Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Besser als der Markt: eBay Zahlen Q4/23 und 2023

eBay hast sich im Q4 und im ganzen Jahr besser als der Markt und deutlich besser als z.B. OTTO geschlagen. Aber schlechter als Amazon. Damit baut das Unternehmen seine Position als zweit wichtigste Plattform für die meisten Seller noch einmal aus. Währen OTTO gerade einen GMV Rückgang von 9% berichtet feiert eBay ein Wachstum international von 4% und gesamt von 2% im 4. Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal. Für das Jahr 2023 war es dann aber doch ein kleiner Rückgang von 1%. Alles in allem für Händler zufriedenstellende Zahlen.

(Quelle: eBay.com)

Käuferschwund gestoppt?

eBay weist gesamt nur noch einen Käuferschwund von 1% aus. das deutet darauf hin, dass weniger Kunden die Plattform meiden. Im Kontext, dass das GMV Wachstum im Heimatmarkt stockt darf angenommen werden, dass der Käuferverlust im wesentlichen im Heimatmarkt passiert ist. Trotzdem ist es bedenklich, dass eBay die Kunden weglaufen. Egal wo.

Werbeumsätze: Das Handeln auf eBay ist teurer geworden

Eine für Händler wirklich traurige Zahl ist der anhaltende Anstieg von eBays Werbe-Umsätzen. Denn diese werden im wesentlichen von den Händlern eingebracht. Sprich die Kosten für einen Verkauf sind um die ausgegebenen Werbeausgaben (auf Seller Seite) gestiegen. Der Ertrag entsprechend gesunken.

(Quelle: eBay.com)

Das ist nicht anders als eine verdeckte Gebührenerhöhung für die Händler. Und ein Anstieg des Advertising Revenues um 30% oder 2.1% des GMV kann sich sehen lassen.

Zahlen: Privatverkäufer zahlen keine Gebühren mehr

(Quelle: eBay.com)

2024 soll es besser werden. Nicht.

Auch für das Q1 2024 rechnet eBay mit einem leichten GMV Rückgang von -1%. Begründet wird diese seitwärts Bewegung im wesentlichen mit den volkswirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und UK, sowie der fehlenden Kauflust der Verbraucher.

Ab dem Q3 wird in 2024 jedoch Wachstum erwartet und das so um die 2%.

Kommentar: Byrd, The Platform Group, Hood und die Fakezahlen

Byrd ist eine österreichischische Fulfillment Plattform, welche an verschiedenen europäischen Standorten für namhafte Player Lagerdienstleistungen und Services erbringt. Auf dem eigenen Blog veröffentlicht nun Phillip Pitsch seit 2021 ein Fake-Marktplatzranking der Top 10 Marktplätze in Deutschland. Das wäre ja alles nicht so schlimm, wenn nicht…

The Plattform Group verwendet Fake Zahlen

… kürzlich in einem LinkedIn-Posting und in einer Pressemitteilung die Fake Zahlen verwendet worden wären. The Platform Group AG und deren CEO Dr. Dominik Benner freuten sich über den Rauskauf von Hood aus dem Benko Kosmos.

(Quelle: Screenshot Pressemitteilung TPG)

Im LinkedIn Posting benennt The Platform Group CEO Dr. Dominik Brenner als Quelle dieser Zahlen die >Byrd Analyse 2024< und ordnet Hood als Top 10 Marktplatz ein.

Als Autor der Byrd Fake Analyse wird Philipp Pitsch genannt. Der Blog Beitrag trägt das Datum 30. September 2021 und tituliert als >DIE TOP 10 ONLINE MARKTPLÄTZE IN DEUTSCHLAND 2024<. Wer den Artikel teilt, liest: >DIE TOP 10 ONLINE MARKTPLÄTZE IN DEUTSCHLAND 2023<. Temu gab es 2021 noch nicht. Kann ein Autor wirklich so schlecht arbeiten?

Byrds Fake Analyse Zahlen made by Philipp Pitsch

Eine Top-Liste impliziert eine Vollständigkeit innerhalb der Reihenfolge Top 1 bis Top 10. Hier die Liste:

  1. Amazon (439,9 Mio. Visits)
  2. eBay
  3. Otto
  4. Temu
  5. Zalando
  6. Etsy
  7. Shop Apotheke
  8. AboutYou
  9. Alternate
  10. Hood (2,8 Mio. Visits)

Gerankt wird nach den Seitenbesucherzahlen (Visits) welche SimilarWeb liefert. Wenn ich nun wesentliche Marktplätze lösche oder (bewusst) nicht betrachte, dann bekomme ich Hood auch auf Platz 10. Wer ist (bewusst) vergessen worden: kleinanzeigen, kaufland, mediamarkt, douglas, manomano, conrad, metro um nur einige zu nennen.

Auf Wikipedia ist unter “Formen von Betrug und Fälschung in der Wissenschaft” zu lesen: “[…]  eine tendenziöse Berichterstattung sowie das Weglassen von Daten stellen minder schwere, für den Wissenschaftsbetrieb gleichwohl schädliche Verhaltensweisen dar.” (Quelle: Wikipedia)

Lautstärke macht Error 404

Die Bestenliste ist seit heute Nachmittag nach einem Posting von mir auf LinkedIn von den Seiten von Byrd entfernt worden. Ihr seht nun einen 404 Fehler.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.linkedin.com zu laden.

Inhalt laden

Der Ursprüngliche Bericht zur Hood Übernahme in dem bereits die Zahlen kritisiert wurden erzielte diese Wirkung nicht.

Muss die Pressemitteilung nicht korrigiert werden?

Die Pressemitteilung bezieht sich auf eine Top Liste die gefaked war. Sie war und ist falsch. The Platform Group ist ein Börsen notiertes Unternehmen, welches mit falschen News Investoren, Anleger und geneigte Nutzer informiert. Das ist unseriös und wahrscheinlich sogar nicht zulässig. Jedenfalls sollte sich Benner einmal den §399 des Aktiengesetz (Falsche Angaben) durchlesen.

Jeder Depp hätte die Fakes erkennen sollen/müssen (wenn er denn wollte)

Jeder halbwegs informierte E-Commercler hätte aufschreien sollen, wenn er liest, dass Hood unter den Top 10 der deutschen Marktplätze gerankt sein sollte. Erst recht hätte das Dr. Dominik Benner klar sein müssen. Er ist ja nun kein Anfänger und erst recht kein Ahnungsloser. Warum führt er die Branche (bewusst) in die Irre? Warum diese Fakerei?

Ich finde Fakes mies

Tatsächlich stellt sich die Frage ob ihr liebes TPG-Team mit solchen Zahlen eine DD durchgeführt habt und eure Aktionäre so an der Nase rumführt lieber Dominik. Du hättest die Fakes erkennen müssen, denn du kennst die wettbewerblichen Plattformen zu Hood. Lieber Phillip, auch du hättest niemals eine solche >Fake<-Top 10 Liste veröffentlichen dürfen. Das ist unseriös und schadet der Branche.

“Ganz klar, die Auswahl der Marktplätze ist zumindest fragwürdig. Jedoch wird im Artikel explizit genannt, dass die Auswahl keinen Vollständigkeitsanspruch stellt.”, ist in deinem LinkedIn Kommentar zu lesen. Dem ist nicht zuzustimmen, denn ein Ranking oder auch auf deutsch Rangfolge impliziert nun einmal eine Vollständigkeit innerhalb der Reihenfolge.

Hört auf zu faken, hört auf Fakes zu verwenden!

Denn alle die, die sich viel Mühe geben, viel Arbeit investieren unsere Branche zu vermessen fühlen sich von einem solchen Bullshit veräppelt. Macht euren Job. Richtig.

priceloop, besser als jeder Repricer [Werbung]

priceloop ist nun auch im Wortfilter Dienstleisterverzeichnis. Immer den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden bedeutet nicht sich nur mit dem nächst günstigeren Wettbewerber zu vergleichen. Im Gegenteil, viele Events sind wichtig den richtigen Preispunkt zu finden. Dazu gehört es eben auch außerhalb der eigenen Kanäle zu schauen wie identische oder ähnliche Produkte angeboten werden. Einfache Repricer leisten das nicht.  Unter anderem hilft euch dabei priceloop, denn ohne Tool wäre es für euch ein fast unmögliches Unterfangen.

