Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen Shein vor dem Landgericht Berlin II (Az. 103 O 102/26). Anlass sind Laborbefunde: In 15 von 18 getesteten Shein-Textilien lagen die Werte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sogenannte Ewigkeitschemikalien) über den EU-Grenzwerten, eine Kapuzenjacke für Jugendliche mehr als 12.000-fach. Shein hat die Artikel aus dem Shop entfernt, verweigert aber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Für Onlinehändler ist der Fall mehr als eine Umweltmeldung: Die DUH geht direkt gegen die Plattform vor und greift damit ein Problem an, das Temu, AliExpress und TikTok Shop genauso betrifft. Das Verfahren zeigt, wie sich ein Plattformproblem juristisch angehen lässt – und wer diesen Weg bisher nicht geht.

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15 von 18 Shein-Textilien über dem Grenzwert – PFDA liegt frei im Stoff

Im Mai 2026 hat das Bremer Umweltinstitut im Auftrag der DUH 18 Textilien von Shein untersucht. In 15 davon wies das Labor Überschreitungen der EU-Grenzwerte für PFAS nach, wie die DUH in ihrer Pressemitteilung vom 4. November 2026 schreibt. Knapp 40 Prozent der 18 Produkte hätten demnach in der EU gar nicht verkauft werden dürfen. Betroffen sind vor allem Jacken für Kinder und Jugendliche. Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag mehr als 12.000-fach über dem Grenzwert.

Im August 2026 bestätigte das akkreditierte Labor Intertek die Befunde. In den drei am stärksten belasteten Jacken fand es zusätzlich PFDA (Perfluordecansäure, ein als fortpflanzungsgefährdend eingestuftes PFAS-Abbauprodukt) – in doppelt so hoher Konzentration wie EU-weit erlaubt. Der Unterschied zu den übrigen Befunden: Gebundene PFAS lösen sich erst beim Tragen, Reiben und Waschen nach und nach aus dem Gewebe. PFDA liegt laut DUH dagegen schon beim Kauf frei im Textil vor und kann direkt über die Haut oder den Mund aufgenommen werden, etwa wenn Kinder an Ärmeln oder Kragen kauen.

Die Grenzwerte ergeben sich aus dem EU-Chemikalienrecht: der REACH-Verordnung (Anhang XVII) und der POP-Verordnung über persistente organische Schadstoffe. Sie gelten für jedes Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird – unabhängig davon, wo es hergestellt wurde. Die Dermatologin Christina Hecker (KLUG e.V.) nennt in der DUH-Mitteilung Kontaktekzeme und Allergien als mögliche Folgen und verweist darauf, dass Kinder im Verhältnis zum Körpergewicht mehr Hautfläche haben als Erwachsene.

Artikel gelöscht, Verpflichtung verweigert – darum klagt die DUH

Shein hat die beanstandeten Artikel nach den ersten Befunden aus dem Shop genommen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (eine Verpflichtung, bei der im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe fällig wird) lehnt das Unternehmen jedoch ab. Deshalb hat die DUH am 22. Oktober 2026 Klage eingereicht. Beklagte ist die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, die den deutschen Shein-Onlineshop betreibt. Das Verfahren läuft beim Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 103 O 102/26.

Die DUH ist als qualifizierte Einrichtung nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) berechtigt, Verstöße gegen Verbraucherschutz- und Marktverhaltensregeln abzumahnen und einzuklagen. Der Verkauf von Textilien über den gesetzlichen PFAS-Grenzwerten ist ein Rechtsbruch, den sie auf diesem Weg angreift. Ziel der Klage ist keine Strafe für die Vergangenheit, sondern ein gerichtliches Verbot für die Zukunft: Shein soll keine Textilien mehr anbieten dürfen, die die EU-Grenzwerte überschreiten.

Die Prozessvertreterin der DUH, Rechtsanwältin Karoline Borwieck (Geulen & Klinger), bringt den Kern des Verfahrens auf den Punkt: „Grenzwerte gelten, bevor ein Produkt verkauft wird – nicht erst, wenn jemand nachmisst.“ Wer belastete Ware erst nach einem Laborbefund Dritter aus dem Shop nehme, lagere die Kontrolle auf andere aus und das Risiko auf Verbraucher. Ob Shein zur Unterlassung verpflichtet ist, entscheidet nun das Gericht. Eine Stellungnahme von Shein zur Klage liegt wortfilter.de nicht vor.

