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eBay, Etsy & Co: Was bedeutet die neue Meldepflicht auf Online-Portalen für private Verkäufer?

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich zahlreiche Neuregelungen, die seit Anfang 2023 für bisher als privat agierende Verkäufer auf privaten Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, Etsy oder Vinted spürbare Änderungen mit sich bringen können.

Ziel des Gesetzgebers ist es, die Transparenz bei Privatverkäufen über diese Plattformen zu erhöhen und damit für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass mit der neu eingeführten Meldepflicht der Online-Plattformen die dort tätigen gewerblichen Verkäufer identifiziert werden sollen, die bisher als Privatverkäufer getarnt, gewerblich tätig waren.

Für die echten Privatverkäufer bedeutet dies aber im Umkehrschluss, dass sie nun auch wesentlich schneller ins Visier des Fiskus geraten können, wenn sie die geschaffenen Freigrenzen überschreiten. Was beim Entrümpeln des Dachbodens und den damit im Zusammenhang stehenden Verkäufen sehr schnell passieren kann.

Was ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde am 10. November 2022 vom Bundestag verabschiedet und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2021/514 zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts um.

Das Gesetz richtet sich vor allem an die Betreiber von Online-Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy, indem es Mitteilungspflichten über dort getätigte Transaktionen und erzielte Einnahmen an die zuständigen Finanzbehörden festlegt. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert werden, um künftig auch ausländische Anbieter erfassen zu können.

Ziel des PStTG ist es, die Transparenz bei Transaktionen über Online-Plattformen zu erhöhen und so den Schwarzhandel und damit mögliche Steuerhinterziehungen zu verhindern. Denn bisher war es für die Finanzbehörden oft sehr schwierig, die über Plattformen erzielten Einkünfte zu erfassen und damit eine gleichmäßige und gesetzeskonforme Besteuerung zu gewährleisten.

Als Plattform gilt hier nach §1 PStTG:

jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es den Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Als Zweck dieser Rechtsgeschäfte wird im Gesetz:

  • die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
  • die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung

genannt. Das betrifft auf Online-Plattformen wie eBay oder Etsy neben den professionellen Händlern also auch die vielen privaten Verkäufer, die dort aktiv sind und damit erst einmal unter die Meldepflicht fallen.

Was müssen Privatverkäufer auf Online-Plattformen künftig beachten?

Um also nicht als gewerblicher und steuerpflichtiger Verkäufer eingestuft und als solcher von den Plattformen an das Finanzamt gemeldet zu werden, müssen Privatverkäufer wissen, welche Schwellenwerte gelten, ab denen die Meldepflicht greift.

Welche Schwellenwerte gelten für Privatverkäufer?

Das Wichtigste vorweg: Auch in Zukunft wird es möglich sein, über eBay Kleinanzeigen, Etsy & Co. private Verkäufe steuerfrei abzuwickeln. Denn die Plattformen müssen künftig Transaktionen eines Verkäufers erst dann melden, wenn dieser entweder:

  • 30 oder mehr Transaktionen (also Verkäufe) pro Jahr tätigt oder
  • wenn er mit seinen Transaktionen 2.000 Euro oder mehr einnimmt.

Die Transaktionen müssen vom Plattformbetreiber bis zum 31. Januar des auf die Verkäufe folgenden Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Alles Wichtige zu den Meldepflichten nach dem PStTG hat das BZSt in diesem Schreiben zusammengefasst.

Wer also im Jahr 28 Mal Waren im Gesamtwert von weniger als 2.000 Euro über eine Plattform wie eBay Kleinanzeigen verkauft, wird nicht gemeldet. Eine Meldung erfolgt aber bereits, wenn nur eine Transaktion mit einem Gesamtwert von mehr als 2.000 Euro stattfindet, z. B. wenn ein Gebrauchtwagen über einen Online-Marktplatz verkauft wird.

Was passiert, wenn die Meldepflicht eintritt?

Erreicht ein Anbieter auf einer Online-Plattform die definierten Meldeschwellen und fällt damit unter die Meldepflicht, muss der Portalbetreiber unter anderem folgende Daten dieses Nutzers an das Finanzamt melden:

  • Name und Anschrift
  • Steuer-ID
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Alle meldepflichtigen Transaktionen
  • Verkaufserlöse aus den Transaktionen und damit verbundene Gebühren

Treffen die Kriterien auf einen Anbieter zu und liegen dem Plattformbetreiber nicht alle erforderlichen Daten vor, wird er den Nutzer kontaktieren und um Übermittlung der noch fehlenden Daten bitten. In der Praxis geschieht dies meist über ein Formular, das der Verkäufer ausfüllen muss.

Werden die Transaktionen eines Anbieters durch den Plattformbetreiber an das Finanzamt gemeldet, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass der Nutzer unmittelbar als gewerblicher Händler eingestuft und damit steuerpflichtig wird. Dies zeigt beispielsweise der Fall des Verkaufs eines Gebrauchtwagens. Und wer in einer einmaligen Aktion seinen Keller entrümpelt und dabei mehr als 30 Einzelgegenstände über Ebay verkauft, muss sich nicht gleich Sorgen machen, hier möglicherweise Steuern zu hinterziehen.

Kriterien für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer

Denn es gelten weiterhin die Kriterien der Gewerbeordnung, wonach eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, wenn sie:

  • nach außen gerichtet ist,
  • selbstständig ausgeübt,
  • planmäßig, auf Dauer und mit
  • Gewinnerzielungsabsicht

durchgeführt wird und nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstößt.

Der einmalige Verkauf des gebrauchten Autos fällt also ebenso wenig darunter wie die Entrümpelung des Kellers. Daher hat in diesen Fällen, in denen es sich nachweislich um reine Privatverkäufe handelt, eine Meldung der Transaktionen an das Finanzamt keine weiteren Konsequenzen für den Verkäufer. Er muss weder die erzielten Einnahmen versteuern, noch wird er plötzlich gewerblich tätig.

Die Meldung dient lediglich dazu, gewerbliche Verkäufer zu erkennen, die die bisherige Grauzone ausgenutzt haben, um Einnahmen am Fiskus vorbei zu erzielen.

Fazit: Was Verkäufer auf Online-Plattformen künftig beachten sollten

Wer als Privatverkäufer gelegentlich Gegenstände unterhalb der oben genannten Schwellenwerten des PStTG verkauft, für den ändert sich nichts, da seine Verkäufe weiterhin nicht vom Plattformbetreiber an das Finanzamt gemeldet werden müssen.

Wer die Schwellwerte überschreitet, aber keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung ausübt, wird wahrscheinlich vom Portalbetreiber aufgefordert werden, die erforderlichen Meldedaten zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier gibt es keinen Grund zur Sorge, wenn keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Wer hingegen als Anbieter auf Online-Plattformen unter dem Deckmantel des Privatverkaufs Waren in gewerblicher Form angeboten hat, dem könnte der Fiskus künftig über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz auf die Schliche kommen. Das wiederum ist im Sinne der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit gut für alle Anbieter, die ihre Gewinne aus online verkauften Waren schon immer ehrlich versteuert haben.

Lange Sperren drohen: Weshalb sich Onlinehändler unbedingt an die Pflichten des OSS-Verfahrens halten sollten

Mit der Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS-Verfahren) als zentrale Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung bei Fernverkäufen haben Onlinehändler seit Juli 2021 die Möglichkeit, grenzüberschreitende Umsätze zentral über den One-Stop-Shop zu deklarieren und auch die dafür fällige Umsatzsteuer dort abzuführen. Damit entfällt für den Verkäufer die aufwendige Umsatzsteuervoranmeldung in jedem einzelnen EU-Mitgliedsland, in dem Waren verkauft werden. Vor allem für viele kleine Onlinehändler, die grenzüberschreitend Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, ist das eine große Erleichterung.

Allerdings ist das neue Verfahren kein Selbstläufer und die Teilnehmer müssen sich an die geltenden Regeln und Pflichten halten. Tun sie das nicht, dann droht im schlimmsten Fall ein längerer Ausschluss aus dem OSS-Verfahren und damit gehen alle mit der Sonderregelung verbundenen Vereinfachungsvorteile wie:

  • die Abgabe aller unter die Sonderregelung fallenden Umsätze in einer besonderen Steuererklärung,
  • die zentrale und elektronische Übermittlung dieser Steuererklärung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und
  • die sich ergebende Steuer insgesamt zu entrichten

wieder verloren. Deshalb nachfolgend aufgeführt noch einmal zusammengefasst die Pflichten, die unbedingt einzuhalten sind.

Welche Pflichten müssen Teilnehmer am OSS-Verfahren einhalten?

Zu den grundlegenden Pflichten, die mit einer Teilnahme an der Sonderregelung des OSS-Verfahrens verbunden sind, zählen u.a.:

Fristgerechte Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung muss bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt (Kalendervierteljahr), elektronisch übermittelt werden.

Fristgerechte Zahlung der angemeldeten Steuern

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden: Die berechneten und über das OSS-Verfahren gemeldeten Umsätze müssen rechtzeitig überwiesen werden. Die Zahlung muss bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraumes (Kalenderjahr) folgt, eingegangen sein.

Wichtig in dem Zusammenhang: Es ist kein Lastschrifteinzug möglich, d.h. die Überweisung muss pünktlich erfolgen!

Ordnungsgemäße Änderung von Registrierungsdaten

Ergeben sich Änderungen gegenüber den Daten, die Sie bei der Registrierung zum OSS-Verfahren gemacht haben, dann sind diese spätestens am zehnten Tag des Monats, der auf die Änderung der Verhältnisse erfolgt, dem BZSt auf elektronischem Wege mitzuteilen. Dazu steht Ihnen auf dem Online-Portal des BZSt ein entsprechendes Änderungsformular zur Verfügung.

Einhaltung der Aufzeichnungspflichten

Im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für jeden Kaufmann im Grunde ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, müssen alle im Rahmen des OSS-Verfahrens gemeldeten Transaktionen aufgezeichnet und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer vorgehalten werden. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen liegt bei 10 Jahren.

Alle Pflichten im Detail können Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern zum One-Stop-Shop nochmals nachlesen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Pflichten?

