Archiv des Autors: Jochen Kolbe

Werbebetrug nimmt zu – Händler sollten sich schützen

Laut einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Juniper Research sind mit dem Wachstum des digitalen Werbemarktes auch die Fälle von Werbebetrug angestiegen. Dadurch entstand weltweit ein Schaden von bis zu 68 Milliarden Dollar. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl damit um mehr als 15 % angestiegen.

Fake-Klicks blähen Erfolge auf

Juniper Research weist in seiner Studie daraufhin, dass gefälschte Klicks ein grosses Problem darstellen. Dies bläht den Erfolg einer Kampagne künstlich auf. So imitieren Bots echte Verbraucheraktivitäten. Da in der Abrechnungen allerdings kein Unterschied gemacht ob ein Bot oder ein echter Nutzer die Anzeige gesehen hat, muss der Werbekunde für die Werbung zahlen. Er ist das letzte Glied der Kette im Werbebetrug. Die Agenturen und Dienstleiter erhalten ihr Honorar auf jeden Fall – egal ob Anzeigen von Bots oder Menschen angeschaut oder geklickt worden sind.

Durch die Auswertung von meist oberflächlicher Daten bei geschalteter Werbung auf Facebook oder über Google erhalten digitale Werbetreibende nur oberflächliche Daten, wie z. B. die Anzahl der Klicks, die durch eine Marketingkampagne erzielt wurden. Auch Werbenetzwerke übernehmen meist einfach diese Zahlen. Dies gibt keinen Aufschluss darüber, ob diese Klicks von echten Nutzern stammen oder von Bots generiert werden.

Werbetrug hat viele Gesichter

Betrüger nutzen hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, um unrechtmäßige Gewinne aus der Werbung zu erzielen. So versteckt sich in mancher Anwendung Malware, welche ohne Wissen des Anwenders Klicks auf digitale Anzeigen generiert. Oder sie nutzen automatisierte Bots, um gefälschte Klicks zu generieren.

Die Liste der Betrugsarten ist lang und daher sind hier einige der am meisten genutzten:

  • Bösartige Bots – Bots sind eine der meist genutzten Arten, welche Betrüger nutzen um Klicks auf eine Anzeige oder Besuche auf einer Webseite vorzutäuschen.
  • Versteckte Werbung – Hierbei werden Anzeigen so platziert, dass sie für den Verbraucher nicht sichtbar sind. Dies zielt auf Werbenetzwerke ab, die basierend auf Impressions, sprich Aufrufen eines Werbebanners, und nicht auf Klicks bezahlen.
  • Gefälschte Geräte und Klickfarmen – Diese Art von Werbebetrug beinhaltet die Verwendung von Emulatoren und Gerätefarmen, um betrügerische Klicks zu generieren.
  • Install Hijacking & Click Injection – Bei diesem Betrug wird eine kompromittierte App verwendet. Diese generiert Klicks auf der gewünschten Anzeige oder Seite ohne dass der Anwender dies bemerkt.
  • Click Flooding – Dabei werden große Mengen an Klicks mit zufälligen Geräte-IDs generiert, in der Hoffnung, dass der Benutzer die Anwendung später installiert.
  • Click Hijacking – Hierfür werden Anzeigenklicks auf eine andere Anzeige umgeleitet. Dabei geht es um die Kompromittierung des Computers eines Benutzers, der Website eines Anzeigenherausgebers oder eines Proxy-Servers.
  • Gefälschte App-Installation – Klickfarmen zielen oft auf Anzeigen innerhalb von Anwendungen ab. Hier werden Apps tausende Mal heruntergeladen und installiert. Dies verringert die Effizienz von Werbekampagnen, die das Herunterladen von Anwendungen vorantreiben, da ein größerer Anteil der Downloads betrügerisch ist und nicht von Verbrauchern durchgeführt wird.
  • SDK-Spoofing/Traffic-Spoofing/Relay-Angriffe – Echt erscheinende Installationen werden mit Daten von echten Geräten übermittelt, obwohl es nie eine Installation gegeben hat, um das Budget eines Werbetreibenden zu verbrauchen.
  • Domain-Spoofing – Bei dieser Art wird ein Website-Name oder eine E-Mail-Domain gefälscht, um Benutzer zu täuschen.
  • Standortbetrug – Standortdaten werden gefälscht, um digitale Werbetreibende über den Standort des Verbrauchers zu täuschen.
  • Pixel Stuffing – Eine komplette Werbung wird innerhalb eines einzigen Pixelraums angezeigt und trotzdem der volle Betrag berechnet.
  • Ad Stacking – Mehrere Anzeigen werden übereinander gelegt, was zu Klicks auf den Anzeigen führt, welcher der Verbraucher nicht sieht. Werbetreibenden werden diese betrügerischen Impressionen dann in Rechnung gestellt.
  • Cookie Stuffing – Bei dieser Art von Betrug werden mehrere Affiliate-Cookies im Browser eines Benutzers abgelegt, um eine Provision zu erhalten.

Weltweites Ranking

Die 5 Länder, die am stärksten von Werbebetrug betroffen sind, welche in diesem Jahr 60 % der weltweiten Verluste ausmachen, sind:

  • USA
  • Japan
  • China
  • Süd-Korea
  • England

Und bei uns?

Im Gesamtbild mag Europa keinen hohen Anteil ausmachen. Dennoch ist die Fraud Rate hier in Deutschland nicht weniger gefährlich. In einem Beitrag für das Wirtschaftsmagazin Forbes ermittelte Fou „Average Fraud Rates“, dass in  Deutschland über 70 Prozent der Klick einer Anzeige von Bots stammen. Erschreckende Zahlen. Eine Barracuda-Studie zeigt zudem, dass Bots für zwei Drittel des Online-Traffics verantwortlich sind.

