Die Digital Markets Act Bilanz der EU-Kommission fällt zwei Jahre nach Inkrafttreten positiv aus – und das macht den Bericht für Onlinehändler relevant. Brüssel kündigt an, die Regulierung auf Cloud-Dienste und KI auszudehnen. Wer auf Plattformen wie Amazon, Google oder Apple verkauft, muss mit weiteren Eingriffen rechnen. Die Frage ist: Bringt das echte Wahlfreiheit – oder nur neue Pflichten?
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EU klopft sich selbst auf die Schulter
Die EU-Kommission hat ihre erste offizielle Überprüfung des Digital Markets Act vorgelegt. Tenor: Der DMA wirkt. Verbraucher könnten leichter zwischen Diensten wechseln, ihre Daten mitnehmen und Suchmaschinen oder Browser freier wählen. Auch beim Datenabgleich zwischen Plattformen sollen Nutzer mehr Kontrolle haben.
Für Onlinehändler ist das nur die halbe Geschichte. Die andere: Große Plattformen müssen ihre Ökosysteme öffnen. Drittanbieter bekommen besseren Zugang, alternative App-Stores werden möglich, Messaging-Dienste sollen interoperabel werden. Genau hier liegt der wirtschaftliche Hebel des Gesetzes.
Mehr Sichtbarkeit – oder nur mehr Lärm?
Wer auf Amazon, Google Shopping oder im App Store präsent ist, kennt das Problem: Eigene Dienste der Gatekeeper standen lange ganz oben. Der DMA soll das beenden. Plattformen dürfen sich selbst nicht mehr bevorzugen, müssen Drittanbietern faire Konditionen bieten und Daten dürfen nicht mehr beliebig kombiniert werden.
In der Praxis öffnet das Spielraum für kleinere Anbieter. Marktplatz-Händler können theoretisch auf alternativen App-Stores erscheinen, Werbe-Daten nicht mehr ungefragt zwischen Konzern-Diensten gespiegelt werden. Theoretisch. Wie konsequent das durchgesetzt wird, hängt an der Kommission – und an Klagen, die die Gatekeeper bereits eingereicht haben.
Cloud und KI rücken ins Visier
Spannender als die Bilanz ist die Ankündigung: Brüssel will den DMA künftig stärker auf Cloud-Dienste und KI-Anwendungen anwenden. Genau die Bereiche, in die Onlinehändler gerade kräftig investieren. Wer ChatGPT-Plugins, KI-gestützte Produktbeschreibungen oder Cloud-Logistik nutzt, sollte die Entwicklung beobachten.
Denn wenn AWS, Google Cloud, Microsoft Azure oder OpenAI als Gatekeeper eingestuft werden, kommen Pflichten zur Datenportabilität, Transparenz und fairem Marktzugang. Das kann Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern – und Lock-in-Effekte aufbrechen, die heute viele Händler an einen Anbieter binden.
Was du jetzt tun solltest
Konkret heißt das: Prüfe deine Plattform-Verträge. Wer Daten exportieren, Werbe-IDs trennen oder zu alternativen Diensten wechseln will, hat dafür rechtlich bessere Karten als 2024. Auch beim Thema Self-Preferencing lohnt es sich, die eigenen Listings auf Amazon oder im Play Store kritisch zu beobachten – Verstöße kann die Kommission verfolgen.
Und: Die Pflicht zur Wahlbildschirm-Anzeige bei Browsern und Suchmaschinen verändert auch deinen Traffic. Wenn Nutzer aktiv eine Suchmaschine wählen müssen, kann das Bing, Ecosia oder DuckDuckGo Marktanteile bringen. SEO sollte sich nicht mehr ausschließlich auf Google ausrichten.
Bilanz mit Schönheitsfehler
Die EU verkauft den DMA als Erfolg. Tatsächlich sind viele Effekte für Händler bisher kaum messbar. Apple, Meta und Google haben Strafverfahren am Hals, die Umsetzung der Auflagen läuft schleppend. Wahlfreiheit auf dem Papier ist nicht dasselbe wie Wettbewerb in der Praxis.
Wer als Onlinehändler echte Veränderung will, muss die Möglichkeiten aktiv nutzen – Daten exportieren, Wechsel testen, Verstöße melden. Sonst bleibt der Digital Markets Act das, was er aktuell oft ist: eine Pressemitteilung mit guten Absichten.





