Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

TikTok Shops

TikTok Shops sollen international gepusht werden

Laut scmp.com möchte das Mutterunternehmen ByteDance das GMV von TikTok-Shops im Jahr 2024 verzehnfachen. Alleine in den USA sollen über TikTok für mehr als 17,5 Mrd. US$ Waren gehandelt werden. Damit will sich TikTok ein paar gute Stücke vom Kuchen abschneiden. Temu, Shein, eBay, Amazon & Co. werden das zu spüren bekommen.

Ein neuer Marktplatzstern ist geboren: TikTok-Shops

TikTok hat zur Zeit circa 1,5 Mrd. aktive Nutzer pro Monat. Das ist mehr als die meisten Marktplätze vorweisen können. ByteDance übertrifft damit sogar Amazon.

Das Unternehmen verfolgt einen völlig anderen Ansatz als ›alt eingesessene‹ Plattformen. Im Wesentlichen geht es auf TikTok um Impulskäufe. Shopping-Angebote gepaart mit Kurzvideos wird von Verbrauchern angenommen.

Dieser Ansatz funktioniert

Laut verschiedenen Quellen hat TikTok mit diesem Konzept im Jahr 2023 bereits über 20 Mrd. US$ GMV erzielen können. Das ist ordentlich.

USA, Lateinamerika & dann der Rest der Welt

Aus TikTok-Kreisen ist zu hören, dass zunächst der US- und lateinamerikanische Markt entwickelt werden soll. Wann die TikTok-Shops-Angebote nach Europa kommen sollen, ist noch nicht bekannt. Diese Strategie scheint ungewöhnlich, denn der englische und deutsche E-Commerce-Markt sind sehr stark mit einer ordentlichen E-Commerce-Penetration. Es würde also nicht überraschen, wenn UK & De schneller als bisher gedacht die Chance bekommen, vom Kuchen etwas abzubekommen. In England kündigte TikTok ja bereits Fulfillment Services an, und in den Niederlanden werden Lagermitarbeiter gesucht. Schaut euch einmal die deutschen TikTok-Hilfeseiten an. Es würde also nicht verwundern, wenn da recht bald etwas kommt.

TikTok Shops: Erst Subventionen und dann Gebühren

Im Augenblick subventioniert ByteDance die TikTok-Shops. Verkäufe sind kostenlos und werden nicht mit Gebühren belastet. Aber es sind auch schon Gebühren in Höhe von 6 % und dann 8 % angekündigt. Das wäre gemessen an den uns bekannten Marktplatz-Provisionen von Amazon, eBay und Co. immer noch sehr günstig.

Kommentar

TikTok-Shops zu pushen wird starken Einfluss auf die Marktplatzlandschaft haben. Die ByteDances-Plattform ist mittlerweile nicht nur bei den jüngeren Nutzern sehr beliebt. Das bringt aber Herausforderungen mit sich:

  • Anbindung an das eigene ERP. Wie weit sind die Dienstleister plentymarkets, JTL & Co.?
  • Erstellung von Video Content. Wer kann das schon?

Das werden dann die Aufgaben sein, auf die sich der Handel vorbereiten muss.

Mehrheit: Viele rechnen mit Verschlechterung der Lage

Über 54 % der Verbraucher rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Das ergab eine Befragung des Beratungsunternehmens EY. 15 % sehen schon eine Verbesserung, allerdings 30 % der Befragten eine Stagnation. Befragt wurden 1.000 Verbraucher in Deutschland.

Und die persönliche Lage der Befragten?

Die gute Nachricht: Die Zufriedenheit mit der eigenen Finanzsituation hat sich in den vergangenen zwölf Monaten nicht weiter verschlechtert. Ein Viertel (25 %) der Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande bewertet ihre finanzielle Situation positiv, 23 % aber negativ. Die schlechte Nachricht: Die Zufriedenheit ist damit unverändert auf dem niedrigsten Niveau seit der Finanzkrise 2008. Aus Sicht der Befragten also bipolar.

Hoffnung macht allerdings, dass die Inflation sinkt und die Löhne steigen. Das bedeutet eine bessere Kaufkraft.

51 % der Befragten sehen ihre Zukunft pessimistisch

Dass die Taschen leerer sind, ist deutlich messbar:

  • 35 % der Verbraucher müssen sich z. B. beim Griff ins Supermarktregal einschränken.
  • 90 % gaben an, ihr Einkaufsverhalten wegen der Teuerung geändert zu haben.
  • 57 % der Menschen verschoben größere Anschaffungen.
  • 51 % möchte weniger für Unterhaltungselektronik ausgeben.
  • 43 % der Verbraucher  möchten beim Renovieren sparen.

Aber die Pessimisten behalten mit 51 % noch die Führung, wenngleich auch nicht mehr so deutlich. Ihr Anteil ist immerhin um 5 % gesunken.

Verwunderlich: Die gefühlte Arbeitsplatzsicherheit ist gestiegen

Trotz der vielen Insolvenzmeldungen und der angespannten Multi-Krisen-Lage schauen die meisten positiv in ihre Zukunft auf dem Arbeitsmarkt. 51 % und 37% erachten ihren Arbeitsplatz als ›sehr‹ bzw. ›eher sicher‹.

