auf die geschützte Wortmarke Black Friday durch uns machen!“, sagt Geschäftsführer Konrad Kreid.

Die Black Friday GmbH legt in ihrer Darstellung ausdrücklich Wert darauf, dass Sie nicht der Inhaber der Marke Black Friday ist. Es gibt aber klare Hinweise auf eine Verbindung beider Unternehmen. Laut Handelsregister ist Hartmut Krenslehner Geschäftsführer des Markeninhabers Super Union Holdings, von dem die Abmahnungen stammen. Gleichzeitig trat Krenslehner in Unterlagen, die t3n vorliegen, 2013 als CMO und Gründer der Black Friday GmbH in Erscheinung. Auf die Verbindung beider Unternehmen weist auch Onlinemarketing-Rockstars in einem aktuellen Artikel hin. Kreid verweist für Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse der Marke direkt an den Markeninhaber und teilt auf unsere Nachfrage mit, dass Krenslehner nicht mehr für die Black Friday GmbH tätig sei.

Zur Rechtmäßigkeit der Eintragung verweist Kreid darauf, dass der Black Friday hierzulande nicht dieselbe Historie wie in den USA aufweisen würde. Außerdem sei die Sichtweise der Markenrechts-Inhaber durch Eintragung der Marke durch das DPMA bisher bestätigt worden. Die Black Friday GmbH sei selbst skeptisch gewesen, hätte aber in diesem Zusammenhang „am eigenen Leib erfahren, dass Markenrechte respektiert werden müssen, da es sonst schnell teuer werden kann.“

Das Versprechen des Geschäftsführers der Black Friday GmbH, auf Abmahnungen zu verzichten, ist leider keine Entwarnung für Onlinehändler: Der Markeninhaber mahnt bereits ab und scheint auch nicht darauf verzichten zu wollen.

In den nächsten Tagen veröffentlicht Jochen G. Fuchs von der t3n.de einen ausführlichen Hintergrundbericht mit allen Fakten zum aktuellen Geschehen rund um die Wortmarke Black Friday.

[author] [author_image timthumb=’on’]https://t3n.de/data/images/profiles/efuchs_big.jpg[/author_image] [author_info]t3n-Ressortleiter E-Commerce, handelserfahrener Wirtschaftsredakteur. Fantasy Autor: elementarsturm.de, die Elementarsturm-Chroniken. Apple Fanboy. Reist gerne und vernichtet literweise Eistee im Zug.[/author_info] [/author]