Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Wettbewerbszentrale mahnt Influencer ab

Achtung: Wettbewerbszentrale mahnt Influencer ab

Wer Werbung nicht deutlich kennzeichnet verhält sich wettbewerblich unlauter und unfair. Verbraucher werden in die Irre geführt. Das ahndet die Wettbewerbszentrale in einigen Abmahnungen und eröffnet damit einer neue Spielwiese für die Abmahnindustrie.

Das ist passiert

In Social Media wie Instagram, Tiktok, YouTube & Co. warben verschiedene Influencer/ -innen für Produkte von Werbepartnern, ohne dass die entsprechenden Posts, Reels, Stories o.ä. als Werbung gekennzeichnet waren. Nach einer seit 2022 geltenden Regelung müssen Influencerinnen und Influencer jedoch ihre Produktempfehlungen in Social Media als Werbung kenntlich machen, wenn sie dafür ein Entgelt oder wirtschaftliche Vorteile erhalten.

Der Rennfahrer

So warb beispielsweise ein international bekannter Rennfahrer auf Instagram für Luxusuhren und -Gepäckstücke und kennzeichnete die entsprechenden Posts nicht als Werbung. Die Wettbewerbszentrale verlangte Unterlassung dieser Praxis und nahm zwei europäische Unternehmen in Anspruch, die mit ihm als Testimonial warben: Diese Unternehmen sind nach Auffassung der Wettbewerbszentrale für die fehlende Kennzeichnung durch ihre Werbepartner mit verantwortlich, da sie, wie in üblichen Influencer-Verträgen, ihrem Werbepartner die Kennzeichnung vorgeben können und müssen. Auf die Beanstandungen hin nahm der Sportler in beiden Fällen erstmals eine Kennzeichnung vor: Er fügte nach der so genannten Caption (Überschrift) die drei Zeichen „#ad“ ein. Die Wettbewerbszentrale hält diese Kennzeichnung weiterhin nicht für ausreichend und hat daher eine weitere Abmahnung ausgesprochen.

Die Musikerin

Eine in Deutschland bekannte Musikerin zeigte in einem anderen Fall in einem professionell gedrehten „Behind the Scenes“-Reel (Kurzvideo) auf Instagram, wie sie für die Produktion eines Videoclips geschminkt wird. Dabei rückte die Kamera ausschließlich und prominent Kosmetikprodukte ihres Werbepartners ins Licht, ohne dass das Video als Werbung gekennzeichnet war. Die Musikerin gab auf die Beanstandung durch die Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung ab. Eine Umsetzung der Werbekennzeichnung erfolgte jedoch nicht, sodass es der Anforderung einer Vertragsstrafe bedurfte.

Unterlassungsklage

In zwei weiteren Fällen bewarben reichweitenstarke Influencer auf Instagram und Facebook ohne Werbekennzeichnung verschiedene Nahrungsmittel wie ein Getränkepulver, Schokoriegel beziehungsweise einen Getränkesirup. Diese Produkte werden von Unternehmen vertrieben, die die Influencer selbst leiten bzw. mit denen sie kooperieren. In einem der Fälle gab der Influencer eine Unterlassungserklärung ab. Er setzte jedoch weiterhin keine ausreichende Werbekennzeichnung um, sodass die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe angefordert hat. In dem anderen Fall blieb eine Reaktion aus und die Wettbewerbszentrale reichte vor dem LG Berlin Unterlassungsklage ein. […]

(Quelle: Pressemitteilung)

Was ist hier wichtig?

Das Influencer wegen dieser Verstöße abmahnbar sind sollte bekannt sind. Das aber hier die >Auftraggeber< mit angesprochen worden sind ist wichtig. Denn wenn ihr einen Influencer beauftragt, dann solltet ihr tunlichst darauf achten, dass seine Posts auch als Werbung gekennzeichnet sind. Ansonsten könnt ihr gechillt von eurer Konkurrenz, der wettbewerbszentrale oder anderen Abmahnvereinen abgemahnt werden.

Inflationsrate im Februar nur 2,5%

In den Prognosen des vergangenen Jahrs war ja bereits eine deutliche Verminderung der Teuerungsrate vorhergesagt worden. Im Februar verteuerten sich die Preise nur um 2,5% gegenüber dem Vorjahresmonat und + 0,4% zum Vormonat Januar.

Im Januar 2024 hatte die Inflationsrate bei +2,9 % gelegen, im Dezember 2023 noch bei +3,7 %. Niedriger als im Februar 2024 war die Inflationsrate zuletzt im Juni 2021 (+2,4 %). “Die Inflationsrate hat sich weiter abgeschwächt”, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. “Die Preissituation bei Energie entspannt sich weiter. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich deutlich verlangsamt und liegt nun erstmals seit mehr als zwei Jahren unter der Gesamtteuerung”, so Brand. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat Januar 2024 um 0,4 %.

  • Energieprodukte verbilligten sich um 2,4 % gegenüber Februar 2023
  • Geringer Preisanstieg bei Nahrungsmitteln mit +0,9 % gegenüber Februar 2023
  • Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +3,4 %
  • Waren verteuerten sich gegenüber Februar 2023 unterdurchschnittlich um 1,8 %
  • Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,4 %

Kommentar: Kommen die Entlastungen spürbar  beim Verbraucher an?

Und genau das ist der springende Punkt. Eine spürbare Entlastung – also mehr Geld in der Börse – können die Verbraucher noch nicht spüren. Denn die nun geringe Teuerung und teilweise Reduktion der Preise im Energiesektor haben ja nicht zur Folge, dass die vergangenen Preisanstiege auf einmal weg sind. Nach wie vor ist Energie teuer. Erst wenn es zu weiteren Preisreduktionen auf alte Niveaus kommt und die Verbraucher wieder gleiches freies Einkommen sehen wird sich auch die Konsumbereitschaft verändern. Es kommt auf das frei verfügbare Einkommen an. Ach ja und da wäre ja dann auch noch das Thema Lohnerhöhung bzw. Tarifanpassung. Die zweite Stellschraube. Viel Spaß beim Streiken.

Wir stehen also immer noch vor großen Herausforderungen: Denn der Anteil an Kosten, Energie und Lebensmitteln , an unseren Ausgaben ist immer noch viel zu hoch.

Rücklagenrichtlinie erneut verschoben. Amazon hat ein Herz für Seller.

