Schlagwort-Archive: Onlinehändler

Fankurve Deutschland: So planen die Deutschen ihre Heim-EM

Aktueller „EM Shopping-Report“ von eBay Ads zeigt:

  • Mehr als jede*r dritte Deutsche ist bereits in EM-Stimmung.
  • 5 Fan-Typen kaufen verstärkt Produkte bei eBay für ihr persönliches EM-Erlebnis.
  • Händler*innen und Marken können mit eBay Anzeigen gezielt vom zusätzlichen Nachfrage-Push profitieren.

Dreilinden/Berlin, 7. Mai 2024 – Auf dem Weg zur Fußball-Euphorie: Mehr als jede*r dritte Deutsche (37 Prozent) plant schon jetzt, die Europameisterschaft in diesem Sommer aktiv zu verfolgen. Die meisten wollen die Spiele in Ruhe zuhause (rund 29 Prozent) oder in privater Runde mit Freund*innen ansehen (rund 14 Prozent). Die große EM-Party im Stadion, beim Public Viewing oder in der Kneipe haben bislang nur Wenige (rund 5 Prozent) auf dem Zettel. Wichtig ist es zudem einigen Fans, das Turniergeschehen digital mitzuerleben (rund 2 Prozent) und in dieser Zeit selbst (mehr) Fußball zu spielen (rund 1 Prozent). Dies ist das Ergebnis des aktuellen „EM Shopping-Report“, für den eBay Ads mit Unterstützung des Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Wie die Deutschen das Heim-EM-Erlebnis jetzt schon planen und gezielt dafür einkaufen, zeigt eine aktuelle eBay-Datenabfrage mit dem Online-Tool Terapeak zwischen dem 22. März und 05. April 2024 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt steigt die Nachfrage nach EM-spezifischen Produkten wie rund um die Nationalmannschaft (rund +400 Prozent), Fan-Artikel (rund +147 Prozent) und die obligatorischen Autofahnen (rund +98 Prozent) bei eBay sichtbar an. Mit diesem Report liefert eBay Ads allen Händler*innen und Marken somit einen wichtigen Indikator, um ihre Werbemaßnahmen mit eBay Anzeigen gezielt auf die gesteigerte Konsument*innennachfrage im EM-Sommer 2024 anzupassen und davon zu profitieren. Als lukrative Zielgruppen sollten sie in ihren Kampagnen insbesondere diese fünf Fan-Typen im Blick haben: die „Heimstarken“, „Grill-Meister“, „Rudelgucker“, „Spielmacher“ und den sportlichen „Aktivposten“. Diese Fan-Gruppen können für extra große Nachfrage bei eBay.de sorgen.

Die Heimstarken: Alles für ein intensives EM-Erlebnis auf dem heimischen Sofa

Einfach mal in Ruhe Fußball schauen: Es ist ja nicht so, als hätten die Heimstarken keine Freund*innen – vielmehr genießt es dieser EM-Typ, die Spiele seiner Lieblingsmannschaften intensiv und ohne jede Ablenkung zu verfolgen. Neben den älteren Fans ab 65 Jahren sind es laut Civey-Umfrage vor allem Anhänger*innen zwischen 30 und 39 Jahren, die Fußball am liebsten auf der heimischen Couch sehen. Für das optimale EM-Erlebnis in den eigenen vier Wänden statten sie sich schon jetzt zunehmend mit Beamern (rund +11 Prozent) und Soundbars (rund +25 Prozent) bei eBay aus. Aber auch EM-Deko wie z. B. Wimpelketten (rund +35 Prozent) steht bei den Heimstarken hoch im Kurs.

Die Grill-Meister: Freunde und Grillen als perfekter EM-Doppelpass

In privater Runden die Spiele zelebrieren: Gemeinsam mit ihren Freund*innen macht die EM den Grill-Meistern gleich doppelt Spaß. Insbesondere für Familien mit Kindern ist das gesellige Fußball-Schauen im kleinen Kreis laut Civey-Umfrage eine tolle Möglichkeit, die EM zu erleben. Wenig verwunderlich gehört für Grill-Meister das gemeinsame Grillen unbedingt dazu. Entsprechend rasant wächst aktuell die Nachfrage nach Gasgrills (rund +21 Prozent) bei eBay. Aber auch Gartenartikel für die perfekte Grillparty werden verstärkt gekauft. Darunter u. a. Sonnenschirme (rund +18 Prozent) und Getränkekühlschränke (rund +17 Prozent).

Die Rudelgucker: Gemeinsam die EM und den Fußball feiern

In großer Runde wird das Spiel zur Party: Für die Rudelgucker ist die Live-Atmosphäre beim Fußball die einzig wirkliche Art, die EM mitzuerleben. Ob nun direkt im Stadion, beim Public Viewing auf dem Fanfest oder in der Kneipe: Vor allem ledige und junge Fans zwischen 18 und 29 Jahren fiebern laut Civey-Umfrage am liebsten mit möglichst vielen anderen Fans mit. Und das natürlich auch im richtigen Outfit: Typische Fan-Utensilien wie Deutschland-Fischerhüte (rund +363 Prozent), DFB-Mützen (rund +75 Prozent) und Fußball-Schminkstifte (rund +67 Prozent) haben bei eBay schon jetzt Hochkonjunktur.

Die Spielmacher: Auf Social Media und der Spielekonsole die EM nachdribbeln

Die EM digital erleben: Die Spielmacher setzen auf die digitalen Kanäle, um sich über die Spiele zu informieren, Zusammenfassungen zu verfolgen und sich online auszutauschen. Wenig überraschend, dass hier laut Civey-Umfrage vor allem junge Fans zwischen 18 und 29 Jahren und Männer stark vertreten sind. Sie sind vor, während und nach den Spielen bevorzugt auf Social Media unterwegs, spielen Tippspiele mit Freund*innen und Kolleg*innen und stellen sich auf einzelne Begegnungen bei einem Match an der Spielkonsole ein. Die Nachfrage nach Fußball-Games (rund +29 Prozent), Gaming-Laptops (rund +10 Prozent) und Controllern (rund +6 Prozent) wächst entsprechend.

Die Aktivposten: Fans werden selbst auf dem grünen Rasen aktiv

Fußball spielen wie die Stars: Auf die sportlichen Aktivposten übt das EM-Geschehen traditionell eine aktivierende Wirkung aus, die lokalen Vereinen während und nach den Turnieren immer wieder einen großen Zulauf beschert. Vor allem junge Fans unter 39 Jahren zieht es laut Civey-Umfrage nach den Spielen der Nationalmannschaften auf den Platz, um selbst (mehr) Fußball zu spielen. Die richtige Ausstattung kaufen sie dazu schon jetzt vermehrt bei eBay: Deutschland-Trikots (rund +213 Prozent), EM-Bälle (rund +56 Prozent) und Leibchen (rund +7 Prozent) verzeichnen seit Ende März einen stark wachsenden Absatz.

Italiens Fan-Artikel erleben wahren Boom – Florian Wirtz ist beliebtester Spieler

Welcher Mannschaft die eBay-Käufer*innen am ehesten die Daumen drücken, lässt sich nicht so einfach beantworten. Geht es jedoch nach den Steigerungszahlen beim Verkauf der Fan-Artikel, hat – mal abgesehen von Deutschland – Italien (rund +800 Prozent) klar die Nase vorn, gefolgt von Spanien (rund +550 Prozent), Frankreich (rund +350 Prozent), Portugal (rund +167 Prozent) und Belgien (rund +100 Prozent). Bei den deutschen Fan-Utensilien sind besonders Produkte um beliebte Spieler wie Florian Wirtz (rund +112 Prozent), Toni Kroos (rund +42 Prozent) und Jamal Musiala (rund +29 Prozent) bei eBay zunehmend gefragt.

„Lange Zeit war in Deutschland von EM-Euphorie wenig zu spüren. Die zuletzt starken Auftritte der deutschen Nationalmannschaft in Frankreich und gegen die Niederlande haben jetzt jedoch eine positive EM-Stimmung ausgelöst, die sich direkt in sichtbaren Nachfragepeaks bei eBay ablesen lässt. Dies zeigen die Ergebnisse unseres Reports deutlich“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising. „Für Händler*innen bietet sich damit ab sofort die Gelegenheit, sich optimal auf das EM-Geschäft vorzubereiten und bis zum großen Finale am 14. Juli 2024 von der gesteigerten Nachfrage zu profitieren. Oder anders ausgedrückt: Wer jetzt schon unsere externen AnzeigenBETA mit stark nachgefragten EM-Produkten schaltet, damit sie bis zum Turnier Fahrt aufnehmen können, wird sich frühzeitig im Mindset der Konsument*innen verankern und hat einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die erst zu EM-Beginn mit entsprechenden Maßnahmen starten.“

Um diese Marketing-Momente individuell für das eigene Business zu nutzen, bietet eBay Ads die passenden Werbelösungen. Mit den verschiedenen Werbelösungen wie Anzeigen Erweitert und externen AnzeigenBETA können Verkäufer*innen ihre Artikel im Verlauf des Jahres unter den Milliarden von Angeboten bei eBay hervorheben und dafür sorgen, dass sie auf der Suche nach dem richtigen Produkt von Millionen potenziellen Käufer*innen gefunden werden. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Anzeigen-Formaten von eBay Ads finden sich im Blog unter  https://www.ebayads.de/2023/11/20/top-tipps-zu-anzeigen-kampagnen/.

Über den EM Shopping-Report

Die Umfrage im aktuellen „EM Shopping-Report“ wurde vom 10. bis 12. April 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurden in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Wie planen Sie, die Fußball-Europameisterschaft der Männer in diesem Sommer zu erleben?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung. Darüber hinaus hat eBay Ads die Verkaufszahlen mit dem Tool Terapeak zwischen dem 22. März und 05. April 2024 analysiert und mit dem gleichen Zeitraum in 2023 verglichen.

Produktsuche im E-Commerce: In Deutschland bevorzugt mit Suchmaschinen und auf Online-Marktplätzen

Aktuelle Civey-Umfrage von eBay Ads zeigt:

  • Rund jeder zweite Deutsche nutzt Suchmaschinen und Online-Marktplätze, um einen Artikel beim Online-Einkauf zu finden.
  • Online-Foren und soziale Medien spielen für die Produktrecherche im Internet eine eher untergeordnete Rolle.
  • Externe AnzeigenBETA von eBay Ads ermöglichen Händler*innen den Zugang zu einer größeren Zielgruppe auf externen Kanälen wie z. B. Google.

Dreilinden/Berlin, 10. April 2024 – Wo die Customer Journey startet: Deutsche Konsument*innen nutzen im Internet in erster Linie Suchmaschinen wie Google (53,3 Prozent) und Online-Marktplätze (49,6 Prozent) wie eBay oder Amazon, um einen Artikel für den Online-Einkauf zu finden. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von eBay Ads, für die das Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Für Online-Händler*innen bedeutet dies vor allem eines: Da rund jeder zweite Kauf bei Suchmaschinen und Online-Marktplätzen beginnt, sollten sie mit ihren Angeboten auf beiden Kanälen sichtbar sein. Eine effiziente Möglichkeit bietet eBay Ads seit kurzem mit dem neuen Werbeformat „externe AnzeigenBETA“. Durch die Möglichkeit, ihre eBay-Angebote auch auf externen Kanälen wie z.B. Google zu bewerben, können Händler*innen nicht nur ihre Verkaufschancen bei Suchmaschinen zusätzlich ankurbeln, sondern auch den Zugriff auf eine deutlich erweiterte Zielgruppe in deren Suchergebnissen ermöglichen.