Im Beispiel einer Schweizer Werbeanzeige kann man das mal ganz schön sehen: Ein von Michael M. Maurantonio (Fraud Investigator) dokumentierter Fall zeigt bei einer Kampagne 23 Millionen Ad Impressions in einem Kampagnenmonat. Lediglich 1 Prozent der Klicks kamen von bestätigten und menschliche Nutzern. Weitere 4 Prozent kamen von vermutlich menschlichen Nutzern. 19 Prozent waren nicht zuzuordnen. Und 76 Prozent kamen von Bots.

Sicherlich ein krasser Einzelfall. Der Experte schätzt, dass etwa 10 Prozent der Online-Anzeigen in der Schweiz, Österreich und Deutschland an echte Nutzer ausgeliefert werden. Somit werden 90 Prozent des Budgets einer Kampagne mal eben verbrannt.

Was Werbetreibende und Händler tun sollten

Getreu dem Motto “Es ist nie zu spät” ist ein guter Schutz wichtig. In der Studie werden digitale Werbetreibende aufgefordert, strategische Partnerschaften mit Anbietern von Betrugserkennungs- und -vermeidungsdiensten einzugehen, die in der Lage sind, gefälschten Datenverkehr zu erkennen.

Effektive Ad Fraud Detection-Tools nutzen maschinelles Lernen, um natürliche von gefälschten Klicks zu unterscheiden. Ein Tool ist hier zum Beispiel ClickCease, welches diverse Unternehmen bei Google oder Facebook Ads einsetzen. Kostenmässig wird nach Clicks abgerechnet. Von 59 Dollar bis hinzu 250 Dollar im Monat sind hier einzuplanen. Für effektive Kampagne sind dies sicherlich überschaubare Zusatzkosten, die sich am Ende ausbezahlen, denn die Statistiken und Stichproben belegen, dass man ohne diese Tools eine Menge Geld verbrennt.

Gründungen: Get-quick-rich-Community wächst um 8,4%

Neben der positiven Meldung, dass Regelinsolvenzen runter gegangen sind, ist auch bei den Neugründungen ein Plus zu verzeichnen. Dies betrifft allerdings mehr Gründungen größerer Betriebe. Die Gründung von Kleinunternehmen wurden allerdings weniger.

So wurden im Jahr 2021 in Deutschland gut 126 900 größere Betriebe gegründet. Dies waren laut Statistische Bundesamt (Destatis) 8,4 % mehr als 2020, aber auch 3,5 % mehr Gründungen als 2019, dem Jahr vor der Corona-Krise.

Weniger Gründungen von Kleinunternehmen

Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im Jahr 2021 mit rund 132 000 unter dem Vorjahr (-2,8 %). Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 wurden sogar 19,5 % weniger kleinere Unternehmen gegründet. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg um 11,4 % gegenüber dem Vorjahr auf rund 324 200.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg 2021 um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr auf rund 704 900.

Vollständige Gewerbeaufgaben gehen zurück 

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im Jahr 2021 mit rund 420 100 um 1,8 % niedriger als im Vorjahr. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 lag sie 14,8 % niedriger. Dieser Rückgang liegt laut Statistischem Bundesamt an den staatlichen Corona-Hilfen.

Bei größeren Betrieben gaben rund 87 200 im Jahr 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 1,3 % weniger als 2020 und 12,3 % weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank gegenüber 2020 um 5,5 % und um 25,2 % gegenüber 2019 auf rund 152 100. Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe stieg im Vergleich zu 2020 um 1,3 % auf rund 180 900, lag aber noch 5,0 % unter dem Niveau im Vorkrisenjahr 2019.

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2021 mit rund 538 800 um 0,5 % unter dem Vorjahresniveau. Hierbei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Warum sind die Zahlen wichtig?

Die Zahlen zeigen, dass der Trend mehr zur GmbH und damit grösseren Gründung geht und professioneller gegründet wird. Gründe hierfür können sein, dass mehr Kapital vorhanden ist.

Der Rückgang der Nebengewerbe resultiert vielleicht daraus, daß kleine Gründer nicht mehr so risikobereit aufgrund Erfahrungen in der Pandemie und bleiben lieber in ihrem gesicherten Arbeitsverhältnis.

Weniger beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2022

Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland nach vorläufigen Angaben im Januar 2022 um 17,2 % gegenüber Dezember 2021 gesunken. Im Dezember noch waren sie gegenüber dem Vormonat um 18,0 % gestiegen. Durch diverse Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen in der Pandemie sind die Zahlen zeitweise deutlich zurück gegangen. Diese Sonderregeln gelten seit Mai 2021 nicht mehr .

Unternehmensinsolvenzen im Detail

So wurden in diesem Monat bei deutschen Amtsgerichten 1094 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 4,6 % mehr als im November 2020. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg damit seit September 2019 erstmals wieder an. Vor der Corona-Krise im November 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 22,6 % niedriger. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im November 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen liegen bei rund 0,5 Milliarden Euro. Im November 2020 lagen diese noch bei knapp 1,4 Milliarden Euro.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2021 im Baugewerbe mit 205 Fällen (November 2020: 162; +26,5 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 172 Verfahren (November 2020: 154; +11,7 %). Bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (zum Beispiel Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung, Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung) wurden 115 Insolvenzen gemeldet (November 2020: 122; -5,7 %).

Sonderregelungen durch Corona und Hochwasser

Zu beachten ist hier, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 waren es überwiegend überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie.

War die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021 zurück zu führen, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

Verbraucherinsolvenzen massiv angestiegen

Bei den Verbrauchern hingegen sind die Zahlen massiv angestiegen. Die Zahl der Insolvenz hat sich November 2021 mit +181,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdreifacht. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt seit dem 1. Oktober 2020. Verbraucher können so schneller wirtschaftlich neu anfangen. Man geht davon aus, dass viele Verbraucher mit dem Antrag gewartet haben bis diese Regelung eingetreten ist. Gegenüber November 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November 2021 um 30,0 %.