Für Amazon Seller: Amazon Pricing Engine (APE)

Der APE von priceloop löst für euch sämtliche Herausforderungen rund um den richtigen Preis. Es ist leider ein weit verbreitetes Märchen, dass nur der günstigste Anbieter gewinnt. Aber leider glauben das viele Händler, wahrscheinlich auch mangels geeignetem Tool das zu messen. Genau da setzt der Price Engine an.

(Quelle: A/B Tests mit dem APE)

Wettbewerbsrechtlich bedenklich, aber wirtschaftlich gut ist die Funktion der Streichpreisoptimierung (Safe Badge). Durch die Durchführung von Preistests kann APE den Medianpreis vorhersagen und die Anzeige des Strike-Through-Preises auf Amazon nahezu garantieren.

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Mehr erfahren

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Grandios ist die Bestand abhängige Preisgestaltung. Bei geringen Bestand kommt es auch die Reichweite der restlichen Ware an. Diese sollte zum wirtschaftlich optimalen Preis verkauft werden. Bei dieser Berechnung hilft euch auch das Feature.

Für Shopbetreiber

Ok, das ist jetzt kein Tool für Pussies sondern für echte Pros. Mit priceloop könnt ihr eure ganz individuelle Pricing-Strategie umsetzen und überwachen. Natürlich werdet ihr auch in die Lage versetzt euch zum anderen wettbewerblichen Produkten zu vergleichen (z.B. anderen Private-Label Anbietern). Das Onboarding teilt sich in 3 Schritte auf: Discovery, Workshop und Go-Live. Halt kein Tool für Shopbetreiber, die es nicht ernst meinen.

Hier ein konkreter Anwendungsfall von priceloop

Anfang war es Chaos über Chaos:

  • Manuelles, fehleranfälliges und undurchsichtiges Excel-Verfahren zur Berechnung von Preisen.
  • Die Tabellen hatten komische Regeln, die es schwierig gemacht haben, den bestehenden Prozess durch eine Standard-Preisfindungslösung zu ersetzen
  • Die Aktualisierungshäufigkeit der Preise wurde durch den manuellen Excel-Prozess begrenzt, obwohl eine höhere Frequenz offensichtlich als vorteilhaft für das Geschäft angesehen wurde
  • Die Transparenz der Preisgestaltung für alle internen Beteiligten sollte verbessert werden.

Der Workshop ist bereits Teil der Go-Live Phase: Zu Beginn des Implementierungsprojekts fand ein gemeinsamer Workshop zwischen dem Pricing-Team von TechGoods und Priceloop statt.

Zur Vorbereitung dieses Workshops wurden von TechGoods statische Eingangsdaten bereitgestellt und in die Priceloop-Plattform geladen. Dies ermöglichte es dem Team, bereits während des dreistündigen Workshops 90 % der Anforderungen an die Preisgestaltung gemeinsam umzusetzen. Gleichzeitig verließ das Priceloop-Team den Workshop mit dem Wissen, wie man das Regelwerk auf der Plattform erweitert oder ändert.

In einem nächsten Schritt wurde die Priceloop-Plattform über eine API mit den Live-Systemen verbunden, so dass Importe und Exporte automatisch erfolgen. Während dieser Phase hat das Pricing-Team von TechGoods seinen Arbeitsbereich weiter nach seinen Anforderungen angepasst und verbessert.

Wollt ihr wissen wie es weiter geht, dann lest hier die vollständige Fallstudie…

eBay News für Händler 2/2024

Da sind sie mal wieder die News für gewerbliche Händler auf eBay. eBay ist in einigen Kategorien teurer geworden, aber immer noch günstiger als wettbewerbliche Plattformen. Und endlich ist der Kontozugang für mehrere Nutzer vereinfacht bzw. verbessert worden. Alles in allem sind das keine schlechten News.

Schneller verkaufen mit neuen Funktionen im Tab „Aktive Angebote“

Wir möchten Ihnen das Verkaufen bei eBay so leicht wie möglich machen. Deshalb erweitern wir die Verkaufstools auf der Seite „Aktive Angebote verwalten“ in der Desktop-Version des Verkäufer-Cockpit Pro sowie später auch in der eBay App.

Wenn Sie ein Shop-Abonnement nutzen, können Sie im Verkäufer-Cockpit Pro direkt über den Tab „Aktive Angebote“ Sonderaktionen erstellen. Außerdem erhalten Sie hier praktische Tipps und persönliche Empfehlungen, wie Sie Ihre Artikel noch schneller verkaufen können. Sonderaktionen über den Tab „Aktive Angebote“ erstellen – bald auch in der eBay-App

Bisher konnten Sie Sonderaktionen nur über den „Marketing“-Tab im Verkäufer-Cockpit Pro erstellen. Nun geht das zusätzlich auch über den Tab „Aktive Angebote“. Hier können Sie auch direkt weitere passende Artikel zu Ihren Sonderaktionen hinzufügen.

Die Funktion ist bereits für die Desktop-Version des Verkäufer-Cockpit Pro verfügbar und wird bald auch auf die eBay-App erweitert. Neu: „Schneller verkaufen“-Empfehlungen & automatische Preisvorschläge zu passenden Artikeln

Wir führen einige datenbasierten Neuerungen zur Optimierung Ihrer Verkäufe ein:

  1. „Schneller verkaufen“-Empfehlungen: Diese werden Ihnen im Tab „Aktive Angebote“ bei Angeboten angezeigt, für die wir bestimmte Maßnahmen empfehlen.
  2. Automatisch generierte Preisvorschläge: Im Verkäufer-Cockpit Pro wird Ihnen schon für einige Angebote die Empfehlung angezeigt, potenziellen Käuferinnen und Käufern Preisvorschläge zu senden.Was neu ist: Bei passenden Artikeln werden Ihnen automatisch generierte Preisvorschläge angezeigt, die auf Kriterien wie Kategorie, Preis und Zustand basieren.

Multi User Account Access (MUAA)

  • Aufgaben delegieren: Wir haben unsere Funktion Kontozugang für mehrere Nutzer weiterentwickelt. So können Sie Ihrem Team ab sofort weitere Aufgaben zuweisen.
  • Zweistufige Authentifizierung: Beim Login bietet eine Authenticator-App jetzt zusätzliche Sicherheit. Mit dieser weiteren Methode der zweistufigen Verifizierung können Sie sich auf unterschiedlichen Geräten sicher bei eBay anmelden.

Kontozugang für mehrere Nutzer: mehr Aufgaben delegieren

Wir haben Ihr Feedback umgesetzt und bieten Ihnen jetzt noch mehr Möglichkeiten, Aufgaben im Verkaufsalltag zu delegieren:

  1. Nachrichten: Sie erteilen bestimmten Personen die Berechtigung, Ihren Posteingang zu verwalten. Diese erhalten die Möglichkeit, in Ihrem Auftrag Nachrichten an andere Mitglieder der eBay-Community zu schicken.
  2. Anzeigen-Kampagnen: Sie berechtigen ausgewählte Personen, Anzeigen-Kampagnen für Sie zu erstellen, zu bearbeiten und zu steuern.
  3. Verkaufsaktionen: Sie übertragen bestimmten Personen das Recht, Verkaufsaktionen für Ihre Angebote und für bestimmte Käufergruppen zu verwalten.

Noch mehr Sicherheit mit der zweistufigen Authentifizierung

Wir möchten Ihnen einen sicheren und nahtlosen Login-Prozess ermöglichen. Deshalb können Sie Ihre Identität jetzt mit einer Authenticator-App bestätigen. Dafür verwenden Sie gerätegebundene und zeitlich begrenzte Einmal-Passcodes und senken das Risiko auf unberechtigte Kontozugriffe. Diese Methode gilt als sicherer als die Verwendung von Einmal-Passcodes via SMS, Telefon oder E-Mails. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer in Ihrem eBay-Konto zu hinterlegen, um Ihre Angaben bei Bedarf zu bestätigen.

