Die Gelbe Tonne 2027 ersetzt zum 1. Januar in München, Brandenburg an der Havel, dem Landkreis Regensburg, dem Kreis Steinburg, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und in St. Ingbert den Gelben Sack – und trifft damit auch jeden Onlinehändler, der aus dem Wohnhaus oder einem kleinen Lager verschickt. Das Volumen pro Haushalt ist künftig gedeckelt, Wertstoffhöfe nehmen vielerorts keine Leichtverpackungen mehr an, und falsch befüllte Tonnen bleiben stehen. Wer gewerblich Verpackungen entsorgt, darf die kostenlose Tonne nur unter den Bedingungen des Verpackungsgesetzes nutzen. Gleichzeitig finanzieren Onlinehändler das System über ihre Lizenzentgelte mit. Was die Umstellung konkret bedeutet und was du bis Silvester klären solltest, steht hier.

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Sechs Regionen, ein Stichtag: Wo der Gelbe Sack am 1. Januar endet

Zum Jahreswechsel 2026/2027 stellen mehrere Städte und Landkreise die Sammlung von Leichtverpackungen (Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen) auf die Gelbe Tonne um. Die größte Umstellung läuft in München: Der Stadtrat hat am 2. Juli 2025 nach einem Pilotversuch beschlossen, die Gelbe Tonne ab 1. Januar 2027 stadtweit einzuführen, wie die Stadt München mitteilt . Dort ersetzt die Tonne nicht den Gelben Sack, sondern die Container an den Wertstoffinseln. Die Glascontainer bleiben stehen. Die Behälter gibt es in Größen von 120 bis 1.100 Liter, geleert wird alle zwei Wochen.

In Brandenburg an der Havel dürfen ab 1. Januar 2027 keine Gelben Säcke mehr für Verpackungsabfälle genutzt werden. Die Stadt begründet den Wechsel damit, dass Säcke anfällig für Wind, Wetter und Nagetiere sind, berichtet der Berliner Kurier . Die Auslieferung aller Tonnen soll bis zur 51. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Der Leerungsrhythmus hängt vom Viertel ab: wöchentlich in Großwohnanlagen, alle 14 Tage in der Innenstadt, alle vier Wochen in Eigenheimgebieten.

Im Landkreis Regensburg wandert die Sammlung vom Wertstoffhof auf das Grundstück. Rund 95.000 Haushalte geben ihre Leichtverpackungen ab Januar nicht mehr am Wertstoffhof ab, schreiben die Regensburger Nachrichten . Jede Tonne trägt einen Datenchip und eine Registriernummer und ist in einem elektronischen Standortregister einem Grundstück fest zugeordnet. Befüllt werden darf ab Mitte Dezember, geleert wird alle vier Wochen. Im Kreis Steinburg erhalten alle Haushalte eine 240-Liter-Tonne mit vierwöchentlicher Leerung – das Ergebnis einer Vergleichsvereinbarung mit den dualen Systemen , die eine frühere Einführung 2024 blockiert hatten. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald läuft die Verteilung seit dem 6. Oktober, Gelbe Säcke werden übergangsweise bis spätestens 31. März 2027 eingesammelt. In St. Ingbert bleibt der Sack bis einschließlich 31. Dezember im Einsatz.

240 Liter alle vier Wochen – das Volumen wird knapp

Der Gelbe Sack hatte einen Vorteil, der bei der Tonne wegfällt: Er war unbegrenzt. Wer mehr Verpackungsmüll hatte, stellte einen zweiten oder dritten Sack an die Straße. Die Tonne deckelt das Volumen. Im Kreis Steinburg und im Landkreis Regensburg sind das 240 Liter alle vier Wochen pro Grundstück, in Eigenheimgebieten von Brandenburg an der Havel ebenfalls ein Vier-Wochen-Rhythmus. Für einen Haushalt reicht das in der Regel. Für einen Haushalt, in dem täglich Pakete gepackt und Lieferungen ausgepackt werden, kann es eng werden.

