Eine EU Inc. gründen – in 48 Stunden, für höchstens 100 Euro, ohne Notar und ohne Stammkapital. Mit diesem Versprechen will Brüssel Onlinehändlern und Start-ups das Wachsen über Grenzen hinweg erleichtern. Am 23. Oktober haben sich die 27 Mitgliedstaaten auf ihre Verhandlungsposition geeinigt und dabei kräftig nachgeschärft. Im Europaparlament blockiert dagegen der Streit um die Mitbestimmung, und Notare warnen vor einem „Einfallstor für Geldwäscher“ . Wie die Anmeldung laufen soll, was der Rat gestrichen hat und wann du frühestens gründen kannst.
Inhaltsverzeichnis
- EU Inc. gründen mit null Kapital: Das verspricht Brüssel
- Ohne Notar, ohne Bankkonto: So soll die Anmeldung laufen
- Der Rat zieht die Schrauben an: Zentralregister und Insolvenzkapitel fliegen raus
- Wann kommt die EU Inc.? Vor 2028 gründet niemand
- Notare schlagen Alarm: Geldwäsche-Schleuse und Haftung mit dem Privatvermögen
- EU Inc. statt GmbH? Umsatzsteuer und LUCID bleiben national
- Wer dir heute eine EU Inc. verkauft, verkauft Luft
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
EU Inc. gründen mit null Kapital: Das verspricht Brüssel
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag am 18. März 2026 vorgelegt (COM(2026) 321). Die EU Inc. soll als „28. Regime“ neben die 27 nationalen Gesellschaftsrechte treten. Gemeint ist eine europaweit einheitliche Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist freiwillig, GmbH und UG bleiben also erhalten. Weil Brüssel eine Verordnung gewählt hat, gilt das Regelwerk später direkt in allen Mitgliedstaaten – ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Der Abstand zur GmbH ist groß. Dort brauchst du heute einen Notar, mindestens 25.000 Euro Stammkapital und wartest oft wochenlang auf den Registereintrag, wie die Kanzlei Noerr zusammenfasst . Die EU Inc. kommt dagegen ohne Mindestkapital aus, theoretisch reicht ein Euro. Zudem soll eine Rechtsform für den ganzen Binnenmarkt genügen.
Am 23. Oktober hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter die Ratsposition mit großer Mehrheit verabschiedet . Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt deshalb: „Jetzt sollte das Europäische Parlament zügig folgen.“
Ohne Notar, ohne Bankkonto: So soll die Anmeldung laufen
Wer eine EU Inc. gründen will, erledigt alles online. Ein Bankkonto brauchst du dafür nicht, so die Kommission . Nach dem Kommissionsvorschlag und der Ratsposition sieht der Ablauf so aus:
- Sitzstaat wählen: Du entscheidest frei, in welchem EU-Land die EU Inc. ihren Sitz hat. Nach dem Willen des Rats musst du allerdings jedes Jahr melden, wo Hauptgeschäft und Verwaltung tatsächlich sitzen.
- Zugang wählen: Die Anmeldung läuft entweder über eine zentrale EU-Schnittstelle oder direkt beim nationalen Handelsregister. Die Schnittstelle baut auf BRIS auf, der bestehenden Vernetzung der europäischen Unternehmensregister.
- Satzung festlegen: Nutzt du die EU-Mustersatzung, greift das Fast-Track-Verfahren. Dann soll die Eintragung höchstens 48 Stunden dauern und maximal 100 Euro kosten. Mit eigener Satzung dauert es bis zu fünf Arbeitstage. Die Satzung muss maschinenlesbar sein und neben der Amtssprache auch in einer internationalen Geschäftssprache vorliegen, in der Praxis also Englisch .
- Identifizieren und signieren: Gründer weisen sich elektronisch nach der eIDAS-Verordnung aus und signieren das Anmeldeformular über einen Vertrauensdiensteanbieter (Anbieter qualifizierter elektronischer Signaturen). Persönlich erscheinen musst du nur bei konkretem Missbrauchsverdacht.
- Prüfung abwarten: Jeder Mitgliedstaat legt fest, wer prüft: Behörde, Gericht oder Notar. Die 48 Stunden und der 100-Euro-Deckel gelten trotzdem. Nach der Ratsposition dürfen die Behörden die Eintragung zudem verzögern oder verweigern, wenn es um Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder andere Straftaten geht.
- Board besetzen: Die EU Inc. führt ein Board of Directors. Mindestens ein Mitglied muss in der EU wohnen. Die Gesellschafterversammlung darf dem Board verbindliche Weisungen erteilen.
- Anteilsregister anlegen: Die Anteile haben keinen Nennwert. Die Gesellschaft führt selbst ein digitales Anteilsregister. Erst der Eintrag dort macht dich zum Gesellschafter.