Es wird sich vorwiegend wegen der Flüchtlingskrise (59 % / +4) und der Kriege (unverändert bei 58 %) gesorgt

»Angesichts unsicherer Konjunkturprognosen fahren die Unternehmen aktuell auf Sicht und werden sich bei Neueinstellungen verständlicherweise zurückhalten. Eine aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenig erfreuliche Entwicklung. Wie sich technische Entwicklungen – allen voran Künstliche Intelligenz – auf den Arbeitsmarkt auswirken werden, sei ebenfalls nicht absehbar«, so Ahlers weiter. »Dass trotzdem die Arbeitsplatzsicherheit des Großteils der Angestellten hierzulande enorm hoch und im Vergleich zum Vorjahr sogar anstieg, ist ein positives Signal und kann gar nicht hoch genug bewertet werden, auch weil dies eine wichtige Grundvoraussetzung für sozialen Frieden in unserem Land und die Zustimmung zu unserer demokratischen Verfassung ist. Umso wichtiger ist es, dass wir mit den notwendigen Änderungen und Reformen nicht erst dann beginnen, wenn die Arbeitslosenzahlen in die Höhe gehen, sondern wir die Transformation unseres Landes jetzt beherzt angehen«, so der EY Geschäftsführer

Kommentar

Schön zu lesen, dass die Mehrheit der Befragten sich sicher fühlt. Aber – und das ist der Punkt – sie achten aufs Geld, sie sparen, sie verschieben Anschaffungen. Genau das trifft den Handel. Daher sollten sich alle Händler auf einen weiteren sehr harten Winter einstellen. Ob es gut ist, auf Sicht zu fahren, sollte hinterfragt werden. Vielmehr scheint es wichtiger denn je zu sein, flexibel auf das geänderte Kaufverhalten zu reagieren. Dabei kann helfen:

  • Das eigene Produkt-Portfolio zu überarbeiten und zwar in Richtung GÜNSTIG
  • Mit Restposten und Refurb-Ware Geld verdienen
  • Prozesse straffen und Kosten senken
  • Ernsthaft über KI nachdenken, z. B. Erstellung von Produkttexten oder Bildern
  • Und wer’s kann: JETZT investieren

Krisen sind Chancen und sie setzen mitunter enorme Ressourcen frei. Nutzt sie!

Anleitung: eBay Gebührenumgehung 2024

Eines vorneweg: Natürlich ist das keine Anleitung wie ihr eBay Gebühren umgehen könnt. eBay sollte die Verkäuferkonten dieses Händlers sperren. Es bleibt zu hoffen, dass der Verkäufer zusätzlich eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhält. Der Unternehmer handelt wettbewerblich unfair und unlauter. Eine Abmahnung hat er sich redlich verdient.

(Unternehmer Simin Schurm mit seinem eBay Privat-Konto)

So prellt Onlinehändler Händler Simon Schurm ebay um die Verkaufsprovision

Simon Schurm handelt auf eBay gebrauchte, instandgesetzte und neue Rechner und Zubehörartikel. Er bezeichnet sich selbst als >langjährigen Experten< für die Reparatur und Wartung von Apple Geräten.

(Quelle: eBay.de | Inaktiver Link zu Impressum & Co.)

Über das eigene eBay Privatkonto Waren anzubieten bedeutet, dass Simon keine Gebühren an eBay zahlen muss. Sein >Trick< war es nun auf das Impressum und die Widerrufsbelehrung per inaktivem Link zu seinem gewerblichen Händlerkonto hinzuweisen. Damit denkt er, dass er die rechtlichen Anforderungen erfüllt und nicht abgemahnt werden kann.

eBay interne Verlinkungen in den Artikel Beschreibungen sind erlaubt. Fertig ist das Paket.

( Quelle: Screenshot ebay.de)

So praktiziert Onlineunternehmer Simon Schurm also die eBay Gebührenumgehung erfolgreich, denn alleine bei dem hier gescreenshoteten Angebot spart er über 100€ an Verkauf Provisionen ein.

(Quelle: eBay.de | Mittlerweile beendetes Angebot)

Zu der Art und Weise der Gebührenumgehung wollte Schurm auf telefonische Nachfrage zunächst keine Stellung nehmen. Er teilte lediglich mit, dass es andere gäbe, die das noch viel schlimmer praktizieren. Erfreulicherweise klingelte 30 Minuten später das Telefon und Schurm möchte sich erklären:

Nachdem er selbst Herausforderungen mit dem Versand von günstigen Produkten – unter 10€- hatte (Sendungsverfolgung & Käufer-Reklamation/Service-Status) entschied er sich sein Privat-Konto zu nutzen, weil die Mängel dieses Konto weniger beeinflussen. Das Hauptgeschäft sind ja Apple Produkte und das gewerbliche Konto sollte sauber bleiben. Auf Nachfrage warum er denn auch teure iMacs über das private Konto verkaufe sagte Simon Schurm: “Im Grunde sind das Verkäufe deshalb passieren, weil ich den Kunden einen Preisnachlass gewähren möchte, also die eingesparten Gebühren werden dem Kunden nachgelassen. Die Artikel waren dann zuerst auf meinem gewerblichen Konto gelistet”.

Warum es wichtig ist, dass eBay solche Verkäufer sperrt

(Quelle: eBay.de)

Solche Unternehmer schaden eBay und der gesamten Verkäuferschaft. Durch die Gebührenumgehung verschaffen sich diese unfairen eBay Händler gegenüber kleinen und großen gewerblichen Verkäufern erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Gerade im Hardware Vertical sind die Margen gering.