Heute erhielten Amazon Seller eine Mail, dass die geplante Umstellung ihres Amazon Kontos auf die Basisrichtlinie für Rücklagen sich erneut verschoben wird. Die neue Rücklagenrichtlinie tritt nicht wie geplant am 3. April in Kraft, sondern verschiebt sich auf den 18. September. Das ist bereits die dritte Fristverlängerung durch Amazon. Amazon Händler begrüßen die Entscheidung.

Amazon Rücklagenrichtlinie, darum geht es

Alte Amazon Konten waren in der Lage sich Geld sehr schnell auf ihr Bankkonto auszuzahlen. Jüngere Accounts durften ihr Geld erst nach dem Lieferdatum plus 7 Tagen auf ihr Bankkonto überweisen (kurz DD+7). Ältere Konten konnten also schneller über Liquidität verfügen als jüngere Seller. Die nun anstehende Veränderung der Rücklagenrichtlinie sollte diese >Ungerechtigkeit< ausgleichen. Alle Amazon Händler unterliegen dann identischen Auszahlungsbedingungen.

In der Vergangenheit führten aber die Ankündigungen zu großen Herausforderungen bei den älteren Händlern. Denn durch die Veränderung wird ihrem Business eine große Menge Liquidität entzogen. Daher gab es bereits in der Vergangenheit Verschiebungen der Umstellungsfrist. Bei größeren Händlern bedeutet die Veränderung der Frist mitunter ein Liquiditätsverlust in Millionenhöhe.

(Quelle: Screenshot zur Verschiebung der Amazon Rücklagenrichtlinie)

Amazon hat also bereits in der Vergangenheit den Seller Bedenken hinsichtlich der Cashflow Problematik Rechnung getragen und die Frist zur Einführung der Rücklagenrichtlinie verschoben.

Warum die erneute Fristverlängerung zur Einführung der Amazon Rücklagenrichtlinie?

Amazon äußert sich hierzu nicht in der Seller Benachrichtigung. Es ist aber davon auszugehen, dass das Unternehmen die Belange und Sorgen der Seller in seinen Entscheidungen berücksichtigt. Gegenwärtig sehen wir im Onlinehandel ein schwieriges Marktumfeld. Umsätze sind rückläufig und Händler kämpfen teilweise um ihre Existenz.

“Verkäufer, die nach August 2016 registriert wurden, haben seit sieben Jahren diese Rücklagenrichtlinie. Durch diese Änderung werden unsere Rücklagenrichtlinien für alle Verkäufer im Vereinigten Königreich und in der EU vereinheitlicht und es wird sichergestellt, dass Verkäufer über ausreichende Mittel verfügen, um finanzielle Verpflichtungen wie Produktrücksendungen oder Kundenreklamationen zu decken.”, so Amazon in der Mail.

Dieses Jahr stehen neben der unerfreulichen wirtschaftlichen Situation aber auch noch andere Umstellungen auf dem Plan, wie z.B. die Einführung von DAC7. Die Umstellung käme also denkbar ungelegen.

Amazon hat ein Herz für Händler, endlich

Der September ist Beginn der heißen Jahreszeit. BFCM und andere Events welche Cash bei Händlern in die Kasse fließen lassen, sind ein wesentlich besseres Umfeld mit Cashflow Herausforderungen klar zu kommen.

Aus Unternehmenskreisen war zu erfahren, dass Amazon tatsächlich alle diese Umstände bedacht hat und in der Konsequenz die Frist verschoben hat.

Danke Amazon, du hast ein herz für Händler. Endlich und weiter so!

IDO Verband gewinnt vor dem BGH

Der Abmahnverband IDO Verband e.V. hat vor dem BGH einen Sieg errungen. Und zwar ging es um die Frage ob der Verband ohne Klagebefugnis Ordnungsmittelanträge stellen darf. Die Vorinstanzen fanden, dass das nicht mehr funktioniere. Der BGH urteilt anders (Az.: I ZB 42/23). Nun muss die Vorinstanz, also das OLG Hamm neu entscheiden.

Keine Unterlassungserklärung = Unterwerfung ggü. dem Gericht

Wer nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben möchte, der wird in der Regel vom gegner verklagt oder erhält eine Einstweilige Verfügung derer er sich mit einer Abschlußerklärung unterwirft.

Verstößt der Abgemahnte danach gegen seine Abschlußerklärung oder gegen das Urteil/Beschluss, dann kann der Abmahner ein Ordnungsmittelverfahren anstreben und Ordnungsgeld beantragen. Auch noch Jahre später.

Jetzt hat sich aber durch das Anti-Abmahn-Gesetz einiges geändert und nicht jeder darf mehr abmahnen. Der IDO Verband hat keine Klagebefugnis mehr. Die Frage war nun, ob er denn aus Alturteilen noch Ordnungsmittel beantragen kann. Alle Gerichte bis zum BGH sagten nein. Der BGH entschied anders und stimmte der Auffassung vom IDO Verband zu.

Das hat aber nichts mit Unterlassungserklärungen zu tun

Wer gegenüber dem Abmahnverband, wie dem IDO Verband  eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat weiterhin Unklarheit. Denn dieses Urteil ist darauf nicht anzuwenden. Es steht aber zu befürchten, dass hier das oberste Gericht ähnlich urteilen wird, wenn ihm ein solcher Fall vorliegt.

Wie könnt ihr euch wehren?

Ohne Anwalt geht nichts. Im Grunde solltet ihr versuchen solche unangenehmen Unterlassungserklärungen oder Unterwerfungen loszuwerden. Befragt euren Anwalt was euch der Spaß kostet und wie eure Erfolgschancen sind. Unterlassungserklärungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen aufkündigen.

“Nach den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Dezember 2020 dürfen ausschließlich Verbände abmahnen, die ab dem 01. Dezember 2021 auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stehen. Der IDO Verband hat es nicht auf diese Liste geschafft, sodass ihm nun die Aktivlegitimation für künftige Abmahnungen fehlt. Dieser Umstand wirkt sich auch auf bereits abgegebene Unterlassungserklärungen aus, denn diese können nun gegebenenfalls gekündigt werden.”, so Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops.

Bitte bedenkt, dass Unterlassungserklärungen gegen die ihr verstoßt schnell in recht teuren Vertragsstrafen enden können. Aus eigner Erfahrung kann der Autor berichten, dass Vertragsstrafen mitunter das Aus für Händler bedeuten.

