Geschrieben von Carsten Lexa. Carsten schreibt bei BASIC thinking über Start-ups und Unternehmen aus der juristischen Perspektive. Und bald wird er auch als Gastautor auf Wortfilter schreiben. Ich freue mich sehr darüber.
Geld gegen Anteile – so könnte man salopp die Finanzierung eines Start-ups durch Venture Capital beschreiben. Investoren beteiligen sich direkt mit ihrem Kapital an einem jungen Unternehmen, wobei für sie das Risiko eines Totalverlusts besteht. Im Gegenzug erhalten sie einen bestimmten Anteil am Unternehmen. Für Gründer hat das Vor- und Nachteile.
Entwicklungshilfe für junge Unternehmen
Der Begriff Venture Capital stammt ursprünglich aus dem Englischen. Im Deutschen würde man von Wagniskapital oder Risikokapital sprechen. (Venture Capital wird von flotten Start-ups oder Investoren auch gerne mit „VC“ abgekürzt).
Unter Venture Capital versteht man keinen Kredit, der irgendwann wieder zurückgezahlt werden muss. Vielmehr handelt es sich bei Venture Capital um eine Art Entwicklungshilfe für ein junges Unternehmen, bei dem ein Investor, regelmäßig ein Investment-Unternehmen (aber auch Privatpersonen können Venture Capital an ein Start-up geben), eine Beteiligung an einem jungen Unternehmen erwirbt.
Mit diesem Geld werden dann dessen Geschäfte unterstützt, die Expansion gestartet oder Mittel für Investitionen oder Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Der Investor wird durch seine Beteiligung ein Gesellschafter im Unternehmen. Das kann er jedoch nur unter bestimmten Bedingungen wieder verlassen kann.
Venture-Capital-Beteiligungen sind regelmäßig zeitlich begrenzt. Je nach Branche kann die Beteiligungsdauer von drei bis zu zehn Jahren reichen. Profit erhofft sich ein Investor normalerweise nicht durch laufende Unternehmenserträge, sondern vor allem durch die Veräußerung der Unternehmensanteile.
Risiko für den Investor
Auch wenn ein Investor noch so nett erscheint: Letztendlich geht es ihm um einen möglichst hohen Return on Investment. Das heißt: Er ist daran interessiert, dass sich seine Beteiligung rentiert und im besten Fall im Wert vervielfältigt.
Nichtsdestotrotz besteht für ihn ein erhebliches Risiko. Statistisch gesehen gehen von zehn Beteiligungen des Investors sechs komplett in die Hose. Aus Sicht des Investors heißt das: Er verliert sein eingesetztes Geld – zum Beispiel weil das Start-up in die Insolvenz geht.
Drei Beteiligungen laufen unspektakulär weiter. Der Investor macht vielleicht ein bisschen Gewinn. Aber es kommt nicht zu einer besonders hohen Rendite, die den Aufwand und das Risiko rechtfertigt. Lediglich ein Investment vervielfacht seinen Wert.
Aus diesem Grund wird ein Investor, der sich über Venture Capital an einem Start-up beteiligt, regelmäßig noch andere Leistungen erbringen.
Das kann zum Beispiel im Bereich des Managements sein. Dabei steigt er selten direkt in die Geschäftsführung ein, sondern steht eher als Berater oder Mentor den Gründern mit seiner Erfahrung zur Seite.
Vorteile von Venture Capital für Start-ups
Eine Finanzierung über Venture Capital bietet diverse Vorteile. Der grundlegende Zweck von Venture Capital ist natürlich die Bereitstellung von Kapital, ohne dass Zins- und Tilgungszahlungen geleistet werden müssen.
Dadurch wird die Existenz und das weitere Wachstum eines jungen Unternehmens gesichert, ohne dass die Liquidität beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus trägt es zur Planungssicherheit und der Krisenfestigkeit des Unternehmens bei. Während bei einem klassischen Darlehen die Kreditgeber im Fall einer kritischen Unternehmenssituation oftmals Finanzmittel zurückfordern, wird Venture Capital dauerhaft beziehungsweise langfristig zur Verfügung gestellt.
Durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis mit Venture Capital wird die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessert. Dadurch kann sich die Ausgangsposition bei Verhandlungen mit möglichen Fremdkapitalgebern verbessern.
Ein mit Venture Capital finanziertes Unternehmen kann die Beteiligung des Investors als Signal für die Tragfähigkeit seines Geschäftskonzeptes einsetzen.
Schließlich stellt regelmäßig die Management-Unterstützung durch den Investor einen Vorteil dar. Gerade für junge, unerfahrene Unternehmen kann eine aktive Einflussnahme des Investors, der oftmals über Marktkenntnisse, Technologie-Potenziale, Kontakte und ein substantielles Netzwerk verfügt, auf das Management im Rahmen einer so genannten Hands-On-Betreuung hilfreich sein.
Nachteile von Venture Capital
Der Hauptnachteil einer Venture-Capital-Beteiligung aus Sicht der Gründer ist sicherlich, dass das Unternehmen nach einer Beteiligung nicht mehr vollständig ihnen gehört.
Auch wenn in den meisten Fällen der Investor nur eine Minderheitsbeteiligung eingeht, so lässt er sich doch regelmäßig (umfangreiche) Kontroll- und Mitspracherechte im Gesellschaftsvertrag einräumen. Die Gründer sind somit nicht mehr Herren in ihrem Haus.
Damit geht ein psychologischer Effekt einher: Durch die Beteiligung des Investors verringert sich der Anteil der Gründer am Unternehmen und damit auch am Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten.
Für die Gründer sind die Anreize damit unter Umständen geringer, hart für das Unternehmen zu arbeiten, da sie nicht den gesamten Gewinn für sich behalten können. Dies kann negativen Einfluss auf die Arbeitsmotivation und damit auch auf den Erfolg der gesamten Unternehmung haben.
Darüber hinaus dürfen Gründer nicht vergessen, dass nach Ablauf der Beteiligungsphase der Ausstieg oder Exit des Investors aus dem Unternehmen erfolgt. Ziel des Investors ist es, bis zum Ausstieg einen möglichst hohen Wertzuwachs für seine Beteiligung zu realisieren.
Der Investor wird bei seinen Entscheidungen, die er über seine Beteiligung und durch seine Einflussmöglichkeiten ausübt, seinen Exit und die gewünschte Wertsteigerung berücksichtigen.
Eventuell stehen diese Entscheidungen nicht im Einklang mit den Vorstellungen der Gründer hinsichtlich der Unternehmensentwicklung.
Worauf Gründer beim Einsatz von Venture Capital achten sollten
Natürlich kann an dieser Stelle nicht auf jede Facette einer Venture-Capital-Beteiligung eingegangen werden. Aber ein paar Anregungen seien erlaubt.