Falsche Bestimmung des „Ortes der Lieferung (=Steuerland)“ kann zu schweren Problemen führen
Die Zahlung der nicht-geschuldeten Mehrwertsteuer an Großbritannien führt NICHT zu einer Befreiung der zu zahlenden Mehrwertsteuer im Ursprungsland. Zudem ist eine Rückzahlung der nicht-geschuldeten Mehrwersteuer in Großbritannien nicht garantiert und könnte abgelehnt werden.
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