Der Mindestlohn 2027 steigt zum 1. Januar auf 14,60 Euro brutto pro Stunde – und mit ihm die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Für Onlinehändler mit Aushilfen im Lager, Packern auf Minijob-Basis oder Werkstudenten im Kundenservice heißt das: Verträge prüfen, Stunden neu rechnen, Lohnkosten kalkulieren. Wer die Stundenzahl seiner Minijobber nicht anpasst, rutscht ab Januar in den Mindestlohnverstoß – mit Bußgeldern bis 500.000 Euro. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn gar nicht gilt. Dieser Beitrag zeigt, was du jetzt konkret tun musst und für wen die 14,60 Euro nicht gelten.

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14,60 Euro: Die zweite Stufe kommt automatisch

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2027 folgt die zweite Stufe auf 14,60 Euro, ein Plus von 5,04 Prozent. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 auf Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen hat. Die Kommission hatte sich im Juni 2025 auf den zweistufigen Anstieg geeinigt – ein politisch geforderter 15-Euro-Mindestlohn kam nicht.

Nach Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes profitieren rund sechs Millionen Beschäftigte. Die Bundesregierung rechnet mit zusätzlichen Lohnkosten von 2,2 Milliarden Euro für 2026 und 3,4 Milliarden Euro für 2027, wie die Bild berichtet . Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar: „Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch ausgestaltet. Sie erhöht sich mit dem Mindestlohn.“

633 Euro Minijob-Grenze – aber keine einzige Stunde mehr

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) ist seit Oktober 2022 fest an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, also 633 Euro im Monat. Die Jahresgrenze steigt auf 7.596 Euro. 2026 lag die Grenze bei 603 Euro, die Jahresgrenze bei 7.236 Euro.

Die Rechnung dahinter ist für Onlinehändler entscheidend: 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro ergeben 43,36 Stunden im Monat. 2026 waren es 603 geteilt durch 13,90, also 43,38 Stunden. Die Stundenzahl bleibt faktisch gleich, der Minijobber bekommt nur mehr Geld für die gleiche Arbeit. Wer heute einen Minijobber mit 43 Stunden zu 13,90 Euro beschäftigt (597,70 Euro), zahlt ab Januar 627,80 Euro. Wer die Stundenzahl erhöhen will, um die 633 Euro auszuschöpfen, hat dafür keinen Spielraum. Die Grenze für Midijobs (Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen) bleibt bei 2.000 Euro, der Übergangsbereich läuft 2027 also von 633,01 bis 2.000 Euro.

Minijobber mit Festlohn: Ab Januar Mindestlohnverstoß

Viele Händler zahlen Minijobbern einen festen Monatsbetrag für eine vereinbarte Stundenzahl. Das wird zur Falle. Beispiel: 603 Euro für 43 Stunden ergeben 14,02 Euro pro Stunde – ab Januar liegt das unter dem Mindestlohn. Der Händler muss entweder den Lohn auf mindestens 627,80 Euro anheben oder die Stunden auf höchstens 41 reduzieren. Beides geht nur per Vertragsänderung, nicht stillschweigend.

Mit dem höheren Lohn steigen auch die Pauschalabgaben des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschalsteuer plus Umlagen – zusammen rund 31 Prozent. Bei 633 Euro sind das etwa 196 Euro Abgaben pro Minijobber und Monat, rund 9 Euro mehr als 2026. Bei fünf Minijobbern im Lager summiert sich das auf über 2.300 Euro Mehrkosten im Jahr, Lohnerhöhung eingerechnet.

Für diese Beschäftigten gilt der Mindestlohn nicht

Das Mindestlohngesetz nimmt in § 22 MiLoG mehrere Gruppen vom Mindestlohn aus. Die Liste ist abschließend und wird von Zoll und Gerichten eng ausgelegt:

  • Auszubildende: Für sie gilt das Berufsbildungsgesetz mit der Mindestausbildungsvergütung, nicht das MiLoG. Das betrifft auch Azubis im E-Commerce (Kaufleute im E-Commerce, Fachkräfte für Lagerlogistik).
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Schüler, die in den Ferien im Lager aushelfen, fallen nicht unter den Mindestlohn. Mit abgeschlossener Ausbildung oder ab dem 18. Geburtstag gilt er sofort.
  • Pflichtpraktikanten: Ist das Praktikum durch Schule, Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben, entfällt der Mindestlohn – unabhängig von der Dauer.
  • Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten: Zur Orientierung für eine Ausbildung oder ein Studium oder begleitend dazu. Ab dem ersten Tag des vierten Monats gilt der Mindestlohn rückwirkend für das gesamte Praktikum.
  • Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III und Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsbeginn (§ 22 Abs. 4 MiLoG). Langzeitarbeitslos heißt: mindestens ein Jahr arbeitslos gemeldet.
  • Ehrenamtlich Tätige und Selbstständige: Freelancer, die für deinen Shop Produkttexte schreiben oder Fotos liefern, sind keine Arbeitnehmer. Vorsicht bei Scheinselbstständigkeit: Dann gilt der Mindestlohn rückwirkend.