Und Abmahner haben ein Interesse diese einzufordern, denn sie landen direkt in deren Taschen! Das ist dann auch der Unterschied zu Ordnungsgeldern. Diese bekommt der Staat. Abmahner haben daher weniger Interesse solche Verfahren zu führen.

OTTO Marktplatz: Händler reihenweise grundlos gekündigt

Rund um OTTO wird es nicht still. Erst die in einigen Kategorien äußerst starke Gebührenerhöhung (+100%), dann die Meldung über die Erosion der Umsätze (-9%), das plötzliche Gehen des Bereichsvorstands Retail & Marketplace und nun die Kündigungswelle auf OTTO Marktplatz. Was wird noch passieren?

Händler berichten von Kündigung des OTTO-Kontos

Thomas E. und etlichen Händler Kollegen flatterte die letzten Wochen eine Kündigung ihres OTTO Marktplatz Konto ins Haus. Aus dem Nichts und ohne Begründung. Hier die Mail:

(Quelle: Screenshot OTTO Kündigungsmail an einen Händler)

Nach dieser Mail kam dann der Postbote und warf einen Einschreibe-Brief in die Postbox. Auch dieses Anschreiben war nichtssagend und ohne Nennung eines Kündigungsgrunds:

Die Händler waren verärgert über dieses Verhalten, so dass sich einige an den Händler-Support wendeten. Dort erhielten sie dann eine solche Mail:

(Quelle: Screenshot OTTO Kunden Service)

Was ist unter einer strategischen Entscheidung zu verstehen?

Keinem der gekündigten Händler ist verständlich was sie unter einer >strategischen Entscheidung< zu verstehen haben. Alle Händler haben sich auf eine verlässliche und faire Zusammenarbeit mit OTTO verlassen und sind nun enttäuscht. Einige Händler klagen auch über die nun >rausgeschmissenen< Onboarding Kosten.

Was sagt OTTO auf Nachfrage dazu?

Ein OTTO Sprecher äußerte sich auf Nachfrage durch Wortfilter zu den Kündigungen wie folgt:

“Wir nehmen ständig neue Händler auf unserem Marktplatz auf, in Einzelfällen müssen wir uns aber auch von Partnern trennen. Beispielsweise bei einem Verstoß gegen unsere Auflagen (z.B. Markenrecht (Plagiate), Verkauf unerwünschter oder illegaler Produkte) oder Verstöße gegen unsere Anforderungen für Logistikprozesse. Dazu gehören u.a. auch: Sandblasting bei Textilien, der Einsatz usbekischer Baumwolle, der Einsatz von Angorawolle von Angorakaninchen, der Einsatz von Mohair von Angoraziegen, der Verkauf von Echtpelz und der Verkauf von Leuchtstoffröhren, die Quecksilber enthalten sowie von Produkten, in denen diese eingebaut sind. Zudem haben wir besondere Anforderungen an Waren mit Leder & Fellen, Federn & Daunen, Wolle sowie Tropenholz und bedrohten Holzarten. Weitere Infos finden Sie unter https://www.otto.market/de/faq/faq.html. Bei Unklarheiten sollten Marktplatzhändler ihre Ansprechpartner bei OTTO Market direkt kontaktieren.”, so der Unternehmensvertreter.

Auf eine weitere Nachfrage äußerte der Pressesprecher, dass sich betroffene Händler direkt an ihren Ansprechpartner bei OTTO wenden sollten.

Einordnung: Unfaires Verhalten. Und was können die Gründe sein?

Der Händler Support spricht von strategischer Neuausrichtung, der Pressesprecher deutet Händlerverfehlungen an und in den Kündigungen macht OTTO einfach von seinem >negativem Hausrecht< gebrauch.

“Deshalb begegnen wir Ihnen auf Augenhöhe und bieten Ihnen einen der fairsten Online-Marktplätze Deutschlands im E-Commerce für Ihre Handelsziele.”, schreibt OTTO auf der Händler Onboarding Seite.

Da scheint das Unternehmen es mit der Wahrheit nicht ganz so ernst zu nehmen. Denn egal ob sich Händler etwas zu schulden kommen lassen haben, ein fairer Umgang sollte möglich sein. Und dazu gehört vor allem bei einer Kündigung Roß & Reiter zu benennen.

Für viele Händler bedeutet das plötzliche Aus auf OTTO nun Umsatz- und damit Ertragsverlust. Die Onboarding-Kosten haben die Unternehmer in den Sand gesetzt. Totalverlust. Dafür einen dicken Daumen nach unten!

Und die Gründe?

Wir lesen drei sich teilweise widersprechende Gründe. Die Wahrheit ist so nicht zu finden. Daher eine mögliche (realistische) These:

OTTO geht es schlecht. Temu kommt, Amazon ist da und ist erfolgreicher. Das Unternehmen verliert Umsätze fast im zweistelligen Bereich. Auch die Ertragslage leidet darunter wesentlich.

Also werden zuerst die Gebühren in Umsatz starken Kategorien um fast 100% erhöht. Dann werden unliebsame Händler vor die Türe gesetzt. Und das nur aus einem Grund: Das eigene Retail-Geschäft – also die wichtigsten Umsätze – zu retten um halbwegs gut übers Jahr zu kommen.

Nicht verwunderlich, dass in einem solchen Kontext auch der Marktplatz Chef von der Eigentümerfamilie vor die Tür gesetzt wird. Das wird wohl – so mögen es die Familienmitglieder sehen – nicht die einzige Verfehlung in den letzten Jahren gewesen sein. Wir erinnern uns: Plötzliches MyToys Aus nach jahrelanger aber erfolgloser Versuche das Unternehmen profitabel zu machen.

Achtung Amazon Seller: Rückgabefrist ändert sich

Bereits am 6. März kündigte Amazon eine Verkürzung der Rückgabefristen (Widerruf) von 30 Tagen auf 14 Tagen in einigen Kategorien an. Für euch bedeutet es, dass ihr möglicherweise eure Widerrufsbelehrung oder Rücksende- und Erstattungsbedingungen anpassen müsst. Die Umstellungsfrist beginnt am 25. März 2024.

Folgende Kategorien sind betroffen

Amazon eigene Geräte sowie gebrauchte und überholte Artikel sind von der Verkürzung ausgenommen.