Die komplette Statistik kann auf dieser Seite angeschaut werden.

Amazon bietet ab sofort A/B-Tests für A+-Content an

Europäische Amazon-Verkäufer haben ab sofort die Möglichkeit, verschiedene Produktversionen über A/B-Tests in Echtzeit in der Verkaufsplattform Seller Central zu vergleichen. Hierfür können der A+-Content sowie Fotos und Bezeichnungen der Produkte variiert werden.

Experimentieren in Echtzeit

A/B-Tests (Split-Testing) setzen Unternehmen überwiegend in der Produktentwicklung und im Marketing ein. Amazon nutzt diese Methode ebenfalls, die nun auch in Europa von Verkäufern genutzt werden können.

Die Tests ermöglichen in Echtzeit mit A+ Content, sprich den Produktbeschreibungen von Marken-ASINs, sowie Bildern und Titeln zu experimentieren. Hierfür können zwei Versionen desselben Angebots getestet werden.

Learning by A/B-Tests

Mit diesem Verfahren sollen Verkäufer lernen besseren Content zu erstellen um mehr Verkäufe zu generieren. Verkäufer können so schauen, welche Version in der jeweiligen Testgruppe sich am besten verkauft hat. Die Kunden werden hierbei in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Kundengruppe sieht nur das eine Angebot, die andere Gruppe das andere.

Ein definitiv hilfreiches Tool für Verkäufer um ihre Verkäufe anzupassen oder sich selbst zu finden. Denn was beim Kunden ankommt oder den Kunden am Ende überzeugt zu kaufen ist nicht immer direkt ersichtlich und kann so zweigleisig ausprobiert werden.

Facebook-Konzern Meta darf Start-Up Kustomer kaufen

Das Facebook-Unternehmen Meta Platforms Inc. hat die Freigabe vom Bundeskartellamt für den Kauf des Unternehmen Kustomer Inc. erhalten. Die EU-Kommission hat die Übernahme ebenfalls geprüft und freigegeben.

Kauf trotz Bauchschmerzen

Kustomer ist ein Unternehmen mit Sitz in New York (USA), das seinen Unternehmenskunden eine Cloud-basierte Kunden-Management-Plattform anbietet. Zudem bietet Kustomer Chat-Bots an, welche Kundenanfragen automatisch beantworten.

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt sagte dazu:

„Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns auf die Bedeutung der Übernahme für die Gesamtstrategie von Meta konzentriert. Kustomer kann hier künftig ein relevanter Baustein werden. Dennoch mussten wir unter dem Strich mit gewissen Bauchschmerzen anerkennen, dass die Auswirkungen der Übernahme eine Untersagung nach dem geltenden Kartellrecht nicht gerechtfertigt hätten. Die Feststellungen aus dem Verfahren der EU-Kommission haben wir bei unserer Bewertung berücksichtigt.“

Die “Bauchschmerzen” hatte man, weil man befürchtete, dass Meta Kustomer-Konkurrenten beim Zugang zu seinen Diensten wie WhatsApp, Instagram und Messenger benachteiligen werde. Dies soll aber nicht passieren, laut Meta. Die Brüsseler Wettbewerbshüter akzeptierten die Zusagen und gaben nun grünes Licht.

Meta zeigt sich erfreut

Meta begrüßte, dass die Übernahme genehmigt wurde. Eine Sprecherin des Unternehmens sagte hierzu:

“Es zeigt, dass dieser Deal für mehr Auswahl auf dem wettbewerbsintensiven CRM-Markt (CRM = Customer-Relationship-Management) sorgen wird.”

Kommentar: Hört auf mit dem Jimdo, Webnode Baukasten Dreck

Nicht selten wurde ich bei der Erstellung eines Online-Shops beauftragt mit zu helfen. Und nicht selten fangen Online-Händler an sich von der Werbung blenden zu lassen um ihren Shop direkt und einfach auf einer der Baukasten-Plattformen wie Jimdo oder Webnode zu erstellen. Genau hier ist das Problem für das ich eine Lösung habe: Meidet diesen Baukasten-Scheiss!

Daten-Export? Wozu auch?

Denn wer auf lange Sicht meiner Meinung nach wachsen möchte und es auch tut, der kommt nicht herum irgendwann auf eine “richtige” Webseite und Shoplösung umzusteigen. Dann macht ihr diesen Wechsel entweder selbst oder beauftragt jemanden, der diese Arbeit übernimmt. Jetzt beginnt die Kotzerei, denn was diese Baukästen wie Jimdo oder Webnode nicht anbieten ist ein vernünftiger Datenexport. So ist es bei Jimdo zwar möglich eine Firma wie LitExtension zu beauftragen, aber bei beispielsweise Webnode ist dies nicht möglich.

Es fehlt auch an anderen einfachsten Funktionen bei diesen Anbietern wie einem HTML Editor, aber den Export, gerade bei einem Umzug, empfinde ich als sehr wichtig. Den bietet man eben entweder gar nicht oder sehr kompliziert an.

Hinzu kommt, dass die Daten der Artikel., Kunden und Bestellungen auf den Servern der jeweiligen Anbieter liegen. Haben diese Probleme mit ihren Datenbanken oder generell technisches Schwierigkeiten leidet auch euer Shop darunter. Gehen diese Firmen Insolvenz und müssen abschalten sind ebenfalls alle Daten futsch, da es einen richtigen Export ja nicht gibt.

Kosten? Ach, egal!

Betrachtet den Kostenfaktor und die Mindestvertragslaufzeit, dann verstehe ich nicht warum diese Baukästen so beliebt sind. Ist es die eigene Faulheit oder Unwissenheit die einen verleitet bei einem solchen Anbieter einen teuren Jahresvertrag abzuschließen? So beginnt Jimdo bei 19 Euro pro Monat und Webnode ab 9,99 Euro bis 17,99 Euro pro Monat. Letztes Paket bei Webnode ist effektiver, da das günstige Paket nur 100 Mitglieder (Kundenkonten) erlaubt. Bezahlt wird das Jahr natürlich im voraus mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Kunden sollen ja auch bleiben, denn wenn sie nach drei Monaten doch merken wie schwachsinnig und schlecht diese Anbieter sind, will man sich wenigstens das Jahr kosten lassen.