Kommen Teilnehmer am OSS-Verfahren den oben genannten Pflichten ganz oder zum Teil nicht nach, dann sind die möglichen Konsequenzen u.a. in § 18j Abs.6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Dort wird festgelegt, dass:

ein Unternehmer von der Finanzbehörde nach Absatz 1 Satz 2 dem besonderen Besteuerungsverfahren nach Absatz 1 ausgeschlossen wird, wenn er seinen Verpflichtungen nach Absatz 4 oder § 22 Absatz 1 oder den von ihm in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erfüllenden Aufzeichnungspflichten entsprechend Artikel 369k der Richtlinie 2006/112/EG wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Zwar bezieht sich der Gesetzestext konkret nur auf die Aufzeichnungspflichten, wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf die anderen genannten Pflichten entsprechend angewandt.

Von Bedeutung ist hier vor allem der Hinweis auf die wiederholte Verletzung der Pflichten, d.h. bereits nach dem zweiten Mal kann der Ausschluss vom OSS-Verfahren drohen.

Ebenfalls wichtig ist hier der Imperativ mit dem Vermerk „ausgeschlossen wird“, d.h. es handelt sich um keine „Kann-Bestimmung“!

Wie lange kann ein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren dauern?

Bereits die bisher gemachten Ausführungen zeigen, dass die Pflichten zur Teilnahme am OSS-Verfahren unbedingt eingehalten werden sollten, um die Vorteile dieser Vereinfachungsmöglicheit zur Deklaration von Umsätzen aus grenzüberschreitenden Verkäufen nicht zu riskieren.

Das wird nochmal deutlicher, wenn es um den Zeitraum geht, für den ein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren droht. Zieht man hier Artikel 58b der Mehrwertsteuerverordnung (MWStVO) hinzu, dann steht dort geschrieben, dass:

ein Ausschluss eines Steuerpflichtigen von einer der Sonderregelungen wegen wiederholten Verstoßes gegen die einschlägigen Vorschriften in jedem Mitgliedstaat und für beide Regelungen während acht Kalenderquartalen nach dem Kalenderquartal, in dem der Steuerpflichtige ausgeschlossen wurde, gilt.

Das bedeutet also, dass wiederholte Verstöße gegen die Pflichten aus dem OSS-Verfahren mit einer Sperrzeit von acht Kalenderquartalen, d.h. ganzen zwei Jahren belegt werden können.

Grund genug also, sich unbedingt an die geltenden Regelungen zu halten. Denn sonst droht eine Rückkehr in frühere Zeiten, in denen Onlinehändler für Waren, die sie grenzüberschreitend innerhalb der EU verkauft haben, die darauf entfallende Umsatzsteuer im Land des Endkunden mit der dort gültigen Umsatzsteuer versteuern, dem dortigen Finanzamt melden und dafür jeweils eine separate Umsatzsteuererklärung abgeben mussten.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder darüber hinausgehende Fragen zur Anwendung OSS-Verfahren haben, dann sprechen Sie uns einfach an.

Warum Onlinehändler einen auf E-Commerce spezialisierten Steuerberater brauchen

Schon vor der Corona-Krise wuchs der Onlinehandel kontinuierlich und mit jährlich hohen Wachstumsraten. Mit dem Ausbruch der Pandemie erlebte das E-Commerce-Business aber nochmal einen kräftigen Schub, da nun auch Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen bislang fast ausschließlich offline verkauft haben, den Schritt in den Onlinehandel wagen, um zukünftig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

Gleichzeitig wirkt die Corona-Krise wie ein Katalysator und führt zu einer Erhöhung des Digitalisierungsgrades bei Unternehmen, sichtbar an verbesserten Workflows und der Automatisierung von Geschäftsprozessen, Arbeitsabläufen und Lieferketten.

Anforderungen an die steuerliche Beratung wachsen kräftig

Ob Schnittstellen zu vorgelagerten Warenwirtschaftssystemen oder einer nachgelagerten Fakturierungssoftware, die Anbindung zu Buchhaltungssystemen von Drittanbietern oder die automatisierte Abrechnung und Rechnungsstellung von mehreren hundert Paketversendungen pro Tag: Je höher der Digitalisierungsgrad im Onlinehandel, umso mehr steigen auch die Anforderungen und Bedarfe an steuerliche Beratungsleistungen. Und die Komplexität erhöht sich nochmals, wenn es sich um grenzüberschreitende Lieferungen oder die Inanspruchnahme von Fulfillment-Anbietern handelt.

Zudem kommen von regulatorischer Seite große Veränderungen auf die Branche zu, denn mit der EU-Umsatzsteuerreform 2021 soll ein einheitlicher Binnenmarkt im E-Commerce geschaffen werden. Für Onlinehändler, die ihre Waren an Privatkunden im EU-Ausland verkaufen, bringt das ab Juli diesen Jahres zahlreiche Veränderungen bei der Deklarierung und Abführung im Ausland fälliger Umsatzsteuer mit sich.

Onlinehändler brauchen spezialisierte Steuerberater

In den meisten Fällen ist die Fülle an steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen sowie deren Komplexität ohne die Unterstützung eines auf den Onlinehandel spezialisierten Steuerberaters kaum noch zu bewältigen. Vor allem dann nicht, wenn der Unternehmer seinen Fokus auf das Kerngeschäft nicht verlieren und teure Fehler von Anfang an vermeiden will.

Zahl der Betriebsprüfungen bei Onlinehändlern nimmt deutlich zu

Das starke Wachstum im E-Commerce weckt natürlich auch das Interesse der Finanzbehörden. Zum einen, weil die gestiegenen Anforderungen (z.B. bei grenzüberschreitenden Fernverkäufen) und fehlendes Fachwissen umsatzsteuerliche Risiken bergen. Zum anderen aber auch, weil sich in diesem Bereich immer noch viele Händler „tummeln“, die steuerliche Anforderungen nicht ganz so ernst nehmen.

Es ist also nicht verwunderlich, dass in den letzten Jahren die Zahl der Betriebsprüfungen bei Onlinehändlern überdurchschnittlich stark zugenommen hat. Die Finanzämter prüfen dabei besonders häufig Unternehmen, die an Amazon-FBA-Programmen teilnehmen, da hier das Risiko von nicht richtig ausgewiesener oder im falschen Land abgeführter Umsatzsteuer besonders hoch ist. Aber auch bei Lieferungen und Leistungen im Inland können schnell Fehler passieren, die aus fehlendem steuerlichen Sachverstand resultieren, zu hohen Nachzahlungen führen und im Extremfall sogar existenzgefährdend sein können.

Deshalb empfehlen Branchenkenner, sich von Anfang an von einem auf den Onlinehandel spezialisierten digitalen Steuerberater unterstützen zu lassen und dadurch Rechtssicherheit für das eigene Online-Unternehmen zu erhalten. Ein Steuerberater, der sich mit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung für Verkäufe auf Amazon, Ebay & Co. genauso gut auskennt, wie mit den verbundenen umsatzsteuerlichen Vorgängen oder gängigen Online-Bezahlsystemen wie Paypal, Klarna oder Alipay.

Worauf sollten Onlinehändler bei der Wahl eines digitalen Steuerberaters achten?

Da es sich beim Onlinehandel um ein – im Vergleich zu vielen anderen etablierten Wirtschaftsbereichen – noch sehr junges Geschäftsfeld handelt, gibt es bislang nur wenige Steuerberater, die darauf spezialisiert sind und über das notwendige Spezialwissen verfügen.

Denn nur „digital“ aufgestellt sein und sich mit einem einzigen Programm auszukennen, reicht heute bei weitem nicht mehr aus. Vielmehr muss sich ein Steuerberater für Onlinehändler mit wichtigen Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Programmen (z.B. Taxdoo, Lexoffice, FastBill oder Datev) genauso gut auskennen, wie mit der aktuellen Steuergesetzgebung auf nationaler und internationaler Ebene.

Achten Sie bei der Wahl eines digitalen Steuerberaters deshalb unbedingt darauf, dass dieser mit seiner eigenen Kanzlei bereits digital und effizient aufgestellt ist. Das beginnt schon damit, dass Terminbuchungen online möglich sind, Besprechungen per Videocall durchgeführt werden und der spätere Workflow inkl. Dokumentenmanagement automatisiert und papierlos ist.

Folgende Fragen helfen Ihnen in einem möglichen Erstgespräch:

  • Mit welchen Schnittstellen arbeitet der Steuerberater?
  • Welche Programme werden eingesetzt?
  • Wie wird eine reibungslose Schnittstellenkommunikation zwischen den Systemen gewährleistet?
  • Gibt es eine entsprechende Verfahrensdokumentation?
  • Welche steuerlichen Verpflichtungen ergeben sich durch Ihre Geschäftstätigkeit?
  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind für Sie relevant?

Wichtig für Ihren Steuerberater sollte die reibungslose Verknüpfung aller Systeme sein, damit ein problemloser Workflow und damit ein rechtssicherer und transparenter Geschäftsbetrieb gewährleistet sind und Sie sich ausschließlich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren können: Ihre Produkte und Dienstleistungen online zu verkaufen.

DHW Steuerberatung: Die vollständig digitale Steuerberatung für den Onlinehandel

Als vollständig digitalisierte und auf den E-Commerce spezialisierte Steuerkanzlei sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Onlinehändler und haben uns spezialisiert auf die Bedürfnisse rein digitaler Mandanten, agiler Unternehmen und ganz besonders von Onlinehändlern. Wir helfen Ihnen bei der Digitalisierung und Beschleunigung Ihrer Prozesse und am Ende natürlich auch beim Steuern sparen.

Wir wenden unser Wissen nicht nur an, sondern wollen Teil der Innovation sein.  Entsprechend unserer Philosophie betreuen wir deutschlandweit unsere Mandate komplett papierlos und digital und arbeiten mit etablierten Partnern wie FastBill, Lexoffice, Taxdoo, Amainoice, AccountOne und vielen anderen zusammen und helfen bei der Prozessoptimierung und Wissensvermittlung.

Die Qualifikation unserer Mitarbeiter hat für uns eine sehr hohe Priorität, da davon am Ende unsere Mandanten direkt profitieren. Jeder Mitarbeiter, der einen festen Mandantenstamm betreut, verfügt deshalb auch über ein zertifiziertes Fachwissen im Umsatzsteuerrecht und bildet sich fortlaufend weiter. Unter der Leitung von Christian Deák, selbst Steuerberater mit zertifizierten Fachberater- und Beratertiteln und Geschäftsführer unserer Steuerkanzlei, gehören wir mittlerweile zu den bekanntesten und führenden Beratungsgesellschaften der Branche. Wir wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, unterrichten Steuerrecht an der FOM Hochschule, treten regelmäßig als Speaker auf Veranstaltungen auf und veröffentlichen als Autoren für mehrere Institute wie die Steuerfachschule Endriss und den Deubner Verlag.