Verbraucher und gewerbliche Anbieter auf eBay.de sollten sich darauf verlassen können, dass sie ihre Waren in einem möglichst seriösen, fairen und lauterem Umfeld anbieten können. Und wer so wie Simon Schurm handelt schafft kein Vertrauen.

Gebühren die eBay entgehen werden an andere Stelle >nacherhoben<. Wir sehen das z.B. an eBays immer weiter steigenden Advertising-Einnahmen. Die Kosten werden also auf einen kleineren Kreis umgelegt. Hoffen wir also, dass eBay bei diesem Händler den Stecker zieht!

Urteil: B2B-Klagen gegen Instagram & Co. in Deutschland nicht zulässig | Shadowban

Instagram hat einer Nutzerin einen Shadowban verpasst. Das wollte die Dame nicht auf sich sitzen lassen. Sie nutz die Plattform für gewerblichen Zwecke (so sehen es jedenfalls die Richter des Landgerichts Lübeck). Und deshalb wiesen die Richter die Klage ab. Zuständig sei die amerikanische Gerichtsbarkeit, so das Landgericht (Az.: 15 O 218/23 LG Lübeck v. 05.10.2023)

Wichtig sind die AGB

Entscheiden für das Gericht waren die vereinbarten AGB der Plattform: “Wenn zwischen uns ein Anspruch oder Streitfall entsteht, der im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes in irgendeiner anderen Eigenschaft steht, wie u. a. der Zugriff auf den Dienst oder seine Nutzung für einen geschäftlichen oder gewerblichen Zweck, stimmst du zu, dass jeder derartige Anspruch oder Streitfall von einem zuständigen Gericht in … zu klären ist und dass … Recht ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen Anwendung findet.“

Und die Richter dann so..

Wir erklären uns für nicht zuständig, weil du liebe Klägerin hier nicht als Verbraucherin gehandelt hast. Du hast die Plattform für geschäftliche Zwecke genutzt. Im Gegensatz zu dir haben wir die AGB gelesen und meinen nun, dass du mit deiner Klage in die USA gehen musst. Tschüss.

Die Richter drückten es tatsächlich feiner aus: “Insbesondere aufgrund der eigenen Angaben der Verfügungsklägerin wird deutlich, dass ihre …-Konten derart im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit als Model bzw. auf ihrem … Kanal stehen, dass von einer reinen Nutzung der …-Accounts als Verbraucherin nicht ausgegangen werden kann. Sie selbst gibt an, dass diese Profile auf … für sie von existenzerhaltender Bedeutung seien. Würden sie nur privaten Zwecken dienen, so hätten sie keinen Einfluss auf die berufliche Tätigkeit und die Existenz der Verfügungsklägerin.”

Andere Gerichte, andere Urteile wg. Shadowban

Das Landgericht Magdeburg sprang auf die gewerbliche Tätigkeit nicht an und erkannte bei ähnlichem Sachverhalt seine Zuständigkeit an und entschied für die Klägerin. (Az.: 2 O 344/22 *072*)

Tatbestand

Die Beklagte betreibt weltweit das Soziale Netzwerk „Instagram”. Die Klägerin nutzte

bzw. nutzt mehrere Profile auf diesem, insbesondere mit dem Ziel ihre Reichweite zu

erweitern und die Accounts durch so mögliche Akquise möglicher Werbepartner zukünftig auch gewerbsmäßig zu nutzen. Zu diesem Zweck postet sie insbesondere Beiträge, die sie leicht bekleidet zeigen.”

Fazit

B2B Klagen gegen Instagram & Co. können also, wenn dem Urteil des LG Lübeck gefolgt, einfach abgebügelt werden. Demensprechend werden die Rechte der nicht privaten Nutzer der Plattform faktisch erheblich eingeschränkt. Denn wer nimmt es schon auf sich in den USA die Plattform(-en) zu verklagen.

Da Social Media Accounts wirtschaftlich existentiell sein können ist das Urteil des LG Lübeck für gewerbliche Nutzer dramatisch. Denn sie können sich kaum in vertretbarer Art und Weise gegen Fehlentscheidungen von Social Media Plattformen wehren.

Kommentar: Internetworld wird eingestellt

Die Fachpublikation internetworld.de wird eingestellt. Das ist eine schlechte Nachricht für die Branche. Und ein Zeichen für eine desaströse Verlagsführung. Denn die redaktionellen Inhalte waren sicherlich nicht der Grund für die Einstellung. Der Mutterverlag, die Ebner Media Group gliedert die Inhalte nun in die W&V ein.

Das war der Anfang vom Ende

Mit der chaotischen Absage der Internetworld Expo im Corona Jahr 2020 begann der Anfang vom Ende. Diese Veranstaltung war die >Cash-cow< des Verlags und sie wurde nicht fortgesetzt. Im Gegenteil: Schnell etablierte sich die Konkurrenz-Messe E.Commerce Expo in Berlin. Sämtliche Nischen Veranstaltungen die nun die Internetworld versuchte zu platzieren konnten bei weitem nicht die Erträge erwirtschaften welche die Expo einspielte. Manche der kleinen Nischen-Treffen machten sogar Verluste.

Andere Ideen wie z.B. Paid Content scheiterten mangels Nutzer Interesse.

Schlechte Verlagsleitung, großer Wasserkopf

Schlechte Entscheidungen, falsche Konzeption und ein viel zu großer Wasserkopf der mit finanziert werden musste führten unausweichlich zur Einstellung der Publikation. Das ist sehr schade.