Grenzwerte gelten vor dem Verkauf – das trifft jeden Onlinehändler

Der Fall betrifft nicht nur Shein. Wer Textilien aus Drittstaaten importiert und in der EU verkauft, ist Inverkehrbringer und haftet für die Einhaltung des Chemikalienrechts – auch beim Dropshipping, wenn die Ware nie durch das eigene Lager läuft. Marktüberwachung und Zoll prüfen stichprobenartig. In der Praxis setzen Mitbewerber und Verbände das Recht deutlich häufiger durch als Behörden: per Abmahnung, Unterlassungserklärung und Klage. Genau dieses Instrument nutzt die DUH jetzt gegen Shein.

Konkret heißt das für dich: Fordere von Lieferanten Prüfberichte akkreditierter Labore an, insbesondere bei wasserabweisender oder schmutzabweisender Kleidung, bei der PFAS klassisch eingesetzt werden. Lege in Lieferverträgen fest, dass die Ware den REACH- und POP-Grenzwerten entspricht, und lass Stichproben selbst testen. Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung musst du Kunden auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, ob ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe enthält. Wer das nicht kann, hat ein Compliance-Problem, bevor der erste Abmahnbrief kommt.

Textilgesetz in wenigen Wochen: DUH will Fast Fashion verteuern

Parallel zur Klage richtet die DUH Forderungen an Bundesumweltminister Carsten Schneider. Das Bundesumweltministerium will in den kommenden Wochen ein Textilgesetz vorlegen, mit dem die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien aus der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt wird. Hersteller und Importeure müssen dann für Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Textilien zahlen.

Die DUH verlangt zwei Dinge: eine verbindliche Ökomodulation, also höhere Beiträge für schadstoffbelastete und kurzlebige Ware, und einen Transformationsfonds aus Herstellerbeiträgen, der faire und kreislauffähige Mode verbilligen soll. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz begründet das mit dem Geschäftsmodell der Ultra-Fast-Fashion-Anbieter, das auf Masse statt auf Sicherheit setze. Erst wenn sich Importe billigster Mode nicht mehr lohnten, sinke auch die Belastung der Verbraucher durch chemiebelastete Textilien.

Einordnung: Die DUH löst ein Plattformproblem – wo bleiben Händler und Verbände?

Man muss die DUH nicht mögen. Ich tue es nicht. Aber was sie hier macht, ist richtig. Sie geht nicht gegen einzelne Listings vor, die morgen unter neuer Artikelnummer wieder online sind. Sie geht direkt an die Plattform und verlangt eine Verpflichtung für die Zukunft. Das ist der einzige Hebel, der bei einem Geschäftsmodell mit Zehntausenden neuen Artikeln pro Tag überhaupt greift. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren mehr als symbolischen Charakter hat.

Denn Shein ist nur ein Name auf der Liste. Identische Produkte, oft vom selben Hersteller, finden sich auf AliExpress und Temu und werden über TikTok Shop gehandelt. Die Grenzwerte sind für alle gleich, die Kontrolle ist es nicht. Zoll und Marktüberwachung kommen bei Millionen Kleinsendungen täglich nicht hinterher, und die Plattformen verweisen auf ihre Händler. Das Ergebnis ist ein Wettbewerb, in dem der Händler, der sich an die Regeln hält, den Preisnachteil trägt.

Warum nicht viel mehr große Händler oder Verbände den Markt auf diesem Weg regulieren, erschließt sich mir nicht. Das Instrument liegt auf dem Tisch: Abmahnung, Unterlassungsklage, notfalls ein Grundsatzverfahren. HDE, bevh und die Wettbewerbszentrale hätten Klagebefugnis und Budget. Stattdessen übernimmt ein Umweltverband die Arbeit, die eigentlich die Branche selbst erledigen müsste. Wer sich über unfairen Wettbewerb aus China beschwert und den Rechtsweg nicht nutzt, hat sich mit dem Zustand abgefunden.

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