„Die Art und Weise, wie Menschen Produkte online finden, entwickelt sich stetig weiter. Für Marketer und Händler*innen ist es daher wichtig, diese Änderungen im Auge zu behalten. Im Fokus der Customer Journey stehen laut unserer aktuellen Umfrage ganz klar die Suchmaschinen wie Google und Online-Markplätze wie eBay“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising. „Mit unseren Werbelösungen Anzeigen Standard und Erweitert sowie unserem neuesten Werbeformat externe AnzeigenBETA bieten wir den Händler*innen ideale Voraussetzungen, auf den beiden zentralen Kanälen der Customer Journey zu werben und mit erhöhter Sichtbarkeit bei potenziellen Käufer*innen zu punkten, wenn sie nach entsprechenden Angeboten suchen.“

Weitere Kanäle spielen für die Produktsuche kaum eine Rolle

Nach Suchmaschinen und Online-Marktplätzen folgen im Produktsuche-Ranking der deutschen Konsument*innen mit weitem Abstand die Preisvergleich-Plattformen (29,6 Prozent) und die Online-Shops einzelner Hersteller (28,8 Prozent). Online-Foren (2,2 Prozent) und soziale Medien wie TikTok oder Instagram (1,7 Prozent) spielen für ihre Einkaufsrecherche eine eher untergeordnete Rolle. Insbesondere 18- bis 29-jährige Konsument*innen setzen auf Suchmaschinen (60 Prozent), um Produkte zu finden. Online-Marktplätze sind bei den 30- bis 39-Jährigen am beliebtesten (57,7 Prozent). Im Vergleich sind sich Frauen und Männer einig darüber, was die zentrale Rolle von Suchmaschinen und Online-Marktplätzen für ihre Produktsuche im Internet angeht. Auffällig ist jedoch, dass die Männer eher mal auf Preisvergleich-Plattformen zu finden sind (33,5 Prozent – Frauen: 25,8 Prozent), während Frauen vermehrt in den Online-Shops einzelner Hersteller nach Produkten suchen (30,4 Prozent – Männer: 27,1 Prozent).

Mit externe AnzeigenBETA Verkäufe ankurbeln

Mit dem neuen Werbeformat „externe AnzeigenBETA“ von eBay Ads verfügen Händler*innen seit kurzem über einen direkten Zugang zu exklusiven Anzeigenplatzierungen auf externen Kanälen wie z. B. Google. Über diese sichtbare Platzierung auf externen Kanälen können sie ihre Reichweite vergrößern, um eine erweiterte Zielgruppe und mehr kaufbereite Käufer*innen außerhalb von eBay zu erreichen und zusätzlichen Traffic auf ihre eBay-Festpreisangebote zu lenken. Durch das Cost-per-Click (CPC)-Modell von externen AnzeigenBETA entstehen Kosten für die Händler*innen nur dann, wenn ein*e Interessent*in auf der Suche nach einem entsprechenden Angebot auf die externe Anzeige klickt. Gleichzeitig behalten sie zu jeder Zeit die volle Kostenkontrolle über ihr festgelegtes Budget. Externe AnzeigenBETA bietet Händler*innen somit eine effiziente Möglichkeit, die Aufmerksamkeit von weiteren Millionen Nutzer*innen externer Kanäle gezielt auf ihre Angebote bei eBay zu lenken und so ihre Verkaufschancen zusätzlich zu erhöhen. Weitere Informationen zu externe AnzeigenBETA finden sich unter https://www.ebayads.de/werbeloesungen/werbeformate/externen-anzeigen/.

Über die Umfrage

Die aktuelle Umfrage wurde vom 08. bis 10. Februar 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurde in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Welche dieser Möglichkeiten würden Sie am ehesten nutzen, um einen Artikel beim Online-Einkaufen zu finden?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Aktiv gegen die Krisenstimmung: Deutsche setzen auf diese persönlichen Projekte

Aktuelles Shopping-Barometer von eBay Ads zeigt:

  • Konsument*innen lenken sich in der aktuellen Krisenstimmung bevorzugt mit der Planung von Reisen und handwerklichen Projekten ab.
  • Die Nachfrage nach Produkten zur Umsetzung der persönlichen Projekte steigt bei eBay.de signifikant.
  • Mit Anzeigen von eBay Ads können Händler*innen die erhöhte Produktnachfrage gezielt für ihren Geschäftserfolg nutzen.

Dreilinden/Berlin, 20. März 2024 – Kriege, Konflikte, Inflation – all das geht nicht spurlos an uns vorbei. In Deutschland herrscht Krisenstimmung. Um diesem negativen Grundgefühl aktiv zu begegnen, stürzen sich immer mehr Deutsche in spannende private Projekte. Insbesondere die Planung von Reisen (32 Prozent), handwerkliche Projekte (31 Prozent) und die Organisation von Treffen mit Freund*innen (28 Prozent) liegen bei ihnen hoch im Kurs, um sich von der negativen Großwetterlage in Deutschland abzulenken und die eigene Stimmung zu verbessern. Dies sind die Ergebnisse des aktuellen „Shopping-Barometers“, für das eBay Ads mit Unterstützung des Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Neben dem Reisen, den Renovierungsplänen und den sozialen Aktivitäten mit Freund*innen setzen die Menschen in Deutschland vor allem auf sportliche Ziele (22 Prozent), künstlerische Projekte (18 Prozent) und das Erlernen einer neuen Sprache (17 Prozent), um etwas im eigenen Leben zu verändern und die gefühlte Machtlosigkeit in dieser Zeit zu überwinden. Die Nachfrage nach passenden Produkten steigt bei eBay.de entsprechend: Von der Reiseapotheke (rund +130 Prozent) bis zur Kletterausrüstung (rund +80 Prozent) – Artikel für persönliche Projekte liegen laut einer aktuellen eBay-Datenabfrage mit dem Online-Tool Terapeak zwischen dem 01. Januar und 11. Februar 2024 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr gerade jetzt voll im Trend. Mit dem aktuellen Barometer gibt eBay Ads allen Händler*innen und Marken einen wichtigen Indikator, um ihre Werbemaßnahmen auf das veränderte Shopping-Verhalten der Konsument*innen abzustimmen.

Strategien gegen die Krisenstimmung: Junge wollen werkeln, Ältere planen Reisen

Vor allem Männer (38 Prozent) planen handwerkliche Projekte wie z. B. Renovierungsarbeiten oder Reparaturen am Auto (Frauen: 25 Prozent), um sich von der aktuellen Krisenstimmung abzulenken. Bei den Frauen (31 Prozent) sollen Treffen mit Freund*innen und gemeinsame Zeit (z. B. beim Kochen und Essen) für ein besseres Grundgefühl sorgen (Männer: 25 Prozent). Im Vergleich der unterschiedlichen Altersstufen setzen die 30- bis 39-Jährigen (40 Prozent) ebenfalls verstärkt auf handwerkliche Projekte, während bei den 40- bis 49-Jährigen (34 Prozent) in erster Linie sportliche Ziele und bei den 50- bis 64-Jährigen (35 Prozent) die Planung von Reisen als Stimmungsaufheller wirken sollen.

Steigende Verkaufszahlen bei Produkten zur Umsetzung persönlicher Projekte

Artikel, die für entsprechende Projekte benötigt werden, kaufen die deutschen Konsument*innen jetzt verstärkt bei eBay.de: Für ihre handwerklichen Aktivitäten in Haus & Garten steigt beispielsweise die Nachfrage nach Möbelbausätzen (rund +100 Prozent) und Gartenbewässerung (rund +100 Prozent) signifikant an. Und auch Produkte für Autoreparaturen wie Bremsenentlüftungssets (rund +650 Prozent), Diagnosegeräte für Fahrzeuge (rund +30 Prozent) und Werkzeugsets fürs Auto (rund +20 Prozent) werden zurzeit zunehmend gekauft. Für das gemeinsame Treffen und Essen mit Freund*innen haben gerade Küchenutensilien wie Schnellkocher (rund +160 Prozent), Slow Cooker (rund +140 Prozent) und Stabmixer (rund +20 Prozent) Hochkonjunktur. Künstlerische Projekte ziehen den verstärkten Kauf von Gelstiften (rund +100 Prozent), Origami-Papier (rund +30 Prozent) und Bastelwerkzeug-Sets (rund +20 Prozent) nach sich, während für die sportlichen Ambitionen neben der Kletterausrüstung vor allem Schlittschuhe (rund +40 Prozent), Sportarmbänder (rund +30 Prozent) und Laufgürtel (rund +25 Prozent) nachgefragt werden.

„Immer mehr Deutsche möchten aus dieser dauerhaften Krisenstimmung im Land ausbrechen und gehen für sich selbst aktiv dagegen an, indem sie eigene kleine Projekte starten. Das zeigt unsere repräsentative Umfrage deutlich“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising von eBay Ads. „Diese Aufbruchstimmung bringt in vielen Bereichen sichtbare Nachfragepeaks mit sich, die Händler*innen und Marken unbedingt für sich nutzen sollten. Mit Anzeigen Standard, Anzeigen Erweitert und unserer neuesten Option externe AnzeigenBETA für noch mehr Reichweite und Sichtbarkeit außerhalb von eBay bieten wir den Händler*innen und Marken dazu genau die richtigen Werbelösungen.“

Eine Übersicht über relevante Kaufanlässe, Events und Shoppinghochphasen, die Händler*innen und Marken als wichtige Marketing-Momente für sich nutzen sollten, bietet der eBay Ads Marketing-Kalender 2024 unter https://www.ebayads.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/01/eBay_Ads_Marketingkalender_2024_final.pdf.

Über das Shopping-Barometer

Die Umfrage im aktuellen „Shopping-Barometer“ wurde vom 05. bis 07. Februar 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurden in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Welchen dieser Projekte würden Sie sich am ehesten widmen, um sich von alltäglichen Herausforderungen abzulenken?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung. Darüber hinaus hat eBay Ads die Verkaufszahlen in einer eBay-Datenabfrage mit dem Tool Terapeak zwischen dem 01. Januar und 11. Februar 2024 analysiert und mit dem gleichen Zeitraum in 2023 verglichen.

eBay, Etsy & Co: Was bedeutet die neue Meldepflicht auf Online-Portalen für private Verkäufer?

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich zahlreiche Neuregelungen, die seit Anfang 2023 für bisher als privat agierende Verkäufer auf privaten Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, Etsy oder Vinted spürbare Änderungen mit sich bringen können.

Ziel des Gesetzgebers ist es, die Transparenz bei Privatverkäufen über diese Plattformen zu erhöhen und damit für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass mit der neu eingeführten Meldepflicht der Online-Plattformen die dort tätigen gewerblichen Verkäufer identifiziert werden sollen, die bisher als Privatverkäufer getarnt, gewerblich tätig waren.

Für die echten Privatverkäufer bedeutet dies aber im Umkehrschluss, dass sie nun auch wesentlich schneller ins Visier des Fiskus geraten können, wenn sie die geschaffenen Freigrenzen überschreiten. Was beim Entrümpeln des Dachbodens und den damit im Zusammenhang stehenden Verkäufen sehr schnell passieren kann.