Nächste Schritte

  • Aufgaben delegieren: Informieren Sie sich auf unserer Hilfeseite bitte über die neuen Möglichkeiten.
  • Zweistufige Authentifizierung: Wir empfehlen Ihnen, die zweistufige Authentifizierung zu aktivieren und die Authenticator-App als bevorzugte Methode für jedes Ihrer eBay-Konten festzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Versand

– Neues Logo eBay Top-Service für den gewerblichen Handel

– eBay-Rücksendungen mit Ihren persönlichen DHL-Versandpreisen

International verkaufen

Gebührenerhöhung

eBay passt zum 22. März 2024 in ausgewählten Kategorien mit Standardgebühren, den Medien-Kategorien und der Kategorie Musikinstrumente die Höhe der variablen Verkaufsprovision an.

Übersicht alte und neue Verkaufsprovision

In der Tabelle sehen Sie die bisherige Verkaufsprovision und die neue Verkaufsprovision gegenübergestellt.

Medien-Kategorien

Kategorie Kategorie-ID Alte Verkaufsprovision pro Artikel Neue Verkaufsprovision pro Artikel
Filme & Serien (Ausgenommen Film NFTs #262053)

Musik (Ausgenommen Musik NFTs #262054)

Tickets

PC- & Videospiele

# 11232# 11233

# 1305

# 1249

9% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 990,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 990,00€
11% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 990,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 990,00€

Musikinstrumente

Kategorie Kategorie-ID Alte Verkaufsprovision pro Artikel Neue Verkaufsprovision pro Artikel
Musikinstrumente # 619 Mit Shop:
11% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 300,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 300,00€Ohne Shop:
11% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 990,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 990,00€ 
Mit Shop:
11% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 400,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 400,00€Ohne Shop:
11% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 990,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 990,00€Keine Veränderung der Gebühren ohne Shop

Kategorien mit Standardgebühren

Kategorie Kategorie-ID Alte Verkaufsprovision pro Artikel Neue Verkaufsprovision pro Artikel
Antiquitäten & Kunst (Ausgenommen NFT-Kunst # 262051)

Beauty & Gesundheit (Ausgenommen sind: Elektrische Geräte Enthaarung & Rasur # 260783, Elektrische Mund- & Zahnpflege # 260774, Elektrische Haarstyling Geräte # 260773)

Briefmarken

Bücher & Zeitschriften

Büro & Schreibwaren

Möbel & Wohnen

Sammeln & Seltenes (Ausgenommen sind: Aufkommende NFTs # 262050, TCG NFTs # 262056, Non-Sport Trading Card NFTs # 262052, Sport Trading Card NFTs # 262055, Trading Cards # 8662, Sammelkartenspiele/TCGs # 2536)

Spielzeug

Sport

# 353

# 26395

# 260

# 267

# 9815

# 11700

 

# 1

# 220

# 888

11% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 990,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 990,00€
12% für jeden Anteil des Verkaufspreises bis 990,00€
2% für jeden Anteil des Verkaufspreises über 990,00€

Zu den Gebühren für gewerbliche Verkäufer

Schätzung: Das sind die Amazon Händler Umsätze

Das renommierte Schweizer Beratungshaus Carpathia AG hat auf Grund der neuen Amazon Zahlen die eigenen Berechnungen zu den Amazon Händler Umsätzen veröffentlicht. Die Berechnungen basieren auf eigenen Schätzung, da Amazon diese spezifischen Zahlen nicht veröffentlicht.

Händler GMV erstmal über 27 Mrd. Eur

Carpathia schätzt aus den aktuellen Zahlen ein Seller GMV in Höhe von 27,92 Mrd. Eur. Das entspricht einem Plus für 2023 in Höhe von 4,8%.

(Quelle: Amazon-Umsätze Deutschland – GMV 2010 – 2023 (Schätzung) – Quelle: Amazon / Szenario & Grafik: Carpathia AG)

Anzumerken ist, dass die Händlerumsätze mit einem Provisionssatz von nur 15% berechnet worden sind. Das ist sehr niedrig. Das tatsächliche GMV liegt möglicherweise deutlich niedriger.

“Dieser «Marktanteil» ist eine Schätzung, soll jedoch die Dimension aufzeigen, für welchen Anteil des Onlinehandels in Deutschland Amazon direkt oder indirekt (Marktplatz) verantwortlich ist.”, so Carpathia Autorin Alexandra Scherrer

Gemäß dieser Schätzungen beliefe sich das GMV, also der Aussenumsatz von Amazon /Retail + Marketplace) auf beachtliche 46,5 Mrd. Eur.

Amazon Händler Umsätze: 270.000 Euro. Das ist der Umsatz eines einzelnen Händlers

Aktuell bieten etwas mehr als 100k Händler Waren auf Amazon an (Quelle: Wortfilter). Pro Händler entspricht das also ein Umsatz in Höhe von 270.000€ Umsatz im Durchschnitt.

(Quelle: Carpathia AG | Berechnung Amazon Händler Umsätze)

Hood.de, und weg ist der Marktplatz…

… aus dem Reich des Pleite-Konzerns Signa. Der von Rayn Hood im Jahr 2000 gegründete Marktplatz hat eine wilde Entwicklung hinter sich, die jetzt im Schoß von >The Platform Group zu enden scheint. Denn der Marktplatz wurde erfolgreich aus dem Signa Reich an das Unternehmen verkauft. The Plattform Group kauft und kaufte über die Jahre hinweg einen ganzen Blumenstrauß an Onlinehändlern und Plattformen zusammen. Zuletzt wurde z.B. der Familien geführte und in Schieflage geratene eBay-Händler Autoteile Lott aufgekauft.

Hood.de war und ist profitabel

Aber mehr auch nicht. Unter den Marktplätzen spielt Hood keine Rolle. Mit 2.5 Mio. monatlichen Seitenbesuchern landet er auf Platz 17 des Wortfilter-Marktplatz-Rankings. Unter Händlern wird die Plattform eher kritisch betrachtet.

(Quelle: Screenshot Händler-Facebook-Gruppe mit über 24k Sellern | Posting Jan. 2023)

Wird es besser auf Hood.de?

Dr. Dominik Benner, CEO von The Platform Group kündigt das jedenfalls in einem LinkedIn-Posting an. ” #TPG wird aktiv daran arbeiten, die gute Händlergrundlage zu nutzen, neue Softwarelösungen einzuführen und die Plattform nach vorne zu bringen.”, schreibt er im Posting.

Nur mit den Zahlen scheint Benner noch nicht so sicher zu sein. Während auf den Internetseiten von Hood.de von 10.000 Händlern (wörtlich: Verkäufer) die Rede ist, schreibt er im Posting auf Hood.de seien 4.900 Händler aktiv.

Und auch mit dem Startdatum von Hood.de scheint Brenner es nicht so genau zu wissen. Laut Hood ist die Plattform im Jahre 2000 gestartet, Benner meint es sei 1999 gewesen. Sei es drum. Das ist nicht wichtig.

Wichtiger ist aber die Zumessung der Bedeutung von Hood in der Marktplatzlandschaft. Da meint Dr. Benner Hood.de gehöre zu den Top 10 der größten deutschen Marktplätze und bezieht sich dabei auf eine ominöse Analyse von Byrd. Tatsächlich ist Hood.de unter ferner liefen einzuordnen. Gemäß des Wortfilter-Marktplatz-Rankings aus Dezember 2023 belegt Hood.de den Platz 17. Ausgewertet wurden die Similarweb Seitenbesucherzahlen. Hier liegt AboutYou mit über 10 Mio. Seitenbesuchern auf Platz 10. Zu Erinnerung: Hood hat gerade einmal 2,5 Mio. Seitenbesucher >erwirtschaften< können!

