Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

JTL Übernahme von countx & greyhound

JTL: Legacy Software Hochzeit & Crime

JTL ist vergangenes Jahr an HG Capital verkauft worden. Nun scheint das Investment-Haus JTL als Vehikel zu nutzen weitere Software-Dienstleister aufzukaufen. Ob die Protagonisten ein glückliches Händchen bei ihren Zukäufen haben, muss kritisch hinterfragt werden.

Fail: Übernahme von CountX

CountX hat im Markt keine Relevanz und muss wohl billig gewesen sein. Der VAT-Dienstleister war bereits länger auf dem Markt verfügbar. Aus der Riege ehemaliger Kaufinteressenten war zu hören, dass CountX vergangenes Jahr gerade einmal 50 Kunden betreute und mehr oder weniger dringend Geld brauchte.

(Screenshot Social Media Posting in einer Facebook Gruppe)

Wer sich die Geschichte hinter CountX anschaut, kommt schnell auf die insolvente Juma GmbH und deren ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Marc Gottschalk aus Bochum. Auf den Seiten von CountX findet sich auch noch ein Foto von Marc Gottschalk.

( Bild von Ex-Geschäftsführer Marc Gottschalk ganz links sowie weiteres Personal der Juma GmbH)

Als Standort der CountX ist die >alte< Anschrift der Juma GmbH benannt. Dieser hat mit der Juma GmbH verbrannte Erde hinterlassen und nicht wenige Seller in große Nöte gebracht. Entsprechend schlecht ist auch die Reputation von CountX. Warum sich JTL bzw. HG Capital jetzt so einen Klotz ans Bein bindet, ist kaum zu verstehen. Händler sehen die CountX GmbH als Nachfolger der Juma GmbH.

Gegen den erst 2022 ausgeschiedenen Geschäftsführer der CountX GmbH und der Juma GmbH Marc Gottschalk wurde strafrechtlich ermittelt. Das Unternehmen brachte auch Seller in große strafrechtliche Herausforderungen:

(Quelle: Screenshot eines Seller Postings)

Neben diesen >kriminellen< Aspekten lassen sich aber auch Fragen zur DSGVO stellen, die für jeden Händler relevant sein sollten. Die CountX GmbH gibt als Standort u. a. eine ukrainische Anschrift an. Wenn dort nun Daten der Seller betrachtet oder bearbeitet werden, weil in der Ukraine z. B. Entwickler sitzen, dann kann das datenschutzrechtlich relevant sein. Die Händler werden sich keine Erlaubnis bei ihren Kunden eingeholt haben, dass die Daten außerhalb der EU verarbeitet werden dürfen.

Zusammenfassung: Ob also die Übernahme der CountX GmbH durch die JTL Software GmbH klug war, darf bezweifelt werden.

Hochzeit zweier Legacy-Softwares

Legacy Software ist ein Terminus, welcher veraltete Technologien bezeichnet. Haben sich JTL und Greyhound da gefunden? Die Meinungen im Markt sind überraschend deutlich.

“Sowohl JTL als auch Greyhound haben eine ausgeprägte technische Legacy. Vielleicht die extremste des gesamten Marktes. JTL konnte bisher kein Cloud-Produkt auf den Markt bringen und vermeidet seit Jahren die risikoreichen und wichtigen Investitionen in eine SaaS-Umstellung, also den Betrieb der Software in der Cloud und ohne einzelne Installation von Software-Instanzen mit einzeln von Kunden durchzuführenden Updates. Greyhound hat zwar eine in der Cloud (einzeln) installierte Software, jedoch basiert diese auf sehr altem in nicht mehr modernen Programmiersprachen erstelltem Code. Auch das muss aufgelöst werden und die Software muss SaaS-fähig gemacht werden. Zusammen kommt hier eine Mammut-Aufgabe auf HG zu”, so eine Stimme aus dem Markt der Softwareanbieter. Leider möchte der Zitat-Geber nicht benannt werden.

Damit sind die Aufgaben, welche sich HG Capital auf geschultert hat, nicht einfacher geworden. Im Gegenteil. Den >alten< Code kannte Co-Gründer und Ex-Geschäftsführer Tobias Frie. Nur er ist nicht mehr an Bord und die restlichen Entwickler – das sind nicht viele – sind neu, also ohne tiefe Code-Kenntnisse. Gut ist das nicht.

Greyhound suchte im übrigen aktiv nach einem Käufer. Das Management und die Gesellschafter beauftragen einen M&A-Berater, um einen Verkauf einzutüten.

Viel Narrativ und ganz wenig Substanz

In Wahrheit sind das alles keine guten Zukäufe. CountX mit schlechter Reputation und kaum Relevanz im Markt, dann Greyhound mit veralteter Software und ohne Kenner des >alten< Quellcodes. Beide Unternehmen waren auch wirtschaftlich eher mäßig erfolgreich. Und nicht zuletzt hat JTL ja auch noch sein Päckchen zu tragen. So kann das dann halt passieren, wenn Gewicht aufs Narrativ gelegt wird und Experten fehlen, die Deals zu bewerten.

Personalie: Peter Chaljawski übergibt Staffelstab an Eben Sermon

Peter Chaljawski, Gründer und CEO von Chal-tec und der Berlin Brands Group, zieht sich aus dem Geschäft zurück und übergibt seine Position an Eben Sermon, ehemaliger eBays Deutschland- und Europa-Chef. Damit ist Peter und der BBG ein Coup gelungen. Für diesen Platz im Unternehmen ist kaum eine bessere Besetzung vorstellbar. Die Weichen für das >Next Level< und ein weiteres profitables Wachstum sind gestellt.

18 Jahre Erfolgsgeschichte

Peter hat die BBG, sie hieß damals Chal-tec, vor fast 20 Jahren geründet. 2008 hat der Autor Peter bei einem eBay-Treffen in Dreilinden kennengelernt. John Donahoe machte seinen Antrittsbesuch in Dreilinden. Schon damals stach er durch seine smarte Art zu denken und unternehmerisch zu handeln hervor. Da war sein Unternehmen gebootstrapped und bereits profitabel.

Jederzeit die richtige strategische Entscheidung

Mittlerweile ist die Berlin Brands Group erwachsen geworden. Sie ist ein Einhorn und in den vergangenen Jahren gut und immer noch profitabel aufgestellt worden. Dabei halfen und helfen Peter Dominik Brichta und Peter Both sowie ein exzellentes Managementteam.

“BBG hat seit seiner Gründung vor 18 Jahren eine unglaubliche Reise hinter sich, und die Leidenschaft der Gründer und Mitarbeiter ist an jeder Ecke spürbar. Ich freue mich darauf, mit dem Team das Unternehmen weiter zu fokussieren und die Markenpositionierung mit gut designten Produkten zu bezahlbaren Preisen auszubauen. Ein herzliches Dankeschön an Peter für seine Partnerschaft und Unterstützung“, sagt Eben exklusiv gegenüber dem Handelsblatt und Wortfilter.

