Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

KI-Tools für Onlinehändler

Welche KI-Tools sind für Onlinehändler wichtig?

Mit dieser Frage sollte sich jeder Onlinehändler beschäftigen. Die Angebote an KI-Tools sind mittlerweile so vielfältig, dass jeder leicht die Übersicht verlieren kann. Wortfilter startet gemeinsam mit Malte Karstan für die Berlin Brands Group und Janette Hoschke eine Serie, in der wir euch hilfreiche KI-Tools vorzustellen.

Wer ist Janette Hoschke

Janette Hoschke ist Diplom Kauffrau und Wirtschaftspsychologin (MSc), selbständig als Change- und Transformations-Management Beraterin. Innerhalb ihrer Projekte beschäftigt sie sich intensiv und aus Anwendersicht mit Künstlicher Intelligenz. Kurz: Sie kennt die KI-Tools, die wir als Seller benötigen

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Hört oder seht euch 32 Minuten hilfreiche Empfehlungen an.

Spart ihr wirklich Ressourcen oder ist das alles noch fancy Stuff?

Ja, ihr spart Ressourcen, ihr optimiert eure Kosten und steigert euer Ergebnis. Vor allem aber spart ihr Mitarbeitenden Zeit, oder etwas kühler: Ihr spart Personal. Das ist keine bequeme Sicht auf den Einsatz von KI-Tools, aber es ist eine ehrliche.

Beispiel: Das Entfernen und Ersetzen von Hintergründen dauert für den geübten Nutzer normalerweise 5 bis 10 Minuten. Mittels KI-Tools ist diese Arbeit in weniger als 30 Sekunden erledigt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn ihr euch jetzt nicht mit den Chancen der KI beschäftigt verliert ihr den Anschluss und katapultiert euch auf die Schluss Position eurer Kategorie. Ihr verliert eure Wettbewerbsfähigkeit.

Einsatz KI-Tools: Veränderungswille muss da sein

Der Einsatz von neuer Software erfordert bei euch und euren Mitarbeitenden Einsatz und erscheint zunächst unkomfortabel, jedoch hat das jede Veränderung in sich. Eine Umstellung erfordert Wille und Offenheit, das ist nicht einfach.

Wir alle stehen an einer Schwelle massiver Veränderung die wir durch den Einsatz von KI-Tools in der nahen Zukunft erfahren werden und dieser müssen wir uns als Unternehmer öffnen. An dieser Stelle ein mittelalterlicher Spruch: Handel ist Wandel. So platt, so zutreffend ist er.

Eine nicht vollständige Übersicht guter Tools für verschiedene Arbeitsbereiche

Im Bereich der Bildbearbeitung empfiehlt der Autor Canva und Photoroom (App) sowie im Kundenservice oder für die Erstellung von Video Content DeepFaceLive. Diese Software frisst aber Rechnerleistung.

Das klingt wie damals: Internet wird es bei uns in der Firma nicht geben

Die größte Sorge von Unternehmern bei der Nutzung von AI ist der Schutz eigener Daten und des geistigen Eigentums. Deshalb verbietet jedes dritte deutsche Unternehmen den KI-Einsatz.

Deutsche Unternehmen sind aufgrund von Datenschutzbedenken besonders vorsichtig bei generativer künstlicher Intelligenz (GenAI). So beschränken 76 Prozent die Dateneingabe, weltweit sind es 63 Prozent. In Deutschland regeln 69 Prozent der Unternehmen, welche GenAI-Tools Mitarbeitende nutzen dürfen (weltweit: 61 %), und 35 Prozent haben ihren Einsatz sogar ganz verboten (weltweit: 27 %). Das zeigt die neue Data Privacy Benchmark Study 2024 von Cisco.”

Tatsächlich ist diese Sorge begründet, denn laut eben dieser Studie haben in Deutschland  bereits 53% der Anwender sensible und nicht öffentliche Daten in Software eingegeben.

Was bedeutet das konkret für kleinere und mittlere Händler?

Die Bedenken der befragten Unternehmen sind nachvollziehbar und sicherlich dann richtig, wenn sensible Daten geteilt werden. Das bedeutet es kommt auf den Anwendungsfall an. Und genau da liegt auch der Hase im Pfeffer. Im Kontext des E-Commerce gibt es nur wenige Szenarien bei denen Daten besonders schützenswert sind. In der Regel sind es eure Kundendaten.

Trotzdem ist es wichtig, dass ihr prüft ob diese Nutzung tatsächlich DSGVO konform passiert.

Fazit: Die Nutzung von KI Tools im eigenen Unternehmen ist für euch eine echte Chance. Ohne KI Einsatz stehen euch viele Nutzungsmöglichkeiten einfach nicht zur Verfügung. Beschäftigt euch also mit KI. Sie wird nicht mehr weggehen.

Marc Gebauer: Das illegale Geschäft mit Parfum Abfüllungen?

Aber auch Marc Gebauer macht das so […]<,  argumentierte ein Onlinehändler, welcher dabei war für sich das Abfüllen von Markendüften in kleinere Gewinde als neues Geschäftsmodell zu entdecken. Dabei bezog er sich auf ein Spiegel Interview in welchem der Luxus Uhren Verkäufer Marc Gebauer darüber befragt wurde wo er denn am meisten Geld verdienen würde. Nur dieses Business ist meistens kein Kavaliersdelikt, es ist illegal und kann dem Unternehmer teuer zu stehen kommen. Hier lest ihr, warum dieses Geschäftsmodell eure Existenz kosten kann.

So geht’s: Parfum Abfüllungen

Parfum Abfüllungen funktionieren einfach. Ihr kauft ein teures Luxus-Parfum in einem größeren Gebinde und dazu kleine 2ml Zerstäuber Flaschen. Ihr kennt solche Flaschen von Parfum Proben. Nun befüllt ihr aus dem großen Gebinde die kleinen 2ml Fläschchen und beginnt diese teuer zu verkaufen. In der Summe verdoppelt ihr dann fast euren Einkaufspreis des Original-Gebindes. Das ist das Geschäftsmodell.

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Und dieses wird fleißig von vielen auf TikTok oder YouTube als “Schnell und hektisch reich werden”-Hack beworben. Ab Minute 1:03 beschäftigt sich der Kanalbetreiber Jan Wieczorek von Eau de Fragrance mit der juristischen Einordnung. Aber eben nicht mit dem Markenrecht, sondern nur mit der Frage ob Parfum Abfüllung als gewerbliches Handeln anzusehen sind. Das sind sie, ohne Zweifel.

Und das meint Marc Gebauer

Gebauer sieht Parfum Abfüllungen als seine >Cash Cow<. “Bevor jetzt jemand 300€ für ein Parfüm ausgibt füllen wir das in 5ml ab und dadurch erhöht sich dann noch einmal die Marge. […] und man kann die Flasche fast für das Doppelte anbieten”, so Marc Gebauer in dem Spiegel Interview. Natürlich sind dann solche Abfüllungen gestattet, wenn es sich um die eigene Parfum Marke handelt oder, wenn der Hersteller seine Erlaubnis gegeben hat. Nur werden das sämtliche Luxus Hersteller eben nicht machen.

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Das Interview kann so (miss-) verstanden werden, dass auch er sämtliche Luxus Marken welche er handelt als Parfum Abfüllungen anbietet bzw. sie deshalb handelt um sie als Abfüllungen anzubieten. Es wäre dann verboten, wenn ihm keine Erlaubnis der Hersteller vorliegt.

Ist das gefährlich? Darf man das? Wie ist das nun juristisch einzuordnen?