Für fast lau geht auch

Besser ist hier ein Online-Shop basierend auf WordPress mit Woocommerce. Beides ist kostenfrei. Ein guter Webspace-Anbieter ist für den Anfang gar nicht teuer. Bei All-Inkl mit 24/7 Support liegt ein brauchbarer Webspace bei gerade mal 7,95 Euro. Einfache Online-Shop Template findet man zudem auch kostenlos im Netz.

Fragen über Fragen..

Also mir erschließt sich nicht wieso solche Anbieter gewählt werden, wenn die Alternativen, sofern sich damit auseinander setzt wird, doch in greifbarer Nähe sind. Was mich hier wie erwähnt am meisten stört ist der fehlende brauchbare Daten-Export.

Ist man also einmal in den Fängen dieser Anbieter ist es schwer, oder teuer, samt seinen bestehenden Artikeln und dem Kundenstamm einfach zu wechseln. Es sei denn man ist eben bereit auf Kundenkonten zu verzichten und die Artikel komplett neu einzustellen. Dann fängt eben man wieder bei Null an, weil man natürlich diese Zeit und das Personal dafür übrig hat [Sarkasmus off].

Also liebe Leser, die einen Online-Shop auf die Beine stellen wollen: Macht einen großen Bogen um diese Anbieter.

Kognitive Verzerrungen – Was ist das?

Jeder kennt sich selbst in Situationen in denen er nicht klar gedacht hat. Wo meist Logik, Objektivität oder Vernunft das Denken übernehmen sollten, passiert es allerdings sehr oft, dass wir geleitet durch Emotionen, Vorteile und äußere Einflüsse entscheiden. Wir entscheiden dann nicht objektiv, sondern irrational. Und das schlimme dabei: Wir tun es nicht nur einmal, sondern mehrmals. Auch wiederholen wir gerne die selben Fehler. Diese psychologischen Effekte werden Cognitive Bias genannt sprich kognitive Verzerrungen.

Unternehmen nutzen die Schwäche

Diese “Schwäche” machen sich natürlich auch viele Unternehmen zur Nutze uns überzeugen zu wollen eine Entscheidung zu treffen, die wir sonst nicht fällen würden. Denn normalerweise kommt unser Gehirn mit all den Informationen denen wir im Alltag begegnen relativ gut zu Recht. Das Gehirn hat ausreichende Kapazitäten, damit wir fokussiert bleiben. Das Problem ist allerdings, dass es manchmal vorkommen kann, dass wir einer bestimmten systematischen Verzerrung ausgesetzt sein können, ohne, dass wir das merken, weil wir unbewusst und fast automatisiert Informationen verarbeiten. Automatisch gehen wir davon aus, dass das stimmt und so sein muss.

Wenn wir uns zum Beispiel für ein Produkt entscheiden einer bestimmten Marke ist man mit Sicherheit Opfer einer kognitiven Verzerrung. Dies kann gezielt im Marketing eingesetzt werden. Marktforschung und Verkaufspsychologie nutzen sich besser, wenn man des Menschen Gehirn ein bisschen versteht. Der Bereich Neuromarketing eine immer größere Rolle bei der Verkaufsförderung.

Die Effekte

Es gibt viele Beispiele für kognitive Verzerrungen. Eine komplette Liste würde den Rahmen sprengen. Ich habe daher versucht die interessantesten Effekte aufzugreifen:

Der IKEA-Effekt

Wer sein Produkt selbst baut liebt es mehr. Das ist nicht nur bei IKEA, sondern bei generell vielem was der Verbraucher selbst aufbauen muss. Das können auch Klemmbausteine sein. Wenn der Konsument dabei noch kreativ sein darf um das Produkt zu ändern, es also mitgehalten kann, sorgt dies für einen positiven Effekt. Aber auch in der Lebensmittel- und Fashion-Branche finden sich Beispiele für diese Art der kognitiven Verzerrung.

Der Bandwagon-Effekt (Mitläufereffekt)

Kaufen viele ein Produkt, ist so mancher eher gewillt das Produkt zu kaufen. Man wird schnell zu einem Mitläufer. Diese kognitive Verzerrung betrifft Kaufentscheidungen und politische Wahlentscheidungen.

Der Confirmation Bias (Bestätigungsfehler)

Wer etwas kauft möchte in dieser Entscheidung bestätigt werden. Der Mensch möchte bestätigt werden. Sei es bei Meinungen oder Erinnerungen. Das führt dazu, dass wir eher bestehende Hypothesen bestätigen, als diese von abweichenden Daten zu hinterfragen. Dieser Effekt hat weitreichende Folgen und spielt auch bei Kaufentscheidungen eine große Rolle.

Der Decoy-Effekt

Kaufentscheidungen laufen überwiegend unbewusst ab. Durch gezieltes Anbieten eines Produkts welches sich von der Maße abhebt wird die Kaufentscheidung gelenkt. In der Regel haben diese Angebot ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis und dienen dazu, dass eigentliche Produkt besser dastehen zu lassen.

Der Endowment-Effekt (Besitztumseffekt)

Wer ein Produkt besitzt, bewertet das Produkt anders als jene die es noch nicht besitzen. Dieser Effekt ist in nahezu vielen Situationen anzutreffen – besonders beim verhandeln. Dass ein Verkäufer immer eine höhere Preisvorstellung hat als ein Käufer liegt an diesem Effekt. Für etwas was man besitzt möchte mehr Geld haben, als für etwas was nicht besitzt geben.