Was ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde am 10. November 2022 vom Bundestag verabschiedet und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2021/514 zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts um.

Das Gesetz richtet sich vor allem an die Betreiber von Online-Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy, indem es Mitteilungspflichten über dort getätigte Transaktionen und erzielte Einnahmen an die zuständigen Finanzbehörden festlegt. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert werden, um künftig auch ausländische Anbieter erfassen zu können.

Ziel des PStTG ist es, die Transparenz bei Transaktionen über Online-Plattformen zu erhöhen und so den Schwarzhandel und damit mögliche Steuerhinterziehungen zu verhindern. Denn bisher war es für die Finanzbehörden oft sehr schwierig, die über Plattformen erzielten Einkünfte zu erfassen und damit eine gleichmäßige und gesetzeskonforme Besteuerung zu gewährleisten.

Als Plattform gilt hier nach §1 PStTG:

jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es den Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Als Zweck dieser Rechtsgeschäfte wird im Gesetz:

  • die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
  • die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung

genannt. Das betrifft auf Online-Plattformen wie eBay oder Etsy neben den professionellen Händlern also auch die vielen privaten Verkäufer, die dort aktiv sind und damit erst einmal unter die Meldepflicht fallen.

Was müssen Privatverkäufer auf Online-Plattformen künftig beachten?

Um also nicht als gewerblicher und steuerpflichtiger Verkäufer eingestuft und als solcher von den Plattformen an das Finanzamt gemeldet zu werden, müssen Privatverkäufer wissen, welche Schwellenwerte gelten, ab denen die Meldepflicht greift.

Welche Schwellenwerte gelten für Privatverkäufer?

Das Wichtigste vorweg: Auch in Zukunft wird es möglich sein, über eBay Kleinanzeigen, Etsy & Co. private Verkäufe steuerfrei abzuwickeln. Denn die Plattformen müssen künftig Transaktionen eines Verkäufers erst dann melden, wenn dieser entweder:

  • 30 oder mehr Transaktionen (also Verkäufe) pro Jahr tätigt oder
  • wenn er mit seinen Transaktionen 2.000 Euro oder mehr einnimmt.

Die Transaktionen müssen vom Plattformbetreiber bis zum 31. Januar des auf die Verkäufe folgenden Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Alles Wichtige zu den Meldepflichten nach dem PStTG hat das BZSt in diesem Schreiben zusammengefasst.

Wer also im Jahr 28 Mal Waren im Gesamtwert von weniger als 2.000 Euro über eine Plattform wie eBay Kleinanzeigen verkauft, wird nicht gemeldet. Eine Meldung erfolgt aber bereits, wenn nur eine Transaktion mit einem Gesamtwert von mehr als 2.000 Euro stattfindet, z. B. wenn ein Gebrauchtwagen über einen Online-Marktplatz verkauft wird.

Was passiert, wenn die Meldepflicht eintritt?

Erreicht ein Anbieter auf einer Online-Plattform die definierten Meldeschwellen und fällt damit unter die Meldepflicht, muss der Portalbetreiber unter anderem folgende Daten dieses Nutzers an das Finanzamt melden:

  • Name und Anschrift
  • Steuer-ID
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Alle meldepflichtigen Transaktionen
  • Verkaufserlöse aus den Transaktionen und damit verbundene Gebühren

Treffen die Kriterien auf einen Anbieter zu und liegen dem Plattformbetreiber nicht alle erforderlichen Daten vor, wird er den Nutzer kontaktieren und um Übermittlung der noch fehlenden Daten bitten. In der Praxis geschieht dies meist über ein Formular, das der Verkäufer ausfüllen muss.

Werden die Transaktionen eines Anbieters durch den Plattformbetreiber an das Finanzamt gemeldet, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass der Nutzer unmittelbar als gewerblicher Händler eingestuft und damit steuerpflichtig wird. Dies zeigt beispielsweise der Fall des Verkaufs eines Gebrauchtwagens. Und wer in einer einmaligen Aktion seinen Keller entrümpelt und dabei mehr als 30 Einzelgegenstände über Ebay verkauft, muss sich nicht gleich Sorgen machen, hier möglicherweise Steuern zu hinterziehen.

Kriterien für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer

Denn es gelten weiterhin die Kriterien der Gewerbeordnung, wonach eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, wenn sie:

  • nach außen gerichtet ist,
  • selbstständig ausgeübt,
  • planmäßig, auf Dauer und mit
  • Gewinnerzielungsabsicht

durchgeführt wird und nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstößt.

Der einmalige Verkauf des gebrauchten Autos fällt also ebenso wenig darunter wie die Entrümpelung des Kellers. Daher hat in diesen Fällen, in denen es sich nachweislich um reine Privatverkäufe handelt, eine Meldung der Transaktionen an das Finanzamt keine weiteren Konsequenzen für den Verkäufer. Er muss weder die erzielten Einnahmen versteuern, noch wird er plötzlich gewerblich tätig.

Die Meldung dient lediglich dazu, gewerbliche Verkäufer zu erkennen, die die bisherige Grauzone ausgenutzt haben, um Einnahmen am Fiskus vorbei zu erzielen.

Fazit: Was Verkäufer auf Online-Plattformen künftig beachten sollten

Wer als Privatverkäufer gelegentlich Gegenstände unterhalb der oben genannten Schwellenwerten des PStTG verkauft, für den ändert sich nichts, da seine Verkäufe weiterhin nicht vom Plattformbetreiber an das Finanzamt gemeldet werden müssen.

Wer die Schwellwerte überschreitet, aber keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung ausübt, wird wahrscheinlich vom Portalbetreiber aufgefordert werden, die erforderlichen Meldedaten zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier gibt es keinen Grund zur Sorge, wenn keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Wer hingegen als Anbieter auf Online-Plattformen unter dem Deckmantel des Privatverkaufs Waren in gewerblicher Form angeboten hat, dem könnte der Fiskus künftig über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz auf die Schliche kommen. Das wiederum ist im Sinne der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit gut für alle Anbieter, die ihre Gewinne aus online verkauften Waren schon immer ehrlich versteuert haben.

fulfin erhält 1.1 Millionen Euro Förderung für innovative KI-gestützte Risikoprüfung

Das Fintech-Startup fulfin gibt den Erhalt einer Forschungsförderung und die Verleihung des BSFZ-Siegels für seine bahnbrechende KI-gestützte Risikobewertung für KMUs bekannt

 

München, 21.07.2023 – fulfin, der führende Anbieter von flexiblen Finanzierungslösungen für KMUs in der digitalen Wirtschaft, gibt bekannt, dass seine Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich “KI-gestützte objektive Echtzeit-Risikoprüfung von KMUs” in Höhe von über 4 Millionen Euro offiziell von der Bundesregierung Deutschlands anerkannt wurde. Für seine bahnbrechende Arbeit wird das Unternehmen eine Forschungsförderung in Höhe von 1,1 Millionen Euro erhalten.

Das Fintech-Unternehmen wird zudem das BSFZ-Siegel von der Zertifizierungsstelle für Forschungsförderungen (BSFZ) verliehen, welches den wegweisenden Charakter der in-house entwickelten Produktinnovation im Bereich der KI-gestützten Risikoprüfung würdigt.

fulfin wurde 2018 von Nathan Evans und Dr. Alfred Gruber gegründet, um die Erfolgsquote für KMUs in Kreditantragsprozessen radikal zu verbessern. Samarth Mehrotra, Head  Data & AI, ist seit 2019 bei fulfin, und hat das Unternehmen auf dem Weg zum Vorreiter in der datengetriebenen Kreditvergabe federführend begleitet. fulfin hat erfolgreich die Möglichkeiten genutzt, die sich durch Open-Banking-Regulierungen und die neuesten Entwicklungen in der Datenanalyse ergeben haben. Dabei wurden KI-Modelle und statistische Methoden wie NLP, LLMs, baumbasierte ML-Modellierung und SHAP-Werte im gesamten Kreditvergabeprozess effektiv nutzbar gemacht. Das Ergebnis der erheblichen Investitionen in einen KI-gestützten Bonitätsbewertungsansatz ist fulfins eigene kundenorientierte Sofortkreditplattform, die Kreditentscheidungen quasi sofort und ohne menschliche Voreingenommenheit ermöglicht.

Aufgrund der aufwendigen manuellen Komponente der Risikoanalyse in traditionellen Banken und bei alternativen Kreditgebern haben Faktoren wie das Alter, die Unternehmensart, die geografische Lage usw. oft immer noch einen kaum zu begründenden negativen Einfluss auf die Kreditentscheidungen. Der von fulfin verwendete KI-gestützte Algorithmus zur Berechnung der Verschuldungskapazität basiert auf Transaktionsdaten aus dem Bankwesen und berücksichtigt keine Variablen, die potenziell diskriminierend sein könnten Dies ermöglicht eine grundlegend wodurch inklusivere Kreditvergabe. Menschliche Voreingenommenheit, die in den Prozessen traditioneller Banken verankert sein kann, wird beseitigt. fulfin verwendet SHAP-Werte, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, die von den KI-Modellen getroffen werden, erklärbar sind und auf spezifische finanzielle KPIs zurückgeführt werden können.

Samarth Mehrotra, Head of Data & AI bei fulfin, betont:

“Kreditentscheidungen werden von Kreditgebern oft auf der Grundlage der “Ausfallswahrscheinlichkeit” (PD) getroffen. Die zugrundeliegenden PD-Werte stammen in der Regel von Wirtschaftsauskunfteien und sind häufig zuungunsten junger, schnell wachsender Unternehmen voreingenommen, da sie auf statischen Datenquellen wie Jahresabschlüssen beruhen. Durch die hauseigene Entwicklung eines neuen Entscheidungsmechanismus auf Basis von Open-Banking-Daten in Echtzeit, stellt fulfin den Status quo in der Kreditvergabe infrage.”

Im traditionellen Bankwesen dauert die Bearbeitung von Kreditanträgen in der Regel mehrere Tage bis Wochen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass man sich maßgeblich auf einen erfahrenen Risk Manager verlässt, um eine Entscheidung zu treffen. Der datengetriebene Ansatz von fulfin ermöglicht es allerdings, Kreditentscheidungen quasi sofort und nahezu ohne das Zutun eines Risk Managers zu treffen. Die Rolle eines Risk Managers wandelt sich von einem “Entscheidungsträger” zu einem “Entscheidungsprüfer”, der das Ergebnis des Algorithmus kontrolliert. Dadurch kann eine größere Anzahl von Kreditanträgen bearbeitet werden und eine kostengünstigere Kreditvergabe für KMUs ermöglicht werden.

Die Förderung in Höhe von €1,1 Millionen und das BSFZ-Siegel sind wichtige Meilensteine für fulfin. Das Unternehmen setzt seine Mission fort, die Finanzierungsmöglichkeiten für Online-KMUs zu verbessern und ihnen den Zugang zu schnellen und flexiblen Krediten zu ermöglichen.

