Dieser Fristenkalender für Onlinehändler listet alle Stichtage, die zwischen Dezember 2026 und Januar 2028 auf dich zukommen – mit Originalquellen, Betroffenheits-Check und To-dos. Brüssel und Berlin liefern in 14 Monaten mehr neue Pflichten als in den fünf Jahren davor.
Inhaltsverzeichnis
- 📅 Alle Fristen in deinen Kalender: Outlook, Google, Apple
- Schon in Kraft – und trotzdem übersehen: Die Pflichten 2026
- Der Fristenkalender auf einen Blick
- 9. Dezember 2026: Haftung ohne Hersteller – der Händler zahlt
- Januar 2027: PDF-Rechnungen fliegen raus, Löhne steigen
- Frühjahr und Sommer 2027: Akku raus, Textil-Gebühren rein
- 18. Februar 2027: Batterieverordnung – wechselbare Akkus und Batteriepass
- 2027 (erwartet): Entgelttransparenzgesetz – Gehaltsspanne in jeder Stellenanzeige
- 17. Juni 2027: Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (Textil-EPR)
- 30. Juni 2027: EUDR für Klein- und Kleinstunternehmen
- 12. August 2027: PPWR – erweiterte Herstellerverantwortung vollständig
- Ende 2027: CE-Siegel für Software und Verkaufsverbot aus der Lieferkette
- Urteile, die heute schon Abmahnungen bringen
- Ausblick: Digital Fairness Act und Zoll-Datenhub
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Manche treffen jeden Onlinehändler, andere nur Elektronik, Mode, Marktplätze oder Importeure. Wer die Termine verpasst, bekommt keine Mahnung von der Behörde, sondern die Abmahnung vom Mitbewerber. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert (Stand: 4. November 2026).
📅 Alle Fristen in deinen Kalender: Outlook, Google, Apple
Du musst dir keinen einzigen Termin merken. Lade die Fristen als Kalenderdatei herunter und importiere sie einmal – dein Kalender erinnert dich dann von selbst. Für jeden Stichtag bekommst du drei ganztägige Termine:
- 8 Wochen vorher – Zeit, das Thema anzugehen
- 4 Wochen vorher – Umsetzung prüfen
- am Stichtag selbst – Pflicht gilt ab heute
Der Termintitel nennt die Regelung und das Datum, in der Beschreibung stehen das To-do und der Link zu dieser Seite. Insgesamt 59 Termine für 22 Stichtage von November 2026 bis Juli 2030; Fristen, deren Vorlauf schon vorbei ist, sind weggelassen. Die Termine sind ganztägig und als „frei“ markiert, blockieren also keine Arbeitszeit.
(Download/Import mit aktivem & aktuellem Virenscanner)
So importierst du die Termine (Outlook, Microsoft 365, Google, Apple, Thunderbird)
- Outlook (Desktop): Doppelklick auf die .ics-Datei öffnet die Termine in Outlook; alternativ „Datei → Öffnen und exportieren → Importieren/Exportieren → iCalendar-Datei importieren“. Tipp: Lege vorher einen eigenen Kalender „Fristen wortfilter“ an und importiere dort hinein, dann kannst du ihn jederzeit ein- und ausblenden.
- Outlook im Web / Microsoft 365: Kalender → „Kalender hinzufügen“ → „Aus Datei hochladen“ → .ics-Datei auswählen.
- Google Kalender: Am Rechner auf das Zahnrad → „Einstellungen“ → „Importieren und exportieren“ → .csv-Datei auswählen und den Zielkalender bestimmen. Google nimmt auch die .ics-Datei; die .csv-Version ist für Google-Nutzer gedacht, die lieber im Tabellenformat arbeiten.
- Apple Kalender (Mac/iPhone): .ics-Datei öffnen, Kalender auswählen, „Alle hinzufügen“.
- Thunderbird: Kalender → „Ereignisse und Aufgaben“ → „Importieren“ → .ics-Datei.
Ändert sich ein Stichtag, aktualisieren wir beide Dateien und vermerken das oben auf dieser Seite – einfach neu importieren, doppelte Einträge erkennt dein Kalender an der Termin-ID.
