E-Commerce und Politik: In dieser Woche hat die Bundesregierung den Entwurf für ein zweites Kassengesetz in den Bundestag eingebracht, die EU-Kommission fragt nach Reparaturpflichten für Elektronik, und der Digital Fairness Act lässt weiter auf sich warten. Für Onlinehändler mit Ladengeschäft, Lagerverkauf oder Messekasse steht dabei die Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz im Mittelpunkt. Dazu kommt das Jahressteuergesetz 2026, das die Zustellung von Steuerbescheiden auf ELSTER verlagert und die Plattform-Meldepflicht ausweitet. Dieser Überblick fasst zusammen, was in Berlin und Brüssel in der Kalenderwoche 45 für den Onlinehandel relevant war und was unverändert blieb. Alle Angaben stammen aus Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und EU-Institutionen.
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Kassengesetz: Ab 100.000 Euro Umsatz wird die Kasse Pflicht
Die Bundesregierung hat am 2. November 2026 den Entwurf eines zweiten Kassengesetzes als Bundestagsdrucksache 21/8867 vorgelegt. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November 2026 angesetzt (Tagesordnungspunkt 28). Kern des Entwurfs ist eine Pflicht zur elektronischen Kasse für Betriebe ab 100.000 Euro Umsatz. Ausgenommen bleiben Betriebe, deren Barumsätze 12.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2028 geplant.
Der Entwurf enthält drei weitere Punkte: eine Pflicht zur elektronischen Bereitstellung von Belegen, neue Bußgeld- und Straftatbestände bei Manipulation von Kassensystemen und den Wegfall der Papierform für Jahresabschlüsse. Betroffen sind Onlinehändler, die neben dem Shop ein Ladengeschäft führen, Ware ab Lager verkaufen oder auf Messen kassieren. Reine Onlineumsätze fallen nicht unter die Kassenpflicht. Wer bislang mit einer offenen Ladenkasse arbeitet und die 100.000-Euro-Schwelle überschreitet, muss bis 2028 auf ein elektronisches System mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE, das zertifizierte Modul, das jede Buchung manipulationssicher protokolliert) umstellen.
Brüssel will wissen, wie reparierbar deine Elektronik ist
Die EU-Kommission hat am 3. November 2026 eine öffentliche Konsultation und einen Call for Evidence zu einem delegierten Rechtsakt unter der Ökodesign-Verordnung ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) gestartet. Die Frist für Stellungnahmen endet am 9. Februar 2027. Der Rechtsakt soll Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, an Reparaturinformationen und an die Dauer des Software-Supports festlegen.
Neu ist eine Reparierbarkeitsangabe am Verkaufsort, also auch auf der Produktseite im Onlineshop. Erfasst werden sollen Unterhaltungselektronik, Wearables, E-Bikes und E-Scooter sowie kleine Haushaltsgeräte. Die Kommission plant die Annahme des Rechtsakts für 2027. Händler, die diese Warengruppen führen, können bis Februar Stellung nehmen; nach Inkrafttreten müssen sie die Reparierbarkeitsangabe in ihren Produktdaten abbilden.
Digital Fairness Act: Der Vorschlag bleibt aus
Den Digital Fairness Act hat die Kommission auch in dieser Woche nicht vorgelegt. Ein Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2026 rechnet mit dem Kommissionsvorschlag Mitte November 2026. Der offizielle Zeitplan nennt weiterhin das vierte Quartal 2026.
Der Digital Fairness Act soll Regeln für Dark Patterns (manipulative Gestaltung von Benutzeroberflächen), Influencer-Marketing, personalisierte Preise und Abo-Fallen bündeln. Für Onlinehändler ist er das wichtigste offene EU-Vorhaben im Verbraucherrecht. Solange der Entwurf fehlt, gibt es keine belastbaren Angaben zu Übergangsfristen oder konkreten Pflichten.
Steuerbescheide ohne Briefkasten: Das Jahressteuergesetz 2026
Das Jahressteuergesetz 2026 wartet weiter auf die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Das Kabinett hatte den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, die erste Lesung fand in Kalenderwoche 41 statt. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Drei Punkte betreffen Onlinehändler direkt. Erstens sollen Steuerbescheide nach § 122a Abgabenordnung künftig ohne Einwilligung elektronisch über ELSTER bekannt gegeben werden; der Papierbescheid entfällt damit als Standard. Zweitens wird der Zinssatz der Abgabenordnung auf 3,6 Prozent pro Jahr festgelegt. Drittens weitet der Entwurf die Plattform-Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf Anbieter aus Drittstaaten aus. Marktplätze müssen damit auch Umsätze von Händlern außerhalb der EU an die Finanzverwaltung melden.
Was sich diese Woche nicht bewegt hat
Der Bundestag hat in Kalenderwoche 45 keine abschließenden Beratungen mit Händlerbezug geführt. Der Bundesrat tagt das nächste Mal am 20. November 2026. Im Bundesgesetzblatt Teil I sind die Nummern 323 bis 327 erschienen, ohne Vorschriften für den Onlinehandel. Zur Entgelttransparenz liegt weiterhin kein Entwurf vor. Bei der E-Rechnung bleibt der Zeitplan unverändert, eine Verschiebung ist nicht vorgesehen.
Auch bei der EU-Entwaldungsverordnung EUDR und beim Textilgesetz gab es keine neuen Beschlüsse; der Entwurf zur Textil-Herstellerverantwortung ist weiterhin offen. Das EU-Amtsblatt der Reihe L enthielt vom 3. bis 5. November keine Rechtsakte mit Händlerbezug. Die nächsten festen Termine sind damit die erste Lesung des Kassengesetzes am 6. November und die Bundesratssitzung am 20. November.