Der Halo-Effekt (Rückschaufehler)

Wir neigen dazu positive Eigenschaften auf Personen oder Objekte zu übertragen. Findet man also Produkt oder Person gut und eine andere Person weiss, dass wir nur gute Produkte oder Menschen im Umfeld haben, denkt diese Person wir mögen den Menschen oder das Produkt nur weil es gut ist, ohne dass es irgendeinen Hinweis dafür hat.

Es gibt natürlich weitere Effekte, welche man hier und hier nachlesen kann. Fakt ist aber, dass wir alle vermutlich von der Verzerrung der eigenen Wahrnehmung betroffen sind. Wichtig ist bei diesem Thema, dass wir uns im Klaren sind, dass es kognitive Verzerrungen gibt.

Aktuelles Beispiel: Klemmbaustein-Züge von Lidl

Ein aktuelles, prominentes Beispiel spielt sich in der Klemmbausteine Szene ab. So steht der YouTube und Händler Thomas Danke (Held der Steine) schon seit langem auf Kriegsfuss mit Lego und empfiehlt immer wieder andere, günstigere Hersteller, was zu einem deutlich höheren Absatz führt. So auch aktuell bei den Zügen der Lidl Eigenmarke Playtive Clippys. Der Zug liegt hier bei einem Preis von 36,99 Euro.

Natürlich kommen hier auch die Scalper wieder ins Spiel, welche sich den Hype zur Nutze machen und den Zug teurer verkaufen. Das Paradoxe: Der Verbraucher macht das Spiel mit. So wurden die Züge zum Teil bis zu 100 Euro bei Ebay verkauft.

Wir halten fest: Auf der einen Seite stimmen die Zuschauer dem YouTuber zu Lego sei zu teuer und das Preis-/Leistungs-Verhältnis stimme nicht mehr. Auf der anderen Seite gibt er aber gerne bis zu 100 Euro für ein 35 Euro-Produkt aus, weil ein YouTuber einen künstlichen Hype erzeugt. Der Verbraucher denkt hier nicht mehr rational, weil er denkt das Produkt sei auch mehr Geld wert und er es unbedingt haben muss.

Kommentar: Niemand mag Scalper

Aktuell kämpfen allmöglichen Hersteller mit Lieferschwierigkeiten, Produktionsprobleme und Bauteileknappheit. Gerade bei populären Produkten ist es so für den Verbraucher um so schwieriger sein Produkt zu ergattern. Hier wittern Reseller und sogenannte Scalper das große Geschäft. Aber sind wir ehrlich: Niemand mag Scalper.

Scalper überall

Besonders bei Grafikkarten und Spielkonsolen sind Scalper zum Hassobjekt der Verbraucher mutiert. Wo einst das sogenannte Scalping aus der Sneaker-Szene entstammt, hat es durch die neuen Konsolen oder Grafikkarten auch in anderen Bereichen richtig an Tempo aufgenommen. So kaufen Scalper die Produkte mit technischen Hilfsmitteln binnen Sekunden bei Verfügbarkeit. Der normale Endverbraucher hat so einfach keine Chance sein Produkt zu ergattern. Dem Scalper ist das herzlich egal. Er verkauft seine Ware auf Ebay oder Ebay Kleinanzeigen. Meist ohne Gewerbeschein, am Fiskus vorbei.

Mittlerweile passiert das Scalping aber auch in anderen Bereichen. Egal ob Spielzeug, aktuell bei Lidl durch die Asterix und Obelix Klemmbausteine, Haushaltsgeräten, Zeitschriften oder Bücher. Ist ein Produkt besonders gefragt, kaufen die Scalper die Bestände um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen. Denn nur, wenn die Bedürfnisse des Markts nicht befriedigt werden können, sind Kunden bereit, auch höhere Preise  zu bezahlen. Das Marketing-Wort lautet hierfür “künstliche Verknappung”.

Händler mutieren zu Scalpern

Aber auch immer mehr echte Händler machen sich dies zur Nutze. Playstation 5 Konsolen wurde kaum von einem Händler, wenn er denn welche vom Großhandel bekam, zum UVP verkauft. Und Händler sind auch bereit mittlerweile Waren im großen Stil aufzukaufen, um sie im eigenen Shop anzubieten. Die Grenzen zwischen Zubrot und Hauptbrot sind fließend und oft kaum nachzuvollziehen. Eines ist aber sicher: Scalping ist keine Straftat. Die Wege zum Einkauf liegen in einer rechtlichen Grauzone, sind aber noch nicht illegal.

Scalping ist daher ein moralisches Problem. In den aktuellen Pandemie-Zeiten ist das Geld durch zum Beispiel Kurzarbeit bei den Verbrauchern knapp. Ihnen noch mehr Geld aus der Tasche ziehen zu wollen für ein Produkt, was sie sich selbst hätten zum Normalpreis bestellen können, ist daher verwerflich.

Schlecht für Verbraucher & Branche

Scalper sind für die Branche und Verbraucher ein Problem. Aus diesem Grund suchen Hersteller, Anbieter und sogar Politik nach Lösungen. Gamestop zumBeispiel verkauft keine Konsolen mehr online, sondern ausschliesslich in den Filialen. Ob dies das Problem löst sei dahin gestellt. Es ist aber nur eine von sicherlich einigen Möglichkeiten gegen die Scalper. Hilfreicher wären hier zum Beispiel auch Massnahmen der Marktplatz-Betreiber. Scalper verkaufen die Produkte teurer, weil man sie gewähren lässt. Ebay und Ebay Kleinanzeigen machen gefühlt überhaupt nichts gegen die überteuerten Verkäufe. Auch private Verkäufer die sichtbar gewerblich handeln lässt man gewähren.

Verbraucher verbündet euch

In anderen Ländern verbünden sich die ehrlichen Verbraucher gegen Scalper, locken sie an Treffpunkten für eine vermeintliche Übergabe und lassen den Scalper im Treffpunkt alleine stehen. Das schadet dem Verkäufer jetzt nur bedingt, scheint aber den Lockvögeln viel Freude zu bereiten.