Gute redaktionelle Inhalte

Daniela Zimmer, Ingrid Lommer und Jochen Fuchs sind nur einige der herausragenden Mitarbeitenden der Internetworld. Ihre Beiträge waren in der Branche gerne gelesen. Alle Mitarbeitenden waren gut vernetzt und bei Plattformen, Herstellern und Dienstleistern beliebt.

Einige Mitarbeitende haben den Verlag bereits verlassen, einige werden sicherlich noch folgen, aber es wird auch welche geben, die wir nach wie vor lesen dürfen.

Zum Schluss

Tschö internetworld. Ich habe gerne eure Beiträge gelesen. Manchmal etwas gemeckert. Eure Verlags- und auch die >alte< Veranstaltungsleitung waren/sind schlecht. Dafür könnt ihr aber – liebes Redaktions-Team nichts. Machts gut!

Schon wieder pleite: Devolo ist erneut insolvent

Nicht einmal 2 Jahre nach der ersten Insolvenz hat Devolo, ein Aachener  Hersteller von Home Netzwerktechnik und smarte Haustechnik, erneut Insolvenz in Eigenverantwortung angemeldet.

Devolo veröffentlich Pressemitteilung

Die devolo GmbH hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Mit der Restrukturierung stellt sich das Aachener Unternehmen wirtschaftlich neu auf. Der Geschäftsbetrieb läuft vollumfänglich weiter. Die Warenversorgung ist gesichert.

Sanierungsplan

devolo leitet mit dem Restrukturierungsverfahren einen wichtigen Schritt zur nachhaltig positiven Entwicklung des Unternehmens ein. In den kommenden Monaten wird devolo gemeinsam mit Stakeholdern und Beratern einen detaillierten Restrukturierungsplan erarbeiten, der Maßnahmen zur Neustrukturierung des Geschäfts beinhaltet. Während des gesamten Prozesses wird der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt und die Warenversorgung ist gesichert. Alle Dienstleistungen werden erbracht.

Restrukturierung in Eigenverwaltung

Die Restrukturierung in Eigenverwaltung ist ein bewährtes Instrument des deutschen Sanierungsrechts. Im Rahmen des Verfahrens obliegt die Geschäftsführung dem bekannten Management. Dies ist nur dann möglich, wenn das zuständige Amtsgericht feststellt, dass das Unternehmen frühzeitig eigeninitiativ handelt und ausreichend Handlungsspielraum für eine erfolgreiche Lösung besteht. Beides ist bei devolo der Fall.

Im Rahmen des Verfahrens wird ein Sachwalter eingesetzt, der die Neuaufstellung im Sinne der Gläubiger überwacht. Für die Position der vorläufigen Sachwalterin wurde Dr. Ruth Rigol von der renommierten Sanierungskanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH eingesetzt. „Die Eigenverwaltung ist ein ideales Instrument für eine Neuaufstellung des Unternehmens. Diese Chance kann devolo in den kommenden Monaten nutzen“, erklärt Dr. Ruth Rigol.

In dem Eigenverwaltungsverfahren wird devolo vom Sanierungsexperten Daniel Mann und seinem Team der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH) aus Naumburg an der Saale sowie von Dr. Sebastian Braun (Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB) begleitet.

Neuausrichtung und Geschäftsaussichten

Das Unternehmen befand sich bereits 2022 in einem Verfahren in Eigenverwaltung, das im November 2022 nach Abschluss eines Insolvenzplanes aufgehoben wurde. Trotz der negativen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelten sich die Umsätze der devolo GmbH in den ersten Monaten des Jahres 2023 wie geplant. Deshalb sah sich die Geschäftsführung bestätigt, dass der zuvor bereits eingeschlagene Restrukturierungsprozess auch künftig weiterhin erfolgreich verlaufen wird. Ende September sanken die Bestelleingänge jedoch aufgrund der Kaufzurückhaltung der Endkunden abrupt. Sie lagen weit unterhalb der hohen Umsatzerwartungen des traditionell starken Weihnachtsgeschäfts. „Deshalb werden wir jetzt verantwortungsvoll und frühzeitig handeln“, erläutert Heiko Harbers, CEO der devolo GmbH. „Die bereits eingeleiteten Maßnahmen werden wir an die neue Situation anpassen. Es gilt, devolo auf ein noch stabileres und krisenresistenteres Fundament zu stellen. devolo wird einerseits ein Kosteneinsparungsprogramm durchführen und andererseits im B2C- sowie im B2B-Segment neue Produktlösungen für neue Geschäftsmöglichkeiten entwickeln.“, so die auf der Devolo Homepage veröffentlichte Mitteilung.

Rettung in 2022 durch >Übernahme<

In 2022 erfolgte die Rettung im wesentlich dadurch, dass die Aktiengesellschaft aufgelöst und die Betriebstätigkeit in einer GmbH weitergeführt worden ist. Die Familie Habers hatte Geld in das Unternehmen gepumpt bzw. weitere Anteile übernommen.

Die 2 Seiten von Amazons Preisparität

Amazons Preisparität ist viel diskutiert. In den USA ist sie unter anderem Anlass einer Klage der amerikanischen Wettbewerbsbehörde FTC. Aber es gibt zwei Seiten der Medaille: Amazons Sichtweise und die Meinung Betroffener.

Was bedeutet die Preisparität?