Luxus Marken achten darauf, dass ihre Produkte dem eigenem gewünschtem Image entsprechend präsentiert werden. Coty verklage Aldi und gewann, weil der Discounter das Parfum von Calvin Klein auf seinen Wühltischen verkaufte. Das passte dem Parfum Hersteller gar nicht.

Bei Parfum Abfüllungen ist es nun ähnlich. Hinzu kommen aber noch eine Vielzahl an Regeln die z.B. bei der Kennzeichnung der Duftstoffe zu beachten sind. Auch diese Anforderungen werden von den Abfüll-Unternehmern meistens nicht erfüllt.

Es geht also um Markenrechte. Ihr könnt eine sündhaft teure Abmahnung erhalten. Bei Markenstreitigkeiten sind die Streitwerte hoch, sie beginnen meist bei 50.000 Euro. Die Anwaltskosten beider Seiten liegen dann schon bei mindestens circa 10.000€.

Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln sagt dazu “Das Abfüllen von Parfüms kann gegen Markenrechte des Markeninhabers verstoßen, wenn das Produkt in einen Zustand versetzt wird, der mit dem vom Markeninhaber gewünschtem Image nicht mehr vereinbar ist. Dann greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht und der Markeninhaber kann eine kostspielige Abmahnung verschicken.”

Neben den Kosten der Abmahnungen kann auch auf euch noch die Warenvernichtung und die Gewinnabschöpfung und Schadenersatz zukommen. Alles in allem sind die Chancen gut, dass eine solche Abmahnung mit allen ihren Konsequenzen das Ende eurer wirtschaftlichen Existenz einläutet.

„Grundsätzlich gilt im Markenrecht der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der in § 24 Markengesetz (MarkenG) geregelt ist. Das bedeutet, dass Markenprodukte wie Parfüms, die mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers auf den Markt gebracht wurden, in aller Regel auch weiterverkauft werden dürfen. Der Inhaber kann also den Erstverkauf, nicht aber den weiteren Vertrieb kontrollieren.

Allerdings sieht das Markenrecht eine Ausnahme vor, nämlich dann, wenn der Markeninhaber sich dem weiteren Vertrieb der Ware aus “berechtigten Gründen” widersetzen kann (§ 24 Abs. 2 MarkenG). Dies kann er z.B. dann, wenn die Ware nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wurde, denn dann stammt es nicht mehr in dieser Form vom Unternehmen. Der Markeninhaber kann einem Dritten daher grundsätzlich jede nicht unwesentliche Veränderung der Verpackung oder Umhüllung seines Produkts, die einen Eingriff in das ausschließliche Kennzeichnungsrecht des Markeninhabers darstellt, untersagen.

Und so machen Markeninhaber in der Regel dann auch umfassende Ansprüche geltend (u.a. Unterlassen, Abgabe Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten). Aufgrund der zumeist sehr bekannten Parfummarken werden in diesen Fällen hohe Streitwerte von 100.000 EUR aufwärts in der Rechtsprechung anerkannt. Eine Abmahnung bedeutet dann zumeist alleine schon Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro. Neben den markenrechtlichen Ansprüchen werden in diesen Fällen auch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten Ansprüche geltend gemacht. So werden zum Beispiel Verstöße gegen die Kosmetik-VO reklamiert, da den umgefüllten Parfums nicht die erforderlichen Informationen über Inhaltsstoffe, etc. beigefügt sein sollen. Ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, muss aber immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.“, schreibt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei WBS.LEGAL Köln

Sollte also ein Marc Gebauer tatsächlich Parfum Abfüllung anbieten und es sind nicht seine eigenen Marken oder er hat keine Genehmigung der Hersteller, dann kann der Spaß richtig teuer werden. Das gilt nicht nur für Gebauer, sondern auch für euch.

Fazit: Finger weg von diesem Business!

eBay Zahlen Q1 2024: Besser als OTTO, schlechter als Amazon

Die eBay Zahlen sind ganz ok. Das Handelsvolumen lag im Q1 bei 18,6 Mrd. US$. Es ist um 1% gestiegen und das ist gut, denn andere Plattformen wie z.B. OTTO haben mit einem Rückgang der Zahlen zu kämpfen. Aber: Im Gegensatz zu Amazon performt eBay schlechter. Es wäre schön, wenn endlich einmal wieder ein ordentliches Wachstum berichtet werden könnte. Die Werbeeinnahmen sind um 20% angestiegen. Das bedeutet, ihr habt im angelaufenen Quartal mehr Geld für den Verkauf eurer Ware ausgegeben. Für das laufende Quartal erwartet eBay im übrigen ein Schrumpfen des GMV um 2%.

eBay Zahlen: + (3%) 1% Wachstum beim internationalen GMV

Während sich das GMV im Heimatmarkt gegenüber dem Vorquartal nicht verändert hat, ist aber das internationale GMV um 1% gewachsen. Damit hat das Unternehmen bereits im 2. Quartal in Folge einen Rückgang gestoppt. Außerhalb der USA wurden Waren im Wert von 9 Mrd. US$ auf der Plattform gehandelt. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist das GMV sogar um 3% gestiegen.

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eBay Inc. Reports First Quarter 2024 Results from eBay Newsroom on Vimeo.

Der erwartete Rückgang im laufenden Quartal ist kein gutes Zeichen, wenn man bedenkt, dass Amazon fabulöse Zahlen für das Q1 hingelegt hat und sich selbst eine andere Zukunft vorhersagt.

eBay Zahlen: Die Käuferzahl ist gleich geblieben

Zum Glück ist auch der Käuferschwund gestoppt worden. Die Zahl aktiver Käufer liegt unverändert bei 132 Millionen. Hier in Deutschland hat eBay über 170.000 aktive gewerbliche Verkäufer (Quelle: Wortfilter).

 Was ist wichtig? Was bedeuten die eBay Zahlen für euch?

Wichtig ist wie eBay außerhalb den USA performt. Leider erhalten wir hier zunächst nur sehr rudimentäre Zahlen. Trotzdem ist es erfreulich zu sehen, dass die Tendenz eher seit- als abwärts geht. Besser als OTTO, aber schlechter als Amazon, wenn alle drei Verglichen werden sollen. Fairerweise ist aber anzumerken, dass der Hauptmarkt von OTTO Deutschland ist und genau diese Zahlen sehen wir bei eBay nicht. Der Vergleich hakt also ein wenig. Auch der Vergleich zu Amazon hinkt aus Seller Sicht, denn wir sehen zwar die Net Sales, diese enthalten jedoch das Amazon eigene Geschäft. Nicht ermitteln können wir aber das GMV des Marketplace, also das Handelsvolumen der Seller.

Die Zahlen die wir von eBay sehen deuten auf eine Konsolidierung hin, diese ist aber im Kontext des weltweiten Wachstums immer noch deutlich niedriger als das prognostizierte Marktwachstum (+14% Quelle: Statista).

Wenn ihr eure eigenen Umsätze also über den Daumen gut halten könnt, dann entsprecht ihr in etwa der Entwicklung der Plattform. Das wäre ein ordentliches >befriedigend<.

Ach ja: Überprüft gut euer Ad Spending auf der Plattform, denn genau das ist der Wachstums- bzw. Ergebnistreiber eBays. Aus eurer Sicht sind steigende Werbeausgaben eine >Art< von verdeckter Gebührenerhöhung. Das ist nicht schön.

“Schutz der Verkäuferleistung” von Amazon, was ist das?