Und auch, wenn wir das GMV betrachten fällt Hood.de krachend aus den Top 10. Dazu brauchen wir ja nur einmal die Einnahmen des Marktplatzes zu betrachten. Während AboutYou einen Umsatz von fast 2 Mrd. Eur ausweist, wird über Hood.de gerade mal ein Handelsvolumen (GMV) von 100 Mio. berichtet (Quelle Statista).

Gestartet wir ein Tiger, gelandet wir ein Bettvorleger

Aus Hood.de ist nie wirklich eine echte Marktplatz Alternative zu den beiden Großen Amazon und eBay geworden.  Die Plattform dümpelte immer dahin und konnte nie eine ordentliche Wachstumsgeschichte schreiben. Nachdem das Unternehmen an Karstadt verkauft worden ist tat sich auch nichts. Und es wird wahrscheinlich sein, dass auch jetzt keine nennenswerten Sprünge zu erwarten sind. Hood.de verdient Geld, aber ist an sich unbedeutend.

Achtung: Neue Batterieverordnung gilt ab 18.2.2024

Die neue Batterieverordnung , welche jetzt am 18.02.2024 in Kraft tritt wird viele Händler treffen. Besonders Amazon-Seller betrifft die Verordnung, da Amazon selbst über die in die neue Regelung eingebaute Plattformhaftung eigene Bedingungen formulieren wird.

Zielsetzung der BattVO (Batterieverordnung)

Die neue Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (BattVO) ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG und tritt neben das deutsche Batteriegesetz. Die neuen Vorschriften werden ab dem 18. Februar 2024 gelten, wobei viele der Regelungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden müssen.. Als Teil des europäischen Green Deals zielt die BattVO darauf ab, einen harmonisierten Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu etablieren. Die Verordnung dient dazu, die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien hinsichtlich Nachhaltigkeits- und Umweltschutzaspekten zu verbessern.

Für wen gelten die Vorschriften?

Die Regelungen der BattVO gelten für Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.

Die BattVO enthält in Art. 3 einen Definitionskatalog, der neben den Wirtschaftsakteuren auch die beiden Handlungsformen wie folgt definiert:

Wirtschaftsakteur“ [bezeichnet] den Erzeuger, Bevollmächtigten, Einführer, Händler oder Fulfilment-Dienstleister bzw. eine andere natürliche oder juristische Person, der bzw. die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Batterien, deren Vorbereitung zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Umnutzung, Umnutzung oder Wiederaufarbeitung, deren Bereitstellung auf dem Markt oder Inverkehrbringen — auch online — oder die Inbetriebnahme von Batterien gemäß dieser Verordnung unterliegt. (Art. 3 Abs. 1 Nr. 22 BattVO).

Inverkehrbringen“ [bezeichnet] die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 16)

Inbetriebnahme“ [bezeichnet] die erstmalige Nutzung einer Batterie, die nicht zuvor in Verkehr gebracht wurde, in der Union für den beabsichtigten Zweck (Art. 3 Abs. 1 Nr. 18)

Adressaten der Verordnung sind demnach alle Akteure, die von Herstellung bis Verkauf involviert sind:

  • Erzeuger*innen
  • Einführer*innen
  • Hersteller*innen
  • Händler*innen
  • Bevollmächtigte Personen
  • Fulfilment-Dienstleister*innen

Welche Produkte werden erfasst?

Die BattVO erfasst sämtliche (auch in Geräte verbaute) Batterien und unterscheidet dabei in die Kategorien:

  • Gerätebatterien
  • Starterbatterien
  • Industriebatterien
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien) (z.B. für E-Bikes und Scooter)
  • Elektrofahrzeugbatterien

Relevante Inhalte der BattVO

Marktzulassungsvoraussetzungen der Batterieverordnung

Art. 5 BattVO enthält grundsätzliche Anforderungen für eine Bereitstellung und Inbetriebnahme von Batterien. Dazu gehört, dass Batterien nur dann auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die geltenden Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen sowie Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen erfüllen. Die Batterien dürfen keine Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie für Sachgüter oder Umwelt bergen.

Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen

Die Verordnung legt verschiedene Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen fest, die sich u.a. auf Beschränkungen für Stoffe, Erklärungen zum CO2-Fußabdruck und die Pflicht zur Einhaltung bestimmter CO2-Höchstwerte sowie Mindestwerte für den Recyclinganteil bestimmter enthaltener Materialien beziehen (Art. 6–8 BattVO). Die BattVO enthält zudem Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit von Batterien (Art. 9, 10 BattVO).

Leichte Austauschbarkeit von Batterien

Ab Februar 2027 müssen eingebaute Geräte-Batterien sowie LV-Batterien von Endnutzer*innen während der Lebensdauer der Produkte leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Diese Vorgabe bezieht sich allerdings nicht auf einzelne Zellen oder sonstige Teile einer Batterie, sondern nur auf die Batterie in ihrer Gesamtheit (Art. 11 BattVO).

Die Verordnung definiert die leichte Entfernbar- und Austauschbarkeit wie folgt:

Als vom Endnutzer leicht zu entfernen gilt eine Gerätebatterie, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus einem Produkt entnommen werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, sie werden kostenlos mit dem Produkt bereitgestellt, herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln für die Demontage des Produkts. (Art. 11 Abs. 1 BattVO)

Als leicht auszutauschen gilt eine Gerätebatterie oder eine LV-Batterie […], wenn sie nach dem Entfernen aus dem Gerät oder dem leichten Verkehrsmittel durch eine andere kompatible Batterie ersetzt werden kann, ohne dass das Funktionieren, die Leistung oder die Sicherheit des Geräts oder des leichten Verkehrsmittels dadurch beeinträchtigt wird. (Art. 11 Abs. 6 BattVO)

Diejenigen, die Produkte mit eingebauten Gerätebatterien in Verkehr bringen, haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass den Produkten eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen für die Verwendung, das Entfernen und das Austauschen der Batterien beiliegen und diese den Endnutzer*innen auf einer öffentlichen Website dauerhaft und in leicht verständlicher Form bereitgestellt werden.

Bei bestimmten Produkten wird es, sofern es im Interesse der Sicherheit der Nutzer*innen und Geräte erforderlich ist, bereits ausreichend sein, dass der Austausch nur von unabhängigen Fachleuten vorgenommen werden kann. So bspw. bei abwaschbaren und abspülbaren Geräten sowie professionellen medizinischen Bildgebungs- und Strahlentherapiegeräten (Art. 11 Abs. 2 BattVO).

Allgemeine Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Die neue BattVO enthält in Art. 13 BattVO i.V.m. Anhang VI der BattVO die Pflicht zur Angabe der folgenden Informationen ab 18.8.2026:

  • Angaben zur Identifikation des Erzeugers;
  • Batteriekategorie und Angaben zur Identifikation der Batterie;
  • Ort und Datum der Erzeugung;
  • Gewicht;
  • Kapazität;
  • chemische Zusammensetzung;
  • in der Batterie enthaltene gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium oder Blei;
  • zu verwendendes Feuerlöschmittel;
  • kritische Rohstoffe, die in der Batterie in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil vorkommen.

Ab 18. August 2025 sind Batterien außerdem mit dem Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien zu kennzeichnen. Ab dem 18. Februar 2027 ist ein zusätzlicher QR-Code mit einschlägigen Informationen zu den Batterien vorzusehen.

Die Kennzeichnungen und der QR-Code sind sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie anzubringen. Sollte die Art und Größe der Batterie dem entgegenstehen, sind die Kennzeichnungen und der QR-Code auf der Verpackung und den Begleitunterlagen der Batterie vorzuhalten (Art. 13 Abs. 7, 20 Abs. 1 BattVO).

Pflichten für Onlinehändler*innen

Für die verschiedenen Arten der Wirtschaftsakteure enthält Kapitel VI weitere Verpflichtungen.