  • Kamera
  • Elektronik
  • Bürobedarf
  • Computer
  • Kabellos
  • Videospiele
  • Musik und Video/DVD

FBM Seller trifft diese Verkürzung nur bedingt. Sie müssen lediglich den Mindeststandard von 14 Tagen berücksichtigen, dürfen aber nach wie vor 30 Tage oder mehr den Verbrauchern anbieten.

Übergangsregelung die zu beachten ist

“Um eine reibungslose Umstellung für Kunden sicherzustellen, können sie zwischen dem 25. März 2024 und dem 25. April 2024 weiterhin über das Online-Rücksendezentrum eine Rücksendung mit einer Rückgabefrist von 30 Tagen beantragen. Wie bisher müssen diese Rücksendeanträge im Rahmen der Richtlinien für Warenrücksendungen und Erstattungen von Amazon genehmigt und erstattet werden. Ab dem 25. April 2024 können Kunden 14 Tage nach dem Tag der Lieferung keine Rücksendung mehr beantragen.”, schreibt Amazon in den Händler Benachrichtigungen im Seller-Central.

Händler finden das gut

Nachrichten können im Seller-Central geliked oder disliked werden. 52 Seller haben den Daumen hoch vs. 1 Seller den Daumen runter gegeben. Die dazu stattfindende Diskussion auf dem Seller-Board bläst in das gleiche Horn: Die Händler freuen sich über die Verkürzung.

“Die EM2024 rückt näher und scheinbar hat ein Lernprozess bei Amazon fruchtbaren Boden gefunden dem Treiben der Kunden etwas Einhalt zu gebieten.”, so ein Amazon-Verkäufer.

Scheinbar hoffen die Händler durch die Verkürzung der Rückgabefrist auf eine Reduktion ihrer Retourenquoten.

Kein Zusammenhang: Rückgabefristen & Retourenquoten

Mehrere Messung des Autors in verschiedenen Projekten, die er begleitet hat haben gezeigt, dass es keinen Zusammenhang zwischen Retourenquote und länge der Rückgabefrist gibt. Erhöhungen der Frist von 14 Tage auf 60 Tage hat sich nicht nachteilig auf die Rückgabequote ausgewirkt (Stand 2023, Kategorie: eBay Motors). Aber es schafft Vertrauen bei Verbrauchern.

Vorteil: FBM Seller

Da FBM Seller nach wie vor 30 Tage oder mehr an Rückgabezeit den Verbrauchern anbieten dürfen ist das eindeutig ein Vorteil für die selbst versendenden Händler. Es bleibt zu hoffen, dass diese Amazon Händler es verstehen ihren Vorteil mitzunehmen.

Amazon: Sie werden einschüchternde Maßnahmen an den Fahrer einleiten.

Das Amazon das kundenfreundlichste Unternehmen sein möchte wissen wir, aber mitunter klingen die Nachrichten des Amazon Kunden Service sehr kurios. In dem hier dargestellten Fall beschwert sich ein Kunde über die fehlerhafte Ablage seiner Sendung im Vorgarten des Nachbarn. Hier etwas zum Schmunzeln.

Ob der Kunde das wollte?

“[Die Mitarbeiter] …werden einschüchternde Maßnahmen an den Fahrer einleiten.”, liest es sich in der Mail an den Kunden. Nicht wenige Verbraucher werden nun denken “Ok, was habe ich getan. Das möchte ich nun auch nicht”, wenn sie diesen Satz vom Amazon Kundendienst Mitarbeitenden lesen.

(Quelle: Screenshot Amazon Nachricht)

Auf jeden Fall hinterlässt dieser Satz einen bitteren Nachgeschmack und es darf sich gefragt werden was der Amazon Mitarbeitende denn tatsächlich ausdrücken wollte?

Fehler im System?

Wer als Seller oder Verbraucher schon einmal Amazons Seller Support oder Customer Service bemüht hat der kennt die Herausforderungen, dass das Gegenüber einen mitunter nur sehr schwer versteht. Das liegt am Umstand, dass die Amazon Mitarbeitenden >auf der ganzen Welt< verteilt sind. Das ist ja an sich nicht schlecht, wenn dadurch die Wartezeiten in der Hotline reduziert werden.

Aber herausfordernd wird es dann, wenn die Supporter komische Texte selbst verfassen und diese durch einen semi gut funktionierenden Übersetzer jagen. Dann klingen die Nachrichten schon einmal sehr skurril.

Wenn der Kunde das mit entsprechendem Humor liest ist ja alles gut, aber eine solche Nachricht kann auch ganz schön nach hinten los gehen, wenn sie der >falsche< Verbraucher erhält!

Warum kein Standardtext?

Jetzt wird das ja kein exklusiver Fall sein, dass der Zustellfahrer die Ware am falschen Ort abgelegt hat. Warum bieten das Unternehmen seinen Mitarbeitenden hierfür keine Standardtexte? DAS ist die eigentliche Frage die zu stellen ist.

Gut löst so etwas SNOCKS. Johannes Kliesch erzählte einmal, dass jeder Mitarbeitende in seinem eigenen Wording Standardmails formuliert, welche dann  noch einmal lektoriert werden. Das schafft eine Konsistenz in dem Kundenkommunikation. Darüber hinaus wird auch versucht, dass ein Customer-Case von ein und dem selben Mitarbeitenden gelöst wird. Ob das eine Idee für Amazon wäre?

Paketstationen: Sind die wichtig bei der Versanddienstleister Auswahl?

Wenn ihr vor der Auswahl steht welchen Carrier ihr für euer Unternehmen verwenden sollt, dann sind neben den Preis auch noch eine Vielzahl anderer Parameter entscheidend. Es soll in diesem Beitrag beantwortet werden, ob ein gutes Netz an Paketschließfächern für Verbraucher wichtig ist. Mit dieser Frage hat sich Sendcloud in einer Untersuchung beschäftigt. Hier das Ergebnis:

Laut Analyse zeigen die Deutschen besonderes Interesse an der Nutzung von Paketschließfächern: 19 Prozent wünschen sich diese Option beim Checkout, der europäische Durchschnitt liegt bei 16 Prozent. Insbesondere Millennials bevorzugen diese Option mit 23 Prozent. Die Untersuchung wurde von Nielsen im Auftrag von Sendcloud 2022 durchgeführt. Die aktuellen Daten zeigen nun, dass der Versand über Annahmestellen (dazu zählen sowohl Servicepoints als auch Paketschließfächer) um 17 Prozent zugenommen hat.