Nicht ausgenommen sind: Werkstudenten, Rentner im Minijob, Saisonkräfte, Praktikanten nach abgeschlossener Ausbildung und freiwillige Praktikanten ab dem vierten Monat. Für Leiharbeiter gilt eine eigene, höhere Lohnuntergrenze: 14,96 Euro seit Juli 2026, 15,33 Euro ab September 2026 und 15,87 Euro ab April 2027, wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet . Wer Lagerpersonal über Zeitarbeitsfirmen bezieht, zahlt diese Sätze über die Überlassungsgebühr mit.

Was zählt als Mindestlohn – und was nicht

Händler rechnen gern Zuschläge und Extras in den Stundenlohn ein. Das funktioniert nur begrenzt. Anrechenbar sind alle Zahlungen, die die normale Arbeitsleistung vergüten: Grundlohn, Leistungsprämien, Provisionen. Nicht anrechenbar sind Nachtzuschläge (§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz), Überstundenzuschläge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge wie Mitarbeiterrabatte auf das Sortiment, Trinkgeld und Aufwendungsersatz. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen nur, wenn sie unwiderruflich und anteilig in dem Monat ausgezahlt werden, für den der Mindestlohn fällig ist.

Auch Umkleide- und Wegezeiten im Betrieb sind Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber sie anordnet. Wer Packern vorschreibt, Sicherheitsschuhe und Warnweste im Lager anzuziehen, muss diese Minuten bezahlen. Ebenso gilt: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Wer Minijobber „auf Abruf“ ohne feste Stundenzahl beschäftigt, dem unterstellt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz 20 Wochenstunden – das sind rund 87 Stunden im Monat und damit rund 1.265 Euro Mindestlohn. Der Minijob platzt.

Zoll kontrolliert: Diese Pflichten gelten ab Januar

Für Minijobber gilt nach § 17 MiLoG eine Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag dokumentiert und zwei Jahre aufbewahrt werden. Das gilt für jeden Minijobber außerhalb von Privathaushalten – also auch für die Aushilfe, die zweimal die Woche Retouren sortiert. Eine Excel-Tabelle reicht, ein Zettel im Lager nicht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft diese Aufzeichnungen und darf dafür unangekündigt im Betrieb erscheinen.

Konkret musst du bis zum 31. Dezember 2026 erledigen:

  1. Alle Arbeitsverträge mit Stundenlohn unter 14,60 Euro anpassen – schriftlich, mit Wirkung ab 1. Januar 2027.
  2. Bei Minijobbern mit Festlohn: Stunden auf maximal 43 im Monat begrenzen oder Lohn auf mindestens 627,80 Euro anheben.
  3. Lohnabrechnungssoftware oder Steuerberater über den neuen Satz informieren; die Minijob-Zentrale rechnet die Pauschalabgaben automatisch auf die neue Grenze.
  4. Praktikanten prüfen: Dauer, Art (Pflicht oder freiwillig), Vergütung dokumentieren.
  5. Verträge mit Fulfillment-Dienstleistern und Logistikern prüfen: Nach § 13 MiLoG haftet der Auftraggeber wie ein Bürge, wenn der Dienstleister seinen Leuten keinen Mindestlohn zahlt – auch ohne eigenes Verschulden.

500.000 Euro Bußgeld – und das Aus bei öffentlichen Aufträgen

Wer weniger als 14,60 Euro zahlt, riskiert nach § 21 MiLoG ein Bußgeld bis 500.000 Euro. Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen kosten bis 30.000 Euro. Dazu kommen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz 30 Jahre – und zwar auf den vollen Mindestlohn, nicht auf den tatsächlich gezahlten Betrag. Ab 2.500 Euro Bußgeld droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Der Anspruch auf Mindestlohn ist nicht verzichtbar: Eine Vereinbarung, mit der der Minijobber auf die Differenz verzichtet, ist nichtig.

Die Erhöhung auf 14,60 Euro ist die letzte beschlossene Stufe. Die Mindestlohnkommission tagt turnusmäßig 2027 erneut und legt dann die Sätze für 2028 und 2029 fest. Die Minijob-Grenze wandert jedes Mal mit – die Stundenzahl nicht. Wer sein Lager mit 450-Euro-Logik aus dem Jahr 2021 führt, zahlt 2027 für dieselbe Arbeit 40 Prozent mehr und bekommt keine Minute zusätzlich.

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