Überwachungspflicht

Speziell für Händler*innen geltende Pflichten enthält zunächst der ab 18.8.2024 geltende Art. 42 BattVO. Danach müssen Händler*innen die Anforderungen der BattVO mit der gebührenden Sorgfalt berücksichtigen. Bevor sie eine Batterie auf dem Markt bereitstellen, müssen sie sich daher vergewissern, dass

  • Hersteller*innen im Herstellerregister eingetragen sind,
  • die Batterie eine CE-Kennzeichnung trägt und auch sonst hinreichend gekennzeichnet ist,
  • der Batterie die erforderlichen Unterlagen, eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinfor-mationen beigefügt sind und
  • Erzeuger*innen und Einführer*innen die für sie geltenden Anforderungen erfüllt haben. Dazu zählen u.a. die Angabe einer Modellkennung, Chargen-, Serien- oder Produktnummer sowie die Nennung der Namen der Erzeuger*innen/Einführer*innen oder eingetragene Handelsnamen/Handelsmarken, ihre Postanschrift, ggf. Internetadresse und E-Mail-Adresse.

Händler*innen haben zugleich Überwachungs- und Meldepflichten. Sofern sie Grund zur Annahme haben, dass eine Batterie nicht den Anforderungen der BattVO entspricht, dürfen sie diese nicht auf dem Markt bereitstellen. Wenn mit der Batterie ein Risiko verbunden ist, müssen die Erzeuger*innen/Einführer*innen sowie die Marktüberwachungsbehörden benachrichtigt werden. Falls die Ware bereits auf dem Markt ist, hat ggf. ein Verkaufsstopp bzw. Rückruf der Batterien zu erfolgen, Art. 42 Abs. 5 BattVO.

Neben den ausdrücklich für Händler*innen vorgesehenen Pflichten können unter Umständen auch die für Erzeuger geltenden Pflichten zu erfüllen sein. Für Händler*innen, die Batterien unter eigenem Namen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, Veränderungen an bereits in Verkehr gebrachten Batterien vornehmen oder den Verwendungszweck solcher Batterien verändern, gelten gem. Art. 44 BattVO auch die an Erzeuger*innen adressierten Regelungen des Art. 38 BattVO.

Rücknahmepflicht

Eine weitere sich speziell an Händler*innen richtende Verpflichtung stellt die Rücknahmepflicht aus Art. 62 BattVO dar. Danach haben Händler*innen Altbatterien unabhängig ihrer chemischen Zusammensetzung, Marke und Herkunft von Endnutzer*innen unentgeltlich zurückzunehmen. Ausnahmen von der Rücknahmepflicht bestehen für Abfallprodukte, die Batterien enthalten. Die Verpflichtung ist außerdem auf die Kategorien von Altbatterien, die von den Händler*innen als Batterien angeboten werden/wurden und bei Gerätealtbatterien auf die Menge, die nicht gewerbliche Endnutzer*innen normalerweise entsorgen, beschränkt (Art. 62 Abs. 2 BattVO).

Die genannten Rücknahmepflichten gelten auch für Online-Händler*innen. Sofern bei Verkäufen eine Zustellung an Endnutzer*innen erfolgt, ist diesen anzubieten, Altbatterien am Zustellungsort oder an einer lokalen Sammelstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Endnutzer*innen sind bereits bei der Bestellung der Batterie über die Rücknahmemodalitäten der Altbatterie zu informieren.

Informationspflicht

Eine weitere ab dem 18.8.2025 geltende Informationspflicht ergibt sich aus Art. 74 Abs. 4 BattVO. Danach müssen Händler*innen, die Batterien für Endnutzer*innen bereitstellen in ihren Verkaufsräumen und sofern sie ihre Produkte über Online-Plattformen verkaufen, auch online, dauerhaft und in leicht zugänglicher und deutlich sichtbarer Weise Informationen zu den nachfolgenden Themen bereitstellen:

  • Rolle der Endnutzer*innen im Hinblick auf den Beitrag zur Abfallvermeidung sowie die Pflicht der getrennten Sammlung von Altbatterien
  • Empfehlungen für die Nutzung von Batterien, die auf eine Verlängerung ihrer Nutzungsphase abzielen
  • Möglichkeiten der Wiederverwendung, Umnutzung und Wiederaufarbeitung
  • getrennte Sammlung, Rücknahme- und Sammelstellen und die Vorbereitung zur Wiederverwendung/Umnutzung und Behandlung, die für Altbatterien zur Verfügung stehen
  • erforderliche Sicherheitsanweisungen für die Handhabung von Altbatterien
  • Bedeutung der Kennzeichnungen und Symbole auf Batterien
  • Auswirkungen der in Batterien enthaltenen (gefährlichen) Stoffe auf die Umwelt und Gesundheit oder die Sicherheit von Personen (infolge unangemessener Entsorgung)
  • Informationen, wie Endnutzer*innen Altbatterien unentgeltlich bei den in den Verkaufsstellen oder für die Online-Plattformen eingerichteten Sammelstellen zurückgeben können.

Sorgfaltspflichten der Batterieverordnung

Die BattVO sieht für bestimmte Wirtschaftsakteure Sorgfaltspflichten vor, die sich u.a. auf die Herkunft von Rohstoffen sowie die Kontrolle und Transparenz der Lieferketten beziehen. Die Vorschriften dazu gelten jedoch nicht für solche Wirtschaftsakteure, die einen Nettoumsatz von 40 Mio. EUR unterschreiten und/oder die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitete oder umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien in Verkehr bringen/in Betrieb nehmen, wenn die Batterien bereits vor diesen Vorgängen in Verkehr bzw. in Betrieb waren (Art. 47 BattVO).

Sanktionen

Konkrete Sanktionen sieht die BattVO nicht vor. Gemäß Art. 93 BattVO liegt es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten bis zum 18. August 2025 Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die BattVO zu verhängen sind, zu erlassen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Fazit

Die neue Batterieverordnung bringt eine ganze Reihe neuer Regelungen mit sich. Die zeitliche Staffelung der Verpflichtungen ermöglicht zwar ein schrittweises Vorgehen bei der Umsetzung der Vorschriften und Anforderungen in Ihrem Unternehmen, führt aber auch zu größerer Unübersichtlichkeit. Um sich im Fristendschungel zurechtzufinden und einen klaren Überblick über die einzuhaltenden Vorschriften zu bewahren, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Roadmap für die zukünftigen Umsetzungsschritte zu erstellen und sich fortlaufend mit der Thematik zu beschäftigen.

Hinweis: Einleitung von Markt Steier. Restlicher Text zur Batterieverordnung ist von Dr. Carsten Föhlisch, TrustedShops, der diesen Beitrag zuerst hier veröffentlichte.

Analyse großer Shops zeigt: Bei Retouren ist viel Luft nach oben

Der Dienstleister Sendcloud hat sich die Retourenbedingungen großer Onlineshops angeschaut. Was dabei raus kam ist spannend und überraschend. Denn eigentlich würde man annehmen, dass jeder seit Zalandos grandioser Werbekampagne weiß, dass einfaches Retouren Handling konvertiert. Schauen wir einmal in die Zahlen.

  • 71% der großen Onlineshops informieren oder verschleiern ihre Rückgabeinformationen
  • 12% verlangen Rücksendegebühren
  • 24% verstecken die Rückgabeinfos auf einer schwer zu findenden Seite
  • 50% der Verbraucher finden keine Angabe über die Kosten der Retoure vor Rücksendung
  • 30 Tage ist der Median der Rückgabefrist
  • 53% der Shops teilen die Erstattungszeitraum nicht mit
  • 14% der Händler haben kein Rückgabeportal
  • 81% informieren ihre Kunden nicht aktiv über die Möglichkeit der Warenabholung

(Quelle: Pressemitteilung Sendcloud | Untersucht wurden die Onlineshop Liste vom EHI)

Was bedeuten diese Zahlen?

Eine Arbeits-Hypothese wäre: Wer besonders Verbraucher zugewandt seine Retouren-Konditionen formuliert und kommuniziert macht mehr Umsatz und gewinnt treuere Kunden.

