Bürokratie im Onlinehandel ist der Punkt, an dem Onlinehändlern die Zeit wegbricht. Das ifo Institut hat im Juli 2026 gefragt, was die größten Probleme des Standorts Deutschland sind. Die Hälfte der Unternehmen antwortete: Bürokratie und Regulierung. Energiekosten und Arbeitskosten folgen mit deutlichem Abstand.

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Bürokratie schlägt die Energiekosten um 23 Punkte

50 Prozent der befragten Unternehmen nennen Bürokratie und Regulierung als größtes Standortproblem, wie das ifo Institut mitteilt. Die Energiekosten kommen auf 27 Prozent, die Arbeitskosten auf 22 Prozent. Danach folgen Fachkräftemangel mit 17 Prozent, politische Rahmenbedingungen mit 16 Prozent sowie Steuern und Abgaben mit 13 Prozent. Ebenfalls 13 Prozent nennen fehlende Planungssicherheit.

Die Zahlen stammen aus einer Sonderfrage der ifo Konjunkturumfrage vom Juli 2026. Dabei war die Frage offen gestellt, ohne vorgegebene Antwortkategorien. Ausgewertet wurden 4.449 Antworten aus Industrie, Bau, Handel und Dienstleistungen. Mehrfachnennungen waren möglich, deshalb summieren sich die Anteile auf mehr als 100 Prozent. Bürokratie war also nichts zum Ankreuzen. Jedes zweite Unternehmen hat sie von sich aus aufgeschrieben.

Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Befragungen, beschreibt zwei Wirkungen. Erstens bindet der Aufwand Personal, das an anderer Stelle fehlt. Zweitens verhindert er Investitionen, die sich nach Einpreisung von Genehmigungs- und Dokumentationsaufwand nicht mehr rechnen. Wohlrabe nennt den zweiten Effekt den teureren, weil das Vorhaben nie beginnt und damit in keiner Statistik auftaucht.

Die kleinsten Betriebe klagen am wenigsten – und das täuscht

Solo-Selbständige nennen Bürokratie am seltensten, nämlich zu 33 Prozent. Danach folgen Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden zu 41 Prozent. Bei kleinen Unternehmen sind es 50 Prozent, bei mittleren 58 Prozent und bei großen 59 Prozent. Auf den ersten Blick trifft die Bürokratie die Kleinen also weniger hart.

Wohlrabe erklärt das mit der Zahl der Regelwerke. Wer Beschäftigte hat, Anlagen betreibt und exportiert, wird gleichzeitig von Arbeitsrecht, Berichtspflichten und Datenschutz erfasst. Selbständige und Kleinstunternehmen fallen aus vielen dieser Pflichten noch heraus. Ab einer bestimmten Betriebsgröße greifen sie dann fast alle auf einmal.

Der Handel setzt in der Umfrage zudem einen eigenen Schwerpunkt. 25 Prozent nennen die allgemeine Wirtschafts- und Auftragslage, mehr als in jedem anderen Wirtschaftsbereich. Selbständige verweisen außerdem auf Unsicherheit und fehlende Planbarkeit mit 21 Prozent sowie auf Steuern und Abgaben mit 17 Prozent. Arbeitskosten und Fachkräftemangel spielen bei ihnen kaum eine Rolle.

Im Onlinehandel gibt es keine Bagatellgrenze

Die Entlastung, die das ifo Institut für Kleinstunternehmen beschreibt, gilt im Arbeits- und Berichtsrecht. Im Produktrecht gilt sie nicht. Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und kennt keine Mitarbeiterschwelle. Wer ein einziges Produkt an Verbraucher verkauft, braucht eine verantwortliche Person in der EU, Rückverfolgbarkeitsangaben im Angebot und Warnhinweise am Produkt.

Seit dem 12. August 2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, wie der Umweltpakt Bayern zusammenfasst. Sie verlangt unter anderem eine EU-Konformitätserklärung für die Verpackung und einheitliche Entsorgungskennzeichnung. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Waren in Verkehr bringt. Die Größe des Betriebs spielt dabei keine Rolle.

Wo es tatsächlich eine Ausnahme gibt, ist sie eng gefasst. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme von den Dienstleistungspflichten aus (§ 2 Nr. 17 BFSG). Die Ausnahme deckt jedoch nur den Shop, nicht das Sortiment. Wer barrierefreiheitspflichtige Produkte verkauft, muss diese Produkte trotzdem prüfen. Und wer sich auf die Ausnahme beruft, muss das dokumentieren.

In fünf Tagen klebt das nächste Etikett am Produkt

Am 27. September 2026 greifen die neuen Kennzeichnungspflichten aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Onlinehändler müssen dann EU-weit einheitlich über gesetzliche Gewährleistungsrechte informieren, die sogenannte harmonisierte Mitteilung. Hinzu kommt ein Etikett für freiwillige Herstellergarantien, die harmonisierte Kennzeichnung. Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die Vorgaben stehen in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 und 5a EGBGB.

Die Pflicht trifft stationären Handel und E-Commerce gleichermaßen, wie die IHK Aschaffenburg erläutert. Dazu kommt die Information über den Reparierbarkeitswert, den der Hersteller liefert. Bislang existiert dieser Wert nur für Smartphones und Slate-Tablets. Bei Verstößen drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden.

Wenige Mitarbeitende, null Compliance-Abteilung

Ein Händler mit wenigen Mitarbeitenden erfüllt dieselben Produkt-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten wie ein Konzern mit dreitausend. Der Konzern verteilt die Arbeit auf Rechtsabteilung, Produktmanagement und externe Dienstleister. Der Kleinsthändler hat dafür den Abend nach Feierabend.

Die ifo-Zahlen messen den Standort Deutschland. Sie messen jedoch nicht, wie viele Betriebe mit einem, zwei oder drei Mitarbeitenden in den vergangenen Monaten aufgegeben haben, weil sich der Aufwand nicht mehr rechnete. Diese Händler tauchen in keiner Statistik auf, so wenig wie die Investitionen, die nie begonnen wurden.

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