Ein Parfüm mit einem seit 2022 EU-weit verbotenen Inhaltsstoff steht bei eBay zum Verkauf – und eBay lässt es dort stehen. Das Angebot 327405903499 zeigt auf dem Foto der Verpackung die INCI-Liste (die gesetzlich vorgeschriebene Liste der Inhaltsstoffe) mit dem Eintrag „Butylphenyl Methylpropional“, besser bekannt als Lilial. Eine Onlinehändlerin meldete den Artikel, eBay lehnte ab. Sie legte Widerspruch ein, eBay lehnte nach 30 Minuten erneut ab. Der Fall zeigt, wie dünn die Produktprüfung des Marktplatzes ist.
Inhaltsverzeichnis
- 360 Euro für ein Parfüm, das seit vier Jahren nicht mehr verkauft werden darf
- Meldung mit Foto und Inhaltsstoff – eBay: „verstößt nicht gegen unsere Grundsätze“
- Die Privatverkäuferin weiß es nicht – eBay müsste es wissen
- Warum eBay keine Datenbank gegen Listings laufen lässt
- Der Kollateralschaden trifft die, die alles richtig machen
- Was du als Onlinehändler jetzt tun solltest
- Einordnung: Eine Plattform, die nicht liest, was man ihr schickt
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
360 Euro für ein Parfüm, das seit vier Jahren nicht mehr verkauft werden darf
Angeboten wird ein 4er-Set „Betty Barclay – style by night“, je 20 ml Eau de Toilette, „neu & OVP Rarität“, für 360 Euro oder Preisvorschlag. Verkäuferin ist ein Privatkonto mit 22 Bewertungen, Standort Alach bei Erfurt. Hersteller laut Verpackung: Cosmeurop Parfums, Stolberg. Auf dem Foto der Rückseiten ist die Zutatenliste aller vier Packungen lesbar. An vierter Stelle nach „Benzyl Salicylate“ steht „Butylphenyl Methylpropional“.
Dieser Duftstoff ist seit dem 1. März 2022 in der gesamten EU in kosmetischen Mitteln verboten. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2021/1902 , die den Stoff als Eintrag 1666 in Anhang II der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen hat. Anhang II ist die Liste der Stoffe, die in Kosmetik überhaupt nicht enthalten sein dürfen. Auslöser war die Einstufung von Lilial als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B (CMR-Stoff, also krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA. Für CMR-Stoffe der Kategorie 1B gilt nach Artikel 15 der Kosmetikverordnung ein automatisches Verbot.
Entscheidend für den gewerblichen Handel: Die Verordnung 2021/1902 sieht keine Abverkaufsfrist vor. Artikel 2 bestimmt, dass Produkte mit den gelisteten Stoffen ab dem 1. März 2022 weder in Verkehr gebracht noch auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Restbestände, Lagerware, „Raritäten“ – alles muss seit diesem Tag aus dem Verkauf. Die IT-Recht Kanzlei berichtet seit 2023 von Abmahnungen gegen Händler, die lilialhaltige Kosmetik weiter anbieten. Das BAV-Institut meldete noch im Mai 2026, dass Lilial-Produkte weiterhin regelmäßig im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate auftauchen und zu Rückrufen führen.
Meldung mit Foto und Inhaltsstoff – eBay: „verstößt nicht gegen unsere Grundsätze“
Anne Baeckmann, Inhaberin von theparfumshop und selbst Onlinehändlerin für Parfüm, meldete das Angebot über das eBay-Meldeformular. Sie nannte den Inhaltsstoff, das Verbotsdatum und verwies auf das Foto der Verpackung. Die Antwort von eBay war eine Ablehnung. Baeckmann legte Widerspruch ein und schrieb dazu, dass eBay solchen Verstößen sofort nachzugehen habe. Die Entscheidung über den Widerspruch kam innerhalb von 30 Minuten: „Wir haben Ihre Beschwerde bezüglich einer Entscheidung, die wir zu einer Ihrer Inhaltsmeldungen getroffen haben, geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Inhalt nicht gegen unsere Grundsätze verstößt.“
Das ist falsch. Der eBay-Grundsatz zu Kosmetikartikeln und Parfüms schreibt vor, dass Kosmetik und Parfüm nur verkauft werden dürfen, „wenn die Produkte und die entsprechenden Angebote den geltenden Gesetzen und Grundsätzen entsprechen“. Als erstes Beispiel nennt eBay die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – die Kosmetikverordnung, deren Anhang II Lilial verbietet. eBay listet darin ausdrücklich „Parfüms, Eau de Cologne und Eau de Toilette“ als erfasste Produkte und droht bei Verstößen mit Angebotsentfernung, Verwarnung und Kontosperrung. Der Mitarbeiter hätte den Stoffnamen aus der Meldung in jede Suchmaschine eingeben können. Der erste Treffer wäre das Verbot gewesen. Stattdessen erhielt die Melderin eine Bestätigung, dass ein verbotenes Produkt bei eBay in Ordnung sei.
Baeckmann ging den nächsten Schritt und reichte eine Beschwerde nach dem Digital Services Act (DSA, die EU-Verordnung 2022/2065 über digitale Dienste) ein. Nach 2,5 Tagen ohne Reaktion meldete sie den Fall der Bundesnetzagentur, die in Deutschland als Koordinator für digitale Dienste die Aufsicht über den DSA führt. Die Antwort der Behörde: Die Bearbeitung könne bis zu zehn Monate dauern. Parallel ging die Meldung an die Kosmetiküberwachung des Landes. Stand heute, eine Woche nach der ersten Meldung, ist das Angebot online. Zwei Nutzer beobachten es. Und die Meldungen an die Bundesnetzagentur dürfte falsch sein, denn der Privatverkauf ist zulässig nach dem Gesetz. Er ist nach dem eBay Grundsatz aber verboten.