Account Health Assurance oder kurz -AHA- und auf Deutsch “Schutz der Verkäuferleistung” ist ein von Amazon angebotenes Programm welches die Suspendierung eurer Verkäuferkonten verhindern soll. Es ist kostenlos. Die Registrierung erfolgt automatisch. Aber was leistet dieses Angebot und wo sind seine Grenzen?

Zuerst einmal die Voraussetzungen zum Programm “Schutz der Verkäuferleistung”

Um es kurz zu machen: Ihr müsst gut sein. Es gilt für “[…]Verkäufer im Verkaufstarif Professionell, deren Bewertung der Verkäuferleistung mindestens 6 Monate lang bei 250 oder höher liegt, wobei die Bewertung in diesem Zeitraum nicht länger als 10 Tage unter 250 liegen darf. Außerdem müssen die Verkäufer eine gültige Telefonnummer für Notfälle in Seller Central hinterlegt haben.”, schreibt das Unternehmen in den News im Sellercentral.

“Schutz der Verkäuferleistung” – Aber was sind die Leistungen?

Hierzu schreibt Amazon “Wenn ein Problem auftritt, das normalerweise zur Deaktivierung des Kontos in einem Store führen würde, in dem Sie registriert sind, überprüft ein Spezialist für Verkäuferleistung den Sachverhalt und arbeitet proaktiv mit Ihnen an der Lösung.

(Quelle: Screenshot Markus Schöberl, Amazon auf LinkedIn)

Solange wir Sie innerhalb von 72 Stunden erreichen können und Sie zusammen mit uns an der Problemlösung arbeiten, wird Ihr Konto nicht deaktiviert. Mit der Gewissheit, dass Sie sich um Ihre Verkäuferleistung nicht sorgen müssen, können Sie sich stärker auf das Geschäftswachstum konzentrieren.

Schutz der Verkäuferleistung – Zwischenfazit

Amazon erweitert massiv für Seller die bisher eine gute Leistung gezeigt haben und die gemäß der Verkäuferleistung als vertrauensvoll gelten den Service. Das Unternehmen verspricht Handlungssicherheit.

Und jetzt schauen wir auf die Grenzen, denn diese haben es in sich!

Denn dazu äußert sich Amazon auch recht klar:

“Unabhängig von Ihrer Registrierung beim Programm “Schutz der Verkäuferleistung” oder der Bewertung Ihrer Verkäuferleistung kann Amazon Sie gemäß dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften sofort vom Programm ausschließen und Ihr Verkäuferkonto deaktivieren. Dies kann passieren, wenn der Verdacht besteht, dass Sie an betrügerischen, irreführenden, illegalen oder schädlichen Aktivitäten beteiligt sind oder wenn Sie die einschlägigen Vorschriften nicht einhalten.”

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Viele Fehler, welche zur Kontensperrung führen liegen nämlich in genau den genannten Bereichen. Schauen wir einmal was in den FAQ steht. Und dort steht nichts Wesentliches.

Die Grenzen des Programms sind recht schnell erreicht. Und zwar dann, wenn euer Verhalten unberechtigt gegen den Business Solutions Vertrag verstößt.

Einordnung des Programms “Schutz der Verkäuferleistung”

Ohne Wenn und Aber, die neue >Krankenversicherung< ist gut. Klar hat sie ihre Grenzen, aber das muss sie auch. Fakt ist, dass diese Initiative viele >Fälle< erschlägt, die Sellern Kopfschmerzen bereitet haben. Aber – und auch das gehört zur Wahrheit – das Programm ist auch ein wenig >Alter Wein in neuen Flaschen<. Viele Elemente der Initiative lebt Amazon gegenüber Händlern schon seit geraumer Zeit.

Trotzdem- und auch das ist gut- haben Händler nun Sicherheit und können ein standardisiertes Verhalten des Handelspartners im Falle, dass etwas aus dem Ruder läuft erwarten.

Noch einmal kurz und knapp: #welldone

Kommentar: BGH Entscheidung gegen Amazon. Krude Sichtweise des Unternehmens.

Mittlerweile hat auch Amazon ein kurzes Statement zu der BGH Entscheidung abgegeben. Doch diese erstaunt, denn scheinbar möchte sich Amazon noch immer gegen höchstrichterliche Sicht wie der Konzern einzuordnen ist wehren. Verständlich, denn der ursprünglich in 2021 vom Bundeskartellamt erlassene Bescheid gilt nur für 5 Jahre. Dann muss neu beschlossen werden.

Wo haben Kartellamt & BGH die marktbeherrschende Stellung festgestellt?

Dazu kann die ursprüngliche Entscheidung des Bundeskartellamts gelesen werden oder ihr werft einen Blick in die aktuelle Pressemitteilung des BGH:

“[…] und hat eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler”, so der BGH

Es geht hier also um Marktplatz Dienstleistungen für Händler!

Amazons Perspektive ist eine andere.

Vielfach betonte das Unternehmen, dass es mit vielen etablierten, erfolgreichen deutschen und internationalen Unternehmen konkurriert. Das gilt gleichermaßen für Amazon Geschäfte in anderen Branchen. Nicht selten werden dann die HDE Zahlen gezückt, dass der Anteil des Onlinehandels am gesamten Einzelhandel lediglich 13,4% betrage. Soll bedeuten: Wir sind ja gar nicht so wichtig. So liest sich denn auch Amazons Stellungnahme:

„Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Damit Kund:innen und Unternehmen weiter auf unsere Innovationsfähigkeit vertrauen können und davon profitieren, werden wir weiterhin mit dem Bundeskartellamt kooperieren.“, so ein Amazon Sprecher.

Ihr merkt es, da stimmt doch was nicht!

Amazon will nicht verstehen, dass es bei der Frage der wettbewerblichen Vormachtstellung gar nicht um den E-Commerce oder dem Einzelhandel geht. Das B2C Geschäft steht in diesem Fall beim Bundeskartellamt nicht auf dem Prüfstand.

Tatsächlich geht es hier um Amazons marktbeherrschende Position gegenüber den Händlern. Es ist ein reines B2B Thema. Punkt. Amazons Sichtweise ist >Bullshit<, denn Fakt ist noch einmal – und das jetzt auch mit BGH Meinung – Amazon ist der Chef im Ring, wenn es um Marktplätze bzw. Marktplatzdienstleistungen geht.

Wie ist nun zu bewerten, dass das Unternehmen so bewusst und gezielt versucht mittels Ignorieren der Fakten und Streuen von >Fake Information< in diesem Kontext versucht die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen?

Über diese Frage muss diskutiert werden.

BGH entscheidet: Amazon ist Chef im Ring. Mit Konsequenzen.

Der BGH hat entschieden, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit hat das Gericht erstmals  über eine Beschwerde gegen eine Feststellung gemäß §19a GWB entschieden. Gegen diese Feststellung gibt es keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten.

Hintergrund: Bundeskartellamt vs. Amazon

Das Verfahren wurde ursprünglich 2021 vom Bundeskartellamt angestoßen. Die Behörde wollte feststellen ob Amazon eine überragende Stellung im Markt hat. Dabei nutzen die Beamten die ebenfalls 2021 eingeführten neuen Regelungen des § 19a Abs. 1 GWB. Dieser sieht ein 2-Stufiges Verfahren vor. Erst ist die Marktstellung festzustellen um dann in Schritt 2 dem Unternehmen Verhaltensweisen zu untersagen. Gegen die Entscheidung in Schritt 1 hatte Amazon Beschwerde eingelegt. Über diese Entscheidung hat nun der BGH als letzte Instanz entschieden.