Aktuell gibt es nur eine Lösung: Der Käufer sollte erst gar nicht bei Scalpern kaufen. Sobald niemand bereit ist zu kaufen, wird es solche Angebote auch seltener geben. Doch das zu predigen ist vergebene Liebesmüh. Wer das Geld hat, kauft auch überteuerte Ware.

Gute Beispiele soll es geben

Besonders Händler könnten hier auch mit gutem Beispiel voran gehen, das Spiel nicht mitmachen und Konsolen zu einem fairen Preis verkaufen. Das hilft dem Ruf und beschert sicher einige positive Bewertungen und wertvolle Mundpropaganda. Zudem ist der Kunde dann sicher eher bereit bei zum Beispiel Konsolen Zubehör und Spiele bei dem Händler mit zu erwerben. Ich sage auch nicht, Händler die mitmischen sollen komplett auf einen Obolus verzichten, aber wenigstens fair bleiben.

Auch befremdlich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass auch Grosshändler die Playstation 5 überteuert an Händler weiterverkauft haben. Hier wurden Bundles mit Spielen und Zubehör geschnürt, die Händler nehmen mussten damit sie die Konsolen überhaupt bekamen. Das Bundle wurde dann preislich unattraktiv an den Kunden weitergereicht.

Euch mag keiner

Am Ende ist es schwer zu urteilen, denn die Grenzen verschwimmen immer mehr zwischen denen die Profit machen wollen und denen die müssen. Daher ist eines absolut klar: Niemand mag Scalper.

Recht auf Reparatur bedeutet neue Pflichten für Hersteller und Händler

Wer kennt nicht den Film Wall-E? Wo ein kleiner Roboter einst programmiert den Müll zu sortieren alleine seinen Job erledigt. Eine beängstigende Zukunft, die natürlich nicht wahr werden soll, denn Smartphones, Laptops, Fernseher oder Küchengeräte geben nach kurzer Zeit den Geist auf und landen auf dem Schrott. Um das zu ändern sollen Verbraucherinnen und Verbraucher  nach Plänen der Regierung defekte Produkte künftig leichter reparieren lassen können und ihnen ein Recht auf Reparatur einräumen.

Zu viel Schrott

Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes sollen nach Wunsch der Politik zu einem “erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft” werden. Mehr als zehn Kilo Elektroschrott pro Kopf sind zu viel. Hiervon werden gerade einmal 42 Prozent innerhalb der EU recycelt.

Auf EU-Ebene gibt es bereits Vorgaben für eine Reparatur. Für Produkte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und andere Haushaltsgeräte müsse Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sein. Geräte sollen also so gebaut werden, dass ihre Einzelteile auf einfache Weise ausgetauscht werden können. Ein Smartphone soll zum Beispiel nicht mehr weg geschmissen werden, nur weil der Akku nicht mehr funktioniert.

Recht auf Reparatur

Das Europäische Parlament fordert ein Recht auf Reparatur. Die Abgeordneten wollen mehr Unterstützung für den Gebrauchtwarenmarkt und für nachhaltige Herstellungsverfahren. Die Lebensdauer von Produkten soll länger dauern. Schon zum wiederholten Male wird ein einheitliches System für Ladegeräte verlangt. Damit entsteht weniger Elektroabfall.

Das Parlament fordert mehr Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie verantwortungsvolle Vermarktung und Werbung. Dem EU-Umweltzeichen soll außerdem mehr Bedeutung beigemessen werden. Auch für die Abfallbewirtschaftung soll es neue Regeln geben. damit noch mehr Rohstoffe durch Recycling gewonnen können.

Die Entschließung über einen nachhaltigeren Binnenmarkt wurde mit 395 zu 94 Stimmen bei 207 Enthaltungen angenommen..

Industrie offen für Pläne

Die Industrie reagiert hier offen auf die Pläne und sucht je nach Produkt differenzierte Lösungen. Bei großen Haushaltsgeräten sei es ökologisch sinnvoller, neue, energieeffiziente Produkte zu kaufen, als alte zu reparieren, so der Branchenverband BDI.

Im Koalitionsvertrag ist auch ein Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen vorgesehen. Reparaturen sollen zudem finanziell attraktiver werden. Zudem müssen Hersteller während der Zeit stetig Updates bereitstellen.

Vor- und Nachteile für Händler

Neben den Rechten und Pflichten für Verbraucher und Hersteller müssen aber auch Händler hier einiges beachten. Besonders dann wenn sie Produkte aus z.B. China importieren und relabeln um sie als Eigenmarke zu verkaufen. Dann kommen sie als Inverkehrbringer einem Hersteller gleich und haben eben auch die gleichen Pflichten. Ersatzteile sollten dann für den Reparaturfall vorrätig sein, der Lebenszyklus muss verlängert werden.

Der in diesem Fall Händler muss sich mit den Produkten noch mehr auseinandersetzen, um diesen längeren Lebenszyklus auch gewährleisten zu können. Das bedeutet ihm obliegen die Prüf-, Ersatzteilversorungs- und möglicherweise Reparaturpflichten. In der Konsequenz kann das bedeutet, dass der Händler entweder eine eigene >Werkstatt< einrichten oder diesen Service auslagern muss.

Bei einer Reparatur führt man diese entweder dann selbst aus oder überlässt das einen externen Anbieter, was weitere Kosten bedeutet und den Preis des Produktes vielleicht für den Verbraucher am Ende unattraktiver macht.

Auch der bürokratische Aufwand wächst, wenn der Verbraucher sein Produkt weiterverkauft und das Produkt vom neuen Besitzer reklamiert wird.

