Er wollte einen auf dicke Hose machen und Coachings im Wesentlichen über seine Personenmarke an die Frau und den Mann bringen. Und das auf illegale Art und Weise. Mit der Konsequenz, dass seine Frittenbude massenweise zur Rückzahlung der vereinnahmten Gelder verurteilt wurde. Wortfilter berichtet hier über seine Firmen-Insolvenz .

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Philipp Lang & NV Business Consulting GmbH

Was passierte dann? Philipp Langs Firma ging in die Insolvenz. Und natürlich ist seine Bude, die NV Business Consulting GmbH, eng mit seinem Namen verbunden. Er war die Person und das Gesicht nach außen, das sich „verkauft“ hat. Unter der URL philipplang.org , die von der NV Business Consulting GmbH betrieben wurde, generierte er seine Leads und verkaufte seine Coachings.

Kein Wunder also, dass nahezu die gesamte Berichterstattung über die Insolvenz seine Marke, also ihn, in den Vordergrund rückt. Darüber beklagt er sich nun. Oh Wunder.

Philipp Langs Mimimi-Mail von heutigen Tag

Diese Mail hat Wortfilter heute von Philipp Lang erhalten. Auch andere Blogger berichteten gegenüber Wortfilter, von Philipp Lang einen Mimimi-Post erhalten zu haben.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihren Artikel über die Insolvenz der NV Business Consulting GmbH und die darin erfolgte Berichterstattung über meine Person.
Kritische Berichterstattung über die Insolvenz der Gesellschaft und die Auswirkungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes ist legitim. Teile der aktuellen Darstellung sind jedoch sachlich falsch bzw. vermitteln ein unzutreffendes Gesamtbild und sind daher zu korrigieren.
Zunächst ist klarzustellen: Nicht ich persönlich bin insolvent. Das Insolvenzverfahren betrifft die NV Business Consulting GmbH.
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Die Insolvenz einer GmbH ist rechtlich klar von einer persönlichen Insolvenz ihres Gesellschafters, Gründers oder Geschäftsführers zu unterscheiden.
Wenn durch Überschrift, Teaser, Suchmaschinendarstellung oder Formulierungen im Artikel der Eindruck entsteht, „Philipp Lang ist insolvent“, handelt es sich nicht um eine journalistische Wertung. Ob über das Vermögen einer Person ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist eine objektiv überprüfbare Tatsache.
Über mein persönliches Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Behauptung oder der Eindruck einer persönlichen Insolvenz kann erhebliche Auswirkungen auf meine geschäftliche Reputation, meine Kreditwürdigkeit und zukünftige Geschäftsbeziehungen haben. Die Berichterstattung muss daher eindeutig erkennen lassen, dass ausschließlich die NV Business Consulting GmbH Insolvenzschuldnerin ist.
Ein weiterer Punkt betrifft die Darstellung der Gerichtsverfahren.
Unter der Überschrift „Dutzende Urteile – immer dieselbe Begründung“ werden ausschließlich Verfahren aufgeführt, die zulasten der NV Business Consulting GmbH entschieden wurden.
Dadurch entsteht der Eindruck, die gerichtlichen Auseinandersetzungen seien durchgehend bzw. einheitlich gegen die NV Business Consulting GmbH ausgegangen. Das entspricht nicht dem tatsächlichen Gesamtbild.
Es gab ebenfalls zahlreiche Verfahren, die zugunsten der NV Business Consulting GmbH entschieden wurden bzw. in denen geltend gemachte Rückforderungsansprüche keinen Erfolg hatten.
Ein journalistischer Beitrag muss nicht jedes einzelne Verfahren aufführen. Werden jedoch Gerichtsentscheidungen als Grundlage für die Bewertung des Unternehmens herangezogen, darf durch eine selektive Auswahl und pauschale Formulierungen kein objektiv falscher Gesamteindruck entstehen.
Genau dieser Eindruck wird durch die Formulierung „Dutzende Urteile – immer dieselbe Begründung“ in Verbindung mit der ausschließlichen Darstellung verlorener Verfahren erzeugt.
Die zugunsten der NV Business Consulting GmbH ergangenen Entscheidungen sind anhand von Gericht, Aktenzeichen und Datum belegbar und können zur Verfügung gestellt werden.
Nicht bestritten wird, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz und daraus entstandene Rückforderungsansprüche maßgeblich zur Insolvenz der NV Business Consulting GmbH beigetragen haben. Dieser Punkt ist nicht Gegenstand meiner Beanstandung.
Entscheidend sind zwei Punkte:
Erstens: Philipp Lang ist nicht persönlich insolvent. Insolvenzschuldnerin ist die NV Business Consulting GmbH.
Zweitens: Die Darstellung der Gerichtsverfahren darf nicht den Eindruck vermitteln, die NV Business Consulting GmbH habe ausschließlich oder ausnahmslos Verfahren verloren, wenn nachweislich auch zahlreiche Verfahren zugunsten der Gesellschaft entschieden wurden.
Ich fordere Sie daher auf, den Artikel entsprechend zu korrigieren. Dies umfasst die klare Trennung zwischen meiner Person und der Insolvenz der NV Business Consulting GmbH sowie eine sachlich zutreffende Darstellung der gerichtlichen Verfahren.
Die Korrektur hat ebenfalls Überschrift, Teaser, Meta-Description und die für Suchmaschinen ausgespielten Inhalte zu umfassen, soweit dort der Eindruck einer persönlichen Insolvenz vermittelt wird.
Für die Umsetzung setze ich eine Frist von sieben Kalendertagen ab Zugang dieser Nachricht.
Sollte innerhalb dieser Frist keine entsprechende Korrektur erfolgen, werde ich die Berichterstattung durch einen auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und die daraus resultierenden rechtlichen Schritte einleiten lassen.
Kritische Berichterstattung ist legitim. Überprüfbare Tatsachen müssen jedoch korrekt wiedergegeben werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Berichterstattung unmittelbar die Person, Reputation und wirtschaftliche Tätigkeit eines namentlich genannten Unternehmers betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Lang“