Selbst in rauen Zeiten behauptete sich die BBG sehr gut, besser als der Markt und besser als viele Marktbegleiter. Das sind unternehmerische Leistungen, die Peter und seinem Team zuzuschreiben sind. Das Amazon-Aggregatoren-Game dribbelte er sehr gut. Nun ist es aber auch Zeit, sich der Familie zu widmen, also Früchte zu ernten.

“Eben Sermon ist einer der besten Experten der Branche und passt auf persönlicher Ebene perfekt zu der Kultur, die wir bei BBG im Laufe der Jahre aufgebaut und etabliert haben. Nach fast zwei Jahrzehnten Vollgas gönne ich mir nun eine Auszeit, um mehr Zeit mit meiner Familie zu verbringen und an meinen anderen Investitionen zu arbeiten”, sagt Peter.

Jetzt ist die Zeit reif, den Staffelstab zu übergeben

Und das Unternehmen wächst weiter und weiter. Die Aufgaben werden noch globaler, noch größer und vor allem herausfordernd. Mit Eben Sermon hat Peter Chaljawski einen der erfahrensten und erfolgreichsten Manager im E-Commerce an Bord geholt. Eben war von 2007 bis Ende 2021 in verschiedenen Rollen bei eBay zu Hause, das waren 14 Jahre. Zuletzt war er in der Rolle als Deutschland- und Europa-Chef des Marktplatzes positioniert. Er verantwortete unter anderem in dieser Zeit eBays Auslandsgeschäfte in Russland, der Türkei, Frankreich, Italien und Spanien.

Ganz persönlich schätzt der Autor Eben Sermon sehr. In seiner damaligen eBay-Rolle fanden mehrere sehr positive, angenehme sowie vertrauensvolle Treffen und Gespräche statt. Eben hört zu, denkt schnell und außerordentlich analytisch. Sowohl bei eBay wie auch jetzt bei der BBG genießt er ein hohes Ansehen. Für die BBG ist die Ernennung von Sermon als neuen CEO ein echter Coup, ein Sechser im Lotto.

“BBG ist in guten Händen. Ich bin sehr froh über Eben als meinen Nachfolger, weil ich weiß, dass er ein guter Typ und ein sehr empathischer und branchenerfahrener Leader ist. Und er hat ein Top-Team, dass unter den aktuell schwierigen externen Rahmenbedingungen schon bewiesen hat, dass es gut funktioniert und die richtigen Entscheidungen trifft“, erzählt Peter Chaljawksi exklusiv gegenüber dem Handelsblatt und Wortfilter.

Peter hat es in den vergangenen Jahren erfolgreich geschafft ein sehr erfahrenes C-Level aufzubauen. Gratulation dafür!

Wie geht es nun weiter mit der BBG?

Die BBG ist nun richtig erwachsen geworden, Peters Entscheidungen und strategische Einschläge haben sich auch in Winterzeiten als richtig erwiesen und behauptet. Für ihn persönlich ist jetzt eine Pause und mehr Zeit für die Familie wichtig.

Sein Unternehmen und sein Team hat er darauf getrimmt, seinen Weg weiter fortzusetzen, und fokussiert auf die drei Kernbereiche und Marken zu setzen: Garten & Wohnen, Klima und Haushaltsgeräte.

Von ganzem Herzen wünscht der Autor Peter, Eben und dem großartigen BBG-Team alles gute und allen denkbaren Erfolg!

PayPal stellt Neuerungen vor, die es in sich haben

Am heutigen Abend deutscher Zeit hat PayPal sechs Neuerungen vorgestellt. Diese sollen zuerst auf dem U.S.-Markt und dann weltweit ausgerollt werden. Neben Innovationen bei den Checkout-Prozessen, Cashback-Angeboten und einigen Änderungen bei Venmo wird die wohl wichtigste Änderung die >neue< Angebotsplattform sein. PayPal vermeidet – wohl bewusst – das Wort Marktplatz, denn nichts anderes hat der Zahldienstleister hier gebaut. Und das recht smart.

PayPal-Innovationen vorgestellt von Alex Chriss auf YouTube

Alex Chriss, PayPals CEO, stellt alle Neuerungen im Detail in einem YouTube-Video vor. Dieses wurde in den ersten fünf Stunden bereits über 57.000-mal angeschaut:

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Börse enttäuscht

Anleger und Börsianer zeigten sich von den groß angekündigten Neuerungen enttäuscht. Die Aktie gab um 3 % nach. “Shocking News? Bestenfalls ein Business-Update!”, schreibt zum Beispiel wallstreet-online. Nun ja, Börsianer müssen nicht zwingend den E-Commerce verstehen.

Und das wird sich bei PayPal ändern

Sechs Innovationen kündigte das Unternehmen sehr laut und vielversprechend an:

  1. eine verbesserte Checkout-Erfahrung, 1-Click-Checkout
  2. die neue Fastlane-Gast-Checkout-Option für Gastzahler
  3. smarte Belege mit personalisierten Empfehlungen
  4. eine fortschrittliche Angebotsplattform für Händler
  5. eine überarbeitete PayPal-App mit Cashback-Angeboten
  6. verbesserte Geschäftsprofile bei Venmo für kleine Unternehmen.

Ein guter Checkout ist für die meisten Händler mit einen eigenem Shop eine Herausforderung. Beide Neuerungen der Checkout-Prozesse sind mehr als hilfreich und werden in der Praxis für eine deutliche Reduktion der Abbruchraten im Bezahlvorgang sorgen (Neuerungen 1 & 2).

“Die Daten, die wir haben, und unsere Fähigkeit, zu sehen, was die Leute gekauft haben, und zu wissen, welche Händler sie ansprechen wollen, darin liegt meiner Meinung nach die große Chance für uns”, sagte Chriss in einem Interview mit Reuters.

Zwar kennt PayPal nicht die Umsätze der Verbraucher auf Amazon, aber die restlichen Käufe kann PayPal sehr gut und vor allem shop- bzw. plattformübergreifend sehen und analysieren.

Damit steht dem Zahlungsdienstleister die Tür sperrangelweit offen, Verbrauchern Produkte direkt in der App vorzustellen (Neuerung 3).

Die Ankündigungen 5 und 6 können spannend werden. Nummer 5 greift ein wenig in Richtung Payback-Karte. Diese ist in Deutschland nicht erfolgreich.

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Das Video beginnt an der Stelle, an der die >Advanced Offer Platform< vorgestellt wird. Es braucht nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, welche Kraft sie entwickeln kann. Wir sehen hier einen neuen Marktplatz.