Amazon möchte gegenüber anderen Vertriebskanälen gleiche Preise auf der eigenen Plattform dargestellt wissen. Das nennt sich Preisparität. Dazu bedient sich das Unternehmen bestimmter Werkzeuge. Seller bekommen im Seller Central den Hinweis, dass sie Preise reduzieren sollen, weil außerhalb von Amazon die Produkte günstiger angeboten werden. Kommen Seller diesem Wunsch nicht nach, dann verlieren sie die Buybox.

Kritik: Ohne grundsätzlich Amazons Preisparitäts-Wunsch in Frage zu stellen, gibt es trotzdem Kritik. Das System funktioniert oft nicht, weil z.B. Versandkosten beim Vergleichspreis übersehen werden und daher ein Vergleich nicht möglich ist.

Amazons Sichtweise

Mit der Preisparität möchte Amazon den Wettbewerb fördern. Das sei gut für Verbraucher, denn diese erhalten dadurch Zugang zu günstigeren Preisen. Soweit verständlich: Seller werden animiert ihre Preise auf Amazon zu senken, wenn identische Produkte irgendwo im Netz günstiger angeboten werden. Das macht für Verbraucher die Plattform Amazon attraktiver, so Amazons Sichtweise.

Das ist die Meinung der Kritiker

Amazons Preisparität führt unter Umständen zu einer Verteuerung der Produkte. Das Unternehmen unterbinde fairen Wettbewerb und missbrauche seine beherrschende Stellung im Markt.

Szenario 1: Amazon ist auf Grund seiner Gebührenstruktur einer der >teuersten< Plattformen. eBay z.B. hat deutlich niedrigere Kosten, so dass Händler  je nach Vertriebskanal andere, also günstigere Preise, anbieten können. Geben Seller der von Amazon gewünschten Preisparität nach und passen ihre Preise auf dem Amazon Marketplace an setzen sie ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel.

Szenario 2: Die Onlinehändler verteuern ihre Produkte auf alternativen Plattformen um die Preisparität zu erfüllen. Verbraucher werden also durch diese Verhaltensweise geschädigt, denn seitens der Seller wäre es auf Grund der günstigeren Gebühren von alternativen Marktplätzen möglich die Artikel auf anderen Plattformen günstiger anzubieten.

Szenario 3: Auf Grund der Fehleranfälligkeit des Amazon-Systems zur Ermittlung von Vergleichspreisen werden Äpfel mit Birnen verglichen, zum Beispiel werden fehlende Versandkosten nicht berücksichtigt, welche jedoch in der ASIN bereits eingepreist sind.

Kommentar

Amazons Preisparität entstammt sicherlich einem Verbraucher zugewandten Denkansatz. Aber in der Praxis lässt sie sich nicht umsetzen. Solange es alternative Marktplätze gibt, die günstigere Gebührenstrukturen den Sellern offerieren, wird die geforderte Preisparität zum Nachteil der Verbraucher wirken. Händler werden eigene Produkte auf anderen Vertriebskanälen für Verbraucher verteuern, weil sie ihren Preis auf Amazon Marketplace nicht mehr herabsetzen können ohne unzureichende Ergebnisse zu erwirtschaften. Denn Amazon stellt nun einmal in dem meisten Verticals den umsatzstärksten Absatzkanal dar.

Es gäbe aber auch eine Lösung: Amazon weiß auf welchem Vertriebskanal das Produkt günstiger angeboten wird. Die Gebühren sind bekannt. Das Unternehmen müsste sich jetzt an der Herausforderung beteiligen: “Lieber Seller für diese ASIN reduzieren wir die Gebühren um x %, damit du diesen Preis y € erfüllen kannst”.

Das sind die Top Abmahnungen im November 2023

33% aller Abmahnungen die Truste Shops im November erfasste betrafen eBay Händler. Amazon Seller blieben scheinbar verschont. Und das sind die Top 2 Abmahner:

  1. VsW (9 %)
  2. Wettbewerbszentrale (6 %)
  3. VgU (3 %)

Top Abmahnungen Gründe im November

(Quelle: Trusted Shops)

Produktkennzeichnung

Auf Platz eins lagen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Wieder ergingen viele Abmahnungen im Lebensmittelrecht. Besonders häufig fehlte die Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers und der Allergenhinweis bei Wein. Zur Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers entschied zuletzt das OLG Brandenburg, dass dieser auch solcher benannt werden müsse. Für den Vertrieb von Wein gelten seit dem 8.12.2023 zudem neue Vorgaben. Für nach diesem Datum hergestellte Weine müssen ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration angegeben werden.

Viele Verstöße betrafen auch den Bereich der gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist durch die EU streng reglementiert.

Markenrechtsverstöße

An zweiter Stelle lagen im November Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Urheberrechtsverstöße

An dritter Stelle lagen Urheberrechtsverstöße beanstandet. Sofern Sie Produktfotos nicht selbst herstellen, sollten Sie stets darauf achten, dass Sie durch die Nutzung der Produktbilder keine Urheberrechtsverletzung begehen. Bei dem Produktbild kann es sich um ein sogenanntes Lichtbildwerk handeln, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Jedes Foto ist allerdings ein Lichtbild i.S.v. § 72 UrhG. Im Ergebnis sind daher auch einfache Fotografien urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen auch nicht etwaige Produktbilder eines Herstellers, die Sie auf dessen Internetseite finden, ohne die Erlaubnis des Herstellers verwenden.