Um diese These zu überprüfen wäre es also wichtig mit den obigen Zahlen zu spielen und im Rahmen von A/B-Tests die Wahrheit zu finden. Dabei bieten sich Marktplatzhändlern und Shopbetreibern ähnliche Möglichkeiten. Etliche Marktplätze gestatten in den Produktbildern Piktogramme oder kurze einfach und schnell wahrnehmbare Bilder einzupflegen, welche auf die Retourenaspekte eingehen.

Der Autor hat in vielen Projekten mit einer verlängerten Widerrufsfrist getestet. Das Ergebnis war, dass eine lange Rückgabezeit nicht die Retourenquote erhöht. Eine Verbesserung der Konversionsrate wurde nicht gemessen.

Retouren sind ärgerlich. Aber bitte kein Kaufhindernis einbauen

Natürlich sind Retouren ärgerlich. Sie kosten viel Geld und beanspruchen viele Ressourcen. Es gibt Retouren Betrug, auch dieser ist nicht wegzudiskutieren. Wichtig ist, dass Händler an Hand tatsächlich gemessener Zahlen entscheiden und nicht >aus dem Bauch heraus< Kaufhindernisse durch Retouren Barrieren in ihren Shop bauen.

Das bevh e.V. Retourenkompendium zeigt Möglichkeiten auf Verbraucher freundliche Maßnahmen zur Reduktion der Rücksendungen zu schaffen. Dazu gehören z.B. regelmäßige Analysen der Retouren und den dazu gehörigen Produktdetailseiten. Abfrage der Rücksendegründen bei den Kunden. Und aktive positive Kommunikation Ware nicht zu retournieren, wie z.B. die Kunden zu fragen, ob sie den Artikel nicht an Freunde weiterverkaufen können.

Denkt bitte immer aus der Perspektive eurer Kunden und seid besser als Amazon!

Qoo10 -nicht ebay- kauft Wish

Die asiatische Plattform Qoo10 erwirbt Wish zu einem Kaufpreis in Höhe von 173 Mio. US$. Qoo10 wurde im Jahr 2018 teilweise von eBay übernommen. Käufer ist aber nicht die 100-prozentige eBay Tochter. Der Kauf von Wish dürfte ein echter Clou sein. Gerade in Zeiten in denen Temu in aller Munde ist.

Das sind die Pläne

In der Pressemitteilung von Wish ist zu lesen, dass Wish in die Qoo10 Plattform integriert werden soll.

Joe Yan, CEO von ContextLogic (Wish), sagte: “Die Integration der Wish-Plattform in Qoo10 wird eine echte globale, grenzüberschreitende E-Commerce-Plattform schaffen, um die Marktnachfrage zu bedienen. Wir erwarten, dass die neue Wish-Plattform nach Abschluss der Transaktion ein verbessertes Kundenerlebnis durch ein größeres Produktsortiment Sortiment und die Auswahl an Händlern. Und für unsere Händler werden wir in der Lage sein, voll integrierte logistische Fähigkeiten anzubieten, um unübertroffene kosteneffiziente Dienstleistungen mit hoher Qualitätskontrolle und Transparenz. Ich möchte mich bei allen unseren Mitarbeitern für ihre außergewöhnliche Arbeit im Namen von Wish.” (Übersetzt mit DeepL)

Noch unbekannt ist ob und wie Qoo10 die Chance nutzen sich das Geschäftsmodell von Wish zu eigen zu machen. Tatsächlich dürfte es dem Unternehmen gelingen sich international besser zu positionieren, denn Q0010 spielt bisher nur in Asien eine Rolle.

Wish war ein Schnapper

Nachdem Wish noch vor Jahren hochgelobt worden ist und viele Experten Wish als Amazon Endgegner sagen (Das tuen jetzt auch wieder viele bei Temu) ist die Plattform in der Versenkung verschwunden. Quartale über Quartale berichtete das Unternehmen über GMV- und Verbraucherverluste. Nunmehr war der Marktplatz auf der E-Commerce Resterampe für ein schieres Nix zu erwerben. Ab dem Moment ab welchem Wisch das Marketing-Budget abgeschaltet hat kannten die Zahlen nur noch einen Weg: Ab in den Keller!

Was will Qoo10 mit Wish?

Die Frage ist etwas bissig, aber sehr berechtigt. Das Wish nichts mehr wert ist drückt sich im Kaufpreis aus. Trotzdem ist die Marke bekannt und international eingeführt. Chancen sind denkbar, aber ob diese auch gehoben werden steht (noch) in den Sternen.

Hinweis

In einer früheren Version des Beitrags hieß es, dass eBay über Qoo10 Wisch gekauft hat. Das ist falsch. Zu eBay gehört Qoo10.jp in Japan aber nicht die Q0010.sg aus Singapur welche der Käufer ist.

Neu: Fulfillment by Kaufland für Marktplatzhändler

Kaufland bietet nun seinen Händlern auch Fulfillment-Lösungen an: Fulfillment by Kaufland, kurz FBK. Das Angebot beinhaltet auch die Übernahme des Customer Support in Landessprache sowie das Retourenmanagement. Die Einführungspreise sind sehr günstig. Die Ware soll in Bönen (De) und Cheb (CZ) gelagert werden. Das teilte das Unternehmen gestern ihren Händlern mit.

Kaufland: Wer kann, der kann

Ein sehr ernstzunehmendes Angebot, denn nicht zu vergessen ist, dass hinter Kaufland die Schwarz-Gruppe (Lidl ect.) steckt. Logistik und Lagerei kann also der Konzern und damit auch Kaufland wie kaum ein anderer Plattformanbieter neben Amazon.

(Quelle: Screenshot Michael Fronzek)

Aber Kaufland agiert auch mitunter etwas hemdsärmelig gegenüber seinen Marktplatz-Partnern. Der Händler-Kundenservice stand und steht häufig in der Kritik. Und auch das Onboarding gestaltet sich nicht immer einfach und Hindernis frei für Händler. Auch waren Händler von einer Datenpanne eines Kaufland-Schnittstellen-Partners in der Vergangenheit betroffen.

Fulfillment by Kaufland: Preise lesen sich zunächst gut

Das Netto-Preisangebot von Kaufland liest sich zunächst gut. Aber es sind halt Sonderkonditionen die bis zum 31. Mai diesen Jahres gelten. Welche Preisstellung die Händler dann erwartet ist noch unbekannt. Und das kann für Überraschungen sorgen. Daher ist zumindest etwas Zurückhaltung geboten.

(Quelle: Fulfillment by Kaufland Preisliste)

Bleiben die Preise auf diesem Niveau ist das Angebot wettbewerbsfähig, weil auch der Kundenservice in Landessprache mit abgedeckt wird.

Für Osteuropa sehr interessant

Die osteuropäischen Kaufland Marktplätze sind für deutsche Händler sehr interessant. Mit Launch des Fulfillment by Kaufland auch für diese Märkte ist es für inländische Händler einfach auch in diesen Ländern ihre Waren feilzubieten. Eine echte Chance, die kein Händler versäumen sollte, denn wenn die E-Commerce Umsätze hier zurückgehen, dann macht es Sinn sich internationaler aufzustellen. Und tatsächlich sind die osteuropäischen Verbraucher unterbedient.

Leistung & Darstellung ist Amazon sehr ähnlich

Die Leistungen und Darstellungen des Fulfillment by Kaufland (FBK) sind dem Amazon FBA-Programm sehr ähnlich. Da hat Kaufland sich einiges bei Amazon abgeschaut.

