Mündliche Lieferzusage reicht nicht: Gericht weist Klage ab
Wer einen verbindlichen Liefertermin will, muss ihn schriftlich festhalten. Das Amtsgericht München wies eine Klage auf Rückzahlung von 2.230 Euro ab – weil die Käuferin die mündliche Zusage nicht beweisen konnte.
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