Vorteil kann hier sein, dass der Händler auch am Gebrauchtmarkt teilnehmen kann um Refurbish-Produkte zu verkaufen oder aber auch für andere Firmen, sofern er eine eigene Reparatur-Werkstatt hat, diese durchführen kann. Und nicht zuletzt kann auch der Handel mit Ersatzteilen für die eigenen Produkte ja ein echtes Profitcenter werden.

Gerade bei Smartphones gibt es hier schon Unternehmen wie z.B. Swappie oder Refurbed. Aber auch Hersteller wie Apple verkaufen bereits seit länger Zeit refusbihed Geräte. Grössere Händler wie Saturn, Media Markt, Clevertronic oder Conrad verkaufen ebenfalls Kundenrückläufer günstiger im On- und Offline-Handel.

Schaut euch einmal an wie es Dyson z.B. auf eBay gelöst hat. Das Unternehmen bietet selbst wieder aufbereitete Produkte wirtschaftlich erfolgreich an. Damit werden fehlende Erträge durch verlängerte Produktlebenszyklen ausgeglichen. Ein Weg der auch für jeden Händler denkbar sein sollte.

Marktplätze voller Giftstoffe: Viele Produkte verstoßen gegen Chemikaliengesetz

Chinesische-Billigwaren-Anbieter überschwemmen die Marktplätze. Aber auch im heimischen Handel besteht das Spielzeug fast nur noch aus Plastik, da dieses ja auch meistens aus dem Reich der Mitte stammt. Da stellen sich natürlich viele zu Recht die Frage: Ist das auch alles gesund oder befinden sich Giftstoffe in den Produkten?

Eine Untersuchung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat ergeben, dass es zahlreiche Verstöße im Onlinehandel gibt und viele Produkte schädliche Chemikalien enthalten.

Knapp 80% der Produkte enthalten Giftstoffe und sind gefährlich

So verstießen 2.042 von 2.629 der überprüften Produkte gegen geltende Verbote und Beschränkungen. Dabei wurden Produkte aus den verschiedensten Bereichen überprüft. Darunter Textilien, Spielzeug und andere Produkte für Kinder. Zudem Schmuck und Lederartikel. Insgesamt wurden 5.730 Produkte überprüft.

Mehr als 1.800 identifizierten Substanzen waren sogenannte CMR-Stoffe, sprich krebserregende, erbgut- oder fortpflanzungsschädigende Stoffe – darunter Blei und Borsäure. 95 Prozent der überprüften Subtanzen sowie 25 Prozent der Konsumprodukte hätten nicht in der EU verkauft werden dürfen. Dabei kamen zum Teil in Spielzeug Weichmacher und Cadmium in Schmuckwaren zum Vorschein. 2.065 von 2.750 Produkten, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Kaum Prüfung & Sanktionen möglich

Die Ergebnisse belegen auch, dass Kontrollen total versagen. Besonders dann wenn Waren aus dem Onlinehandel Grenzen überschreiten. Mehr als ein Rückruf kommt auf Handel und Hersteller sowieso nicht zu. Hier bedarf es besseren Schutz von Umwelt und Verbraucher, so die Forderung des BUND in einer aktuellen Pressemitteilung. Eine Lösung wären verpflichtende Standards für Hersteller und Handel, hier sind die EU und Deutschland gefordert, schlägt der Verband vor.

Mitmachen & Meinung

Eine kleine Hilfe ist hier die ToxFox-App vom BUND. Mit ihr scannt man den Barcode eines Produkts und verschickt über die App automatisch die Giftfrage für das Produkt an den Hersteller oder Händler. Die Antwort des Unternehmens wird in einer europaweiten Datenbank gespeichert. Bei einem weiteren Scan bekommt jeder Nutzer die Antwort sofort angezeigt. Wie ich finde eine gute Sache, denn so wissen die Firmen, dass wir weniger Gift wollen.

Video/Bild Credit  Yukai Du

Digital Services Act – Was ist das? Und was bedeutet das für den Händler?

Seit über einem Jahr ist der Digital Services Act (DSA, Digitale-Dienste-Gesetz) eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben der Europäischen Union. Der DSA steht für einen fairen Wettbewerb und strengere Regeln digitaler Dienste. Er wurde Ende 2020 zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA, Digitale-Märkte-Gesetz) veröffentlicht.

Was ist der Digital Service Act (DSA)?

Beim Digital Services Act, kurz DSA, handelt es sich um einen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020, der als Bestandteil des Digital Services Act Packages zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) veröffentlicht wurde. Das EU-Parlament hat dem Digital Service Act (DSA oder auch Digitale-Dienste-Gesetz) nun vor wenigen Tagen zugestimmt.

Die Verordnungsentwürfe richten sich eigentlich an große Internetkonzerne, Dienste- und Plattformanbieter sowie Tech-Giganten. Aber auch für den Onlinehandel kann der DSA unabhängig der Unternehmengrösse durchaus interessant sein. Im Fokus steht nämlich eine verbesserte Transparenz und Haftung, sprich ein fairerer Wettbewerb. Aber auch ein besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Rechte.

Der DSA gilt hier im Gegensatz zum DMA für alle Unternehmen – egal wie groß oder klein. Darunter fallen Marktplätze oder Social-Media-Plattformen, Internetprovider, Vergleichs- und Buchungsportale, App Stores sowie Cloud- und Webhosting-Services. Dennoch gibt es mehr Regeln für digitale Dienste.

Das sollte der Onlinehandel wissen

Interessant für den Onlinehandel wären folgende Punkte des Digital Service Act:

Identitätsprüfung auf Marktplätzen: Online-Marktplätze sollen ihre geschäftlichen Nutzer kennen. Das heisst die auf ihnen tätigen Händler müssen identifiziert und zurückverfolgt werden können. Hier erhofft man sich mehr Produktsicherheit.

Vorgehen gegen Produktfälschungen: Markeninhaber sollen einfacher gegen Produktfälschungen vorgehen können. Hier soll es auch Programme auch für Markeninhaber geben. Behörden sollen hier auch schneller agieren können, damit gefälschte Produkte direkt offline genommen werden können..