Amazon ist weltweit unter anderem im Bereich des E-Commerce, als stationärer Einzelhändler und als Anbieter von cloudbasierten IT-Dienstleistungen (Amazon Web Services, AWS) tätig.

“Der Konzern war zum 27. Dezember 2021 mit einer Marktkapitalisierung von 1,721 Billionen USD das fünftwertvollste Unternehmen der Welt, wobei der Börsenwert innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre um etwa 443 % gestiegen war. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr 2021 weltweit Umsätze von rund 469,8 Mrd USD. Auf Deutschland entfielen davon rund 37,3 Mrd USD. Damit stellte Deutschland auf den Umsatz bezogen nach den USA den zweitwichtigsten (Absatz-)Markt für Amazon dar. Die jährlichen Gewinne stiegen von (weltweit) 3 Mrd USD im Geschäftsjahr 2017 auf 33,4 Mrd USD in 2021, mithin um 1013 %. Amazon gehört mit 1,6 Mio Mitarbeitern zum 31. Dezember 2021 zu den größten Arbeitgebern weltweit.

Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 5. Juli 2022 nach § 19a Abs. 1 GWB festgestellt, dass Amazon.com, Inc. einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt.

Die Feststellung ist auf fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft befristet.

Gegen diesen Beschluss haben Amazon.com, Inc. und eine deutsche Konzerngesellschaft Beschwerde mit dem Antrag eingelegt, den Beschluss aufzuheben. Während des Beschwerdeverfahrens wurde Amazon von der Europäischen Kommission als Torwächter gemäß Art. 3 Digital Markets Act (DMA) benannt. Für die von Amazon betriebenen Vermittlungsplattformen Amazon Marketplace und Amazon Advertising gelten in der Europäischen Union seit dem 7. März 2024 die das Marktverhalten regelnden Vorschriften des DMA. “, so die Pressemitteilung.

In ihrer Entscheidungsbegründung drücken sie sehr klar aus, wie sie Amazons Stellung im Markt bewerten: “Die Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb setzt keine konkrete Wettbewerbsgefahr oder Wettbewerbsbeeinträchtigung voraus. Vielmehr reicht dafür das Vorliegen der strategischen und wettbewerblichen Möglichkeiten aus, deren abstraktes Gefährdungspotential durch die Vorschrift adressiert wird.” und weiter “Der Konzern ist auf einer Vielzahl von verschiedenen, vertikal integrierten und in vielfältiger und konglomerater Weise miteinander verbundenen Märkten tätig und hat eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler.” ist in der Pressemitteilung des BGH vom gestrigen Tage zu lesen.

Welche Bedeutung hat nun diese höchstrichterliche Entscheidung

Tatsächlich war der Entscheid über Amazon marktbeherrschende Stellung bereits rechtskräftig. Die Behörde hat seitdem die Möglichkeit effizienter gegen das Unternehmen vorzugehen um ihm Verhaltensweisen zu untersagen. In der täglichen Händlerpraxis ist dieses Damoklesschwert welches latent über Amazon schwebt zu spüren: Amazon ist netter zu den Sellern geworden.

Damit zeigt sich in der Praxis, dass Experten wie z.B. Prof. Dr. Gerrit Heinemann sich geirrt haben. Heinemann bezeichnete das Amt gegen Amazon als >zahnlosen Papiertiger<.

Auch wenn für viele Politik, Behörden und Gesetze abstrakt und ohne Einfluss wirken, es ist nicht so. Zwar sind politische Wege lang und oftmals sind es Wege der kleinen Schritte, aber sie helfen.

Hier ein paar mutmaßliche Amazon Entscheidungen bei denen der § 19a Abs. 1 mit gewirkt haben kann:

  • Schnellere Freigabe von einbehaltenen Zahlungen
  • Verschiebung der Rücklagenrichtlinie
  • Aufhebung von Suspendierungen
  • Aussenkommunikation bei Händlerthemen

Was denkt ihr, wo behandelt euch Amazon noch unfair und wo würdet ihr euch mehr Aktivität wünschen?

Facebook Gruppen: Automatischen Posten nicht mehr möglich

Das Socialmedia Sharing Tool Buffer berichtet, dass ein Teilen von Beiträgen über Drittanbieter Tools in Facebook-Gruppen ab dem 22. April nicht mehr möglich sein soll. Eigene Tests bestätigen dies. Eine Begründung hierfür liefert Meta dazu nicht. Diese Änderung wurde im Rahmen eines Graph API Updates angekündigt.

Und das ändert sich nun

Wie bereits bekannt ist, ist das automatische Teilen von Beiträgen über Drittanbieter Tools in Gruppen nicht mehr möglich. Ob es einen praktikablen Workaround geben wird bleibt abzuwarten. Vielleicht ergeben sich ja über die Meta Business Suite Lösungen.

Diese Group API Funktionen sind betroffen:

Darüber hinaus dürfen Gruppen Administratoren auch keine Apps mehr in Gruppen installieren.

Es entfallen also die Möglichkeiten Facebook Gruppen detailliert zu analysieren. Bisher war es Möglichkeiten Mitglieder und deren Beteiligungsverhalten auszulesen oder Gruppen zu vergleichen.

Warum das ganze?

Mangels einer Begründung durch Meta kann geraten werden. Es darf angenommen werden, dass die Neuerungen zum Schutz der Mitglieder eingeführt worden. Dass das automatisierte Posten eingestellt worden ist, deutet darauf hin, dass Meta das Nutzererlebnis der Gruppen-Mitglieder verbessern möchte.

Aber die Veränderungen können durchaus auch im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen in den USA stehen. Über Gruppen lassen sich Zielgruppen sehr genau adressieren.

Amazon: Mit diesem Template dürft ihr eure Kunden nach Bewertungen fragen

Rezensionen sind wichtig und werden es auch bleiben, denn Verbraucher orientieren sich stark an den Meinungen anderer Benutzer eines Produkts. Wegen vieler Fake Rezensionen kämpft Amazon seit Jahren unermüdlich gegen incentivierte  Produktbewertungen. Nun zeigt Amazon allen Händlern wie eine Regel (ToS) konforme Nachfrage für die Abgabe einer Rezension bei Kunden möglich ist. Ist das eine Anleitung?

So fragt Amazon selbst nach Bewertungen

Unterstellt wird, dass Amazon sich an die eigenen Regeln hält und daher diese Bewertungs-Nachfrage als Vorlage für eigene Formulierungen genutzt werden darf ohne den eigenen Account in Gefahr zu bringen.

(Quelle: Screenshot Beilagenzettel | Credit: Malte Karstan & Vincent L.)

“Wir würden uns über Ihr Feedback freuen. Um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Kundenerfahrung bieten, sollten Sie eine Kundenbewertung schreiben.”, bittet Amazon seine Kunden.

Und so sind die Amazon Regeln

Wie kann ich Käufer dazu motivieren, eine Rezension zu einem bestimmten Produkt zu verfassen?

Amazon versendet automatisch E-Mails, in denen die Käufer darum gebeten werden, Rezensionen und Bewertungen zu hinterlassen. Sie selbst brauchen nicht aktiv zu werden.

Sollten Sie Käufer trotzdem um Rezensionen bitten, dürfen Sie nicht ausschließlich positive Rezensionen einfordern oder nur Käufer mit einem positiven Einkaufserlebnis um Rezensionen bitten. Sie dürfen Kunden auch nicht auffordern, eine bereits veröffentlichte Rezension nachträglich zu ändern oder zu entfernen, oder versuchen, auf die Rezension einzuwirken. Sie dürfen dazu beispielsweise keine Vergütung anbieten. Darunter fallen u. a. Geld oder Geschenkgutscheine, kostenlose oder ermäßigte Produkte, Rückerstattungen und andere zukünftige Vorteile.