 

 

Über fulfin:

Das Fintech-Startup fulfin ist ein führender Anbieter von Finanzierungslösungen für Online-KMUs. Ein intern entwickeltes KI-gestütztes Risikomodell ermöglicht nahezu sofortige Kreditentscheidungen und die Genehmigung schneller und flexibler KMU-Darlehen. fulfin unterstützt seine Nutzer auch mit einer Reihe spezieller Analysetools, die es Unternehmern ermöglichen, datengesteuerte intelligente Finanzierungsentscheidungen zu treffen. Das Unternehmen mit Sitz in München verfügt über ein Führungsteam aus E-Commerce- und Fintech-Experten und gehört zu den am schnellsten wachsenden digitalen Kreditgebern in Europa.

 

Ansprechpartner Presse:

fulfin – isarlend GmbH

Jan Behfeld

Agnes-Pockels-Bogen 1

80992 München

Email: jan@fulfin.com /press@fulfin.com

Phone: +49 89-2152730-72

eBay Ads Deutschland verstärkt sein Business Development mit Stefan Sienicki-Störkle

Der erfahrene Retail Media-Experte Stefan Sienicki-Störkle treibt als neuer Senior Business Development Manager Innovationen für das Werbegeschäft von eBay Ads voran.

eBay Ads Deutschland hat die die neu geschaffene Position des Senior Business Development Managers mit dem erfahrenen Retail Media-Experten Stefan Sienicki-Störkle besetzt, um neue Wachstumspotenziale zu erschließen und sie künftig für alle Werbekunden direkt im eBay Ads Produktportfolio zu implementieren. Hierzu wird der ehemalige Amazon-Mediaprofi Sienicki-Störkle die strategische Weiterentwicklung des Werbegeschäfts von eBay Ads konsequent vorantreiben sowie als Bindeglied zwischen eBay Ads und dem eBay Marktplatz mehrwertige Innovationen schaffen und funktionsübergreifende Projekte leiten. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau starker Partnerschaften mit eBay Händler*innen und Marken. Stefan Sienicki-Störkle berichtet in seiner Funktion direkt an Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising von eBay Ads.

„Als eCommerce-Pionier der ersten Stunde möchten wir die zunehmende Bedeutung von Retail Media bei eBay weiter ausbauen und unsere Händler*innen und Markenkunden dabei unterstützen, die nötige Sichtbarkeit zu generieren, um mit eBay Ads weiter zu wachsen“, so Arnaud Valion Gueutal. „Mit Stefan Sienicki-Störkle verstärken wir die Kompetenz unseres Business Development im Bereich Retail Media um eine erfahrene Top-Kraft, von der unsere Werbekunden direkt profitieren werden.“

Stefan Sienicki-Störkle bringt eine langjährige Marktplatz- und Media-Expertise mit. Vor seinem Wechsel zu eBay Ads war der heute 34-Jährige fünf Jahre bei Amazon tätig. Hier verantwortete Sienicki-Störkle u. a. den Ausbau des Amazon Prime Geschäfts und den Launch des polnischen Amazon Marktplatzes amazon.pl. In der Werbesparte des US-Konzerns skalierte der studierte Jurist und European Manager die Einführung innovativer Werbeprodukte, wie z. B. Sponsored Brand Videos. Seine berufliche Laufbahn startete Sienicki-Störkle als Analyst der Deutschen Bank.

Teilnahme am OSS-Verfahren: Diese Gründe können zu einem Ausschluss führen

Mit dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, über die sie grenzüberschreitende Umsätze zentral an einer Stelle deklarieren und die dafür fällige Umsatzsteuer abführen können.

Für Teilnehmer am OSS-Verfahren entfällt damit seit Juli 2021 die aufwendige Umsatzsteuervoranmeldung in jedem einzelnen EU-Land, in dem Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Vor allem für viele kleine Onlinehändler ist das eine große organisatorische und finanzielle Erleichterung.

Wer am OSS-Verfahren teilnehmen will, muss vorgegebene Regeln und Pflichten einhalten. Tun Sie das nicht, droht ein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren und alle damit verbundenen Vereinfachungen gehen verloren.

Welche Gründe zu einem Ausschluss aus dem OSS-Verfahren führen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kurzer Exkurs: Was genau ist das OSS-Verfahren?

Wer bis Juni 2021 Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU verkauft hat, musste die darauf entfallende Umsatzsteuer immer im Land des Endkunden und in Höhe des dort gültigen Umsatzsteuersatzes abführen. Es gab zwar Lieferschwellen, bis zu deren Erreichen die deutsche Umsatzsteuer im Inland abgeführt werden konnte. Die waren aber zum einen schnell erreicht und zum anderen von EU-Land zu EU-Land häufig unterschiedlich.

Für Onlinehändler, die Waren an Endkunden in andere EU-Mitgliedsstaaten verkauft haben, bedeutete das einen hohen organisatorischen Aufwand: Im jeweiligen Land musste die dort gültige Umsatzsteuer beim jeweiligen Finanzamt gemeldet und eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Um Fehler zu vermeiden, musste deshalb oft ein lokaler Steuerberater hinzugezogen werden, was den organisatorischen Aufwand und die Kosten in die Höhe trieb.

Mit dem One-Stop-Shop-verfahren wurde deshalb eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, über die teilnehmende Unternehmen die Umsatzsteuermeldung für im Ausland verkaufte Waren und Dienstleistungen abgeben und die darauf entfallende Umsatzsteuer abführen können.

Welche Gründe können zum Ausschluss aus dem OSS-Verfahren führen?

Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen vom BZSt vom OSS-Verfahren ausgeschlossen werden können, die wir nachfolgend genauer beschreiben.

Ausschluss vom OSS-Verfahren nach Abmeldung durch den Unternehmer

Der einfachste und vermutlich auch einer der häufigsten Gründe für den Ausschluss vom OSS-Verfahren ist, wenn sich der Unternehmer aus eigenem Interesse davon abmeldet. Wer sich abmelden will, muss seine Teilnahme am OSS-Verfahren widerrufen, was direkt über das BZStOnline-Portal (BOP) erfolgt.

Damit der Widerruf im folgenden Quartal gültig wird, muss der  Steuerpflichtige „den Mitgliedsstaat der Identifizierung“ mindestens 15 Tage vor Ablauf des Kalenderquartals informieren (siehe Art. 57g Abs. 1 MWStVO). Davon unabhängig ist, ob weiterhin Dienstleistungen erbracht werden, die unter diese Sonderregelung fallen (also in diesem Falle grenzüberschreitende Verkäufe in andere EU-Mitgliedsstaaten).

Voraussetzungen zur Nutzung des OSS-Verfahrens liegen nicht mehr vor

Ein weiterer Grund, warum Unternehmen vom OSS-Verfahren ausgeschlossen werden können, tritt ein, wenn grundlegende Voraussetzungen zur Nutzung des Verfahrens nicht mehr vorliegen.

Anders, als im vorherigen Punkt, wo trotz der Abmeldung vom OSS-Verfahren weiterhin Dienstleistungen erbracht werden, die unter diese Sonderregelung fallen, liegen in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Nutzung des OSS-Verfahrens schlicht nicht mehr vor.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn vom Unternehmen keine Leistungen mehr erbracht werden, die über das OSS-Verfahren gemeldet werden können oder wenn das Unternehmen nicht mehr existiert, z.B. nach einer Insolvenz oder Unternehmensaufgabe.

Während also eine Abmeldung vom OSS-Verfahren durch den Unternehmer freiwillig erfolgt, obwohl vielleicht weiterhin grenzüberschreitende Verkäufe in andere EU-Mitgliedsstaaten erfolgen und das Verfahren eigentlich noch genutzt werden könnte, ist die Abmeldung obligatorisch, wenn die Voraussetzungen zur Nutzung des Verfahrens nicht mehr vorliegen!

Die Veränderung ist dem BZSt auf elektronischem Weg zu melden, und das bis zum 10. Tag des Monats, der auf die Änderung folgt.

Verstoß gegen grundlegende Pflichten des OSS-Verfahrens

Vom OSS-Verfahren ausgeschlossen werden kann auch, wer gegen die grundlegenden Pflichten verstößt. Teilnehmer am OSS-Verfahren müssen die folgenden Pflichten erfüllen:

  • Fristgerechte Abgabe der Steuererklärung
  • Fristgerechte Zahlung der angemeldeten Steuern
  • Ordnungsgemäße Änderung von Registrierungsdaten
  • Einhaltung der Aufzeichnungspflichten und
  • Bereitstellung der aufgezeichneten Unterlagen auf Nachfrage der Finanzbehörde

Wer diese grundlegenden Pflichten, die bei einer Teilnahme am OSS-Verfahren einzuhalten sind, wiederholt verletzt, kann vom OSS-Verfahren ausgeschlossen werden. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Ausschluss bereits nach dem zweiten Mal droht.

Fazit: Durch konsequente Einhaltung der Pflichten Ausschluss verhindern

Da nach einem Ausschluss aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Pflichten des OSS-Verfahrens Sperrzeiten von bis zu acht Kalenderquartalen – also bis zu zwei Jahren – drohen, sollten Onlinehändler die geltenden Regelungen unbedingt einhalten! Ansonsten droht der Rückfall in die Einzelmeldung pro EU-Mitgliedsstaat, verbunden mit dem hohen organisatorischen Aufwand und nicht zu unterschätzenden Kosten.

Aber auch bei den sonstigen Veränderungen, sind die vorgegeben Fristen wichtig, um mögliche Strafen durch das BZSt zu vermeiden.

Sollten Sie dabei Fragen haben oder Hilfe benötigten, dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sehr gern dabei!

Lange Sperren drohen: Weshalb sich Onlinehändler unbedingt an die Pflichten des OSS-Verfahrens halten sollten

Mit der Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS-Verfahren) als zentrale Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung bei Fernverkäufen haben Onlinehändler seit Juli 2021 die Möglichkeit, grenzüberschreitende Umsätze zentral über den One-Stop-Shop zu deklarieren und auch die dafür fällige Umsatzsteuer dort abzuführen. Damit entfällt für den Verkäufer die aufwendige Umsatzsteuervoranmeldung in jedem einzelnen EU-Mitgliedsland, in dem Waren verkauft werden. Vor allem für viele kleine Onlinehändler, die grenzüberschreitend Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, ist das eine große Erleichterung.

Allerdings ist das neue Verfahren kein Selbstläufer und die Teilnehmer müssen sich an die geltenden Regeln und Pflichten halten. Tun sie das nicht, dann droht im schlimmsten Fall ein längerer Ausschluss aus dem OSS-Verfahren und damit gehen alle mit der Sonderregelung verbundenen Vereinfachungsvorteile wie:

  • die Abgabe aller unter die Sonderregelung fallenden Umsätze in einer besonderen Steuererklärung,
  • die zentrale und elektronische Übermittlung dieser Steuererklärung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und
  • die sich ergebende Steuer insgesamt zu entrichten

wieder verloren. Deshalb nachfolgend aufgeführt noch einmal zusammengefasst die Pflichten, die unbedingt einzuhalten sind.

Welche Pflichten müssen Teilnehmer am OSS-Verfahren einhalten?

Zu den grundlegenden Pflichten, die mit einer Teilnahme an der Sonderregelung des OSS-Verfahrens verbunden sind, zählen u.a.:

Fristgerechte Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung muss bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt (Kalendervierteljahr), elektronisch übermittelt werden.

Fristgerechte Zahlung der angemeldeten Steuern

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden: Die berechneten und über das OSS-Verfahren gemeldeten Umsätze müssen rechtzeitig überwiesen werden. Die Zahlung muss bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraumes (Kalenderjahr) folgt, eingegangen sein.