Schon in Kraft – und trotzdem übersehen: Die Pflichten 2026
Diese Regeln gelten bereits. Wer sie noch nicht umgesetzt hat, ist heute abmahngefährdet. Beim Widerrufsbutton laufen die ersten Abmahnungen von Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale Hessen und vzbv bereits, wie die Kanzlei WBS berichtet .
| Stichtag | Regelung (Quelle) | Wen betrifft es | Was zu tun ist |
|---|---|---|---|
| 19.06.2026 | Widerrufsbutton, § 356a BGB , umgesetzt aus Richtlinie (EU) 2023/2673 | Alle B2C-Shops | Gut sichtbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, zweistufiger Prozess, automatische Eingangsbestätigung |
| 01.07.2026 | Wegfall der 150-€-Zollfreigrenze, Pauschalzoll 3 € je Warenposition, Verordnung (EU) 2026/382 ; Details beim Zoll | Importeure, Dropshipper, Wettbewerber von Temu und Shein | Kalkulation und Lieferbedingungen prüfen; Übergangslösung bis zum Start des EU Customs Data Hub am 01.07.2028 |
| 19.07.2026 | Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe, Art. 25 Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ; Erläuterung beim Umweltbundesamt | Große Unternehmen (mittlere ab 19.07.2030, kleine ausgenommen) | Retouren- und Restpostenprozesse anpassen, Offenlegungspflicht nach Art. 24 beachten |
| 31.07.2026 | Recht auf Reparatur, Richtlinie (EU) 2024/1799 , deutsches Umsetzungsgesetz vom 16.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212) | Verkäufer und Hersteller der Produktgruppen aus Anhang II (z. B. Waschmaschinen, Smartphones, Staubsauger) | Gilt für Kaufverträge ab 31.07.2026: Reparatur bevorzugen, Gewährleistung verlängert sich nach Reparatur um 12 Monate |
| 02.08.2026 | KI-Verordnung, Transparenzpflichten nach Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 | Shops mit KI-Chatbots, KI-Bildern oder KI-Texten | Chatbot als KI kennzeichnen. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026) hat Art. 50 nicht verschoben – nur die Wasserzeichenpflicht für Systeme, die vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren, gilt erst ab 02.12.2026. Hochrisiko-Pflichten rutschen auf 02.12.2027 |
| 12.08.2026 | EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40 ; in Deutschland ersetzt das VerpackDG das Verpackungsgesetz; Praxishinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister | Alle, die Waren verpacken und versenden | Konformitätserklärung für Verpackungen, Minimierungspflicht, PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt. Registrierung und Lizenzierung bleiben. Leerraum-Grenze (50 %) und Rezyklatquoten erst ab 01.01.2030 |
| 11.09.2026 | Cyber Resilience Act, Meldepflichten, Art. 14 Verordnung (EU) 2024/2847 | Hersteller vernetzter Produkte und Software (nicht Händler) | Aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden melden; Händler brauchen keine eigene Meldestelle |
| 27.09.2026 | Greenwashing-Verbot (EmpCo), Richtlinie (EU) 2024/825 , umgesetzt im UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43) | Alle B2C-Shops | Pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis streichen, ungeprüfte Siegel entfernen. Der Bundestag hat am 24.09.2026 mit § 15b UWG eine Erleichterung für Waren beschlossen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden – Online-Werbung und Websites sind davon ausdrücklich nicht erfasst |
| 01.11.2026 | EU-Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen von 2 € pro Artikel aus der EU-Zollreform (Amtsblatt 19.09.2026) | Plattformen und Importeure von Drittstaatenware | Kommt zusätzlich zum 3-€-Pauschalzoll; nicht erstattungsfähig |
| 20.11.2026 | Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II), Richtlinie (EU) 2023/2225 , deutsches Umsetzungsgesetz BGBl. 2026 I Nr. 139 | Shops mit Rechnungskauf, Ratenkauf oder „Buy now, pay later“ | BNPL, zinslose Ratenkäufe und Kleinkredite unter 200 € werden Verbraucherkredite mit Bonitätsprüfung. Mit dem Zahlungsanbieter klären, wer welche Pflichten übernimmt |
Der Fristenkalender auf einen Blick
Und das kommt ab Dezember 2026 – alle Stichtage bis 2030 in der Kurzfassung. Die Details zu jedem Termin stehen in den Abschnitten darunter.