Informationspflichten

Auf Platz vier lag die Verletzung von Informationspflichten. Häufig wurden fehlende Angaben zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und zur Vertragstextspeicherung abgemahnt. Angaben hierzu müssen auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon erfolgen. Ein Thema waren jedoch auch fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Bereits seit mehr als fünf Jahren gilt die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein und die Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Widerrufsrecht

Abgemahnt wurden auch wieder Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Bemängelt wurden insbesondere unvollständige Widerrufsbelehrungen. Oft fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Insbesondere widersprüchliche Widerrufsfristen bei eBay waren ein häufiger Abmahngrund.

Facebook: Verkauf von Gruppen ist verboten

Facebook-Gruppen gibt es für fast alles. Und sie sind beliebt, von Nutzern sehr gut frequentiert. Sie stellen oft einen nicht unerheblichen Wert dar. Aber lässt sich dieser Wert >heben<? Dürfen Facebook Gruppen gehandelt, also verkauft werden?

Die Übertragung der Admin Recht ist einfach möglich

Grundsätzlich ist es sehr einfach eine Facebook Community auf einen anderen Administrator zu übertragen. Meta stellt euch dazu einfache Möglichkeiten im Bereich der Gruppenverwaltung zur Verfügung. Das ist also kein Hindernis. Die Übertragung der Community zu anderen Betreibern ist also völlig o.k. und dem stehen keine Nutzungsbedingungen entgegen.

Ist aber der Verkauf gestattet?

Und da legt Meta sich eindeutig fest. Ein Verkauf von Facebook-Gruppen bzw. Administrationsrechten ist nicht gestattet.

(Quelle: https://transparency.fb.com/de-de/policies/community-standards/spam/)

Und damit stehen die >Gruppen-Besitzer< vor einem Problem

Jeder Admin der sich eine Community aus Gewinnerzielungsabsicht aufgebaut hat oder aber diese für sein Business betreibt steht vor der Herausforderung das die Gruppe kaum einen Asset darstellt. Denn sie ist nun einmal nicht veräußerbar.

“[…] an einer Facebook Gruppe bestehen keine traditionellen Eigentums- oder Besitzverhältnisse (außer ein vergleichbares Eigentumsrecht von Facebook), aber der Gründer/Administrator kann in der Gruppe Rechte ausüben, unterliegt jedoch auch Pflichten. “, so Rechtsanwalt Dietrich aus Bonn hier.

Nicht weniger spannend wird es, wenn es um die Vererbbarkeit einer Facebook Gruppe geht. Denn hier wird lediglich der Social-Media Account des Erblassers, also möglicherweise des Gruppen Gründers, vererbt. Dieser hat Administratorrechte. Aber eben nicht mehr. Der Verkauf der Gruppe ist nicht gestattet.

Zusammenfassung: Administrationsrechte in Facebook-Gruppen können übertragen werden. Ein Verkauf oder eine Vererbung von Facebook-Gruppen ist nicht möglich. Damit eure Konten nicht suspendiert oder eingeschränkt werden solltet ihr also beachten, dass Vereinbarungen zur Übertragung von Admin-Rechten an keine finanziellen Verpflichtungen (Verkauf) geknüpft sind.

Umfrage: Für Händler lief der Black Friday schlechter als im Vorjahr

56% der teilnehmenden Händler gaben an, dass gegenüber dem Vorjahr der Black Friday auf Amazon schlechter lief. Zu eBay befragt, gaben 52% der Händler an, dass der BF schlechtere Umsätze abwarf. 68 Händler nahmen an der Umfrage teil.

Lediglich 14% meinten, dass Amazon besser als im Vorjahr performte. 30% der Händler stellten keine Veränderung fest.

An der nicht anonymen Umfrage kann noch teilgenommen werden. Hier geht es lang. Für eBay waren die Ergebnisse sehr ähnlich. Zwar gaben hier 5% mehr Händler an, dass mehr Umsätze als im Vorjahr realisiert wurden, aber die grundsätzliche Verteilung ist identisch.

Kommentar: In Deutschland scheint sich das Bild zum BF fest zu zurren

Nahezu alle Zahlen die bisher zum BF veröffentlicht worden sind zeigen oder deuten darauf hin, dass der diesjährige Schwarze Freitag nicht zu einem enormen Anstieg der Umsätze geführt hat. Das untermauert auch die im Vorfeld durch den HDE aufgestellte Prognose. Sie sagte ein Umsatzplus von nur 3% voraus.

Einige Ursachen liegen auf der Hand: Auch wenn sich die Kaufzurückhaltung ein wenig aufgehellt hat, ist es immer noch so, dass der Geldbeutel wenig gefüllt ist. Verbraucher haben auf Grund verschiedener Einflussfaktoren einfach weniger Geld für Anschaffungen zur Verfügung. Damit muss sich der Handel abfinden.

Hinweis: In der Wortfilter-Facebook-Gruppe ( 24.503 Mitglieder) und auf der Facebook-Fan-Page wurden je zwei Umfragen veröffentlicht an welchen Händler teilnehmen konnten. Es wurde jeweils die Frage gestellt wie der Black Friday verlaufen ist. Drei Antworten standen zur Verfügung. Die Umfragen waren nicht anonym.

steuerberaten.de: 100% digital, effizient und kompetent [Werbung]

Steuerberater, welche digital sind und E-Commerce kompetent arbeiten sind rar gesät. Daher freut es steuerberaten.de vorzustellen. Die Kanzlei sind vor allem über 100 Mitarbeitende und Steuerberater Christian Gebert an der Spitze. 13 Steuerberaterinnen und Steuerberater kümmern sich um eure Anliegen und erledigen für euch Aufgaben. Und das zu 100% digital.