Wichtig in dem Zusammenhang: Es ist kein Lastschrifteinzug möglich, d.h. die Überweisung muss pünktlich erfolgen!

Ordnungsgemäße Änderung von Registrierungsdaten

Ergeben sich Änderungen gegenüber den Daten, die Sie bei der Registrierung zum OSS-Verfahren gemacht haben, dann sind diese spätestens am zehnten Tag des Monats, der auf die Änderung der Verhältnisse erfolgt, dem BZSt auf elektronischem Wege mitzuteilen. Dazu steht Ihnen auf dem Online-Portal des BZSt ein entsprechendes Änderungsformular zur Verfügung.

Einhaltung der Aufzeichnungspflichten

Im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für jeden Kaufmann im Grunde ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, müssen alle im Rahmen des OSS-Verfahrens gemeldeten Transaktionen aufgezeichnet und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer vorgehalten werden. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen liegt bei 10 Jahren.

Alle Pflichten im Detail können Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern zum One-Stop-Shop nochmals nachlesen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Pflichten?

Kommen Teilnehmer am OSS-Verfahren den oben genannten Pflichten ganz oder zum Teil nicht nach, dann sind die möglichen Konsequenzen u.a. in § 18j Abs.6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Dort wird festgelegt, dass:

ein Unternehmer von der Finanzbehörde nach Absatz 1 Satz 2 dem besonderen Besteuerungsverfahren nach Absatz 1 ausgeschlossen wird, wenn er seinen Verpflichtungen nach Absatz 4 oder § 22 Absatz 1 oder den von ihm in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erfüllenden Aufzeichnungspflichten entsprechend Artikel 369k der Richtlinie 2006/112/EG wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Zwar bezieht sich der Gesetzestext konkret nur auf die Aufzeichnungspflichten, wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf die anderen genannten Pflichten entsprechend angewandt.

Von Bedeutung ist hier vor allem der Hinweis auf die wiederholte Verletzung der Pflichten, d.h. bereits nach dem zweiten Mal kann der Ausschluss vom OSS-Verfahren drohen.

Ebenfalls wichtig ist hier der Imperativ mit dem Vermerk „ausgeschlossen wird“, d.h. es handelt sich um keine „Kann-Bestimmung“!

Wie lange kann ein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren dauern?

Bereits die bisher gemachten Ausführungen zeigen, dass die Pflichten zur Teilnahme am OSS-Verfahren unbedingt eingehalten werden sollten, um die Vorteile dieser Vereinfachungsmöglicheit zur Deklaration von Umsätzen aus grenzüberschreitenden Verkäufen nicht zu riskieren.

Das wird nochmal deutlicher, wenn es um den Zeitraum geht, für den ein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren droht. Zieht man hier Artikel 58b der Mehrwertsteuerverordnung (MWStVO) hinzu, dann steht dort geschrieben, dass:

ein Ausschluss eines Steuerpflichtigen von einer der Sonderregelungen wegen wiederholten Verstoßes gegen die einschlägigen Vorschriften in jedem Mitgliedstaat und für beide Regelungen während acht Kalenderquartalen nach dem Kalenderquartal, in dem der Steuerpflichtige ausgeschlossen wurde, gilt.

Das bedeutet also, dass wiederholte Verstöße gegen die Pflichten aus dem OSS-Verfahren mit einer Sperrzeit von acht Kalenderquartalen, d.h. ganzen zwei Jahren belegt werden können.

Grund genug also, sich unbedingt an die geltenden Regelungen zu halten. Denn sonst droht eine Rückkehr in frühere Zeiten, in denen Onlinehändler für Waren, die sie grenzüberschreitend innerhalb der EU verkauft haben, die darauf entfallende Umsatzsteuer im Land des Endkunden mit der dort gültigen Umsatzsteuer versteuern, dem dortigen Finanzamt melden und dafür jeweils eine separate Umsatzsteuererklärung abgeben mussten.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder darüber hinausgehende Fragen zur Anwendung OSS-Verfahren haben, dann sprechen Sie uns einfach an.

Der ultimative Guide von Lizenzero: Verpackungsgesetz einfach erklärt, ein für alle Mal verstanden

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) samt seinen Anforderungen für Onlinehändler treibt seit einigen Jahren – genauer seit 2019 – sein Unwesen im E-Commerce und sorgt nach wie vor für Kopfzerbrechen. Eine Schüppe drauf gelegt hat jüngst noch einmal die erste Novelle des Gesetzes. Sie betrifft insbesondere all jene, die eine Multichannel-Strategie nutzen und über Marktplätze verkaufen und/oder ihren Versand über Fulfillment-Partner lösen. Höchste Zeit, die losen Enden zusammenzubringen und für mehr Durchblick zu sorgen – mit dem ultimativen Guide von Lizenzero!

Verpackungsgesetz: Welche Unternehmen sind betroffen?

Das VerpackG betrifft alle Händler und Produzenten, die

  1. gewerblich tätig sind und
  2. durch den Verkauf von Produkten erstmalig Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen,
  3. die dann am Ende der Vertriebskette beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Nicht verwirren lassen: Das Verpackungsgesetz nennt diese Zielgruppe zusammenfassend etwas missverständlich „Hersteller“. Gemeint sind damit aber tatsächlich alle Unternehmer, auf die die oben genannten Eigenschaften zutreffen, und nicht nur Produzenten.

Um welche Verpackungen geht es konkret?

Oben klingt es schon an: Es geht immer um Verpackungen, die schlussendlich beim privaten Endverbraucher landen und von ihm entsorgt werden. Zusammenfassend spricht man hier von Verkaufsverpackungen und meint damit konkret Produktverpackungen (die das Produkt unmittelbar umgebende Verpackung samt aller Bestandteile), Versandverpackungen (inkl. aller Polster- und Füllmaterialien) und Serviceverpackungen (werden unmittelbar zur Übergabe einer Ware an den Kunden befüllt, z.B. Tragetüten im stationären Handel oder Coffee-to-Go-Becher).

All diese Verpackungen sind „systembeteiligungs-“ oder auch lizenzierungspflichtig – für sie fällt also ein Lizenzentgelt an, das an eines der dualen Systeme gezahlt werden muss (hierzu mehr weiter unten im Artikel unter „Was ist zu tun?“).

Was passiert, wenn ich das VerpackG nicht erfülle?

Der Gesetzestext sieht Geldbußen bis 200.000 Euro, Vertriebsverbote und Abmahnungen vor. Letztere werden auch gerne – wie eben im Onlinehandel üblich – massenhaft über Abmahnkanzleien angestoßen; nicht umsonst rangiert das VerpackG seit beträchtlicher Zeit auf den vordersten Plätzen für Abmahngründe.
Seit Juli 2022 kommt für Marktplatz-Händler das Risiko einer Accountsperrung hinzu. Und das führt uns auch gleich zur nächsten Frage:

VerpackG-Novelle: Was ist neu seit Juli 2022?

Marktplatz-Betreiber (eBay, Amazon etc.) und Fulfillment-Dienstleister haben jetzt eine Kontrollpflicht mit Blick auf das VerpackG. Das heißt, sie müssen all ihre Händler, die nach Deutschland versenden, auf VerpackG-Compliance prüfen.

Kann kein Nachweis erbracht werden, greift ein Vertriebsverbot. Konkrete neue Pflichten – außer der Nachweiserbringung über die erfüllten Pflichten gegenüber Marktplatz/Fulfillment-Dienstleister – sind für den betroffenen Händler also nicht dazugekommen. Als Nachweis dienen sowohl die Registrierungsnummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch der Nachweis des dualen Systems. Beides näher erläutert in der folgenden Frage:

Welche Pflichten bringt das Verpackungsgesetz mit sich und was ist zu tun?

Vom VerpackG betroffene Unternehmen haben drei Pflichten:

  1. Registrierungspflicht: Das VerpackG hat eine Kontrollinstanz geschaffen, die sog. Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie stellt das Melderegister LUCID bereit, in dem sich jedes betroffene Unternehmen einmalig und kostenfrei als „Hersteller“ registrieren muss: https://lucid.verpackungsregister.org/ Im Umkehrschluss erhält man eine persönliche Registrierungsnummer.
  2. Systembeteiligungs-/Lizenzierungspflicht: Beide Begriffe meinen das gleiche, und zwar die kostenpflichtige Beteiligung der Verkaufsverpackungen per Lizenzentgelt bei einem dualen System – z.B. Interseroh+ (via Lizenzero). Klingt komplex, funktioniert aber bei den meisten Anbietern einfach per Onlinebestellung: geplante Mengen in den Kalkulator eingeben (bitte unser „Gut zu wissen“ unten beachten!), durch die Bestellstrecke klicken, Order abschließen und der Lizenzvertrag steht.
  3. Datenmeldepflicht: Dieses To Do gilt fortlaufend; es besagt, dass alle Mengenmeldungen, Stammdatenänderungen oder Änderungen des Systemanbieters auch im Melderegister LUCID eingetragen werden müssen. Hintergrund: Die ZSVR gleicht auf Basis der Registrierungsnummer regelmäßig die gemeldeten Daten mit den dualen Systemen ab und geht Unstimmigkeiten nach – hier sollten also möglichst keine Diskrepanzen auftreten.

Faustregel #1: Es gibt zur Erfüllung der VerpackG-Pflichten zwei Anlaufstellen (ZSVR mit Melderegister LUCID + duales System) und drei Pflichten – siehe oben.

Faustregel #2: Um Unstimmigkeiten beim Datenabgleich zwischen den dualen Systemen und LUCID zu vermeiden, bitte angewöhnen: Alles, was ich in LUCID ändere, immer auch beim dualen Systempartner anpassen – und andersherum. So ist immer für gleiche Datenstände gesorgt.

Gut zu wissen: Das Verpackungsgesetz untersagt es, dass unlizenzierte Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Das wiederum bedeutet: Die Lizenzierung der Verpackungen muss vorab erfolgen. Hier stellt sich zu Recht die Frage, woher im Vorhinein die konkreten Mengen bekannt sein sollen. Die Auflösung: Bei der Erstangabe handelt es sich um eine reine Planmenge, also eine Prognose. Deshalb bietet Lizenzero jederzeit flexible Mengenanpassungen nach oben und unten an (bis 31.08. sogar mit sofortiger Gutschrift bei Mengenreduzierungen).

Verpackungsgesetz: Beispiele für den Onlinehandel

Viel Input! Angewandt auf Praxisbeispiele ergeben sich folgende Zuständigkeiten und ein klareres Bild:

Beispiel 1: Reseller ordert Ware und versendet sie an den Endverbraucher (einfacher Case)

Die Situation:
Der Reseller ordert bereits in Schachteln (= Produktverpackung) verpackte Kosmetik beim in Deutschland ansässigen Hersteller und bietet sie in seinem Onlineshop an. Nach Bestellauslösung steckt er die Kosmetikschachteln in einen Versandkarton, polstert ihn aus (= Versandverpackung) und versendet ihn an den Endverbraucher.

Das bedeutet:
Beide Verpackungen fallen beim Endverbraucher als Abfall an. Beide sind somit systembeteiligungspflichtig. Allerdings ist für die Produktverpackung der Hersteller zuständig, der diese befüllt, und nur für die Versandverpackung steht der Reseller in der Pflicht.

