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Fankurve Deutschland: So planen die Deutschen ihre Heim-EM

Aktueller „EM Shopping-Report“ von eBay Ads zeigt:

  • Mehr als jede*r dritte Deutsche ist bereits in EM-Stimmung.
  • 5 Fan-Typen kaufen verstärkt Produkte bei eBay für ihr persönliches EM-Erlebnis.
  • Händler*innen und Marken können mit eBay Anzeigen gezielt vom zusätzlichen Nachfrage-Push profitieren.

Dreilinden/Berlin, 7. Mai 2024 – Auf dem Weg zur Fußball-Euphorie: Mehr als jede*r dritte Deutsche (37 Prozent) plant schon jetzt, die Europameisterschaft in diesem Sommer aktiv zu verfolgen. Die meisten wollen die Spiele in Ruhe zuhause (rund 29 Prozent) oder in privater Runde mit Freund*innen ansehen (rund 14 Prozent). Die große EM-Party im Stadion, beim Public Viewing oder in der Kneipe haben bislang nur Wenige (rund 5 Prozent) auf dem Zettel. Wichtig ist es zudem einigen Fans, das Turniergeschehen digital mitzuerleben (rund 2 Prozent) und in dieser Zeit selbst (mehr) Fußball zu spielen (rund 1 Prozent). Dies ist das Ergebnis des aktuellen „EM Shopping-Report“, für den eBay Ads mit Unterstützung des Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Wie die Deutschen das Heim-EM-Erlebnis jetzt schon planen und gezielt dafür einkaufen, zeigt eine aktuelle eBay-Datenabfrage mit dem Online-Tool Terapeak zwischen dem 22. März und 05. April 2024 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt steigt die Nachfrage nach EM-spezifischen Produkten wie rund um die Nationalmannschaft (rund +400 Prozent), Fan-Artikel (rund +147 Prozent) und die obligatorischen Autofahnen (rund +98 Prozent) bei eBay sichtbar an. Mit diesem Report liefert eBay Ads allen Händler*innen und Marken somit einen wichtigen Indikator, um ihre Werbemaßnahmen mit eBay Anzeigen gezielt auf die gesteigerte Konsument*innennachfrage im EM-Sommer 2024 anzupassen und davon zu profitieren. Als lukrative Zielgruppen sollten sie in ihren Kampagnen insbesondere diese fünf Fan-Typen im Blick haben: die „Heimstarken“, „Grill-Meister“, „Rudelgucker“, „Spielmacher“ und den sportlichen „Aktivposten“. Diese Fan-Gruppen können für extra große Nachfrage bei eBay.de sorgen.

Die Heimstarken: Alles für ein intensives EM-Erlebnis auf dem heimischen Sofa

Einfach mal in Ruhe Fußball schauen: Es ist ja nicht so, als hätten die Heimstarken keine Freund*innen – vielmehr genießt es dieser EM-Typ, die Spiele seiner Lieblingsmannschaften intensiv und ohne jede Ablenkung zu verfolgen. Neben den älteren Fans ab 65 Jahren sind es laut Civey-Umfrage vor allem Anhänger*innen zwischen 30 und 39 Jahren, die Fußball am liebsten auf der heimischen Couch sehen. Für das optimale EM-Erlebnis in den eigenen vier Wänden statten sie sich schon jetzt zunehmend mit Beamern (rund +11 Prozent) und Soundbars (rund +25 Prozent) bei eBay aus. Aber auch EM-Deko wie z. B. Wimpelketten (rund +35 Prozent) steht bei den Heimstarken hoch im Kurs.

Die Grill-Meister: Freunde und Grillen als perfekter EM-Doppelpass

In privater Runden die Spiele zelebrieren: Gemeinsam mit ihren Freund*innen macht die EM den Grill-Meistern gleich doppelt Spaß. Insbesondere für Familien mit Kindern ist das gesellige Fußball-Schauen im kleinen Kreis laut Civey-Umfrage eine tolle Möglichkeit, die EM zu erleben. Wenig verwunderlich gehört für Grill-Meister das gemeinsame Grillen unbedingt dazu. Entsprechend rasant wächst aktuell die Nachfrage nach Gasgrills (rund +21 Prozent) bei eBay. Aber auch Gartenartikel für die perfekte Grillparty werden verstärkt gekauft. Darunter u. a. Sonnenschirme (rund +18 Prozent) und Getränkekühlschränke (rund +17 Prozent).

Die Rudelgucker: Gemeinsam die EM und den Fußball feiern

In großer Runde wird das Spiel zur Party: Für die Rudelgucker ist die Live-Atmosphäre beim Fußball die einzig wirkliche Art, die EM mitzuerleben. Ob nun direkt im Stadion, beim Public Viewing auf dem Fanfest oder in der Kneipe: Vor allem ledige und junge Fans zwischen 18 und 29 Jahren fiebern laut Civey-Umfrage am liebsten mit möglichst vielen anderen Fans mit. Und das natürlich auch im richtigen Outfit: Typische Fan-Utensilien wie Deutschland-Fischerhüte (rund +363 Prozent), DFB-Mützen (rund +75 Prozent) und Fußball-Schminkstifte (rund +67 Prozent) haben bei eBay schon jetzt Hochkonjunktur.

Die Spielmacher: Auf Social Media und der Spielekonsole die EM nachdribbeln

Die EM digital erleben: Die Spielmacher setzen auf die digitalen Kanäle, um sich über die Spiele zu informieren, Zusammenfassungen zu verfolgen und sich online auszutauschen. Wenig überraschend, dass hier laut Civey-Umfrage vor allem junge Fans zwischen 18 und 29 Jahren und Männer stark vertreten sind. Sie sind vor, während und nach den Spielen bevorzugt auf Social Media unterwegs, spielen Tippspiele mit Freund*innen und Kolleg*innen und stellen sich auf einzelne Begegnungen bei einem Match an der Spielkonsole ein. Die Nachfrage nach Fußball-Games (rund +29 Prozent), Gaming-Laptops (rund +10 Prozent) und Controllern (rund +6 Prozent) wächst entsprechend.

Die Aktivposten: Fans werden selbst auf dem grünen Rasen aktiv

Fußball spielen wie die Stars: Auf die sportlichen Aktivposten übt das EM-Geschehen traditionell eine aktivierende Wirkung aus, die lokalen Vereinen während und nach den Turnieren immer wieder einen großen Zulauf beschert. Vor allem junge Fans unter 39 Jahren zieht es laut Civey-Umfrage nach den Spielen der Nationalmannschaften auf den Platz, um selbst (mehr) Fußball zu spielen. Die richtige Ausstattung kaufen sie dazu schon jetzt vermehrt bei eBay: Deutschland-Trikots (rund +213 Prozent), EM-Bälle (rund +56 Prozent) und Leibchen (rund +7 Prozent) verzeichnen seit Ende März einen stark wachsenden Absatz.

Italiens Fan-Artikel erleben wahren Boom – Florian Wirtz ist beliebtester Spieler

Welcher Mannschaft die eBay-Käufer*innen am ehesten die Daumen drücken, lässt sich nicht so einfach beantworten. Geht es jedoch nach den Steigerungszahlen beim Verkauf der Fan-Artikel, hat – mal abgesehen von Deutschland – Italien (rund +800 Prozent) klar die Nase vorn, gefolgt von Spanien (rund +550 Prozent), Frankreich (rund +350 Prozent), Portugal (rund +167 Prozent) und Belgien (rund +100 Prozent). Bei den deutschen Fan-Utensilien sind besonders Produkte um beliebte Spieler wie Florian Wirtz (rund +112 Prozent), Toni Kroos (rund +42 Prozent) und Jamal Musiala (rund +29 Prozent) bei eBay zunehmend gefragt.

„Lange Zeit war in Deutschland von EM-Euphorie wenig zu spüren. Die zuletzt starken Auftritte der deutschen Nationalmannschaft in Frankreich und gegen die Niederlande haben jetzt jedoch eine positive EM-Stimmung ausgelöst, die sich direkt in sichtbaren Nachfragepeaks bei eBay ablesen lässt. Dies zeigen die Ergebnisse unseres Reports deutlich“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising. „Für Händler*innen bietet sich damit ab sofort die Gelegenheit, sich optimal auf das EM-Geschäft vorzubereiten und bis zum großen Finale am 14. Juli 2024 von der gesteigerten Nachfrage zu profitieren. Oder anders ausgedrückt: Wer jetzt schon unsere externen AnzeigenBETA mit stark nachgefragten EM-Produkten schaltet, damit sie bis zum Turnier Fahrt aufnehmen können, wird sich frühzeitig im Mindset der Konsument*innen verankern und hat einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die erst zu EM-Beginn mit entsprechenden Maßnahmen starten.“

Um diese Marketing-Momente individuell für das eigene Business zu nutzen, bietet eBay Ads die passenden Werbelösungen. Mit den verschiedenen Werbelösungen wie Anzeigen Erweitert und externen AnzeigenBETA können Verkäufer*innen ihre Artikel im Verlauf des Jahres unter den Milliarden von Angeboten bei eBay hervorheben und dafür sorgen, dass sie auf der Suche nach dem richtigen Produkt von Millionen potenziellen Käufer*innen gefunden werden. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Anzeigen-Formaten von eBay Ads finden sich im Blog unter  https://www.ebayads.de/2023/11/20/top-tipps-zu-anzeigen-kampagnen/.