Wenn wir Ihr Interesse an einer Mandantschaft geweckt haben und Sie bereit sind, Ihre Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und bedarfsgerecht zu optimieren, freut sich unser Team auf eine Kontaktaufnahme über unsere Online-Terminauswahl.

Weitere Informationen zur DHW Steuerberatung erhalten Sie außerdem auf unserer Homepage.

Amazon Listing Übersetzung: Darauf kommt es wirklich an!

Wenn du auf neue Amazon Marktplätze expandierst – sei es über Amazon PAN-EU oder USA – stehst du vor der Herausforderung deine Listing Texte in die anderen Sprachen zu übertragen. Wie du das am besten machst und auf welche Dinge du bei der Amazon Listing Übersetzung besonders achten solltest, erfährst du in diesem Blogartikel.

 

Passe dich mit deinen Texten der Zielgruppe an

Das Wichtigste bei der Expansion auf neue Amazon Marktplätze ist, dass du dich der jeweiligen Zielgruppe auf den anderen Marktplätzen auch mit deinen Texten anpasst. Denn auf jedem Marktplatz wird unterschiedlich gesucht.

Nur weil ein Suchbegriff auf Amazon.de ein Top-Keyword ist (hohes Suchvolumen, hohe Relevanz), heißt das nicht automatisch, dass die 1:1 Übersetzung auf den anderen Marktplätzen ebenfalls häufig gesucht wird. Oft werden in anderen Sprachen unterschiedliche Begriffe verwendet. Somit spielen auch oft die 1:1 Übersetzungen von Top Keywords auf anderen Marktplätzen nur eine untergeordnete Rolle.

Essentiell: Separate Keyword Recherchen pro Marktplatz

Deshalb ist es wichtig für seine Produkte für jeden Marktplatz eigene Keyword-Sets zu erstellen und die Texte für Amazon SEO zu optimieren. Nur so kann man sicherstellen, dass man die höchstmögliche Sichtbarkeit erzielt und auch für Amazon Werbung (PPC, SB, …) bestmöglich ausgespielt wird.

Wichtig dabei zu beachten: wenn man die jeweiligen Keyword Recherchen für die anderen Marktplätze durchführt, sollte man natürlich auch die irrelevanten Suchbegriffe herausfiltern und nicht in die Keywordliste übernehmen. Hierfür ist es wiederum hilfreich, wenn man die Sprache beherrscht, um irrelevante Begriffe zu erkennen. 

Lasse die Keyword-Recherche also entweder von jemanden durchführen, der die Sprache kann oder lasse zumindest die Keyword Liste von einem Muttersprachler auf Relevanz der einzelnen Keywords prüfen. Dieser Schritt ist besonders wichtig, denn du möchtest am Ende ja nur relevante Keywords in deinem Listing haben. 

Eine gute Keyword-Recherche ist das Grundfundament für gute Amazon SEO Texte und die Amazon Listing Übersetzung.

Spare nicht an der Qualität der Übersetzung!

Nun zum Wesentlichen: die Übersetzung selbst. Und hier kann ich dir nur empfehlen: bitte spare nicht an der falschen Stelle!

Denn du kennst es doch selbst, wenn du auf Amazon auf ein schlecht übersetztes Listing eines China-Sellers stößt. Das ist für die Kundenerfahrung nicht gerade berauschend.

Im besten Fall führt es “nur” zu einer niedrigeren Conversion Rate. Im schlimmsten Fall werden Informationen verdreht oder der Kunde erhält falsche Informationen, was dann zu Retouren und negativen Bewertungen führt.

Dazu aber noch weiter unten mehr, da habe ich ein paar abschreckende Beispiele zusammengefasst.

Meine Empfehlung daher: Arbeite mit Muttersprachlern zusammen. Diese beherrschen die jeweilige Sprache perfekt und kennen auch jede noch so kleine Feinheit der Sprache. Wenn du 100% sichergehen willst, kannst du zusätzlich noch einen Proofreader mit einbeziehen, welcher dann die Texte nochmal Korrektur liest. So stellst du sicher, dass die Qualität der Texte einwandfrei ist.

Amazon SEO optimierte Übersetzungen – Keywords implementieren!

Weiter oben haben wir ja schon festgehalten, dass es wichtig ist für jeden Marktplatz eine eigene Keyword Recherche zu machen. Die Keyword Liste kannst du direkt für die Backend Keywords und für Amazon PPC nutzen.

Aber das genügt noch nicht. Die Keywords müssen ebenfalls in Titel, Bullet Points und Produktbeschreibung integriert werden. Das sollte im besten Fall direkt während der Übersetzung geschehen. Das heißt: der Übersetzer erhält (oder erstellt selbst) die Keyword Liste und startet dann erst mit der Übersetzung. Während der Übersetzung können dann direkt die wichtigsten und relevantesten Keywords in Titel, Bullet Points und Beschreibung implementiert werden.

Arbeite also für die Optimierung der Texte für den Amazon Suchalgorithmus ebenfalls mit einem Muttersprachler zusammen, der bestenfalls auch Ahnung von Amazon SEO hat. So bekommst du das Beste aus beiden Welten: perfekte Übersetzung und SEO.

Falls du hierzu noch den richtigen Partner suchst, kontaktiere uns einfach bei: www.amz-translate.com

Die richtige Balance zwischen “schön übersetzt” und Amazon SEO

Bei der SEO Optimierung des Amazon Listings gibt es allerdings noch ein paar Feinheiten zu beachten. Denn in Sprachen wie Französisch kommte es häufig vor, dass die Suchbegriffe mit dem höchsten Suchvolumen grammatikalisch nicht ganz korrekt sind.

Beispiel: Keyword “Yogamatte” auf Amazon.de auf Französisch (Amazon.fr) übertragen.

Die 1:1 Übersetzung für “Yogamatte” lautet “tapis de yoga” (Matte für Yoga) … meistgesuchter Suchbegriff ist allerdings “tapis yoga” – also eine verkürzte Form des eigentlichen Begriffs.

Hier muss man nun die richtige Balance zwischen Amazon SEO und grammatikalisch korrekter Übersetzung finden.

Meine Empfehlung: Im Titel kann man bis zu einem gewissen Grad mit verkürzten Begriffen arbeiten, weil hier auch der Einfluss für Amazon SEO am größten ist. Der “gewisse Grad” ist aber sehr speziell – hier braucht man auch den menschlichen “Hausverstand”, was sinnvoll ist und was nicht.

In den restlichen Texten (Bullet Points, Beschreibung) sollte man allerdings Wert auf 100% grammatikalische Korrektheit legen, da hier ein falscher Begriff beim Kunden schnell unseriös rüberkommt und der Text dann schnell minderwertig wahrgenommen wird. Ein minderwertiger Text färbt dann ebenfalls auf die Wahrnehmung der Marke und des Produktes ab. Deshalb hier lieber den SEO Aspekt etwas zurückstecken – es gibt ja eh noch die Backend Keywords und auch viele grammatikalisch korrekte Suchbegriffe, die man stattdessen verwenden kann.

Wie man es nicht machen sollte (abschreckende, lustige Beispiele)

Da es wirklich oft gefragt wird, widme ich dem Thema noch einen Extra Abschnitt: Bitte verlasse dich nicht auf Google Translate oder DeepL. Ja, die Tools sind wirklich klasse und es ist toll, dass es sie gibt. Jeder nutzt sie selbst ab und zu für kürzere Textphrasen oder einzelne Wörter, wenn einem das Wort in der Fremdsprache mal wieder nicht einfallen will.

Aber sie ersetzen in keinster Weise eine menschliche Übersetzung bei längeren Texten und schon gar nicht für Sprachen wie Französisch, Spanisch, Italienisch usw. Diese Sprachen verfügen noch über viel mehr Feinheiten wie z.B. Deutsch oder Englisch und da bauen diese Tools teilweise grobe Fehler ein.

Um das Thema noch abzurunden und dem Artikel noch eine humorvolle Note zu verpassen, hier noch ein paar abschreckende (lustige) Beispiele direkt von Amazon Listings:

– Bullet Point eines Pinzetten Sets für Augenbrauen. ASIN: B089K7P4Z2 (Stand: 12.06.2021)

– Bullet Point eines Springseils. ASIN: B08YZ3VJ15 (Stand: 12.06.2021)

Das könnte auch deine Amazon Listing Übersetzung sein, wenn du dich zu sehr auf maschinelle Übersetzungstools verlässt – nur eben dann auf Französisch, Italienisch oder Spanisch – und du weißt es nicht mal, weil du selbst die Sprache ja vermutlich nicht beherrscht. 

Fehler können teuer werden, denn der Amazon Algorithmus vergisst nicht…

Grundsätzlich noch meine Empfehlung was Amazon Listing Optimierung bzw. Übersetzung betrifft: besser von vornherein richtig machen und etwas mehr Aufwand reinstecken, als eine low-budget Variante und dann hinterher “nach optimieren”.

Denn das Problem dabei: wird ein Produkt bzw. ASIN auf Amazon neu gelistet, dann analysiert der Amazon Suchalgorithmus erstmal das Produkt anhand der Texte, Kategorie usw. und versucht es einzuordnen.

Während dieser ersten Phase (oft auch “Honey Moon Phase” genannt), die in etwa 6 Wochen dauert, wird das Produkt zu vielen verschiedenen Suchbegriffen ausgespielt. Das geschieht anhand der Daten, die wir dem Algorithmus über Texte, Kategorie usw. liefern.

Der Algorithmus testet hier sozusagen aus, bei welchen Suchbegriffen das Produkt gut beim Kunden ankommt – oder in anderen Worten: bei guter Conversion Rate bleibt euch bei dem Suchbegriff eine Platzierung erhalten, bei schlechter wiederum nicht. 

Habt ihr nun von Anfang an ein super optimiertes Listing mit den relevanten Keywords an den richtigen Stellen, dann wird das Produkt ebenso bei relevanten Suchbegriffen ausgespielt > tendenziell höhere Conversion Rate > gesunder Ranking Aufbau > mehr Verkäufe.

