Für das Amazon Garantielabel reichen drei Katalogfelder – doch die Hilfeseite spricht nur Hersteller an. Also müssen Widerverkäufer aufpassen. Ab Sonntag, 27. September 2026, gilt die EU-Pflicht für den Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label (EU-Garantielabel für Haltbarkeitsgarantien von Herstellern). Den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung blendet Amazon auf allen EU-Produktseiten selbst ein. Das Garantielabel erscheint dagegen nur, wenn jemand Marke, Modellnummer und Garantiedauer liefert. Die offizielle Händler-News in Seller Central folgt nach wortfilter-Informationen allerdings erst am Montag – einen Tag nach dem Stichtag.

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Amazon Garantielabel: Drei Felder ersetzen die Grafik

Auf wortfilter-Nachfrage verweist Amazon auf zwei Hilfeseiten in Seller Central. Die erste erklärt den harmonisierten EU-Hinweis und das GARAN-Label . Details zur Umsetzung nennt das Unternehmen aber nicht. Die Hilfeseite trennt dabei zwei Pflichten: den Gewährleistungshinweis für alle Waren und das Label für freiwillige Herstellergarantien.

Beim Gewährleistungshinweis musst du nichts tun, weil Amazon ihn nach eigener Aussage automatisch für alle Produkte in den EU-Stores zeigt. Dabei erinnert der Hinweis Kunden an die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Außerdem nennt er ihre Rechte auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung.

Für das Amazon Garantielabel nennt die Hilfeseite vier Bedingungen. Erstens gibt ein Produzent (Hersteller oder Importeur) freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie ohne Aufpreis. Zweitens deckt die Garantie das ganze Produkt ab, drittens läuft sie länger als zwei Jahre. Viertens muss der Hersteller dem Verkäufer diese Angaben zur Verfügung gestellt haben.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, trägst du drei Attribute ein. Das geht über „Alle Inventarartikel verwalten“, eine Dateivorlage oder die API (Programmierschnittstelle). Danach erzeugt Amazon das Label im EU-Format. Es erscheint anschließend im Bereich „Sicherheit und Produktressourcen“ der Produktseite.

AttributWas du einträgst
Marke (brand)Markenname des Produkts
model_numberModellnummer oder Kennung des Produkts
extended_warranty_durationGesamtdauer der Haltbarkeitsgarantie inklusive der zwei Jahre Gewährleistung, mehr als zwei Jahre (z. B. „5 Jahre“)

Achte dabei auf die Gesamtdauer im Dauerfeld. Gibt der Hersteller fünf Jahre Haltbarkeitsgarantie, trägst du „5 Jahre“ ein – also nicht die drei Jahre über der Gewährleistung. Die deutsche Hilfeseite spricht dabei von einer „gesetzlichen Mindesthaltbarkeitsgarantie“. Gemeint ist aber die gesetzliche Gewährleistung, eine Haltbarkeitsgarantie ist sie nicht.

Wiederverkäufer? Die Hilfeseite spricht nur Hersteller an

Die Anleitung richtet sich allerdings an Hersteller. Dazu zählt Amazon auch Importeure und Händler, die ihren Namen oder ihre Marke auf ein Produkt setzen. Wie ein reiner Wiederverkäufer die Garantiedaten seines Lieferanten einträgt, beschreibt Amazon dagegen nicht. Dabei nennt die vierte Bedingung ausdrücklich Verkäufer, denen der Hersteller die Angaben liefert.

Dazu kommt das Katalogprinzip. Marke, Modellnummer und Garantiedauer sind nämlich Katalogattribute. Sie hängen an der ASIN (Amazon-Artikelnummer) und damit an der gemeinsamen Produktseite aller Anbieter. Wie Amazon abweichende Angaben mehrerer Verkäufer behandelt, lässt die Seite außerdem offen.

Das Problem: Verfügt ein Händler nicht über Schreibrechte, dann kann das Label nicht angezeigt werden.

Amazon baut noch – die Händler-News kommt nach dem Stichtag

Noch am 16. September meldete die IT-Recht Kanzlei , der Selling Partner Support kenne keine technische Lösung für die Labels. Aus Unternehmenskreisen heißt es dagegen nun, Amazon arbeite daran, die Anzeigen vor dem 27. September auf die Produktseiten zu bringen. Beide Elemente sollen die Systeme demnach automatisch ausspielen. Außerdem sollen Kunden nach dem Kauf alle nötigen Informationen erhalten.

Über Umweltaussagen hat Amazon die Verkäufer bereits im August informiert. Die Nachricht zu Gewährleistungshinweis und GARAN-Label folgt dagegen erst jetzt. Nach wortfilter-Informationen erscheint sie am Montag, 28. September, in Seller Central. Das ist also ein Tag nach Beginn der Pflicht.