Über den EM Shopping-Report

Die Umfrage im aktuellen „EM Shopping-Report“ wurde vom 10. bis 12. April 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurden in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Wie planen Sie, die Fußball-Europameisterschaft der Männer in diesem Sommer zu erleben?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung. Darüber hinaus hat eBay Ads die Verkaufszahlen mit dem Tool Terapeak zwischen dem 22. März und 05. April 2024 analysiert und mit dem gleichen Zeitraum in 2023 verglichen.

Produktsuche im E-Commerce: In Deutschland bevorzugt mit Suchmaschinen und auf Online-Marktplätzen

Aktuelle Civey-Umfrage von eBay Ads zeigt:

  • Rund jeder zweite Deutsche nutzt Suchmaschinen und Online-Marktplätze, um einen Artikel beim Online-Einkauf zu finden.
  • Online-Foren und soziale Medien spielen für die Produktrecherche im Internet eine eher untergeordnete Rolle.
  • Externe AnzeigenBETA von eBay Ads ermöglichen Händler*innen den Zugang zu einer größeren Zielgruppe auf externen Kanälen wie z. B. Google.

Dreilinden/Berlin, 10. April 2024 – Wo die Customer Journey startet: Deutsche Konsument*innen nutzen im Internet in erster Linie Suchmaschinen wie Google (53,3 Prozent) und Online-Marktplätze (49,6 Prozent) wie eBay oder Amazon, um einen Artikel für den Online-Einkauf zu finden. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von eBay Ads, für die das Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Für Online-Händler*innen bedeutet dies vor allem eines: Da rund jeder zweite Kauf bei Suchmaschinen und Online-Marktplätzen beginnt, sollten sie mit ihren Angeboten auf beiden Kanälen sichtbar sein. Eine effiziente Möglichkeit bietet eBay Ads seit kurzem mit dem neuen Werbeformat „externe AnzeigenBETA“. Durch die Möglichkeit, ihre eBay-Angebote auch auf externen Kanälen wie z.B. Google zu bewerben, können Händler*innen nicht nur ihre Verkaufschancen bei Suchmaschinen zusätzlich ankurbeln, sondern auch den Zugriff auf eine deutlich erweiterte Zielgruppe in deren Suchergebnissen ermöglichen.

„Die Art und Weise, wie Menschen Produkte online finden, entwickelt sich stetig weiter. Für Marketer und Händler*innen ist es daher wichtig, diese Änderungen im Auge zu behalten. Im Fokus der Customer Journey stehen laut unserer aktuellen Umfrage ganz klar die Suchmaschinen wie Google und Online-Markplätze wie eBay“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising. „Mit unseren Werbelösungen Anzeigen Standard und Erweitert sowie unserem neuesten Werbeformat externe AnzeigenBETA bieten wir den Händler*innen ideale Voraussetzungen, auf den beiden zentralen Kanälen der Customer Journey zu werben und mit erhöhter Sichtbarkeit bei potenziellen Käufer*innen zu punkten, wenn sie nach entsprechenden Angeboten suchen.“

Weitere Kanäle spielen für die Produktsuche kaum eine Rolle

Nach Suchmaschinen und Online-Marktplätzen folgen im Produktsuche-Ranking der deutschen Konsument*innen mit weitem Abstand die Preisvergleich-Plattformen (29,6 Prozent) und die Online-Shops einzelner Hersteller (28,8 Prozent). Online-Foren (2,2 Prozent) und soziale Medien wie TikTok oder Instagram (1,7 Prozent) spielen für ihre Einkaufsrecherche eine eher untergeordnete Rolle. Insbesondere 18- bis 29-jährige Konsument*innen setzen auf Suchmaschinen (60 Prozent), um Produkte zu finden. Online-Marktplätze sind bei den 30- bis 39-Jährigen am beliebtesten (57,7 Prozent). Im Vergleich sind sich Frauen und Männer einig darüber, was die zentrale Rolle von Suchmaschinen und Online-Marktplätzen für ihre Produktsuche im Internet angeht. Auffällig ist jedoch, dass die Männer eher mal auf Preisvergleich-Plattformen zu finden sind (33,5 Prozent – Frauen: 25,8 Prozent), während Frauen vermehrt in den Online-Shops einzelner Hersteller nach Produkten suchen (30,4 Prozent – Männer: 27,1 Prozent).

Mit externe AnzeigenBETA Verkäufe ankurbeln

Mit dem neuen Werbeformat „externe AnzeigenBETA“ von eBay Ads verfügen Händler*innen seit kurzem über einen direkten Zugang zu exklusiven Anzeigenplatzierungen auf externen Kanälen wie z. B. Google. Über diese sichtbare Platzierung auf externen Kanälen können sie ihre Reichweite vergrößern, um eine erweiterte Zielgruppe und mehr kaufbereite Käufer*innen außerhalb von eBay zu erreichen und zusätzlichen Traffic auf ihre eBay-Festpreisangebote zu lenken. Durch das Cost-per-Click (CPC)-Modell von externen AnzeigenBETA entstehen Kosten für die Händler*innen nur dann, wenn ein*e Interessent*in auf der Suche nach einem entsprechenden Angebot auf die externe Anzeige klickt. Gleichzeitig behalten sie zu jeder Zeit die volle Kostenkontrolle über ihr festgelegtes Budget. Externe AnzeigenBETA bietet Händler*innen somit eine effiziente Möglichkeit, die Aufmerksamkeit von weiteren Millionen Nutzer*innen externer Kanäle gezielt auf ihre Angebote bei eBay zu lenken und so ihre Verkaufschancen zusätzlich zu erhöhen. Weitere Informationen zu externe AnzeigenBETA finden sich unter https://www.ebayads.de/werbeloesungen/werbeformate/externen-anzeigen/.

Über die Umfrage

Die aktuelle Umfrage wurde vom 08. bis 10. Februar 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurde in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Welche dieser Möglichkeiten würden Sie am ehesten nutzen, um einen Artikel beim Online-Einkaufen zu finden?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Aktiv gegen die Krisenstimmung: Deutsche setzen auf diese persönlichen Projekte

Aktuelles Shopping-Barometer von eBay Ads zeigt:

  • Konsument*innen lenken sich in der aktuellen Krisenstimmung bevorzugt mit der Planung von Reisen und handwerklichen Projekten ab.
  • Die Nachfrage nach Produkten zur Umsetzung der persönlichen Projekte steigt bei eBay.de signifikant.
  • Mit Anzeigen von eBay Ads können Händler*innen die erhöhte Produktnachfrage gezielt für ihren Geschäftserfolg nutzen.

Dreilinden/Berlin, 20. März 2024 – Kriege, Konflikte, Inflation – all das geht nicht spurlos an uns vorbei. In Deutschland herrscht Krisenstimmung. Um diesem negativen Grundgefühl aktiv zu begegnen, stürzen sich immer mehr Deutsche in spannende private Projekte. Insbesondere die Planung von Reisen (32 Prozent), handwerkliche Projekte (31 Prozent) und die Organisation von Treffen mit Freund*innen (28 Prozent) liegen bei ihnen hoch im Kurs, um sich von der negativen Großwetterlage in Deutschland abzulenken und die eigene Stimmung zu verbessern. Dies sind die Ergebnisse des aktuellen „Shopping-Barometers“, für das eBay Ads mit Unterstützung des Meinungsforschungsunternehmens Civey 5.000 Konsument*innen in Deutschland befragt hat. Neben dem Reisen, den Renovierungsplänen und den sozialen Aktivitäten mit Freund*innen setzen die Menschen in Deutschland vor allem auf sportliche Ziele (22 Prozent), künstlerische Projekte (18 Prozent) und das Erlernen einer neuen Sprache (17 Prozent), um etwas im eigenen Leben zu verändern und die gefühlte Machtlosigkeit in dieser Zeit zu überwinden. Die Nachfrage nach passenden Produkten steigt bei eBay.de entsprechend: Von der Reiseapotheke (rund +130 Prozent) bis zur Kletterausrüstung (rund +80 Prozent) – Artikel für persönliche Projekte liegen laut einer aktuellen eBay-Datenabfrage mit dem Online-Tool Terapeak zwischen dem 01. Januar und 11. Februar 2024 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr gerade jetzt voll im Trend. Mit dem aktuellen Barometer gibt eBay Ads allen Händler*innen und Marken einen wichtigen Indikator, um ihre Werbemaßnahmen auf das veränderte Shopping-Verhalten der Konsument*innen abzustimmen.

Strategien gegen die Krisenstimmung: Junge wollen werkeln, Ältere planen Reisen

Vor allem Männer (38 Prozent) planen handwerkliche Projekte wie z. B. Renovierungsarbeiten oder Reparaturen am Auto (Frauen: 25 Prozent), um sich von der aktuellen Krisenstimmung abzulenken. Bei den Frauen (31 Prozent) sollen Treffen mit Freund*innen und gemeinsame Zeit (z. B. beim Kochen und Essen) für ein besseres Grundgefühl sorgen (Männer: 25 Prozent). Im Vergleich der unterschiedlichen Altersstufen setzen die 30- bis 39-Jährigen (40 Prozent) ebenfalls verstärkt auf handwerkliche Projekte, während bei den 40- bis 49-Jährigen (34 Prozent) in erster Linie sportliche Ziele und bei den 50- bis 64-Jährigen (35 Prozent) die Planung von Reisen als Stimmungsaufheller wirken sollen.