Alle Aufgaben: Amazon, eBay & Onlineshop

Die Aufgaben einer Steuerberatung sind jedem bewusst: Neben der Erledigung der eigentlichen steuerlichen Obliegenheiten helfen die meisten Kanzleien auch noch bei der Buchhaltung, beraten euch bei Geschäftsentscheidungen, unterstützen bei Finanzierungsfragen, betreuen euch bei Übernahmen und/oder Unternehmensverkäufen. Genau das macht steuerberaten.de auch.

Der Kern: Die steuerberaten.de-Plattform

Richtig gut ist die eigens für alle Mandanten entwickelte Suite. Innerhalb dieser Plattform kommuniziert ihr, seht welchen Bearbeitungsstatus eure Buchhaltung hat und ihr könnt alle Dokumente einsehen. Einstieg in die Plattform ist das Dashboard. Von diesem aus übertragt ihr z.B. auch eure Daten bzw. Unterlagen. Und hier werden auch eure betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Kennzahlen dargestellt.

Schnittstellen zu Amazon, eBay & Co.

Wer sich auf die Flagge schreibt zu 100% digital zu sein, der muss auch mit Schnittstellen zu Anwendungen aufwarten können. Und das tut steuerberaten.de! Ihr könnt alle wichtigen ERP- und Wawi-Anwendungen genau so anbinden wie alle wichtigen Shopsysteme. Schaut einmal hier.

Und jetzt?

steuerberaten.de, also Christian und sein Team sind bereit für euch. Fragt an, lasst euch helfen. Im übrigen wird euch auch dann geholfen, wenn ihr nur eine einmalige Frage habt.

Weitere Zahlen zum Black Friday

Stripe und OTTO haben auch ein wenig in ihre Zahlen schauen lassen. Wobei die OTTO Zahlen wie gewohnt sehr irritierend sind. Um es kurz zu machen: Wer nennt am BF die Traffic Zahlen, wenn das GMV sensationell ist? Oder anders ausgedrückt: Der Umsatz muss sehr schlecht für OTTO.de gewesen sind, dass das Unternehmen seine Trafficzahlen bekannt gibt.

Stripe

Stripe ist eine Zahlungsplattform. Über sie werden online- und offline-Bezahlungen abgewickelt. Seit Freitag wurde über die Plattform ein Transaktionsvolumen in Höhe von über 12. Mrd US$ abgewickelt. Die Zahlen könnt ihr hier live betrachten. Leider fehlen auch hier nationale Abgrenzungen und Vorjahresvergleiche. Schade.

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OTTO

Das Wachstum ist mau gewesen, denn OTTO beruft sich auf die schlechten Prognosen des HDE für Black Friday und gibt an dieses >in etwa< zu bestätigen. Das Unternehmen vermeidet – so darf vermutet werden – weitere Angaben zum Umsatz oder GMV.

  • 40 Bestellungen pro Sekunde
  • 21:01 Uhr bestellstärkster Zeitpunkt
  • Traffic-Rekord Black Friday 2023
  • Anstieg Pro-Kopf-Ausgaben zu Vorjahr
  • CE-Produkte stark nachgefragt

Mehr Zahlen liefert OTTO nicht. Zusammengefasst darf also angenommen werden, dass die Umsätze auf dieser Plattform nicht nur nicht gut, sondern durchaus schlecht waren.

Adobe Analytics Report

Adobe hat die Umsätze amerikanischer Verbraucher analysiert und stellt einen Anstieg der Umsätze um 7,5% gegenüber dem Vorjahr fest. Amerikanische Verbraucher gaben am BF laut Adobe 9,8 Mrd. US$ aus.

Amazon und eBay haben noch keine Zahlen veröffentlicht!

Ist euer Onlineshop seriös?

Das solltet ihr zumindest einmal überprüfen. Denn es schadet enorm euer Reputation, wenn der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale euren Shop als unseriös einstuft. Auf der Seite könnt ihr in drei Schritten jeden Onlineshop prüfen. Seit 2022 wurden mit diesem Tool über 1.3 Mio. Shops geprüft.

Wie wird euer Shop geprüft?

Die geprüften technischen Merkmale findet ihr hier erklärt. Und dann prüft der Fakeshop-Finder auch noch eure Reputation in dem verschiedene Bewertungsportale nach eurer Domain abgefragt werden. Trustpilot, Truste Shops und shopauskunft.de werden zum Beispiel mit in die Prüfung einbezogen.

Das Tool erkennt, wenn ihr hinter einem Content-Delivery-Network (CDN) wie Cloudflare steckt. Auch das fließt mit in die Prüfung ein.

Warum ist es wichtig, dass euer Shop die Prüfung gut besteht?

Nicht wenige Kunden fragen sich, ob Sonderangebote seriös sind. Gerade dann, wenn ihr zum Beispiel bestimmte Zahlarten (Vorkasse) besonders rabattiert. Sind eure Kunden einmal nicht zufrieden äußern sie sich vielleicht in Verbraucher-Communities wie diese Facebook-Gruppe. Sie greifen eure Reputation an. Zumindest technische Mängel sollte euer Shop dann nicht vorweisen.