Ein Satz aus Unternehmenskreisen regelt die Verantwortung: Verkäufer bleiben für die Richtigkeit ihrer Produktdaten zuständig. Ihre eigenen Compliance-Pflichten müssen sie außerdem getrennt davon erfüllen. Bei Fragen verweist Amazon auf den Seller Support. Er soll rund um die Uhr per E-Mail, Telefon und Chat erreichbar sein.

„Nachhaltig“ und „grün“: Hier droht die Deaktivierung

Die zweite Hilfeseite betrifft die ECGT-Richtlinie (Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, auch EmpCo genannt). Sie regelt Umweltaussagen sowie Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Dabei gelten die Regeln für Angebotstext, Bilder und A+ Content (erweiterte Produktbeschreibung). Außerdem fallen Verpackung, Beilagen und Drucksachen darunter.

Amazon behält sich vor, Angebote bei Verstößen zu deaktivieren. Das gilt auch dann, wenn eingereichte Nachweise ungültig sind. Wiederverkäufer sollen deshalb ihre Produkte prüfen und fehlende Unterlagen sofort beim Lieferanten anfordern.

VerbotenNur mit Nachweis erlaubt
Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“Haltbarkeit und Reparierbarkeit, z. B. „langlebig“ oder „reparierbar“ – nur mit Testdaten
„Klimaneutral“ oder „Net Zero“ allein durch CO₂-KompensationEnergieeffizienz mit offiziellem Standard oder Messwerten
Gesetzliche Pflicht als Vorteil, z. B. „frei von“ einem ohnehin verbotenen StoffRecycelbarkeit mit Bedingungen für den jeweiligen EU-Markt
Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ ohne Plan und unabhängige Prüfung„Kompostierbar“ oder „biobasiert“ mit Testdaten und klaren Bedingungen
Selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung durch Dritte„PFAS-frei“ mit Laborbefund
„Nachhaltig“ fürs ganze Produkt, obwohl nur die Verpackung recycelt istCO₂-Fußabdruck mit unabhängig geprüften Lebenszyklusdaten

Nachweise lädst du über drei Compliance-Attribute hoch: Dokumenttyp, Sprache und Speicherort. Amazon akzeptiert dafür nur die Dokumenttypen 8 bis 22 aus der Hilfeseite zu Produktdokumenten. Außerdem muss der Link direkt zum Download führen, ein Freigabe-Link mit Browser-Vorschau reicht nicht. Für Produkte mit Software gilt zusätzlich: Negative Folgen eines Updates musst du offenlegen.

Bis Sonntag: Fünf Handgriffe gegen die Abmahnung

Die Pflicht startet ohne Übergangsfrist. Diese Punkte solltest du deshalb vor dem Wochenende abarbeiten:

  1. Gewährleistungshinweis: Auf Amazon ist nichts zu tun. Prüfe aber ab Sonntag stichprobenartig, ob der Hinweis auf deinen Produktseiten erscheint, und sichere Screenshots.
  2. Garantien erfassen: Kläre zuerst mit Herstellern und Lieferanten, welche Produkte eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre auf das ganze Produkt haben.
  3. Drei Felder füllen: Als Markeninhaber oder Importeur trägst du danach Marke, Modellnummer und Gesamtdauer ein – in „Alle Inventarartikel verwalten“, per Dateivorlage oder API.
  4. Werbetexte prüfen: Wenn du in Titel oder Bulletpoints mit einer Herstellergarantie über zwei Jahre wirbst, gehört das Amazon Garantielabel auf die Seite.
  5. Öko-Aussagen entrümpeln: Streiche pauschale Begriffe wie „nachhaltig“. Belegbare Aussagen hinterlegst du dagegen mit einem Nachweis-Dokument.

Im eigenen Shop übernimmt Amazon dagegen nichts. Dort brauchst du beide Grafiken selbst, wie wortfilter in Garantielabel & Gewährleistungslabel: Alle Infos hier erklärt. Wer außerdem auf eBay verkauft, findet die Lösung von eBay hier .

Das Amazon Garantielabel zeichnet Amazon – haften musst du

Zwar nimmt Amazon Onlinehändlern die Grafik ab. Das Label entsteht aus Katalogdaten, der Hinweis erscheint automatisch. Die Verantwortung für die Daten bleibt trotzdem beim Verkäufer. So heißt es selbst aus Unternehmenskreisen.

Fehlt das Amazon Garantielabel, weil ein Feld leer ist, trifft eine Abmahnung den Händler (kostenpflichtige Aufforderung eines Mitbewerbers oder Verbands, einen Verstoß zu unterlassen). Wenn die Daten nicht stimmen, droht außerdem die Deaktivierung durch Amazon. Die offizielle Händler-News kommt dabei erst am Tag nach dem Stichtag. Amazon zeichnet das Label. Die Abmahnung bekommst du.

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