Steigende Verkaufszahlen bei Produkten zur Umsetzung persönlicher Projekte

Artikel, die für entsprechende Projekte benötigt werden, kaufen die deutschen Konsument*innen jetzt verstärkt bei eBay.de: Für ihre handwerklichen Aktivitäten in Haus & Garten steigt beispielsweise die Nachfrage nach Möbelbausätzen (rund +100 Prozent) und Gartenbewässerung (rund +100 Prozent) signifikant an. Und auch Produkte für Autoreparaturen wie Bremsenentlüftungssets (rund +650 Prozent), Diagnosegeräte für Fahrzeuge (rund +30 Prozent) und Werkzeugsets fürs Auto (rund +20 Prozent) werden zurzeit zunehmend gekauft. Für das gemeinsame Treffen und Essen mit Freund*innen haben gerade Küchenutensilien wie Schnellkocher (rund +160 Prozent), Slow Cooker (rund +140 Prozent) und Stabmixer (rund +20 Prozent) Hochkonjunktur. Künstlerische Projekte ziehen den verstärkten Kauf von Gelstiften (rund +100 Prozent), Origami-Papier (rund +30 Prozent) und Bastelwerkzeug-Sets (rund +20 Prozent) nach sich, während für die sportlichen Ambitionen neben der Kletterausrüstung vor allem Schlittschuhe (rund +40 Prozent), Sportarmbänder (rund +30 Prozent) und Laufgürtel (rund +25 Prozent) nachgefragt werden.

„Immer mehr Deutsche möchten aus dieser dauerhaften Krisenstimmung im Land ausbrechen und gehen für sich selbst aktiv dagegen an, indem sie eigene kleine Projekte starten. Das zeigt unsere repräsentative Umfrage deutlich“, so Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising von eBay Ads. „Diese Aufbruchstimmung bringt in vielen Bereichen sichtbare Nachfragepeaks mit sich, die Händler*innen und Marken unbedingt für sich nutzen sollten. Mit Anzeigen Standard, Anzeigen Erweitert und unserer neuesten Option externe AnzeigenBETA für noch mehr Reichweite und Sichtbarkeit außerhalb von eBay bieten wir den Händler*innen und Marken dazu genau die richtigen Werbelösungen.“

Eine Übersicht über relevante Kaufanlässe, Events und Shoppinghochphasen, die Händler*innen und Marken als wichtige Marketing-Momente für sich nutzen sollten, bietet der eBay Ads Marketing-Kalender 2024 unter https://www.ebayads.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/01/eBay_Ads_Marketingkalender_2024_final.pdf.

Über das Shopping-Barometer

Die Umfrage im aktuellen „Shopping-Barometer“ wurde vom 05. bis 07. Februar 2024 durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von eBay Ads durchgeführt. In einer Online-Umfrage wurden in diesem Zeitraum 5.000 Konsument*innen ab 18 Jahren in Deutschland die folgende Frage gestellt: „Welchen dieser Projekte würden Sie sich am ehesten widmen, um sich von alltäglichen Herausforderungen abzulenken?“ Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung. Darüber hinaus hat eBay Ads die Verkaufszahlen in einer eBay-Datenabfrage mit dem Tool Terapeak zwischen dem 01. Januar und 11. Februar 2024 analysiert und mit dem gleichen Zeitraum in 2023 verglichen.

eBay Ads Weihnachts-Marketing-Kalender: Verkaufsfördernde Werbeanlässe für ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft 2023

Alle relevanten Kaufanlässe und konkreten Nachfrage-Höhepunkte für ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft 2023 liefert der neue Weihnachts-Marketing-Kalender von eBay Ads. Mit seiner Hilfe behalten Händler*innen und Marken aus den Bereichen Fashion, Haus & Garten, Spielzeug und Elektronik in der geschäftigsten Zeit des Jahres mühelos den Überblick, um ihre Werbemaßnahmen noch gezielter zu realisieren und ihre Umsätze im diesjährigen Weihnachtsgeschäft zusätzlich anzukurbeln. Der neue Weihnachts-Marketing-Kalender von eBay Ads findet sich jetzt unter https://link.faktor3.net/ebayweihnachtskalender2023

Der Weihnachts-Marketing-Kalender 2023 hält folgende Informationen für die Bereiche Fashion, Haus & Garten, Spielzeug und Elektronik bereit:

  • Kaufanlässe: Feiertage und gesellschaftliche Ereignisse in der Vorweihnachtszeit, die im jeweiligen Bereich verkaufsfördernd wirken und zusätzliche Umsatzchancen bieten.
  • Shopping-Hochphasen: Egal, ob Damenpullover, Außendekoration, Gesellschaftsspiele oder Fernseher – der Kalender zeigt die Hochphasen für die gesteigerte Nachfrage relevanter Produktgruppen im Weihnachtsgeschäft.

Beim Blick auf den eBay Ads Weihnachts-Marketing-Kalender 2023 wird sehr schnell deutlich: Bereits ab September können Händler*innen und Marken aus den Bereichen Fashion, Haus & Garten, Spielzeug und Elektronik den zusätzlichen Push in der Produktnachfrage für sich nutzen und ihr Weihnachtsgeschäft mit gezielten Werbemaßnahmen erfolgreich vorantreiben. Für zusätzliche Sichtbarkeit und Verkaufschancen im Weihnachtsgeschäft bietet eBay Ads genau die richtigen Werbelösungen: Mit Anzeigen Standard und Anzeigen Erweitert können Verkäufer*innen ihre Artikel im Verlauf des Weihnachtsgeschäfts unter den Milliarden von Angeboten bei eBay hervorheben und dafür sorgen, dass sie auf der Suche nach dem richtigen Produkt von Millionen potenziellen Käufer*innen gefunden werden. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Anzeigen-Formaten von eBay Ads finden sich im Blog unter https://www.ebayads.de/2022/02/08/welches-anzeigen-format-passt-zu-meinem-ebay-shop/.

WEEE und ElektroG: Das ist seit Juli 2023 beim Handel über Marktplätze zu beachten

Ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz wurde das Elektrogesetz(ElektroG) im Jahr 2021 novelliert. Teilaspekte dieser Novellierung treten zum 01. Januar 2023 in Kraft. Wir schauen uns in diesem Blogbeitrag an, was die Änderungen für den Onlinehandel bedeuten.

Noch mal von vorn: Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz

Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) setzt bereits seit 2005 die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und beruht – genau wie das Verpackungsgesetz – auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung / Extended Producer Responsibility (EPR).  Gemäß diesem Prinzip sind Inverkehrbringer von Produkten für deren gesamten Lebenszyklus verantwortlich – bis hin zur Entsorgung und dem Recycling.  Doch was heißt das genau?

Als verpflichteter Hersteller giltst du, wenn du Elektro- oder Elektronikgeräte selbst herstellst und verkaufst, sie einkaufst und unter eigenem Namen oder eigener Marke weiterverkaufst oder Elektrogeräte aus dem Ausland beziehst und sie nach Deutschland einführst, um sie hier weiterzuverkaufen.

Treffen eines oder sogar mehrere dieser Szenarien auf dich zu, musst du folgende Pflichten aus dem ElektroG erfüllen:

  1. Anmeldung bei der Stiftung EAR als „Hersteller“.
    Info: Nicht vom Begriff „Hersteller“ irritieren lassen: alle Inverkehrbringer werden nach dem ElektroG als Hersteller bezeichnet.
  2. Gestellung einer Garantie und Hinterlegen dieser bei der EAR.
  3. Beauftragung eines Recyclingunternehmens, das den Entsorgungs- und Recyclingprozess für dich übernimmt.
  4. Kennzeichnung aller Geräte (der Hersteller muss erkennbar sein, z.B. über Markennamen, Warenzeichen, Firmennummer)

Nachdem alle Schritte der Registrierung bei der EAR durchlaufen sind, erhältst du per Mail deine persönliche WEEE-Registrierungsnummer. Diese wird auch häufig – insbesondere von Marktplätzen – als EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility) bezeichnet.

Unsere Lösung: Pflichten einfach abgeben

Sie können sich entspannen: Mit der Full-Service Dienstleistung von Interzero setzen Sie die Pflichten aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) schnell und bequem um. Registrieren Sie sich jetzt komplett digital im neuen WEEE-Portal und legen Sie Ihre WEEE Herstellerpflichten in die Hände der Interzero. Der Preis-Kalkulator ermöglicht Ihnen eine unverbindliche Übersicht über Ihre Kosten!

Welche Geräte fallen unter die Vorgaben des ElektroG?

Betroffen sind Endgeräte, die eine eigenständige Funktion erfüllen und zur Nutzung oder Installation durch den Endverbraucher bestimmt sind. Konkret gelten die Vorgaben für alle Geräte, die während des Betriebs einer Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgesetzt sind und die zum Betrieb an elektrische Ströme angeschlossen sein müssen. Äußerem sind Geräte betroffen, die zur Erzeugung, Leitung und Messung von elektrischen Strömen dienen.

 

Neuerungen durch die Novelle des ElektroG

Die Novellierung des ElektroG hat einige Neuerungen mit sich gebracht, die besonders auch für den Onlinehandel relevant sind.

Entnehmbarkeit von Batterien

Seit dem 01.01.2022 müssen Batterien und auch Akkumulatoren vom Endnutzer oder unabhängigem Fachpersonal bei Entsorgung der Altgeräte problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können.

Erweiterte Rücknahmepflicht:

Seit dem 01.07.2022 musst du als Onlinehändler deinen Kunden beim Kauf von neuen Elektrogeräten aktiv eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte bestimmter Kategorien anbieten. Wiederverkäufer müssen Verbraucher über die Rechte zur kostenfreien Rückgabe von Elektrogeräten informieren.

Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister

Seit dem 01.07.2023 müssen Betreiber von Onlinemarktplätzen und Fulfilment-Dienstleister einer Prüfpflicht nachkommen. Sie müssen dann sicherstellen, dass die Händler, die über ihren Marktplatz verkaufen bzw. für die sie Fulfilment-Dienstleistungen erfüllen, ihre Pflichten aus dem ElektroG erfüllt haben. Kann dies nicht durch die WEEE/EPR-Nummer bestätigt werden, können Account gesperrt werden.

Die Erfüllung der Vorgaben kontrollieren Betreiber von Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister über die individuelle EPR-/WEEE-Nummer, die die Händler nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten (siehe Anleitung oben). Kann die Pflichterfüllung nicht nachgewiesen werden, drohen Accountsperrungen, Bußgelder und Abmahnungen. Dein Marktplatz wird dich informieren, wo du deine Nummer in deinem Seller-Account hinterlegen kannst.

 

Fazit

Das ElektroG schließt, ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz, zunehmend etwaige Schlupflöcher und verschärft Vorgaben und Kontrollmechanismen. Das Ziel: Klimaschutz durch Recycling und die Kreislaufführung wertvoller Ressourcen, die gerade in Elektro- und Elektronikgeräten vielfach Anwendung finden.   Hoffen wir, dass die behördlichen Prozesse diesen positiven Zielsetzungen perspektivisch gleichzukommen vermögen und eine einfache und unkomplizierte Umsetzung der Vorgaben ermöglichen.

 

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.

 

 

 

eBay Ads Deutschland verstärkt sein Business Development mit Stefan Sienicki-Störkle

Der erfahrene Retail Media-Experte Stefan Sienicki-Störkle treibt als neuer Senior Business Development Manager Innovationen für das Werbegeschäft von eBay Ads voran.

eBay Ads Deutschland hat die die neu geschaffene Position des Senior Business Development Managers mit dem erfahrenen Retail Media-Experten Stefan Sienicki-Störkle besetzt, um neue Wachstumspotenziale zu erschließen und sie künftig für alle Werbekunden direkt im eBay Ads Produktportfolio zu implementieren. Hierzu wird der ehemalige Amazon-Mediaprofi Sienicki-Störkle die strategische Weiterentwicklung des Werbegeschäfts von eBay Ads konsequent vorantreiben sowie als Bindeglied zwischen eBay Ads und dem eBay Marktplatz mehrwertige Innovationen schaffen und funktionsübergreifende Projekte leiten. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau starker Partnerschaften mit eBay Händler*innen und Marken. Stefan Sienicki-Störkle berichtet in seiner Funktion direkt an Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising von eBay Ads.

„Als eCommerce-Pionier der ersten Stunde möchten wir die zunehmende Bedeutung von Retail Media bei eBay weiter ausbauen und unsere Händler*innen und Markenkunden dabei unterstützen, die nötige Sichtbarkeit zu generieren, um mit eBay Ads weiter zu wachsen“, so Arnaud Valion Gueutal. „Mit Stefan Sienicki-Störkle verstärken wir die Kompetenz unseres Business Development im Bereich Retail Media um eine erfahrene Top-Kraft, von der unsere Werbekunden direkt profitieren werden.“

Stefan Sienicki-Störkle bringt eine langjährige Marktplatz- und Media-Expertise mit. Vor seinem Wechsel zu eBay Ads war der heute 34-Jährige fünf Jahre bei Amazon tätig. Hier verantwortete Sienicki-Störkle u. a. den Ausbau des Amazon Prime Geschäfts und den Launch des polnischen Amazon Marktplatzes amazon.pl. In der Werbesparte des US-Konzerns skalierte der studierte Jurist und European Manager die Einführung innovativer Werbeprodukte, wie z. B. Sponsored Brand Videos. Seine berufliche Laufbahn startete Sienicki-Störkle als Analyst der Deutschen Bank.

Die Extended Producer Responsibility (EPR): Was das ist und für wen sie gilt.

Die EPR (Extended Producer Responsibility) ist gesetzlich festgelegt und kann mit „erweiterte Herstellerverantwortung“ übersetzt werden. Das Prinzip besagt, dass die Inverkehrbringer und Produzenten von Produkten Verantwortung für diese übernehmen müssen. Konkret sind sie für den ganzen Lebenszyklus ihrer Produkte und aller Produktbestandteile verantwortlich, also auch hin bis zur Entsorgung und dem Recycling. Die Erweiterung der Herstellerverantwortung umfasst neben dem Produkt und den Produktbestandteilen auch die Verpackungsmaterialien, die mit dem Produkt in Umlauf gebracht werden. Die EPR ist also ein Sammelbegriff für die Verantwortung, die Inverkehrbringer für ihr Produkt und dessen Bestandteile auch nach Ende des Lebenszyklus haben. Konkret umfasst die EPR: Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Für alle drei Bereiche gelten jeweils eigene Gesetze.

Für wen gilt die EPR?

Als verpflichteter “Hersteller” im Sinne der EPR ist das Unternehmen zu verstehen, dass eine Verpackung, ein Elektrogerät oder eine Batterie erstmalig in Deutschland in Umlauf bringt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Produkte direkt in Deutschland hergestellt und vertrieben oder nach Deutschland importiert werden. Sollten die Produkte samt Produktbestandteilen und Verpackung in Deutschland bei Endverbraucher:innen landen, sind die Unternehmen verpflichtet, die EPR zu erfüllen. Wie bereits erwähnt, gelten für die drei Bereiche jeweils eigene Gesetzgebungen, aus denen sich verschiedene Pflichten ergeben. Die Pflichten musst du  erfüllen, bevor die Produkte inklusive Verpackung in Umlauf kommen. Zu diesen Pflichten zählt immer auch die Beauftragung der Entsorgung bei einem Recyclingunternehmen. Die konkreten Pflichten schauen wir uns in diesem Beitrag an.

Warum das Ganze?

Die Regelungen und Gesetzesvorgaben rund um die EPR haben das Ziel, eine effiziente und funktionierende Kreislaufwirtschaft zu erzeugen. Wertstoffe, die schon einmal genutzt worden sind, sollen wieder verwendet werden. Dieses Prinzip spart jedes Jahr viele Tonnen an Treibhausgasen und Rohstoffen ein und trägt effektiv zum Klima- und Ressourcenschutz bei.

Die EPR und das VerpackG

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen, die an deutsche Endverbraucher:innen versendet werden. Sie lassen sich unter dem Sammelbegriff „Verkaufsverpackungen“ zusammenfassen. Zu diesen gehören Produkt-, Service- und Versandverpackungen. Alle Händler und Hersteller/Produzenten, die solche Verpackungen zum ersten Mal befüllen und dann versenden, gelten als Erstinverkehrbringer. Ein typisches Beispiel ist hier ein Onlinehändler, der nach dem Erhalt einer Bestellung ein verpacktes Produkt aus seinem Bestand nimmt und es an eine Kund:in sendet. Das hierfür verwendete Polstermaterial, Klebeband und die Versandverpackung liegen in seinem Verantwortungsbereich und müssen von ihm lizenziert werden. Für die Produktverpackung der erworbenen Ware ist üblicherweise der Produzent zuständig. Ausführliche Informationen zum VerpackG gibt’s hier.

Aus dem VerpackG ergeben sich Pflichten, denen du an zwei Stellen nachkommen musst. Relevant sind in diesem Zusammenhang: die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollbehörde für das VerpackG, mit dem dazugehörigen Melderegister LUCID und ein duales System (wie Interseroh+), welches das Recycling organisiert. Bei Interseroh+ ist das schnell und einfach über den Onlineshop Lizenzero möglich.

Folgende drei Pflichten musst du erfüllen:

  • die Registrierung bei der ZSVR über das Register LUCID,
  • die Lizenzierung der Verpackungen bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero)
  • und die Datenmeldung bei LUCID (Angabe der lizenzierten Verpackungsmengen + Namen des dualen Systems).

Nachdem du diese Schritte durchlaufen hast, erhältst du eine persönliche EPR-Nummer (auch LUCID-Nummer). Diese Nummer bestätigt die Erfüllung deiner Pflichten und kann von dir bei deinem Marktplatz vorgelegt werden. Außerdem erhältst du einen Systembeteiligungsnachweis deines dualen Systems. Elektronische Marktplätze haben seit dem 01. Juli 2022 eine Kontrollpflicht und müssen nachprüfen, ob ihre Händler die Pflichten aus dem VerpackG erfüllt haben.

Die EPR und das ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) gilt für fertige Geräte mit eigenständiger Funktion, genauer elektrische– und elektronische Endgeräte. Es gilt für alle Händler und Produzenten, die entweder Elektro- und Elektronikgeräte unter eigener Marke bzw. Namen herstellen und selbst in Deutschland verkaufen oder solche Unternehmen, die Fremdgeräte unter ihrer eigenen Marke bzw. Namen an die deutsche Endverbraucher:in verkaufen. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Ausland nach Deutschland importieren oder direkt aus dem Ausland an deutsche Endverbraucher:innen schicken, sind genauso an die Vorgaben des ElektroG gebunden. Eine weitere relevante Personengruppe sind in diesem Zusammenhang die Vertreiber. Als solche gelten Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland weiterverkaufen. Hier solltest du überprüfen, ob für diese Geräte die Pflichten bereits im Vorfeld durch den Hersteller erfüllt worden sind oder nicht. Hier gibt’s weitere Infos.

