Die Internetsteuer in Frankreich hat am 30. Oktober 2026 die erste parlamentarische Hürde genommen: Die Assemblée nationale nahm mit 11 zu 10 Stimmen einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2027 an, der 5,5 Cent pro übertragenem Gigabyte vorsieht. Zahlen sollen die Unternehmen, die Daten an französische Internetanschlüsse senden – also Streamingdienste, Plattformen, Cloud-Anbieter und grundsätzlich jeder Betreiber eines Onlineshops mit französischen Kunden. Eine Mindestschwelle für kleine Anbieter enthält der Text nicht. Die Regierung lehnte den Antrag ab, die Abgeordneten stimmten trotzdem dafür. Ob die Abgabe tatsächlich kommt, entscheidet sich in den nächsten Wochen im weiteren Haushaltsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
- 11 zu 10: Ein fast leerer Saal entscheidet über 10 Milliarden Euro
- Wer zahlt? Der Absender, nicht der Nutzer
- 200 Milliarden Gigabyte: Die Rechnung hinter der Steuer
- Provider als Steuereintreiber: So soll gemessen werden
- Keine Bagatellgrenze: Was das für Onlinehändler heißt
- Bis 17. November: Wie es weitergeht
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11 zu 10: Ein fast leerer Saal entscheidet über 10 Milliarden Euro
Grundlage ist der Änderungsantrag Nr. I-1358 zum Projet de loi de finances pour 2027 (Gesetzentwurf Nr. 3210). Eingereicht hat ihn am 9. Oktober 2026 der sozialistische Abgeordnete Laurent Lhardit (Bouches-du-Rhône) für die Fraktion Socialistes et apparentés, mitgezeichnet von 67 weiteren Abgeordneten. Der Antrag fügt dem französischen Steuergesetzbuch (Code général des impôts) die neuen Artikel 302 bis ZP bis 302 bis ZS ein und nennt die Abgabe „Taxe sur les producteurs de données numériques“ – Steuer auf die Produzenten digitaler Daten.
Die Abstimmung fand am Freitag, 30. Oktober, zu Beginn der 9-Uhr-Sitzung statt. Nach Angaben des Parlamentsbeobachters NosParlementaires waren 35 Abgeordnete anwesend: 11 stimmten dafür, 10 dagegen, 14 enthielten sich. Sowohl die Regierung als auch der Generalberichterstatter für den Haushalt hatten ein negatives Votum abgegeben. Lhardit bezifferte die erwarteten Einnahmen in der Sitzung auf rund 10 Milliarden Euro jährlich.
Wer zahlt? Der Absender, nicht der Nutzer
Der Antragstext legt die Steuer auf „die von Inhalteanbietern ausgesendeten digitalen Datenflüsse“ und macht die Anbieter selbst zu Steuerschuldnern. Der Satz beträgt 0,055 Euro pro Gigabyte, das an Kunden französischer Internetzugangsanbieter (FAI, fournisseurs d’accès à internet) übertragen wird. Weder die Provider noch die Endkunden sind rechtlich zahlungspflichtig. Ein Verbot, die Kosten über Preise an die Nutzer weiterzugeben, enthält der Text nicht – darauf wies auch eine Community-Anmerkung unter Lhardits Beitrag auf X hin.
Zwei Obergrenzen sollen die Belastung deckeln: Die Steuer darf höchstens 15 Prozent des in Frankreich erzielten Umsatzes oder 2 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Absenders betragen. Konzerne mit französischer Gesellschaft zahlen nach den Regeln der Körperschaftsteuer. Unternehmen ohne Sitz in Frankreich erhalten bis zum 30. Januar einen Bescheid der Steuerverwaltung DGFiP und müssen bis zum 30. März in Euro zahlen.
200 Milliarden Gigabyte: Die Rechnung hinter der Steuer
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Zahlen der Regulierungsbehörde ARCEP. Demnach fließen pro Jahr rund 200 Milliarden Gigabyte an die Anschlüsse französischer Provider. Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai sollen zusammen etwa die Hälfte davon verursachen. Die ARCEP-Verkehrsstatistik für 2024 weist Netflix mit 12,3 Prozent, Akamai mit 12,2 Prozent, Amazon mit 8,6 Prozent, Google mit 7,3 Prozent und Meta mit 5,4 Prozent des französischen Internetverkehrs aus. Im ersten Quartal 2026 lag der durchschnittliche Monatsverbrauch pro Anschluss bei 267 Gigabyte.