Ist das Listing hingegen schlecht optimiert, dann kann auch der Amazon Algorithmus das Produkt schlechter einordnen und spielt weniger aus oder auch häufig bei wenig relevanten Keywords > tendenziell schlechte Conversion Rate + weniger Ausspielung > kein Ranking Aufbau > wenig bis gar keine Verkäufe.

Ist man dann nach diesen 6 Wochen aus Sicht des Algorithmus als “irrelevant” eingestuft, wird es häufig sehr schwierig das Produkt bei den gewünschten Keywords nach oben zu bekommen und es sind in der Regel hohe Marketingkosten damit verbunden.

Deshalb lieber von Anfang an richtig machen. Man hat dadurch ggf. höhere Kosten am Anfang, aber insgesamt ist es die saubere, langfristigere und schlussendlich auch die günstigere und profitablere Herangehensweise an das Thema.

Fazit: Amazon Listing Übersetzungen

Vielen Dank schonmal, wenn du bis hierhin “durchgehalten” hast. Ich weiß Übersetzungen und SEO ist ein eher trockenes Thema, aber wenn man auf Amazon wirklich erfolgreich sein will, dann muss man Amazon SEO einfach verstehen. Ich hoffe ich konnte dir bei der Amazon Expansion und zum Thema Amazon Übersetzungen ein bisschen weiterhelfen.

Zum Schluss noch einmal alles in Kürze zusammengefasst:

  • Passe dich dem jeweiligen Amazon Marktplatz an: habe für jeden Marktplatz separat recherchierte Keyword Listen parat.
  • Filtere dabei irrelevante Keywords aus den Listen heraus, denn diese möchtest du später nicht im Listing haben. Lasse die Keyword Recherche von einem Muttersprachler machen oder lass es von jemanden überprüfen, der die jeweilige Sprache beherrscht.
  • Während der Übersetzung selbst, sollten die relevanten Keywords dann direkt in Titel, Bullet Points und Beschreibung miteinfließen.
  • Achte dabei bei Bullet Points und Beschreibung auf 100%ige grammatikalische Korrektheit. Beim Titel kann man bis zu einem gewissen Grad Begriffe verkürzen, wenn es dem SEO Aspekt dient.
  • Relevante Keywords, die allerdings nicht 100% grammatikalisch korrekt sind, oder falsch geschrieben sind, kannst du immer noch in die Backend Keywords geben.
  • Wenn du auf einem anderen Amazon Marktplatz startest (z.B. PAN-EU) oder ein neues Produkt auf Amazon listest: Optimiere es von Anfang an sehr gut für Amazon SEO.
  • Denn wenn der Algorithmus das Produkt einmal als “irrelevant” abstempelt, wird es sehr langwierig und kostenintensiv es wieder aus diesem “Rankingloch” raus zu bekommen.
  • Zu guter letzt: verlasse dich nicht auf Google Translate und DeepL bei längeren Texten. Ja, die Tools sind schon super und haben ihre Berechtigung, aber nicht für Amazon SEO Texte. Du willst doch beim französischen Kunden nicht wie der China-Seller auf Amazon.de rüberkommen oder?

SEO optimierte Übersetzungen: Amazon Texte übersetzen mit AMZ Translate

Wenn du gerade dabei bist auf andere Marktplätze zu expandieren und dich das Thema näher interessiert, dann schau dir einfach mal unseren gratis Amazon PAN EU Videokurs an.

Und wenn du noch einen Partner für die Amazon optimierte Übersetzung suchst, dann melde dich einfach bei uns unter www.amz-translate.com.

Wir haben uns auf die Übersetzung und Optimierung von Amazon Produkttexten spezialisiert und würden uns freuen, dich bei deiner Expansion unterstützen zu dürfen.

Deine Texte werden ausschließlich durch Muttersprachler (mit gleichzeitig hervorragenden Deutschkenntnissen) in die Zielsprache übersetzt und für Amazon SEO optimiert. Wir fertigen für dich Keyword- und ASIN-Listen für Amazon PPC an und alle Texte werden doppelt von einem separaten Proofreader Korrektur gelesen.

Sieh dir unsere gesamten Leistungen gerne genauer auf unserer Website an unter www.amz-translate.com.

Zum Autor: Markus Pfister

Markus ist langjähriger Amazon Seller und Amazon Account Manager für Marken mit 7- und 8-stelligen Jahresumsätzen. Während dieser Zeit konnte er bereits viele Erfahrungen in den Bereichen PAN-EU, USA, SEO und Amazon Marketing sammeln.

Zudem ist er Gründer des Übersetzungsservices AMZ Translate, welcher sich auf die Übersetzung von Amazon Listings spezialisiert hat. AMZ Translate verbindet hierbei professionelle Übersetzungen von Native Speakern und Amazon SEO, um dein Amazon Listing bestmöglich zu übersetzen und zu optimieren.

One Stop Shop 2021 – Was ändert sich für den E-Commerce und wer sollte sich zum OSS anmelden?

Für Onlinehändler ergeben sich ab dem 01. Juli 2020 aus umsatzsteuerlicher Sicht zahlreiche Veränderungen, die von einer erheblichen Aufwertung des Bestimmungslandprinzips, dem Wegfall der bislang geltenden mitgliedslandspezifischen Lieferschwellen bis hin zur Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung, dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren), reichen.

Die Einführung des OSS-Besteuerungsverfahrens soll die Abgabe der Umsatzsteuermeldungen für Onlinehändler, die grenzüberschreitend tätig sind, erheblich erleichtern.

Jens Lindner von AMZPro ist aufgefallen, dass aus Händlersicht noch Klärungsbedarf besteht und hat Christian Deák zum Gespräch auf seinem Youtube-Channel eingeladen.

  • Welchen Einfluss haben die wegfallenden Lieferschwellen für Amazon FBA Händler?
  • Was ändert sich an der Umsatzsteuer?
  • Was muss nun aktiv getan werden?
  • Worauf kommt es bei einem guten Steuerberater für Amazon FBA Händler an?

Beschäftigt dich dieses Thema ebenfalls? Im Interview zwischen Jens und Christian werden diese Fragen und vieles mehr verständlich und simpel erklärt.

Schaue dir einfach dieses Video an! 

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Ihr Sollt euer Business verkaufen? Aber an die Richtigen! (Teil 2/3)

Im zweiten Teil (Hier geht es zu Teil 1) unserer 3-teiligen Serie zum Thema ›Ihr Sollt euer Business verkaufen? Aber an die Richtigen!‹ steigen wir direkt mit dem nächsten großen Themenfeld im Marketing ein. Neben der organischen Optimierung eurer Listings, guten Bildern und Videos, gibt es einen weiteren Hebel, den ihr nutzen könnt, um euch und euer Produkt sichtbar zu machen.

Onlinewerbung auf Amazon – Amazon Advertising

Amazon Advertising ist nicht erst seit 2020 ein essenzieller Bestandteil eines vollständigen Marketingansatzes auf dem Marktplatz. Jeder Händler, der bezahlte Werbung für sich zu nutzen weiss, kennt die Vorteile, aber auch die möglichen Risiken.

Amazon Advertising gibt euch die Möglichkeit, bestimmte Produkte prominent in den Suchergebnissen der Plattform zu platzieren. Ihr habt ein Problem mit der Sichtbarkeit eurer Artikel und die Optimierung von Content, Bildern und Co. bringt nicht den gewünschten Boost? Dann habt ihr kaum eine andere Möglichkeit, als auf bezahlte Werbung zurückzugreifen. Wie komplex dieses Spielfeld heutzutage ist, versuche ich euch kurz zu erklären.

Mittlerweile ist aber auch hier ein Spielfeld entstanden, das ganze Teams täglich beschäftigt. Die Komplexität nimmt nahezu wöchentlich zu, denn Amazon bringt stets neue Features ins Spiel und testet viele Möglichkeiten aus. Der neuste Clou? Videoanzeigen.

Diese Bewegtbild-Anzeigen heben sich besonders stark von den zumeist statischen Produktanzeigen ab. Das Format ist zwar noch sehr frisch und deshalb bislang nur in drei Ländern verfügbar (DE, UK und US), allerdings spricht die bessere Performance für sich. Eine Frage kommt hier allerdings sofort ins Spiel: Wenn ich keine Videos für die Listings produzieren konnte, wie soll ich dann Videos für Anzeigen produzieren? Ein berechtigter Konflikt, den viele kleinere Händler nicht so einfach lösen können. Diejenigen Händler, die ihre Kapazitäten im Bereich Video frühzeitig aufgebaut haben, sind nun allerdings ganz vorne mit dabei. Es lohnt sich also, neue Trends von Amazon schon früh mitzunehmen.

Neben neuen Formaten für Anzeigen spielt der zunehmende Wettbewerb im Bereich Amazon Advertising eine immer wichtigere Rolle. Je mehr Händler Werbung schalten, desto teurer wird hier jeder einkaufte Klick. D. h., wenn es euch nicht gelingt, eure Werbung zunehmend effizienter auszusteuern, werdet ihr irgendwann in eine Profitfalle geraten, in der die Kosten für Werbung die Erträge möglicherweise auffressen. Erfahrene Händler wissen durch jahrelang aufgebaute Expertise und permanentes Monitoring, wie effiziente Werbung für jedes Produkt ausgesteuert werden kann und welches Format auf welchem Marktplatz das richtige ist. Damit schaffen Sie es, mit sehr geringen Marketingkosten sehr effiziente Verkäufe zu generieren, die wiederum einen positiven Effekt auf organische Verkäufe haben. Spätestens hier werden Einzelkämpfer mindesten in eine zeitliche Bedrängnis kommen, denn bezahlte Werbung zählt bei den wenigstens Verkäufern zum Kerngeschäft und ist oftmals eher am Ende der Wertschöpfungskette angesiedelt.

Amazon entwickelt seine Marktplätze stetig weiter. Deshalb ist es umso wichtiger, dass ihr in jedem Bereich up to date seid und neue Möglichkeiten möglichst zeitnah in das eigene Business integriert. Nur so kann das Wachstum eurer Marke mit dem des Marktplatzes mithalten. Wer das nicht schafft, wird von der Konkurrenz überrollt.

Habt ihr zu wenig Kapazitäten, ist euch das zu unbeständig oder kommt ihr einfach an eure Grenzen, solltet ihr über einen Verkauf eurer Marke nachdenken. Es gibt Unternehmen, die bereits so spezialisiert aufgestellt sind, dass sie mit den ständigen Veränderungen gut zurechtkommen und eure Marke langfristig erfolgreich machen werden. Ein gutes Beispiel ist hier die KW-Commerce GmbH oder die BBG.