Folgende Pflichten musst du erfüllen:

  • Verpflichtete Händler müssen sich bei der EAR als „Hersteller“ registrieren.
  • Im Anschluss an diese Registrierung musst du eine Garantie bei der EAR hinterlegt.
  • Außerdem musst du ein Recyclingsystem mit der Sammlung und Sortierung der Elektrogeräte beauftragen.
  • Ausländische Händler benötigen eine bevollmächtigte Person mit Sitz in Deutschland, um die Registrierung, Hinterlegung der Garantie und Beauftragung eines Recyclingsystems durchzuführen.

Nachdem diese Schritte durchlaufen sind, erhältst du deine persönliche EPR-Nummer (auch WEEE oder EAR-Nummer). Diese Nummer bestätigt, dass du deine Pflichten erfüllt hast, du kannst sie beispielsweise bei deinem Marktplatz vorgelegen. Elektronische Marktplätze haben auch hier seit dem 01. Januar 2023 eine Kontrollpflicht und müssen nachprüfen, ob ihre Händler die Pflichten erfüllt haben.

Die EPR und das BattG

Das Batteriegesetz (BattG) regelt hier die gesetzlichen Vorgaben. Das BattG und ElektroG sind beide eng miteinander verbunden. In der Verantwortung sind gem. BattG Hersteller, die Batterien (und Akkus) herstellen, importieren oder sie nach Deutschland exportieren. Dies kann auch im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten geschehen, denn in Geräten vorhandene Batterien (und verbaute Akkus) sind ebenfalls vom BattG abgedeckt. Hier findest du weitere Informationen.

Diese Pflichten musst du erfüllen:

  • Wie beim ElektroG musst du dich auch hier bei der EAR registrieren.
  • Um die Rücknahme der Batterien zu gewährleisten, musst du ein Rücknahmesystem beauftragen.
  • Kennzeichnung der Batterien.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland sind nicht dazu verpflichtet, eine bevollmächtigte Person zu ernennen.

Genau wie bei Elektrogeräten erhältst du auch hier im Anschluss eine persönliche EPR-Nummer als Nachweis über die Erfüllung deiner Pflichten. Marktplätze haben auch bei Batterien seit dem 01. Januar 2023 eine Kontrollpflicht, weshalb du auch diese Nummer in deinem Seller-Account hinterlegen musst.

Lizenzero ermöglicht die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.

 

Verpackungsgesetz und Fulfilment: Wer ist wann zuständig?

Bei den Zuständigkeiten im Bereich des Fulfilment gab es nach Einführung des VerpackG im Jahr 2019 zunächst keine festen Regelungen. Im Rahmen der ersten VerpackG-Novelle 2021, wurden die Zuständigkeiten dann aber klar festgelegt. In Kraft traten diese Änderungen zum 01. Juli 2022. Seitdem ist klar: Der Händler, der Fulfilment nutzt und dementsprechend einen Fulfilment-Dienstleister beauftragt, ist in jedem Fall immer auch für die Pflichterfüllung aus dem VerpackG zuständig, nicht der Dienstleister. Zusätzlich kam noch eine weitere Neuerung dazu: Sowohl Marktplätze als auch Fulfilment-Dienstleister müssen seit dem 01. Juli 2022 einer Kontrollpflicht nachkommen und überprüfen, ob die Händler, mit denen sie zusammenarbeiten, die VerpackG-Pflichten erfüllt haben. Wir schauen uns an, welche Pflichten für welche Verpackungen erfüllt werden müssen.

Fulfilment und der Verkauf über Marktplätze

Seit Juli 2022 müssen alle Onlinehändler:innen, die über Marktplätze nach oder innerhalb von Deutschland verkaufen, einen Nachweis über die erfüllten VerpackG-Pflichten vorlegen. Aber nicht nur elektronische Marktplätze haben diese Kontrollpflicht. Auch Fulfilment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Händler:innen alle Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt haben. Wenn du also ein Händler oder eine Händlerin bist, die Fulfilment nutzt und über Marktplätze verkauft, musst du deine Pflichterfüllung gleich zwei Mal nachweisen. Als Nachweise dienen die EPR-Nummer (auch LUCID-Nummer) und der Systembeteiligungsnachweis deines dualen Systems. Ohne diese Nachweise ist ein Verkauf über elektronische Marktplätze und eine Zusammenarbeit mit Fulfilment-Dienstleistern nicht mehr möglich.

Welche Verpackungen sind von den Regelungen betroffen?

Alle Verpackungen, die bei deutschen Endverbraucher:innen anfallen, fallen unter das Verpackungsgesetz. Das beinhaltet Produktverpackungen, Versandverpackungen, Packhilfsmittel und sonstige Bestandteile (Aufkleber etc.), da diese über den Hausmüll entsorgt werden. Da du, als beauftragende:r Händler:in für die Pflichterfüllung zuständig bist, musst du dir von deinem Fulfilment-Dienstleister mitteilen lassen, welche Mengen an Verpackungen von ihm genutzt werden.
Du bist also für folgende Verpackungen verantwortlich:

  • Alle Verpackungen, die du selbst hinzugefügt hast
  • Alle Verpackungen, die dein Fulfilment-Dienstleister noch hinzufügt

Warum gibt es diese Pflichten überhaupt?

Die Pflichten des VerpackG sorgen dafür, dass Inverkehrbringer von Verpackungen Verantwortung, für die durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungen übernehmen, indem sie über ein Lizenzentgelt für das Recycling der Verpackungen sorgen. Das Recycling macht dabei natürlich nicht jeder Händler selbst, das übernehmen die dualen Systeme. Nach Abschluss eines Lizenzvertrages kümmern diese sich um Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Glas).  Das Ziel hinter dem Gesetz ist die Erhöhung von Recyclingquoten, damit Rohstoffe erneut genutzt und so im Kreislauf geführt werden können. So funktioniert aktiver Klima- und Ressourcenschutz.

Vorgaben aus dem VerpackG erfüllen

Solltest du nun festgestellt haben, dass du nach VerpackG verpflichtet bist (es sind natürlich nicht nur Händler verpflichtet, die Fulfilment nutzen, mehr dazu findest du hier), haben wir dir noch mal zusammengefasst, wie du die VerpackG-Pflichten erfüllst.

  1. Registrierung: Registriere dich im Register LUCID der ZSVR. Danach bekommst du deine individuelle LUCID-Registrierungsnummer.
  2. Lizenzierung: Melde deine Verpackungsmengen einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) und schließe einen Lizenzvertrag.
  3. Meldung: Melde deine Verpackungsmengen und den Namen deines dualen Systems außerdem an LUCID.

Fazit: VerpackG und Fulfilment

Wenn du mit Fulfilment-Dienstleistern zusammenarbeitest, hast du in jedem Fall die Pflicht, den Regelungen aus dem VerpackG nachzukommen. Dazu muss dir dein Dienstleister die genutzten Verpackungsmengen und Materialien nennen. Bei manchen Anbietern kann man sich diese Daten im Kundenkonto jederzeit herunterladen. Wenn du nicht weißt, woher du die Daten bekommst, kontaktiere in jedem Fall deinen Dienstleister. Auch für den Verkauf über Marktplätze brauchst du die Nachweise über die Erfüllung deiner Pflichten. Neben den Kontrollen sollte es aber einen ganz anderen Anreiz geben, die Pflichten zu erfüllen: Du übernimmst Verantwortung für deine Verpackungen und schützt so Klima und Ressourcen.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte, VerpackG-konforme Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh drückt, und supporten umfassend.

Erfahre mehr über E-Commerce, Verpackungsgesetz, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Lizenzero-Blog.

Verpackungsgesetz und Import: Wer ist eigentlich wann zuständig?

Verpackungsgesetz und Import: Wer ist eigentlich wann zuständig?

Dank des Onlinehandels haben wir Zugang zu Produkten auf der ganzen Welt. Egal, ob auf direktem Wege oder über Zwischenhändler: Viele der online verfügbaren Produkte sind aus dem Ausland importiert.  Neben dem Produkt an sich landet so auch die importierte Verpackung bei uns im Müll. Damit auch diese Verpackungen bestmöglich recycelt werden können, sieht das deutsche Verpackungsgesetz auch für importierte Verpackungen Pflichten und Regelungen vor. Dabei ist oft gar nicht so leicht zu durchblicken, wer konkret für welche Verpackungen zuständig ist. Wir verschaffen dir einen Überblick!

Import und Verpackungen: Diese Regelungen gelten

Das Verpackungsgesetz  (VerpackG) gilt bereits seit 2019. Es wurde im Jahr 2021 zum ersten Mal novelliert und regelt die Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Verpackungsabfällen, damit Ressourcen bestmöglich geschont und Wertstoffe im Kreislauf geführt werden können. Inverkehrbringer gelten als sogenannte „Hersteller“ von Verpackungen und sind dazu verpflichtet, die Kosten für den Verwertungsprozess und das Recycling der Verpackungsabfälle über ein Lizenzentgelt zu tragen. Außerdem musst du als Onlinehändler:in seit Juli 2022 bei Verkäufen über Marktplätze nachweisen, dass du deine Pflichten erfüllt hast. Doch wer gilt beim Import als „Hersteller“?

