Ab 01. Jan. 2024: Pfandpflicht auf Milch & Milcherzeugnisse
Zum 1.1.2024 tritt eine Änderung des VerpackG in Kraft und die Pfandpflicht wird erweitert. Die Novelle wurde bereits mit der weitreichenden Änderung des VerpackG im Jahr 2022 eingeführt, entfaltet aber erst ab dem 1.1.2024 Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Einwegpfandpflicht auch für Milch- und Milcherzeugnisse in Einweggetränkeflaschen und Getränkedosen. WICHTIG: Keine Übergangsregelung für den Abverkauf >alter< Ware vorgesehen.
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