Die Privatverkäuferin weiß es nicht – eBay müsste es wissen
Die Anbieterin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ahnungslos. Niemand, der ein altes Parfümset aus dem Schrank holt, prüft die INCI-Liste gegen Anhang II der Kosmetikverordnung. Für Privatpersonen greifen die Händlerpflichten der Kosmetikverordnung ohnehin nicht, weil die Verordnung an die „Bereitstellung auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ anknüpft. Aber der eBay Grundsatz gilt auch für Privatanbieter. Der Vorwurf richtet sich deshalb nicht gegen sie. Er richtet sich gegen den Marktplatz, der hier seinen eigenen Grundsatz nicht anwendet und krebserregende Produkte kaufen lässt.
Für den Käufer macht es keinen Unterschied, ob er einen fortpflanzungsgefährdenden Stoff von einem Händler oder von einer Privatperson erhält.
Warum eBay keine Datenbank gegen Listings laufen lässt
Technisch wäre der Abgleich trivial. Anhang II der Kosmetikverordnung umfasst rund 1.700 Einträge mit INCI-Namen und CAS-Nummern. Ein Marktplatz, der Produktfotos per Bilderkennung auf Markenlogos scannt, kann auf denselben Fotos den Text einer Zutatenliste lesen und gegen diese Liste prüfen. Baeckmann berichtet, dass eBay sehr wohl reagiert, wenn man den Stoffnamen in die Artikelbeschreibung schreibt: „Dann gehen bei eBay alle Lampen an und man kann den Artikel nicht einstellen.“ Der Filter existiert also – er greift nur dort, wo er nichts nützt, weil kein Verkäufer verbotene Stoffe in den Fließtext tippt. Auf dem Foto, wo die Information tatsächlich steht, greift er nicht.
Die Erklärung liegt in der Anreizstruktur. Wer keine Sanktion fürchten muss, optimiert seinen Meldeprozess auf Durchsatz, nicht auf Richtigkeit.
Der Kollateralschaden trifft die, die alles richtig machen
Baeckmann handelt gewerblich mit Parfüm. Sie hat ihre Lagerbestände nach dem Lilial-Verbot geprüft, nicht mehr verkäufliche Ware ausgesondert und trägt das Abmahnrisiko, wenn ihr ein Fehler unterläuft. Auf demselben Marktplatz steht daneben ein Angebot, das gegen das Verbot verstößt, für 360 Euro, mit eBay-Käuferschutz und Plus-Punkten beworben. Das ist Wettbewerbsverzerrung durch Unterlassen. Der Händler, der sich an die Kosmetikverordnung hält, konkurriert mit Ware, die es auf dem EU-Markt nicht mehr geben dürfte.
Der zweite Schaden ist schleichender. Marktplätze leben vom Vertrauen der Käufer in die Plattform als Ganzes. Jeder Fall, in dem ein Verbraucher ein fortpflanzungsgefährdendes Produkt mit dem Siegel „eBay-Käuferschutz“ erhält, beschädigt dieses Vertrauen – und damit die Verkaufsbasis aller gewerblichen Händler, die über eBay verkaufen. Onlinehändler zahlen Verkaufsprovisionen auch dafür, dass ihre Produkte in einem seriösen Umfeld erscheinen. Wenn der Marktplatz dieses Umfeld nicht sichert, bezahlen die Händler für ein Versprechen, das eBay nicht hält.
Was du als Onlinehändler jetzt tun solltest
Wenn du verbotene Produkte bei eBay findest: Melde sie über das Meldeformular, aber verlasse dich nicht darauf. Dokumentiere Artikelnummer, Screenshot und Antwort von eBay. Reiche – wenn es zulässig ist – parallel eine Beschwerde über das interne DSA-Beschwerdeverfahren von eBay ein, bei Ablehnung eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur nach Artikel 53 DSA. Für die Produktseite ist die Kosmetiküberwachung deines Bundeslandes zuständig, erreichbar über das Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises, in dem der gewerbliche Verkäufer sitzt. Jede dokumentierte Meldung, auf die eBay nicht reagiert, ist ein Baustein für den Nachweis, dass das Verfahren des Marktplatzes die Anforderungen des DSA nicht erfüllt.
Einordnung: Eine Plattform, die nicht liest, was man ihr schickt
eBay hat die Grundsätze seiner Plattform selbst verfasst. Und es ist nicht das erste mal, dass eBay mit Meldungen lasch umgeht. Daher: Das ist kein Einzelfehler eines überforderten Mitarbeiters. Es ist das Ergebnis eines Verfahrens, das so gebaut ist, dass der Mitarbeiter den Sachverhalt nicht prüfen muss.
Ein Marktplatz, der Markenlogos auf Fotos in Sekunden erkennt, kann auch Zutatenlisten lesen. Er tut es nicht, weil es ihn nichts kostet, es nicht zu tun. Solange das so bleibt, trägt der ehrliche Händler die Kosten – mit seinem Abmahnrisiko, seiner Provision und dem Vertrauen seiner Kunden, das eBay für ihn verspielt.




