Die aufgetretene Zahlungsunfähigkeit bei einem Forwarder hat gezeigt, dass Händler Zoll und Einfuhrumsatzsteuer doppelt zahlen mussten, weil der Unternehmer die von den Händlern gezahlten Beträge nicht weitergeleitet hat. Dieses Risiko könnt ihr mit einem sogenannten Aufschubkonto ausschließen. Es gibt aber auch noch weitere Vorteile.
Was ist ein Aufschubkonto?
Mit diesem Konto lassen sich die Zollabgaben oder die Einfuhrumsatzsteuer aufschieben. Ihr erhaltet quasi einen kostenlosen Kredit, denn das Konto selbst kostet nichts. Es gibt zwei Arten von Aufschubkonten: Eins für Zölle, dieses erfordert eine Sicherheitsleistung und eines für die Einfuhrumsatzsteuer, was ohne Sicherheitsleistung gewährt werden kann.
Die Zölle werden dann am 16. des Folgemonats eingezogen und die Einfuhrumsatzsteuer erst am 26. des zweiten Folgemonats.
Die Vorteile
Sie liegen auf der Hand: Ihr erhaltet einen kostenlosen Kredit und verfügt damit über mehr Liquidität. Er schließt ein Risiko aus, dass euer Spediteur die Beträge nicht weiterreicht. Natürlich spart ihr auch die sogenannte Vorlageprovision und zuletzt geht der Verzollungsprozess schneller. Die Ware ist also früher bei euch.
Und wo bekommt ihr jetzt ein solches Konto her?
Eine wunderbare Anleitung mit Links zu den auszufüllenden Formularen und beizubringenden Unterlagen findet ihr hier. Der Antrags- und Bewilligungsprozess dauert wenige Wochen. Beachtet bitte, dass, wenn ihr am ATLAS-Verfahren teilnehmt, auch noch eine Aufschub-BIN benötigt wird. Wie ihr an diese kommt, findet ihr auch unter oben genanntem Link.
Mittlerweile sind die Anforderungen gesenkt worden, siehe hier: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2022/azr_laufender_zahlungsaufschub.html
Unternehmen, deren regelmäßiges Einfuhrvolumen unter zwei Einfuhren pro Monat bzw. 25 pro Jahr liegt, können nunmehr einen Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs für Einfuhrumsatzsteuer – ohne Sicherheitsleistung – stellen, wenn sie dabei aber Waren einführen, für die im Durchschnitt Einfuhrumsatzsteuerbeträge in Höhe von mindestens 10.000 Euro im Monat bzw. 120.000 Euro im Jahr zu entrichten sind, oder wenn sie beabsichtigen, entsprechende Einfuhren zu tätigen.
Damit können auch alle anderen Unternehmen einen Zahlungsaufschub beantragen, wenn es nur um EUSt geht.
Kommt nur leider erst (zumindest bei containerweiser Abnahme) ab einer stattlichen Größe in Frage. “Kleine Unternehmen”, die eine gewisse Größe noch nicht erreicht haben werden hierbei leider diskriminiert, und müssen das Risiko tragen, der Zoll versteht das scheinbar als reine Arbeitserleichterung für den Zoll. Denke, die wenigsten importieren bereits >= 25 Container pro Jahr, lasse mich gerne eines besseren belehren.
Zitat Zollseite:
“Der laufende Zahlungsaufschub dient nicht der Verlängerung des Zahlungsziels. Er ist deshalb nur zu bewilligen, wenn aufgrund regelmäßiger Überlassung von Nicht-Unionswaren in den zollrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme des bewilligten Zahlungsaufschubs ein wirtschaftliches Bedürfnis sowohl für den Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollverwaltung für diese Zahlungserleichterung besteht.
Unter regelmäßigen Überlassungen in den zollrechtlich freien Verkehr versteht die Zollverwaltung derzeit mindestens 2 Überlassungen im Monat bzw. 25 Überlassungen im Jahr, die der Antragsteller unter Inanspruchnahme des bewilligten Zahlungsaufschubs durchführt.”
Das ist doch mal ein Artikel (zwar Werbung) mit echtem Mehrwert.