Achtung jedoch: Als Letztvertreiber steht der Reseller für alle durch ihn versandten Verpackungen – also auch für die Produktverpackung – in der Nachweispflicht.
Empfehlung: Beleg über die Lizenzierung beim Hersteller einfordern! Einen ersten Hinweis gibt außerdem auch LUCID, denn das Register ist öffentlich zugänglich und kann durchsucht werden – in diesem Fall nach dem Unternehmensnamen des Herstellers: https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer

Beispiel 2: Reseller ordert Ware im Ausland und versendet sie an den Endverbraucher (Import)

Die Situation:
Der Reseller ordert bereits in Schachteln (= Produktverpackung) verpackte Kosmetik beim Hersteller im Ausland und bietet sie in seinem Onlineshop an. Nach Bestellauslösung steckt er die Kosmetikschachteln in einen Versandkarton, polstert ihn aus (= Versandverpackung) und versendet ihn an den Endverbraucher.

Das bedeutet:
In diesem Fall ist die Zuständigkeit gegenüber dem 1. Beispiel anders gelagert: Aufgrund der Tatsache, dass der Reseller die verpackte Ware importiert und somit aktiv in den Geltungsbereich des VerpackG einführt, ist er für die Lizenzierung aller mit eingeführten Verpackungen zuständig. Ausschlaggebend ist hier immer das zwischen den Vertragspartnern festgehaltene Besitzverhältnis beim Grenzübertritt der Ware – im Normalfall liegt dieses beim Importeur, woraus sich seine Zuständigkeit ergibt. Für die von ihm ebenfalls befüllte Versandverpackung ist er ebenfalls zuständig und muss die drei oben genannten Pflichten erfüllen.

Beispiel 3: Onlinehändler stellt selbst Ware her und versendet diese dann

Die Situation:
Der Händler fertigt selbst Kosmetik an an und steckt diese in eine Schachtel (= Produktverpackung). Anschließend steckt er die Schachtel in einen Versandkarton, polstert ihn aus (= Versandverpackung) und versendet ihn an den Endverbraucher.

Das bedeutet:
Beide Verpackungen fallen beim Endverbraucher als Abfall an und sind somit systembeteiligungspflichtig; zudem befüllt der Händler beide selbst und bringt sie in Umlauf. Somit ist er auch für die Lizenzierung beider Verpackungen zuständig, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort regelmäßig seine Daten melden.

Und wozu das Ganze? Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft

Gemäß Verursacherprinzip fordert das Verpackungsgesetz von jedem Unternehmen, das Verpackungen in Umlauf bringt, eine finanzielle Beteiligung an den Recyclingkosten der Verpackungen. Diese Beteiligung erfolgt in Form des an eines der dualen Systeme zu zahlenden Lizenzentgelts – und das organisiert dann im Umkehrschluss die Sammlung, Sortierung und insbesondere das Recycling der Verpackungsabfälle.

Je mehr Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert werden, desto stabiler die Grundlage, auf der in Deutschland Verpackungen recycelt, enthaltene Wertstoffe also im Kreislauf geführt und somit erneut nutzbar gemacht werden können. Das spart jährlich immense Mengen an Treibhausgasen und Rohstoffen, die ansonsten für die Neuherstellung von Produkten aufgewandt würden – ein wesentlicher Hebel also für aktiven Klimaschutz.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.

 

Energiekrise: So wollen die Deutschen Strom- und Heizkosten sparen

Aktueller „Energie Report 2022 “ von eBay Ads zeigt:
• Energiespar-Produkte erreichen Steigerungen bei den Verkaufszahlen um bis zu fast 600 Prozent.
• Immer mehr Konsument*innen setzen auf regenerative Energien wie Solar und Windkraft.
• Elektroheizgeräte verzeichnen trotz erhöhten Stromverbrauchs eine starke Nachfrage.

Die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Das war schon immer richtig und gilt in der aktuellen Energiekrise umso mehr, um explodierenden Strom- und Heizkosten entgegenzuwirken. Die Nachfrage nach entsprechenden Produkten steigt entsprechend rasant: Artikel für mehr Energieeffizienz liegen bei eBay.de gerade jetzt voll im Trend. Dies ist das Ergebnis des aktuellen „Energie Report 2022“, für den eBay Ads die Verkäufe bei eBay.de im August 2022* im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2021 ausgewertet hat. Mit diesem Report bietet eBay Ads allen Händler*innen und Marken einen wichtigen Indikator, um ihre Werbemaßnahmen gezielt auf die veränderte Nachfrage der Konsument*innen in der aktuellen Energiekrise abzustimmen.

Im Fokus der aktuellen Nachfrage stehen insbesondere Produkte, mit denen sich zuhause ganz einfach Energie sparen lässt, wie z. B. Smart Home Lichter (Nachfrageanstieg um rund 600 Prozent), Fensterdichtungen (rund +100 Prozent) und Zugluftstopper (rund +70 Prozent). Um den Stromverbrauch im Blick zu behalten, setzen die Konsument*innen verstärkt auf Wattmeter (rund +200 Prozent), Leistungsmesser (rund +180 Prozent) und Stromzähler (rund +160 Prozent). Aber auch Produkte für die eigene Stromerzeugung und Warmwasserbereitung durch regenerative Energien werden zurzeit stark nachgefragt, wie z.B. Photovoltaik- (rund +400 Prozent) und Solarthermie-Anlagen (rund +126 Prozent) sowie kleine Windkraftanlagen (rund +70 Prozent). Als Strategie gegen steigende Heizkosten planen immer mehr Deutsche zudem, die Heizung etwas herunterzudrehen und sich in der kalten Jahreszeit mit Produkten wie Wärmedecken (rund +120 Prozent), Wärmflaschen (rund +25 Prozent) und Wintersocken (rund +15 Prozent) warm zu halten.

Von Gummidichtungen bis Solar-Panels: Energierelevante Produkte haben Hochkonjunktur
Die Preise für Strom und Gas steigen, der Winter naht. Viele Deutsche kaufen daher schon jetzt verstärkt Lösungen und Produkte, die den Energiebedarf senken und so die Haushaltskasse entlasten sollen. Neben Smart Home Lichtern, Fensterdichtungen und Zugluftstoppern lässt die Energiekrise vor allem die Nachfrage nach Steckdosenleisten mit Schalter (Nachfrageanstieg um rund 60 Prozent), Temperatursensoren (rund +40 Prozent), Gummidichtungen (rund +30 Prozent), Energiesparlampen, Thermostatventile und Zeitschaltuhren (jeweils rund +20 Prozent) sowie Türbodendichtungen (rund +10 Prozent) massiv steigen, mit denen Energie in den eigenen vier Wänden gespart werden soll. Die Sonne als Energiequelle wollen ebenfalls immer mehr eBay-Nutzer*innen mit Solar-Produkten wie Solar-Panels (rund +200 Prozent) und Solar-Leuchten (rund +20 Prozent) für sich nutzen. Als Ergänzung oder Alternative zur eigenen Gas- oder Ölheizung erleben nicht zuletzt Elektroheizungen, Heizlüfter und Heizgeräte einen Nachfrageanstieg im unteren dreistelligen Bereich, auch wenn diese Produkte eher für einen erhöhten Stromverbrauch sorgen dürften.

Wertvolle Unterstützung, um sich effizient auf das aktuelle Einkaufsverhalten der Konsument*innen in der Energiekrise einzustellen, liefert eBay Ads mit drei unterschiedlichen Kampagnentypen, die die Aufmerksamkeit von Millionen aktiver Käufer*innen gezielt auf die Produkte lenken und so die Verkaufschancen signifikant erhöhen. Mit ihnen erhalten Verkäufer jeder Größenordnung ideale Voraussetzungen, um die Sichtbarkeit ihrer Angebote bei sich schnell verändernden Erwartungen der Konsument*innen zu verbessern und den Umsatz zu steigern. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Anzeigen-Formaten von eBay Ads finden sich im Blog unter https://www.ebayads.de/2022/02/08/welches-anzeigen-format-passt-zu-meinem-ebay-shop

*Für den „Energie Report 2022“ wurden die Verkaufszahlen der Jahre 2021 und 2022 im Zeitraum 10.08.-16.08. und 25.08.-31.08. über das für alle eBay Marktanalyse-Tool Terapeak abgefragt und im Jahresvergleich ausgewertet.

Wettbewerbsvorteil durch automatisierte USt.-Satzermittlung

Für den grenzüberschreitenden Handel in der EU gelten zahlreiche Vorgaben und Regelungen, die alle E-Commerce-Händler betreffen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen. Diese wurden zuletzt mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets aktualisiert, welche seit dem 1. Juli 2021 gilt. Die hierbei eingeführten Verfahren sollen die Deklaration der Umsätze vereinfachen.

In diesem Zusammenhang stellen insbesondere die verschiedenen Umsatzsteuersätze innerhalb der Europäischen Union viele Onlinehändler vor eine große Herausforderung: Wie findet man für ein Produkt den korrekten Steuersatz, wendet diesen richtig an und hält die Daten aktuell?

Herausforderungen bei der Ermittlung von Umsatzsteuersätzen

Zu den Umsatzsteuerpflichten eines Händlers in der EU gehören nicht nur die regelmäßige Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer, sondern vor allem auch die Anwendung der länderspezifisch geltenden Umsatzsteuersätze. Händler, die Waren an Verbraucher in anderen Ländern der EU versenden, müssen sich dafür mit den geltenden Vorgaben des jeweiligen Bestimmungslandes auseinandersetzen. Die Europäische Kommission stellt dafür die Datenbank „Taxes in Europe (TEDB – Steuern in Europa)“ zur Verfügung, welche in Teilen unvollständig ist und außerdem nur unregelmäßig aktualisiert wird. Alternativ können Händler die Steuersätze bei den lokalen Steuerbehörden der 27 EU-Staaten abfragen.
Beide Methoden sind für Händler leider keine zuverlässige Lösung zur Sicherstellung der eigenen Steuer-Compliance.

Umsatzsteuer-Ausnahmen

Insbesondere die Berücksichtigung der zahlreichen Ausnahmeregelungen im EU-Umsatzsteuersystem ist für viele Händler mit großem Aufwand verbunden. Dabei sollten gerade die Abweichungen vom Standard-Steuersatz unbedingt Berücksichtigung finden, damit Preise wettbewerbsfähig bleiben und die Marge nicht gemindert wird.

Ermäßigte Umsatzsteuersätze

Das Umsatzsteuer-System der EU ist hochkomplex: Kinderkleidung ist in Luxemburg reduziert, in Polen der Fruchtsaft; in Portugal ist der Rotwein ermäßigt, in Deutschland die Milch. Die EU-Länder haben aktuell die Möglichkeit, einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Diese sind auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, jedoch nicht auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen, anwendbar. Und die Steuern müssen mindestens 5 % betragen.

Sondersteuersätze (Ausnahmeregelungen)

Mit „Sondersteuersätzen“ sind die zahlreichen Ausnahmeregelungen zu den allgemeinen Bestimmungen gemeint. In den meisten EU-Ländern ist es oft erlaubt, für einen Übergangszeitraum von den allgemeinen Bestimmungen abzuweichen. Grundsätzlich muss der reduzierte Steuersatz mindestens jedoch 5 % und der Normalsatz 15 % betragen.