Über was beklagt er sich da überhaupt?

Scheinbar weiß er selbst nicht so richtig, wie er denn nun genau auftritt. In einer Pressemitteilung auf openPR rühmt er sich jedenfalls, Inhaber der Marke „LOVE, PEACE & CASHFLOW“ zu sein. Das stimmt jedenfalls nicht, denn Inhaberin der Marke ist Langs Pleitebude, die NV Business Consulting GmbH.

Und wer nun genau für die Veröffentlichung der Mitteilung verantwortlich sein soll, ist ebenfalls nicht klar. Diese Firma – sofern es denn eine sein soll – gibt es nicht: „PHILIPP NV LANG BUSINESS“.

Macht er weiter? Unter welcher Firma? Als Einzelfirma Philipp Lang?

Das wirklich Spannende ist nun, dass er weitermachen möchte. Denn nach wie vor werden sein alter YouTube-Kanal wie auch sein Instagram-Kanal bespielt. Auf YouTube ist ein neues Video erschienen (1 Tag alt). Er verlinkt sein Impressum nach wie vor auf https://philipplang.org/impressum . Nur seine URL scheint er verloren zu haben, denn es erscheint ein 404-Fehler und die Startseite ist nunmehr eine Glücksspielseite.

Gibt es doch noch was zu holen?

Jetzt stellt sich dem geneigten Betrachter die Frage, wie er den ehemaligen Firmen-YouTube-Kanal und die Mailadressen nutzen kann. Im gleichen Geschäftsfeld, mit identischen Inhalten. Ist das eine Betriebsfortführung? Ist das alles rechtens? Gläubiger sollten da einmal ganz genau hinsehen.

Go go go Philipp…

Auf jeden Fall wird die Berichterstattung über Philipp Lang und die Insolvenz seiner Firma nicht verändert. Wenn er meint, dass da etwas nicht rechtens ist, dann muss das gerichtlich geklärt werden. Jedenfalls wird Wortfilter auch darüber ausführlich berichten.

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