Wer als Onlinehändler stirbt, hinterlässt mehr als Warenbestände: Shop-Zugänge, Marktplatz-Konten, Zahlungsdienste, Cloud-Abos – alles läuft weiter. Der digitale Nachlass ist seit dem BGH-Urteil 2018 gesetzlich geregelt, trotzdem scheitern Erben in der Praxis regelmäßig an Plattformen und Passwörtern. Was du jetzt organisieren musst, bevor es andere tun müssen.
Inhaltsverzeichnis
- BGH 2018: Erben treten komplett in den Shop ein – auch bei Schulden
- Passwörter tot, Zugang weg – warum Technik das Recht aushebelt
- Google, Apple, Meta: Diese Tools regeln den Zugang – wenn man sie vorher einrichtet
- Ein Passwort-Manager rettet deinen Laden – wenn die Erben das Masterpasswort kennen
- Erben müssen handeln – sonst dreht der Shop auf Kosten anderer weiter
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BGH 2018: Erben treten komplett in den Shop ein – auch bei Schulden
Der Bundesgerichtshof hat 2018 geurteilt: Ein digitaler Nachlass ist fester Bestandteil der Erbmasse. Die Erben treten per Universalsukzession in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein – inklusive sämtlicher Online-Verträge. Das bedeutet: laufende Amazon-Seller-Accounts, eBay-Händlerverträge, Shopify-Abonnements, Zahlungsdienstleister, Versicherungen und Cloud-Dienste gehen automatisch auf die Erben über. Sie sind sofort für offene Zahlungen, Rücksendungen und laufende Gebühren verantwortlich, bis jeder Vertrag einzeln gekündigt ist. Wer als Händler stirbt und keine Vorsorge getroffen hat, hinterlässt seinen Erben eine operative Zeitbombe.
Die Telekommunikationsanbieter, Plattformbetreiber und E-Commerce-Dienste sind gesetzlich verpflichtet, den Erben den vertragsgemäßen Zugriff zu gewähren. Internationale Anbieter wie Amazon US oder Meta verweigern den direkten Zugang jedoch regelmäßig – sie berufen sich auf amerikanisches Datenschutzrecht oder eigene AGB. Das verzögert die Abwicklung und erzeugt unnötige Kosten.
Passwörter tot, Zugang weg – warum Technik das Recht aushebelt
Die härteste Hürde beim digitalen Nachlass ist nicht die Rechtslage, sondern die Hardware. Smartphones, Tablets und Laptops sind mit PIN, Passwort oder Biometrie gesichert. Die Hardware-Hersteller haben auf Chipebene Systeme implementiert, die das Entsperren ohne korrekte Zugangsdaten technisch blockieren – auch für die Hersteller selbst. Wer die Zugangsdaten nicht kennt, kommt nicht rein.
Einige Hersteller bieten nach Vorlage einer notariell beglaubigten Sterbeurkunde und eines Erbscheins die Option an, das Gerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Alle Daten werden dabei unwiderruflich gelöscht. Das Auslesen oder Entschlüsseln der Daten lehnen die Hersteller aus Datenschutzgründen konsequent ab. Für Onlinehändler bedeutet das: Ohne Passwort-Dokumentation sind Shop-Zugänge, API-Keys und Zahlungsdaten nach dem Tod nicht mehr zugänglich.
Google, Apple, Meta: Diese Tools regeln den Zugang – wenn man sie vorher einrichtet
Die großen Technologieanbieter haben inzwischen eigene Nachlass-Funktionen entwickelt – aber nur wer sie aktiv einrichtet, hat etwas davon:
Google Inaktivitätsmanager: Nutzer legen fest, nach wie vielen Monaten Inaktivität das Konto als inaktiv gilt – drei, sechs oder zwölf Monate. Danach werden bis zu zehn definierte Vertrauenspersonen benachrichtigt und können auf festgelegte Datenbereiche wie E-Mail, Google Fotos oder Drive zugreifen. Alternativ lässt sich die automatische Kontolöschung einstellen.
Apple Nachlasskontakt: In den Apple-ID-Einstellungen können Vertrauenspersonen hinterlegt werden. Diese erhalten einen Zugriffsschlüssel, der zusammen mit der Sterbeurkunde bei Apple eingereicht wird. Nach Prüfung öffnet Apple den Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien und Kontakte. iCloud-Schlüsselbund-Passwörter und gekaufte Medien bleiben gesperrt.
Meta Gedenkzustand: Facebook- und Instagram-Profile können in einen Gedenkzustand versetzt werden. Ein benannter Nachlasskontakt darf das Profil verwalten, Beiträge pinnen und die Kontolöschung beantragen. Private Nachrichten bleiben gesperrt – das Fernmeldegeheimnis gilt auch nach dem Tod.
Ein Passwort-Manager rettet deinen Laden – wenn die Erben das Masterpasswort kennen
Für Onlinehändler ist die praktischste Lösung ein lokaler Passwort-Manager wie KeePass. Die Software speichert alle Zugangsdaten – Marktplatz-Logins, Zahlungsdienste, API-Keys, Shop-Zugänge – in einer verschlüsselten Datenbank auf dem eigenen Rechner oder einem USB-Stick. Erben benötigen nur ein einziges Masterpasswort, um auf alles zuzugreifen.
Das Masterpasswort und der physische Datenträger müssen an einem sicheren Ort hinterlegt werden – idealerweise in einem Bankschließfach oder beim Notar. Wichtig: Die Zugangsdaten müssen strikt vom Testament getrennt aufbewahrt werden. Bei der amtlichen Testamentseröffnung erhalten alle Beteiligten Einblick – auch wer keinen Zugang zu den Konten haben soll.
Zusätzlich empfehlen Experten eine Vorsorgevollmacht, die explizit digitale Angelegenheiten umfasst. Nur mit einer solchen Vollmacht können Bevollmächtigte gegenüber Providern und Plattformen rechtsverbindlich auftreten und Verträge kündigen – auch wenn der Händler noch lebt, aber handlungsunfähig ist.
Erben müssen handeln – sonst dreht der Shop auf Kosten anderer weiter
Ohne Vorsorge stehen Erben vor einem bürokratischen Marathon: Sterbeurkunden, Erbscheine, Ausweiskopien – für jeden Dienst einzeln, teils auf Englisch, teils mit Apostille für internationale Anbieter. Die Plattformen sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, machen es in der Praxis aber schwer. Währenddessen laufen Abonnements weiter, Gebühren werden abgebucht und offene Retouren müssen bearbeitet werden.
Wer als Onlinehändler seinen Betrieb aufgebaut hat, sollte ihn auch sauber hinterlassen können. Ein dokumentierter digitaler Nachlass ist kein Luxus – er ist Bestandteil jeder ernsthaften Unternehmensplanung. Die BGH-Rechtsprechung ist eindeutig. Die Technik ist verfügbar. Es fehlt nur die Umsetzung.