Mit der Eintragung entsteht die EU Inc. als eigene Rechtsperson. Ein EU-Gesellschaftszertifikat ersetzt im Ausland den Handelsregisterauszug, eine Apostille (internationale Beglaubigung) entfällt. Nach dem „Once-only“-Prinzip sollen die Gründungsdaten außerdem automatisch an Finanzamt, Transparenzregister und Sozialversicherung fließen. Wer schon eine GmbH oder UG hat, soll sie per Formwechsel in eine EU Inc. umwandeln können.
Einen Haken hat das Fast-Track-Versprechen allerdings. Den Inhalt der Mustersatzung legt die Kommission erst später in Durchführungsrechtsakten fest. Ob sie mehrere Anteilsklassen oder Investorenrechte abbildet, ist offen. Noerr spricht deshalb von einer „Black Box“.
Der Rat zieht die Schrauben an: Zentralregister und Insolvenzkapitel fliegen raus
Die Mitgliedstaaten halten am Kernversprechen fest: Online-Gründung mit Mustersatzung in 48 Stunden für höchstens 100 Euro, bestätigt der Rat . Wochenenden und Feiertage zählen laut Ratsposition aber nicht mit . Wer am Freitagabend anmeldet, wartet im Zweifel also bis Dienstag.
Gestrichen hat der Rat dagegen zwei Bausteine. Das geplante zentrale europäische Unternehmensregister fällt weg, ebenso die Echtzeit-Verfolgung von Eintragungen. Auch das eigene Insolvenzkapitel ist raus. Gerät eine EU Inc. in Schieflage, gilt damit das nationale Insolvenzrecht, berichtet EU-Startups .
Dafür kommen neue Kontrollen. Jede EU Inc. soll jährlich ihren Hauptgeschäftssitz und den Ort der Verwaltung melden. Eine neue Missbrauchsklausel (Art. 103a) richtet sich zudem gegen „rein künstliche Gestaltungen“, also Briefkastenfirmen. Das geht aus einem Vermerk der Ratspräsidentschaft hervor.
Die EU-Mitarbeiteroptionen (EU-ESO) überleben. Die Steuer auf Optionen fällt erst beim Verkauf der Anteile an. Allerdings gilt das nur, solange die Firma bei Ausgabe der Optionen weniger als 750 Beschäftigte und höchstens 150 Millionen Euro Umsatz hat. Ein früherer Kompromiss lag noch bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro. Bei der Mitbestimmung gilt das Recht des Sitzstaats. Mitgliedstaaten können aber eingreifen, wenn eine EU Inc. bei ihnen die nationalen Schwellen überschreitet.
Anwalt Peter Möllmann (Kanzlei PRX) sieht darin ein Risiko. Je mehr Einschränkungen und nationale Schutzklauseln dazukommen, desto größer sei die Gefahr eines Rahmens, den Gründer und Investoren am Ende schlicht nicht nutzen.
Wann kommt die EU Inc.? Vor 2028 gründet niemand
Die Staats- und Regierungschefs wollen bis Ende 2026 eine politische Einigung. Dafür braucht das Parlament zuerst eine eigene Position. Im Rechtsausschuss (JURI) hakt es jedoch. Berichterstatter René Repasi (SPD) musste die Abstimmung bereits am 8. und am 19. Oktober absagen . Streitpunkt ist die Mitbestimmung: Welche Regeln gelten, wenn eine EU Inc. in einem Land sitzt, ihre Beschäftigten aber in einem anderen arbeiten?
Neuer Termin im Ausschuss ist laut Agence Europe der 5. November . Findet sich ein Kompromiss, könnte das Plenum am 11. oder 12. November abstimmen. Erst danach beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
Selbst mit einer Einigung bis Silvester geht es nicht sofort los. Die Kommission wollte die Regeln zwölf Monate nach Inkrafttreten anwenden und peilte erste Gründungen ab Anfang 2028 an. Der Rat verlangt nun 21 Monate Umsetzungsfrist. Tritt die Verordnung im Laufe des Jahres 2027 in Kraft, kannst du frühestens Ende 2028 eine EU Inc. gründen – eher 2029.
Notare schlagen Alarm: Geldwäsche-Schleuse und Haftung mit dem Privatvermögen
Den Anstoß für die Debatte lieferte Notar Dr. Martin Thelen aus Köln. In seinem Gastbeitrag auf LTO nennt er die EU Inc. ein „Einfallstor für Geldwäsche und Steuerhinterziehung“. Sein Kernargument: Eine hoheitliche Identitätsprüfung der Gründer fehlt. Die Registerkontrolle prüfe im Wesentlichen nur Formalien. Anteile wechseln digital per qualifizierter Signatur den Besitzer, ohne Notar. Zusätzliche Formvorschriften dürfen die Mitgliedstaaten laut Vorschlag nicht verlangen.