Im Importfall bist du klassischerweise für die VerpackG-Pflichterfüllung verantwortlich, wenn du verpackte Produkte aus dem Ausland bestellst und diese dann direkt oder mit von dir hinzugefügtem zusätzlichem Verpackungsmaterial weiterverkaufst. Beim Import kommt es aber auch auf die Vertragsgestaltung an. Wir schauen uns verschiedene Fälle an:

Der Vertrag ist entscheidend

Du bestellst Produkte bei deinem ausländischen Produzenten, um sie hier in Deutschland weiterzuverkaufen. Habt ihr im Vertrag den Kauf „ab Werk“ vereinbart, legt die rechtliche Verantwortung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Produkte das Lager verlassen, bei dir. Damit bist du auch dafür zuständig, dass bei Grenzübertritt die VerpackG-Pflichten erfüllt sind. Du musst also alle Verpackungen, die nach Deutschland eingeführt werden inklusive derer, die du ggf. noch selbst hinzufügst, lizenzieren.

Würdest du genau die gleichen Produkte bei deinem ausländischen Produzenten bestellen, ihr hättet vertraglich aber „Delivered at Place“ vereinbart, ist dein Produzent für die Erfüllung aller Pflichten bis zu dir zuständig. Er muss dann auch alle mit nach Deutschland eingeführten Verpackungsmaterialien lizenzieren. Du bist lediglich für die Verpackungen zuständig, die du selbst noch hinzufügst und mit zum Endverbraucher versendest.  Da du aber in jedem Fall Letztvertreiber bist und damit eine Nachweispflicht hast, solltest du im öffentlichen Register der ZSVR nachprüfen, ob dein Vertragspartner registriert ist bzw. dir dies von ihm schriftlich bestätigen lassen.

Wenn keine spezifische vertragliche Regelung festgehalten wird, bist in der Regel du als Importeur:in für die Pflichterfüllung zuständig und musst alle Verpackungen lizenzieren, die auf Grund deiner Tätigkeit in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass du mit Fulfilment-Dienstleistern zusammenarbeitest. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Pflichten aus dem VerpackG schnell und einfach erfüllen

Solltest du jetzt festgestellt haben, dass du nach VerpackG verpflichtet bist, haben wir dir noch mal zusammengefasst, wie du die VerpackG-Pflichten erfüllst.

  1. Registrierung: Registriere dich im Register LUCID der ZSVR. Im Anschluss daran erhältst du deine persönliche LUCID-Registrierungsnummer (diese gilt auch als Nachweis für deinen Marktplatz oder andere Kontrollen).2. Lizenzierung: Außerdem musst du deine Verpackungen bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) beteiligen (“lizenzieren”). Nach Abschluss deines Lizenzvertrages erhältst du einen Nachweis des dualen Systems über deine Beteiligung (diesen brauchst du ebenfalls, um deine Pflichterfüllung nachzuweisen).3. Datenmeldung: Trage außerdem deine Verpackungsmengen und dein ausgewähltes duales System an LUCID ein.

Fazit

Wenn du deine Waren aus dem Ausland importierst, solltest du mit deinen Vertragspartner:innen unbedingt schriftlich festhalten, wer zu welchem Zeitpunkt die rechtliche Verantwortung für das Produkt und zugehörige Verpackungen trägt, denn danach bestimmt sich auch, wer die Vorgaben des VerpackG erfüllen muss. Grundsätzlich, d.h. wenn nicht anders vertraglich geregelt, giltst ansonsten du als Importeur:in als „Hersteller“ der Verpackungen und musst die Pflichten aus dem VerpackG erfüllen.

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Verpackunsgesetz und Dropshipping: Wer ist eigentlich wann zuständig?

Die Regelungen im Dropshipping waren einige Zeit unklar und nicht konkret ausformuliert, bis die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) schließlich eindeutig Stellung bezogen und sie in einem aktualisierten Themenpapier für den Onlinehandel  (S. 10) ausdefiniert hat. Seitdem ist klar: Wenn du als Händler:in Dropshipping nutzt, und dadurch nicht mit der verkauften Ware oder den Verpackungen in Berührung kommst, bist du nicht verpflichtet, der Lizenzierungs- oder Registrierungspflicht aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) nachzukommen. Die Pflichten muss dann dein Dropshipping-Dienstleister (Versender) übernehmen. Aber Achtung! Bevor du dich jetzt schon entspannt zurücklehnst, musst du noch sicherstellen, dass du auch wirklich keine VerpackG-To Do’s hast. Wenn du nämlich über Marktplätze verkaufst, oder dein Versender im Ausland sitzt, bist du noch nicht aus dem Schneider.

Dropshipping und der Verkauf über Marktplätze

Im Rahmen der Anpassungen des VerpackG müssen seit Juli 2022 alle Onlinehändler:innen, die über Marktplätze nach oder innerhalb von Deutschland verkaufen, einen Nachweis über die erfüllten VerpackG-Pflichten vorlegen. Als Nachweise dienen die sogenannte LUCID-Nummer (Auch EPR-Nummer genannt) und der Systembeteiligungsnachweis. Ohne diese Nachweise ist ein Verkauf über elektronische Marktplätze nicht mehr möglich. Damit ergibt sich also auch für Onlinehändler:innen, die Dropshipping nutzen und deshalb eigentlich keine Pflichten aus dem VerpackG erfüllen müssen, ein Handlungsbedarf.

Trifft das auf dich zu? So gehst du vor:

Frage die Registrierungsnummer und den Systembeteiligungsnachweis deines Dropshipping-Dienstleisters an und reiche beides an deinen Marktplatz weiter. Die Registrierungsnummer kannst du alternativ auch selbst im öffentlichen Verpackungsregister nachsehen. Wichtig ist, dass du die Nachweise bei deinem Marktplatz nicht als deine eigenen ausgibst, sondern deutlich wird, dass es sich dabei um die Nachweise eines Dritten handelt.

Wenn du mit mehreren Dropshipping-Dienstleistern zusammenarbeitest, musst du auch mehrere Nachweise bei deinem Marktplatz hinterlegen. Sollte es bei deinem Marktplatz technisch nicht möglich sein, mehrere Nachweise zu hinterlegen, nimm’ Kontakt zu deinem Marktplatz-Support-Team auf.

Dropshipping und Import/Export

Sollte dein Dropshipping-Dienstleister im Ausland sitzen, bist du als Importeur:in im Regelfall für die Pflichterfüllung zuständig und musst damit alle Pflichten aus dem VerpackG erfüllen. Trefft ihr eine andere Regelung dazu, sollte das unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Wenn du selbst im Ausland sitzt und dein Dropshipping-Dienstleister ebenfalls, existiert in diesem Fall kein:e Importeur:in, sondern die Waren werden direkt aus dem Ausland an deutsche Endkund:innen versendet. In diesem Falle ist wieder der  Dropshipping-Dienstleisterfür die Pflichterfüllung zuständig.

Pflichten aus dem VerpackG schnell und einfach erfüllen

Solltest du nun festgestellt haben, dass du nach VerpackG verpflichtet bist, zum Beispiel weil du eine Dropshipping-Dienstelistung erbringst, oder weil dein Versender im Ausland sitzt, haben wir dir noch mal zusammengefasst, wie du die VerpackG-Pflichten erfüllst.

  1. Registrierungspflicht: Wenn du zuständig bist, musst du dich über das Register LUCID bei der ZSVR registrieren. Im Anschluss daran erhältst du deine persönliche LUCID-Registrierungsnummer.2. Systembeteiligungs-/Lizenzierungspflicht: Außerdem musst du deine Verpackungen bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) beteiligen. Auf Grundlage der Verpackungsmengen, die durch dich im Jahr in Verkehr gebracht werden, wird ein Lizenzentgelt an das duale System gezahlt, welches im Gegenzug den Entsorgungs- und Recyclingprozess der Verpackungsmaterialien organisiert. Nach Abschluss eines solchen Lizenzvertrages erhältst du einen Nachweis des dualen Systems über die Beteiligung.3. Datenmeldepflicht: Melde deine Verpackungsmengen und dein ausgewähltes duales System an LUCID.

Fazit

Wenn du mit Dropshipping-Dienstleistern zusammenarbeitest und nicht über Marktplätze verkaufst, hast du aktuell keine Pflichten, denen du im Rahmen des VerpackG nachkommen musst. Solltest du über Marktplätze verkaufen, hast du zwar keine Registrierungs-, Lizenzierungs- oder Datenmeldepflicht, du musst deinem Marktplatz aber trotzdem die benötigten Nachweise vorlegen. Sitzt dein Versender im Ausland, bist du als importierende Person trotz Dropshipping verpflichtet, die Vorgaben aus dem VerpackG zu erfüllen. Da die Kontrollmechanismen zunehmend erhöht werden, ist es wahrscheinlich, dass Nachweise in Zukunft auch an anderen Stellen vorgezeigt werden müssen.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte, VerpackG-konforme Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh drückt, und supporten umfassend.

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Das Batteriegesetz (BattG): Alles, was du jetzt für deinen Onlinehandel wissen musst

In Deutschland fallen drei Bereiche unter die sogenannte „Extended Producer Responsibility“ (EPR). Neben Verpackungen und Elektrogeräten betrifft dieses Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung auch Batterien. Zuständigkeiten und Pflichten für Inverkehrbringer der verschiedenen Kategorien werden jeweils in entsprechenden Gesetzen geregelt. So gibt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Maßgaben für Verpackungen vor, für Elektrogeräte ist es das Elektrogesetz (ElektroG) und für Batterien das Batteriegesetz (BattG). Als Inverkehrbringer von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien musst du also besonderen Pflichten nachkommen, um sicherzustellen, dass die Entsorgung der betreffenden Produkte und Produktbestandteile am Ende ihrer´s Lebenszyklus‘ umweltschonend und reibungslos ablaufen kann. Wir schauen uns an, welche Pflichten du im Onlinehandel konkret hast, wenn du Produkte mit Batterien vertreibst und was sich seit Januar 2023 geändert hat.