Obwohl die meisten Pakete nach wie vor nach Hause geliefert werden, entscheiden sich immer mehr deutsche Verbraucher:innen im Rahmen eines Bestellvorgangs für die Lieferung an eine Paketstation. Mögliche Gründe für die wachsende Popularität von Zustellungen an Abholpunkte gibt es auf beiden Seiten – Paketempfänger profitieren von einer viel größeren Flexibilität. Unternehmen können durch die wachsende Popularität dieser Zustelloption ihre Prozesse effizienter aufstellen und für eine größere Nachhaltigkeit in der Paketlogistik sorgen – und damit natürlich auch werben.

Die 4 Top-Argumente für die Zustellung an Abholpunkte – aus Verbraucher- und Unternehmenssicht:

  1. Keine verpassten Lieferungen und erneute Zustellversuche mehr: Wenn ein Paket seinen Bestimmungsort nicht erreicht, ist dies für alle Beteiligten – von Speditionsunternehmen bis zu den Empfänger:innen – mit Unannehmlichkeiten verbunden. Verpasste Lieferungen führen zu Beschwerden, die den Transportunternehmer und den Einzelhändler:innen belasten, da die Kund:innen ihren Frust auf Social-Media-Plattformen und Bewertungsplattformen wie Trust Pilot zum Ausdruck bringen. Mit Abholstationen haben Verbaucher:innen die Kontrolle und können die Ware abholen, wann es ihnen am besten passt, was für alle Beteiligten Zeit und Frustration spart.
  2. Kosteneinsparungen für Transportunternehmen und Retailer: Die Bündelung der Lieferungen an den Abholpunkten schafft enorme Effizienzsteigerungen in allen Bereichen der Logistik. Für die Transportunternehmen bedeutet dies weniger Zeitaufwand für das Klingeln an der Haustür und mehr Lieferungen pro Tag. Für den Handel bedeutet dies niedrigere Preise. Für E-Commerce-Händler:innen bieten Abholstationen neben günstigeren Tarifen auch eine größere Flexibilität in der Zustellung.
  1. Bessere Nachhaltigkeitsbilanz: Weniger Haus-zu-Haus-Lieferungen bedeuten kürzere Entladezeiten, weniger Staus und weniger Autos auf den Straßen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes und trägt dazu bei, die Umweltbelastung durch den Transport zu minimieren. Unternehmen können so ihre CO2-Reduktionsziele leichter erreichen und gleichzeitig ihren Kund:innen eine umweltfreundlichere Lieferoption bieten.
  2. Höhere Flexibilität für Paketempfänger:innen: Abholstationen bieten Online-Shoppern ein flexibles Zeitfenster – oft sieben bis zehn Tage – für die Abholung der Ware, was den Stress der Abholung reduziert. Sie bieten den Kund:innen die Möglichkeit, ihre Pakete dann abzuholen, wenn es ihnen am besten passt, und nicht dann, wenn der Zusteller gerade in der Nähe ist. Darüber hinaus bieten Abholstellen in Geschäften, die rund um die Uhr geöffnet haben, oder in großen Supermärkten mit längeren Öffnungszeiten den Empfänger:innen mehr Zeit, ihre Pakete abzuholen, was die Kundenzufriedenheit erhöht.

 

Größere Flexibilität für Paketempfänger, bessere Prozesse bei Versendern

„Verbraucher:innen werden bei der Paketzustellung immer anspruchsvoller und wollen selbst entscheiden, wo, wann und wie ein Paket zugestellt wird. Paketstationen und insbesondere Paketschließfächer sind eine hervorragende Möglichkeit, diesem Wunsch zu erfüllen“, so Sabi Tolou, CCO und Mitgründer von Sendcloud. „Die Außer-Haus-Zustellung bietet nicht nur den Verbraucher:innen den gewünschten Komfort mit einer 100-prozentigen Zustellgarantie und weniger unnötigem Klingeln, sondern ist auch für die Zustelldienste eine hervorragende Möglichkeit, ihre Prozesse zu optimieren und ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Wir gehen davon aus, dass Paketstationen und Schließfächer bis 2024 eine immer wichtigere Rolle spielen werden.“

(Quelle: Pressemitteilung Sendcloud)

Zoll & Marktüberwachung: Wie im Tante Emma Laden

In einer Mitteilung kritisiert Deutschlands ältester Handelsverband die Schieflage von Marktüberwachung und Zoll. Von über 2 Mrd. in die EU eingeführten Sendungen unter der Freigrenze von 150€ wurden laut Bundesnetzagentur nur 5.000 Sendungen kontrolliert. Dese unzureichenden Kontrollen schaffen unfairen Wettbewerb. Nicht zuletzt gelangen auch so unsichere und gefährliche Produkte in den europäischen und deutschen Markt an Verbraucher.

Marktüberwachung & Zoll arbeiten wir ein Tante Emma Laden

“Die Marktüberwachung in Deutschland ist zersplittert. Das erschwert die Durchsetzung europäischer sowie nationaler Regelungen und steht einem zentralen Vorgehen gegen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern im Weg“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Geregelt werde die öffentlich-rechtliche Durchsetzung der Überwachung der Produktsicherheit durch die Länder, die ihre Zuständigkeit wiederum an die kommunalen Behörden übertragen hätten. „Der Zoll ist mit der schieren Masse an Paketen überfordert und die dezentrale Organisation der Marktüberwachung führt zu Sicherheitsrisiken für die Verbraucher und bringt eine extreme Wettbewerbsverzerrung zulasten des deutschen Handels mit sich“, betont Tromp. „Die Marktüberwachung ist organisiert wie zu Zeiten von Tante Emma, als es nur den stationären Handel gab und die amtliche Überwachung der Produkte vor Ort ausreichte“, so Tromp weiter.

Zudem mahnt der Handelsverband zu einer schnellen Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro und zur Digitalisierung der Zollkontrollen in der EU. Nach EU-Angaben ist davon auszugehen, dass bei zwei Dritteln der zwei Milliarden Pakete aus Nicht-EU-Staaten der Warenwert falsch deklariert ist, um unterhalb der Zollfreigrenze von 150 Euro zu bleiben. „Diesem Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, so Tromp.