(Quelle: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G201972160?mons_sel_mkid=amzn1.mp.o.A1PA6795UKMFR9&mons_sel_mcid=amzn1.merchant.o.A2FYBJHB205XCC&mons_sel_persist=true)

Es ist erlaubt, aber …

Wäre nicht die Sorge wegen Amazons harter >Strafen< und der im Nachgang einer Suspendierung maximal nicht stattfindenden Kommunikation würden sich wahrscheinlich mehr Seller trauen ähnliche Formulierungen wie Amazon zu verwenden.

Die Sorgen wegen Rezension Anforderungen vom Handel auf Amazon ausgeschlossen zu werden ist bei Sellern groß, sehr groß.

“I dont know if Amazon will allow other sellers to write “Please consider writing a customer review.”, schreibt ein Amazon-Experte auf LinkedIn.

Eine Konten Suspendierung kann die eigene Existenz gefährden oder sogar vernichten. Die Seller-Angst ist nachvollziehbar.

Was muss sich ändern

Zwar hat Amazon die eigenen Regeln in den letzten 2 Jahren schärfer formuliert, aber das Unternehmen hält die Tür für Eigeninitiativen der Händler offen. Was jedoch fehlt sind noch klarere Formulierungen die Händler verwenden können. Warum stellt Amazon nicht einfach 10 oder 20 zugelassene Vorschläge zur Verfügung?

eBay: Wir überweisen ihre Zahlung erneut

Viele private und gewerbliche Händler melden, dass ihre Auszahlungszahlung am 20. und/oder 21. April von eBay nicht ausgeführt werden konnte. Laut Mitteilung von eBay habe die Händler eigene Bank das Geld mangels Verifikation zurück gebucht. eBay werde die Zahlung versuchen erneut auszuführen. Händler sollen ihre Bankverbindung prüfen. Eine ähnliche Herausforderung gab es bereits.

Bereits vor circa 2 Jahren gab es so etwas schon einmal

Als die neue Zahlweise bei eBay eingeführt worden ist gab es kurzzeitig eine ähnliche Störung mit einer nahezu identischen Meldung durch den Plattformbetreiber. Wie auch damals lag die Ursache der Störung nicht beim Händler.

(Quelle: Screenshot ebay | Privat Konto)

Nicht korrekte Meldung

Leider informiert eBay seine Verkaufspartner falsch, denn – wie bereits damals – war die Ursache nicht bei der Bank, also in der Verantwortung der Händler sondern bei eBay zu suchen.

Auch aktuell teilt der Marktplatz seinen Kunden mit, dass sie ihre Bankverbindung prüfen und sich an ihre Bank wenden sollen. Das ist nicht notwendig.

Schnelle Lösung, keine Sorge

Wie auch in der Vergangenheit ist zu erwarten, dass sich diese Herausforderung schnell in Wohlgefallen auflösen wird. Offensichtlich hat es Probleme bei der Datenübermittlung gegeben, die zu diesem Fehler geführt haben.

Es besteht also kein Grund sich Sorgen zu machen.

Kommentar: Brickfox Veranstaltung abgesagt. Keiner wollte hingehen.

Manchmal schlägt ja das Karma zu. Da wo ein Dietmar Hölscher auftaucht ist eine Pleite nicht weit. Er ist der aktuelle Brickfox CEO. Und erwartungsgemäß laufen die Dinge unsauber, unehrlich und unseriös. Wie aus unternehmensinternen Kreisen zu erfahren ist, ist der Grund warum die foxcon nicht sattfindet mangelndes Interesse. foxcon heisst die Brickfox Veranstaltung.

Brickfox: CEO Dietmar Hölscher

Eine nicht stattfindende E-Commerce Veranstaltung ist eigentlich keinen Kommentar wert. Wäre da nicht das absolut unsaubere Verhalten von Brickfox gegenüber Speakern und (den wenigen) Teilnehmern. Natürlich geht es aber auch um den CEO Dietmar Hölscher. Er ist durch seine unwahren Tatsachen Behauptungen (Er ist deswegen verurteilt worden) und falscher Berichterstattung zu Amazon in der Branche unangenehm aufgefallen. Er vertritt die irrige Meinung, dass seine Firma wegen Amazon pleite gegangen ist & äußerte das in einem TV Beitrag.

“Ich verstehe nicht wie Hölscher den CEO Posten bei Brickfox bekommen hat. Er ist doch ein absoluter Blender”, so ein Brancheninsider der anonym bleiben möchte.

Sammelbecken für E-Commerce Clowns

Es scheint, dass unter Hölschers Ägide Brickfox zum Sammelbecken der E-Commerce Clowns geworden ist. Wilken Haase, wir kennen ihn noch als Gambio-Gesicht, hat dort ein neues zu Hause gefunden. Er ist ( hat sich) bei Gambio unsanft vor die Türe gesetzt (.) worden. Jedenfalls ist Wilkens Tag des Abschieds dort seitens seiner Kollegen angemessen gefeiert worden, wird erzählt.

Brickfox foxcon findet nicht statt

Aber zurück zur Brickfox Veranstaltung foxcon. Noch gestern postete auf LinkedIn einer der wenigen Teilnehmer, dass er sich auf die Veranstaltung freue. Ein Speaker  antwortete auf diesen Post, dass er eine Mail erhielt: Die Veranstaltung findet nicht statt. Das Posting ist mittlerweile gelöscht.

“Ich habe einen Speakerauftrag für die foxcon der mir zugesagt wurde und ich habe einfach eine Mail bekommen mit: „Ich muss dir absagen, die foxcon wird nicht wie geplant stattfinden… alles weitere nach Ostern…“”, so der Sprecher in einer PN an den Autor.

Soweit die Fakten. Und jetzt das Unsaubere.

Brickfox: Unsauber, unehrlich und unseriös

Noch einmal zur Erinnerung. Den Veranstaltern war bereits vor Ostern bekannt, dass die foxcon nicht stattfindet. Schaut ihr heute (Stand: 13:37 Uhr) auf die Veranstaltungsseite foxcon.org, dann lest ihr, dass diese Veranstaltung stattfindet. Der vor Ostern  abgesagte Speaker ist in der Agenda noch online. Da hat es wohl Dietmar Hölscher und Brickfox nicht so mit der Wahrheit, oder?

Und wie von einem Blender gewohnt wird die foxcon auch als >Ausverkauft< promotet.

(Screenshot foxcon.org | Stand: 12:41 Uhr)

Die Kommunikation zu den Speakern, die aktuelle fehlende Absage und das Anzeigen einer ausverkauften Veranstaltung ist unehrlich, unseriös und unsauber. So etwas gehört sich einfach nicht und schadet ehrlichen Veranstaltern.

Keiner wollte hingehen

Fragen wir einmal nach den Gründen warum die Teilnehmer kein Interesse an der Veranstaltung hatten. Die Agenda ist schlecht. Brickfox hat im Markt kaum Relevanz. Die foxcon wurde kaum beworben. Das grundsätzliche Interesse an Veranstaltungen ist gesunken. Wer heute noch etwas auf dem Konferenz-Markt reißen möchte, der muss anständig abliefern. Und das kann Brickfox nicht.