| Datum | Regelung | Betrifft |
|---|---|---|
| 01.11.2026 | EU-Bearbeitungsgebühr 2 € je Kleinsendungs-Artikel | Importeure, Plattformen |
| 20.11.2026 | CCD II: BNPL und Ratenkauf werden Verbraucherkredit | Shops mit Rechnungs-/Ratenkauf |
| 02.12.2026 | KI-VO: Wasserzeichenpflicht für Alt-Systeme | Anbieter generativer KI |
| 09.12.2026 | Neues Produkthaftungsgesetz | alle |
| 14.12.2026 | Zwangsarbeits-VO: Sanktionsregeln der Mitgliedstaaten | Gesetzgeber (Vorlauf) |
| 30.12.2026 | EUDR (große und mittlere Unternehmen, kleine Holzhändler) | betroffene Warengruppen |
| 01.01.2027 | E-Rechnung ausstellen (> 800.000 €), Mindestlohn 14,60 €, Minijob 633 € | B2B / Arbeitgeber |
| 12.01.2027 | Data Act: keine Cloud-Wechselentgelte | alle |
| 18.02.2027 | Batterie wechselbar + Batteriepass | Elektronik, E-Mobilität |
| 2027 (erwartet) | Entgelttransparenzgesetz | Arbeitgeber |
| 17.06.2027 | Textil-EPR (Umsetzungsfrist) | Mode, Textil, Schuhe |
| 30.06.2027 | EUDR (kleine Unternehmen) | betroffene Warengruppen |
| 12.08.2027 | PPWR: EPR vollständig anwendbar | alle, die verpacken |
| 18.08.2027 | Batterie-VO: Sorgfaltspflichten Lieferkette | große Unternehmen |
| 02.12.2027 | KI-VO: Hochrisiko-Pflichten (Anhang III) | Betreiber von Hochrisiko-KI |
| 11.12.2027 | Cyber Resilience Act vollständig | vernetzte Produkte, Software |
| 14.12.2027 | Zwangsarbeitsverbot | alle |
| 01.01.2028 | E-Rechnung für alle B2B-Umsätze | alle B2B-Händler |
| 17.04.2028 | Textil-EPR: Rücknahmesysteme müssen stehen | Mode, Textil, Schuhe |
| 01.07.2028 | EU Customs Data Hub Pflicht im E-Commerce, Ende des 3-€-Pauschalzolls | Importeure, Marktplätze |
| 12.08.2028 | PPWR: harmonisierte Verpackungskennzeichnung | alle, die verpacken |
| 01.01.2030 | PPWR: 50 % Leerraum-Grenze, Rezyklatquoten; ESPR-Vernichtungsverbot für mittlere Unternehmen (19.07.) | Versender, Mode |
9. Dezember 2026: Haftung ohne Hersteller – der Händler zahlt
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen (Regierungsentwurf BT-Drs. 21/4297 ). Es setzt die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 um und tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft. Software, Updates und KI-Systeme gelten dann als Produkt. Entscheidend für Händler: Ist kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter in der EU greifbar, haften Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze selbst (verschuldensunabhängig, also ohne eigenes Verschulden). Dazu kommen Beweiserleichterungen für Geschädigte und eine Offenlegungspflicht für Unterlagen im Prozess.
Betroffen: alle Shops, besonders solche, die Ware direkt aus Drittstaaten beziehen. Das neue Recht gilt nur für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden.
To-do: Hersteller- und Importeurangaben je Artikel dokumentieren (das passt zur Produktsicherheitsverordnung GPSR), Regressklauseln in Lieferverträge aufnehmen, Produkthaftpflicht-Versicherung auf Software und Drittstaatenware prüfen.
30. Dezember 2026: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen
Wer Produkte aus Holz, Papier, Kautschuk, Leder, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl oder Rind verkauft, muss nachweisen, dass dafür kein Wald gerodet wurde. Die Verordnung (EU) 2023/1115
wurde bereits zweimal verschoben, zuletzt durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650
. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 klargestellt, dass es keine dritte Verschiebung gibt. Kleinst- und Kleinunternehmen folgen am 30. Juni 2027 – Ausnahme: kleine Holzhändler, die schon unter die alte Holzhandelsverordnung fielen, sind ab 30. Dezember 2026 dabei.
To-do: Sortiment auf betroffene Warengruppen prüfen, Lieferanten nach Referenznummern der Sorgfaltserklärung fragen.
Januar 2027: PDF-Rechnungen fliegen raus, Löhne steigen
1. Januar 2027: E-Rechnung ausstellen ab 800.000 € Vorjahresumsatz
Bei B2B-Geschäften im Inland müssen Unternehmen, deren Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag, ab 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen (XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1). Grundlage ist § 27 Abs. 38 UStG
; das Bundesfinanzministerium hat mit dem dritten BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 weitere Praxisfragen geklärt. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF verschicken, ab 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle. Empfangen können muss jeder Unternehmer E-Rechnungen schon seit 2025. Verbände wie der ZDH fordern eine Verschiebung auf 2028 – beschlossen ist davon nichts. Bei Verstößen drohen bis zu 5.000 € Bußgeld je Fall und Probleme beim Vorsteuerabzug.