Lösung bundeseinheitlicher Ansatz

Der Verband fordert daher eine Neuordnung der Marktüberwachung in Deutschland. „In Zeiten des globalen Internethandels stößt das dezentrale Modell der Marktüberwachung an seine Grenzen. Es überfordert die kommunalen Behörden“, so Tromp. Online-Plattformen und Handelsunternehmen von jeder Kommune individuell und unabgestimmt überprüfen zu lassen, sei nicht zielführend. „Es braucht einen bundesweit einheitlichen Ansatz, der auf Grundlage eines geeigneten Rechtsrahmens ein effizientes und wirksames Vorgehen gegen die Einführer aus Drittstaaten im Inland gewährleistet, damit auch die ganzheitliche Überwachung der internationalen Akteure sicherstellt und die Durchführung zentraler Maßnahmen zur Durchsetzung der Verordnungen und Gesetze ermöglicht“, so Tromp. Hier seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht.

Einordnung & Meinung

Die kritische Stimme des HDE ist mehr als gerechtfertigt und aus Sicht eines Händlers ist die Kritik mehr als richtig und notwendig. Viele Gesetzte und Verordnungen zu Bekämpfung des unfairen Wettbewerbs, zur Gewährleistung von Produktsicherheit und zur richtigen Angabe des Produktpreises sind vorhanden. Nur können diese aus unterschiedlichen Gründen nur schlecht umgesetzt werden. Es fehlt entweder an geeigneter Organisationsstruktur, welche ein effiziente Durchsetzung der Regeln gewährleistet oder schlicht an ausreichender personeller Ressource, welche den Vollzug sicherstellt.

Hierdurch entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Dieser trifft die Länder direkt bei nicht ausreichend erhobener Einfuhrumsatzsteuer und unsere bzw. die europäischen Volkswirtschaften indirekt. Unternehmen, also die Händler sehen sich unfairem Wettbewerbs ausgesetzt. Gerade der kleine und mittlere Mittelstand, welcher einen Großteil der Handelsakteure auf Plattformen darstellt muss machtlos zuschauen.

Noch gar nicht betrachtet sind die Gefahren und Folgekosten die bei Versicherung, bei Verbrauchern und im Gesundheitssystem entstehen, weil gefährliche Produkte für Verbraucher im europäischen und deutschem Markt zugängig sind.

Bei aller berechtigten Kritik an Temu, Wish & Co bleibt festzuhalten, dass die Ankündigungen der politischen Akteure nichts mehr als Lippenbekenntnisse sind. Wir haben ausreichende Gesetzte nur können diese mangels Organisationstrukturen und Ressourcen bei den vollziehenden Behörden nicht angewendet werden. Das ist der Punkt.

Temu: Kaufverhalten der Kunden in den USA, eine Analyse

Das US-amerikanische Analyseunternehmen earnest hat auf Grund vorliegender Kreditkartendaten das Kaufverhalten amerikanischer Kunden auf Temu analysiert. Hier die Erkenntnisse:

Temus Markteintritt in den USA war in der letzten Hälfte 2022. In der danach beginnenden Urlaubssaison wuchsen die Umsätze Woche für Woche im mittleren  zweistelligen Prozentbereich. Nach der BFCM-Woche verlangsamte sich das Wachstum ein wenig. 2023 explodierte es dann förmlich.

Der durchschnittliche Warenkorbwert liegt bei 39 US$. Temu bietet eine Finanzierung über Klarna oder Affirm an.

(Quelle: earnest)

Wachstum nach Einkommen der Verbraucher

Die Wachstumszahlen verursachten im wesentlichen Verbraucher mit niedrigem Einkommen. Das mag daran liegen, dass Temu zu dieser Zeit Waren mit sehr niedrigen Preispunkten aggressiv bewarb. Der Einkommensklasse 40 bis 100k US$ pro Jahr folgen dann auf Platz 2 die Verbraucher, welche weniger als 40.00 US$ verdienen.

(Quelle: earnest)

Konsumenten mit einem Einkommen von mehr als 100k US$ meldeten sich zwar auf Temu an, gaben aber wesentlich weniger Geld dort aus.

Wie verhalten sich die Kunden im Vergleich zu anderen Plattformen.

In den USA gibt es für Temu folgende Wettbewerber: Walmart und Amazon, aber auch in den Bereichen Elektronik (Best Buy), Fast Fashion Mode (Shein), Schönheit (Ulta), Hobbys und Spielzeug (Five Below), Marktplätze (Ebay), Haustier Haustierbedarf (Chewy) und Heimtextilien (Bed Bath & Beyond).

Temu Kunden gaben im Februar 2023 ungefähr 72 US$ pro Monat aus während Amazon Kunden 309 US$ auf der Plattform ließen. Im Vergleich zu den wettbewerblichen Plattformen rangiert Temu also im unteren Drittel.

Kundenfrequenzen im Vergleich

Die Amazon Kunden-Frequenz ist leider in der Grafik nicht mit aufgezeichnet. Sie lab im Februar 2023 aber bei 4,6 Transaktionen pro Monat und belegt damit abgeschlagen die Spitze dieser Tabelle. Danach folgt dann mit 2,0 Transaktionen auch schon Temu. Allerdings fehlen hier Marktplätze wie z.B. Walmart und eBay.

Ob die Gamification Elemente auf Temu ursächlich für hohe Transaktionszahl pro Kunde sind, darf gedacht werden. Allerdings lässt sich diese Annahme nicht verifizieren.

Kundenbindung der Temu Nutzer

Nahezu 45% der Kunden haben 4 Monate nach ihrem ersten Kauf immer noch Transaktionen auf der Plattform getätigt.

Aber die Bindungsrate sinkt nach jedem weiteren Monat. Normalerweise sollten diese aber wie z.B. bei Amazon steigen. Im Umkehrschluss kann Temu mit Alt-Kunden sein Wachstum nicht halten. Es müssen immer neue Nutzer akquiriert werden. Gelingt das nicht bricht das Wachstum ein. Hier darf angenommen werden, dass sobald der Ad-Spend sink, das Wachstum aufhört (Wish-Story). Diese Tabelle scheint sehr wichtig für die Markteinordnung von Temu zu sein.

Temus Customer Lifetime Value

Im Vergleich zu anderen Plattformen ist der CLV mit 232 US$ im oberen Drittel der verglichenen Plattformen zu sehen. Damit übertrifft die Marke nach den ersten vier Monaten ihres Bestehens den Multikategorie-Konkurrenten Walmart ($133) und den Liebling unter den Tierfreunden Chewy ($172).