Im dritten Teil unserer Serie geht es um den Einkauf und die Logistik. – Stay tuned!

Geld allein macht nicht glücklich. Doch! Oder?

Wenn die Wirtschaft von ›Konsolidierung‹ spricht, hat das meist einen unangenehmen Beigeschmack. Da verschwinden Player vom Markt, fallen Arbeitsplätze weg, ein oder zwei große Unternehmen bleiben übrig. Ganz anders ist das, was wir gerade im Amazon-FBA-Business beobachten. Professionelle Unternehmensaufkäufer und VC-finanzierte Teams überbieten sich mit Angeboten an Onlinemarken. Sie wollen möglichst viele Händler mit dem Versprechen einsammeln, das Geschäft zu skalieren. Die Begehrlichkeiten haben einen guten Grund: Auch 2020 setzten die Marktplatzhändler ihren Siegeszug fort. Mittlerweile stehen sie für fast zwei Drittel aller Umsätze auf Amazon.

Geld ist reichlich vorhanden. Bei der Erfahrung beim Ausbau von Marken und Kanälen ergibt sich ein völlig heterogenes Bild. Ein Vorbild für die potenziellen Aufkäufer ist das US-amerikanische Unternehmen Thrasio. Aber inzwischen werfen andere Player ihr Geld in den Ring. Rund eine Milliarde US-Dollar an Risikokapital haben neu gegründete Unternehmen wie SellerX, Heroes und Brands United zur Verfügung, um Verkäufer zu überzeugen. Den ersten Vollzug meldete kürzlich aber auch ein Player, der seine Aufkauf-Pläne aus eigener Kraft realisieren kann: Innerhalb von nur wenigen Wochen hat die Berlin Brands Group (BBG) die Übernahme der Internet-Marke Sleepwise des Hamburger Online-Händlers neu.land zum Abschluss gebracht.

Angenehmer Nebeneffekt der Konsolidierung: Noch mehr Gründer werden sich überlegen, eine neue Internet-Marke aufzubauen. Und die meisten Verkäufer werden nicht widerstehen können, nach dem ersten lukrativen Wurf gleich noch einen nächsten zu probieren.

Schauen wir uns heute einmal die Käuferseite an? Wer spielt hierzulande mit?

Nachdem sich auf dem deutschen Markt die ersten Aufkäufer zu Wort gemeldet haben, veröffentlichte Thrasio hektisch eine Pressemitteilung. Das Signal ist klar: Das Unternehmen will signalisieren, dass auch hierzulande viel Geld ausgegeben werden soll. Mit 200 Mio. Dollar will der amerikanische Platzhirsch auf dem spannenden deutschen Markt mitmischen. Thrasio startete im Jahr 2018 sein Geschäft in den USA und hat seither über 50 Amazon-Brands übernommen. Das Unternehmen wurde im Rahmen seiner letzten Finanzierungsrunde mit über eine Milliarde US-Dollar bewertet. Den Nachweis, ob das eigene Geschäftsmodell international skalierbar ist, sind sie noch schuldig. Die Expertenmeinungen gehen dazu auseinander. Nicht zuletzt, weil das Amazongeschäft in Europa und anderen Teilen der Welt sehr viel fragmentierter oder gar nicht vorhanden ist. Der Anteil von Amazon am Online-Retail-Geschäft in Europa liegt laut Statista nur bei rund 10 Prozent. Für andere Player im Markt ist genau das eine große Chance.

Dazu gehören große und bereits etablierte Amazon-Händler. Sie wollen durch Zukäufe kleinerer Eigenmarkenanbieter weiterwachsen. Idealerweise passen diese gut zum eigenen Sortiment.

Ein Beispiel ist die bereits genannte Berlin Brands Group mit ihren 300 Mio. Euro Umsatz in diesem Jahr. Bei der Bewertung dürften die Berliner auf Augenhöhe sein mit Thrasio. Das gilt auch bei den finanziellen Mitteln. Aber sie haben auch andere gute Argumente: Sie können Verkäufern glaubhaft versichern, dass sie ein tiefes Verständnis von Marken und Markenaufbau haben. Sie haben selbst 14 Eigenmarken aufgebaut, die sie in über 100 Kanälen weltweit vertreiben. Dazu gehören über 70 eigene Webshops in 28 Ländern, Aktivitäten auf Plattformen, Marktplätzen und ein effizientes Amazon-Geschäft.

Neben diesen etablierten Amazon-Händlern gibt es sogenannte Ankäuferteams. Völlig unabhängig vom Produktangebot identifizieren sie Kandidaten mit Potenzial. Meist sind es Experten, die sich im E-Commerce (vielleicht) gut auskennen. Ein Beispiel hier ist Brands United. Vermutlich gehören auch die Teams von Thirstii und Zeelos in diese Kategorie.

Erfahrung mit dem schnellen Aufbau von Unternehmen hat die dritte Gruppe: der VC-finanzierte Unternehmensinkubator. Sie haben meist auch Erfahrung beim Einsammeln von respektablen Geldmitteln. Dazu gehört das Start-up Heroes, das 65 Mio. von Investoren bekommen hat.

Ebenfalls gehört SellerX dazu . Sie haben 100 Mio. im Korb. Target Global zeigt mit Branded einen weiteren europäischen Anbieter auf.

Eine weitere Gruppe, die im Markt mitspielt, sind die traditionellen Vermittler von Unternehmenskäufen. Dazu gehören MMA-Agenturen wie marcedo. Außerdem Verkaufsbörsen wie die von shopanbieter.de und dragonflip.

Das Ziel aller: profitable Amazon-Händler mit über einer Mio. Euro Umsatz, mit interessanter Wachstumskurve, Eigenmarken mit Potenzial. Knapp 3.000 solcher interessanten Unternehmen soll es in Deutschland geben. Nicht jeder will oder muss verkaufen. Viele aber kommen an den Punkt, dass das Wachstum Tribut fordert: Personelle Ressourcen müssen aufgebaut und die Logistik erweitert werden. Internationales Wachstum bedeutet zudem, dass jeder die Gegebenheiten in den Märkten kennen muss oder Teams vor Ort braucht. Und: Es braucht Geld, viel Geld, um den Einkauf vorzufinanzieren. Da kommt schon der ein oder andere auf die Idee, sein ›Baby‹ in gute Hände zu geben und Kasse zu machen. ›Danach in den Urlaub‹ geht gerade schlecht. Aber mit einer neuen Idee zu starten, wäre eine Option. Die könnte in ein, zwei Jahren wieder ein Verkaufskandidat werden.

Herrschaftszeiten! Wo sind wir denn, dass das „Wo“ so wichtig ist?

Im Versandhandel, denn hier spielt der „Ort der Lieferung“ eine wichtige Rolle. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Ort der Lieferung jener Ort bezeichnet, an dem Ware physisch in Empfang genommen wird – wenn also der Postmann klingelt.

Erfahrene Versandhändler*innen wissen, dass im Versandhandel der Ort der Lieferung gleichbedeutend ist mit der „Verschaffung der Verfügungsmacht“.

Aber, Herrschaftszeiten, warum ist das wichtig?

Versandhändler*innen müssen zwischen Lieferung und Warenbewegung unterscheiden, um festzustellen in welchem Land die Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht, eine tatsächlich physische Warenbewegung ist hier unerheblich.

Daraus folgt, dass Mehrwertsteuer in dem Land zu bezahlen ist, wo sich der Ort der Lieferung befindet.

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen (Cross-border) in der EU gilt aber das Bestimmungslandprinzip, welches festlegt, dass sich der Ort der Lieferung dort befindet, wo die Warenbewegung endet.

Herrschaftszeiten! Das widerspricht sich doch, weil die Verfügungsmacht im Versandhandel mit Übergabe der Ware an den Logistiker verschafft wird.

Mit dem Bestimmungslandprinzip sollen Wettbewerb und Steuergerechtigkeit in der EU aufrechterhalten werden. Ohne das Bestimmungslandprinzip wäre es nämlich für Versandhändler*innen vorteilhaft, ihre Waren aus jenem EU-Mitgliedsland zu versenden, in dem die Mehrwertsteuer am niedrigsten ist.

Das Bestimmungslandprinzip ist eine gute Sache – aber: keine Regel ohne Ausnahme.

Um innerhalb der EU nicht schon bei kleineren grenzüberschreitenden Versandhandelslieferungen die Umsatzsteuerpflicht auszulösen, sind Lieferschwellen definiert – auch bekannt als Versandhandelsregelung.

EU-Mitgliedsländer definieren eine bestimmte Nettoumsatzhöhe pro Jahr, die es Versandhändler\*innen erlaubt, die Mehrwertsteuer in dem Land, wo die Warenbewegung beginnt, zu bezahlen.

Damit werden alle Lieferungen, in Bezug auf die Mehrwertsteuer, in ein anderes EU-Mitgliedsland wie Inlandslieferungen behandelt – bis die Lieferschwelle im Lieferland überschritten wird.

Deshalb müssen Versandhändler*innen ihre Versanddaten im Griff haben und sicherstellen, dass Warenbewegungen und Warenwerte vollständig erfasst werden.

Mit der Lieferung, mit der die Lieferschwelle überschritten wird, verlagert sich der Ort der Lieferung automatisch in das Land, wo die Warenbewegung endet, und die Mehrwertsteuer zu dieser Lieferung ist im Empfängerland zu versteuern.

Versandhändler*innen haben allerdings die Möglichkeit, auf die Anwendung der Lieferschwellenregelung zu verzichten – auch bekannt als „Optierung“. Dabei handelt es sich um eine Mitteilung an die zuständigen Behörden, dass auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet wird.

Diese Mitteilung ist in jenem Land vorzunehmen, wo die Warenbewegungen beginnt (Lagerland), und auch in jenem Land, wo die Warenbewegungen endet (Lieferland). Die Form der Mitteilung sowie die einzuhaltenden Fristen unterscheiden sich von Land zu Land.

Wichtig: Die Optierung ist für jede Länderkombination durchzuführen!

Nutzen Versandhändler*innen mehrere Fulfillment-Lager in der EU, wie das z. B. beim Programm „Fulfillment by Amazon“ (FBA) der Fall ist, sind für die Nutzung dieses Angebots steuerliche Registrierungen in den Lagerländern zwingend notwendig. Hierbei muss aber beachtet werden, dass eine steuerliche Registrierung nicht automatisch den Verzicht auf die Lieferschwellenregelung bedeutet (siehe auch: https://wortfilter.de/falsche-bestimmung-des-ortes-der-lieferung-kann-zu-schweren-problemen-fuehren/ ).

