Werbung mit Kundenbewertungen: 4,82 Sterne sind keine 5,0
Zwei Anbieter von Balkonkraftwerken streiten vor dem LG Frankfurt um 0,18 Sterne. Das Urteil: Shopbewertungen gehören nicht neben ein einzelnes Produkt. Und 5,0 Sterne darf nur zeigen, wer mindestens 4,95 erreicht.
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