Die Vorteile einer automatisierten Steuersatzermittlung

Die manuelle Steuersatzermittlung ist aufwendig und stark fehleranfällig. Eine effiziente Abhilfe schaffen hierbei Lösungen, welche den Produkten die jeweils richtigen und aktuellen Steuersätze automatisiert zuordnen. Um von der Automatisierung Ihrer Steuersatzermittlung profitieren zu können, setzt die genutzte Lösung folgende Funktionen voraus:

  • Prozess zur Einreihung Ihrer gesamten Produktpalette in die aktuell gültige Umsatzsteuerlogik eines jeden EU-Mitgliedstaats
  • On-Demand Bereitstellung des für ein Produkt geltenden Steuersatzes zum Zeitpunkt des Kaufvorgangs zur Ermittlung und
  • Darstellung des Produktpreises
  • Integration in die von Ihnen genutzte Systemumgebung
  • Permanente Aktualisierung der Datenbank

Wettbewerbsfähige Preisgestaltung durch Steuerkonformität

Viele Händler setzen beim Verkauf in andere EU-Länder denselben Produktpreis an, um ihre Prozesse zu vereinfachen. Sie unterschätzen jedoch oft die Verluste, die entstehen, wenn die lokalen Vorschriften nicht berücksichtigt werden oder ihre Quellen veraltet sind. Andere Händler gestalten ihre Preise stark am Wettbewerb und an der Kaufkraft des jeweiligen Zielmarktes orientiert. Die Vermeidung unnötiger Verluste durch zu viel gezahlte Umsatzsteuer ist in wettbewerbsintensiven Branchen von entscheidender Bedeutung.

Ein Warenkorb im Wert von 200 € (netto) mit vier Artikeln (Kinderkleidung, Kinderschuhe, ein Buch und eine Gitarre) wird an drei Zielländer versendet. Die Zeile „Wettbewerbsvorteil“ stellt die Differenz (in €) zwischen der Anwendung eines Standard-Umsatzsteuersatzes auf alle Artikel (IE 23 %, LU 17 %, PT 23 %) und dem tatsächlich geforderten Umsatzsteuersatz für jeden Artikel (z. B. IE: Kinderkleidung 0 %, Kinderschuhe 0 %, Buch 0 %, Gitarre 23 %) dar.

Höhere Marge durch Anwendung geltender Steuersätze

In unserem White Paper „Automatisierte Steuersatzermittlung als Erfolgsfaktor“ erfahren Sie weitere Details zur effizienteren Steuersatzermittlung und den möglichen, positiven Auswirkungen auf Ihre Marge. Hier geht’s zum kostenfreien Download.

Onlinehändler in der EU könnten 2022 fast 4 Mrd. Euro zu viel Umsatzsteuer zahlen

Viele E-Commerce-Händler setzen länderübergreifend auf einheitliche Produktpreise. Die Anwendung falscher Steuersätze kann dabei nicht nur zu einer ungewollten Verkürzung von Umsatzsteuern führen, sondern sich auch negativ auf die Marge auswirken.

Händler unterschätzen Verluste, die auf Umsatzsteuer-Ausnahmen zurückgehen

Onlinehändler ignorieren bei der Umsatzsteuermeldung häufig länderspezifisch geltende Reduzierungen und Ausnahmen und wenden stattdessen den jeweiligen Standardsatz an. Die zusätzliche Marge, die bei korrekter Anwendung der tatsächlich geforderten Steuersätze möglich wäre, fließt somit ans Finanzamt, anstatt in die eigenen Einnahmen.

Würden alle Händler in der EU so verfahren, träfe 2022 den E-Commerce unserer Schätzung nach eine Überzahlung von 3,8 Mrd. Euro USt. Zugrunde liegt der Berechnung der am 14. Februar für die EU-27 im Jahr 2022 prognostizierte E-Commerce-Umsatz von 388,371 Mrd. Euro laut Statista Global Consumer Survey. Angaben zu aktuellen Reduzierungen und Ausnahmen entstammen eClears Steuersatzdatenbank.

Cross-border E-Commerce in der EU hat großes Umsatzsteuer-Optimierungspotenzial

Das Umsatzsteuer-Optimierungspotenzial beschreibt die Differenz zwischen der pauschalen Anwendung von Standard-Umsatzsteuersätzen und der Anwendung der je nach Produktklasse tatsächlich richtigen Umsatzsteuersätze, unter Berücksichtigung aller aktuellen Ausnahmeregeln und Reduzierungen.

Zugrunde liegt dem Optimierungspotenzial, dass die Umsatzsteuersätze in der EU stark variieren. So hat Luxemburg (17) etwa den niedrigsten und Ungarn (27 %) den höchsten (27 %) Standardsatz. Immerhin eine Differenz von 10 %. Wenn man dann noch die reduzierten (zwischen 5 und 15 %), stark reduzierte Sätze (unter 5 %) in Betracht zieht, wird das Optimierungspotenzial schnell sehr offensichtlich. Welcher Satz einem speziellen Produkt zugeordnet wird, obliegt dem jeweiligen Mitgliedstaat. Diese Freiheiten sollen nach Empfehlung des ECOFIN im Dezember 2021 sogar noch erweitert werden.

Beispiel:

Ein Warenkorb im Wert von 240 EUR brutto, gefüllt mit Kinderkleidung und -schuhen, einem Buch und einer Gitarre, würde es in Portugal und Irland mit Anwendung der Standardsätze jeweils auf 44,88 EUR USt. bringen, die den Finanzämtern weiterzureichen sind.

Hätte der Händler geltende Reduzierungen und Ausnahmen berücksichtigt, wären es nur 24,54 EUR bzw. 24,68 EUR. Und ihm blieben gut 20 EUR mehr pro Warenkorb.

Mehr Marge und Tax Compliance trotz komplexer EU-Regelungen

Aufgrund der enormen Komplexität des EU-USt.-Systems mit seinen länderspezifischen Sonderregelungen ist es vielen Unternehmen ohne Investition in Ressourcen nahezu unmöglich, ihr tatsächliches Umsatzsteuer-Optimierungspotenzial zu nutzen.

Unternehmen, die den Aufwand einer EU-weiten Steuersatzermittlung mit fortwährender Aktualisierung bislang höher einschätzen als ihre Vorteile, können nun kostenfrei prüfen, ob die von ihnen angebotenen Produktgruppen in anderen EU-Ländern von Reduzierungen und Ausnahmen betroffen sind.

Zur schnellen Berechnung sind im von uns entwickelten VAT Optimiser lediglich die Umsätze nach Ländern einzutragen und die Produktgruppen anteilig zu gewichten. In wenigen Sekunden wird das Umsatzsteuer-Optimierungspotenzial in Euro ermittelt. Wer an einer Aufschlüsselung nach Ländern und Produktgruppen Interesse findet, kann sich diese per Mail zukommen lassen.

Den VAT Optimiser stellen wir Ihnen unter eclear.com/de/vat-optimiser zur kostenfrei zur Verfügung.

Doppelt deklarierte Umsätze aus Fernverkäufen: Wie Onlinehändler mehrfach abgeführte Umsatzsteuer korrigieren können

Im Rahmen der zweiten Stufe des Umsatzsteuer-Digitalpaketes, das mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG2020) auch in nationales Recht überführt wurde, haben sich für Onlinehändler, die ihre Waren grenzüberschreitend an Privatkunden verkaufen (B2C), zahlreiche Veränderungen ergeben.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung des One Stop Shop-Verfahrens (OSS-Verfahren), mit dem Onlinehändler eine zentrale Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung für im Ausland abgesetzte Waren haben. Offiziell gestartet am 1. Juli 2021, mussten Onlinehändlern, die am OSS-Verfahren teilnehmen, erstmals am 31. Oktober 2021 eine Meldung abgeben. 

Wie nicht anders zu erwarten, lief am Anfang nicht alles fehlerfrei ab und es braucht noch etwas Zeit, bis die notwendigen Abläufe und Prozesse in den betroffenen Unternehmen reibungsfrei ablaufen. Besonders häufig berichteten Onlinehändler zuletzt von versehentlich doppelt gemeldeter Umsatzsteuer aus Fernverkäufen, einmal über das OSS-Besteuerungsverfahren und zusätzlich noch über die inländische Umsatzsteuer-Voranmeldung.

OSS-Besteuerungsverfahren: Zentrale Anlaufstelle soll Erleichterungen schaffen

Mit dem Ziel, Onlinehändlern die Abführung ausländischer Umsatzsteuern zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit dem One Stop Shop eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, über die für im EU-Ausland abgesetzte Waren an Endverbraucher (B2C) fällige Umsatzsteuern im Inland gemeldet und beglichen werden können. 

Dazu wurde technisch und organisatorisch eine IT-Plattform als Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingerichtet: das BZStOnline-Portal (BOP). Für Onlinehändler entfällt damit die aufwendige umsatzsteuerliche Registrierung in allen EU-Ländern, in denen Waren an Endverbraucher verkauft werden. Das führt neben einer deutlichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes auch zu erheblichen Kosteneinsparungen.

Ganz wichtig für Teilnehmer am OSS-Verfahren: OSS-Verfahren gilt für alle Fernverkäufe

Grundsätzlich ist die Teilnahme am OSS-Verfahren weiterhin freiwillig. Wer allerdings teilnimmt, muss unbedingt berücksichtigen, dass er die fälligen Umsatzsteuern für alle im EU-Ausland abgesetzten Waren an Endverbraucher (B2C) über das OSS-Verfahren deklarieren muss. 

Für einen Onlinehändler aus Deutschland bedeutet das, dass er über das OSS-Verfahren auch die Fernverkäufe aus dem EU-Ausland melden muss, bei dem die Waren nach Deutschland (also in sein Sitzland) geschickt werden. Über die lokale Umsatzsteuervoranmeldung sind dagegen nur die Umsätze anzumelden, für die die Lieferungen komplett innerhalb Deutschlands stattgefunden haben. 

Und genau hier liegt momentan die größte Fehlerquelle. Denn viele Onlinehändler haben die Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem EU-Ausland nach Deutschland zum einen über das OSS-Verfahren deklariert und zusätzlich noch – da es sich oft innerbetrieblich um einen anderen Prozess handelt – über die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Das führt zu dem Ergebnis, dass die Umsatzsteuer für einen einzelnen Umsatz doppelt ans Finanzamt abgeführt wurde.

Doppelmeldung Fernverkäufe: So klappt es mit der Korrektur

Sollten Sie jetzt feststellen, dass Ihnen genau dieses Missgeschick passiert ist, d.h. dass Sie Umsatzsteuer aus Fernverkäufen doppelt deklariert und bezahlt haben, dann stellen Sie sich jetzt sicher die Frage, wie Sie dies schnellstmöglich korrigieren können.

Wie bereits festgestellt, müssen alle fälligen Umsatzsteuern für alle im EU-Ausland abgesetzten Waren an Endverbraucher (B2C) über das OSS-Verfahren deklariert werden, hier gibt es also keinen Korrekturbedarf. 

Die Korrektur muss also bei der im Inland abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgen, da Sie die Umsätze aus Fernverkäufen eigentlich nicht hätten erfassen dürfen. 