Wir werden wahrscheinlich noch die eine oder andere Messe sehen, die nicht stattfinden wird. Aber dann hoffentlich mit sauberer, ehrlicher und seriöser Kommunikation der Veranstalter!

eBay Preisfehler: Was danach passierte ist wirklich erschreckend

eBay Preisfehler oder Preisfehler im Allgemeinen sind ein großen Ärgernis für Händler. Juristisch ist es meist sehr einfach solche Käufe zu stornieren. Jedoch sollten faire Verbraucher diese erst gar nicht ausnutzen. Das hat schon Geschmäckle, macht viel Arbeit und ist sehr nahe am Parasitismus. Das die Plattformen in solchen Fällen ihre Händler kaum unterstützen ist zu beklagen.

eBay Preisfehler bei 11teamsport

Diesem Unternehmen passierte kürzlich ein Preisfehler. Ein Paar Puma Sneakers wurde irrtümlich für 3,60€ bei eBay angeboten. Der UVP liegt bei 119,95€. Mehrere hundert Kunden kauften. Die Aufträge wurden durch den Händler storniert. Das kann er, weil es sich um ein Erklärungsirrtum handelt.

Nur was danach passierte ist erschreckend. Fast 300 – dreihundert (!!) – Käufer bewerten 11teamsports negativ. Schon zum Kauf ist klar, dass es sich hier um einen Preisfehler handelt. Dieses Wissen darf jedem Käufer unterstellt werden. Da ist wohl bei allen Käufern, die negativ bewertet haben der moralische Kompass verrutscht. Bei einem Amazon oder eBay Preisfehler zu kaufen ist schon komisch, aber dann auch noch negativ zu bewerten ist >unter aller Sau<.

Juristisch lässt sich leider auch nur wenig schnell gegen diese Vielzahl an negativen Feedbacks unternehmen. Sie sind schlicht hinzunehmen oder es muss ein langer prozessualer Weg mit einer Dauer von meistens einem Jahr und mehr beschritten werden.

Amazon, eBay Preisfehler: Wie verhalten sich die Plattformen?

Um es kurz zu machen: Beide Plattformen reagieren nicht. Ein Händlerschutz ist faktisch nicht vorhanden. Im Gegenteil wie hier beim eBay Preisfehler von 11teamsport zu erkennen ist.

Der eBay Verkäufer erhielt während der letzten 1,5 Monate wegen eines eBay Preisfehlers fast 300 negative Bewertungen. Davon wurde keine einzige von eBay gelöscht. Darüber hinaus hat der Seller seinen Status als Top-Verkäufer verloren. Er bezahlt daher mehr Provision und hat eine deutlich schlechtere Sichtbarkeit seiner Listings gegenüber Mitbewerbern in Kauf zu nehmen. Es ist konservativ zu rechnen, dass sich der Ertragsverlust im zweistelligem Prozentbereich messen lassen wird.

Die Erfahrung zeigt, dass negative Feedbacks weitere schlechte Bewertungen nach sich ziehen. Es wird also Monate dauern bis sich der Händler von diesem einem eBay Preisfehler erholen wird. Im schlimmsten Fall kann das sogar sein Verkäufer-Konto oder seine Existenz kosten.

Wenn nun die Kostenseite im Unternehmen des Sellers betrachtet wird stellen sich einem die Haare zu Berge: Alleine die Prozesskosten einen solchen Fehler auszubremsen und die nachfolgenden Überlastungen im Customer-Support dürfen bei über 10.000€ liegen.

Meinung: Lassen eBay & Co. ihre Händler im Stich?

Diese Frage ist mit einem einfachem, deutlichem und lautem >Ja!< zu beantworten. Gerade eBay welches sich gerne als Partner der Verkäufer geriert hätte diesen Seller schützen müssen.

Tatsächlich hat der eBay Kundenservice alle Werkzeuge an der Hand. Bewertungen können gelöscht werden oder zumindest kann eine Whitelisting eingetragen werden, so dass der Händler seinen Status und die damit verbundenen Vorteile (Höhe Provision & Sichtbarkeit) nicht verliert.

Das eBay hier nicht eingreift ist zu kritisieren. Die Plattform spielt mit der wirtschaftlichen Existenz dieses Händlers. Das ist weder partnerschaftlich noch fair. Hier nutzt die Plattform ihre Position ungerechtfertigterweise und zum Schaden des Händlers aus.

Erschreckend!

Geschäftsklima & Verbraucherstimmung leicht verbessert

Im März und April hellen sich beide Indikatoren zur wirtschaftlichen Lage im Handel ein wenig auf. Von einer Trendwende kann aber nicht die Rede sein. Nur, weil ein wenig die Sonne durch die Wolken scheint ist noch lange kein Sonnenschein. Das ifo-Institut und der HDE haben den Geschäftsklima Index und das HDE-Konsumbarometer veröffentlicht.

Geschäftsklima

Das Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. Der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage stieg auf -7,3 Punkte, nach -18,1* Punkten im Februar. Auch die Geschäftserwartungen verbesserten sich deutlich. „Der zuletzt vorherrschende Pessimismus geht damit zurück. Das Ostergeschäft ist für viele Einzelhändler offenbar ein Lichtblick gewesen“, sagt ifo-Experte Patrick Höppner.

Preiserhöhungen planen in den nächsten Monaten unterm Strich nur noch so wenige Einzelhändler wie zuletzt vor drei Jahren. Rückläufig war auch der Anteil der Einzelhändler, die von Lieferengpässen betroffen sind. Im März betraf dies 29,1% der Händler, nach 32,6% im Februar. „Die Unsicherheiten für den Seehandel aufgrund der Krise im Roten Meer haben daher für viele Einzelhandelslieferketten weiterhin eine eher untergeordnete Bedeutung“, sagt Höppner weiter.

HDE-Konsumbarometer

“Die Konsumlaune kehrt bei den Verbrauchern in Deutschland auch im April nicht zurück. Die Einkommenserwartungen steigen zwar. Gleichzeitig rechnen die Verbraucher mit geringeren Preissteigerungen. Die Anschaffungsneigung verharrt nahezu auf dem gleichen Niveau wie im Vormonat. Einen leichten Anstieg gibt es dagegen bei der Sparneigung. Die jüngsten Konjunkturprognosen für Deutschland bestätigen aber, dass ein dynamisches Wachstum in diesem Jahr ausbleiben wird. Gleiches ist bei der Verbraucherstimmung zu beobachten. Zwar hält der positive Trend weiter an, die Verbesserung fällt im April allerdings geringer aus als im März. Seit Jahresbeginn hellt sich damit die Stimmung der Verbraucher in Deutschland auf. Abgesehen vom März allerdings nur in sehr kleinen Schritten.”, so der HDE.

Einordnung

Es überrascht, dass sich das Geschäftsklima aufgehellt hat. Im Onlinehandel stehen nicht wenige Händler vor großen Herausforderungen. Bei vielen wackelt die Finanzierung und die Banken stehen vor der Türe. Die Umsätze sind teilweise stark rückläufig. Diese Wahrnehmung entspricht nicht dem ifo Geschäftsklima Index. Auch die Verbraucher Laune ist nicht da wo wir sie uns wünschen würden.

Zusammengefasst bedeutet es für den Onlinehandel, dass diese Jahr – und das entspricht allen Experten Meinungen – nicht gut wird. Konkret sollte jeder Onlinehändler sich beginnen im Krisenmodus wohl zu fühlen.

Wer nicht beginnt sich auf eine schwere Zeit einzustellen, der wird auf der Strecke bleiben. Die Insolvenzverwalter und Krisenmanager erfreuen sich eines guten Geschäftsverlaufs.