Unsere Mission

Sämtliche Informationen und Tools für die Einhaltung von Rechten und Pflichten aus dem grenzüberschreitenden Leistungsaustausch zugänglich und nutzbar zu machen!

DutyPay ist überzeugt, dass ein fairer internationaler Handel zu einem nachhaltigen globalen Wirtschaftswachstum führt. Der internationale Leistungsaustausch führt zu Wohlstand, Innovation und einer friedlicheren Welt, geprägt von Respekt und Verständnis.

Jede wirtschaftliche Handlung, jeder Leistungsaustausch von Personen und Unternehmen führt nicht nur beiderseits zu Rechten und Pflichten, sondern auch zu Pflichten gegenüber der Gemeinschaft in Form von Zoll-, Finanz- und sonstigen Aufsichtsbehörden.

Die Kenntnis und Einhaltung von Rechten und Pflichten im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist daher nicht nur Voraussetzung für nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen, sie ist zunehmend auch ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um internationale Absatzmärkte.

Lieferung in die Schweiz mit Fulfillment by Amazon

Amazon ermöglicht wieder Lieferungen in die Schweiz für Versandhändler*innen, die das Fulfillment by Amazon (FBA) nutzen. Amazon hat verstanden, dass der Onlinekauf für Schweizer Kunden*innen ohne zusätzlichen Aufwand für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ablaufen sollte.


Häufig überlassen EU-Versandhändler*innen ohne Schweizer Mehrwertsteuer ihren Kunden*innen die Abführung gesetzlicher Abgaben. 


Im Gegensatz dazu bieten Versandhändler*innen mit Schweizer Mehrwertsteuer den Vorteil, dass die Bestellung für die Kund*innen ohne Aufwand für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abläuft. Dies stellt ein essenzielles Kaufkriterium für Kund*innen in der Schweiz und einen Wettbewerbsvorteil für Versandhändler*innen dar.

„Amazon wird die Schweizer Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und deren korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherstellen. Für Verkaufspartner, die FBA nicht nutzen, ändert sich nichts und sie können ihr Geschäft wie bisher weiterführen.“ (Quelle: https://www.internetworld.de/plattformen/amazon/amazon-fba-export-in-schweiz-oeffnen-2581949.html, 09.11.2020)

Damit öffnet Amazon den Zugang zum lukrativen Schweizer Markt für FBA-Versandhändler*innen.

Für Versandhändler*innen in der Europäischen Union (EU) ist die Schweiz ein sogenanntes Drittland, also KEIN Mitgliedsland der EU. Damit unterliegen Warenbewegungen zwischen der EU sowie der Schweiz dem Zollrecht.  

Dieser Umstand hat zur Folge, dass beim Versand in die Schweiz die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und ggf. Zollgebühren anfallen. Ausgenommen hiervon sind Kleinsendungen (= Warensendung mit Steuerbetrag kleiner 5 CHF) von Versandhändler*innen, die nicht steuerpflichtig (= Jahresumsatz kleiner 100.000 CHF mit Kleinsendungen) sind. 

Warensendungen, deren Mehrwertsteuerbetrag größer als 5 CHF ist, unterliegen grundsätzlich der Einfuhrumsatzbesteuerung.

Als Fulfillment– und Logistikdienstleister übernimmt Amazon die Aufgaben im Einfuhrverfahren!? 

Amazon möchte den Mehraufwand aufseiten der Kund*innen vermeiden und kündigt an, die korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherzustellen. 

Offen ist hier, wie Amazon diesen Service mit Versandhändler*innen abrechnet und wie Belegnachweise bereitgestellt werden.

Eine steuerliche Registrierung in der Schweiz ist ein wichtiger Schlüssel für einen rechtsicheren und kostenoptimierten Versandhandel.

  • Kosten für die steuerliche Registrierung: 499 EUR
  • Monatliche Kosten für Meldungen und Fiskalvertretung: 89 EUR/Monat

Versandhändler*innen mit Schweizer Mehrwertsteuernummer machen die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Ebenso ist bei Retouren eine Korrektur der Steuerzahllast möglich. Ohne steuerliche Registrierung ist die Verrechnung von gezahlter Einfuhrumsatzsteuer jedoch nicht möglich. 

In Zusammenarbeit mit der Schweizer Steuerberatungsgesellschaft cmt ag bietet die DutyPay GmbH die steuerliche Registrierung und die Meldungen für EU-Versandhändler*innen an.

In einem Beratungsgespräch werden alle wichtigen Aspekte für die steuerliche Registrierung geklärt.

Anschließend erhalten Versandhändler*innen die notwendigen Checklisten und Formulare zur Durchführung der steuerlichen Registrierung.

Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Unterstellungserklärung, die im Folgenden kurz erläutert werden soll.

Mit der Unterstellungserklärung wird sichergestellt, dass Versandhändler*innen die Waren im eigenen Namen in die Schweiz importieren können. Sie sind damit subjektiv steuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt.

Des Weiteren wird der Lieferort in die Schweiz verlagert. Im Gegensatz dazu wären ohne Unterstellungserklärung Versandhändler*innen Exporteur*innen und Schweizer Kund*innen Importeur*innen mit Lieferort im Versandland der Versandhändler*innen. 

Schweizer Kund*innen erhalten eine Rechnung inkl. Schweizer MwSt. und kennen bereits bei der Bestellung sämtliche Kosten. Dabei handelt es sich um einen Umstand, der für Schweizer Kund*innen bei EU-Versandhändler*innen (noch) nicht selbstverständlich ist..

Ohne Unterstellungserklärung ist grundsätzlich der Schweizer Kunde Importeur und Träger der Zollgebühren und Mehrwertsteuer. 

WICHTIG: Um gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, ist der Sitz der Fiskalvertretung auf der Veranlagungsverfügung (Vorsteuerbeleg) zu vermerken. Die Veranlagungsverfügung ist elektronisch zu archivieren.

Eine steuerliche Registrierung kann erfahrungsgemäß in zwei bis drei Wochen abgeschlossen werden. 

Mehrwertsteuermeldungen 

Im Rahmen der monatlichen Bereitstellung der Transaktionsdaten im TaxHub durch Versandhändler*innen werden die Meldedaten aufbereitet und für die Mehrwertsteuermeldungen der cmt ag bereitgestellt. 

Ausblick 

Amazon ermöglicht mit Lieferungen in die Schweiz vielen FBA-Versandhändlern*innen großartige Wachstumsmöglichkeiten. Doch wie so oft, schafft Amazon wieder einmal Fakten und erwartet von seinen Partner*innen eine schnelle Anpassung an die Gegebenheiten. 

Wie oben erwähnt, ist in Bezug auf den genauen Ablauf und die Datenverfügbarkeit aus dem Einfuhrverfahren durch Amazon bislang wenig bekannt. Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir diesen Artikel aktualisieren.

Dennoch möchten wir Versandhändler*innen, welche die Schweiz als gewinnbringenden Absatzmarkt erkennen, dazu ermutigen, sich rechtzeitig um eine steuerliche Registrierung und die Umsetzung der Anforderungen zu bemühen.

Unsere Mission 

Sämtliche Informationen und Tools für die Einhaltung von Rechten und Pflichten aus dem grenzüberschreitenden Leistungsaustausch zugänglich und nutzbar zu machen!


DutyPay ist überzeugt, dass ein fairer internationaler Handel zu einem nachhaltigen globalen Wirtschaftswachstum führt. Der internationale Leistungsaustausch führt zu Wohlstand, Innovation und durch Respekt und Verständnis zu einer friedlicheren Welt.

Jede wirtschaftliche Handlung, jeder Leistungsaustausch von Personen und Unternehmen führt nicht nur beiderseits zu Rechten und Pflichten, sondern auch zu Pflichten gegenüber der Gemeinschaft in Form von Zoll-, Finanz- und sonstigen Aufsichtsbehörden.

Die Kenntnis und Einhaltung von Rechten und Pflichten im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist daher nicht nur Voraussetzung für nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen, sie ist zunehmend auch ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um internationale Absatzmärkte.

Ressourcen

Warum Du jetzt Dein Marktplatz (FBA) – Business verkaufen solltest!

Und wenn Du es verkaufen willst, dann nutze ab sofort die Wortfilter-Plattform! (Details hier)

  1. Warum es Sinn macht, dein FBA- oder Marktplatz-Business zu verkaufen?
  2. Wie wird dein Business bewertet?
  3. Wie läuft ein Verkaufsprozess ab?
  4. Wer sind potenzielle Käufer für Dein Business?
  5. Details zur Wortfilter-Verkaufsplattform

Warum es Sinn macht, dein FBA- oder Marktplatz-Business zu verkaufen?

Mit guten Produkten und der richtigen Idee kann man sich, bis zu einem gewissen Grad, ein profitables Geschäft auf Amazon und anderen Marktplätzen aufbauen. Durch die steigende Größe und um das Wachstum weiter vorantreiben zu können, entstehen für die Unternehmen immer mehr Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Denn mit der steigenden Größe und einer scheinbar leichten Internationalisierung (vor allem durch die Strukturen von Amazon), nimmt auch die Komplexität weiter zu. Vor allem in Bezug auf die Compliance-Anforderungen, Sprachbarrieren, komplexe Steuerkonstellationen und auch allen weiteren Faktoren, die eine Internationalisierung mit sich bringen kann. Des Weiteren kann es bei einem starken Wachstum zu Problemen im Bereich Kapitalbeschaffung (Working Capital) kommen, die unter anderem notwendig für das Marketing und für die Investition in neue Produkte sind. Zudem fehlt oft das Fachwissen, um das Unternehmen, auf das nächste Level zu bringen und eine Organisationsstruktur zu skalieren. Daher kann es genau für Dich jetzt der richtige Zeitpunkt sein, dein Geschäft zu verkaufen, um den optimalen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Damit könntest du über Nacht Bargeld-Millionär werden.

Wie wird Dein Business bewertet?

Eine spannende Frage ist immer: »Wie viel ist mein FBA-Business tatsächlich wert?« Hier gibt es aktuelle Zahlen von der Webseite TheFBABroker. Für das Jahr 2019 gegliedert nach Listenpreisen und auch nach Kategorien.