“Heutzutage sehen Verbraucher beim Online-Einkauf ausschließlich Werbung, die durch ihr Surfverhalten generiert wird, was irrelevant und frustrierend sein kann. Als Reaktion darauf wird PayPal einzigartige Kundeneinblicke nutzen, um eine dynamische, wirklich personalisierte Plattform für erweiterte Angebote aufzubauen , die Händlern die Möglichkeit gibt, Kunden auf der Grundlage dessen zu erreichen, was sie tatsächlich im Internet gekauft haben, bis hin zur Lagerhaltungseinheit (SKU) und dem einzelnen Produkt . Diese neue, leistungsbasierte Angebotsplattform hat das Potenzial, mithilfe von KI Daten aus Händlertransaktionen im Wert von fast einer halben Billion Dollar weltweit zu organisieren und zu analysieren 6 . Die Plattform wird es Händlern außerdem ermöglichen, Angebote für Kunden anzupassen, und Händler zahlen nur für die Leistung, nicht für Impressionen oder Klicks. Für PayPal-Kunden bedeutet dies, dass sie relevantere Angebote und mehr Möglichkeiten erhalten, Prämien zu verdienen”, so das Unternehmen.

Link zur Pressemitteilung: https://newsroom.paypal-corp.com/2024-01-25-PayPal-and-Venmo-Unveil-Six-New-Innovations-to-Revolutionize-Commerce

Untersuchung: Über 2.850 Amazon-Accounts sind gehackt

Eine aktuelle durch Wortfilter durchgeführte Untersuchung hat gezeigt, dass mindestens 2.851 Amazon-Seller-Konten Merkmale aufweisen, die darauf hindeuten, dass die Accounts gehackt sind. Untersucht wurden 950.000 Amazon-Verkäuferkonten auf dem deutschen Marketplace. Das entspricht 3,0 Promille aller Händlerkonten.

Untersucht wurden alle Händlerseiten, welche unter diesem Beispiellink aufrufbar sind: https://www.amazon.de/sp?ie=UTF8&seller=[Hier HändlerID einsetzen]. Alle Konten hatten keine aktiven Listings mehr auf dem Marktplatz angeboten. Das deutet daraufhin, dass alle Hacks von Amazon entdeckt wurden. Es zeigt aber auch, dass die betroffenen Händler ihre Accounts nicht oder noch nicht reaktivieren konnten.

Nach diesen Merkmalen wurde gesucht

Es gibt verschiedene Arten, wie Hacker mit ergatterten Seller Accounts umgehen. Eine Art ist, die Händlernamen zu verändern und zusätzlich eine Mailadresse anzugeben,  bei der sich potenzielle Verbraucher melden sollen, um eine Transaktion abzuschließen.

(Quelle: wortfilter.de | Analyse aller Amazon Seller Konten in Deutschland 2023)

Begleitet wird diese Manipulation auch mit besonders preisreduzierten Listings. Neben der Suche nach Schlüsselwörtern haben alle Konten gemeinsam, dass im Sellername eine E-Mail-Adresse platziert worden ist.

Amazon warnt vor solchen Betrügereien

Nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch z. B. das Landeskriminalamt Niedersachsen warnen vor dieser Art von Betrug:

Entlassungswelle auch bei eBay

Alle Tec-Riesen entlassen seit letztem Jahr Mitarbeitende. eBay macht hier keine Ausnahme. Vergangenes Jahr entließ das Unternehmen bereits circa 500 Angestellte. CEO Iannone kündigte nun in einer gestrigen Mitteilung an, erneut 1.000 eBayaner vor die Tür zu setzen. Das entspricht 9 % der Belegschaft. Des Weiteren soll auch die Anzahl der externen Vertragspartner reduziert werden.

Fadenscheinige Gründe?

Als Grund für diese Entlassungswelle führt der CEO aus, dass das Unternehmen zwar mit seinem Wachstum zufrieden sei, aber die Personalkosten zu hoch. Durch die Reduktion der Mitarbeitenden soll nun die Reaktions- und Entscheidungsfreudigkeit von eBay verbessert werden.

Das hört sich sehr nach >CEO-Blabla< an. Wahrscheinlicher wird sein, dass eBay zu sehr geschrumpft und für das Personal einfach keine Verwendung mehr da ist. Tatsächlich hat eBay über die letzten Quartale neben vielen aktiven Kunden auch jede Menge GMV verloren. So falsch kann dieser Interpretationsansatz also nicht sein.

Entlassungswelle: Wie geht es nun weiter?

Der Tag der Wahrheit: Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, heute von zu Hause aus zu arbeiten, denn u. a. in Zoom-Calls wird heute den Betroffenen mitgeteilt, dass sie ihren Job los sind. Das Home Office soll etwas Privatsphäre für diese Gespräche ermöglichen.

Und die Zukunft?

“Diese Veränderungen sind schwierig, aber ich bin zuversichtlich, dass wir durch die Zusammenarbeit stärker denn je werden werden. In den kommenden Monaten werden Sie ein fokussierteres, agileres und reaktionsfähigeres eBay erleben – eines, das besser positioniert ist, um unser Ziel, wirtschaftliche Chancen für alle zu schaffen, voranzutreiben”, so CEO Iannone.

Oder: eBay schrumpft spürbar weiter. Unaufhaltsam?

eBay: Marktplatz bewirbt erneut irreführendes & illegales Angebot

Das Unternehmen stand bereits in der Kritik, dass einige ihrer eBay Deal-Angebote nicht rechtskonform sind. Daran geändert hat sich nichts. Besonders erschreckend, weil Kundenvertrauen für das Unternehmen existentiell ist. Viele Verbraucher sind über die Jahre zu wettbewerblichen Plattformen abgewandert, weil sie dort besser behandelt werden. Das heute beworbene Angebot ist ein Beispiel dafür, dass die Plattform noch eine Menge Hausaufgaben zu erledigen hat.

Ist das Betrug? Gebrauchte Ware wird als neu verkauft.

In diesem Wow-Deal-Listing wird eine neue Festplatte angeboten. Anbieter ist die Digital Emporium GmbH mit Geschäftsführer Marco Jäckel aus Aying. Wer dann tatsächlich die eBay-Artikelbeschreibung öffnet, der findet auf der Detailseite den Hinweis des Verkäufers Digital Emporium GmbH, dass die Festplatte >recertified< sei. Einem durchschnittlichen Verbraucher wird nicht klar sein, was das bedeutet. Nichts anderes, als dass sie Gebrauchtware ist.

(Quelle: Screenshot ebay.de | Der Artikel hat nicht den Zustand neu, sondern ist Gebrauchtware. Die Angabe >ohne Betriebsstunden< ist eine Falschangabe)

Zu diesen illegalen Machenschaften hat heise.de bereits 2009 einen umfangreichen Artikel veröffentlicht. Mittlerweile veröffentlicht Seagate selbst hier wie diese Platten von neuen Produkten zu unterscheiden sind: “All Seagate recertified drives have a unique top cover label with a green border to distinguish them from newly built products. Both NTF and re-processed drives are given the same unique label.” (Quelle: seagate.com)

Ob diese Angebote nun auf strafrechtlich relevante Vorgänge hindeuten, kann der Autor nicht bewerten. Jedoch sind diese eindeutig irreführend und wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. eBay sollte einiges daran gelegen sein, solche Angebote nicht nur nicht im Rahmen der Wow-Deals zu bewerben, sondern auch von der Plattform zu löschen. Verbraucher, welche diese Artikel reklamieren, erinnern sich nicht an den Händlern, sondern teilen später in den Sozialen Medien, dass das Produkt bei eBay gekauft wurde.