To-do: Shop- und Warenwirtschaftssystem auf strukturierte Formate umstellen. Ein PDF reicht nicht mehr.
1. Januar 2027: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 €
Die zweite Stufe der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung
hebt den Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Stunde. Die Minijob-Grenze steigt automatisch von 603 € auf 633 € im Monat (7.596 € im Jahr). Wer einem Minijobber bisher 603 € für 43 Stunden zahlt, liegt ab Januar unter dem Mindestlohn – Bußgeld bis 500.000 € nach § 21 MiLoG.
To-do: Stundenlöhne, Teilzeitgehälter und Minijob-Pauschalen in Lager und Versand vor dem Stichtag prüfen.
12. Januar 2027: Kein Wechselentgelt mehr beim Cloud-Wechsel (Data Act)
Anbieter von Cloud- und SaaS-Diensten, also auch gehostete Shopsysteme, dürfen beim Anbieterwechsel keine Wechselentgelte mehr verlangen (Art. 29 Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854
; Erläuterung der Bundesnetzagentur
). Laufende Nutzungsentgelte und Mindestlaufzeiten bleiben davon unberührt.
To-do: Verträge prüfen; bei einem Wechsel des Shopsystems oder Hosters Gebühren für Datenexport und Migration nicht akzeptieren.
Frühjahr und Sommer 2027: Akku raus, Textil-Gebühren rein
18. Februar 2027: Batterieverordnung – wechselbare Akkus und Batteriepass
Gerätebatterien in neuen Produkten müssen vom Nutzer selbst entnommen und ausgetauscht werden können – ohne Spezialwerkzeug, ohne Fachkenntnisse (Art. 11 Verordnung (EU) 2023/1542
). Ausnahmen gibt es für dauerhaft wasserdichte Geräte. Für E-Bike-, E-Scooter-, Industrie- (über 2 kWh) und E-Auto-Batterien wird der digitale Batteriepass mit QR-Code Pflicht (Art. 77). Die Sorgfaltspflichten in der Rohstoff-Lieferkette wurden durch die Verordnung (EU) 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben und treffen nur große Unternehmen.
To-do: Konformität bei Lieferanten bestätigen lassen, Altbestände prüfen, Produktdaten ergänzen.
2027 (erwartet): Entgelttransparenzgesetz – Gehaltsspanne in jeder Stellenanzeige
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970
hätte bis 7. Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Deutschland hat die Frist verpasst, ein Gesetzentwurf liegt bis heute nicht vor; das zuständige Ministerium stellt ein Gesetz für Anfang 2027 in Aussicht (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7026
). Berichtspflichten kommen ab 100 Beschäftigten, aber für alle Arbeitgeber gilt: Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne in der Stellenanzeige, keine Frage nach dem bisherigen Gehalt.
To-do: Stellenanzeigen, Bewerbungsformulare und Gehaltsbänder jetzt vorbereiten.
17. Juni 2027: Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (Textil-EPR)
Bis dahin muss Deutschland die geänderte Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/1892
) umsetzen; die Rücknahmesysteme müssen bis 17. April 2028 stehen. Das Bundesumweltministerium hat dafür ein Eckpunktepapier für ein Textilgesetz
vorgelegt. Dann folgen Registrierung und Gebühren für Kleidung, Accessoires, Heimtextilien und Schuhe, ähnlich wie bei Verpackungen und Elektrogeräten. Auch Onlinehändler, die aus dem Ausland liefern, gelten als Hersteller.
To-do: Gesetzgebung verfolgen, Mengen je Produktgruppe erfassen.
30. Juni 2027: EUDR für Klein- und Kleinstunternehmen
Die Entwaldungsverordnung gilt jetzt auch für kleine Betriebe, mit vereinfachten Pflichten. Wer als Händler nur innerhalb der EU einkauft, muss keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, aber die Referenznummer des Lieferanten weitergeben können.
12. August 2027: PPWR – erweiterte Herstellerverantwortung vollständig
Ein Jahr nach dem Geltungsbeginn der Verpackungsverordnung werden die EPR-Vorgaben der PPWR vollständig anwendbar; die harmonisierte Materialkennzeichnung folgt am 12. August 2028. Wer in andere EU-Länder versendet, braucht dort unter bestimmten Voraussetzungen einen Bevollmächtigten.