Temu hat viel erreicht, aber der Erfolg ist fragil

Ohne Zweifel hat Temu sowohl in den USA als auch in Deutschland einen beachtenswerten Start hingelegt. Die Zahlen lassen aufhorchen. Aber in dieser Analyse und auch sonst werden selten die Werbeausgaben mit in Betracht gezogen. Laut einer Studie von MediaRadar gab Temu alleine von September bis Dezember 2023 517 Mio US$ in den USA an Werbung aus. Walmart gab in 2022 gerade einmal 4 Mrd. US$ an Werbung aus. Zu den Werbeausgaben von Amazon im US-Markt fanden sich leider keine Zahlen.

Trotzdem muss gedacht werden, dass der Erfolg von Temu nicht auf das Produkt-Portfolio oder die Gamification Elemente, sondern im wesentlichen auf das enorme Ad-Spending zurückzuführen ist. Ja, die Temu Mutter kann sich das leisten und auch lange leisten, aber wer möchte schon ewig Geld in einen Markt pumpen der nicht loyale Kunden hervorbringt. Und da wären wir bei der sehr wichtigen Zahl bei der Temu unterlegen ist: Temus Kundenbindungsrate sinkt Monat für Monat im Gegensatz zu den Wettbewerbern Amazon & Co.!

Konsumbarometer: Bessere Verbraucherstimmung im März

HDE Konsumbarometer: Die Verbraucherstimmung scheint im März etwas besser zu sein. Allerdings bestimmt das noch keine Erholung oder eine positive Trendwende. Laut HDE sind die Konsumenten unentschlossen. Damit deckt sich die Stimmung mit den Destatis Einhandelsumsatzzahlen aus Januar.

“Zum Ende des ersten Quartals 2024 hellt sich die Verbraucherstimmung nun aber deutlich auf. Das HDE Konsumbarometer steigt gegenüber dem Vormonat spürbar an und übertrifft auch den Wert aus dem März 2023. Seit Herbst vergangenen Jahres weist das HDE-Konsumbarometer damit von Monat zu Monat größere Schwankungen auf. Das Niveau hat sich aber seit Oktober insgesamt nur unwesentlich erhöht. Es kommt der Eindruck auf, dass die Verbraucher aus der Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds kein eindeutiges Bild für die weitere Entwicklung ableiten können. Es herrscht Unsicherheit.

(Quelle: HDE)

Für den privaten Konsum in den kommenden Monaten ist deshalb insgesamt eine verhaltene Entwicklung zu erwarten. Weder findet eine große Erholung statt, da es bei den Verbrauchern keinen eindeutigen Zuwachs an Optimismus gibt. Noch wird es einen Konsumeinbruch geben, da auch Anzeichen für eine klare Eintrübung fehlen. Optimistische und pessimistische Tendenzen wechseln sich ab. Die Verbraucher haben keine klare Erwartung für die kommenden Monate. Diese Unsicherheit dürfte den privaten Konsum dämpfen. Starke Wachstumsimpulse bleiben damit erst einmal aus.”, so Deutschlands ältester Handelsverband in der aktuellen Mitteilung.

Mehr Zahlen bekommt ihr hier aus den Seiten des HDE.

Konsumbarometer: Glaskugel

Anhaltende kriegerische Auseinandersetzungen, Insolvenzmeldungen, hohe private Kosten, Ängste über die Zinsentwicklung treiben Verbraucher in ein eher zurückhaltendes Ausgabeverhalten. Die Sparneigung steigt. Und damit ist weniger in den Taschen der Verbraucher für Konsumausgaben.

Wieder einer weniger: Razor Group kauft Perch auf

Nachdem Thrasio vergangene Woche endgültig in die Pleite gerutscht ist, hat nun die Berliner Razor Group den amerikanischen Konkurrenten Perch vollständig übernommen. Es ist sehr spannend was bei den Amazon Aggregatoren gerade alles passiert. Nach der Übernahme soll die Razor Group nun 1,7 Mrd. US$ wert sein, ist aus Unternehmenskreisen zu hören.

Alleine schaffen es die wenigsten wohl nicht mehr. Oder in der Krise sind Schnäppchen zu machen.

Offensichtlich gibt es immer noch ein paar schwergewichtige Investoren, die an das grundsätzliche Narrativ glauben und ihr Geld in die Idee stecken. In diesem Fall waren es: L Catterton (Familie Arnault), Softbank und Victory Park Capital.

Rechnet man die vorherigen Bewertungen vs. der jetzigen Bewertung, dann steht da ein minus von 300 Mio. US$. Für die neuen Anteilseigner mag sich das sogar am Ende auszahlen.

Aber der Zusammenschluss zeigt auch, dass es alleine wahrscheinlich für Perch nicht weitergegangen wäre.

Das Narrativ bleibt im Großen und Ganzen das gleiche

Das es ausgerechnet bei der Razor Group aufgehen soll wäre überraschend, aber nicht unmöglich. Zu bemerken ist der leichte Schwenk in der Erzählung: Man möchte sich nun unabhängiger von Amazon machen und es in den asiatischen Märkten versuchen. Es bleibt spannend. Im übrigen ist die Anzahl der ASIN durch die Übernahme um 40k gewachsen (sic!).

BMF: Keine doppelte USt. mehr bei Falschberechnung

So war es bisher: Wenn ihr aus Versehen den falschen Umsatzsteuersatz bei Lieferungen ins europäische Ausland berechnet habt, dann musstet ihr die Umsatzsteuer doppelt zahlen. In Deutschland und noch einmal im jeweiligen Lieferland. Das hat sich nun geändert berichtet Dr. Roger Gothmann von Taxdoo in einem Blogeintrag.

Relevanz in der Praxis?

In der täglichen Praxis war die Anwendung der doppelten Besteuerung bzw. des nun korrigierten Fehlers im §14c nicht so wichtig. Erst, wenn es zu einer Betriebsprüfung bei euch kam konnte es zu unangenehmen Nachforderungen kommen.

(Quelle: Taxdoo)

“[…] denn bei Leistungen an Endverbraucher vermochten viele Umsatzsteuer-Experten – inkl. mir – nicht festzustellen, wo hier ein Gefährdungstatbestand vorliegen könnte? Wie sollte ein Endverbraucher (unberechtigt) Vorsteuer geltend machen?”, so Dr. Roger Gothmann.

