Die Paketsteuer gegen Temu, Shein & Co wirkt – zumindest auf dem Papier. HDE-Chef Stefan Genth meldet im Interview mit t-online 30 bis 40 Prozent weniger Sendungen nach Frankreich, seit die EU im Juli die Zollfreigrenze gekippt hat. Für Deutschland erwartet er einen ähnlichen Effekt. Das Problem: Politik und Verband zählen Kartons. Den Umsatz hinter den Kartons zählt niemand. Und das ist der große Fehler.
Inhaltsverzeichnis
- Paketsteuer gegen Temu: weniger Kartons, gleiches Geschäft
- Belgien, Sammelcontainer, Polen-Lager
- Zölle als Ultima Ratio
- Die Abmahnung: Deutschlands schärfste Waffe bleibt in China stumpf
- Ein Bevollmächtigter und ein Griff ins Plattformguthaben – mehr braucht es nicht
- Und in Europa? Die Abmahnung ist ein deutsches Unikat
- Die Plattformen kassieren mit – aber wer haftet?
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Paketsteuer gegen Temu: weniger Kartons, gleiches Geschäft
Seit dem 1. Juli 2026 kostet jede Sendung aus Drittstaaten unter 150 Euro Warenwert drei Euro Zoll pro Warengruppe. Ab November kommt eine Bearbeitungsgebühr dazu. Genth rechnet mit zwei Euro pro Paket. Wie die Textilwirtschaft berichtet , reicht das dem HDE nicht. Genth geht selbst davon aus, dass Temu und Shein sich anpassen und weitermachen.
Laut Genth kamen bis zum Ende der Zollfreigrenze rund 400.000 Pakete täglich nach Deutschland. Heute seien es vielleicht noch 300.000. Das klingt nach Erfolg. Die Zahl zeigt aber nur, wie viele Einzelsendungen an der Grenze ankommen. Sie sagt nichts über das GMV (Gross Merchandise Value, also den Gesamtwarenwert aller Bestellungen) der Chinahändler in der EU. Und sie sagt nichts über die Zahl der Transaktionen.
Belgien, Sammelcontainer, Polen-Lager
Chinahändler sind nicht dumm. Die Dienstleister, die ihren Versand organisieren, erst recht nicht. Sie suchen Schlupflöcher, und sie finden sie. Frankreich hat das vorgeführt. Die nationale Paketsteuer von zwei Euro sollte 400 Millionen Euro im Jahr bringen. Tatsächlich kamen 2,3 Millionen Euro im Monat zusammen, wie wortfilter berichtete . Die direkten Lieferungen nach Frankreich brachen ein. Die Ware kam trotzdem an: Die Plattformen schickten sie zuerst in andere EU-Länder , vor allem nach Belgien, und von dort per Lkw über die Grenze. Paris hat die Steuer zum 1. Juli wieder abgeschafft.
Beim EU-Zoll funktioniert der Belgien-Trick nicht mehr eins zu eins. Die Pauschale greift an jeder EU-Außengrenze. Die Dienstleister haben aber zwei weitere Hebel. Erstens die Konsolidierung: Viele Einzelbestellungen reisen gebündelt als Sammelsendung, werden als reguläre Einfuhr verzollt und erst in der EU verteilt. Zweitens das Fulfillment: Die Ware liegt vorab in einem EU-Lager und geht als Inlandspaket raus. Dienstleister wie 4PX bieten Chinahändlern das seit Jahren an. Shein baut laut Genth gerade ein großes Lager in Polen.
Wer nur Kartons an der Grenze zählt, sieht einen Rückgang. Wer auf den Umsatz schaut, sieht aber die Verlagerung. Es ist ein fatales Signal, wenn Politik und Verbände diese Verlagerung als Erfolg feiern, nur weil sie ihr Zahlenmaterial nicht vollständig lesen und einordnen.
Zölle als Ultima Ratio
Handelsprotektionismus ist per se keine gute Lösung. Zölle und Gebühren sollten die Ultima Ratio bleiben. Trotzdem finden die Händlerverbände offenbar keine praxisnahe Lösung gegen den unfairen und damit ruinösen Wettbewerb der Chinahändler.
