Gefälschte BZSt-Mails erreichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen inzwischen in hoher Zahl: Das Landeskriminalamt NRW zählt für den Zeitraum 2025 bis Ende September 2026 mehr als 570 vollendete und versuchte Taten. Die E-Mails tragen das Logo des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und fordern Geld für angeblich unterlassene Offenlegungen von Umsatzzahlen oder fehlende Steuererklärungen. Seit Ende August 2026 drohen die Absender zusätzlich mit einem Pfändungsbeschluss. Die Beträge liegen meist im dreistelligen, in einer Variante im vierstelligen Euro-Bereich. Das LKA NRW hat am 23. Oktober 2026 eine Warnung veröffentlicht, das BZSt listet die Maschen auf seiner Website.

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570 Taten in 21 Monaten – Anzeigen aus fast allen Kreispolizeibehörden

Grundlage der Warnung ist eine anlassbezogene Sonderauswertung des LKA NRW, die die Behörde am 23. Oktober 2026 veröffentlicht hat . Erfasst wurden mehr als 570 vollendete und versuchte Taten mit demselben Modus Operandi (Vorgehensweise der Täter) im Zeitraum 2025 bis Ende September 2026. Anzeigen von Betroffenen gingen laut LKA in nahezu allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen ein.

Die Täter nutzen Bezeichnung und Logo des Bundeszentralamtes für Steuern. Die E-Mails enthalten häufig PDF-Anhänge, die einen Bescheid der Behörde darstellen sollen. Ziel ist laut LKA entweder eine Geldzahlung oder die Herausgabe sensibler personenbezogener Daten.

„Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung“ – die Betreffzeilen

Als Betreff nennt das LKA beispielhaft „Zahlungserinnerung im Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023“ und „Verspätungszuschlag für eine fehlende Steuererklärung“. Die geforderten Beträge liegen in diesen Fällen häufig im dreistelligen Euro-Bereich.

Das BZSt beschreibt die Ordnungsgeld-Variante auf seiner Warnseite so: Die E-Mails kommen von Absenderadressen wie [email protected], teilweise auch mit der Domain-Endung @bzst.bund.de, die eine offizielle Adresse der Behörde suggerieren sollen. Behauptet wird, wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen sei ein Ordnungsgeldverfahren anhängig.

Seit Ende August: Pfändungsbeschluss als Druckmittel

Seit Ende August 2026 ist dem LKA eine Variante bekannt, bei der die Empfänger mit einem angeblich ergangenen Pfändungsbeschluss unter Druck gesetzt werden. Das BZSt führt diese Masche unter „Pfändungsbeschluss / Pfändungsanordnung“ in seiner Übersicht; als Absender nennt die Behörde dort unter anderem [email protected] sowie Adressen mit der Endung @bzst.bund.de.

Weitere E-Mails fordern laut LKA zur Eingabe der Steuer-Identifikationsnummer oder zur Bestätigung von Bankdaten auf – angeblich im Zusammenhang mit Steuererstattungen oder einer IBAN- beziehungsweise Kryptosteuerprüfung. In einer weiteren Variante behaupten die Absender, nach einem vermeintlichen Lottogewinn von 765.000 Euro sei eine offene Steuerschuld zu begleichen. Hier liegen die Forderungen im vierstelligen Bereich.

Bundeskasse statt Auslandskonto: Woran das BZSt echte Schreiben erkennt

Das BZSt verschickt Zahlungsaufforderungen nach eigenen Angaben in der Regel per Post. Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse. Echte Schreiben enthalten in der Regel Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Bearbeiterin oder des Bearbeiters.

Als Erkennungsmerkmale für Betrugsversuche nennt die Behörde: die Aufforderung, einen Link zu öffnen, um Zahlungen zu leisten oder Formulare auszufüllen; Zahlungen an ausländische Kontoverbindungen; sprachliche Fehler oder falsch verwendete Fachbegriffe; fehlende Kontaktdaten einer zuständigen Person. Das BZSt weist darauf hin, dass die auf seiner Website gezeigten Schreiben Beispiele sind und die Betrugsversuche in Wortlaut und Aufbau variieren können. Verdächtige Nachrichten können per Kontaktformular gemeldet werden; eine individuelle Rückmeldung gibt es nicht.

Sechs Hinweise der Polizei – von „nicht ungeprüft zahlen“ bis „Bank kontaktieren“

Das LKA NRW gibt sechs Hinweise: Nicht ungeprüft zahlen und sich durch angebliche Steuerforderungen, Pfändungsbeschlüsse oder drohende Konsequenzen nicht unter Druck setzen lassen. Keine verdächtigen Anhänge öffnen und keine unbekannten Links anklicken, da PDF-Dateien auf betrügerische Internetseiten führen können. Keine Steuer-Identifikationsnummern, Bank- oder Kryptodaten aufgrund einer unaufgeforderten E-Mail übermitteln. Die Echtheit der Nachricht ausschließlich über unabhängig recherchierte offizielle Kontaktdaten des BZSt prüfen. Bei Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei erstatten. Wer bereits Geld überwiesen hat, soll umgehend seine Bank kontaktieren.

Das LKA betont, dass eine professionell gestaltete E-Mail mit behördlichem Logo kein Beleg für ihre Echtheit ist. Rückfragen nimmt die Pressestelle des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen unter 0211 / 939 6666 oder [email protected] entgegen.

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