✉️ Unzulässige Werbung per Messenger – Ein klarer Rechtsverstoß🚨
Ungefragte Werbung über Messenger-Dienste ist nicht nur störend, sondern auch gesetzlich verboten. Viele Unternehmen setzen dennoch auf diese fragwürdige Methode, um neue Kunden zu gewinnen – so auch Bongers Webdesign. Diese Art der Kaltakquise verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. ⚖️
❌ Was ist passiert?
Die Nachricht von Bongers Webdesign lautete:
“Hallo Mark,
wir suchen aktuell Kunden, für die wir eine Website und alles, was dazu gehört, aufbauen können. Keine Sorge, wir sind keine große Agentur mit unbezahlbaren Preisen…
Hättest du da Lust drauf?
Wichtig für uns wäre allerdings, dass wir dich hinterher als Referenz benennen dürften. 😃
Hier auf unserer Webseite findest du unsere neuesten Projekte und Kundenstimmen:
🔗 https://www.bongers-webdesign.de
Beste Grüße
Gianluca Bongers
Diese Nachricht ist ein typisches Beispiel für unerlaubte Direktwerbung per Messenger. 🚫
📜 Warum ist Werbung per Messenger ohne Einwilligung unzulässig?
Laut § 7 UWG stellt Werbung über elektronische Kommunikationswege ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung dar. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook Messenger oder Telegram fallen ebenfalls unter diesen Paragrafen.
⚖️ Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) legt klar fest:
✔ Elektronische Werbung ohne Einwilligung ist unzulässig
✔ Messenger-Dienste sind E-Mail-Werbung gleichgestellt
✔ Eine vorherige ausdrückliche Zustimmung ist erforderlich
📌 Bereits mehrere Gerichte haben entschieden, dass unerlaubte Messenger-Werbung nicht zulässig ist. So urteilte das Landgericht Flensburg, dass auch Facebook-Messenger-Nachrichten als Spam gelten, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt. ⚠️
⚡ Welche Konsequenzen drohen?
Wer ohne Erlaubnis wirbt, riskiert Abmahnungen und empfindliche Kosten. Mögliche Folgen:
💰 Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände
💸 Hohe Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro
✍ Unterlassungserklärungen mit hohen Vertragsstrafen
🚀 Was bedeutet das für Händler und Dienstleister?
🔹 Vermeide Werbenachrichten ohne Zustimmung!
🔹 Hole dir immer eine ausdrückliche Einwilligung ein (z. B. über ein Double-Opt-In).
🔹 Kennst du einen Fall unerlaubter Werbung? Melde ihn der Bundesnetzagentur oder einem Verbraucherschutzverband oder mahne selber ab.
✅ Fazit
Die Nachricht von Bongers Webdesign zeigt, dass manche Unternehmen immer noch illegale Werbemethoden nutzen. 🚫 Werbung per Messenger ohne Einwilligung verstößt gegen das UWG und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Händler und Dienstleister gilt: Finger weg von unlauteren Werbemethoden – es kann teuer werden! 💰
🗨️ Kommentar
Auch als Wettbewerber könnte die Versuchung bestehen, solche Werbemethoden einzusetzen. Doch abgesehen von den rechtlichen Risiken kann dies auch zu negativer Aufmerksamkeit führen. Wer mit unerlaubten Werbepraktiken Kunden gewinnen möchte, riskiert seinen Ruf und hohe Kosten. Würdest du eine Firma beauftragen, die sich solcher Methoden bedient?