Thelen zieht den Vergleich mit Delaware und nennt ein Muster, das Onlinehändler kennen: das Umsatzsteuerkarussell. Eine Scheinfirma kauft Ware steuerfrei im EU-Ausland, verkauft sie im Inland mit Umsatzsteuer weiter, führt die Steuer nie ab und verschwindet. Der Schaden liegt laut Thelen jährlich im zweistelligen Milliardenbereich. Gleichzeitig gilt ab dem 10. Juli 2027 die neue EU-Geldwäscheverordnung mit einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Für Thelen ein Widerspruch: Brüssel verschärft das Geldwäscherecht und baut zugleich Kontrollen ab.
Nachgelegt hat Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio. In einem Gutachten für die Bundesnotarkammer hält er die Rechtsgrundlage für falsch. Die Kommission stützt sich auf Art. 114 AEUV (Binnenmarkt), der Mehrheitsentscheidungen erlaubt. Für eine neue Rechtsform wäre laut Di Fabio dagegen Art. 352 AEUV nötig – mit Einstimmigkeit und Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Die Folge wäre für Gründer brisant. Erklärt der EuGH die Verordnung für nichtig, entfällt sie rückwirkend. Eine bestehende EU Inc. würde in Deutschland laut Di Fabio dann zur OHG, zur GbR oder zum Einzelunternehmen. Gesellschafter haften in diesem Fall mit ihrem gesamten Privatvermögen. Bundesnotarkammer-Präsident Markus Sikora legt nach: Kein Investor stecke Millionen in eine Gesellschaft, deren Existenz ein Gericht rückwirkend beseitigen könne.
Beide Kritiker kommen aus dem Notarlager. Bei der EU Inc. entfällt die notarielle Anteilsübertragung, und der 100-Euro-Deckel kollidiert mit der Notarkostenordnung (GNotKG), wie Noerr anmerkt. Die Bundesregierung hat die Rechtsgrundlage bislang nicht beanstandet. Den Geldwäsche-Bedenken kommt der Rat mit dem neuen Verweigerungsrecht zumindest teilweise entgegen.
EU Inc. statt GmbH? Umsatzsteuer und LUCID bleiben national
Interessant ist die EU Inc. vor allem für Händler, die in mehreren EU-Ländern Lager, Vertriebsgesellschaften oder Töchter betreiben. Sie arbeiten dann mit einer Rechtsform und einer Satzung statt mit GmbH, B.V. und S.r.l. parallel. Gründer ohne 25.000 Euro Startkapital bekommen zudem eine Alternative zur UG. Ausländische Investoren müssen für Anteilskäufe keinen deutschen Notartermin mehr einplanen.
Ein EU-Steuerregime bringt die EU Inc. dagegen nicht. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Arbeitsrecht bleiben national. Gleiches gilt für Pflichten, die am Verkauf hängen: Wer in Deutschland verpackte Ware verschickt, bleibt im Verpackungsregister LUCID meldepflichtig, egal ob als GmbH oder als EU Inc. Seit der Ratsposition gilt außerdem auch im Insolvenzfall nationales Recht.
Wichtig für die Haftung: Ein Stammkapital als Puffer für Gläubiger gibt es nicht. Stattdessen muss jede Ausschüttung einen Bilanz- und einen Solvenztest bestehen. Die Gesellschaft muss danach noch zwölf Monate ihre Verbindlichkeiten bedienen können. Welche deutschen Regeln ergänzend greifen, hängt von der Referenzrechtsform ab. Deutschland muss also festlegen, ob GmbH- oder UG-Recht die Lücken füllt.
Wer dir heute eine EU Inc. verkauft, verkauft Luft
Noch existiert die EU Inc. nur als Entwurf. Es gibt kein Register, keine Mustersatzung und kein verabschiedetes Gesetz. Trotzdem werben erste Gründungsportale schon mit „Die EU Inc. kommt“ und einem Start „ab 2027“. Auch der Hinweis, das EU-Parlament habe im Januar 2026 eine neue Rechtsform „beschlossen“, führt in die Irre. Das Parlament hat damals Empfehlungen an die Kommission verabschiedet – kein Gesetz.
Vorbereiten kannst du dich trotzdem:
- Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktivieren und eine qualifizierte elektronische Signatur einrichten. Jeder Mitgliedstaat muss bis Ende 2026 zudem eine EUDI-Wallet (digitale Ausweis-App mit Signaturfunktion) anbieten.
- Mit dem Steuerberater prüfen, ob ein späterer Formwechsel deiner GmbH oder UG Sinn ergibt.
- Kein Geld an Anbieter zahlen, die schon heute EU-Inc.-Gründungen oder Reservierungen verkaufen.
- Die nächsten Etappen verfolgen: JURI-Abstimmung, Plenum, Trilog und die Wahl der deutschen Referenzrechtsform.
Die Gründung soll 48 Stunden dauern. Bis zur ersten EU Inc. vergehen aber noch mehr als 10.000 Stunden.