Risikobewertungen von Plattformen: Große Plattformen wie Amazon sollen eine Risikobewertung für sich selbst vornehmen. Rechtswidrige Produkte, welche gewerblich gehandelt werden sollen schneller gelöscht werden. Zudem sollen Datenbanken das einstellen der Produkte direkt verhindern können.

Transparenz von Algorithmen: Suchergebnisse auf Plattformen und in Suchmaschinen sollen verständlicher gemacht werden.

Dark Pattern sollen verboten werden: Diese Praktiken sollen direkt verboten werden. Dark Pattern bewegen Kunden zu einer bestimmten Entscheidung oder Kauf. Sie sollen auch nicht für die Datensammlung zu Werbezwecken genutzt werden.

Personalisierte Werbung: Nutzer sollen selbst entscheiden dürfen ob sie personalisierte Werbung sehen wollen oder nicht. Minderjährigen darf auch nicht eine solche Werbung angezeigt und die Daten gesammelt werden.

Beschwerderecht für Nutzer: Kunden können hier noch einfach gegen Kontosperrungen und Löschung von Inhalten Widerspruch einlegen.

Bußgelder: Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden. Diese betragen bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Der Vorgaben sollen für alle gelten, die Online-Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten. Die Niederlassung des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Verstöße gegen den Digital Services Act können mit Bußgeldern geahndet werden (bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes).

Was muss ich als Händler jetzt tun?

Aktuell besteht noch kein Handlungsbedarf. Man sollte aber zumindest davon gehört haben. Denn ein bisschen Zeit bleibt noch. Erstmal beginnen noch die Trilog-Verhandlungen. Darin sind Vertreter der Mitgliedstaaten, des Parlaments und der Kommission. Bis die Verhandlungen abgeschloßen sind wird es wohl noch dauern. Frühestens Ende 2022 ist damit zu rechnen. Inkrafttreten könnten DMA und DSA dann frühestens 2023.

Zudem fordern Verbände schon eine Überarbeitung, da zum Beispiel ein Verbot des Targetings gegenüber Minderjährigen gar nicht umsetzbar ist. Wie soll ein System wissen wer gerade am Computer sitzt? Es bleibt also spannend wie am Ende das Paket aussehen wird.

LLC und CEO im Impressum einer deutschen Webseite okay? Natürlich!

Nicht selten wurden wir gefragt ob bei einem deutschen Shop ein Impressum mit einer amerikanischen Firma (LLC) rechtlich erlaubt sei. So fragten uns Leser bei zum Beispiel diesem Shop ob das rechtlich so in Ordnung wäre. Auch habe dieser Shop angeblich keinen Firmensitz unter der Adresse sondern lediglich einen Briefkasten. Diese Frage wurde nun in einem jüngsten Urteil einer anderen Firma des OLG Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 18.02.2021 unter dem Aktenzeichen 6 U 150/19 geklärt.

So reicht es für eine amerikanische Firma mit einer deutschen Webseite aus, wenn im Impressum die Rechtsform (in diesem Fall: LLC) angibt und den Geschäftsführer als “CEO” bezeichnet. Auch reicht es völlig aus, wenn unter der Adresse nur ein Briefkasten erreichbar ist. Es muss auch kein tatsächlicher Geschäftssitz sein.

Gericht entscheidet für den Beklagten

In dem o.g. Fall stritten die Parteien gerichtlich um ein ordnungsgemäßes Web-Impressum einer amerikanischen Firma (LLC). Zudem wurde im Impressum nicht von einem Geschäftsführer, sondern “CEO” gesprochen.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied für den Beklagten:

“Entgegen der Auffassung der Klägerin sind die nach § 5 Abs. 1 TMG erforderlichen Pflichtangaben – Angaben über die Vertretungsberechtigten, vollständige und korrekte Unternehmensbezeichnung sowie Angabe einer E-Mail-Adresse – vorhanden.

So ist der Vertretungsberechtigte mit „CEO: F“ bezeichnet. Da es sich um eine US-Firma handelt, ist die Abkürzung für Chief Executive Officer ausreichend. Sie ist dem deutschen Verkehr hinreichend bekannt. Das nach TMG verantwortliche Unternehmen ist ebenfalls bezeichnet. Die Abkürzung LLC steht für die US-amerikanische Limited Liability Company. Auch eine E-Mail-Adresse ist vorhanden.”

Auch dass nur ein Briefkasten vor Ort existiere, sei für das Gericht völlig rechtlich in Ordnung:

“Die Klägerin kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass unter der angegebenen Adresse der A Unternehmensgruppe LLC nur ein Briefkasten vorhanden sein soll, was das Landgericht zu Unrecht zu einer entsprechenden Verurteilung im angefochtenen Urteil veranlasst hat.

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG verlangt die Anschrift, an dem der Diensteanbieter niedergelassen ist. Dass es sich hierbei um eine physische Niederlassung handeln muss, also eine „auf gewisse Dauer angelegte Geschäftsstelle, die mit ausreichenden Räumlichkeiten sowie einer solchen persönlich-sachlichen Ausstattung versehen ist, dass von dort aus die Angelegenheiten des Diensteanbieters tatsächlich verwaltet und geregelt werden können“, kann man der Vorschrift nicht entnehmen.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Informationspflichten des § 5 TMG (nur) eine Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen sollen. Anders als dies § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zur Vermeidung einer Irrführung durch Unterlassen fordert (…), bedeutet das nicht, dass damit eine physische Präsenz im Sinne eines Geschäftslokals an einem bestimmten Ort verbunden sein muss.”

LLC und CEO rechtlich okay

So darf auch der Shop im obigen Beispiel im Impressum eine amerikanische Firmierung haben. Sogar der Wortlaut CEO wäre erlaubt. Ob dies natürlich das Geschäftsgebaren mancher Firmen besser macht sei mal dahingestellt.