Dafür gibt es sogar einen Fachterminus: Marktplatzamnesie. Der Kunde vergisst den Händlern. Er erinnert sich nur noch an die Plattform.

Randnotiz: Es wäre für diesen Händler gar kein Problem seine Festplatten rechtskonform anzubieten, z. B. als refurbished Artikel in eBays restore!

Und noch einmal: Irreführung der Verbraucher

Zum Zeitpunkt der Recherche fehlen die >Rechtlichen Informationen des Verkäufers<. Lediglich die Umsatzsteuernummer wurde angezeigt. Das Unternehmen hat offensichtlich auf die Nachfrage von Wortfilter reagiert und versucht, ein rechtskonformes Impressum einzupflegen. Nach wie vor fehlt eine Rufnummer.

Immer noch fehlerhaft sind die Angaben zur Rücknahme. Es werden 2 unterschiedliche Fristen angegeben: Einmal 30 Tage und einmal in der Widerrufsbelehrung 1 Monat. Ein fehlendes Impressum und auch die fehlerhaften Angaben zur Rücknahme sind nicht nur eine Irreführung der Verbraucher, sondern auch unlauteres Handeln gegenüber den Wettbewerbern.

Der lautere Wettbewerb schaut in die Röhre

Ehrlich handelnde Seller haben keine Chance gegen solche illegalen Listings zu bieten. Die Margen sind eh schon sehr gering. Dann aber auch noch gegen Angebote zu bieten, welche als neu ausgewiesen werden obwohl es sich um Gebrauchtware handelt, ist schier unmöglich.

Dass eBay solche Deals nun in seinen Wow-Angeboten pusht, ist unverständlich

Es ist schon nicht nachvollziehbar, dass eBay solche Listings überhaupt zulässt und diese nicht direkt im >Notice & Take down<-Verfahren löscht, dass diese illegalen Listings aber auch noch vom Plattformbetreiber stark beworben werden, ist nicht nachvollziehbar.

eBay weiß um die Problematik der Listingqualitäten seiner Wow Deals. Mehrmals haben der Autor sowie andere größere Händler die Verantwortlichen bereits darauf hingewiesen und angeregt, eine Prüfliste zu nutzen, um die Listingqualität zu kontrollieren. Passiert ist jedoch nichts.

Schade, denn dem Marktplatz laufen die Kunden in Scharen weg. Auch weil das Vertrauen in die Händler und die Transaktionsabwicklung fehlt. Nachvollziehbar, wenn dieser Fall betrachtet wird.

Alle ERP-Systeme erhöhen die Preise: Hintergründe und was ihr tun solltet

Preiserhöhungen begegnen uns derzeit an allen Stellen. Selbst meine Haushälterinnen beklagen steigende Preise für die Lebenshaltung und wollen entsprechende Anpassungen. Tatsächlich bestätigen das ja auch die objektiven wirtschaftlichen Daten.

Wie betrifft das den Onlinehandel?

Ihr werdet es sehen, von Stundensätzen bei Agenturen, externen Programmierern, über Gehälter für interne Mitarbeiter und bis hin zu Mietverträgen bei Büros und Lagerhallen. Alles wird erhöht. Und auch beim Thema Versand und Verpackung steigen die Preise. Das ist logisch bei einer erhöhten Inflation. Sie setzt Kettenreaktionen in Gang und bremst sich erst langsam wieder ab bzw. wird dies auch durch sinkende Zinsen in 2024/25 voraussichtlich wieder tun. So jedenfalls die einhelligen Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute.

Warum dann ERP ein Sonderfall?

Die ERP-Systeme in Deutschland waren historisch immer zu preiswert. Der Markt ist zu Mitte der 2000er mit Afterbuy und (damals) Auktionmaster gestartet. Beide haben die Latte (preislich) einfach tief gelegt. Alle Anbieter, die danach kamen, wie Billbee, Plentymarkets, Dreamrobot, JTL, mussten sich dem Markt anpassen. Plenty und JTL haben danach sukzessiv die Preise angepasst, Plenty recht transparent, JTL eher „durch die Hintertür“. Afterbuy erstmals in 2016. Im letzten Jahr dann auch Billbee zum ersten Mal. Einzig Dreamrobot hat für Bestandskunden noch nie die Preise erhöht. Übrigens: Auktionmaster, die durch einen Unternehmensverkauf heute Channeladvisor heißen, haben die Masse der Kunden aufgegeben und fokussieren sich durch Ihre US-Mutter nur auf (wenige) Premiumkunden und versuchen da ein Premium-Pricing durchzusetzen. Der Erfolg ist aber eher durchwachsen.

Was haben Private-Equity-Firmen daran geändert?

Genau solchen Märkte sind ein Einfallstor für Private-Equity-Unternehmen. Sie sehen in einem zu geringen Preisniveau eines Marktes eine Option, ohne großes Risiko Preiserhöhungen „durchzudrücken“. Beim Verkauf von JTL (ging an den PE Fonds HG Capital) hatte ich das ja bereits prognostiziert, auch Afterbuy (ging an Oakley Capital und wurde zu EcommerceOne) hat die Preise letztes Jahr angepasst. Billbee ging nach Preiserhöhung im letzten Jahr an den PE Fonds Bregal und passt gerade direkt noch einmal die Preise an. Channeladvisor macht das individuell durch sogenannte „Customer Success Manager“ (die weniger den Erfolg der Kunden im Auge haben, sondern eher das Geld für die Firma). Und es wird so weitergehen: Neben der Notwendigkeit durch steigende Kosten, werden die Anbieter sich immer mehr dem Preisniveau ähnlicher Softwareprodukte in anderen Märkten anpassen. Und, bitte festhalten: Das Preisniveau ist da durchaus bei 3000 – 5000 Euro bei Firmen mit 10-20 Angestellten im Monat zu sehen. Weil sie eben auch 5 – 10 Mitarbeiter sparen.

Was solltet ihr tun?

Nach meiner Erfahrung reagieren die meisten Händler sehr emotional bis unprofessionell auf Preiserhöhungen. Statt wie ein guter Kaufmann zu schauen, wie man mit dem (neuen) Pricing wirklich im Markt zu den Wettbewerbern steht (und welche Wechselkosten und -risiken man hat), will man aus dem Bauch alles beenden, auch wenn das meistens die schlechteste Option ist. Denn viel wichtiger: Frage Dich nicht, was es kostet, sondern was es Dir bringt. Und da sind ALLE ERP-Systeme noch massiv im Plus. Ein Großteil der Händler könnte ohne Software ihr Geschäft niemals kostendeckend betreiben. Die Systeme sparen jeden Tag viele viele Stunden Arbeitszeit.

