Nicht wenige von euch beklagen, dass sie legale Steuerschlupflöcher wegen ihrer Komplexität nicht nutzen können oder ihr die Kosten für den Betrieb einer Briefkastenfirma als Hürde anseht. In der Konsequenz fühlt ihr euch benachteiligt, weil euch solche Steueroptimierungen in der Praxis nicht zur Verfügung stehen. Mit dieser Meinung steht ihr nicht alleine da, denn auch die EU möchte steuerliche Fairness herstellen und eine aggressive Steuerplanung unterbinden. Und genau hier könnt ihr mitwirken!

Kampf gegen aggressive Steuerplanung durch Briefkastenfirmen: Eure Meinung zählt!

Kampf gegen aggressive Steuerplanung durch Briefkastenfirmen: Eure Meinung zählt!
Vor ihrer neuen Initiative zum Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken hat die Europäische Kommission am 8. Juli eine öffentliche Konsultation angesetzt. Die Kommission will dazu neue Maßnahmen vorschlagen – etwa die Verpflichtung für Unternehmen, den Steuerverwaltungen die notwendigen Informationen zu melden, um zu beurteilen, ob sie tatsächlich wirtschaftlich aktiv sind oder nur rechtlich über den Eintrag in ein Firmenregister existieren. Bei Briefkastenfirmen könnten die Steuerverwaltungen dann Steuervorteile verweigern.

Erstmals wurde die Initiative der Kommission als Teil der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angekündigt. Mit mehreren EU-Initiativen wurden in den letzten Jahren bereits wirksame neue Instrumente geschaffen, um gegen die Verwendung von oft rein künstlichen und aggressiven Steuerstrukturen vorzugehen, die zur Verringerung von Steuerzahlungen genutzt werden.

EU-Kommission | Öffentliche Konsultation

(Quelle: Screenshot Initiative EU-Kommission)

Die Konsultation läuft bis zum 27. August 2021. Die eingehenden Rückmeldungen werden bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung der Initiative berücksichtigt. Dazu wird die Kommission die Beiträge in einem Bericht zusammenfassen und dabei erläutern, in welcher Weise sie berücksichtigt werden bzw. warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können. (Mit Material aus der Pressemitteilung der EU-Kommission.)

Und hier geht es zur öffentlichen Konsultation [teilweise in englischer Sprache].

Was ist eine öffentliche Konsultation?

Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Interessenvertreter oder Verbände können sich am politischen Geschehen beteiligen. Um eure Meinung äußern zu können, gibt es das Instrument der ›öffentlichen Konsultation‹. Die EU lässt eure Meinungen mit in die Folgeabschätzung einfließen.

»Über laufende öffentliche Konsultationen informiert die EU-Kommission auf ihrem Webportal. Hier können Sie sich während verschiedener Phasen des Beschlussfassungsverfahrens zu EU-Strategien äußern.

In ihren  “Roadmaps” (Fahrplänen) und Folgenabschätzungen informiert die EU-Kommission über neue Initiativen, Evaluierungen und Eignungstests. Sie haben die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Die Kommissionsdienststellen berücksichtigen die Rückmeldungen bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge«, informiert das BmWi.

Es gibt zwar ein Webportal, welches eigentlich alle Konsultationen auflisten sollte, dieses scheint aber buggy zu sein. Daher erfahrt ihr am einfachsten durch ein Abo des EU-Newsletters von gestarteten Konsultationen.