Keine doppelte Umsatzsteuer mehr

Das BMF gab nun nach und äußerte sich verbindlich zur Nachbelastung der USt.: “Wenn ein Unternehmer eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rechnung mit einem unrichtigen Steuerausweis an einen Endverbraucher gestellt hat, entsteht keine Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. (…). Der Wortlaut des UStG ist insoweit unionsrechtskonform einschränkend auszulegen. Das BFH-Urteil V R 4/18 ist durch das EuGH-Urteil C-378/21 überholt (…).” Damit ist nun wichtiges Risiko bei Betriebsprüfungen endlich ausgeschaltet worden.

Der nächste Zug mancher Prüfer mag es sein die Endverbrauchereigenschaft eurer Kunden anzuzweifeln. Das dürfte nicht gelingen, denn das ist bereits klar und Unternehmer freundlich geregelt: “Art. 18 Abs. 2 MwStVO: Sofern dem Dienstleistungserbringer keine gegenteiligen Informationen vorliegen, kann er davon ausgehen, dass ein in der Gemeinschaft ansässiger Dienstleistungsempfänger den Status eines Nichtsteuerpflichtigen (= Endverbraucher) hat, wenn er nachweist, dass Letzterer ihm seine individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer nicht mitgeteilt hat.”

Endlich & erschreckend

Jedem Mensch mit etwas Sachverstand hätte klar sein müssen, dass diese doppelte Erhebung der USt. Unfug ist. Aber nicht den Finanzbeamten. Gut, dass dieses Damokles-Schwert nun nicht mehr über den Betriebsprüfungen schwebt!

Onlinehandel Januar 2024 – 2,8% zu 2023

Rosig sieht es im Online- und Versandhandel immer noch nicht aus. Gegenüber dem Vorjahr fielen die Umsätze noch einmal um 2,8%. Schaut ihr auf die Zahlen aus 2015 bis 2022 dann ist das (immer noch) eine ungewohnte Entwicklung mit der Brands und Seller zurechtkommen müssen.

Ein klitzekleiner Lichtblick ist der Wachstum zum Vormonat. Da sind die realen Umsätze um 2% gestiegen. Aber an die Wachstumszahlen aus den Jahren 21 und 22 werden wir auch dieses Jahr nicht rankommen. Im Gegenteil.

Und die Folgen werden sein: Insolvenzen

Das was wir in 2024 und 2025 sehen werden sind viele, ganz viele Pleiten. Einige Einschläge konnten 2023 und zum Anfang 2024 gehört werden: Signa und Thrasio sind zwei Schwergewichte.

Aber es wird noch weiter gehen und wir werden bekannte große aber auch kleinere E-Commerce Buden verschwinden sehen. Schützen können sich die wenigsten vor dem kommenden Aus.

Die erste Krise. Für viele.

Für die meisten Onlinehändler ist diese Krise die erste welche sie erleben. Das die meisten im Krisen Modus versagen ist von den im E-Commerce bekannten Steuerberatern zu hören.

Denkt radikal

Eine Hilflosigkeit ist ja zunächst auch ok, aber ihr solltet dieser recht schnell entkommen und mutig Entscheidungen treffen. Holt euch Rat, bei anderen Unternehmen, in Communities, bei Rechtsanwälten oder eurem Steuerberater. Macht euch gefasst radikal denken zu müssen und habt keine Angst vor krassen Entscheidungen.

Im übrigen: Jede Unternehmenskrise ist individuell. Zwar gibt es einen Werkzeugkasten mit Instrumenten die helfen eine Krise zu bewältigen. Aber welches werkzeug genau für euch passt, dass müsste ihr gemeinsam mit eurem Team herausfinden.

Urteil: Angestellte dürfen ChatGPT nutzen

In Norddeutschland beschäftigte sich ein Arbeitsgericht damit, ob die Nutzung von ChatGPT ohne Genehmigung des Betriebsrats gestattet ist. Das Arbeitsgericht Hamburg (Beschl. vom 16.01.2024 | Az. 24 BVGa 1/24) bejahte die Nutzung der KI Lösung ohne Beteiligung des Betriebsrats.

Keine Einführung durch Unternehmen, aber Nutzungserlaubnis erteilt

Bisher waren in dem Unternehmen die Webseiten zu ChatGPT gesperrt. Das änderte sich und seitens des Arbeitgebers wurde die Nutzung von KI Tools durch die Mitarbeitenden mit eigenen >privaten< Accounts gestattet. Die Nutzung bezog sich dabei im wesentlichen auf die Bedienung der Software über einen Browser und nicht durch lokale Installationen.

Soweit so gut und smart von der Unternehmensleitung. Wäre da nur nicht der Betriebsrat gewesen, der das alles gar nicht so toll fand.

Betriebsrat geht gegen Entscheidung vor und verlangt Untersagung.

Der Betriebsrat sah sich nicht an der Entscheidung beteiligt die Nutzung von ChatGPT & Co zu gestatten und verlangte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine Untersagung.

Der BR sah Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Und zwar handele es sich bei der Regelung zur Nutzung von ChatGPT um einen Eingriff um die Regelung zur Ordnung im Betrieb. Und der Betriebsrat brachte vor, dass die KI Software eine technische Einrichtung sei mit der sich Mitarbeitende überwachen lassen. Darüber hätten Vereinbarungen getroffen werden müssen.

Keinen Erfolg vor Gericht

Die Richter sahen das anders und der Betriebsrat unterlag.  Das Gericht argumentierte, dass die Vorgaben zur Nutzung dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten unterliegen. Des weiteren, dass die Nutzung der Software über den Browser passiere und es da bereits eine Vereinbarung zu gäbe. Weiterhin habe der Arbeitgeber keinen Zugriff auf eventuell in die KI-Tools eingegebenen Daten. Denn diese würden nur zum Tool-Anbieter aber nicht zum Arbeitgeber übermittelt.

Was zeigt das Urteil

Juristische Herausforderungen sind vor allem Einzelfall-Entscheidungen und es kann wenig über einen Kamm geschoren werden. Auch scheint es so zu sein, dass unsere Gesetze ausreichen um solche >neuen< Fälle zu entscheiden. Eine Gesetztes Änderung scheint nicht von Nöten zu sein.