Refurbished: Und der Gewinner ist ebay.de

Trotz unzähliger Alternativplattformen, die wie Pilze aus dem Boden schießen um eBay Konkurrenz zu machen, kann der Marktplatz seine Stellung behaupten. Unangefochten bietet eBay die meiste Anzahl an refurbishten Produkten an und das auch noch zum günstigsten Preis. Dieses hat eine von metoda und idealo.de durchgeführte Studie herausgefunden.

Hard Facts

  • Für 40% der beliebtesten Artikel aus dem Bereich Elektroartikel, Haus &
    Garten und Sport & Outdoor auf idealo.de stehen dem Konsumenten
    Refurbished-Produkte zur Auswahl
  • eBay hat im Vergleich zu Amazon fast zehnmal mehr Händler, die
    generalüberholte Waren anbieten
  • eBay hat das mit Abstand größte Sortiment an Refurbished-Artikeln und
    deckt mehr als 60 % der untersuchten Produkte mit Angeboten ab, ein
    Anstieg von 7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr
  • eBay weist zudem auch die größte Anzahl von Bestpreisen, d. h.
    Minimalpreisen je Tag, für Refurbished Produkte auf

Es gibt ein paar Dinge, die Amazon wirklich nicht kann, und das sind Autoteile und halt gebrauchte bzw. überholte Produkte. Zwar bietet das Unternehmen entsprechende Kategorien und Artikelzustände, jedoch will das Geschäft seit Jahren nicht richtig in Schwung kommen.

Aber eBay hat auch viel verloren

Sämtliche Nischenplattformen für Gebrauchtes und Überholtes sind aus einem Vakuum heraus entstanden, welches eBay in der Vergangenheit nicht abdecken wollte. Dazu gehörte die z. B. Echtheitsprüfung. Der Marktplatzbetreiber kam erst vor ein paar Jahren mit einer Lösung um die Ecke. Plattformen wie chrono24 oder rebelle.com waren zu diesem Zeitpunkt aber schon längst etabliert. Da mag die teilweise arrogante Sichtweise des eBay C-Levels den richtigen Entscheidungen im weg gestanden haben. Für den Erfolg der Alternativen ist also alleine eBay durch sein Unterlassen verantwortlich.

Aber die Größe und Vielfalt rettet den Marktplatz

Trotz aller Kritik ist aber das Geschäft mit gebrauchter und überholte Ware das ursprüngliche Kerngeschäft der Plattform. Daher wundert es nicht, dass der Marktplatz immer noch der Führende im Ring ist.

Die steigenden Preise haben zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach gebrauchten Produkten geführt. Eine Studie der metoda GmbH zu den beliebtesten Artikeln auf idealo.de in ausgewählten Kategorien in Elektroartikel, Haus & Garten und Sport & Outdoor im Auftrag von eBay zeigt, dass für 40 % der untersuchten Produkte Verbraucher auch auf Refurbished-Artikel zurückgreifen können. Dies entspricht einem Anstieg von 6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere Elektroartikel mit kurzen Produktzyklen, wie Handys und Tablets (je 98 %), sind stark vertreten. Von bekannten Marken wie Apple (93 %) und Samsung (83 %) ist fast das gesamte Sortiment auch als B-Ware oder retournierte bzw. generalüberholte Version verfügbar.

Wenn Verbraucher eine Plattform als sicher empfinden, dann schauen sie nach dem Preis. Oder eBay kommt dann an den Start, wenn der Preis beim Kaufentscheidungsprozess an erster Stelle steht. Und auf dem Marktplatz gibt es nun einmal die meisten Produkte zum besten Preis:

Zum Glück …

… hat eBay die Zeichen der Zeit und die Entwicklung der Nischen richtig bewerten und gut entschieden. Echtheitsprüfungen werden in den wesentlichen Kategorien angeboten und auch die gewerblichen Refurb.-Angebote werden durch eigene Landing-Pages und Kampagnen bereits sehr lange beworben. In soweit bestätigt diese Studie nun eBays Strategie.

Luxus-Marktplatz rebelle.com schließt sich mit Vinted zusammen

Für gebrauchte Luxuswaren wie Fashion oder Taschen war rebelle.com ein guter Marktplatz. Die Plattform wurde 2022 von Vinted, ein secondhand Fashion-Marktplatz übernommen. Nun soll rebelle.com schließen. Alle Anbieter können jedoch mit ihren Listings zu Vinted umziehen. Das genaue Vorgehen erklärt rebelle.com für gewerbliche und private Verkäufer hier. Die Umstellung soll im Laufe des März passieren.

Integration zu Vinted führt zu einer Verwässerung

Wer sich für Luxus entscheidet, der möchte auch nur Luxus sehen. Daher steht zu befürchten, dass die Schließung der Plattform zu einer Verwässerung der Angebote führen wird. Auf der anderen Seite kann aber auch argumentiert werden, dass nun die >Luxus-Listings< einem breiteren Verbraucherkreis gezeigt werden. Gerade im Fashion-Bereich hat sich aber eben genau immer eine Differenzierung als erfolgreich erwiesen. Ob diese Zusammenführung nun gut sein wird, darf diskutiert werden.

Laxe Unterstützung von Händlern

Zwar hat rebelle.com für die Händler einen Hilfebereich eingerichtet, aber dieser klingt doch recht sparsam:

“Abhängig von dem Land, in dem Dein Unternehmen angemeldet ist, wird Dir die Möglichkeit angeboten, Dein Konto zu Vinted umzuwandeln.

Wenn Dein Unternehmen in Frankreich angemeldet ist, kannst Du gerne ein Konto auf Vinted Pro eröffnen, indem Du den Anweisungen auf diesem Link folgst: https://www.vinted.fr/pro

Eine Beta-Version von Vinted Pro ist auch in diesen Ländern verfügbar: BE, IT, ES, NL, PT, DE, LU, AT.

Wenn Du Dein Unternehmen in einem dieser Länder angemeldet hast, kannst Du weiterhin als gewerblicher Verkäufer auf Vinted verkaufen. Bitte sende uns per E-Mail – hello@rebelle.com – Deine Gewerbenummer und die E-Mail-Adresse, die Du für die Registrierung auf Vinted verwenden wirst.

Wenn Dein Unternehmen in einem anderen Land angemeldet ist, können wir Dein Konto leider nicht übertragen, da Vinted Pro in Deinem Land noch nicht verfügbar ist.”

Ab dem 18.3.2024 gewährt Rebell keinen Zugriff mehr auf Rechnungen, kein Support der Kunden wird möglich sein und ab September werden die Daten gelöscht.

Fazit: Der Zusammenschluss kann funktionieren, besonders auch, weil die Gebühren aufV inted für gewerbliche Händler bisher günstiger sind. Jedoch werden am Ende des Tages die Verbraucher entscheiden.