Gleichzeitig schließt sich der bisherige Ausweg. In München können Leichtverpackungen ab 2027 nicht mehr am Wertstoffhof abgegeben werden, auch im Landkreis Regensburg nimmt der Wertstoffhof ab Januar keine Leichtverpackungen mehr an. Wer bisher Überhänge aus dem Lager mit dem Auto zum Hof gefahren hat, verliert diese Option. Zusätzliche Säcke neben der Tonne werden nicht mitgenommen – Entsorger wie Remondis empfehlen bei regelmäßigen Mehrmengen, eine weitere Tonne zu bestellen. Ob und zu welchen Bedingungen das für Gewerbetreibende möglich ist, hängt vom Status als „vergleichbare Anfallstelle“ ab (dazu unten mehr).

Dein Kunde füllt die Tonne – du zahlst sie mit

Die Gelbe Tonne kostet den Haushalt nichts und wird nicht über die kommunalen Abfallgebühren finanziert. Das Geld kommt von den dualen Systemen, und die bekommen es von den Herstellern und Händlern, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen. Jeder Onlinehändler, der Waren an Verbraucher verschickt, zahlt für seine Versandkartons, Polybeutel, Luftpolsterfolie und Füllmaterial ein Lizenzentgelt an ein duales System und ist im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Die Versandverpackung gilt rechtlich als Verkaufsverpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt.

Die neuen Tonnen in München, Regensburg oder Brandenburg sind also mit Geld bezahlt, das Onlinehändler über ihre Lizenzentgelte eingezahlt haben. Die Umstellung vom Sack auf die Tonne ändert an dieser Pflicht nichts. Sie ändert aber etwas an der Infrastruktur, in der die Verpackungen deiner Kunden landen: Statt im Sack oder am Container landet dein Versandbeutel ab 2027 in einer Tonne mit Registriernummer, deren Fehlbefüllung sanktioniert wird. Verpackungen, die sich schlecht zuordnen lassen (Verbunde aus Papier und Kunststoff, beschichtete Folien), landen dann schneller im Restmüll des Kunden.

Vergleichbare Anfallstelle: Wann dein Shop die Tonne nutzen darf

Die Gelbe Tonne ist ein System für private Endverbraucher. Dazu zählt das Verpackungsgesetz in § 3 Abs. 11 VerpackG neben Haushalten auch „vergleichbare Anfallstellen“: Gaststätten, Hotels, Verwaltungen, Arztpraxen – und Kleinbetriebe, bei denen Verpackungsabfälle nur in haushaltsüblichen Mengen anfallen. Die Anfallstellenliste der ZSVR (Stand Dezember 2025) führt die Betriebsarten auf und unterscheidet zwischen solchen mit und ohne Mengenbegrenzung. Die Grenze liegt bei 1.100 Liter Volumen pro Fraktion bei 14-täglicher Abfuhr, erläutert der Landkreis Kaiserslautern in einem Informationsblatt für Gewerbebetriebe . Wer mehr produziert, gilt als großgewerbliche Anfallstelle und muss seine Verpackungen kostenpflichtig über einen Entsorger abholen lassen.

Entscheidend ist außerdem, welche Verpackungen überhaupt hineindürfen. In die Gelbe Tonne gehören nur lizenzierte Verkaufsverpackungen, also das, was der Händler selbst beim Einkauf als Endverbraucher erhält – Produktverpackungen, Lieferungen von Bürobedarf. Nicht hinein gehören Transportverpackungen vom Großhändler oder Hersteller: Stretchfolie, Umreifungsbänder, Paletten-Hauben, Kantenschutz. Für diese Verpackungen sieht § 15 VerpackG eine Rücknahmepflicht des Lieferanten vor; alternativ sind sie als gewerblicher Abfall getrennt zu sammeln. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet jeden Gewerbetreibenden – auch Freiberufler und Kleinstbetriebe – zur Getrenntsammlung von Kunststoffen, Metallen und Papier. Der IHK-Hinweis aus Baden-Württemberg zur Umstellung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald macht das deutlich: Betriebe mussten sich dort ebenfalls auf die Tonne umstellen, gewerbliche Verpackungen wie Stretchfolien oder Umreifungsbänder sind separat zu entsorgen.