Multiple auf jährlichen Nettogewinn | Quelle: TheFBABroker

Wie läuft ein Verkaufsprozess ab?

Ein möglicher Prozess könnte so aussehen:

Schritt 1: (< 5 Tage)

Innerhalb von 5 Werktagen erhältst Du eine Information darüber, ob dein Unternehmen bzw. deine Produkte potenziell passen könnten. Falls nicht, gar kein Problem. Du hast dann die Möglichkeit in unserem Netzwerk einen passenden Käufer zu finden. So oder so ein großer Erfolg für dich.

Schritt 2: (< 10 Tage)

Im zweiten Schritt wird dann eine Due Diligence durchgeführt und einmal die kompletten Finanzkennzahlen geprüft. Die finanziellen Ergebnisse sowie die Art, wie Du dein Unternehmen betreibst, wird analysiert und nachvollzogen.

Schritt 3: (< 10 Tage)

Nun geht es in ein standardisiertes Rechtsprozedere, wo die rechtliche Komponente abgedeckt und beispielsweise der finale Kaufvertrag erstellt wird.

Schritt 4: (< 10 Tage)

Im letzten Schritt wird der Verkauf abgeschlossen und das Geld an den Verkäufer ausgezahlt. In der Regel ist dies nur ein Teilbetrag.

Wer sind potenzielle Käufer für dein Business?

Um die Produkte und Marken weiterhin schnell und nachhaltig wachsen zu lassen, benötigt es viel Erfahrung, skalierbare Strukturen sowie zuverlässige Prozesse. Es gibt bisher nur sehr wenige Unternehmen, die genau das bieten können, sich in dem wettbewerbsstarken Markt durchgesetzt haben und damit an der Weltspitze arbeiten. Findet dieses Unternehmen am besten über unsere neue Wortfilter-Verkaufsbörse. KW-Commerce ist bspw. eines der ersten Unternehmen, das ich hier als Investor gewinnen konnte!

Details zur Wortfilter Verkaufsplattform

    Zur Wortfilter Verkaufsplattform

    Screenshot Wortfilter Verkaufsplattform

    [Hinweis: Wortfilter erhält keine Provisionen, wenn Verkäufe zustande kommen]

    Bezos vs. Trump: Amazon verliert

    Nachdem der amerikanische Präsident zunächst die Pandemielage falsch eingeschätzt hat, greift er nun zu drastischen Maßnahmen. Wie der amerikanische Sender CNBC exklusiv berichtet, hat Trump per Dekret beschlossen, was Amazon nun ausliefern muss und was nicht. Das betrifft vor allem die Marktplatzhändler. In seinen Tweet zu dem Dekret deutete der Präsident an, dass seine Anordnung weltweit umzusetzen ist. Damit sind auch die europäischen und deutschen Seller betroffen. Wer hätte gedacht, dass es so weit kommen würde? Das macht sprachlos!

    Was ist Inhalt des Dekrets?

    Donald Trump ordnete an, dass Amazon seine FBA-Lagerressourcen ab sofort für wichtige Produkte zur Verfügung stellen muss. Amazon soll sämtliche Lager unverzüglich räumen, um sie dann mit Lebensmitteln und anderen für die Versorgung der amerikanischen Bevölkerung notwendigen Produkten zu füllen.

    Des Weiteren deutete er an, dass er sich auch bei den weltweiten Amazon-Lagern und Amazons eigener Flugzeugflotte bedienen wird, wenn diese Kapazitäten nicht ausreichen. Damit träfe das Dekret auch direkt deutsche Händler.

    Ab wann tritt es in Kraft?

    Das Dekret ist bereits seit 0:00 Uhr in Kraft. Amerikanische Medien kolportieren, dass gerade die Drähte zwischen den USA und Europa heiß laufen. Unsere Bundeskanzlerin soll gegenüber Trump ihre Irritation ausgedrückt haben. Vor allem kritisierte sie das sehr unglückliche Datum, den 1. April, den das amerikanische Staatsoberhaupt gewählt hat.

    Was bedeutet das nun konkret für euch?

    Zunächst, dass nach und nach alle FBA-Ware an euch zurückgesendet wird. Das Geschäftsmodell FBA ist damit erstmal passé. Selbst der FBM-Versand soll bis auf wenige Produkte eingeschränkt werden. Werbeanzeigen gibt es nicht mehr. Fazit: Von heute auf Morgen hat Trump einen ganzen Wirtschaftszweig ›platt gemacht‹! Chapeau! »Das hat vor ihm in dieser Konsequenz noch kein Präsent der Vereinigten Staaten geschafft«, so ein politischer Akteur aus Washington.

    »Damit kann ich meine ganzen Kurse an den Nagel hängen. Wenn ich Pech habe, gehe ich selbst insolvent«, sagte Sutrus Brait, ein bekannter Amazon-Coach in einem vertraulichen Gespräch, welches Wortfilter zugetragen wurde.

    Wie reagierten Jeff Bezos & Amazon?

    Da zauberte der Mann aus Seattle direkt einen Trumpf aus der Hinterhand. Als ob er von dieser Entwicklung gewusst hätte. Zeitgleich verkündete Jeff Bezos, dass er in den letzten Wochen ein 25%-iges Anteilspaket beim Wettbewerber eBay aufbauen konnte. Damit hat er laut amerikanischem Aktienrecht jetzt das Sagen in San Jose. Gleichzeitig hat er damit aber auch die Lösung für seine Herausforderung. eBay baute ja bereits seit letztem Jahr ein eigenes Fulfillment auf. Dieses System will Bezos nun nutzen und die Händler sollen nicht mehr bei ihm auf der Plattform, sondern bei eBay verkaufen.

    Meinung

    Ein geschickter Schachzug von Bezos, dass er sich rechtzeitig ein gutes Mitspracherecht bei eBay besorgt hat. Jetzt wissen wir auch, warum er kürzlich für knappe 3 Milliarden US-Dollar Aktien seines Unternehmens an der Börse verkauft hat. Er brauchte Cash, um das Anteilspaket am Marktplatz eBay zu erwerben. Aus Händlersicht ist das gut. Auch wenn Amazon ab und an in die Kritik gerät, die unfassbare Kundenfokussierung ist gut für den eBay-Marktplatz. Es darf gehofft werden, dass die Damen und Herren aus Seattle durchgreifen und die ›Händler aus der Hölle‹ endlich von der Plattform entfernen. Gut so!

    Falsche Bestimmung des „Ortes der Lieferung (=Steuerland)“ kann zu schweren Problemen führen

    E-Commerce-Händler in der EU, die nach Großbritannien verkaufen, nutzen Fulfillment-Services, um Kunden in Großbritannien wie Amazon FBA zu beliefern. Um den MwSt.-Vorschriften zu entsprechen, registrieren sich diese EU-E-Commerce-Händler im Vereinigten Königreich.

    Bei grenzüberschreitenden Versandhandelslieferungen bestimmt der „Ort der Lieferung“ , in welchem ​​Land Mehrwertsteuer erhoben und ausgewiesen werden muss. Wenn der E-Commerce-Händler nicht formell auf die Anwendung der Lieferschwellenregelung (Optierung) verzichtet oder die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist der „Ort der Lieferung“ das Land, in dem die Lieferung beginnt.

    In Deutschland und anderen EU-Ländern haben möglicherweise Tausende E-Commerce-Händler die britischen Mehrwertsteuerregeln falsch interpretiert. Mit Beginn der VAT-Registrierung in Großbritannien wurde die britische Mehrwertsteuer auf alle Versandhandelslieferungen an Endkunden (non-taxable person) mit Sitz im Vereinigten Königreich angewendet. Damit haben diese Händler ihre Mehrwertsteuerpflichten in Deutschland und anderen EU-Ländern nicht erfüllt. Sie schulden diesen Ländern noch die Mehrwersteuer, die fälschlicherweise in UK gezahlt wurde.

    Die Zahlung der nicht-geschuldeten Mehrwertsteuer an Großbritannien führt NICHT zu einer Befreiung der zu zahlenden Mehrwertsteuer im Ursprungsland. Zudem ist eine Rückzahlung der nicht-geschuldeten Mehrwersteuer in Großbritannien nicht garantiert und könnte abgelehnt werden.

    Im Rahmen einer Prüfung bei einem deutschen E-Commerce-Händler hat die britische Steuerbehörde (HMRC) zunächst verlangt, dass für alle Lieferungen seit Beginn der steuerlichen Registrierung in UK auch britische Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Gegen diese Entscheidung wurde Einspruch eingelegt, welche vom HMRC dahingehend gewürdigt wurde, dass keine britische Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Versandhandelslieferungen an Endkunden aus anderen EU-Staaten zu entrichten sind. Diese Regelung gilt für den Zeitraum, in dem der E-Commerce-Händler: a) die Lieferschwelle nicht überschreiten hat und b) nicht auf die Anwendung der Lieferschwellenregelung (Optierung) formell verzichtet hat.

    E-Commerce-Händler, welche den „Ort der Lieferung“ falsch bestimmt haben, stehen damit vor den folgenden Herausforderung:

    a) die in Großbritannien fälschlicherweise gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern,

    b) alle Rechnungen mit falsch ausgewieser Mehrwertsteuer korrigieren,

    c) alle betroffenen VAT-Meldungen in allen betroffenen Ländern (Großbritannien und allen Ursprungsländern, aus denen versendet wurde) korrigieren,

    d) die korrekte Mehrwertsteuer in den betroffenen Ländern zahlen und schließlich

    e) hoffen, dass in Bezug auf die Verzugszahlungen ein Antrag auf Erlass genehmigt wird.

    Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze pro Land führen die Mehrwertsteuerdifferenzen ggf. noch zu notwendigen steuerlichen Auswirkungen in der Ertragsbesteuerungen.

    Hinweis: Dieser Text wurde sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt und ersetzt nicht die individuelle steuerliche und/oder rechtliche Beratung. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

    FBE: eBay bietet Fulfillment in ️️Australien an.

    eBay bietet allen Händlern, die in Australien verkaufen, ein eigenes Fulfillment Center an. Gemeinsam mit der australischen Post hat der Marktplatz sein erstes Lager in Betrieb genommen. Ein ähnliches Projekt war hier in Deutschland in Zusammenarbeit mit DHL geplant. Es ist jedoch nicht gestartet worden. Damit ist der Plattformbetreiber nun in der Lage, seinen Händlern auch Lager- und Versandmöglichkeiten anzubieten. Ein Schritt, den besonders die Verbraucher begrüßen dürften.

