Am gestrigen Abend lief die Registrierungsfrist zur Teilnahme am OSS-Verfahren gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern, BZSt Online-Portal (BOP) ab. Viele Händler schafften es nicht, diese Frist einzuhalten. In der Konsequenz hätten sie vor nicht geringen Herausforderungen gestanden. Die Finanzverwaltung war nachsichtig und hat eine Fristverlängerung eingeräumt.

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Wie Dr. Roger Gothmann vom Steuer- und Compliance-Dienstleister Taxdoo gestern Abend berichtet, hat die Finanzverwaltung eine Fristverlängerung bis zum 30. August 2021 allen Betroffenen eingeräumt.

 

»Vermutlich mag niemand mehr diesen #OSS-Countdownsehen. Es gibt aber gute Neuigkeiten – zumindest für #Onlinehändler in Deutschland.

Wer die Registrierungsfrist zum OSS beim Bundeszentralamt für Steuern (bzw. Mein BOP) bis zum 30.06.2021 verschlafen hat, kann diese bis zum 10.08.2021 rückwirkend zum 01.07.2021 nachholen. Das gilt aber nur für das erste OSS-Quartal.

Vielen Dank, liebe #Finanzverwaltung«, so der Mitgründer von Taxdoo.

Damit hat die Steuerbehörde Händlern ein wenig Luft verschafft und für Entspannung gesorgt. Gerade kleinere Seller waren mit der fristgerechten Registrierung und Umsetzung der Meldepflichten überfordert oder haben sich erst auf den letzten Drücker damit befasst.

So schreibt Händler Dirk Carolus in einem Facebook-Post um 23:06 Uhr „1,5 Stunden Steuerklassen und Steuerschlüssel für dieses K**K OSS vor dem 01.07.21 mit […] durchgeprügelt. […]

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Stellvertretend für andere Händler zeigt der Post, wie dramatisch und verzögert sich Händler mit der OSS-Thematik befasst haben.