Unbenutzte Versandverpackungen, die du selbst eingekauft hast, sind kein Abfall. Fehlbestellte oder beschädigte Polybeutel und Folien sind es schon – und zwar gewerblicher, kein lizenzierter Verkaufsverpackungsabfall. Sie gehören nicht in die Gelbe Tonne, egal ob der Shop im Wohnhaus läuft oder nicht.

Falsch befüllt? Tonne bleibt stehen – oder verschwindet

Die Trennregeln bleiben die gleichen wie beim Sack: Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial dürfen hinein, auch unausgespült. Papier, Pappe, Glas und Gegenstände aus Kunststoff oder Metall, die keine Verpackung sind, dürfen nicht hinein. Neu ist die Kontrolle. Falsch befüllte Tonnen werden in der Regel nicht geleert, sondern mit einem Hinweis versehen. Wird nicht nachsortiert, kann der Inhalt bei der nächsten Leerung kostenpflichtig als Restabfall entsorgt werden. In München droht laut FAQ des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) im Wiederholungsfall der Abzug der Tonne.

Für Kleinhändler ist das relevanter als für einen normalen Haushalt. Ein Karton Füllmaterial, ein Stapel Luftpolsterfolie von der Großhandelslieferung oder ein paar ausgediente Lagerboxen aus Kunststoff sind Fehlwürfe. Beim durchsichtigen Sack fiel das am Straßenrand auf, bei der Tonne beim Leeren – und die Tonne ist über Chip und Register dem Grundstück zugeordnet. Wer Verpackungen in haushaltsuntypischen Mengen entsorgt, bewegt sich zudem schnell außerhalb der Definition der vergleichbaren Anfallstelle.

Was du bis Silvester erledigen solltest

Erstens: Prüfe, ob dein Landkreis oder deine Stadt zum 1. Januar 2027 umstellt. Die sechs genannten Regionen sind die bislang bekannten; weitere Kreise wie die Prignitz oder der Donnersbergkreis haben die Einführung zu 2027 beschlossen. Zuständig ist der Abfallwirtschaftsbetrieb deines Kreises, der auch den beauftragten Entsorger nennt. Zweitens: Kläre, ob dein Betrieb als vergleichbare Anfallstelle gilt und welches Volumen dir zusteht. Wer im Wohnhaus verschickt, nutzt die Haushaltstonne mit – braucht sie aber für Haushalt und Shop zusammen. Reicht das Volumen nicht, ist eine zusätzliche Tonne beim Entsorger zu beantragen oder eine gewerbliche Entsorgung zu beauftragen.

Drittens: Trenne Transportverpackungen von Verkaufsverpackungen. Stretchfolie, Umreifungsbänder und Paletten gehen zurück an den Lieferanten oder in die gewerbliche Entsorgung. Viertens: Nutze Übergangsfristen. In Vorpommern-Greifswald werden Säcke noch bis 31. März 2027 abgeholt, in München und Regensburg nehmen Wertstoffhöfe bis Jahresende Leichtverpackungen an. Danach ist dieser Weg zu. Fünftens: Prüfe deine LUCID-Registrierung und die Mengenmeldung an dein duales System. Die Umstellung ändert nichts an der Pflicht, erhöht aber die Aufmerksamkeit der Kommunen für das Thema Verpackung.

Einordnung: Der Sack-Ausweg ist zu

Die Umstellung auf die Gelbe Tonne ist in erster Linie eine Haushaltsnachricht. Für Kleinhändler, die aus dem Wohnhaus oder einer Garage verschicken, ist sie mehr. Der Gelbe Sack hat jahrelang eine Grauzone abgedeckt: Gewerbliche Verpackungsmengen verschwanden unauffällig in einem unbegrenzten Haushaltssystem. Die Tonne mit festem Volumen, Registriernummer und Fehlbefüllungs-Sanktion schließt diese Grauzone, ohne dass sich ein Gesetz geändert hat. Die Regeln aus Verpackungsgesetz und Gewerbeabfallverordnung galten schon vorher. Ab 2027 werden sie in sechs Regionen sichtbar – und 2028 folgen die nächsten Landkreise.

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