NEWS: eBay & Co. erlauben den Handel mit Cannabis

Wird der Marktplatz nun zu einem Drogenumschlagplatz? Pünktlich zur Legalisierung von Cannabis hat auch eBay seine Policy angepasst. In einer Verkäufernews vom 1. April 2024 heisst es “[…] unter folgenden Bedingungen ist der Handel mit Cannabis gestattet […]”. Auf Nachfrage antwortete die Pressesprecherin ungewohnt offen. Aber – Händler aufgepasst – es gibt einige Fallstricke, die zu beachten sind. Deshalb zuerst das rechtliche:

Gras zu besitzen und anzubauen ist jetzt legal, aber…

Es gibt bei der Weitergabe, also z.B. dem Verkauf von Gras Herausforderungen, die zu beachten sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass es nicht gestattet ist mit Cannabis zu handeln. Mit einem ganz einfachen Trick ist dieses Verbot zu umgehen. Und das macht eBay sich zu nutzen.

(Quelle: Screenshot eBay.de | https://www.ebay.de/itm/135000076122)

Cannabis: In Vereinen ist die Weitergabe gestattet

Eine Ausnahme sind Vereine bzw. sogenannte Social Clubs. Mitglieder dürfen pro Monat maximal 50g erhalten. Jede Person darf nur in einem Cannabis Social Club Mitglied sein. Damit ist dem regen Handel Tür & Tor geöffnet. Das erkannten auch die Plattformen. Nur Amazon und Kaufland möchten nicht mitziehen.

So soll die Abgabe von Cannabis ganz legal über die Marktplätze erfolgen

Vereinsmitgliedschaften kosten Geld. Und es gibt Aufnahmegebühren. Damit gibt es zwei Möglichkeiten das Abgabeverbot zu umgehen. Auf den Marktplätzen können also Vereinsplätze gehandelt werden.

25g feinstes Gras kosten circa 125€. Damit würde eine Halb-Monats-Mitgliedschaft entsprechend 129,99€ kosten, der Versand darf ja nicht vergessen werden. Das ist für die Marktplätze ein sehr lukratives Geschäft. Ebay wird 20% Provision für den Verkauf erheben. OTTO hat noch keine Provision bekannt gegeben. Sowohl für OTTO wie auch für eBay dürfte dieses GMV den bekannten Umsatzrückgang der letzten Quartale ausbremsen.

Dr. Dirk Weber, General Counsel eBay.de sagt “Wir haben die Möglichkeiten Cannabis auf unserem Marktplatz anzubieten genau geprüft und wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass dies rechtskonform möglich ist. Wer eBays DNA kennt, weiß, dass wir auch schnell umsetzen können. Uns ist es daher eine große Freude unseren Käuferinnen und Käufern so schnell eine Lösung anzubieten. eBay ist es wichtig, dass auch Verbraucher:innen in strukturschwachen Gebieten von der Gesetztes Änderung profitieren können. Wir stellen so die Versorgung sicher.”

Als Anbieter dürfen also nur Vereine auftreten. Diese werden durch das eBay Compliance Team geprüft. Wie OTTO diese Herausforderungen meistern möchte ist unbekannt. Das Unternehmen ist ja für seine langsame Umsetzungsgeschwindigkeit bekannt.

Frank Surholt, Pressesprecher bei OTTO äußerte sich gewohnt knapp und wage: ” Wir kommen zu dem gleichen Schluss wie unser Marktbegleiter eBay, dass eine Weitergabe von Cannabis Produkten legal möglich ist. Und natürlich möchten wir unseren Kunden und Partnern auch die Möglichkeit bieten über OTTO.de Cannabis zu beziehen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Möglichkeit, dass sich zugelassene Vereine auf unserer Plattform registrieren können.”

Auf Kaufland und Amazon wird es in Zukunft wohl kein Gras zu kaufen geben. Beide Plattformvertreter haben sich in ungewohnt deutlicher Art und Weise gegen den Handel bzw. die Abgabe ausgesprochen.

“Für uns kommt es nicht in Frage die Möglichkeit zur Abgabe von Cannabis Produkten über unsere Plattform zu schaffen. Wir haben das Thema intensiv und wohlwollend diskutiert. Jedoch sind wir zum Entschluss gekommen, dass der Handel mit diesen Produkten nicht den Werten unseres Unternehmens entspricht. Das letzte Wort bei dieser Entscheidung hatte unser Eigentümer Dieter Schwarz.”, so Dr. Gerald Schönbucher CEO Kaufland e-commerce und Vorstand Schwarz Digits.

Auch bei Amazon ist die Absage sehr deutlich. Hier darf wegen der leicht mitschwingenden Arroganz geschmunzelt werden.

“Wir erteilen der Abgabe von Cannabis über unsere Plattform eine klare Absage. Als Marktführer müssen wir nicht jede Entwicklung mitgehen. Gerne überlassen wir dieses Geschäft unseren Mitbewerbern. Wir freuen uns für diese und deren zusätzlichen Umsätze.”, berichtet Christian Blum, Pressevertreter bei Amazon auf Nachfrage von Wortfilter.

Es ist zu erwarten, dass noch eine Menge Nischenplattformen auftauchen, die in der Abgabe nun ein neues Geschäftsmodell sehen. Abzuwarten bleibt wie gut und reibungslos eBay die neuen Prozesse nun abbilden wird.

Kommentar

Natürlich kann trefflich über Sinn oder Unsinn einer Cannabis Legalisierung diskutiert werden, aber es ist zu begrüßen, dass die Marktplätze zum 1. April bereits eine Lösung parat haben. Ganz vorne präsentiert sich eBay einmal wieder als Partner der Händler. Durch die schnelle Reaktion von eBay wird natürlich auch der unkontrollierte und möglicherweise nicht rechtskonforme Handel mit Cannabis eingedämmt. Ob und wann OTTO so weit ist steht in den Sternen.

(Dieser Beitrag war der Aprilscherz 2024)

Retouren Analyse: Reduzieren kostenpflichtige Retouren die Rücksendequote?

Zara & Co. haben es uns im vergangenen Jahr vorgemacht und kostenpflichtige Retouren wieder eingeführt. Diesem Beispiel sind nicht wenige andere große und kleine Onlineshops gefolgt. Es wird also für die Verbraucher üblicher für die Retoure ihrer Ware Geld zu bezahlen. Aber keine Studie verrät uns, ob diese Entwicklung auch zur Reduktion der Rückgabequote führt. Hier nun ein paar gute Zahlen aus einer aktuellen Sendcloud Analyse.

Anstieg kostenpflichtiger Retouren

Es wird immer üblicher, für die Rücksendung einer Online-Bestellung zu bezahlen. Große Einzelhändler wie H&M und Zara haben bereits damit begonnen, den Verbraucher die Rücksendung ihrer Bestellung in Rechnung zu stellen. Dieser Trend setzt sich nun auf breiter Front fort: Bei jeder zehnten Rücksendung in Deutschland (9 Prozent) tragen die Konsumenten zumindest einen Teil der Kosten. Es wurden Versanddaten von mehr als 25.000 Online-Shops in Europa ausgewertet.

Der Einfluss von Auswahl-Größen auf Retouren Dynamik

Dass Rücksendungen untrennbar mit der Bequemlichkeit des Online-Shoppings verbunden sind, zeigt sich in den Gründen, die Käufer für die Rücksendung ihrer Bestellungen angeben. Die Zahlen des aktuellen Sendcloud-Reports zeigen, dass mehr als ein Viertel der Bestellungen (27 Prozent) in Deutschland aufgrund von Größenproblemen retourniert werden, z.B. weil die Produkte zu groß oder zu klein sind oder nicht wie erwartet passen. In 14 Prozent der Fälle entsprach das Produkt nicht den Erwartungen der Kunden, entweder aufgrund ungenauer Beschreibungen oder schlechter Funktionalität. Immerhin knapp 22 Prozent der Verbraucher gaben an, das falsche Produkt oder die falsche Farbe bestellt zu haben. Nur vier Prozent der Retouren sind auf beschädigte oder defekte Artikel zurückzuführen. Rund ein Drittel (33 Prozent) der Retouren fallen in die Kategorie „Sonstiges“.