Rechnerisch ergeben 200 Milliarden Gigabyte mal 0,055 Euro 11 Milliarden Euro vor Anwendung der Obergrenzen. Die Antragsteller nennen 10 Milliarden Euro. Die Regierung bestreitet diese Prognose. Zum Vergleich: Die bestehende französische Digitalsteuer auf Umsätze großer Internetkonzerne (3 Prozent, seit 2019) bringt laut Haushaltsplanung rund 800 Millionen Euro im Jahr ein. Als Nebeneffekt nennt die Begründung einen ökologischen Anreiz: Anbieter würden Daten stärker komprimieren, um Steuern zu sparen.
Provider als Steuereintreiber: So soll gemessen werden
Die Messung übernehmen die Internetzugangsanbieter. Sie müssen nach Artikel 302 bis ZQ eine konsolidierte, anonymisierte Erfassung der Datenmengen je Absender einrichten und die Werte vierteljährlich an die DGFiP melden. Erfasst werden die Identität des Absenders, seine IANA-Nummer (die weltweit eindeutige Kennung eines Netzbetreibers, auch AS-Nummer genannt) und das Volumen. Angaben zum Inhalt der Daten oder zu ihrem Ziel dürfen nicht verlangt werden. Die Aufsicht teilen sich ARCEP und DGFiP, Details regelt eine Verordnung.
Eine Sonderregel betrifft Content Delivery Networks (CDN, verteilte Zwischenspeicher, die Inhalte nahe beim Nutzer vorhalten): Nutzt ein Absender ein CDN, gilt die Summe aller aus diesem Netz abfließenden Daten als seine Sendemenge. Die Begründung verweist darauf, dass Volumenmessung ein Industriestandard sei, nach dem viele Anbieter bereits heute abrechnen. Der Telekommunikationsverband FFT hält laut Univers Freebox dagegen das europäische „Fair-Share“-Modell für den besseren Weg, bei dem große Plattformen direkt zum Netzausbau beitragen sollen statt an den Staatshaushalt.
Keine Bagatellgrenze: Was das für Onlinehändler heißt
Der Antrag nennt außer den beiden Umsatzdeckeln keine Freigrenze und keinen Schwellenwert. Dem Wortlaut nach erfasst die Steuer jeden Inhalteanbieter, der Daten an französische Anschlüsse sendet – unabhängig von Größe oder Sitz. Ein Shop aus Deutschland, der Produktbilder, Videos und Seiteninhalte an Kunden in Frankreich ausliefert, wäre damit Absender im Sinne des Gesetzes. Bei einem typischen Shop mit einigen Megabyte pro Seitenaufruf bleibt der Betrag pro Bestellung im Bereich von Bruchteilen eines Cents. Die Zahlung liefe für Unternehmen ohne französische Gesellschaft über den Bescheid der DGFiP.
Spürbarer wird der Effekt an anderer Stelle. Amazon zählt mit 8,6 Prozent des französischen Verkehrs zu den fünf größten Absendern, und bei Nutzung von CDN-Diensten wie Akamai oder Cloudflare wird das Volumen dem Auftraggeber zugerechnet. Ob Marktplätze, Cloud- und CDN-Anbieter die Abgabe über Gebühren an ihre Händler weitergeben, lässt der Antrag offen. Für Onlinehändler mit Frankreich-Geschäft steht derzeit keine Handlung an; die Regelung ist noch nicht in Kraft, und die Messmethodik soll erst per Verordnung festgelegt werden.
Bis 17. November: Wie es weitergeht
Mit der Annahme des Änderungsantrags ist die Steuer nicht beschlossen. Der Antrag gehört zum ersten Teil des Haushaltsgesetzes (Einnahmen), über den die Assemblée nationale bis zum 17. November 2026 als Ganzes abstimmen muss. Fällt dieser Teil durch oder wird er von der Regierung anders zusammengestellt, entfällt auch die Gigabyte-Steuer. Danach geht der Text an den Senat, der ihn ändern oder streichen kann. Erst mit dem endgültigen Haushaltsgesetz, üblicherweise Ende Dezember, steht fest, ob die Abgabe 2027 gilt.
Die Idee ist nicht neu: Im Vorjahr hatte der Rassemblement National einen ähnlichen Vorstoß unternommen, damals mit dem Ziel, die Netzbetreiber zu finanzieren. Die Sozialisten hatten in ihrem Alternativhaushalt im Sommer 2026 noch 0,10 Euro pro Gigabyte vorgesehen und den Satz im Antrag auf 0,055 Euro gesenkt. Besteuert würde damit erstmals nicht Umsatz oder Gewinn, sondern das reine Datenvolumen – jedes Gigabyte, das die Grenze zu einem französischen Anschluss passiert.