(Quelle: Kaufland)

Mehr Informationen zum Onboarding Fulfillment by Kaufland findet ihr hier:

Mitteilung: https://www.kaufland.de/i/haendler-infobereich/de/boost-your-sales/fulfillment/

Kundenservice: https://www.kaufland.de/i/seller-university/de/fbk-guide/kundenservice/

Anlieferbedingungen: https://www.kaufland.de/i/seller-university/de/fbk-guide/anlieferbedingungen/

eBay führt >Bestätigter Kauf< bei den Bewertungen ein

eBay teilte gestern auf der amerikanischen eBay Seller News Seite mit, dass der Marktplatz nun bei den Händlerbewertungen die Information >Verified Purchase< bzw. >Bestätigter Kauf< anzeigt. In Deutschland ist diese Anzeige, also der >Bestätigte Kauf< bereits seit circa 1,5 Wochen online. Warum diese Veränderung?

eBay begründet die Neuerung >bestätigter Kauf<

“Anfang dieses Monats haben wir eine Änderung an der mobilen eBay-App eingeführt, die den Begriff „Bestätigter Kauf“ auf der Feedback-Seite anzeigt. Wir werden diese Änderung in den nächsten Wochen auf dem Desktop implementieren.

Wir haben diesen Text hinzugefügt, um jeden Zweifel daran auszuräumen, dass die Person, die die Bewertung abgegeben hat, an der Transaktion beteiligt war. Im Gegensatz zu eBay ist es auf anderen Websites jedem möglich, Feedback oder Bewertungen abzugeben, nicht nur denjenigen, die an einer Transaktion beteiligt sind.

Wir verstehen, dass erfahrene Käufer und Verkäufer bei eBay den zusätzlichen Text möglicherweise als unnötig ansehen. Umfragen unter eBay-Nutzern vor der Umsetzung dieser Änderung zeigten jedoch, dass die Hälfte von ihnen nicht wusste, dass eine Bewertung nur von denjenigen hinterlassen werden kann, die an einem Kauf beteiligt sind. Dieser Text beseitigt jeden Zweifel.

Wie immer vielen Dank für den Verkauf auf eBay. ” (Quelle: Automatische Übersetzung der eBay Ankündigung hier)

>Bestätigter Kauf< macht doch keinen Sinn, oder?

Händlerbewertungen können nur abgegeben werden, wenn auch eine Transaktion stattgefunden hat. Das bedeutet JEDE Bewertung im Bewertungsprofil eines Verkäufers basiert auf einen Kauf, also eine tatsächlich stattgefundene Transaktion.

ABER: Schaut bitte einmal auf die Produkt Rezensionen. Denn hier ist es möglich eine Rezension auch ohne Kauf bzw. Transaktion zu schreiben.

(Quelle: Screenshot ebay)

Innerhalb der Anzeige von Produktbewertungen macht es also Sinn diese Angabe zu verarbeiten. Ähnlich wie bei Amazon möchte eBay also auch darstellen, ob die Rezension nach einem bestätigtem Kauf über den Marktplatz geschrieben worden ist. Zwar hat eBay die (Händler-) Bewertungen erfunden, aber Amazon hat weitergedacht und die Produktbewertungen eingeführt.

Beide Plattformen kämpfen mit dem Phänomen gefakter Rezensionen. eBay zieht nun offensichtlich nach und möchte den eigenen Rezensionen einen weiteren >Trust< geben. Studien haben im übrigen ergeben, dass bezahlte Produktbewertungen ehrlicher sind.

Produktfälschung: 23 Tonnen Ariel Waschmittel beschlagnahmt

Das Zollamt in Köln-Porz-Wahn beschlagnahmte kürzlich über 23 Tonnen gefälschtes Ariel Waschmittel. Die Beamten beauftragten die Vernichtung der Ware im Wert von über 100.000 Euro. Das Waschpulver stammt aus der Türkei. Der Warenempfänger, ein Händler aus Mülheim an der Ruhr darf sich nun auf ein sehr teures Verfahren freuen.

P&G der Markeninhaber von Ariel beauftrage die Vernichtung der gefälschten Ware

Die Verwertungsstelle des Zollamts Aachen wurde mit der Vernichtung der Ware beauftragt. Das war gar nicht so einfach zu bewerkstelligen. Zuerst musste die Umverpackung von der Ware getrennt werden. Danach war das Waschpulver mit anderem Müll zu vermischen und zu verbrennen.

“Wenn Händler Post zum Zoll bekommen und ihnen mitgeteilt wird, dass sie gefälschte Ware einführen, dann empfiehlt Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln sofort gegenüber dem Markeninhaber unaufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das spart die Abmahnkosten des Markeninhabers.”

Der gesamte bei einer Entsorgungsfirma durchgeführte Vernichtungsprozess wurde durch den Zoll überwacht. Die Kosten hierfür werden dem importierenden Händler zunächst auferlegt.

Riskante Szenarien für Seller

Wer als Händler bewusst gefälschte Ware einkauft oder bei Hinweisen seinem Verdacht nicht nachgeht handelt kriminell, mindestens aber sehr fahrlässig.  Eine ordentliche Bestrafung gehört sich.

“Zum einen können die Händler natürlich einen Bonitätscheck machen und sich überlegen, nur von Händlern aus Ländern zu kaufen, wo sie im Zweifel auch vor Gericht gehen würden. Zum anderen können sie die Händler bitten, ihnen schriftlich zu versichern, dass die Ware Originalware ist und auch für die EU bestimmt ist. Dann könnten sie nämlich den eventuellen Schaden an die Händler weitergeben, wenn dies dann nicht stimmen sollte. Selbst wenn die Ware nämlich Originalware ist, kann es zu einem Problem kommen, da die Markenrechte nicht erschöpft sind, wenn die Ware nicht für die EU bestimmt war.” , sagt Patentanwalt Dr. Rolf Claessen aus Düsseldorf.

Aber was ist, wenn trotz aller Sorgfalt auf einmal Fälschungen ins Lager kommen? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Ware gefälscht ist und vom Zoll aufgehalten wird?

Wie können sich Händler vor Fälschungen schützen?

Auch dem Autor sind in seiner aktiven Händlerzeit Produktfälschungen an sein Lager geliefert worden ohne, dass diese jemals bestellt worden waren. Und das kann jedem von euch passieren. Was bedeutet das dann für euch?

  • Abmahnkosten meistens im 5-stelligen Bereich
  • Strafverfahren durch den Zoll
  • Vernichtungskosten im 4-stelligem Bereich
  • Schadenersatzkosten gegenüber dem Markeninhaber

In der Summe landet ihr dann gerne bei einem Kostenberg, der eure Existenz sehr gefährden kann. Beachtet bitte folgende Tipps um euch vor den Folgen zu schützen:

  • Einfuhr von Markenware außerhalb des EWR ist immer eine Markenfälschung, sofern diese nicht ausdrücklich vom Markeninhaber lizensiert worden ist.
  • Achtet bei Bestellungen von Markenware, die ihr nicht beim Markeninhaber bezieht darauf, dass er innerhalb der EU ansässig ist.
  • Lasst euch schriftlich versichern, dass die bestellte Ware für den EWR verkehrsfähig ist.
  • Prüft euren Lieferanten auf Bonität, so dass ihr ihn im Zweifel in Anspruch nehmen könnt
  • Wenn ihr Post vom Zoll bekommt, dann gebt unaufgefordert beim Markeninhaber eine Unterlassungserklärung ab. Das spart euch zig tausende an Abmahnkosten!

Vor allem legt euch aber ein paar Euro für solche Rechtstreitigkeiten auf die solche Kante.

Urteil: Aufgepasst bei den Cookie-Bannern

Schnell könnt ihr Ärger bekommen, wenn ihr keine oder falsche Cookie-Banner einsetzt. Ihr könnt abgemahnt werden oder der Landesdatenschutzbeauftragte ärgert euch. wetteronline.de hat es nun erwischt. Die Verbraucherzentrale hat den Betreiber abgemahnt und auch in der 2. Instanz vor dem OLG Köln gewonnen (6 U 80/23).

Viele Verbraucher empfinden die Cookie- Banner Einblendung als störend

43% der befragten Internetnutzer empfinden diese Banner als nervend, berichtet eine bitkom-Studie aus dem Jahr 2020. Tatsächlich gibt es sogar Browser Plug-ins, welche die Einblendung solcher Banner unterbinden. Auch der Autor empfindet solche Banner als störend. Trotzdem sind alle Webseitenbetreiber dazu verpflichtet sie einzublenden. Grundlage ist die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung.