 

Noch mal von vorn: Das deutsche Batteriegesetz

Das deutsche Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie in deutsches Recht um. Konkret regelt das BattG das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. In Kraft trat das Gesetz bereits im Jahr 2009 und wurde 2021 überarbeitet. Seit Januar 2023 haben Marktplätze eine Kontrollpflicht und müssen kontrollieren, ob ihre Händler die Pflichten des BattG erfüllen. Das BattG gilt sowohl für nicht-wiederaufladbare Batterien (Primärbatterien) als auch für alle wiederaufladbaren Batterien (Sekundärbatterien bzw. Akkus). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Batterien in Geräten verbaut sind oder nicht.

Das BattG unterscheidet:

  • Gerätebatterien: Sind verschlossen und können in der Hand getragen werden
  • Industriebatterien: Werden nur für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke genutzt
  • Fahrzeugbatterien: Werden für die Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen genutzt

 

Wann muss ich die Pflichten aus dem BattG erfüllen?

Von den Regelungen des Batteriegesetzes bist du betroffen, wenn du als sogenannter „Hersteller“ agierst. Aber aufgepasst! Der Herstellerbegriff umfasst deutlich mehr als nur den tatsächlichen Produzenten der Batterien. Hersteller sind laut BattG nämlich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig und erstmalig Batterien oder Akkumulatoren in Deutschland in den Umlauf bringen. Wenn du Batterien oder Akkus verkaufst, die bereits vom Hersteller ordnungsgemäß in Deutschland registriert wurden, giltst du als Vertreiber. Wenn du allerdings aus dem Ausland importierst oder unregistrierte Batterien verkaufst, giltst du als Hersteller und musst die Pflichten aus dem BattG selbst erfüllen.

Zuständig bist du, wenn du:

  • Batterien herstellst und diese verkaufst /
  • Nicht nachweisen kannst, dass die von dir weiter in Umlauf gebrachten Batterien bereits ordnungsgemäß durch den Produzenten registriert wurden /
  • Batterien aus dem Ausland nach Deutschland importierst /
  • Batterien bzw. Geräte mit Batterien oder Akkus direkt aus dem Ausland nach Deutschland verkaufst (Fernabsatz).

Hersteller von Gerätebatterien sind übrigens dazu verpflichtet, Geräte-Altbatterien unentgeltlich und bundesweit zurückzunehmen. Um das zu gewährleisten, müsst du dich an einem genehmigten Rücknahmesystem beteiligen. Daraufhin übernimmt dann ein Recyclingunternehmen die Verwertung deiner Altbatterien. Hersteller von Industrie- und Fahrzeugbatterien sind ebenfalls von einer Rücknahmepflicht betroffen und müssen eine unentgeltliche und zumutbare Rücknahmemöglichkeit anbieten.

 

Deine BattG-To-Do’s als Vertreiber

Als Vertreiber von Batterien musst du sicherstellen, dass du nur Batterien von gemeldeten Unternehmen auf den Markt bringst. Diese haben dann bereits alle BattG To Do’s erfüllt. Die Pflichten für Hersteller entfallen also für dich. Als Vertreiber bist du aber dazu verpflichtet, Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Im Versandhandel gilt das Versandlager als Verkaufsstelle. Außerdem hast du auch als Vertreiber eine Nachweispflicht gegenüber deinem Marktplatz. Informiere dich hier am besten direkt bei deinem Marktplatz, wie du dieser nachkommen sollst, da die Prozesse von Marktplatz zu Marktplatz sehr unterschiedlich sind.

 

Schritt für Schritt durch deine BattG-To-Do‘s als Hersteller

  1.  Registriere dich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“.
  2. Benenne einen Bevollmächtigten (Nur als ausländischer Händler ohne Sitz in Deutschland).
  3. Beauftrage ein genehmigtes Rücknahmesystem mit der Batterierücknahme.
  4. Hinterlege deiner EPR-Nummer bei deinem Marktplatz. (Die Nummer erhältst du nach erfolgreicher Registrierung bei der EAR).
  5. Kennzeichnungspflicht erfüllen.

 

Das hat sich für Onlinehändler geändert

Im Rahmen der Überarbeitung des BattG im Jahr 2021 wurde eine Kontrollpflichtfür bestimmte Stakeholder beschlossen: Seit 01. Januar 2023 müssen elektronische Marktplätze jetzt kontrollieren, ob ihre Händler ihre EPR-Pflichten erfüllen. Seit Juli 2021 gilt diese Kontrollpflicht bereits für Verpackungen und seit diesem Jahr ebenfalls für Elektrogeräte (alles zu den Pflichten für Elektrogeräte liest du hier). Marktplätze kontrollieren die Pflichterfüllung über die Hinterlegung eines Nachweises bzw. die EPR-Nummer. Egal, ob du Batterien, Elektrogeräte oder Verpackungen in Verkehr bringst, nach erfolgreicher Pflichterfüllung bekommst du an allen drei Anlaufstellen eine persönliche Nummer zugeteilt. Dies ist deine EPR-Nummer. Mit dieser Nummer kannst du deinem Marktplatz nachweisen, dass du alle deine Pflichten erfüllst. Ohne diesen Nachweis können Sanktionen wie Abmahnungen und Account-Sperrungen auf dich zukommen.

 

Fazit

Das BattG schließt, ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz, und das Elektrogesetz zunehmend etwaige Schlupflöcher und verschärft Vorgaben und Kontrollmechanismen. Das Ziel: Klimaschutz durch Recycling und die Kreislaufführung wertvoller Ressourcen.

 

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.

Was haben der Aufzug eines Mehrfamilienhauses und der digitale Handel gemeinsam?

Wer seine Immobilie deutlich erweitern will, überlässt die Planung und Ausführung niemandem, der nur mal erfolgreich eine Sandburg gebaut hat. Für die Erweiterung der digitalen Vertriebskanäle gilt das Gleiche: man muss genug Erfahrung haben, um die Komplexität dahinter zu verstehen.

Der digitale Handel ist kein statisches Gebilde. Im Gegenteil: Kontinuierlich tauchen neue Anbieter, Marktplätze und Kanäle wie Social Commerce auf, die neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen oder neue Regeln aufstellen, ohne dass sich zum Start immer absehen lässt, wie erfolgreich diese werden.

Nehmen wir als Beispiel das Marktplatzgeschäft: Die Spielarten reichen von simplen Produkt-Uploads bis hin zur eigenen Markenpräsenz. Dabei fragt jeder Marktplatz unterschiedliche Produktfelder und Produktdaten an oder benötigt unterschiedlichen Marketing-Content. Und nicht selten ändern die Marktplätze ihre Anforderungen an Schnittstellen und Daten in einer Geschwindigkeit, die Händler aus ihren eigenen Online-Shops nicht gewohnt sind.

Parallel dazu erfordern erfolgreiche Social Media und Social Commerce Aktivitäten auf LinkedIn, Instagram oder TikTok andere Schwerpunkte der Marken- und Produktarbeit. Diese sind eher storytelling-geprägt und funktionieren nach ganz anderen Mechaniken als die klassischen Marktplätze und benötigen daher anderen Marken- und Produkt-Content. Und wer sein Online-Business über Marktplätze, Social Commerce oder den eigenen Online-Shop internationalisieren will, steht vor den nächsten Herausforderungen, seine Produktdaten, den eigenen Content und Logistik, Payment und Kundenservice länderspezifisch anzupassen.

Beim Hausbau muss mehr bedacht werden als die Statik

Im Klartext heißt das: Die vielfältigen Datenstrukturen für dieselben Artikel erfordern bei mehreren Vertriebskanälen eine sehr hohe Kompetenz und Flexibilität im Umgang und in der Verarbeitung von Daten und Informationen. Mit der Komplexität eines solchen Projekts sollten sich Händler im Idealfall schon im Vorfeld auseinandersetzen. Denn im Prinzip lässt sich der Ausbau des eigenen Digitalkanals zum Multichannel-Geschäft vergleichen mit der Erweiterung eines Mehrfamilienhauses zu einem Appartementkomplex mit 30 Einheiten. Wahrscheinlich denkt jeder daran, vorab zu prüfen, ob für die Statik zusätzliche Säulen und Träger eingebaut werden müssen, Zutrittssysteme erneuert oder die Kabelinfrastruktur erweitert werden muss.

Doch wenn übersehen wird, dass der zentrale 4-Personen-Aufzug, der bislang auf vier Stockwerke ausgelegt war, dann zwölf Stockwerke abfahren muss und deutlich mehr Personen je Vorgang und mehr Aktionen je Tag, so mag das eventuell technisch lösbar sein, aber die User Experience der Bewohner wird massiv beeinträchtigt. Eine nachträgliche Nachbesserung nach Fertigstellung verursacht unverhältnismäßig hohen Aufwand.

