Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Digitale Identitätengesetz beschlossen, der Start der staatlichen Ausweis-App ist auf den 2. Januar 2027 festgelegt. Für Onlinehändler ist das relevant, weil die Wallet Altersnachweise, Identitätsprüfungen und Vertragsabschlüsse per Smartphone ermöglichen soll. Wer die Wallet im Shop einbinden will, muss sich als „vertrauender Beteiligter“ registrieren und darf nur die Daten abfragen, die er für den Vorgang braucht. Eine Pseudonymfunktion fehlt zum Start. Der Handelsverband HDE fordert standardisierte Schnittstellen, damit Händler ihre Systeme ohne großen Aufwand anbinden können.

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Union und SPD stimmen zu, drei Fraktionen dagegen

Wie heise berichtet, stimmten CDU/CSU und SPD für das Gesetz, AfD, Grüne und Linke dagegen. Das Digitale Identitätengesetz (Drucksache 21/7408 ) ergänzt die geänderte eIDAS-Verordnung der EU. Diese Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihren Bürgern eine digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) anzubieten. Deutschland setzt das mit der App d-you um.

Der Digitalausschuss hatte den Regierungsentwurf einen Tag zuvor an mehreren Stellen geändert. Nutzer können künftig ablehnen, dass ihr biometrisches Passfoto in die Wallet übernommen wird. Die Online-Ausweisfunktion steht bereits ab 13 Jahren offen. Bundesbehörden müssen digitale Nachweise (sogenannte Attributsbescheinigungen) nun zwölf statt 24 Monate nach Verkündung bereitstellen. Bei der Vergabe von Aufträgen muss die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Die Nutzung der Wallet bleibt freiwillig und kostenlos.

Zum Start nur Ausweisfunktion, Pseudonyme unbestimmt

d-you startet mit weniger Funktionen als ursprünglich geplant. Laut netzpolitik.org ist zu Beginn nur die Ausweisfunktion verfügbar. Führerschein und biometrisches Passfoto folgen später. Pseudonyme Logins, Zero-Knowledge-Proofs (Nachweis einer Eigenschaft wie „über 18″, ohne das Geburtsdatum preiszugeben) und die selektive Datenfreigabe kommen erst danach.

Die eIDAS-Verordnung schreibt eine Pseudonymfunktion vor. Sie soll verhindern, dass Nutzer bei jedem Vorgang mit Klarnamen identifiziert werden. Die Koalition hat dazu nur eine Entschließung beschlossen: Die Bundesregierung soll die Funktion „schnellstmöglich“ nachliefern. Ein Datum gibt es nicht, rechtlich bindend ist die Entschließung nicht. Die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann verwies im Ausschuss auf fehlende Vorgaben der EU-Kommission. Zum Start bietet die Wallet also ausschließlich eine Klarnamen-Identifizierung.

Händler als „vertrauende Beteiligte“: Datenminimierung ohne Vorabprüfung

Unternehmen, die Daten aus der Wallet abfragen wollen, müssen sich als „vertrauende Beteiligte“ (Relying Parties) registrieren. Das betrifft jeden Shop, der die Wallet für Altersverifikation, Kontoeröffnung oder Vertragsabschluss nutzen will. Das Gesetz sieht keine Vorabprüfung durch eine Aufsichtsbehörde vor, welche Daten ein Händler anfordern darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine solche Prüfung gefordert. Stattdessen verweist das Gesetz auf die DSGVO: Der Grundsatz der Datenminimierung gilt, Unternehmen sollen ihn bereits bei der Registrierung anwenden.

Ein öffentliches Verzeichnis, welches Unternehmen welche Daten zu welchem Zweck abfragen dürfen, fehlt. Offen bleibt auch, welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Sonja Lemke (Linke) sprach in der Debatte von einer „Cookie-Banner-2.0-Situation“: Nutzer könnten mit einem Klick staatlich signierte Daten an Unternehmen übermitteln. Konrad Körner (CSU) wies die Bedenken zurück, der Grundsatz der Datenminimierung gelte, und die Wallet sei kein Register.

HDE: Schnittstellen entscheiden, ob Händler mitmachen

Der Handelsverband Deutschland begrüßt den Beschluss. Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp sieht im Handel mit seinen täglichen Kundenkontakten einen Treiber für die Verbreitung der Wallet. Voraussetzung sei, dass Händler ihre bestehenden Systeme ohne großen technischen Aufwand anbinden können. Der HDE fordert deshalb standardisierte Schnittstellen und einheitliche europäische Vorgaben. Die Wallet müsse im Onlineshop und im Ladengeschäft gleichermaßen funktionieren.

Langfristig sieht der Verband Potenzial für eine Verbindung von Identitätsnachweis und Bezahlvorgang in einem Schritt. Drei Anforderungen nennt der HDE für eine breite Akzeptanz: einfache Bedienung, grenzüberschreitende Nutzbarkeit und kompatible technische Standards. Nach Angaben der Bundesregierung entstehen der Wirtschaft einmalige Umsetzungskosten von rund 13,5 Millionen Euro und laufende Kosten von 1,1 Millionen Euro pro Jahr. Die Verwaltung soll jährlich um 121,7 Millionen Euro entlastet werden. Zum Start arbeitet die Bundesregierung mit rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammen.

Was du als Onlinehändler jetzt prüfen solltest

Eine Pflicht, die Wallet anzubieten, gibt es für Händler nicht. Die eIDAS-Verordnung verpflichtet große Plattformen und Unternehmen, die gesetzlich zur Identifizierung verpflichtet sind (etwa Banken oder Telekommunikationsanbieter), die Wallet als Identifizierungsmittel zu akzeptieren. Für den normalen Shop ist die Anbindung freiwillig. Relevant wird sie für drei Fälle: Altersverifikation bei Produkten mit Altersgrenze, rechtssichere Vertragsabschlüsse mit qualifizierter elektronischer Signatur und Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung.

Wer die Wallet einbinden will, muss sich als vertrauender Beteiligter registrieren und vorab festlegen, welche Datenfelder er abfragt. Mehr als das Minimum ist nach DSGVO nicht zulässig. Shopsysteme und Payment-Anbieter werden Schnittstellen bereitstellen, Zeitpläne nennen sie bisher nicht. Händler, die auf einen Altersnachweis angewiesen sind, sollten bei ihrem Anbieter nach einer d-you-Integration fragen.

Die Bewährungsprobe beginnt am 2. Januar

Das Gesetz ist beschlossen, die Wallet startet in elf Wochen mit einer Grundfunktion. Die Funktionen, die für Händler den Unterschied machen (Pseudonyme, selektive Datenfreigabe, Nachweise aus Ländern und Kommunen), kommen ohne Datum. Markus Reichel (CDU), Berichterstatter der Unionsfraktion, räumte im Ausschuss ein, dass die Wallet zum Start nicht alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllt. Der SPD-Abgeordnete Parsa Marvi sprach von der „eigentlichen Bewährungsprobe“, die jetzt beginne. Ob Händler die Wallet integrieren, entscheidet sich an der Zahl der Nutzer und an den Schnittstellen der Shopsysteme.

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