E-Mail-Adresse im Impressum: KG Berlin verurteilt Amazon
Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, im Impressum eine E-Mail-Adresse zu nennen, die keine Nachrichten annimmt. Grundlage ist § 5 DDG – die Norm gilt für jeden Onlinehändler. Eine Test-Mail zeigt, ob dein Impressum den Anforderungen genügt.
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