Cookie-Banner Urteil des OLG Köln gegen wetteronline.de

Für das Setzen von Werbe- und Marketing-Cookies ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Das haben sowohl der EuGH als auch der BGH bereits entschieden. Das OLG Köln (Urt. v. 19.1.2024 – 6 U 80/23) entschied nun, dass neben der Einwilligungsmöglichkeit eine gleichwertige Ablehnenoption bestehen müsse. Ebenso sei es unzulässig, wenn Nutzer beim Schließen des Banners durch Anklicken eines „X“ eine Einwilligungserklärung abgeben, auch wenn dieses mit „Akzeptieren & Schließen“ beschriftet sei, schreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch auf seinem  shopbetreiber-blog.de.

Was bedeutet das in der Praxis?

Achtet darauf, dass die Annehmoption gleichwertig zur Ablehnoption dargestellt wird. Und das Gericht untersagt. Manipulative Praktiken dürft ihr auch nicht verwenden. Ebenso führe das „X“ mit der Beschriftung „Akzeptieren & Schließen“ im konkreten Fall zur Unwirksamkeit der Einwilligung. Die Verknüpfung zwischen „X“-Symbol, das Nutzern als Möglichkeit zum Schließen bekannt ist, und der Einwilligung sei irreführend und intransparent.

Zusammenfassung: Nutzt dieses Urteil einmal eure Cookie-Banner zu prüfen. Tatsächlich es es so, dass die meisten Banner nicht rechtskonform sind. Das besagen jedenfalls etliche Studien.

Product Compliance: Über 1 Mrd. € Schaden bei Händlern in 2023

Product Compliance: Im vergangenen Jahr sanktionierte die Bundesnetzagentur 73 Millionen Artikel, aufgeteilt auf über 8.100 Produkte. Bei einem sehr konservativ angenommenen Verkaufswert von 15 € entspricht das einem Schaden von über 1 Mrd. Euro, der bei den Händlern selbstverschuldet entstanden ist.

Produktkonformität: Product Compliance ist wichtiger denn je

Die Sanktionierungsmöglichkeiten der Behörden sind weitreichend. Sie beginnen bei der Aufforderung zur Mängelbeseitigung und reichen bis hin zur Beschlagnahme und/oder Vernichtung der Lagerbestände. Wer sich also als Händler auf das Spiel mit dem Feuer einlässt, braucht sich nicht zu wundern, wenn das am Ende die eigene Existenz kostet.

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Nicht wenigen Sellern sind aber die Risiken erst gar nicht bewusst, weil sie z. B. aufgrund fragwürdiger Empfehlungen durch Coaches Produkte aus Drittländern beziehen ohne diese auf Compliance-Anforderungen zu überprüfen. In den beiden Videos informieren wir euch über wichtige anstehende Veränderungen bei der Product Compliance.

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Product Compliance: Marktüberwachung, Bundesnetzagentur & Plattformen

Die Bundesnetzagentur sanktionierte 2023 im Online- und stationären Handel über 8.100 unterschiedliche Gerätetypen, was einer Gesamtstückzahl von mehr als 73 Millionen entspricht. Diese Produkte erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen und wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf.

Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 mehr als 2.400 auffällige Angebote identifiziert und von den Verkaufsplattformen löschen lassen. Das betraf eine Stückzahl von über 64 Millionen Geräten. Im Jahr 2022 waren es über 13 Millionen.

Die hohe Zahl ist auch Ergebnis der fortwährend hohen Anzahl an nicht konformen Produkten, insbesondere aus Drittstaaten. So konnte im Jahr 2023 eine Vielzahl an Produkten auf neuen Onlineplattformen ausfindig gemacht werden, die bereits in den Vorjahren bei etablierten Plattformen als auffällig identifiziert wurden. Beispielsweise wurden rund 260 Angebote von mangelbehafteten Stromsparboxen auf Onlinemarktplätzen gelöscht, bei denen die verfügbare Stückzahl 47 Millionen übersteigt.

Geräte mit formalen Mängeln wie z. B. fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.

Ein weiterer Fokus der Online-Marktüberwachung war die Überprüfung von Handsendern und Funkfernbedienungen. Dabei wurden rund 1 Mio. Angebote von Funksendern gelöscht, da sie in einem sicherheitsrelevanten militärischen Frequenzbereich arbeiten. (Quelle: Pressemitteilung der BNA)

Der Trend unzulässiger und risikobehafteter Produkte aus Drittstaaten setzt sich fort. In Zusammenarbeit mit Betreibern von Online-Plattformen gelang es uns 2023, den Verkauf von Millionen nicht konformer Produkte auf Online-Marktplätzen zu stoppen. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Nur 860k Artikel oder etwas über 1 % an der Grenze entdeckt

Die Anzahl direkt aus Drittländern an Verbraucher und Unternehmer abgefangenen Produkte ist im Verhältnis zu den im Inland sanktionierten Artikeln gering. Der Zoll stoppte nur etwas über 1 % aller sanktionierten Produkte.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass von den Sanktionen und dem damit einhergehenden Schaden im wesentlichen deutsche und europäische Händler betroffen waren.

Kommentar: Bitte unterschätzt nicht das Risiko

Die Kosten einer umfangreichen Konformitätsprüfung belaufen sich auf maximal 1.500 €. Dieser Betrag ist gering, wenn ihr den möglichen Schaden dagegen rechnet. Denn der bedeutet im schlimmsten anzunehmenden Fall Warenvernichtung und/oder Beschlagnahme. Das kann eure Existenz kosten und wird es wahrscheinlich auch.

Nahezu in allen Online-communities findet ihr Hilfe, wenn es um Fragen rund um die Product Compliance geht. Bitte fragt. Bitte prüft.

Google-Cache: Abmahner hassen diesen Trick

Bereits seit einiger Zeit ist es schwierig den Google-Cache von Seiten aufzurufen. Google hat nun auf X bestätigt, dass die Google-Cache-Funktion eingestellt werden wird. Das hat Konsequenzen für Abmahner und Abgemahnte. Ein Google-Vertreter deutet an, dass die Suchmaschine möglicherweise in Zukunft auf archive.org verlinken könnte.

Google-Cache vergessen = Vertragsstrafe

Wer als Abgemahnter vergessen hat, auch den Google-Cache zu leeren, hat nicht selten in die Röhre geschaut, wenn der Gegner auf einmal eine Vertragsstrafe fordert oder einen Ordnungsgeldantrag plus neuer Abmahnung erwirkt. Es ist hinreichend ausgeurteilt, dass zur Erfüllung der Unterlassungsvereinbarung auch der Google-Speicher mit zu beachten (löschen) ist. Das wurde oft vergessen und schon wurde es sehr sehr teuer.

Laut Google soll nun diese Funktion, also das Aufrufen von älteren Seitenversionen, eingestellt werden.

Das war die Grundidee, warum es Googles Cache gab

Es gab einmal Zeiten, in denen das Internet sehr langsam war. Seiten ließen sich mitunter nicht aufrufen. Damit trotzdem Nutzer Internetseiten betrachten konnten, speicherte Google ein Abbild der Seiten im Google-Cache. Diese Zeiten sind vorbei. Es gibt CDNs und die Aufrufbarkeit von Angeboten hat sich weltweit verbessert. Zeit also, den Cache abzuschalten, er ist überflüssig geworden, und eine Menge Speicherplatz freizugeben. Das ist die Story.

Aber aufgepasst, es gibt da noch archive.org

Abgesehen davon, dass Google vielleicht einen Link zu archive.org anstatt des Google-Cache setzen wird, ist unter Umständen auf archive.org eine alte Version eurer Seite gespeichert. Achtet also bitte auch darauf, dass ihr auch bei diesem Dienst eine Löschung alter Seiten beantragt.