Entdecker des Datenlecks Modern Solution heute vor Gericht

Hendrik H. entdeckte das Datenleck bei der Firma Modern Solution im Juni 2021. Nachdem der IT-Dienstleister nicht auf Nachrichten reagierte, wurde das Datenleck über wortfilter.de öffentlich. Daten waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr abgreifbar. Heute musste sich Hendrik erneut vor Gericht verantworten, nachdem er zunächst freigesprochen worden war. Mit dem Freispruch gab sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und erreichte, dass heute erneut vor dem Amtsgericht Jülich der Modern Solution Fall verhandelt werden musste. Nach wie vor ist Hendrik NICHT verurteilt worden!

Und es wird vor dem Landgericht Aachen weitergehen

Das Amtsgericht legt den sogenannten >Hackerparagraphen< eng aus (§202 StGB) und verdonnert Hendrik zu einem Strafbefehl in Höhe von 3.000 € (noch nicht rechtskräftig). Der äußerte bereits, dass ere den Strafbefehl nicht annehmen werde. Das bedeutet, das nächst höhere Gericht wird sich mit diesem Fall beschäftigen dürfen.

Die Zugangsdaten waren ohne Aufwand einsehbar

Ohne großen Aufwand und Kenntnis war es jedem gebildetem Laien möglich, Zugang zu der Modern-Solution-Datenbank mit über 700.000 Kundendaten zu erlangen. Um so mehr erschüttert der Strafbefehl, denn er ist grundlegend falsch.  Ein Passwort, welches nahezu im Klartext gespeichert worden ist, stellt keine >besondere Sicherung< dar, welche aber der §202 fordert. Nachvollziehbar, dass das ein Richter nicht bewerten kann, aber dann hätte genau zu dieser Frage ein Gutachter gehört werden müssen. Leider ist das nicht geschehen.

Hinweis: Hendrik H. ist NICHT verurteilt worden. Es wurde lediglich ein Strafbefehl-Verfahren geführt, welches nicht die Schuld feststellt.

Warum dieses Verfahren wichtig ist

Jeder >weiße Hacker<, der Datenlecks aufdeckt und diese den betroffenen Unternehmen mitteilt, muss mit einer Strafanzeige und einer Strafverfolgung rechnen. Das sollte nicht sein, denn wenn ein Hinweisgeber auf Sicherheitslücken hinweist, hilft er. Eine ordentliche Strafe hätte die Firma Modern Solution verdient, welche nicht in der Lage war, professionell zu entwickeln und dann auch noch unprofessionell mit dem Datenleck umging.

Seid ihr betroffen vom Datenleck?

Hier könnt ihr es prüfen: https://www.leckchecker.wortfilter.de/

Urteil OLG Frankfurt: Erweiterte Haftung & Prüfpflichten für Marktplätze

Das haben sich Amazon und Co. sicherlich nicht so gewünscht, aber die Richter des OLG Frankfurt urteilten recht deutlich und legten den Plattformen und Marktplätzen wie eBay eine strengere Prüfpflicht auf. Das kommt einer erweiterten Haftung gleich. In diesem Grundsatzverfahren war die Wettbewerbszentrale die Klägerin, welche sich Amazon zur Brust genommen hat. In dem Verfahren ging es um die unzulässigen Bezeichnungen Sojamilch, Hafermilch und Reismilch.

Wettbewerbszentrale veröffentlicht Pressemitteilung zum Urteil

In dem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage der Reichweite der Haftung von Marktplatzbetreibern für Wettbewerbsverstöße von Drittanbietern hat jüngst das OLG Frankfurt am Main geurteilt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2023, Az. 6 U 154/22 – nicht rechtskräftig). Es hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Berufung gegen das Urteil des LG Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2022, Az. 3-12 O 42/21) zurückgewiesen. Danach trifft Marktplatzbetreiber im Ergebnis eine Prüf- und Beseitigungspflicht auch bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln wie hier den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, wenn ihnen zuvor – im Wege des Notice & Take Down-Verfahrens – entsprechende andere konkrete Verstöße bekannt gemacht wurden. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Wettbewerbern ist das Problem hinlänglich bekannt: Betreiber von Online-Plattformen, auf denen Händler ihre Produkte verkaufen können, haften grundsätzlich nicht für Rechtsverstöße dieser Händler. Sie haben aber nach dem bekannten Notice & Take Down-Verfahren bei Hinweisen auf Rechtsverstöße entsprechende Angebote zu entfernen. Das nehmen die Plattformen nach Erfahrung der Wettbewerbszentrale auch durchaus ernst.

Ein wettbewerbsverzerrendes Ärgernis ist aber, dass oftmals gleiche oder ähnlich gelagerte Rechtsverletzungen nach kurzer Zeit erneut auf den Verkaufsplattformen auftauchen. Hier können sich die Plattformen nicht auf eine nur eingeschränkte Haftung zurückziehen: Nachdem sie auf konkrete Verstöße hingewiesen worden sind, haben sie nicht nur entsprechende rechtverletzende Produkte/Angebote zu entfernen, sondern sie müssen nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen (Notice & Stay Down).

Wie weit diese Pflicht reicht, ist bisher gerichtlich noch nicht abschließend geklärt. Amazon ist der Auffassung, dass diese Verpflichtung „nur in Ausnahmefällen bei ganz besonders schutzwürdigen Interessen (Jugendschutz/Produktsicherheit)“ besteht und nicht gleichartige Verstöße umfasst, die zum Zeitpunkt des Hinweises bereits vorlagen.

Vor diesem Hintergrund hatte die Wettbewerbszentrale einen Fall vor das Landgericht Frankfurt am Main gebracht: Nachdem die Wettbewerbszentrale die Amazon Services Europe S.à.r.l. (nachfolgend: Amazon) auf Rechtsverstöße gegen den absoluten EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte im üblichen Notice & Take Down-Verfahren hingewiesen hatte, waren die gemeldeten Angebote zunächst von Amazon entfernt worden. Anschließend wurden aber weiterhin vegane Milchersatzprodukte mit denselben unzulässigen Bezeichnungen („Sojamilch“, „Hafermilch“ und „Reismilch“) auf dem Marketplace angeboten. Diese weiteren Verstöße lagen auch zum Zeitpunkt des ersten Hinweises bereits vor. Die Wettbewerbszentrale sprach daraufhin eine Abmahnung direkt gegen Amazon aus. Nachdem Amazon sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhob die Wettbewerbszentrale Klage.

Das Landgericht hat Amazon antragsgemäß untersagt, Dritten zu ermöglichen, auf seiner Verkaufsplattform die Begriffe „Sojamilch“, „Hafermilch“ und „Reismilch“ für vegane Milchersatzprodukte zu verwenden.

Auch das Oberlandesgericht folgt in diesem Punkt der Auffassung der Wettbewerbszentrale. Es führt in seiner Entscheidung aus, dass Amazon seiner wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht nicht genügt habe. Das Oberlandesgericht bestätigt die Rechtsansicht, dass die Prüf- und Erfolgsabwendungspflicht des Marktplatzbetreibers nicht nur bei jugendgefährdenden, volksverhetzenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten besteht, sondern auch bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln, wie hier dem EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte. Die vorgerichtlichen Hinweise der Wettbewerbszentrale hätten für Amazon eine Prüfungs- und Beseitigungspflicht ausgelöst, die über die bereits getroffenen Maßnahmen hinausgehe. Insoweit sei Amazon zuzumuten, Wörter wie „Sojamilch“, „Hafermilch“ und „Reismilch“ aus Angeboten Dritter herauszufiltern.