    Aus zwei Gründe wäre das auch in Deutschland ein Gewinn

    Leider hat das deutsche Pilotprojekt, welches zusammen mit der DHL geplant war, noch nicht das Fliegen gelernt. Aber gerade auch für Deutschland wäre es wichtig, dass eBay eigene Fulfillment-Services anbietet.

    Viele Händler starten ihr Business ohne eigenes Lager und nutzen den einfachen Start in den Onlinemarkt über Modelle wie Amazon FBA. Mittlerweile geriert der Terminus ›Amazon FBA‹ nicht mehr als Dienstleistungsbereich der Plattform, sondern als eigens Geschäftsmodell.

    Was machst du? Ich bin FBA-Händler!

    Das verdeutlicht sehr gut, wie Seller und Start-ups die Chancen wahrnehmen, die ihnen ein verzahnter Fulfillment-Service bietet. Er ist oftmals überhaupt DER Grund, warum Seller gründen. Bisweilen hat eBay die Chance verpasst, an diesem Trend teilzunehmen.

    Aus Verbraucherperspektive betrachtet ist es wichtig, dass sie seitens der Plattform ein Lieferversprechen erhalten, auf das sie sich verlassen können. Amazon liefert das bereits seit Jahren mit seinem Prime-Programm und dem Amazon FBA. Nur eBay scheint hier den Anschluss zu verlieren.

    Fragt euch selbst: Wo kauft ihr ein, wenn ihr dringend etwas benötigt? Richtig, bei Amazon.

    Verbraucher müssen dem Versandversprechen vertrauen. Dieses ist aber gegenüber den Sellern kaum möglich. Zu viele schlechte Erfahrungen haben dazu beigetragen, dass Konsumenten den Händlern ihr Lieferversprechen nicht mehr abnehmen. Das bedeutet, sie nutzen zwar die Marktplatzangebote, orientieren sich beim Kauf aber an verlässlichen Services, wie z. B. der Prime-Belieferung.

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    Was geht in Australien?

    Das erste eBay Fulfillment Center ist in Melbourne am 11. Juli in Betrieb genommen worden. Betreiber sind eBay und ein Joint Venture der australischen Post. Ziel ist es, Amazon in den ›Hintern zu treten‹. In der Vergangenheit hatte eBay auf dem australischen Markt die Nase vorne. Jedoch hat Amazon begonnen, diesen Markt nun auch für sich zu entdecken und eröffnete in diesem Jahr sein erstes FC in Australien. Bisher konnten australische Verbraucher nur über Amazon USA Waren beziehen.

    eBay hat sich nun an den bereits vor 6 Monaten von der australischen Post gelaunchten Fulfillment Service ›Fulfilio‹ angedockt. Davon können nun über 40.000 Händler profitierten, die bereits in Australien ihre Artikel auf der Plattform listen.

    Als schnellste Lieferoption ist eine garantierte Zustellung am nächsten Tag verfügbar.

    Und der australische Markt wächst. Die Wachstumsrate des E-Commerce betrug im vergangenen Jahr 19%. Das ist beeindruckend.

    eBay und die australische Post erwarten im ersten Jahr die Registrierung von 500 Händlern. Nicht dass das zu tief gegriffen ist.

    Wo könnt ihr euch registrieren?

    Hier: https://www.fulfilio.com.au/ebay-fulfilment-partner

    Fazit

    Ein zuverlässiges Lieferversprechen ist für eine erfolgreiche Handelsplattform existentiell. eBay hat es in meinen Augen noch nicht geschafft, auch nicht durch das eBay-Plus-Programm, dieses glaubhaft an die Verbraucher zu vermitteln. Daher bewerte ich diesen Schritt als wichtig und auch zukunftsbestimmend für den Marktplatz. Es wäre großartig, wenn auch in Deutschland ein solches Projekt erfolgreich umgesetzt werden würde.

    Schlechte eBay-Bewertungen durch Amazon Multichannelversand

    Viele Amazonhändler, die bei eBay starten möchten, haben für den Versand sofort den Amazon Multichannelversand als Lösung im Kopf. Klingt ja auch logisch, die Ware liegt schließlich schon im Amazonlager und der schnelle Amazonversand macht es noch leichter…… Falsch gedacht!

    Meine Meinung war schon immer:

    Multichannelversand für eBay taugt nichts. Selten ist der leichtere Weg für den Händler auch der beste. Ihr könnt als Händler tolle Arbeit leisten, ärgerlich, wenn man dann schlechte Bewertungen kassiert, weil man am falschen Ende gespart bzw. den leichtesten Weg gewählt hat.

    Wenn man sich mal die Bewertungen von Multichannelversendern ansieht, spricht das eine deutliche Sprache. Viele eBay-Kunden lehnen Amazon ab; wenn diese Kunden jetzt bei eBay bestellen und ein Amazonpaket, erkennbar an dem auffälligen Amazon Prime Klebeband oder den Kartonaufdrucken, in den Händen halten, ist das Einkauferlebnis im Keller. Dies spiegelt sich in den zum Teil recht deutlichen Bewertungen wider, die ich in einer kurzen Recherche gesammelt habe.

                 

    Die Geschwindigkeit des Multichannelversandes habe ich nun einmal selbst getestet. Am 15.01.2018 habe ich bei einem eBay-Händler, bei dem ich durch die Bewertungen davon ausgehen konnte, dass er den Multichannelversand nutzt, einen Artikel bestellt. Die Benachrichtigung, dass der Artikel versendet wurde, bekam ich am selben Tag, nur leider ohne Sendungsnummer. Die Vermutung liegt also nahe, dass die Sendung einfach nur markiert wurde. Angekommen ist der bestellte Artikel dann am 22.01.2018! 7 Tage vergingen also zwischen Bestellung und Lieferung. Das ist im heutigen eCommerce einfach unterirdisch. Hätte ich mich nicht schon auf eine Verspätung eingestellt, wäre ich als Kunde wohl richtig sauer gewesen. Amazon wickelt die eigenen Prime Sendungen bevorzugt ab. Multichannelaufträge kommen zum Schluss. Solltet Ihr bereits den Multichannelversand nutzen, schaut mal in eure Kennzahlen, wie schnell diese versendet werden.

    Was können Händler, die bisher den Multichannelversand nutzten, jetzt besser machen?

    Es gibt einige fähige Fullfilmentdienstleister, die diesen Service zu ähnlichen Konditionen wie Amazon anbieten können, laut der Webseite von servantful.de sind diese Dienstleister bei Mehrfachversand sogar günstiger!

    “Dennoch zeigt die Beispielrechnung beim Versand von “Nicht-Medien Artikel” bis 2 kg einen beispielhaften Preis von 4,80€.

    Dieser Preis ist auch durch andere Anbieter zu erreichen. Wie gesagt, dass gilt für den Versand von einem Artikel! Sobald ein zweiter Artikel mit im Warenkorb liegt, ist der Versand über Amazon absolut unrentabel. Bei “Übergrößen” ist die Rechnung übrigens noch einfacher.”

    Weitere Vorteile:

    Wenn die Ware selbst oder von einem anderen Fullfilmentanbieter versendet wird, ist es natürlich ein Leichtes, eigene Paketbeilagen (für den eigenen Shop oder von Werbeagenturen) beizulegen.

    Am Ende muss jeder Händler Kaufmann genug sein, um für sich den richtigen Weg zu wählen. Nur sollte man sich über die Risiken im Klaren sein.

    Amazon hebt die FBA Gebühren für 2018 an

    Amazon erhöht die Gebühren für seine FBA-Fulfillment-Dienstleistungen mit Wirkung zum 22. Februar 2018 in den USA. Die neuen Fulfillment-Gebühren gelten das ganze Jahr, es gibt für die Monate Oktober bis Dezember keine gesonderten Tarife, wie es derzeit der Fall ist.

    Die Lagergebühren für euer FBA-Inventar ändern sich jetzt nicht (siehe Ankündigung Anfang 2018), aber Amazon nimmt Gewichtsänderungen vor:

    Dimensional Weight Calculation: Wir passen die Art und Weise, wie wir das Maßgewicht berechnen, an die aktuellen Industriestandards an. Derzeit wird das Maßgewicht berechnet, indem das Volumen der Einheit (basierend auf Länge x Breite x Höhe in Zoll) durch 166 dividiert wird. Ab dem 22. Februar 2018 berechnen wir das Maßgewicht als Einheitsvolumen (basierend auf Länge x Breite x Höhe in Zoll) dividiert durch 139 (statt 166). Das Maßgewicht gilt nur für große Standardformate mit einem Gewicht von mehr als 1 lb. und alle kleinen, mittleren und großen übergroßen Gegenstände.”

    Amazon sagte, dass es die Gebührenänderungen vornehmen, “um die ändernden Kosten für Fulfillment, Transport und Kundenservice zu decken”. Amazon liefert den Verkäufern auch eine Liste von Verbesserungen, die Amazon sich im Jahr 2017 an dem Programm Fulfillment By Amazon vorgenommen hat, darunter “Even Faster Free Shipping”, das sich auf den Prime FREE One-Day Shipping und Same-Day Delivery in mehr als 5.000 Städten bezieht.

    Ebenfalls erwähnt wurden Verbesserungen an den internationalen Verkaufstools von FBA, eine neue SKU-Leistungsfunktion, die den Zugriff auf Produktverkäufe, Preise und Bestandsdaten ermöglicht, sowie ein neuer Inventory Performance Index, der die Gesundheit des Unternehmens eines Verkäufers zusammen mit Empfehlungen misst.

    Die Tarife für das FBA Small and Light Programm ändern sich derzeit nicht, und die Tarife für das Multi-Channel Fulfillment-Programm und den Inventory Placement Service ändern sich derzeit nicht. Amazon sagte jedoch: “Bitte beachten Sie, dass das Maßgewicht auch für die Berechnung der Gebühren für Multi-Channel Fulfillment und den Inventory Placement Service verwendet wird und dass sich die Art und Weise, wie wir das Maßgewicht berechnen, ändert.

    Weitere Informationen ihr im US Amazon Seller Central.

    Und hier so?

    Dann wird es wohl nicht mehr lange dauern, dass auch Änderungen für das fulfillment in der EU bekannt gegeben werden. Was meint ihr?

    (Mit Material von Ina Steiner ecommercebytes.com)