Ende 2027: CE-Siegel für Software und Verkaufsverbot aus der Lieferkette
2. Dezember 2027: KI-Verordnung – Hochrisiko-Pflichten
Der Digital Omnibus hat die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für KI in regulierten Produkten auf den 2. August 2028. Für die meisten Shops relevant: KI-Systeme in der Personalauswahl oder Bonitätsbewertung fallen darunter.
11. Dezember 2027: Cyber Resilience Act (CRA) vollständig
Produkte mit digitalen Elementen – vernetzte Geräte, Smart Home, Apps, Software – dürfen nur noch mit CE-Kennzeichnung nach CRA verkauft werden (Verordnung (EU) 2024/2847
). Händler müssen prüfen, ob CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Herstellerangaben vorliegen, und dürfen nicht konforme Ware nicht bereitstellen. Informationen für Unternehmen stellt das BSI
bereit. Bußgelder reichen bis 15 Mio. € oder 2,5 % des Weltumsatzes.
To-do: Sortiment auf vernetzte Produkte prüfen, Konformitätserklärungen anfordern, Ware ohne CRA-Konformität rechtzeitig abverkaufen.
14. Dezember 2027: EU-Zwangsarbeitsverordnung
Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder exportiert werden – ausdrücklich auch im Fernabsatz (Verordnung (EU) 2024/3015
). Es gibt keine Größenschwelle: Das Verbot trifft den Einzelhändler am Ende der Kette genauso wie den Importeur. Behörden können anordnen, dass Ware binnen 30 Arbeitstagen vom Markt genommen, Angebote gelöscht und Bestände entsorgt werden. Die Leitlinien der Kommission stehen seit 3. September 2026 im Amtsblatt; die Sanktionsregeln müssen die Mitgliedstaaten bis 14. Dezember 2026 melden.
To-do: Lieferkette auf Risikoländer und Risikobranchen prüfen (Textil, Baumwolle, Solar, Elektronik, Agrarprodukte), Lieferantenerklärungen einholen.
Urteile, die heute schon Abmahnungen bringen
Neben neuen Gesetzen verschärfen Gerichte die Pflichten über Urteile. Diese Linien sollte jeder Onlinehändler kennen:
- Werbung mit „klimaneutral“: Der BGH hat am 27. Juni 2024 entschieden (Az. I ZR 98/23 ), dass mehrdeutige Umweltbegriffe schon in der Werbung selbst erklärt werden müssen. Mit der EmpCo-Umsetzung im UWG ist das seit 27. September 2026 Gesetz.
- Preisermäßigung (PAngV): Seit dem EuGH-Urteil vom 26. September 2024 (C-330/23, Aldi Süd ) muss sich eine Ermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen – auch bei Prozentangaben. Das bleibt der Dauerbrenner bei Abmahnungen.
- DSGVO-Verstöße als Wettbewerbsverstoß: Seit dem EuGH-Urteil vom 4. Oktober 2024 (C-21/23, Lindenapotheke ) dürfen Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen. Cookie-Banner und Tracking müssen sauber umgesetzt sein.
- Herstellergarantie: Wer mit einer Garantie wirbt, muss nach EuGH (C-179/21, Victorinox) und BGH die Garantiebedingungen nennen. Seit 27. September 2026 gelten zusätzlich die EmpCo-Vorgaben zum einheitlichen Garantie-Label.
Tipp: Abmahnen dürfen seit der UWG-Reform vom 1. Dezember 2021 nur noch eingetragene qualifizierte Wirtschaftsverbände und echte Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 UWG ). Prüfe bei jeder Abmahnung zuerst, ob der Absender überhaupt abmahnen darf.
Ausblick: Digital Fairness Act und Zoll-Datenhub
Zwei Vorhaben haben noch kein Datum, werden den Onlinehandel aber prägen. Die EU-Kommission will den Digital Fairness Act im vierten Quartal 2026 vorlegen: ein Gesetz gegen Dark Patterns, süchtig machendes Design, unfaire Personalisierung, irreführendes Influencer-Marketing und Abo-Fallen. Bis zur Anwendung vergehen nach Vorlage erfahrungsgemäß zwei bis drei Jahre.
Die EU-Zollreform (Amtsblatt 19. September 2026) bringt eine zentrale EU-Zollbehörde und den EU Customs Data Hub. Für den E-Commerce wird die Nutzung ab 1. Juli 2028 verpflichtend; dann endet der 3-€-Pauschalzoll und jedes Paket wird nach seinem regulären Zollsatz verzollt. Marktplätze werden als „fiktive Importeure“ für Zoll und Steuer verantwortlich.
Alle Stichtage wurden von wortfilter.de gegen die Originalrechtsakte und amtlichen Quellen geprüft.