Kein Bauherr dieser Welt würde einen solchen Umbau seinen Kindern als Versuchsprojekt geben, nur weil diese im Sandkasten schon einmal erfolgreich eine Sandburg gebaut haben. Im digitalen Handel aber ist genau das häufig der Fall: Das durchschnittliche Marktplatz-Team umfasst (frei nach E-Commerce-Berater Stefan Wenzel) „eine Halbtagskraft, einen Praktikanten und einen Bürohund“. Und die müssen im täglichen Doing dann ausbaden, dass im Vorfeld des Erweiterungsbaus eben keine Pläne erstellt wurden, wie lange ein solches Projekt dauert, was es kostet und wo die Stolperstellen und Bottlenecks sind. So wird sich der Erfolg der neuen Initiativen im digitalen Handel wenn überhaupt nur sehr langsam und sehr holprig einstellen, während digitale Profis ihren Vorsprung weiter ausbauen.

Wer zu Beginn eines Erweiterungsbaus die Transportkapazität des Fahrstuhls übersieht, den Durchmesser der Ablaufkanäle falsch kalkuliert oder andere Infrastrukturfragen nicht gut genug durchleuchtet, muss hinterher tief in die Tasche greifen, um diese Fehler zu korrigieren. Mit einer sorgfältigen Planung lassen sich solche Pannen vermeiden. Und im Idealfall leben die bisherigen Bewohner des Mehrfamilienhauses normal ihr Leben weiter und halten auf ihren Balkonen das Gesicht in die Sonne, während um sie herum die Handwerker hämmern.

Den Überblick im Marktplatz-Dschungel behalten

Hilfe im täglichen Marktplatzgeschäft bieten verschiedene Tools und Dienstleister, welche nachfolgende Grafik aus unserer Studie „DIE MARKTPLATZWELT 2022“ exemplarisch darstellt. Wer das Marktplatzgeschäft von Anfang an richtig aufsetzen will, setzt nicht nur auf geschultes Personal, sondern auch auf passende Tools z.B. für Finanzen oder Marketing sowie ggf. auf externe Dienstleister für Logistik und Fulfillment.

VerpackG: Last Minute Guide für die Planmengenmeldung 2023

Seit 2019 müssen Unternehmen, die Verpackungen gewerblich in Deutschland in Umlauf bringen, die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) beachten. Die Pflichten aus dem VerpackG fallen an verschiedenen Stellen und zu verschiedenen Zeitpunkten an. So muss jedes betroffene Unternehmen zum Jahresende sicherstellen, dass es seine Verpackungen auch im Folgejahr rechtskonform in Umlauf bringt. Wie du das machst und jetzt deine geplanten Verpackungsmengen für 2023 per Planmengenmeldung melden kannst, erklären wir in diesem Beitrag. Alle Basics zum VerpackG findest du in diesem Beitrag.

Warum ist eine Planmengenmeldung notwendig?

Gemäß VerpackG dürfen Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen und damit bei einem dualen System beteiligt werden müssen, nicht ohne Lizenz in Verkehr gebracht werden dürfen. Das bedeutet: Die Lizenzierung muss im Vorhinein erfolgen. Hierzu gibt man im alten Jahr eine Prognose – oder eben auch „Planmenge“– ab. Diese Vorausschätzung kann dann im laufenden Jahr noch durch unterjährige Mengenmeldungen angepasst werden.

Wie funktioniert die Planmengenmeldung?

Die jährliche Aktualisierung der geplanten Verpackungsmengen nennt das Verpackungsregister “Initiale Planmengenmeldung”. Diese solltest du sowohl beim Melderegister LUCID als auch bei deinem dualen System jedes Jahr bis zum 31.12. vornehmen. Dazu gehst du wie folgt vor:

  1. Duales System: Gib‘ – auf Grundlage einer möglichst fundierten Schätzung – deine Mengen für 2023 über das Kundenkonto deines dualen Systems an (für Lizenzero geht es hier entlang)
  2. LUCID: Logge dich in deinen LUCID-Account ein, klicke auf „Datenmeldung“ und dann auf „Initiale Planmengenmeldung“. Gib hier Mengen ein, die du soeben auch an dein duales System gemeldet hast.

Fertig! Damit hast du bereits eine wichtige Task für 2023 erledigt und startest entspannt ins neues Jahr!

Für eine ausführliche Erklärung kannst du dir auch das Video Die Durchführung der “Initialen Planmengenmeldung” im Verpackungsregister LUCID der ZSVR auf YouTube anschauen.

Was passiert, wenn ich meine Verpackungsmengen nicht aktualisiere?

Wenn du vor Start ins neue Jahr keine Planmeldung abgibst, bringst du offiziell keine Verpackungen in Verkehr. Sollten entgegen dessen

Hast du vergessen, die Initiale Planmengenmeldung bis zum Ende des Jahres abzugeben? Du kannst deine geplanten Verpackungsmengen nach Jahresende als sogenannte “Unterjährige Mengenmeldung” einreichen. Das Prinzip der Unterjährigen Mengenmeldung ist das gleiche wie bei der Planmengenmeldung. Für weitere Unterstützung kannst du eine genau Beschreibung zur Meldung bei LUCID hier lesen.

Fazit

Das VerpackG hat das Ziel zu höheren Recyclingquoten und mehr Kreislaufwirtschaft zu führen. Dadurch sollen Ressourcen geschont und die Umwelt geschützt werden. Die ZSVR dient als Kontrollmechanismus und sorgt dabei für einen fairen Wettbewerb.

Lizenzero ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

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Versand nach Österreich? VerpackVO: Was Onlinehändler ab 2023 beachten sollten 

Für Händler, die aus dem Ausland nach Österreich versenden, ändert sich ab 2023 einiges. Woran das liegt? Auch Österreich hat seine Verpackungsgesetzgebung umfassend überarbeitet (ähnlich wie in Deutschland schon 2021/2022 geschehen). Konkret wurden sowohl das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) als auch die österreichische Verpackungsverordnung (VerpackVO Novelle 2021) angepasst. Wir fassen zusammen, welche Änderungen sich ab Januar 2023 für ausländische Händler, beim Versand nach Österreich, ergeben. 

Neue Regelung für ausländische Händler: Verpflichtende Benennung eines Bevollmächtigten beim Versand nach Österreich

Ab dem 01. Januar 2023 müssen ausländische Versandhändler einen Bevollmächtigten bestellen, sobald sie Verpackungen nach Österreich einführen. Sie dürfen die Pflichterfüllung dann nicht mehr selbst übernehmen. Das gilt für all jene Händler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und Produkte (inklusive Verpackungen) in Österreich an private Endverbraucher vertreiben. Der Bevollmächtigte ist dann für die Pflichterfüllung des ausländischen Versandhändlers zuständig und tritt als Vertreter in Österreich auf.  

Als Bevollmächtigter kann jede natürliche oder juristische Person bestellt werden, die 

  • einen Sitz in Österreich hat, 
  • über eine österreichische Adresse verfügt, 
  • für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach §9 des österreichischen Verwaltungsstrafgesetzes verantwortlich ist und 
  • durch eine notariell beglaubigte Vollmacht bestellt ist. 

Neue Kontrollmechanismen greifen auf elektronischen Marktplätzen und im Fulfilment 

Ebenso wie in Deutschland bereits seit Juli 2022, müssen in Österreich Marktplatzbetreiber und Fulfilment-Dienstleister ab Januar 2023 einer Kontrollpflicht nachkommen. Konkret heißt das, dass Händler nur noch über elektronische Marktplätze verkaufen oder mit Fulfilment-Dienstleistern zusammenarbeiten dürfen, wenn sie Nachweise über die ordnungsgemäße Pflichterfüllung der VerpackVO vorlegen können. Können diese Nachweise nicht vorgelegt werden, müssen Marktplatzbetreiber Händler von ihren Plattformen ausschließen und auch Fulfilment-Dienstleister dürfen keine Leistungen mehr für den betreffenden Händler erbringen.  

Neue Meldeverpflichtungen für Inverkehrbringer 

Inverkehrbringer von Verpackungen müssen immer zum 15.03. eines Folgejahres (erstmalig am 15.03.2023) einer Meldepflicht nachkommen. Das gilt für Inverkehrbringer von wiederverwendbaren Verpackungen, Verkaufsverpackungen und für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. 

Neue Pflichten für Inverkehrbringer gewerblicher Verpackungen 

Ebenfalls ab Januar 2023 sind Inverkehrbringer von gewerblichen Verpackungen, also den Verpackungen, die nicht an private Endkunden, sondern an andere Händler/ Unternehmen (wie Zwischenhändler o.Ä.) versendet werden, zur Teilnahme an einem System verpflichtet. Dabei bilden lediglich Großanfallstellen und Eigenimporte eine Ausnahme. 

Neue Bestimmungen bei Einwegkunststoffprodukten 

Solltest du Einwegkunststoffprodukte wie beispielsweise Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte oder Fischereigeräte nach Österreich einführen, ist ab Januar 2023 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten verpflichtend. Außerdem besteht auch für diese Produkte ab diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Teilnahme an einem System.  

Wichtig: Für Kunststoffeinwegprodukte wie Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einweggeschirr, Trinkhalme, Luftballonstäbe sowie Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol gilt bereits seit dem 03. Juli 2021 ein umfassendes Einfuhrverbot.  

 

Einen Check, unter welchen Prämissen du in Österreich verpflichtet bist und ausführliche Handlungsleitfäden zur konkreten Umsetzung der Vorgaben (auch zu allen anderen EU-Ländern) findest du unter www.lizenzero.eu. 

Lizenzero ist der Schwestershop von Lizenzero.eu und ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung in Deutschland und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo dein Schuh drückt, und supporten dich umfassend.