In einer sogenannten ›Kleinen Anfrage‹ ist die Bundesregierung von mehreren Politikern über ihren Kenntnisstand vom Missbrauch der CE-Kennzeichnung von Produkten befragt worden. Weitere Fragen, die die Regierung beantworten durfte, waren unter anderem, wie sie die Herausforderungen nach China kommuniziere und vor allem, wie sie deutsche Verbraucher schütze. Die Antworten sind dürftig. Erschreckend ist, dass kein Handlungsbedarf erkannt wird.
»Die Kennzeichnung von Waren mit dem CE-Zeichen (Conformité Européenne) ist in diversen EU-Richtlinien geregelt und gilt als ›Reisepass für den Binnenmarkt‹. Dies gilt insbesondere auch für den Import von Produkten aus Drittländern. Die CE-Kennzeichnung soll dem Verbraucher Funktionstüchtigkeit, Qualität, Sicherheit und Umweltschutz garantieren.« Weiter…
Auf die Frage: »Ist der Bundesregierung die Existenz des Zeichens ›China Export‹ (CE) bekannt?«, kam die Antwort: »Der Bundesregierung ist die Existenz des Zeichens ›China Export‹ (CE) nicht bekannt. Ein solches Zeichen existiert im offiziellen chinesischen System der Konformitätsbewertung nicht. Unzulässige CE-Zeichen sowie gefälschte CE-Zertifikate bei chinesischen Exportprodukten sind jedoch ein bekanntes Problem. Dieses wird von deutscher Seite im Dialog mit den zuständigen chinesischen Behörden regelmäßig thematisiert […]«
Wichtig für Handel und Verbraucher ist jedoch ein optimaler Schutz. Gerade an den EU-Außengrenzen und den innerdeutschen Eintrittskanälen scheint es Herausforderungen zu geben. Empirisch festgestellt ist ja, dass gemessen an der Anzahl an Warensendungen nur ein sehr geringer Anteil überhaupt durch den Zoll geprüft wird. Auch hat es den Anschein, dass die Marktüberwachungsbehörde nur mit sehr reduzierten Ressourcen ausgestattet ist.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Verbraucher und Unternehmer vor Produkten mit der irreführenden Kennzeichnung zu schützen?
»Die nationalen Marktüberwachungsbehörden führen Rechtvorschriften aus und überprüfen im Rahmen ihrer Tätigkeiten stichprobenweise Produkte auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Meldungen von Verbrauchern und Unternehmen über unsichere oder nichtkonforme Produkte fließen in diese Marktüberwachungsaktivitäten mit ein. […]«
Welche Maßnahmen hat der Zoll ergriffen, um Verbraucher und Unternehmer vor Produkten mit der irreführenden Kennzeichnung zu schützen […]?
»Liegen Informationen über unzulässige CE-Zeichen sowie gefälschte CE-Zertifikate bei chinesischen Exportprodukten vor, werden diese bei Abfertigungen und Kontrollen durch den Zoll berücksichtigt, indem entsprechende Risikohinweise in das elektronische Zollabfertigungssystem eingestellt werden. […]«
Kommentar
Also alles paletti! Es ist nichts zu tun. – So jedenfalls lesen sich die Antworten der Regierung. Dem ist natürlich nicht so, denn seit Jahren nimmt der Warenversand aus Drittländern und besonders China zu. Jedoch sind sämtliche Behörden, welche eine Verbrauchersichert und einen fairen Wettbewerb herstellen sollen, unterbesetzt. Das sollte so nicht sein.
Leidtragende sind Verbraucher, die gefährlichen Produkten ausgesetzt sind, und Händler, die sich keinem fairen Wettbewerb gegenüberstehen sehen.