In Deutschland ist die Rücksendung von Waren am billigsten

Wie viel die Verbraucher dann für eine Rücksendung zahlen müssen, ist von Shop zu Shop unterschiedlich. Das durchschnittliche Retourenentgelt liegt in Deutschland aktuell zwischen 1,90 und 9,99 Euro mit einem Mittelwert von 4,92 Euro. Dieser Wert liegt unter dem europäischen Durchschnitt von 6,68 Euro – damit sind die Retourenentgelte in Deutschland die niedrigsten in Europa. Die von Händlerseite eingeräumten Rückgabefristen liegen zwischen einem und 365 Tagen. Die häufigste Rückgabefrist beträgt dabei 14 Tage mit einem Gesamtdurchschnitt von 33,12 Tagen. Damit liegt die Gesamtheit der deutschen Händler unter der durchschnittlichen Rückgabefrist, die die EHI Top 100 Händler ihren Kunden einräumen: nämlich 39 Tage.

Beim Umgang mit Retouren scheiden sich oft die Geister

Nicht wenige kleine und mittlere Händler versuchen alles um den Verbrauchern eine Rückgabe schwer bis unmöglich zu machen. Das ist falsch, denn wenn wir eins von Amazon und Zalando gelernt haben ist, dass eines Rücksenden der Ware ein wichtiger Kaufentscheidungsgrund ist.

Besser ist es also nicht das Service-Level abzusenken, sondern konkret an den Rückgabegründen zu arbeiten und diese auf Produktebene zu analysieren. Dazu gehört es auch den Kunden Signale zu geben was es bedeutet, wenn sie retournieren.

Im übrigen darf in Frage gestellt werden, dass eine kostenpflichtige Retoure die Quote tatsächlich senkt.

Achtung: Neue EU-Zahlungsverzugsverordnung

Es gibt bereits eine EU-Richtlinie welche den Zahlungsverkehr im B2B und G2B Bereich regelt. In Deutschland ist sie umgesetzt im Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Diese scheint aber Brüssel nicht zu reichen. Sie soll erneuert werden und heisst dann: Zahlungsverzugsverordnung. Diese trifft euch.

Frei vereinbare Zahlungsfristen

Mehr oder weniger erlaubte die alte Richtlinie die Zahlungsfristen frei zu vereinbaren. Bezahlung der Lieferanten nach mehr als 60 Tagen konnten vereinbart werden. Davor soll nun ein Riegel geschoben werden. Brüssel denkt, dass durch zu lange Fristen die Gläubiger immer benachteiligt werden.

Neue Zahlungsfristen sollen schneller Geld in die Kasse spülen

Die EU-Politiker sind der Meinung, dass die bisherige Richtlinie nicht das gebracht hat was sie sich gedacht haben. KMU sollen schnell und zuverlässig ihre Rechnungen bezahlt bekommen. Daher soll nachgebessert werden. Im wesentlichen sollen die Fristen neu justiert werden: Regulär soll im B2B & G2B Bereich innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden, bei reinen B2B Geschäften darf die Zahlungsfrist maximal 60 Tage betragen und bei Langsamdrehern und saisonalen Waren sogar 120 Tage. Es sind keine Ausnahmen bei diesen Zahlungsfristen vorgesehen.

Die Idee ist also klar

Die Idee ist, dass Lieferanten pünktlich ihr Geld bekommen. Dabei sollen schwächere Lieferpartner (KMU) geschützt werden. Dem Grunde nach soll also die Marktmacht starker Käufer und Auftraggeber beschnitten werden. In der Realität diktieren natürlich Unternehmen wie Amazon, OTTO oder auch Aldi/Lidl die Zahlungskonditionen innerhalb ihrer Lieferanten AGB oder Vereinbarungen bzw. Verträgen.

Volatile Meinungslage und Ablehnung

Der Handelsverband (HDE) vertritt die Fraktion der Gläubiger und ist entsprechend nicht glücklich über die starren Regeln. Die Kritik ist diese:

„Solch starre Zahlungsfristen werden der komplexen wirtschaftlichen Realität von Vertragsbeziehungen im Handel nicht gerecht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es werde versucht, allen Branchen im EU-Binnenmarkt eine einheitliche Bestimmung für Zahlungsfristen aufzuerlegen. Dafür seien die einzelnen Wirtschaftsbereiche jedoch zu verschieden. Der Handel etwa sei Dienstleister für Industrie und Verbraucher. „Zwischen dem Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den Händler und dem Verkauf an den Endverbraucher liegt dabei eine Zeitspanne, die mehrere Tage, Wochen oder Monate betragen kann“, so Genth weiter. In dieser Zeit müsse die Ware vom Handel zwischenfinanziert werden, insbesondere die Bereitstellung einer Angebotsvielfalt binde langfristig Kapital. „Starre Zahlungsfristen von etwa 60 Tagen würden hier erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Liquidität und die Kostenstruktur der Handelsunternehmen haben“, so Genth. Bisher funktionierende Vertragsbeziehungen mit längeren Fristen hätten diese Kapitalbindung berücksichtigt, wären in Zukunft aber nicht mehr möglich. „Aufgrund der äußerst geringen Gewinnspannen und teilweise geringer Eigenkapitalquoten können gerade viele kleine und mittlere Handelsunternehmen diese Kosten aber nicht zu vergleichbaren Konditionen am Kapitalmarkt refinanzieren“, so Genth weiter.

Der DIHK findet die grundlegende Idee der Zahlungsverzugsverordnung gut, ist aber skeptisch, dass der gewünschte Effekt eintritt. Einige Juristen bemängeln den Verlust von Vertragsfreiheit zwischen den Handelspartnern.

Einordnung Zahlungsverzugsverordnung: Wie schaut es in der Realität denn bald aus?

Es müssen mehrere Szenarien betrachtet werden. Die Lieferanten bzw. Industrie freut sich über schnelleres Geld. Das bedeutet sie müssen weniger Zinsen zur Finanzierung ihrer Forderungen bezahlen. Ware könnte also um die Zinsersparnis günstiger werden.

Händler haben nun die Aufgabe mehr Cash zu besorgen um ihre Rechnungen innerhalb der gesetzlichen Frist zu bezahlen. Das entzieht dem Handel Liquidität. Die muss ersatzbeschafft werden. Hier fallen also dann Zinsen an. Diese können über die günstigeren Einkaufspreise (Zinsersparnis) gegenfinanziert werden. Unter dem Strich hat sich also nur der Ort wo zukünftig Verbindlichkeiten bzw. Forderungen finanziert werden geändert.

Ob sich dieser Effekt in der Praxis darstellen wird bleibt abzuwarten, denn maßgeblich werden hier die (Macht-) Gefälle zwischen Lieferant und Kunde sein.

Für kleine KMU (B2C) Händler dürfte diese Verordnung allerdings nicht gut sein. Oft haben sie die eigenen (größeren) Lieferanten zur Finanzierung genutzt. Sie müssen nun innerhalb der starren Frist die Rechnung begleichen. Der Warenfinanzierer wird sich freuen. Viel Neugeschäft.