„Die Wettbewerbszentrale sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass Plattformbetreiber, die auf wettbewerbsrechtlich unzulässige Angebote von Drittanbietern hingewiesen worden sind, auch weitere Angebote auf gleichartige Verstöße prüfen und diese ggf. beseitigen müssen. Diese Pflicht kann zum Schutz des Wettbewerbs nicht auf Fälle besonders gravierender Rechtsgutverletzungen beschränkt werden. Eine ansonsten eintretende Hase-Igel-Konstellation wäre einem lauteren Wettbewerb abträglich.“, meint Alexander Strobel, zuständiger Referent bei der Wettbewerbszentrale.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts kann Amazon nun noch das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.”

Kommentar

Dieses Urteil ist richtig und wichtig. Bemerkenswert, dass eine Verbraucherschutzorganisation das Verfahren angestrebt hat, denn es betrifft vor allem Händler, welche sich lauter und wettbewerblich fair auf den Marktplätzen bewegen. Für diese wird es nun einfacher, unlautere Wettbewerber im Notice & Takedown-Verfahren zu entfernen. Vor allem bedeutet es, dass die jeweiligen Plattformen vorausschauender handeln müssen.

Die meisten Händler kennen es: wenn das eine Angebot verschwindet, wachsen zig andere sofort nach. Im Grunde ist das dann für alle Betroffenen eine Art Katz-und-Maus-Spiel. Hier die Marktplätze bzw. Plattformen mehr in die Pflicht zu nehmen ist richtig und war längst überfällig.

eBay zahlt 3 Mio. US$ Strafe wegen Belästigung einer Bloggerin

eBay ist auf illegale Weise die Betreiberin des Blogs ecommercebytes.com Ina Steiner angegangen. Es gab Entlassungen, Festnahmen und Verurteilungen mit Gefängnisstrafen. Es wird vermutet, dass auch der ehemalige CEO Devin Wenig wegen dieses Vorfalls seinen Hut nehmen musste. Es wurde auch gegen eBay ermittelt.

Einstellung gegen Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft in Boston teilte am gestrigen Nachmittag mit, dass das Verfahren bzw. die Ermittlungen gegen eBay wegen Zahlung einer Strafe in Höhe von 3 Mio. US$ eingestellt wurde. Die Maximalsumme, welche die Ermittlungsbehörde fordern konnte.

Das war passiert

Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass leitende Angestellte den Blog als kritisch gegenüber eBay ansahen. Im August 2019 schrieb der damalige CEO Devin Wenig einer anderen Führungskraft, dass es an der Zeit sei, “sie zu erledigen”, womit er Ina Steiner meinte.

Wenig, der im September 2019 als CEO von eBay zurücktrat, wurde nicht angeklagt und sein Sprecher sagte, er habe “absolut keine Kenntnis” von den Aktionen der eBay-Mitarbeiter gehabt.

Verantwortlich für die Belästigungskampagne war Jim Baugh, ein ehemaliger Mitarbeiter des US-Geheimdienstes CIA. Der war zu dieser Zeit als Senior Director of Safety and Security bei eBay tätig. Sein Anwalt sagte, er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt, etwas zu tun. Baugh wurde im September 2022 zu 57 Monaten Gefängnis verurteilt.

Nun scheint eBay das unrühmliche Kapitel endlich abschließen zu können. Und das Unternehmen kam noch relativ günstig davon.

AliExpress-Studie: So kaufen europäische Verbraucher ein

Die AliExpress-Studie 2023 gewährt uns wichtige Einblicke, wie europäische Verbraucher einkaufen. Befragt wurden insgesamt 4.039 Konsumenten aus Frankreich, Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Consumer Insight Report von AliExpress

94 % der befragten Verbraucher gaben an, in den letzten drei Monaten Geld im Internet ausgegeben zu haben. Am höchsten waren die Online-Einkaufsquoten in Deutschland (96 %) und Spanien (95 %), gefolgt von den Briten, die mit 90 % immer noch sehr viel online einkaufen.

Was die Häufigkeit der Einkäufe angeht, so gaben in den drei Monaten bis November 2023 fast zwei Drittel (61 %) der Käufer an, fünf oder mehr Artikel online gekauft zu haben.

AliExpress-Studie: Das sind die wichtigsten Kategorien

Die Befragung ergab die folgenden fünf Spitzenkategorien für alle Märkte:

  1. Kleidung, Unterwäsche, Nachtwäsche und Schuhe
  2. Schönheit und Gesundheit
  3. Spielzeug und Freizeit
  4. Sport und Unterhaltung
  5. Telefone und Telekommunikation

Die spanischen Verbraucher sind die sportlichsten Käufer: 58 % kaufen Produkte aus dem Bereich Sport und Unterhaltung.

Die beliebtesten Produkte der französischen Verbraucher stammen aus der Kategorie Schönheit und Gesundheit.

Britische Verbraucher kaufen am häufigsten Produkte im Zusammenhang mit Hochzeiten und Veranstaltungen im Internet. Mehr als ein Viertel (26 %) gab an, in dieser Kategorie Geld ausgegeben zu haben.

Fast 79 % der deutschen Verbraucher haben in den letzten drei Monaten Bekleidungsartikel online gekauft, wobei fast 25 % im Durchschnitt zwischen 81 und 172 € ausgaben.

Das sind die wichtigsten Einkaufskanäle

Nahezu homogen sind die bevorzugten Einkaufskanäle der befragten Konsumenten:

  1. Online-Marktplätze
  2. Websites von Einzelhändlern
  3. Mobile Apps von Einzelhändlern
  4. Second-Hand-Plattformen
  5. Shops in sozialen Medien

In den letzten drei Monaten waren Online-Marktplätze der beliebteste Einkaufskanal: 50 % der Verbraucher gaben an, über diesen Kanal eingekauft zu haben, die über 55-jährigen sagten hingegen aus, dass sie es vorziehen, direkt auf die Website des Einzelhändlers zu gehen.

Das Einkaufen über soziale Medien war bei den 16- bis 24-Jährigen am beliebtesten (26 %) und fiel bei den über 55-Jährigen auf 8 % ab. In allen Altersgruppen kauften die Menschen mehr von Influencern erstellten Posts im Vergleich zu Anzeigen, die von Prominenten beworben wurden, was auf einen kulturellen Wandel bezüglich der Macht der Stars und den Aufstieg der Influencer hinweist, die eine authentischere Verbindung zu ihrem Publikum haben.