Genth fordert eine zentrale Marktaufsicht für Anbieter aus Drittstaaten. Dazu soll jeder Drittstaaten-Händler einen solventen, haftbaren Wirtschaftsakteur in der EU benennen. Beides kostet Jahre, Personal und Steuergeld. Dabei liegt ein Werkzeug längst in der Schublade, das keinen einzigen neuen Beamten braucht.
Die Abmahnung: Deutschlands schärfste Waffe bleibt in China stumpf
Das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist streng. Jeder Mitbewerber darf einen Rechtsverstoß abmahnen: fehlende CE-Kennzeichnung, falsche Grundpreise, kein Impressum, verbotene Stoffe. Mit der Abmahnung würde der Handel die Chinahändler selbst regulieren. Rechtsanwälte und nicht ausgelastete Wettbewerbskammern freuen sich.
In der Praxis scheitert das an der Durchsetzung. Du kannst den Chinahändler abmahnen. Deine Anwaltskosten kannst du nach § 13 Abs. 3 UWG auch ersetzt verlangen. Gegen einen Händler in Shenzhen lässt sich dieser Anspruch aber kaum vollstrecken. Also bleibst du auf den Kosten sitzen. Die einstweilige Verfügung hilft ebenfalls wenig. Sie muss dem Gegner binnen 30 Tagen zugestellt werden, und eine Zustellung nach China dauert viele Monate.
Ein Bevollmächtigter und ein Griff ins Plattformguthaben – mehr braucht es nicht
Der Lösungsweg hat zwei Bausteine. Erstens braucht es einen Bevollmächtigten. Jeder Drittstaaten-Händler, der in Deutschland verkauft, benennt eine Person im Inland. An sie werden Abmahnungen, Klagen und einstweilige Verfügungen wirksam zugestellt. Die GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung) kennt zwar schon eine verantwortliche Person in der EU. In der Praxis ist das aber oft nur ein Briefkasten mit Klingelschild. Das ist aber egal, wenn am Ende die Kosten erfolgreich vollstreckt werden können.
Zweitens muss die Pfändung einfach werden. Die Werte der Chinahändler liegen ja in Europa: im Fulfillment-Lager oder als Guthaben bei Amazon, eBay oder PayPal. Heute scheitert der Zugriff an Details. Die Plattformguthaben liegen oft bei Gesellschaften in Luxemburg. Eine gesetzliche Pflicht für Plattformen und Lagerbetreiber, Pfändungsbeschlüsse gegen Drittstaaten-Händler wie Inlandsfälle zu behandeln, würde reichen.
Für Deutschland wäre das eine praktikable Lösung. Juristisch ist sie kein Hexenwerk. Eine Abmahnung kostet den Chinahändler dann echtes Geld, und zwar aus dem Guthaben, das er hier verdient hat.
Und in Europa? Die Abmahnung ist ein deutsches Unikat
Die Abmahnung ist eine rein deutsche Erfindung. In den meisten EU-Staaten setzen Behörden das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht durch, in Frankreich zum Beispiel die DGCCRF. Diese Behörden arbeiten im CPC-Netzwerk (Consumer Protection Cooperation) zusammen.
Ein Bevollmächtigter mit Zustellungsadresse und ein einfacher Zugriff auf Plattformguthaben würden auch ihnen helfen. Die EU kennt mit der Europäischen Kontenpfändungsverordnung bereits ein Werkzeug, das Bankguthaben grenzüberschreitend sichert. Das wäre schon einmal ein Anfang.
Die Plattformen kassieren mit – aber wer haftet?
Zum Schluss bleibt die Plattformhaftung. Temu, Shein, Amazon und eBay verdienen an jeder Transaktion mit. Nach dem Digital Services Act (Art. 30 DSA) müssen sie ihre Händler identifizieren. Sie wissen also, wer verkauft, wo das Geld liegt und wo die Ware lagert.
Solange sie für die Rechtsverstöße ihrer Händler nicht selbst geradestehen, zählt die Politik weiter Kartons. Und die Chinahändler zählen weiter ihr Geld.




