Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit 23 nationalen Verbraucherschutzbehörden sowie Island und Norwegen den sogenannten Sweep 2025 abgeschlossen – eine koordinierte Überprüfung von Online-Shops während Black Friday und Cyber Monday 2025. Das Ergebnis: 30 Prozent der geprüften Händler zeigten falsche Rabatte an.

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Was die EU geprüft hat – und wie

Sweeps sind koordinierte Screenings: Die EU-Kommission gibt das Thema vor, die nationalen Behörden prüfen gleichzeitig Shops in ihren Ländern. Im Jahr 2025 lag der Fokus auf Preispraktiken rund um die großen Rabatt-Ereignisse Black Friday und Cyber Monday. Geprüft wurden 314 Online-Händler aus 23 EU-Mitgliedstaaten plus Island und Norwegen. Die Ergebnisse wurden am 26. März 2026 veröffentlicht.

EU-Kommissar Michael McGrath (Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz) kommentierte die Ergebnisse mit dem Hinweis, dass irreführende Rabatte und falsche Sonderangebote das Vertrauen der Verbraucher untergraben und den Wettbewerb verzerren. EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen ergänzte: Ein gutes Schnäppchen rechtfertige keine unlauteren Praktiken.

Die Zahlen: Was konkret schiefgelaufen ist

Von 314 geprüften Onlinehändlern verstieß ein erheblicher Teil gegen EU-Verbraucherschutzrecht:

VerstoßAnteil
Falsche Referenzpreise bei Rabatten30 %
Artikel ungefragt in den Warenkorb gelegt36 % (davon 40 % ohne Zustimmung)
Intransparente Preisvergleiche34 % (davon 60 % ohne klare Bezugsgröße)
Drucktechniken (Fake-Countdown, falsche Knappheit)18 % (davon mehr als die Hälfte nachweislich falsch)
Drip Pricing (versteckte Gebühren im Checkout)10 %

Besonders der Auto-Add-to-Cart sticht heraus: 36 Prozent der Händler versuchten, optionale Artikel in den Warenkorb zu legen – und in 40 Prozent dieser Fälle geschah das ohne jede Zustimmung des Kunden. Das ist nach EU-Recht illegal.

Die 30-Tage-Regel: Warum viele Streichpreise rechtswidrig sind

Das Herzstück des Sweeps ist die Preisangabenrichtlinie (Omnibus-Richtlinie, seit 2022 in Kraft): Wer einen Rabatt ankündigt, muss als Referenzpreis den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage verwenden. Das bedeutet: Den Listenpreis zwei Wochen vor Black Friday von 50 € auf 80 € anheben und dann „50 % Rabatt“ auf 40 € anzeigen, ist ein klarer Verstoß. Der Referenzpreis wäre in diesem Fall 50 €.

30 Prozent der geprüften Händler haben diese Regel nicht eingehalten. Weitere 30 Prozent taten es nur teilweise. Nur 40 Prozent waren vollständig konform.

Dark Patterns: Was die EU-Richtlinie noch verbietet

Neben der Preisangabenrichtlinie greift die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Direktive). Sie verbietet konkret:

  • Sneak-into-Basket: Produkte ohne Zustimmung in den Warenkorb legen
  • Fake Scarcity: Falsche Knappheitssignale wie „Nur noch 1 Stück!“ anzeigen, wenn das nicht stimmt
  • Drip Pricing: Versandkosten oder Servicegebühren erst kurz vor Kaufabschluss einblenden
  • Irreführende Countdown-Timer: Dringlichkeit erzeugen, wenn das Angebot gar nicht zeitlich begrenzt ist
  • Irreführende Preisvergleiche: Vergleich mit einem Referenzpreis, dessen Herkunft unklar bleibt

Der Sweep hat gezeigt, dass alle fünf Praktiken im deutschen und europäischen E-Commerce verbreitet sind.

Was jetzt in Deutschland passiert

Die EU-Kommission koordiniert – aber die Durchsetzung liegt bei den nationalen Behörden. In Deutschland sind das vor allem das Zentrum zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) und die Verbraucherzentralen. Nach einem Sweep folgen erfahrungsgemäß formelle Durchsetzungsverfahren gegen Händler, bei denen Verstöße bestätigt wurden.

Parallel laufen DSA-Verfahren (Digital Services Act) gegen Shein, Temu und AliExpress. Die mögliche Strafe dort: bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das signalisiert, dass Brüssel die Durchsetzung ernst nimmt – nicht nur gegenüber den chinesischen Plattformen, sondern gegenüber dem gesamten Markt.

Hinzu kommen Befunde aus Frankreich: Die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat über 600 Produkte aus sieben ausländischen Online-Plattformen getestet – und 75 Prozent davon als nicht EU-konform eingestuft. 46 Prozent galten zusätzlich als gefährlich. Die DGCCRF leitet ihre Ergebnisse an die EU-Kommission weiter.

Das Abmahnrisiko: Konkret für Onlinehändler

Öffentlich bekannte EU-Sweep-Ergebnisse sind für Abmahnvereine wie eine Einladung. Die Zahlen benennen exakt die Praktiken, nach denen im deutschen Markt gesucht wird. Wer noch mit aufgeblähten UVPs arbeitet, Pre-checked-Checkboxen im Warenkorb hat, Fake-Countdown-Timer einsetzt oder Versandkosten erst im letzten Checkout-Schritt anzeigt, hat jetzt ein konkretes und erhöhtes Abmahnrisiko.

Auch Marketplace-Seller auf Amazon, eBay oder Kaufland sind nicht außen vor: Plattformen geraten unter Druck, die Praktiken ihrer Händler aktiv zu kontrollieren. Interne Compliance-Prüfungen für Streichpreise sind bei Amazon bereits vorhanden – und können verschärft werden.

Checkliste: Was du jetzt prüfen solltest

Konkrete Punkte, die du in deinem Shop überprüfen solltest:

  • Streichpreise: Ist dein Referenzpreis wirklich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage? Dokumentiere das.
  • Warenkorb-Prozess: Werden irgendwo Produkte oder Services vorausgewählt? Das muss weg.
  • Countdown-Timer: Läuft das Angebot wirklich ab? Wenn nicht, ist der Timer illegal.
  • Checkout-Transparenz: Alle Kosten (Versand, Service, Handling) müssen vor dem finalen Kaufklick sichtbar sein.
  • Knappheitssignale: „Nur noch X auf Lager“ nur anzeigen, wenn es stimmt.
  • Preishistorie: Archiviere Preisänderungen. Im Streitfall musst du beweisen, dass der Rabatt echt war.

Einordnung: Der Sweep ist ein Knaller

Die EU führt Sweeps seit 2007 durch – jedes Jahr zu einem anderen Thema. Die bisherigen Runden umfassten Dark Patterns (2022), Influencer-Marketing (2023) und Second-Hand-Plattformen (2024). Der Sweep 2025 zu Black-Friday-Rabatten zeigt: Die Kontrolldichte steigt, die Themen werden konkreter, die Konsequenzen werden häufiger gezogen.

In Kombination mit dem Digital Fairness Act , den die Kommission bereits angekündigt hat, und den laufenden DSA-Verfahren entsteht ein regulatorisches Umfeld, in dem Tricksereien beim Pricing kein Kavaliersdelikt mehr sind.

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