Livestreaming ist nach wie vor ein aufstrebender Einkaufskanal und war bei Männern beliebter als bei Frauen. Im Vergleich zu anderen Märkten war dies auch bei den Franzosen am beliebtesten.

eBay: Widerrufsbelehrung ist nicht mehr da, wo sie war!

eBay hat die Darstellung der Widerrufsbelehrung auf den Desktop-Seiten geändert. Bisher war die Belehrung unterhalb der ›Rechtlichen Informationen des Verkäufers‹ zu findent. Der Markplatz hat sie nun hinter den Reiter ›Versand, Rückgabe und Zahlung‹ verschoben und zusätzlich einen Bereich unterhalb der Preisangaben geschaffen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Für Händler besteht kein Handlungsbedarf.

Hier finden Verbraucher jetzt Angaben zum Widerruf

Der Zugang zur Belehrung ist immer noch einfach. Auf zwei Wegen können Verbraucher sich über die Art der Rückgabe informieren.

(Quelle: Screenshot eBay.de | Produktdetailseite)

Nutzen eure Kunden diesen Link, dann landen sie direkt bei den Rücknahmebedingungen. Es gibt aber auch noch einen weiteren Weg, der zur Widerrufsbelehrung führt. Und zwar ist der alte Reiter ›Versand und Zahlung‹ zu ›Versand, Rückgabe und Zahlung‹ erweitert worden. Dort sind die Rücknahebedingungen nun zu finden.

(Quelle: Screenshot eBay.de | Bereich Versand, Rücknahme und Zahlung)

Wer eBay häufig über die App benutzt, dem sind diese Darstellungen bereits bekannt. Auch bei anderen Marktplätzen wie Amazon, Kaufland oder etsy.com/de sind die Belehrungen nicht auf der Produktdetailseite dargestellt. Sie sind über Links erreichbar. Rechtlich ist diese Änderung der Darstellung also völlig unproblematisch.

Zweifelhafte Warnung der It-Recht-Kanzlei München

Rechtsanwalt Nico Amereller titelt in einem Blog-Eintrag ›eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung – Handlungsbedarf besteht‹. Festzuhalten ist, dass der Blog-Beitrag fehlerhaft ist! Der Verbraucher wird NICHT unter dem Bereich ›Versand und Zahlung‹ belehrt, sondern unter dem oben genannten Bereich ›Versand, Rückgabe und Zahlung‹.

»Insbesondere hat der Verbraucher keinerlei Veranlassung, die Widerrufsbelehrung unter der Rubrik ›Versand und Zahlung‹ zu vermuten bzw. zu suchen, da das Widerrufsrecht thematisch nicht im Bereich der Zahlung oder des Versandes verortet werden kann«, ist auf dem Blog der IT-Recht-Kanzlei München fälschlicherweise zu lesen.

Entsprechend kommt der Rechtsanwalt auch zu dem falschen Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Warum gerade diese Kanzlei so sehr mit der Angst arbeiten muss, ist unklar.

Fazit

eBay hat die Rücknahmebedingungen inklusive der Widerrufsbelehrung verschoben. Die neue Darstellung entspricht derselben Anzeigenart, die auch andere Plattformen praktizieren.

“Ich denke, dass sich diese Gestaltung der Belehrung letztlich als ausreichend darstellen wird. Meine Empfehlung: Zwei Händler fechten das aus (Streitwert: 1.000,– Euro) und der Unterlassungsbeklagte verkündet eBay den Streit. Dann kann das bis zum OLG günstig geklärt werden. Und/oder ein Händler, der eine alte Unterlassungserklärung hat, macht eine Vertragsstrafe geltend.”, so Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln.

Ein Handlungsbedarf bei Händlern besteht nicht. Und erst recht ist diese Änderung NICHT ›[…] aus juristischer Sicht mehr als unglücklich‹, schließlich sind die anderen Plattformen bisher auch nicht als ›illegal‹ von Gerichten gebrandmarkt worden.

Aber, und das kann wichtig für die Conversion sein:

Zwar ist die Reduktion von ›unnötigen‹ Inhalten auf der Produktdetailseite zu begrüßen, aber die Information über einen langen Widerruf war unter Umständen ein wichtiges Marketing-Instrument. Händler, die also 60, 90 oder sogar 180 Tage Widerruf gewähren, sollten überlegen, ob sie diese Information nicht in die eigene Artikelbeschreibung oder ins das Bilder-Karussell packen (wenn das nicht schon längst geschehen ist).

Deepfakes & Pornos von Promis auf Etsy, eBay, Amazon

Der eigentlich sympathische DIY-, Handwerker- und Künstlermarktplatz Etsy entwickelt sich immer mehr zu einer Plattform auf der Fakes, gefälschte Ware und auch Deepfakes wie falsche Pornobilder von Promis gehandelt werden. Dass es auf dem Marktplatz unseriös zugeht, ist ja nichts Neues. Bereits 2023 stellte ein Marktforschungsinstitut Auffälligkeiten fest. Das Deepfake-Problem betrifft aber nicht nur Etsy. Auch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon finden sich Deepfake-Porno-Angebote von Promis.

Etsy, eBay und Amazon: Deepfake-Pornos von Promis

In den USA berichtet aktuell Forbes über Deepfakes auf etsy.com. Dort traf es die amerikanische Schauspielerinn Olivia Munn. Es wurden pornographische Inhalte von ihr zum Kauf angeboten. Diese wurden mittels KI erstellt. Deepfakes sind wohl endgültig angekommen. Etsy.com tat sich nach Melduneng schwer, die Inhalte zu entfernen. Ganze 6 Tage dauerte der Löschungsprozess. Während sich die Medien nun im wesentlichen auf Etsy eingeschossen haben, sollte der Blick jedoch über den Tellerrand geworfen werden.

eBay und Emma Watson

Wer >Emma Watson< in das eBay Suchfeld eingeben möchte, der erhält eine Menge an erotischen und auch pornographischen Inhalten angezeigt.

(Quelle: Screenshot ebay.de | Suchbegriff: Emma Watson)

Deepfakes auf Amazon mit Emma Watson

(Quelle: Screenshot amazon.de | Suchbegriff Emma Watson)

Bei Amazon ist es nicht anders. Der Unterschied zu Etsy.com ist der, dass keine Filme auf den beiden anderen Plattformen angeboten werden.

Probleme Fakes zu identifizieren

Die große Herausforderung für die Marktplätze wird es sein, die Verstöße zu identifizieren und zu löschen. Etsy.com gab zwar an, dass sie sich kümmern, aber eine Löschung der verbotenen Inhalte dauerte fast 6 Tage. Auch gibt es auf keiner der Plattformen ein Verbot, solche ›Produkte‹ anzubieten. Das bedeutet, alle Marktplätze sollten womöglich ein Deepfake-Verbot in ihren AGB oder Terms of Service verankern. Darüber könnte ja mal nachgedacht werden, oder?

Schaffen die Unternehmen keine Lösung für die Betroffenen, dann wird schnell der Ruf nach einer Regulierung zu hören sein. Wollen wir das? Wenn Politik versucht, neue Technologien zu regulieren, dann endet das nicht selten in einem Desaster. Besser ist eine Selbstregulierung und da sind nun die Marktplätze und Plattformen gefordert.