  • Tipp: Muss das Finanzamt Geld zurückzahlen (durch die Korrektur), dann gibt es häufig Rückfragen zum Grund der Korrektur und die Bearbeitung zieht sich oft länger hin. Um den Prozess zu beschleunigen – und damit schneller die zu viel abgeführte Umsatzsteuer zurückzubekommen – sollten Sie deshalb der Korrektur auch ein Schreiben beifügen, in dem Sie erklären, warum die Korrektur notwendig ist (mit Hinweis auf die Teilnahme am OSS-Verfahren und die dort bereits erfolgte Deklaration). 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine rückwirkende Korrektur notwendig ist, wie Sie diese durchführen oder wie Sie die Umsatzsteuer aus Fernverkäufen deklarieren, dann sprechen Sie uns einfach an, wir unterstützen Sie gern.

Der Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice: Was Onlinehändler bei der Nutzung unbedingt beachten müssen

Amazon als Marktplatz hat sich für viele Onlinehändler zu einem wichtigen, wenn nicht sogar dem wichtigsten Absatzkanal für die angebotenen Produkte entwickelt; oft sogar noch vor dem eigenen Online-Shop.

Den gestiegenen Anforderungen der Kunden versucht Amazon gerecht zu werden, indem immer mehr Prozesse automatisiert und digitalisiert werden. Für seine Business-Kunden hat Amazon deshalb den Umsatzsteuer-Berechnungsservice bzw. kurz VCS (steht für Amazon VAT Calculation Service) eingeführt, mit dem die Rechnungsstellung für Geschäftskunden (B2B) automatisiert und die Umsatzsteuerberechnung erheblich vereinfacht werden soll. 

Neben vielen positiven Kommentaren zu den Vorteilen und Erleichterungen, die der Service Onlinehändlern bietet, gab es aber auch einiges an Kritik, vor allem Schwächen im Bereich der Gültigkeit bzw. Richtigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden  häufig genannt.

Trotzdem werden Onlinehändler, die auf Amazon Produkte an Geschäftskunden verkaufen wollen, um die von Amazon empfohlene Nutzung nicht herumkommen, ein sanfter Druck seitens des Versandhandels-Riesen ist schon länger spürbar. Deshalb erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, was die Vor- und Nachteile des Umsatzsteuer-Berechnungsservice sind, wie Sie sich anmelden können und warum der Einsatz eines professionellen Buchhaltungssystem wichtig ist.

Was ist der Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice?

Vor Einführung des VCS war es gängige Praxis, dass Geschäftskunden für Produkte, die sie über den Amazon-Marktplatz gekauft haben (B2B), beim Verkäufer die zugehörige Rechnung anfordern mussten. Nicht selten führte das dazu, dass Rechnungen nicht oder nur mit großem Aufwand beschafft werden konnten, die Umsatzsteuer falsch ausgewiesen wurde oder Rechnungen nicht die gesetzlichen Pflichtangaben enthielten und das sowohl in der Buchhaltung als auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu Problemen führte.

Diese Probleme will Amazon mit dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice beseitigen. Denn beim VCS wird für jede Transaktion auf dem Amazon Business-Marktplatz innerhalb der EU automatisch eine Rechnung erstellt und darauf die entfallende Umsatzsteuer berechnet.

Vorteile des Umsatzsteuer-Berechnungsservice

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ermöglicht es Amazon Business-Kunden, ihren Geschäftskunden Rechnungen mit korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer bereitzustellen. Für jede B2B-Transaktion wird dazu eine separate Rechnung erstellt und die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnet. 

Bei B2B-Transaktionen ergeben sich für Verkäufer und Käufer außerdem die folgenden Vorteile:

  • Automatisierte Berechnung und Anzeige von Nettopreisen für verifizierte Amazon Business-Kunden
  • Automatische Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Rechnungen im Namen des Onlinehändlers für alle Amazon-Bestellungen
  • Geschäftskunden können über ihr Amazon-Account direkt auf ihre Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer zugreifen. Es entfällt der früher übliche E-Mail-Verkehr, mit dem Käufer oft Rechnungen nachträglich beim Verkäufer anfordern mussten
  • Beim Verkäufer reduziert das den Aufwand für rechnungsbezogene Kundenkontakte
  • Der Verkäufer erhöht die Sichtbarkeit seiner Angebote in der Produktsuche, dadurch steigen die Chancen auf das Einkaufswagenfeld
  • Die Anzeige des sogenannten „Business-Verkäufer-Badge“ erhöht das Vertrauen potenzieller Käufer in das Angebot teilnehmender Onlinehändler

Die Produkte selbst werden vom Onlinehändler – wie bislang üblich – ganz normal auf dem Amazon-Marktplatz eingestellt. Geschäftskunden, die ebenfalls Amazon Business nutzen, bekommen die Produkte mit ihrem Nettopreis angezeigt. 

Um teilnehmen zu können, müssen Onlinehändler die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservice

Um am VCS teilnehmen zu können, müssen Amazon Business-Kunden mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) aus einem der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten besitzen (in der Regel in dem Land, in dem sich der Unternehmenssitz befindet).
  • Zusätzlich benötigen sie eine gültige USt-ID für den EU-Mitgliedsstaat, aus dem der Versand erfolgt.
  • Für jeden EU-Mitgliedsstaat, in dem das Amazon-FBA-Agreement einen Lagerbestand erlaubt (Land, CEE PAN-EU), muss der Onlinehändler ebenfalls eine USt-ID besitzen.
  • Der Teilnehmer muss eine Standard-Versandadresse in dem EU-Mitgliedsstaat haben, von dem aus der Versand der Produkte erfolgt.

Neben den weiter oben beschriebenen, offensichtlichen Vorteilen wird aber auch immer wieder Kritik am Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon laut.

Schwächen des Umsatzsteuer-Berechnungsservice

Fehlende Kontrollen:

Auch wenn Amazon für seine am Umsatzsteuer-Berechnungsservice teilnehmenden Business-Kunden die Rechnungsstellung und Umsatzsteuerberechnung übernimmt, die Verantwortung für die korrekte Berechnung und Meldung gegenüber dem Finanzamt liegt einzig und allein beim Unternehmer selbst. 

Am VCS teilnehmende Onlinehändler sollten deshalb zum einen den Prozess verstehen, mit dem Amazon die Umsatzsteuer ermittelt und zum anderen Kontrollen implementieren, um die Richtigkeit zu überwachen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der Einsatz einer professionellen Buchhaltungssoftware, die unabhängig von Amazon die Rechnungsstellung und Umsatzsteuerberechnung übernimmt und mit den aus Amazon importierten Rechnungen vergleicht.  

Fehlerhafte Berechnung von Steuersätzen:

Durch den Einsatz einer Buchhaltungssoftware erkennen Onlinehändler außerdem sofort, wenn Amazon VCS falsche Steuersätze zur Berechnung der Umsatzsteuer verwendet. Besonders bei Lieferungen zwischen verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mit variierenden Umsatzsteuersätzen für gleiche Produkte wird häufiger von diesem Problem berichtet. Denn auch hier gilt: für den Fehler ist der Onlinehändler verantwortlich, weshalb er Verkäufe über Amazon sowie deren umsatzsteuerliche Korrektheit überprüfen sollte.

Keine Überprüfung von USt-IDs durch Amazon:

Eine oft diskutierte Schwachstelle im System ist die fehlende Überprüfung der von Käufern hinterlegten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Das ist jedoch eine wichtige Voraussetzung, damit Transaktionen als innergemeinschaftliche Verbringungen deklariert werden können und somit steuerfrei bleiben. Geprüft wird von Amazon weder die Gültigkeit noch die Richtigkeit der hinterlegten USt-IDs. 

Für Onlinehändler besteht das nicht unerhebliche Risiko, dass der Verkauf nicht die Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt und deshalb wie ein Verkauf an Endkunden innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates (B2C) eingestuft wird. Als Konsequenz droht dem Onlinehändler bei einer Betriebsprüfung eine entsprechende Nachzahlungsforderung durch das Finanzamt, da die Lieferung der Umsatzsteuer unterlegen hat.

Glaubt man unabhängigen Quellen, sind bis zu fünf Prozent der bei Amazon hinterlegten US-IDs ungültig. Auch hier kann Ihnen eine professionelle Buchhaltungssoftware helfen, denn viele am Markt verfügbare Programme prüfen die Richtigkeit und Gültigkeit hinterlegter USt-IDs standardmäßig.

Wenn Sie Hilfe bei der Wahl eines passenden Buchhaltungssystems benötigen, dann sprechen Sie uns an. Als vollständig digitalisierte Online-Steuerberatungskanzlei sind wir Partner zahlreicher führender Anbieter von Buchhaltungssoftware und finden gemeinsam die für Sie geeignete Lösung.

Wie können sich Onlinehändler zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice anmelden?

Den Service können Onlinehändler in ihrem Verkäuferkonto mit wenigen Klicks aktivieren. 

  • Melden Sie sich in Ihrem „seller central“-Verkäuferkonto an und wählen Sie unter „Einstellungen“ den Punkt „Informationen zum Verkäuferkonto“ aus
  • Danach wählen Sie „Einstellungen zur Umsatzsteuerberechnung“ und starten den 3-stufigen Anmeldeprozess
  • Schritt 1: Wählen Sie „Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzufügen“ und fügen Sie für jedes Land, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, die jeweilige USt-ID und die zugehörige Adresse ein und bestätigen die Eingabe mit „USt-IDNr. hinzufügen“
  • Schritt 2: Danach geben Sie die Standard-Versandadresse ein, von der der Großteil Ihrer Bestellungen hauptsächlich verschickt wird. Händler mit Sitz in der EU, die für den Versand ausschließlich Amazon nutzen (FBA), geben hier die Adresse ihres Hauptgeschäftssitzes an
  • Schritt 3: Im letzten Schritt müssen Sie noch den Produktsteuercode wählen, der für die Mehrheit Ihrer verkauften und verschickten Produkte angewandt wird. Außerdem müssen Sie angeben, welcher Steuersatz für die Versand-Nebenkosten gilt.

Abschließend müssen Sie noch das Datum angeben, an dem der Umsatzsteuer-Berechnungsservice beginnen soll und im Anschluss die gemachten „Einstellungen speichern“.

Ergeben sich nachträgliche Änderungen bei den Steuerinformationen, können Sie diese nachträglich jederzeit im Account durchführen. 

Fazit zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice

Der Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice ist durchaus dazu geeignet, Onlinehändlern, die den Amazon-Marktplatz vor allem für B2B-Bereich-Geschäfte nutzen, die Rechnungsstellung zu erleichtern. Zudem kann die Nutzung des Service die Sichtbarkeit der angebotenen Produkte erhöhen und damit für höhere Umsätze sorgen.

Bei der Berechnung der Umsatzsteuer, den zugrundeliegenden Steuersätzen oder der systemseitigen Überprüfung der hinterlegten USt-ID von Käufern dürften sich Onlinehändler aber nicht allein auf das Ergebnis von Amazon verlassen. Denn für Fehler haftet einzig der Unternehmer, weshalb nachgelagert ausreichend Kontrollen implementiert werden sollten, um diese frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. 

Ein guter Ansprechpartner ist dabei Ihr Steuerberater, der Ihnen die Vor- und Nachteile des Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice für Ihr Geschäft erklären kann. Als Partner zahlreicher Anbieter von Buchhaltungssoftware kann er Ihnen außerdem helfen, eine geeignete Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Zögern Sie deshalb nicht und sprechen Sie uns diesbezüglich an!