Mängel sind in der Regel leicht zu beheben

Weist euer Shop Mängel auf, so sind diese meistens mit wenigen Handgriffen zu beheben. Und selbst, wenn diverse Shop-Bewertungsportale schlechte Feedbacks aufweisen, so ist aus das in Griff zu bekommen. Denn im Gegensatz zu den Amazon ToS dürft ihr Rezensionen für euren Shop incentivieren.

#BFCM23 shopify hat Händler-Umsätze veröffentlicht

Glaubt man der shopify Veröffentlichung, dann verlief der Black Friday sensationell. Händler sollen einen neuen Rekord aufgestellt haben. Insgesamt vermeldet das Unternehmen weltweit 4,1 Mrd. US$ Umsatz für den Black Friday.

Der Umsatz wurde im Gegensatz zum Vorjahr um 22% gesteigert. Die Live-Umsätze könnt ihr hier sehen.

Black Friday-Highlights von Shopify-Händlern

  • Angesagteste Produktkategorien: Kleidung, Körperpflege und Schmuck.
  • Durchschnittlicher Warenkorbpreis: 110,71 $ (110,08 $ auf Basis konstanter Wechselkurse).
  • Meistverkaufte Länder: USA, Großbritannien und Kanada.
  • Die meistverkauften Städte: Los Angeles, New York und London.
  • 15 % aller Bestellungen erfolgten grenzüberschreitend.
  • 33 % Steigerung des weltweiten Umsatzes mit Shopify POS im Vergleich zum Vorjahr .

Hinweise

Leider sind die Zahlen sehr undifferenziert, so dass sich nationale Entwicklungen leider nicht erkennen lassen. Daher sind diese Zahlen für eine Prognose nur sehr bedingt geeignet.

HDE prognostizierte für De_Handel ein Plus von 3%

Deutschlands ältester Handelsverband HDE sagte für den diesjährigen BF einen guten Verlauf voraus: “Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet in diesem Jahr zu Black Friday und Cyber Monday mit einem Umsatz von 5,8 Milliarden Euro. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 3 Prozent.” Wobei bei diesem wert anzumerken ist, dass zur Ermittlung dieser Zahlen Onlineshopper befragt worden sind.

Wie verlief bei euch der Black Friday?

Urteil: Endlich – Das Ende des Online Coachings ist da

Und das schöne: Fast alle Verträge sind nun einfach und sofort kündbar. Ihr bekommt sogar das Geld zurück. Das Zauberwort ist: Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Denn fehlt eine Zulassung nach dem FernUSG sind die Verträge nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind, sie sind unwirksam. So urteilt jedenfalls das OLG Celle ( Az.: 3 U 85/22). Damit sollte eine Klagewelle auf die Coaching-Anbieter zurollen. Damit können dann auch Beträge aus bereits abgeschlossenen Coachings zurückgefordert werden. Selbst, wenn ihr Unternehmer seid könnt ihr von diesem Urteil profitieren.

Was war passiert?

Die Beklagte kaufte ein 12-Monats-Coaching für 2.200 Eur pro Monat hatte dann aber keine Lust mehr und stellte die Zahlung ein. Der Coach fand das nicht gut und klagte auf Zahlung vor dem Landgericht. Er unterlag und ging in Berufung vor das OLG Celle. Auch dort unterlag er krachend.

Die Richter sahen es so, dass bei diesem Coaching eine Zulassung gemäß des FernUSG hätte vorliegen müssen. Diese lag nicht vor, also sei der Vertrag nichtig, auch dann, wenn der Mentee bereits Unternehmer sei.

“Für eine Anwendung des Gesetzes auch auf Unternehmer spricht ferner das Verständnis der Praxis. So enthalten z. B. die im Internet auf der jeweiligen Homepage einsehbaren Fernunterrichtsverträge zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (z. B. bei Deutsche Anwalt Akademie und AK Jura, Wolters/Kluwer). Dies wäre nicht notwendig, wenn eine Anwendung des FernUSG auf Anwälte, die gem. § 2 Abs. 1 BRAO einen freien Beruf ausüben und damit Unternehmer i. S. v. § 14 BGB sind, nicht in Betracht kommt. Zudem gibt es für den Fernunterrichtsvertrag der Deutsche Anwalt Akademie eine Widerrufsbelehrung, die an sich nur für Verbraucher erforderlich wäre.”, so die Richter des OLG. Und weiter: “Für die Anwendbarkeit des FernUSG ist ferner erforderlich, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag die gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG notwendige Voraussetzung der Überwachung des Lernerfolgs beinhaltete. Dies ist gegeben.”

Damit dürften die meisten Coaching Verträge null und nichtig sein

Wer als Mentee jetzt nicht die Chancen ergreift ist selbst schuld. Sucht euch einen Paragrafenprofi und schaut zu, dass ihr euer Geld zurückbekommt.

„Das viral gegangene Urteil des OLG Celle vom 01.03.23 bietet für Coaching- bzw. Seminarteilnehmer die Möglichkeit, sich gezahlte Gebühren zurückzuholen, auch wenn die Leistungen des Anbieters in Anspruch genommen worden sind. Ob das Urteil im jeweiligen Fall anwendbar ist, richtet sich nach §§ 1, 2 FernUSG und kann gerne von uns geprüft werden“, so Rechtsanwalt Rene Euskirchen aus Bonn, der bereits solche Fälle betreut hat.

Und so machen es die Coaches richtig

Natürlich geht es auch >legal<. Coaches finden bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Informationen.

(Quelle: ZUF)

Es ist also möglich, dass Coaches auch ganz >legal< ihre Kurse anbieten.